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Künstliche Intelligenz

Lehramtsstudium: Mehr Pflicht in Sachen Digitalkompetenz und KI bleibt Kür


Auch heute ist es noch möglich, in Deutschland ein Lehramtsstudium ohne den Erwerb von Digitalkompetenzen abzuschließen, da dies nicht überall verpflichtend ist. Und geht es um den Erwerb von KI-Kompetenzen im Lehramtsstudium, sieht es auf der Angebotsseite der Hochschulen noch dürftig aus. Selbst der freiwillige Erwerb ist momentan kaum möglich. Das geht aus dem aktuellen „Monitor Lehrkräftebildung“ hervor.

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Der Monitor ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung, des CHE (Centrum für Hochschulentwicklung), der Robert Bosch Stiftung und des Stifterverbands. Dem aktuellen Factsheet zufolge gibt es zwar seit dem Jahr 2020 deutlich erkennbare Fortschritte bei der Verankerung des Themas „Medienkompetenz in einer digitalen Welt“ als verpflichtender Bestandteil des Lehramtsstudiums an den Hochschulen. Allerdings konnten im Jahr 2024 immer noch gut ein Drittel der zukünftigen Lehrkräfte ihr Studium ohne einen entsprechenden Erwerb abschließen. Im Jahr 2020 mussten sich nur zwischen 15 und 25 Prozent der Studierenden verpflichtend mit diesem Thema beschäftigen. Im Jahr 2024 lagen die Werte zwischen 64 und 74 Prozent.


Screenshot aus dem Facesheet mit Balkendiagramm und Deutschlandkarte

Screenshot aus dem Facesheet mit Balkendiagramm und Deutschlandkarte

Verpflichtende Studiumsbestandteile zum Erwerb von KI-Kompetenzen gibt es bisher kaum.

(Bild: Monitor Lehrkräftebildung)

Die Zahlen für verpflichtende Angebote für den Erwerb von KI-Kompetenzen im Lehramtsstudium waren im Jahr 2024/2025 wesentlich geringer. Sie bewegten sich nur zwischen 7 und knapp 10 Prozent. Wie der Monitor angibt, waren aber auch die optionalen Angebote noch rar. Zum Zeitpunkt der Befragung gab es diese lediglich an rund einem Viertel der Standorte. Nur Rheinland-Pfalz hatte im Wintersemester 2024/2025 als erstes Bundesland Künstliche Intelligenz als Querschnittsthema im Lehramtsstudium festgeschrieben.

Andrea Frank, stellvertretende Generalsekretärin des Stifterverbands, kritisiert dies: „Es gibt zwar Fortschritte, dennoch sind die Ergebnisse alles andere als zufriedenstellend. Damit Schülerinnen und Schüler die Chance haben, Medienkompetenz systematisch zu entwickeln, müssen die Lehrkräfte von heute und morgen diese Kompetenzen selbst verbindlich erwerben.“ Lehrkräften komme eine Schlüsselrolle zu, damit Schülerinnen und Schüler an der digitalen Welt kompetent, kritisch und sicher teilhaben können, unterstreicht der Stifterverband. Der Erwerb von Digitalkompetenzen müsse deshalb gleichzeitig fest in den Lehrplänen der einzelnen Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften verankert werden. Dies sei bislang in dieser Form nur an 43 Prozent der Hochschulen gegeben. Dabei habe die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder, wie es im Monitor heißt, bereits im Jahr 2016 mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ das Ziel vorgegeben, „digitalisierungsbezogene Kompetenzen in den bildungswissenschaftlichen und fachbezogenen Inhalten in allen Lehramtsstudiengängen zu implementieren“.

In Bezug auf den Erwerb von KI-Kompetenzen erklärte Frank Ziegele, Geschäftsführer des CHE: „Die Daten zeigen: Bei KI-Kompetenzen im Lehramtsstudium stehen wir noch am Anfang. Jetzt gilt es, das Thema dringend in die Fläche zu bringen – durch klare Rahmenbedingungen der Länder und vor allem durch den Gestaltungswillen der Hochschulen. Wenn beide Ebenen zusammenspielen, kann aus einem zögerlichen Start ein echter Entwicklungssprung werden.“

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Ein aktuelles Orientierungspapier des Forum Bildung Digitalisierung hat derweil ein negatives Bild für den Erwerb von KI-Kompetenzen bereits im Dienst befindlicher Lehrkräfte und Schulleitungen gezeichnet. Auch Fort- und Weiterbildungsangebote haben demnach deutlich aufzuholen.

Die Daten des aktuellen Monitor Lehrkräftebildung stammen aus einer Selbstauskunft der lehrkräftebildenden Hochschulen und der 16 Bundesländer im Rahmen einer Online-Befragung, die zuletzt zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 durchgeführt wurde. An der Befragung beteiligten sich 67 von 71 lehrkräftebildenden Hochschulen.


(kbe)



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Künstliche Intelligenz

Chipträger-Knappheit: Mangel bei Prozessoren und Grafikkarten droht


Materialien für Chipträger, auch Packages genannt, könnten im Jahr 2026 knapp werden. Im Fokus aktueller Berichte steht der japanische Zulieferer Nitto Boseki alias Nittobo, der sogenanntes T-Glas herstellt: Glasgewebe, das so dünn ist, dass es sich wie eine Folie aufwickeln lässt. Aber auch das organische Material von Ajinomoto stellt einen potenziellen Flaschenhals dar.

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Analysten bestätigen gemäß dem Wall Street Journal das Offensichtliche: PC-Hardware steht am Ende der Nahrungskette und dürfte damit am ehesten von Engpässen betroffen sein. Branchenriesen wie Nvidia haben das meiste Geld, um verfügbare Träger aufzukaufen. Ihr Fokus liegt auf KI-Beschleunigern mit hohen Margen. Auch Serverprozessoren benötigen immer größere Träger.

Die generelle Verfügbarkeit wäre potenziell auch das größere Problem als etwaige Preissteigerungen. Es stehen zwar Erhöhungen um 25 Prozent im Raum, was allerdings auch nur Cent-Beträge oder wenige Euro ausmachen würde.

Chiphersteller und -verarbeiter verwenden Nittobos sogenanntes T-Glas zur Stabilisierung des Trägers. Es hat einen niedrigen thermischen Ausdehnungskoeffizienten und verhindert so, dass sich die Träger unter Chips verbiegen oder reißen. Die Anforderungen sind hoch, da sich zum Beispiel eine GPU innerhalb kurzer Zeit von Raumtemperatur auf 100 °C erhitzen kann.


Rolle mit Glasfolie auf grauem Boden

Rolle mit Glasfolie auf grauem Boden

Nittobo Glasgewebe alias T-Glas.

(Bild: Nittobo)

Der zweite große Zulieferer ist die ebenfalls japanische Firma Ajinomoto. Eigentlich handelt es sich um ein Lebensmittelunternehmen, das als Nebenprodukt seiner Gewürzsoßen jedoch den sogenannten Ajinomoto Build-up-Film (ABF) herstellt. Trägerhersteller laminieren den ABF und häufig T-Glas auf, um daraus stabile Platten mit integrierten Kupferleitungen herzustellen. Bei modernen Desktop-Prozessoren laufen an die 2000 Leitungen durch einen Träger, bei Serverchips ein Vielfaches mehr.

Alle Prozessoren, Grafikchips, programmierbaren Logikchips (FPGAs) und Spezialschaltungen (ASICs) benötigen einen Träger als Brücke zwischen Halbleiterchip und Platine. Dazu zählen auch sämtliche KI-Beschleuniger.

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Nahaufnahme eines Prozessorträgers von der Seite

Nahaufnahme eines Prozessorträgers von der Seite

Nahaufnahme eines Prozessorträgers von der Seite: Die grüne Platine besteht aus zahlreichen auflaminierten Schichten.

(Bild: heise medien)

Zahlreiche Medien berichten, dass Nittobo mit seinem Glasgewebe einen Marktanteil von etwa 90 Prozent haben soll. Ajinomoto soll mit seinem ABF noch höher liegen.

Das Wall Street Journal zitiert Nittobo-Aussagen, wonach neue Produktionslinien die Lücke zwischen Angebot und „rapide steigender Nachfrage“ nicht schließen können. Apple-Mitarbeiter sind laut der Nachrichtenagentur Nikkei Asia schon im Herbst 2025 nach Japan gereist, um sich Kontingente bei Nittobo zu sichern. Qualcomm soll das Gleiche beim kleinen Konkurrenten Unitika versucht haben.

Digitimes aus Taiwan berichtete Anfang Februar 2026, dass der mit Asus verbandelte Trägerhersteller Kinsus zunehmend mehr Geld investiert, um sich ABF zu sichern. Das Material war zur Corona-Chipkrise im Jahr 2021 schon knapp. Damals wurden Probleme bis mindestens 2026 prognostiziert, sollte die Nachfrage hoch bleiben oder erneut hochschießen.

Die japanischen Firmen haben vor allem weitgehende Monopole, weil es sich traditionell um Billigprodukte mit niedriger Marge handelt. Nittobo etwa hatte zuletzt einen Quartalsumsatz von umgerechnet knapp 165 Millionen Euro und einen Betriebsgewinn von 30 Millionen Euro.

Das erforderliche Spezialwissen macht es anderen Herstellern schwer, die Materialien zu imitieren. Unter anderem Intel forscht schon seit vielen Jahren an Trägern komplett aus Glas, die aber noch nicht marktreif sind. Anlegern ist die Abhängigkeit offenbar schon länger bekannt: Nittobos Börsenwert hat sich seit dem Sommer 2025 verdreifacht.


(mma)



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Smart Glasses: Kreuzfahrtunternehmen schränkt Nutzung an Bord ein


Die Kreuzfahrtgesellschaft Royal Caribbean hat im Q&A-Bereich seiner US-amerikanischen Website die Liste der Gegenstände, die man nicht an Bord seiner Schiffe bringen darf, ohne Ankündigung um einen Punkt erweitert. Neben etwa Drogen, Waffen, Feuerwerk und Alkohol sind dort nun auch Smart Glasses aufgeführt. Zwar verbietet das Unternehmen deren Einsatz an dieser Stelle nicht komplett, schränkt die Benutzung aber ein. So heißt es in dem betreffenden Abschnitt wörtlich (Übersetzung von heise online):

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„Smart“-Brillen verschiedener Hersteller, die Video- und Audioaufnahmen machen können, dürfen in bestimmten Bereichen an Bord des Schiffes nicht verwendet werden, darunter (aber nicht nur) öffentliche Toiletten, Bereiche für Jugendprogramme, medizinische Bereiche sowie das Casino.

Diese Formulierung schließt demnach die populäre Ray-Ban Meta ebenso ein wie etwa die Rokid Glasses, da sich mit beiden Video- und Audioaufnahmen anfertigen lassen.

Royal Caribbean weist auf der Website auch ausdrücklich darauf hin, dass es keinen Unterschied macht, ob die smarte Brille als Sonnenbrille eingesetzt wird oder ob sie Korrekturgläser enthält. Für letzteren Fall empfiehlt das Unternehmen, eine zusätzliche „dumme“ Fassung mit passenden Korrekturgläsern mitzubringen.



Auf seiner US-Website listet Royal Caribbean nun smarte Brillen als Gegenstände auf, die man an Bord seiner Schiffe nur eingeschränkt benutzen darf. Wer Korrekturgläser benötigt, soll eine „dumme“ Zweitbrille mitbringen.

Interessant dürfte werden, wenn Passagiere mit Smart Glasses an Bord kommen, die nur Audioaufnahmen, aber keine Videoaufnahmen erlauben und deshalb eventuell nicht auf Anhieb als smarte Modelle zu identifizieren sind. Am leichtesten lassen sich die Brillen über die eingebauten Kameras erkennen.



Laut eines Reddit-Users handelt es sich hierbei um den Screenshot der Royal-Caribbean-App, die darauf hinweisen soll, dass Smart Glasses an Bord komplett verboten sind.

(Bild: Reddit / catlovingcryptofella)

Einige kleinere Hersteller wollen zudem smarte Brillen anbieten, bei denen die integrierte Kamera nur für eine Objekterkennung genutzt werden soll, ohne Aufnahmen zu speichern. Solche Modelle dürften weitere Diskussionen auslösen.

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Ein Nutzer hat darüber hinaus auf Reddit einen Screenshot der Royal-Caribbean-App gepostet, wonach diese darauf aufmerksam macht, dass Smart Glasses generell nicht an Bord gebracht werden dürften.

Auf der Q&A-Seite von Royal Caribbean, die sich an Kunden aus Deutschland richtet, sind Smart Glasses noch nicht unter den verbotenen Gegenständen aufgeführt. Eine Antwort auf eine Anfrage von heise online, ob Royal Caribbean die Angaben hier noch entsprechend erweitert oder etwa Kreuzfahrten in Europa von der Regelung ausnimmt, steht bislang noch aus.


(nij)



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Open Compute: Neue Hardware-Konzepte für KI-Rechenzentren


Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, muss sich die Art und Weise, wie Rechenzentrums-Hardware entwickelt und produziert wird, grundlegend ändern. Dabei konzentriert sich das OCP auf folgende vier Bereiche:

– Stromversorgung: Bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Modellen kommen in der Regel spezialisierte KI-Beschleuniger wie AMD Instinct GPUs zum Einsatz. Sie benötigen deutlich mehr Strom als Serverprozessoren. Während Server-CPUs wie die AMD EPYC 9005-Serie eine elektrische Leistungsaufnahme von 125 W bis 500 W aufweisen, sind es bei GPUs bis zu 1.400 W. Die Anschlussleistung pro Rack im Rechenzentrum steigt dadurch von 10 bis 20 kW auf über 100 kW. Künftig könnte sie sogar bis zu einem MW betragen.

– Kühlung: Aufgrund der erhöhten Leistungsdichte müssen KI-Racks in der Regel flüssigkeitsgekühlt werden. Das OCP-Teilprojekt „Coolant Distribution Unit“ (CDU) befasst sich mit der Integration von Flüssigkeitskühlsystemen in bestehende und neue Rechenzentren. Die Teilnehmer entwickeln Lösungen, Leitfäden und Referenzdesigns, die die Integration von CDUs erleichtern und verbessern sollen.

– Statik und Platzbedarf: Hochleistungsfähige KI-Systeme sind deutlich größer und schwerer als traditionelle Rechen- oder Speicher-Racks. Sie sind daher oft nicht mehr zum herkömmlichen Rechenzentrumsdesign kompatibel. Das OCP will deshalb wichtige Parameter wie Gangbreiten, Rack-Abmessungen und Bodentragfähigkeit standardisieren, um kostspielige Nachrüstungen in neuen Rechenzentren zu vermeiden. Langfristig sollen so vollständig kompatible Racks entstehen, die beliebig austauschbar sind.

– Überwachung und Steuerung: KI-Rechenzentren bestehen aus hochgradig vernetzten Hochleistungskomponenten. Schon kleine Störungen, unbemerkte Sicherheitslücken oder Konfigurationsfehler können zu gravierenden Systemausfällen führen. Die Überwachung und Steuerung der komplexen Infrastrukturen stellt IT-Verantwortliche daher vor große Herausforderungen. Das OCP will deshalb Standardprotokolle für die Übermittlung und Auswertung von Telemetriedaten entwickeln, die das Management von KI-Rechenzentren erleichtern und verbessern. Langfristig sollen autonome Steuerungssysteme zum Einsatz kommen, die eigenständig alle Systeme verwalten, deren Leistung optimieren und Probleme selbständig beheben können.



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