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Apps & Mobile Entwicklung

Lidl verkauft Saugroboter mit Absaugstation für unter 100 Euro


Bei Lidl haben wir einen Saugroboter inklusive Absaugstation für nur 99,99 Euro entdeckt. Ob sich das Gerät für Euch eignet oder Ihr doch lieber zu einer Alternative von Amazon greifen solltet, klären wir jetzt.

Günstige Discounter-Alternativen zu Markengeräten gibt es immer wieder mal. Allen voran der Monsieur Cuisine, der mit einem UVP von rund 500 Euro einen Bruchteil des Thermomix von Vorwerk kostet. Mit der Eigenmarke Silvercrest hat sich Lidl mittlerweile ein großes Portfolio an Produkten aufgebaut, die meistens durch den niedrigen Preis zu überzeugen wissen. Ein genau solches Angebot ist der Silvercrest Saugroboter „SSR AA1“, den es aktuell mit einem Rabatt von 49 Prozent für nur 99,99 Euro gibt. Ob das Gerät was taugt oder ob Ihr lieber zu einer Alternative von Amazon greifen solltet, klären wir jetzt.

Silvercrest Staubsauger: Lohnt sich das Geld?

Für 99,99 Euro inklusive 5,95 bekommt Ihr einen Staubsaugerroboter inklusive Absaugstation, der Euch beim Hausputz unterstützt. Achtung: Eine Wischfunktion sucht Ihr hier vergeblich, der Roboter saugt ausschließlich Eure Hartböden und Teppiche. Und das mit einer Leistung von immerhin 3.000 Pa. Fünf verschiedene Reinigungsmodi sorgen für bestmögliche Ergebnisse, beispielsweise entlang von Raumrändern oder in Parallelbahnen. Gesteuert wird das Gerät per App, in der Ihr auch Tagespläne einstellen. Der Saugroboter findet sich dank Laser- und Gyronavigation in Eurem Zuhause zurecht und macht sich nach der Reinigung automatisch zurück auf den Weg in seine Absaugstation. Dort entleert er seinen Staubhälter in einen separaten Beutel mit einem Fassungsvermögen von 3.500 ml. Im Lieferumfang sind fünf Einweg-Staubbeutel enthalten.

Für das Geld bekommt Ihr natürlich keinen High-End-Roboter. Das ist aber auch gar nicht der Anspruch. Dennoch hat der SSR AA1 bei Lidl eine Gesamtbewertung von 4.1/5 Sternen erzielt, die Käuferinnen und Käufer scheinen also zufrieden zu sein.

Die Alternativen gibt’s bei Amazon

Wer bereit ist, etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen, bekommt bei Amazon mehrere Alternativen von Marken wie Roborock oder Ecovacs. Die aktuellen Angebote laufen nur noch bis zum 1. Februar, sind also in wenigen Stunden wieder abgelaufen. Mit etwas Glück hängt der Versandriese aber gleich eine neue Rabattaktion hinten dran.

Empfehlen können wir Euch beispielsweise den Ecovacs Deebot T50, der aktuell nur 349 Euro kostet. Dieser Roboter saugt nicht nur, sondern wischt Eure Böden gleichzeitig auch. Auch spannend, für aktuell 349,99 Euro, ist der Roborock Qrevo S.





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Nach Update: CPU-Z 2.19 meldet „Fake-7430U“ jetzt als Ryzen 5 5500U


Nach Update: CPU-Z 2.19 meldet „Fake-7430U“ jetzt als Ryzen 5 5500U

Bild: AMD

Das Analyse-Tool CPU-Z hat ein Update erhalten: Version 2.19 nennt einen Ryzen 5 5500U jetzt auch beim Namen, wenn das System die CPU eigentlich als Ryzen 5 7430U führt. Damit lassen sich Systeme mit „Fake-7430U“ auch ohne Kenntnis der weiteren CPU-Eckdaten erkennen.

Das geht aus den Release Notes der neuen Version hervor, die heute veröffentlicht worden ist:

  • AMD Ryzen AI 7/PRO 450G/E, AI 5/PRO 440G/E & 435G/E (Kraken Point 2).
  • AMD Ryzen AI 9 HX 470.
  • Fix AMD Ryzen 5 5500U (Lucienne) reported as 7350U (Cezanne).
  • Preliminary support of Intel Wildcat Lake.
  • CQDIMM (4-ranks CUDIMM) memory support.
  • Fix DLL hijacking vulnerability thanks to Kwangyun Kem.
  • New Chinese translation thanks to Shinjo Kurumi.

Darüber hinaus erkennt das Tool jetzt erstmals zuverlässig die neuen Desktop-APUs der Serie Ryzen AI (Pro) 400G(E), die für Anfang Q2 angekündigt worden sind. Sie basieren auf Krackan Point, also der kleineren Variante von Strix Point (Ryzen AI 300) respektive Gorgon Point (Ryzen AI 400), weswegen die Desktop-APUs vorerst nur eine maximal 8 CU große iGPU mit sich bringen werden – halb so viele, wie Gorgon Point aufbringen würde.

Auch Non-Pro-Modelle kommen
Auch Non-Pro-Modelle kommen (Bild: AMD)

Vielen Dank an Community-Mitglied Shearer für den Hinweis zu dieser Meldung.

Downloads

  • CPU-Z

    4,9 Sterne

    CPU-Z ist ein kleines Tool zum Auslesen von Prozessor-, Speicher-, Mainboard- und Grafikkarten-Daten.

    • Version 2.19
    • Version for ARM64 1.04, Win 11



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Eco-Beschwerdestelle: Wieso „Löschen statt Sperren“ besser als Netzsperren funktioniert


Das Konzept „Löschen statt Sperren“ funktioniert, erklärt die Beschwerdestelle des Internetwirtschaftsverbands Eco. 2025 verzeichnete man einen Höchststand bei den berechtigten Beschwerden. Insbesondere kinderpornografische Inhalte konnten zudem nahezu vollständig entfernt werden.

Das erklärt die Eco-Beschwerdestelle bei der Vorstellung des Transparenzberichts für das Jahr 2025. Mit 51.358 geprüften Hinweisen und 30.035 tatsächlich festgestellten Rechtsverstößen verzeichnet sie den höchsten Stand berechtigter Beschwerden seit der Gründung im Jahr 1996. Rund 93 Prozent der geprüften Hinweise betrafen den Bereich sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen gegen Kinder und Jugendliche.

Anzahl der berechtigten Beschwerden bei der Meldestelle
Anzahl der berechtigten Beschwerden bei der Meldestelle (Bild: Eco)

Generell steht bei der Eco-Beschwerdestelle der Jugendschutz im Fokus. Die Schwerpunkte bei den Meldungen liegen neben der Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei extrem gewaltverherrlichenden Inhalten, Volksverhetzung, Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda, Aufrufe oder Anleitungen zu Straftaten, Unterstützung für terroristische oder kriminelle Vereinigungen sowie andere jugendgefährdende Inhalte.

Hohe Löschquote als Erfolgsmerkmal

Die Anzahl der berechtigten Beschwerden hat sich im Vergleich zu 2024 fast verdreifacht. „Diese Entwicklung zeigt, wie groß der Handlungsdruck ist – aber auch, wie leistungsfähig und wichtig funktionierende Melde- und Abhilfesysteme wie unsere Eco-Beschwerdestelle“, erklärt Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Eco-Beschwerdestelle.

Bemerkenswert ist die Erfolgsquote, wenn Inhalte als rechtswidrig eingestuft worden sind. Weltweit wurden 98,58 Prozent solcher Inhalte entfernt. Bei in Deutschland gehosteten kinderpornografischen Inhalten lag die Erfolgsquote bei 100 Prozent.

Eco-Beschwerdestelle: Dauer bis zur Löschung von Kinderpornografie im 10-Jahres-Vergleich
Eco-Beschwerdestelle: Dauer bis zur Löschung von Kinderpornografie im 10-Jahres-Vergleich (Bild: Eco)

In Deutschland gehostete Webseiten mit Kinderpornografie konnten im letzten Jahr durchschnittlich nach 4,52 Tagen entfernt werden. Weltweit dauerte es 9,21 Tage.

Wie „Löschen statt Sperren“ funktioniert

Die Eco-Beschwerdestelle ist Teil der internationalen Inhope-Initiative, bei der Organisationen aus mehreren Ländern eng mit Strafverfolgungsbehörden und Internet-Providern zusammenarbeiten, um rechtswidrige Inhalte schnell aus dem Netz zu entfernen. Von den internationalen Partnern stammen auch 47,5 Prozent der Beschwerden.

Tätig wird die Beschwerdestelle grundsätzlich erst, wenn ein externer Hinweis erfolgt. Selbst sucht die Organisation also nicht nach fragwürdigen Inhalten.

Ob diese Inhalte rechtswidrig sind, prüft ein Team aus Juristen, das Aspekte wie Meinungsfreiheit und hohe gesetzliche Eingriffsschwellen berücksichtigt. Die Konsequenz dieses Ansatzes zeigt sich auch in den Zahlen. 42 Prozent der Beschwerden wurden final als nicht berechtigt eingestuft.

Bei der Prüfung wird unter anderem auch erfasst, wo der Inhalt gespeichert ist. Das ist relevant für den weiteren Prozess, denn die erfassten Rechtsverstöße werden sowohl der Polizei als auch den Providern gemeldet. Neben dem Löschen geht es auch um Strafverfolgung. Final wird dann untersucht, ob Inhalte tatsächlich entfernt worden sind.

Netzsperren lassen sich umgehen, entfernte Inhalte sind weg

1996 wurde die Eco-Beschwerdestelle gegründet, diese ist also seit 30 Jahren und damit seit den Gründerzeiten des Webs aktiv. Bemerkenswert ist das Vorgehen vor allem, weil sich diese deutlich von Forderungen wie etwa Netzsperren absetzt, die immer wieder in der Politik kursieren.

Internetsperren können immer umgangen werden, daher setzen wir auf Löschen statt Sperren“, sagt Eco-Geschäftsführer Alexander Rabe bei dem Pressegespräch. Inhalte, die so entfernt werden, sind dann nicht mehr über andere Wege zugänglich. Das Ziel ist aber nicht nur das Löschen, sondern auch die Taten zur Anzeige zu bringen. Daher arbeitet man auch eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen.

In den letzten Monaten und Jahren ging es auf EU-Ebene vor allem um die Chatkontrolle. Das automatisierte Scannen von Nutzerinhalten auf der Suche nach CSAM-Material wird beim Eco aber ebenfalls kritisch bewertet.



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Free Software Foundation: Mit freien Inhalten trainierte KI-Modelle sollten für alle frei sein


Die Free Software Foundation (FSF) hat Anthropic erneut für die Nutzung ihrer Materialien beim Training der KI-Modelle kritisiert. Zugleich fordert die Organisation auch von anderen LLM-Entwicklern, Modelle, die mit frei zugänglichen Inhalten trainiert wurden, ebenfalls frei für Nutzer bereitzustellen.

Freie Werke fallen unter Fair Use

Die FSF und Anthropic blicken bereits auf eine bewegte Geschichte juristischer Auseinandersetzungen zurück. Zuletzt trafen beide Parteien sowie Meta im Juni 2025 im Rahmen einer von drei Autoren angestrebten Sammelklage aufeinander, in der es um die Nutzung von im Internet verfügbaren Werken zum Training von Anthropics KI-Modellen ging. Beide Seiten konnten in dem Rechtsstreit seinerzeit Erfolge für sich verbuchen: So befand das Gericht damals, dass das Verwenden von im Netz verfügbaren Büchern unter die Fair-Use-Regelung falle, da bei der Verwendung geschützter Werke für das Training eines Large Language Models (LLM) etwas Neues entstehe. Das Vorgehen sei somit transformativ, was eine Grundvoraussetzung für die Annahme von Fair Use darstellt.

Eine Rechtsverletzung hatte seinerzeit laut dem Gerichtsurteil dennoch stattgefunden, da sich Anthropic und Meta urheberrechtlich geschützte Werke aus illegalen Quellen beschafft und behalten hatten – Copyright-Piraterie wie bei dem verwendeten Books3- und LibGen-Datensatz, welche Millionen von Büchern enthalten haben, sei laut dem damals verantwortlichen Richter William Alsup durch Fair Use nicht abgedeckt. Im Rahmen eines Vergleiches erklärte sich Anthropic im September 2025 zur Einrichtung eines 1,5 Milliarden Euro hohen Fonds bereit, um Autoren zu entschädigen, deren Werke das Unternehmen ohne Genehmigung zum Trainieren seiner Modelle verwendet hatte.

Unternehmen sollen Daten teilen

Unter den Büchern, die für das Training genutzt wurden, befanden sich allerdings auch zahlreiche freie Werke, wie beispielsweise „Free as in Freedom: Richard Stallman’s Crusade for Free Software“ von Sam Williams. Dieses wurde laut der FSF von O’Reilly und der FSF unter der GNU Free Documentation License (GNU FDL) veröffentlicht.

Die freie Lizenz erlaube laut der FSF die Nutzung des Werks für jeden Zweck ohne Bezahlung. Aus diesem Grund fordert die Organisation Anthropic auf, die vollständigen Trainingsdaten mit jedem Nutzer des LLM kostenlos zu teilen, zusammen mit dem vollständigen Modell, den Einstellungen der Trainingskonfigurationen und dem dazugehörigen Software-Quellcode. Allerdings dürfte der FSF klar sein, dass der KI-Spezialist dieser Forderung nicht nachkommen wird – nicht zuletzt auch, weil die Organisation ebenso erklärte, dass ihr die Ressourcen für einen langjährigen Rechtsstreit fehlen würden. Sie erklärte allerdings ebenso, dass sie, sollte sie sich an einem Rechtsstreit beteiligen und dabei feststellen, dass ihre Urheberrechte und Lizenzen verletzt wurden, „als Entschädigung sicherlich die Freiheit der Nutzer fordern würde“.

Erkenntnisse aus freien Werken soll kostenlos sein

Vor diesem Hintergrund darf eher davon ausgegangen werden, dass die FSF hier eine öffentliche Debatte darüber entfachen will, dass bei der Nutzung freier Inhalte auch deren Bedingungen in Bezug auf den freien Gedanken weitergetragen werden sollten – und dass Konzerne mit zum Allgemeinwohl freigegebenen Inhalten Einnahmen generieren, während andere, die auf die Erkenntnisse aus diesen Werken zugreifen wollen, dafür bezahlen müssen.



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