Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz bei Gericht: Wie die Justiz digital aufrüstet
Die Digitalisierung der Justiz nimmt Fahrt auf. Doch beim Thema Künstliche Intelligenz klaffen Erwartungshaltung und statistische Gewissheit auseinander. In Justizkreisen wird vermehrt moniert, dass algorithmische Textgeneratoren die Gerichte mit automatisierten Schriftsätzen fluten. Der Bundesregierung fehlen dafür aber Belege. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion erklärt sie, ihr lägen keine konkreten Erkenntnisse über eine aktuelle Zunahme von KI-generierten Anträgen vor. Systematische Erhebungen oder belastbare Zahlen dazu existierten nicht.
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Es sei bekannt, dass KI-Systeme im juristischen Alltag auch zur Formulierung von Schriftsätzen herangezogen würden, schreibt das federführende Bundesjustizministerium. Dabei handele es sich aber nicht um eine völlig neue Entwicklung.
Parallel treibt der Staat den Einsatz von KI auf der anderen Seite des Richtertisches voran. In der deutschen Justizlandschaft existieren zahlreiche Vorhaben, bei denen Algorithmen erprobt oder punktuell schon in den Echtbetrieb überführt wurden. Ziel ist es laut der Auskunft, die Justiz bei der Bewältigung ihrer Verfahrensberge zu entlasten und Prozesse zu optimieren. Der Fokus liege auf der Automatisierung gleichförmiger, standardisierter Arbeitsschritte. Dazu gehörten vor allem die automatisierte Anonymisierung von Urteilen, die Strukturierung von Verfahrensunterlagen sowie die Auswertung und Extraktion relevanter Daten.
Praxistest in den Bundesländern
Wie das in der Praxis aussieht, zeigen diverse Länderprojekte. Unter den Namen „Aleks“ in Niedersachsen und Bayern sowie „Jano“ in Hessen und Baden-Württemberg laufen einschlägige KI-Anwendungen zur Anonymisierung. Letztere ist im Dezember in der Zivilgerichtsbarkeit in den Regelbetrieb gegangen.
Die bisherigen Erfahrungen sollen positiv sein, da die Algorithmen bei Routineaufgaben bereits höhere Trefferquoten erzielten als die manuelle Bearbeitung. Ein weiteres Exempel ist das niedersächsische Vorhaben „Maki“. Es ist darauf ausgerichtet, den Umgang mit Massenverfahren zu erleichtern und die juristische Analyse von Akten und Schriftsätzen zu unterstützen.
Dass die Sorgen vor ungeprüften KI-Inhalten im Rechtsverkehr nicht unbegründet sind, zeigt ein aktueller Fall. Erfundene Aktenzeichen und frei halluzinierte Urteile in Rechtsmittelschriftsätzen sorgten für Ärger. Berliner Richter sahen sich daher gezwungen, die Anwaltschaft zu rügen.
Europäische Leitplanken
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Der Bundesregierung sind die mit KI-gestützten Entscheidungen verbundenen Risiken bewusst. Sie warnt vor Verzerrungen durch fehlerhafte oder unvollständige Daten, algorithmischen Blendwerken und der menschlichen Neigung, automatisierten Vorschlägen blind zu vertrauen. Auch mangelnde Nachvollziehbarkeit und Manipulationsanfälligkeit seien ein Thema. Um diesen Gefahren zu begegnen, griffen regulatorische Leitplanken.
Der Einsatz von KI in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren richte sich maßgeblich nach der KI-Verordnung der EU, heißt es aus dem Justizressort. Diese stufe solche Systeme zur Entscheidungsunterstützung konsequent als Hochrisiko-KI ein. Damit einher gingen gesetzliche Pflichten rund um Risikomanagement, Datenqualität, lückenlose Dokumentation, Cybersicherheit und menschliche Aufsicht.
Flankierend haben Bund und Länder voriges Jahr eine gemeinsame KI-Strategie für die Justiz verabschiedet, um eine rechtssichere und einheitliche Anwendung zu gewährleisten. Derzeit werden in diesem Rahmen Standards für Risikomanagementsysteme sowie verbindliche Leitlinien zu Daten-Governance und -qualität ausgearbeitet.
Menschliche Verantwortung
Über den technologischen Entwicklungen steht ein Dogma des deutschen Grundgesetzes: Der verfassungsrechtliche Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit setzt der Automatisierung Grenzen. Die judikative Gewalt sei ausschließlich den gewählten Richtern vorbehalten, betont das Ministerium. Die endgültige Entscheidung in einem Rechtsstreit müsse so immer von einem Menschen getroffen und persönlich verantwortet werden. KI dürfe nur unterstützend agieren. Die menschliche Aufsicht diene als Kontrollmechanismus, um Fehlentwicklungen der Maschine rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
Damit das Justizpersonal überhaupt in der Lage ist, diese Funktion auszuüben, setzt die Exekutive auf gezielte Qualifikation. Kompetenzen zu den technischen, rechtlichen und ethischen Fragestellungen rund um die Technik sollen durch neue Aus- und Fortbildungsangebote gestärkt werden. Teil der nationalen KI-Strategie ist das Erstellen eines Kompetenzrahmens, um ein gemeinsames Verständnis zu etablieren und maßgeschneiderte Schulungsmaßnahmen abzuleiten.
Millionen für die Digitalsäule des Rechtsstaats
Finanziert und vorangetrieben wird der Wandel durch eine Kooperation zwischen Bund und Ländern. Die im Sommer 2025 beschlossene Strategie bildet das Fundament, das nach aktuellem Planungsstand bis Ende 2026 weitgehend umgesetzt sein soll. Der Bund beteiligt sich im Zuge seiner Digitalisierungsinitiative finanziell und fachlich an den KI-Vorhaben der Länder. Diese Anschubfinanzierung läuft ebenfalls bis Dezember.
Danach soll sich nahtlos der neue Pakt für den Rechtsstaat anschließen. Dessen sogenannte Digitalsäule sieht die weitere Förderung mit einer Laufzeit von drei Jahren vor. Ob und inwieweit zusätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Bereich des europäischen Datenschutzrechts oder bei haftungsrechtlichen Fragestellungen zu automatisierten Verarbeitungen besteht, prüft die Exekutive noch.
(hze)
Künstliche Intelligenz
Trump stoppt wichtige Verordnung für KI-Modelle
Eine neue Verordnung, die der US-Regierung die Prüfung neuer KI-Modelle vor deren Veröffentlichung ermöglicht hätte, ist vorerst vom Tisch. US-Präsident Donald Trump sollte die neue Verordnung aus seinem Haus eigentlich am Donnerstag unterzeichnen, vertagte das jedoch bis auf Weiteres. „Bestimmte Aspekte“ daran hätten ihm nicht gefallen, sagte er dazu der Presse.
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Er glaube, die neue Verordnung könne der weltweiten Spitzenposition der USA in der KI-Entwicklung in die Quere kommen, erklärte Trump und verwies auf den Vorsprung vor China auf dem Gebiet. Er wolle demnach jeglichen Schritt in eine solche Richtung vermeiden.
Bedenken hatten Trump und seine Administration ursprünglich in anderer Hinsicht: Die Verordnung war als Antwort auf mögliche Cybersicherheitsrisiken durch neue, fortschrittliche KI-Modelle gedacht, etwa Anthropics Claude Mythos, welches selbst von dem Hersteller als zu gefährlich eingestuft wird, um es der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Bis zu 90 Tage vor der Veröffentlichung wäre es Bundesbehörden möglich gewesen, die Modelle unter die Lupe zu nehmen, zum Beispiel dem Inlandsgeheimdienst National Security Agency, dem Cyber Office des Weißen Hauses oder dem US-Finanzministerium. Eine ähnliche Vereinbarung gibt es schon mit den KI-Herstellern Google, Microsoft und xAI.
Tech-CEOs versetzten Trump, Sacks las ihm die Leviten
Auffällig ist, wie Trumps plötzlicher Kurswechsel offenbar zustande kam. Tech-Investor David Sacks soll laut einem Bericht des Magazins Politico kurz vor der Unterzeichnung der Verordnung auf Trump eingewirkt haben. Mehrere Personen aus dem Trump-Umfeld, deren Identität Politico zum Quellenschutz nicht nennen möchte, berichteten dem Magazin demnach von einem Gespräch zwischen Sacks und Trump. Sacks soll Trump hier überzeugt haben, dass KI-Firmen schon ausreichend mit der US-Regierung kooperieren, die geplante Verordnung Innovationen behindere und die USA im Wettlauf um die beste KI ausbremsen würden. Den Politico-Quellen zufolge war Sacks nicht der einzige Gegner der neuen Verordnung an den Spitzen führender KI-Hersteller.
Einem weiteren Politico-Bericht zufolge waren wichtige Köpfe der Branche wie Meta-CEO Mark Zuckerberg, OpenAI-Chef Sam Altman und Anthropic-CEO Dario Amodei lange vorher über die geplante Verordnung Bescheid, kurz vor der Unterzeichnung der Verordnung war demnach sogar ein Treffen mit Trump geplant. Doch die drei Tech-CEOs versetzen den Präsidenten glatt. Wie Politico aus informierten Kreisen erfuhr, sagten alle drei das Treffen ab, wollten aber Vertretungen schicken. Blieb nur noch Sacks, und von dem ließ Trump sich offenbar ordentlich die Leviten lesen, sodass er nun von seiner eigens in Auftrag gegebenen Verordnung einen Rückzieher macht.
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Top 10: Der beste Offroad-E-Scooter – Top-Federung & Riesen-Akku ab 500 Euro
Epowerfun EPF-Pulse
Der Epowerfun EPF-Pulse ist ein vollgefederter E-Scooter mit starkem Motor, großem Akku, Blinker vorn und hinten sowie toller Verarbeitung. Wir testen, ob er hält, was das Datenblatt verspricht und für wen sich der Kauf lohnt.
- Vollfederung, Motor, Bremse
- Blinker vorn und hinten, 140 kg Zuladung, Diebstahlschutz
- variable Akkukapazität bis zu 960 Wh
- Aufhängung des Frontlichts wirkt zerbrechlich
- Display bei Sonne schwer ablesbar
Epowerfun EPF-Pulse im Test
Der Epowerfun EPF-Pulse ist ein vollgefederter E-Scooter mit starkem Motor, großem Akku, Blinker vorn und hinten sowie toller Verarbeitung. Wir testen, ob er hält, was das Datenblatt verspricht und für wen sich der Kauf lohnt.
Bei über 65 getesteten E-Scootern haben wir festgestellt, dass die elektrischen Tretroller immer besser werden. Immer mehr Modelle kommen mit Federung vorn und hinten, starken Motoren, guten Lichtanlagen, Blinkern, hochwertiger Verarbeitung und leistungsfähigen Bremsen daher. Auch der Epowerfun EPF-Pulse mit Straßenzulassung bildet hier keine Ausnahme. Bereits in der Vergangenheit konnten uns E-Scooter des Herstellers überzeugen.
Dazu zählt etwa der Epowerfun EPF-1 Pro (Testbericht), der mit seinem starken Motor und der hohen Reichweite punktet, allerdings ohne Luftreifen auskommen muss. Der Epowerfun EPF-2 XT (Testbericht) bessert an vielen Stellen nach. Auch er überzeugt mit kräftigem Antrieb und großem Akku, bietet darüber hinaus aber Luftbereifung und einen Blinker am Lenker. Ebenfalls hervorragend gefiel uns der Epowerfun EPF-2 City (Testbericht), dessen größter Nachteil das Fehlen einer Federung an Vorder- und Hinterrad war.
Hier setzt der Epowerfun EPF-Pulse an, den wir in diesem Testbericht genauer unter die Lupe nehmen. Er verfügt nämlich über eine Vollfederung und bietet darüber hinaus viele weitere sinnvolle Features. Dabei kommt er in drei Varianten, welche sich lediglich in der Akkukapazität und damit einhergehend, im Gewicht und Preis unterscheiden. Folgende Varianten zeigt Epowerfun:
Ob er die hohen Erwartungen erfüllen kann, die das vielversprechende Datenblatt weckt, soll dieser Test klären.
Versicherung
Für E-Scooter gibt es eine Haftpflicht-Versicherungspflicht, aber auch andere Versicherungen können wichtig sein. Selbst die vorsichtigsten Fahrer können die Gefahr eines Unfalls nie zu 100 Prozent ausschließen. Wir empfehlen deshalb Zusatzversicherungen, um die möglichen negativen Konsequenzen abzumildern.
Bei vielen Versicherungen lohnt sich das Vergleichen wirklich. Denn wer regelmäßig vergleicht, spart gut und gerne mehrere hundert Euro im Jahr. Wo man am meisten spart, zeigen die Tarifrechner von heise online.
Highlights am Epowerfun EPF-Pulse
- Federung vorn und hinten
- starker Motor
- Akku mit bis zu 960 Wh
- helle Lichtanlage mit Blinker vorn und hinten
- hochwertige Verarbeitung
- Scheibenbremsen an beiden Rädern
- selbstheilende, schlauchlose 10-Zoll-Reifen
- hohe Zuladung von 140 kg
- NFC-Wegfahrsperre
Aufbau: Kaum Kunststoff bei der Verpackung
Schon beim Auspacken punktet Epowerfun mit dem Verzicht auf unnötiges Plastik. Der EPF-Pulse ist fast komplett in Pappe und Papier gewickelt – vorbildlich, da deutlich umweltverträglicher als die sonst üblichen Kunststoffe. Nach dem Auspacken muss nur noch der Lenker mit wenigen Schrauben befestigt werden. Ein abschließender Rundum-Check, bei dem alle Schrauben auf festen Sitz und die Reifen auf den korrekten Luftdruck geprüft werden, ist wie bei allen E-Scootern ratsam. Dann steht der ersten Fahrt nichts mehr im Wege – am Besten mit Helm. Smarte Empfehlungen dazu finden sich in unserer Bestenliste Top 7: Der beste smarte Fahrradhelm.
Epowerfun EPF-Pulse Bilder
Optik: Wie gut schaut der Epowerfun EPF-Pulse aus?
Optisch zeigt sich der Epowerfun EPF-Pulse im dezenten Matt-Grau mit blauen Akzenten an Vorderradaufhängung und Lenkerlager. Die filigran, aber robust wirkende Vorderradfederung sticht optisch positiv ins Auge. Auch der Aufbau am Heck mit erhöhtem Trittbrett zum Schutz des Schutzblechs vor versehentlichen Tritten wirkt durchdacht und bietet bei Bedarf einen komfortablen Abstellplatz für den hinteren Fuß. Auffällig unauffällig verläuft die Kabelführung – es sind lediglich die beiden Bremszüge sichtbar, die von den Bremsgriffen in die Lenkstange führen.
Qualität: Ist der Epowerfun EPF-Pulse robust?
Qualitativ macht der E-Scooter einen hochwertigen Eindruck. Die Lenkstange sitzt bombenfest und wackelt nicht, die massiven Schutzbleche sollten auch einen versehentlichen Tritt problemlos wegstecken. Einzig die Befestigung des Frontlichts wirkt ein wenig fragil, dafür sind die Blinker am Heck vorbildlich stabil angebracht. Mit einer Zuladung von bis zu 140 kg ist der EPF-Pulse auch für schwerere Fahrer oder viel Gepäck geeignet.
Klappmechanismus: Wie klappt’s beim Epowerfun EPF-Pulse?
Der EPF-Pulse verfügt über einen klassischen Klappmechanismus am unteren Ende der Lenkstange. Ein Sicherungshebel hält die Stange aufrecht. Öffnet man ihn, klappt die Lenkstange nach hinten und rastet an einem Haken ein, sodass der Roller an der Stange getragen werden kann. Bei einem Gewicht von rund 23,5 kg bis 25 kg je nach Akkuversion macht das auf Dauer aber nur bedingt Spaß. Aufgeklappt misst der EPF-Pulse 129 cm in der Länge, 65 cm in der Breite und 130 cm in der Höhe. Zusammengeklappt reduziert sich die Höhe auf 62 cm, sodass er in die meisten Kofferräume passen sollte. Als zusammengeklappter E-Scooter benötigt der EPF-Pulse in öffentlichen Verkehrsmitteln kein extra Ticket.
Lenker: extra-breit, extra-bequem
Der üppig dimensionierte Lenker misst satte 65 cm in der Breite, was zusammen mit den ergonomisch geformten Griffen auch bei längeren Fahrten für entspanntes und sicheres Handling sorgt. Rechts befinden sich der Ein-/Aus-Taster, der Lichtschalter sowie der etwas straffe Daumengas-Hebel, der bei ausgedehnten Touren eventuell für einen müden Daumen sorgen könnte. Links sitzen die Taster für den Blinker, eine kleine Glocke und der Hebel für die elektrische Bremse.
Display: Minimalistisch mit Leuchtschwäche
Das mittig platzierte LED-Display fügt sich nahtlos in den Lenker ein und informiert über Geschwindigkeit ohne Nachkommastelle, gewählte Unterstützungsstufe und Akkukapazität in fünf Balken. Die Ablesbarkeit bei direkter Sonneneinstrahlung könnte besser sein.
Wegfahrsperre mit NFC-Karte
Als praktischer Diebstahlschutz erweist sich die NFC-Wegfahrsperre: Nach dem Einschalten lässt sich der Roller erst mit einer der drei beiliegenden NFC-Karten (Lesepunkt unterhalb des Displays) entsperren. Im gesperrten Zustand aktiviert jeder Bewegungsversuch die Motorbremse und löst ein akustisches Warnsignal aus. Ein Wegtragen des Rollers verhindert das natürlich nicht – wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ein gutes Schloss verwenden. Auf Wunsch lässt sich diese automatische Wegfahrsperre deaktivieren. Hier geht es zu unseren Ratgeber Fahrradschloss für E-Bike & E-Scooter: Smart, mit App, Alarm & GPS.
Licht & Blinker: Wie gut ist die Lichtanlage am Epowerfun EPF-Pulse?
Die Beleuchtungsanlage des EPF-Pulse weiß zu gefallen: Neben den gut platzierten Blinkern an den Lenkerenden und am Heck verfügt er über ein mit 80 Lux angenehm helles Frontlicht mit gutem Lichtkegel, das sich in der Höhe verstellen lässt. Auch das Rücklicht ist hell genug, um rechtzeitig gesehen zu werden und leuchtet beim Bremsen zusätzlich auf – ein weiteres Plus für die Sicherheit. Beim Aktivieren ertönt ein akustisches Signal, das sich über die App deaktivieren lässt. Der Blinker schaltet sich nicht automatisch aus, sondern erfordert eine manuelle Deaktivierung durch den Fahrer.
App: Was kann die App des Epowerfun EPF-Pulse?
Der E-Scooter kommt außerdem mit einer App. Die App benötigt keine Registrierung und findet in unserem Fall den E-Scooter auf Anhieb. Dort kann unter anderem die maximale Geschwindigkeit gedrosselt, Tageskilometer eingesehen und der Blinkerton ausgeschaltet werden. Außerdem sieht man die Gesamtkilometer und einige weitere Metriken. Nett, dass es eine App gibt. Wirklich wichtig ist sie jedoch nicht.
Fahren: So fährt sich der Epowerfun EPF-Pulse?
Mit dem EPF-Pulse steht einer bequemen und sicheren Fahrt nichts im Wege. Er reagiert direkt auf Lenkeingaben und meistert dank großzügiger Bodenfreiheit auch höhere Bordsteinkanten problemlos. Die Federung wirkt auf den ersten Blick eher straff, entpuppt sich beim Fahren aber als gut abgestimmt. Kleinere Unebenheiten wie Kopfsteinpflaster oder kürzere Feldwege bügelt sie souverän aus. Auf längeren, unebenen Passagen ist man als Fahrer aber dennoch gefordert.
Für viel Fahrspaß sorgt der leistungsstarke Heckmotor mit 500 Watt Nennleistung und 1200 Watt Peak-Power – einer der stärksten bisher von uns getesteten legalen Antriebe. Er beschleunigt den Roller in Windeseile auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h plus Toleranz, die wir per GPS-Messung mit sehr guten 21 bis 22 km/h bestätigen können. Hier könnten sich viele andere, zögerlicher ausgelegte E-Scooter etwa von Xiaomi oder Segway Ninebot eine Scheibe abschneiden.
Sicher unterwegs ist man auch dank der vorbildlichen Bremsanlage mit Scheibenbremsen an beiden Rädern, die über Bremshebel am Lenker verzögern. Zusätzlich sorgt die über einen Daumengriff ansteuerbare Motorbremse für verlustfreie Verzögerung. Diese Kombination macht sowohl beim sanften Abbremsen als auch bei einer Vollbremsung eine gute Figur.
Zum guten Gesamteindruck tragen auch die 10 Zoll großen, schlauchlosen Luftreifen mit selbstheilender Spezialbeschichtung bei, die kleinere Einstiche etwa durch Dornen selbstständig abdichten können.
Akku: Wie ist die Reichweite des Epowerfun EPF-Pulse?
Käufer haben beim EPF-Pulse die Wahl zwischen drei Akkuvarianten: 480 Wh, 720 Wh oder üppige 960 Wh Kapazität, für die der Hersteller Reichweiten von 52, 78 oder 104 km angibt – gemessen unter optimalen Bedingungen.
In der Praxis liegen die erzielbaren Reichweiten erfahrungsgemäß darunter. Faktoren wie Fahrergewicht, Außentemperatur, Topografie, Fahrbahnbeschaffenheit und Fahrstil (etwa viel Stop-and-Go im Stadtverkehr) haben großen Einfluss auf die tatsächliche Reichweite. Wir haben die 960-Wh-Variante getestet und kamen bei 80 kg Fahrergewicht im sommerlichen Stadtverkehr mit vielen Ampelstopps auf gute 60 km Reichweite. Pauschale Angaben zur Reichweite sind aber schwierig, da die individuellen Einflussfaktoren stark variieren.
Preis: Was kostet der Epowerfun EPF-Pulse?
In der 480 Wh-Version kostet der Epowerfun EPF-Pulse 799 Euro, mit 720-Wh-Akku werden 949 Euro fällig und die große 960-Wh-Variante schlägt mit 1079 Euro zu Buche. Dafür bekommt der Käufer einen leistungsstarken, komfortablen und hochwertigen E-Scooter mit Straßenzulassung, der auch für Ausflüge abseits befestigter Wege geeignet ist.
Fazit: Wie gut ist der Epowerfun EPF-Pulse?
Mit dem EPF-Pulse hat Epowerfun einen rundum gelungenen E-Scooter im Programm, der dank seiner hervorragenden Vollfederung, dem kraftvollen Antrieb und der guten Ausstattung kaum Wünsche offen lässt. Die hochwertige Verarbeitung und die üppige Zuladungskapazität prädestinieren ihn auch für große und schwere Fahrer, die auf der Suche nach einem zuverlässigen Begleiter für Stadt und Gelände sind.
Erfreulich ist die Auswahl zwischen drei Akkugrößen. In Kombination mit der hellen Lichtanlage und der praktischen NFC-Diebstahlsicherung bietet der EPF-Pulse ein stimmiges Gesamtpaket, das die meisten Konkurrenten alt aussehen lässt.
Kleinere Kritikpunkte wie die in der Höhe nicht verstellbare Lenkstange, ein nur mit Werkzeug wechselbarer Akku, die fragil wirkende Befestigung des Frontlichts und der bei Sonne schwer ablesbaren Geschwindigkeitsanzeige fallen da nur wenig ins Gewicht. Unter dem Strich ist der Epowerfun EPF-Pulse einer der besten E-Scooter, der die Messlatte für Komfort, Sicherheit und Fahrleistungen ein gutes Stück nach oben verschiebt – und damit trotz des stolzen Preises eine klare Kaufempfehlung verdient.
Künstliche Intelligenz
Papst veröffentlicht Enzyklika zu Künstlicher Intelligenz
Nach einem Jahr im Amt veröffentlicht Papst Leo XIV. an diesem Montag (11.30 Uhr) seine erste Enzyklika. In dem mehr als 100 Seiten langen Lehrschreiben mit dem Titel „Magnifica Humanitas“ (Großartige Menschheit) geht es um das Thema Künstliche Intelligenz. Die erste Enzyklika in der Amtszeit eines neuen Papstes gilt vielfach als eine Art Regierungserklärung für dessen Pontifikat.
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Leo ist seit Mai vergangenen Jahres das Oberhaupt von weltweit 1,4 Milliarden Katholiken. Bei der Vorstellung im Vatikan wird der Papst selbst dabei sein – das gab es nach Angaben der katholischen Kirche noch nie. Der erste Pontifex aus den USA hatte sich in den vergangenen Monaten mehrfach schon zum Thema KI geäußert – sowohl zu Chancen als auch zu Risiken. Die Enzyklika wird vom Vatikan bislang jedoch strikt unter Verschluss gehalten.
Leo XIV. nimmt Bezug auf Sozialenzyklika seines Namensvetters
Bei dem Termin wird neben hochrangigen Kardinälen und Theologen auch der Mitgründer des KI-Konzerns Anthropic, Chris Olah, anwesend sein – auch das ein Novum bei der Vorstellung einer Enzyklika. Das Unternehmen mit Sitz in San Francisco liegt im Streit mit der US-Regierung unter Präsident Donald Trump, weil es seine KI-Modelle nicht in autonomen Waffensystemen und zur Überwachung der Zivilbevölkerung zur Verfügung stellen will. Trump hatte sowohl Anthropic als auch den Papst zuletzt mehrfach kritisiert.
Die Enzyklika trägt das Datum 15. Mai. An diesem Tag war es genau 135 Jahre her, dass Leos Namensvetter Leo XIII. seine Enzyklika „Rerum novarum“ („Über die neuen Dinge“) veröffentlichte. Damit legte der „Arbeiterpapst“ die Grundlagen für die katholische Soziallehre infolge der industriellen Revolution.
In einer Zeit, in der viele von einer „KI-Revolution“ sprechen, nimmt Leo XIV. darauf Bezug. Thema wird auch sein, ob KI-gestützte Maschinen in Kriegen und Konflikten allein über Leben und Tod entscheiden dürfen.
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