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Künstliche Intelligenz

LKA und Gaming-Firma bringen Tatorte ins Wohnzimmer


Der Tatort ist noch frisch, doch das Blaulicht ist erloschen. An dieser Stelle beginnt die Arbeit der Kriminaltechniker. Nicht nur in echten Kriminalfällen, sondern bald auch in einem neuen Videospiel, das die Westerwälder Firma Binary Impact gemeinsam mit dem Landeskriminalamt (LKA) in Rheinland-Pfalz entwickelt.

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Die Idee für „Forensics: Crime Scene Detective“ entstand während einer früheren Zusammenarbeit mit dem LKA, wie der Geschäftsführer von Binary Impact, Jens Wiechering, sagt. Bei einer „Feierabend-Pizza“ kam die Idee für das Forensik-Spiel auf – in diesem Sommer soll es erscheinen.

Spielerinnen und Spieler schlüpfen in die Rolle von Kriminaltechnikern und versuchen, Fälle an verschiedenen Tatorten zu lösen. „Im Spiel sammelt man Beweise, analysiert sie und reicht die Ergebnisse ein“, sagt Wiechering. Je nach Fall bekomme man Rückmeldungen oder neue Hinweise, zum Beispiel zusätzliche Proben oder neue Aufträge. „Es ist auf jeden Fall Teamarbeit“, betont er.

Grundlage der Fälle sind Erfahrungsberichte von LKA-Mitarbeitern. „Es sind keine echten Fälle, aber sie sind so gestaltet, dass sie realistisch sind und so passieren könnten – basierend auf dem, was Beamte aus ihrer Praxis kennen“, erklärt Wiechering. Die Arbeit des LKA solle glaubwürdig abgebildet werden.

In Vorbereitung darauf durfte das Team von Binary Impact die Arbeit des LKA aus nächster Nähe kennenlernen – nicht an einem echten Tatort, aber in Workshops. „Wir konnten zum Beispiel Fingerabdrücke nehmen oder DNA-Spuren sichern“, sagt Wiechering.

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Von den zahlreichen forensischen Methoden haben es vier ins Spiel geschafft: Fingerabdrücke, DNA, digitale Forensik und Ballistik. Bei digitaler Forensik geht es etwa um das Auslesen von Speicherkarten, die Ballistik rekonstruiert unter anderem Schussbahnen.

Dass das längst nicht alles im Werkzeugkoffer der Kriminaltechniker ist, auch Forensiker genannt, weiß die Leiterin des Kriminaltechnischen Instituts des LKA nur zu gut. „Kriminaltechnik ist sehr komplex. Das Spiel bildet nur einen Bruchteil dessen ab, was tatsächlich möglich ist“, sagt Sandra Merten.

Was das Spiel ihrer Ansicht nach jedoch gut einfängt, ist die Zusammenarbeit verschiedener Bereiche. Eine unscheinbare Flasche etwa könne Fingerabdrücke, DNA-Spuren und Inhaltsanalysen liefern. „Solche Objekte werden nicht von einer Person bearbeitet, sondern von mehreren Fachbereichen“, sagt Merten. „Es gibt nicht den einen Allrounder, Teamarbeit ist extrem wichtig.“

Ein Aspekt kommt im Spiel aus ihrer Sicht jedoch zu kurz: die Dokumentation. „Dabei ist sie das A und O. Es muss jederzeit nachvollziehbar sein, wo welche Spur gesichert wurde, da dies vor Gericht eine entscheidende Rolle spielt“, sagt Merten. Im Spiel ist das auf die Fotodokumentation begrenzt, sagt Wiechering. Beweise müssen demnach korrekt fotografiert werden, sonst gibt es Punktabzug.

Merten sieht noch einen anderen entscheidenden Unterschied: die Zeit. Die Fälle im Spiel sind laut Wiechering im Sinne von Spiel, Spaß und Spannung für etwa 30 bis 60 Minuten angelegt. Auch in Krimi-Serien wie „Tatort“ werden Ergebnisse in kürzester Zeit geliefert, wie Merten anmerkt. „Das entspricht in keiner Weise der Realität und führt teilweise zu falschen Erwartungen, auch innerhalb der Polizei, wenn Laborergebnisse länger dauern“, sagt sie. In Wirklichkeit könne die Arbeit an einem Tatort „Tage, Wochen oder sogar Monate dauern“.

Eine wichtige Grundlage ihrer Arbeit deckt sich Merten zufolge auch mit dem Spiel: „Wir selbst arbeiten neutral und sichern sowohl belastende als auch entlastende Beweise.“ Generell bräuchten Forensiker wichtige Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Frustrationstoleranz und Hartnäckigkeit.

Was hat das LKA von der Kooperation? Robin Kleinwächter, Leiter des Bereichs „Digitale Ermittlungen und Innovation“, sagt: „Mit dem Spiel wollen wir Polizeiarbeit greifbar machen – vor allem, warum Ermittlungen Zeit brauchen und wie wichtig kriminaltechnische Arbeit ist.“ Gerade diese Aspekte würden in der Öffentlichkeit oft unterschätzt. Doch bei der Authentizität gibt es auch Grenzen: „Bestimmtes einsatztaktisches oder spezialisiertes Wissen können wir nicht vollständig offenlegen.“

Zugleich erreiche das Spiel Menschen, „die wir sonst schwer ansprechen“, sagt Kleinwächter. Wiechering betont jedoch, dass es sich bei dem Spiel nicht um ein Recruiting-Tool handelt. „Es hat Lernaspekte, aber es steht für sich als Unterhaltungsprodukt“, sagt Wiechering.

Dass die Polizei überhaupt im Gaming-Bereich aktiv wird, ist kein Zufall. „Der Gaming-Bereich ist aus polizeilicher Sicht sehr relevant“, sagt Kleinwächter – mit Blick auf Chancen wie Bildung und Kommunikation, aber auch auf Risiken wie Cyber-Grooming oder Radikalisierung. Die Auseinandersetzung mit Games sei „ein erster Schritt“ – und werde nicht der letzte bleiben.


(dahe)



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Künstliche Intelligenz

Windows Update: Nebenwirkungen verhindern Office-Start durch Programme


Die Windows-Updates mit den Sicherheitsflicken des Juni-Patchdays für Windows 11 haben unerwünschte Nebenwirkungen. Microsoft räumt ein, dass Fremdanbieter-Apps Probleme haben können, Microsoft-Office-Apps zu starten.

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Das haben die Entwickler jetzt unter der „bekannte Probleme“-Rubrik des Knowledge-Base-Eintrags zum Windows-11-Update hinzugefügt. Es geht um das Juni-Update aus der vergangenen Woche mit der KB-Nummer KB5094126, die Windows 11 24H2 und 25H2 jeweils auf den Stand 26100.8655 respektive 26200.8655 hievt. Es schließt gravierende Sicherheitslücken, sollte daher nicht ohne große Not deinstalliert werden.

Microsoft gibt an, Berichte vorliegen zu haben, denen zufolge Drittanbieter-Apps Microsoft-Office-Apps nicht starten oder Office-Dokumente nicht mehr öffnen können, nachdem das Juni-Sicherheitsupdate angewendet wurde. Betroffen sind Apps, die OLE-Automatisierung einsetzen, um mit Microsofts Office zu interagieren. In einigen Fällen schlägt das Öffnen der Office-App oder des Dokuments ohne Anzeige einer Fehlermeldung fehl. Betroffen sind etwa Word, Excel, PowerPoint und andere Office-Apps, die von Drittanbieter-Apps gestartet werden. Drittanbieter-Apps, bei denen das unter anderem auftritt, sind CCH Engagement, Workpaper Manager, Zahnpraxen-Software wie Dentrix und Softdent sowie Zotero; andere Anwendungen können jedoch ebenfalls betroffen sein.

Um das Problem zu umschiffen, sollen Betroffene die fragliche App oder das Dokument direkt öffnen, anstatt aus der Drittanbieter-App heraus. Für Organisationen stellt Microsofts Business-Support einen nicht näher erläuterten Workaround bereit, der nur auf Nachfrage mitgeteilt wird.

Microsoft versichert, an einer automatischen Lösung zu arbeiten. Die soll mit einem künftigen Windows Update mitkommen. Einen Zeitpunkt nennt das Unternehmen nicht, sondern will Informationen preisgeben, sofern das aktualisierte Update verfügbar ist.


(dmk)



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Schummeln mit KI: Was gegen ein Pauschalverbot spricht


Die Klagen in den Lehrerzimmern wegen KI-gestützter Schummeleien mit Smartphones, Smartwatches oder Scan-Stiften werden lauter. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg hält technische Sperren – vor allem bei Abschlussprüfungen – jedoch für zu kurz gegriffen.

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Die Frage sei nicht, wie Künstliche Intelligenz (KI) aus dem Unterricht verbannt werden könne, sagte Landeschef Gerhard Brand. Vielmehr müsse geklärt werden, wie Schule unter anderem in Prüfungen mit einer derart prägenden Technologie umgehen könnte.

Zuvor hatte der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) in einem offenen Brief einfache technische Regelungen gefordert. Verwendet würden inzwischen etwa Smart Glasses, KI-Pins oder Scan-Stifte, mit denen sich während Prüfungen unbemerkt recherchieren lasse.

KI-gestütztes Spicken unterminiere die Chancengerechtigkeit, schrieb BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann an das Kultusministerium in München. Sie fordert technische Maßnahmen, etwa zur Blockade des Datenverkehrs.

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Aus Sicht des VBE greift die Diskussion über Störsender, Sperren und Kontrollinstrumente zu kurz. Es müsse zunächst geklärt werden, welche Rolle KI künftig in Bildung, Gesellschaft und Arbeitswelt spielen solle. Statt sie pauschal auszuschließen, plädiert der Verband dafür, Prüfungsformate weiterzuentwickeln.

„Mündliche Prüfungen, projektorientierte Aufgabenstellungen und andere Formate können dazu beitragen, individuelle Leistungen auch in einer von KI geprägten Welt verlässlich zu erfassen“, sagte Brand der Deutschen Presse-Agentur. Die Risiken der rasanten technologischen Entwicklung dürften aber auch nicht ausgeblendet werden.

Der Einsatz von KI sei Teil einer Entwicklung, auf die Schülerinnen und Schüler in den Schulen vorbereitet werden. Entscheidend sei daher nicht nur, wie KI in Prüfungen verhindert werden könne, sagte Brand. Vielmehr müsse Schule auf eine Zukunft vorbereiten, in der KI selbstverständlich zum Alltag gehört.


(kbe)



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Deutschland-Stack: Bund und Länder feiern Durchbruch bei der Verbindlichkeit


Bund und Länder feiern sich für einen Durchbruch bei den Verhandlungen über den Deutschland-Stack: Die 16 Bundesländer haben eine „verbindliche Anbindung und Flächendeckung“ von Basiskomponenten des Stacks zugesagt. Im Gegenzug übernimmt der Bund überwiegend die Kosten für Entwicklung und Betrieb der Komponenten. Damit habe man eine „entscheidende Weichenstellung vorgenommen“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung des IT-Planungsrates von Bund und Ländern.

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Bislang geht es allerdings nur um eine überschaubare Zahl von Basiskomponenten. Die Zusage der Länder zur Anbindung, Flächendeckung und Nutzung gelte für die bereits definierten Komponenten, erklärte Markus Richter, Staatssekretär im Bundesdigitalministerium, bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung des IT-Planungsrates sowie auf LinkedIn. Dabei handelt es sich um die digitale Identität (eID und EUDI-Wallet), um das National Once Only Technical System (NOOTS) für den Nachweisdatenabruf sowie um die Datentransportinfrastruktur FIT-Connect.

Zur Akzeptanz von eID und (ab 2027) EUDI-Wallet sind Behörden im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes allerdings sowieso verpflichtet. Und die Verbindlichkeit des NOOTS ist bereits im NOOTS-Staatsvertrag geregelt. Neu sind daher im Wesentlichen die Regelungen zur Finanzierung und Verbindlichkeit von FIT-Connect. Schnittstellen für diese Transportinfrastruktur müssen in vielen Fällen allerdings von privaten Softwareanbietern gebaut werden, die dazu nicht verpflichtet sind. Das Bekenntnis von Bund und Ländern zu FIT-Connect könnte dabei helfen, dieses Produkt weiter zu etablieren und ältere Infrastrukturen wie OSCI zurückzudrängen.

Der Deutschland-Stack umfasst aktuell zwei weitere Basiskomponenten: Einen Bezahldienst auf Basis von ePayBL sowie ein umfassendes System für die Kommunikation zwischen Staat, Bürgern und Unternehmen auf Matrix-Basis, das aktuell noch unter dem Projektnamen ZaPuK läuft. Diese beiden Komponenten sind laut Richter allerdings noch „in Ausgestaltung“. Was genau die Länder hier zugesagt haben, ist noch unklar, da der Beschluss des IT-Planungsrates erst in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll.

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Vor allem mit einem flächendeckenden Rollout von ePayBL und ZaPuK könnte der Deutschland-Stack eine spürbare Wirkung entfalten. Bei den Bezahldiensten gibt es aktuell noch einen föderalen Flickenteppich. Und aufgrund des Scheiterns von De-Mail existiert aktuell kein umfassendes System für die rechtssichere Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und dem Staat. Bund und Länder wollen nach und nach weitere Komponenten in den Deutschland-Stack aufnehmen. Dafür soll laut Richter ein „Portfolio-Board“ eingerichtet werden, in dem der Bund und fünf Länder die Weiterentwicklung und die föderale Nutzung begleiten.

Aus Sicht der Beteiligten ist ihnen trotzdem schon jetzt ein Durchbruch gelungen. „Der gordische Knoten ist durchschlagen“, sagte Richter bei der Pressekonferenz. Staatssekretär und IT-Planungsrat-Mitglied Fedor Rose aus Rheinland-Pfalz kommentierte, er sei von der Verbindlichkeit des Beschlusses begeistert. „Die Länder werden die Basiskomponenten verbindlich nutzen und in die Fläche bringen!“ Im Dezember hatte Bayern als einziges Land noch gegen einen Beschluss zur verbindlichen Nutzung des Stacks gestimmt. Damals waren die Komponenten noch nicht verbindlich definiert.

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Auch aus Sicht von Florian Theißing, Experte für Digitales Regierungshandeln beim Think-Tank Agora Digitale Transformation, ist der Beschluss „ein Riesenschritt hin zu einer einheitlichen Plattform für die digitale Verwaltung, die wir dringend brauchen“. Die Nutzungsverpflichtung müsse allerdings auch mit verbindlichen Qualitätskriterien für die Komponenten einhergehen. „Es wäre fatal, wenn die Behörden durch den Beschluss gezwungen würden, untaugliche Lösungen einzusetzen“, betonte Theißing im Gespräch mit c’t. „Die BundID ist hier ein warnendes Beispiel.“ Erst vor Kurzem hatten Nordrhein-Westfalen und Bayern in der Digitalministerkonferenz die Usability der BundID und der damit verbundenen eID kritisiert.

Zum Deutschland-Stack gehört neben den Basiskomponenten auch noch ein Katalog aus technischen Standards, auf den sich Bund und Länder im Frühjahr geeinigt haben. Dieser soll ebenfalls noch weiter ausgestaltet werden.


(cwo)



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