Künstliche Intelligenz
MacBook Pro mit M4 Max: Lange Lieferzeiten als Zeichen für neue Geräte?
Wer sich aktuell für ein konfiguriertes MacBook Pro mit M4 Pro oder M4 Max interessiert, muss sich teilweise gedulden: Wie unsere Recherchen zeigen, sind einige Modelle im deutschen Apple Online Store erst Anfang März lieferbar. Dazu zählt das 14 Zoll große MacBook Pro mit M4 Max Chip und 36 GB Arbeitsspeicher. Auch US-Techblogs berichten von Verzögerungen: Ihren Angaben zufolge sind vor allem höher ausgestattete Varianten mit mehr Arbeitsspeicher betroffen.
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Die langen Lieferzeiten könnten auf eine hohe Nachfrage nach den leistungsstarken Chips hindeuten. Analysten vermuten allerdings, dass Apple möglicherweise bereits die Produktion auf kommende Modelle mit M5 Pro und M5 Max umstellt. Das Basis-MacBook Pro mit M5-Chip ist bereits seit Oktober 2025 erhältlich – die Pro- und Max-Varianten des neueren Chips stehen jedoch noch aus. Und schon seit einiger Zeit wird über eine Veröffentlichung Ende Januar spekuliert.
Creator Studio könnte Hinweis auf neues MacBook Pro sein
Gerüchte um einen baldigen Release von MacBook-Pro-Modellen mit M5 Pro und M5 Max werden durch Apples Ankündigung des Creator Studio befeuert. Das neue Abo-Paket für professionelle Anwender startet am 28. Januar 2026 und enthält Logic Pro, Final Cut Pro sowie optimierte Templates für die iWork-Programme. Historisch betrachtet hat Apple bereits mehrfach im Januar oder Februar neue Hardware vorgestellt – etwa das MacBook Pro mit M2 im Januar 2023 oder die Apple Vision Pro (Marktstart in den USA im Februar 2024).
Die M5-Chip-Generation verspricht deutliche Verbesserungen bei der KI-Performance durch neue GPU-Kerne mit integriertem Neural Accelerator. Auch die CPU soll effizienter arbeiten. Während das Basis-MacBook Pro mit M5 bereits bis zu 32 GB Unified Memory und die Ansteuerung von zwei externen Displays unterstützt, dürften die Pro- und Max-Varianten noch höhere Kernzahlen und verbesserte Leistung für rechenintensive Aufgaben bieten.
Wer auf die neueste Technik setzen möchte, sollte womöglich noch einige Wochen mit dem Kauf warten. Einen umfassenden Ausblick auf Apples mögliche Produktpläne für 2026 bietet der Mac & i-Podcast.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Regulierungskonzept: Bundesnetzagentur skizziert den Abschied vom Kupfernetz
Die Bundesnetzagentur hat am Montag ihr Regulierungskonzept für den Übergang von alten Kupfernetzen zu moderner Glasfaserinfrastruktur vorgestellt. Aufbauend auf das im vergangenen Frühjahr veröffentlichte Impulspapier will die Regulierungsbehörde den Entwurf als Empfehlung verstanden wissen, wie der Migrationsprozess gestaltet werden kann. Dabei ist auch der Gesetzgeber gefordert.
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Abschalten bei 80 Prozent FTTH
Die Regulierungsbehörde spricht sich in ihrem Regulierungskonzept für ein „regelgebundenes Verfahren“ aus, in dem die Abschaltung eines bestimmten Anschlussgebietes dann eingeleitet werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen: Das sind im Wesentlichen eine Anschlussquote von 80 Prozent der Haushalte in dem betroffenen Gebiet und „geeignete Vorleistungsprodukte”.
Für die Anschlussquote zieht die Bundesnetzagentur die Zahl der tatsächlich angeschlossenen Haushalte heran. Für Einfamilienhäuser ist das mindestens ein Übergabepunkt im Keller. Bei Mehrfamilienhäusern ist es ein Anschluss in der Wohnung (FTTH).
Zugleich muss der Betreiber des Glasfasernetzes ausreichende Vorleistungen anbieten, damit auch Wettbewerber ihre Kunden auf der neuen Infrastruktur versorgen können (auch als „Open Access“ bezeichnet). Wie genau diese Vorleistungen aussehen, ist bisher nicht klar und derzeit noch Gegenstand von Gesprächen mit der Branche. Es dürfte aber auf ähnlich standardisierte Zugänge wie bei DSL hinauslaufen.
Drei Jahre Vorwarnung
Für die Migration schlägt die Bundesnetzagentur wie das Digitalministerium eine Übergangsfrist von drei Jahren vor. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen gegeben sind, kann die Abschaltung eines Anschlussbereichs angegangen werden. Abschaltpläne sollten dann mindestens drei Jahre vorher angezeigt werden. Zwei Jahre vor dem geplanten Termin dürfen in dem Gebiet dann keine DSL-Produkte mehr angeboten werden.
Die Migrationsgebiete sollten sich nach dem Willen der Bundesnetzagentur „grundsätzlich an der Kupfernetzstruktur orientieren” – das heißt, etwa an den bestehenden Kabelverzweigern – aber, wo möglich, auch an den Grenzen von Stadtteilen oder Gemeinden.
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Damit das kein Stückwerk wird, fordert die Bundesnetzagentur so etwas wie ein Gesamtlagebild. Ein „übergeordneter Migrationsplan für die gesamte Bundesrepublik“ müsste zumindest das Datum der ersten Abschaltung, weitere Meilensteine und das geplante Abschlussdatum enthalten. Nach derzeitigen Schätzungen beginnt die Abschaltung frühestens 2030 und kann zehn Jahre dauern.
Bisher kein Plan
Dafür müsste sich die Telekom in die Karten gucken lassen. Bisher macht der Bonner Konzern aber keine Anstalten, seine Abschaltpläne öffentlich zu diskutieren – und dazu ist die Telekom auch nicht verpflichtet. Der „übergeordnete Migrationsplan“ ist damit nur einer der Punkte, an dem der Vorschlag der Regulierungsbehörde über die geltende Rechtslage hinausgeht.
Stattdessen fährt die Telekom die Schutzschilde hoch und bemüht das von ihr schon etablierte Narrativ des „Zwangsanbieterwechsels”. Nicht Zwang, sondern der Wettbewerb um den Kunden sei entscheidend, sagte ein Telekom-Sprecher der dpa. Das Konzeptpapier werde man nun erst einmal gründlich prüfen.
Die Telekom fordert unter anderem, auch die Koax-Fernsehkabel in die Migrationspläne einzubeziehen. Das sieht das Papier der Bundesnetzagentur aber explizit nicht vor. Doch könnten die Kabelnetze eine Rolle bei der Migration spielen: als Indikator für Infrastrukturwettbewerb und Regulierungsbedarf.
Wenn in einem Anschlussgebiet ein Glasfaserbetreiber alleine übernimmt und dort kein Kabelnetz liegt, dürfte sich „kein infrastrukturbasierter Wettbewerb entwickeln“, heißt es in dem Papier der Bundesnetzagentur. Das dürfte vor allem in eher ländlichen Gebieten der Fall sein, wo sich ein zweites Netz wirtschaftlich nicht rechnet.
„Wettbewerb unabdingbar“
„In diesen Konstellationen ist der Dienstewettbewerb auf dem Glasfasernetz unabdingbar”, betont die Bundesnetzagentur. Für die Betreiber dieser Netze dürfte das heißen: Sie werden sich trotz aller Lippenbekenntnisse zu „Open Access“ darauf einstellen müssen, dass der Regulierer hier klare Verhältnisse für alle schafft.
Der Übergang von Kupfer zu Glas ist eines der wichtigsten und zugleich umstrittensten Infrastrukturprojekte der vergangenen Jahrzehnte. Wenn das politisch gewollte Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Glasfaseranschlüssen erreicht werden soll, muss die Branche weiterhin viel in den Ausbau investieren.
Zugleich muss die Politik die Rahmenbedingungen setzen, denn die Vorschläge der Bundesnetzagentur sowie die seit Oktober 2025 vorliegenden Eckpunkte des Digitalministeriums gehen teilweise über die geltende Rechtslage hinaus. Das macht unter anderem Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) notwendig, etwa bei der bisherigen Regelung für die Abschaltung eines Kupferzugangsnetzes.
Gesetze ändern
Nach derzeitiger Rechtslage hat die Telekom die Kontrolle über die Abschaltung der Kupfernetze. Das TKG gibt ihr das alleinige Recht, die Abschaltung eines Anschlussgebiets zu beantragen und damit den Weg für eine Migration auf Glasfaser freizumachen. Wettbewerber befürchten, dass die Telekom diese Macht strategisch nutzen wird und fordern deshalb ein Antragsrecht für alle.
Auch die Monopolkommission warnte, die Telekom könnte ihr altes Monopol teilweise auf die Glasfaserinfrastruktur übertragen, wenn der Regulierer nicht entschlossen handele. Von entschlossenem Handeln kann bisher aber keine Rede sein.
Die Bundesnetzagentur will ihr Konzept explizit als Debattenbeitrag verstanden wissen und nicht als regulatorische Maßnahme. Eine solche wäre im Hinblick auf das politische Umfeld auch verfrüht: Das Digitalministerium hat eigene Eckpunkte ausgearbeitet und bereitet entsprechende Gesetzesänderungen vor. Auch die EU könnte mit dem Digital Networks Act, dessen Entwurf sie in dieser Woche vorstellen will, noch Einfluss auf das Verfahren nehmen. Interessierte Parteien können das Papier der Bundesnetzagentur noch bis zum 13. März kommentieren.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
OpenAI verdreifacht Rechenleistung und Umsatz
Der ChatGPT-Entwickler OpenAI hat im vergangenen Jahr seinen Jahresumsatz mehr als verdreifacht und dabei die 20-Milliarden-Dollar-Marke geknackt. Im Jahr 2024 lag der Umsatz des Unternehmens noch bei sechs Milliarden US-Dollar. Diese Zahlen nannte Sarah Friar, Finanzchefin von OpenAI, am Sonntag in einem Blogbeitrag.
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Vor allem die Erweiterung der Rechenkapazitäten befeuerte das Umsatzwachstum. So stieg auch die verfügbare Rechenleistung von OpenAI im Jahresvergleich um das Dreifache bzw. von 2023 bis 2025 um das 9,5-Fache: von 0,2 Gigawatt (GW) im Jahr 2023 über 0,6 GW im Jahr 2024 auf rund 1,9 GW im abgelaufenen Jahr. Sowohl die Zahlen für die wöchentlich aktiven Nutzer als auch für die täglich aktiven Nutzer erreichten weiterhin Rekordhöhen, so Friar.
„Investitionen in Rechenleistung ermöglichen Spitzenforschung und bahnbrechende Fortschritte bei der Modellkapazität. Leistungsfähigere Modelle ermöglichen bessere Produkte und eine breitere Akzeptanz der OpenAI-Plattform. Die Akzeptanz treibt den Umsatz an, und der Umsatz finanziert die nächste Welle von Rechenleistung und Innovation. Der Zyklus verstärkt sich“, umriss Friar die Erfolgsformel.
ChatGPT mit Werbung
Doch was nach einer uneingeschränkten Erfolgsgeschichte klingt, offenbart bei genauerem Hinsehen einige Fallstricke. So kündigte OpenAI Ende vergangener Woche an, ab dieser Woche Werbung in seinem KI-Chatbot ChatGPT testen zu wollen, um mehr Einnahmen aus ChatGPT zu generieren und auf diese Weise die hohen Kosten für die KI-Entwicklung zu stemmen. Erste Experimente mit diesem neuen Finanzierungsmodell sollen zunächst auf die Vereinigten Staaten beschränkt bleiben.
Die Finanzierung durch Werbung stellt eine deutliche Kursänderung durch OpenAI dar. Noch im Oktober 2024 hatte OpenAI CEO Sam Altman seine persönliche Ablehnung von Werbung bekräftigt. Aber Hinweise auf ein Umdenken gab es schon länger. Anfang Dezember 2025 rief Altman bei OpenAI aufgrund des wachsenden Konkurrenzdrucks „Alarmstufe Rot“ aus. Seitenprojekte wie die Arbeit an Werbung sollten demnach erst einmal verschoben werden. Doch angesichts der Milliardenverluste des Unternehmens kam es wohl zu dem erneuten Schwenk.
Zugang zu Rechenleistung
Die nächste Entwicklungsstufe werde über Abonnements und Werbung hinausgehen, kündigte Friar an. Mit dem Einzug von KI in die wissenschaftliche Forschung, die Arzneimittelentwicklung, Energiesysteme und Finanzmodellierung entstünden neue Wirtschaftsmodelle. „Lizenzierung, IP-basierte Vereinbarungen und ergebnisorientierte Preisgestaltung werden sich die geschaffene Wertschöpfung teilen“, so die OpenAI-Finanzchefin.
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Entscheidend für die künftige Entwicklung sei der Zugang zu Rechenleistung. „Rechenleistung ist die knappste Ressource in der KI“, so Friar. „Der Zugang zu Rechenleistung entscheidet darüber, wer skalieren kann.“ OpenAI bewältige dies, indem es die Bilanz „schlank“ hält, Partnerschaften eingeht, anstatt zu kaufen, und Verträge mit Flexibilität über Anbieter und Hardwaretypen hinweg strukturiert.
Fokus auf praktischer Umsetzung
Die Produktplattform von OpenAI umfasst derzeit Text, Bilder, Sprache, Code und APIs. „Die nächste Phase sind Agenten und Workflow-Automatisierung, die kontinuierlich laufen, den Kontext über einen längeren Zeitraum hinweg übertragen und toolübergreifend Maßnahmen ergreifen“, wagte Friar einen Blick voraus. Für Einzelpersonen bedeute dies KI, die Projekte verwaltet, Pläne koordiniert und Aufgaben ausführt; für Organisationen werde sie zu einer Betriebsebene für Wissensarbeit.
Für das laufende Jahr 2026 werde OpenAI den Fokus auf „die praktische Umsetzung“ legen, kündigte Friar an. Große und unmittelbare Chancen liägen demnach insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft und Wirtschaft. „Die Infrastruktur erweitert das, was wir leisten können. Innovation erweitert das, was [künstliche] Intelligenz leisten kann. Die Einführung erweitert den Kreis derjenigen, die sie nutzen können. Die Einnahmen finanzieren den nächsten Sprung. Auf diese Weise skaliert [künstliche] Intelligenz und wird zur Grundlage der Weltwirtschaft.“
(akn)
Künstliche Intelligenz
Wenn das Handynetz ausfällt: Kommunikation im Notfall per Funk oder Satellit
Das Handy geht nicht mehr und das Festnetz gibt keinen Laut mehr von sich. Aber wie kommuniziert man dann?
Bei einem großen Blackout fallen mit großer Sicherheit auch Festnetztelefone sowie Handys flächendeckend aus. Doch was macht man eigentlich, wenn das Festnetz und das Mobilfunknetz schlichtweg nicht mehr funktionieren? Wie kommuniziert man dann mit seinen Freunden, Nachbarn und Verwandten oder dem sogenannten Helferkreis?
Lösungen wie CB- und Handfunkgeräte oder sogar Satellitentelefone erlauben über kurze wie auch große Entfernungen die Verständigung. Worauf man achten sollte, erklären wir in diesem Ratgeber.
Was ist ein Helferkreis?
Gemeinsam ist man stärker. Tritt eine Krise ein, kommt diese Erkenntnis oft zu spät. Daher ist es sinnvoll, frühzeitig mit Gleichgesinnten in der Umgebung zu sprechen und festzulegen, was im Notfall nötig ist und wer welche Aufgaben übernimmt.
Kommunikation ist dabei ein Faktor, der häufig übersehen wird. Da ist die Krankenhausschwester oder der Pfleger, der weiß, wie Erste Hilfe funktioniert, der Landwirt mit schwerem Gerät und zupackenden Leuten oder diejenige oder derjenige, der kochen, die Kinder hüten oder die Tiere versorgen kann. Wenn diese Leute aber nicht mehr „normal“ kommunizieren können, dann ist guter Rat teuer.
Natürlich kann ein Melder losgeschickt werden, aber das dauert manchmal zu lange. Einfache Funkgeräte kosten nicht viel, funktionieren mit handelsüblichen Batterien oder mit Akkus – warum besorgt man sich so etwas nicht und verteilt die Geräte strategisch in seiner Helfergruppe? Nachteilig sind die geringen Reichweiten im urbanen Gelände, doch es gibt noch weitere Funkstandards.
CB-Funk – das gibt es noch
Viele erinnern sich an die CB-Funker der 1970er- und 1980er-Jahre, die mit großen Antennen auf Autos und Lkws unterwegs waren. Der CB-Funk existiert hierzulande bis heute, die Geräte sind jedoch deutlich kompakter geworden und erinnern teils an frühe Mobiltelefone.
CB-Funk steht für „Citizens Band Radio“ und wird häufig als Jedermannfunk bezeichnet. Auf den offenen Kanälen kann grundsätzlich jeder mit jedem kommunizieren, alle Teilnehmer können mithören. Neben Sprachfunk sind auch einfache Formen der Datenübertragung möglich, die jedoch weder in Reichweite noch Geschwindigkeit mit modernen Mobilfunktechniken vergleichbar sind. Für den Einstieg ist der reine Sprachfunk unkompliziert. Es gibt tragbare Handgeräte, stationäre Geräte für den Heimgebrauch sowie fest im Fahrzeug verbaute Funkgeräte.
Eine Reichweitenvergrößerung ist im CB-Funk nicht durch automatische Relaisstationen möglich, da solche nicht zulässig sind. In Notfällen können jedoch andere Funkstationen Funksprüche manuell aufnehmen und weiterleiten, um Hilferufe über größere Entfernungen zu verbreiten.
Alle in Deutschland verwendeten CB-Funkgeräte müssen den geltenden technischen Standards entsprechen. Dies wird durch eine Konformitätserklärung des Herstellers sowie ein CE-Kennzeichen dokumentiert.
CB-Funk ist nicht mit dem Amateurfunkdienst zu verwechseln. Für den Amateurfunk ist ein entsprechendes Funkzeugnis erforderlich, dafür sind deutlich größere Reichweiten bis hin zur weltweiten Kommunikation möglich. Der Sprachgebrauch im CB-Funk orientiert sich teilweise am Amateurfunk, etwa durch die Verwendung von Q-Codes. Viele dieser Abkürzungen und Begriffe sind in einschlägiger Fachliteratur dokumentiert, etwa im Buch von Wolf Siebel: CQ, QRX & Co. Abkürzungen und Codes im Funkverkehr (ISBN-10: 3896320181). In Notsituationen treten formale Regeln jedoch in den Hintergrund.
PMR-Handfunkgeräte
Wem das CB-Funksystem nicht zusagt, kann auf Handfunkgeräte nach dem Standard PMR446 zurückgreifen. PMR steht für „Personal Mobile Radio“ oder „Private Mobile Radio“ und ist eine genehmigungs- und gebührenfreie Jedermann-Funkanwendung.
Die praktische Reichweite liegt im urbanen Umfeld meist bei wenigen Hundert Metern, im freien Gelände sind unter günstigen Bedingungen Entfernungen von bis zu zwei bis drei Kilometern möglich. PMR446 wird sowohl analog als auch digital genutzt. Auch hier gilt: Die Geräte müssen eine Konformitätserklärung besitzen, mit einem CE-Kennzeichen versehen sein und eine Bedienungsanleitung enthalten.
Ein Vorteil von PMR-Handfunkgeräten ist die einfache Gruppenkommunikation. Viele Modelle unterstützen Funktionen wie Rauschsperren, CTCSS/DCS-Codes oder digitale Filter, mit denen sich fremde Funkteilnehmer ausblenden lassen. Eine echte Prüfung, ob ein Kanal tatsächlich frei ist, ist jedoch nur bei digitalen Verfahren zuverlässig möglich. Wie bei allen Funksystemen empfiehlt es sich, sich vor dem Ernstfall mit der Bedienung der Geräte vertraut zu machen.
Neben PMR446 existiert in Deutschland mit Freenet eine weitere genehmigungsfreie Funkanwendung. Freenet arbeitet im Frequenzbereich von 149,021875 bis 149,115625 MHz und stellt sechs analoge sowie zusätzliche digitale Kanäle bereit. Die erlaubte Sendeleistung beträgt grundsätzlich 1 Watt. Lediglich in einem zehn Kilometer breiten Streifen entlang der Grenzen zu Polen und Belgien ist sie auf 0,5 Watt begrenzt.
Freenet eignet sich für die lokale Kommunikation im Nahbereich. Reichweiten von etwa ein bis zwei Kilometern sind realistisch, von erhöhten oder exponierten Standorten aus sind auch größere Entfernungen möglich. Einen guten Startpunkt bietet die Website Funkfieber.com und der angeschlossene Youtube-Kanal.
Amateurfunk – wirklich nur im Notfall nutzen
In extremen Ausnahmesituationen kann theoretisch § 34 StGB („rechtfertigender Notstand“) greifen, wenn der unerlaubte Betrieb eines Funkgeräts das einzige verfügbare Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben darstellt. Eine solche Nutzung ist jedoch rechtlich eng begrenzt und stellt keine allgemeine Erlaubnis dar.
In der Praxis sollte der Amateurfunk daher ausgebildeten Funkamateuren vorbehalten bleiben. Diese können im Katastrophenfall mit ihrer Erfahrung, geeigneter Technik und Kenntnis der Betriebsverfahren Rettungskräfte und Hilfsorganisationen effektiv unterstützen.
Satellitenkommunikation – wenn es ganz weit gehen muss
Bei den bisher genannten Anwendungen zeigt sich ein zentrales Problem: die begrenzte Reichweite. Zwar ist es im Alltag selbstverständlich, mit dem Telefon große Distanzen zu überbrücken. In einer Notlage innerhalb Deutschlands steht das meist nicht im Vordergrund – dennoch kann der Kontakt zu weit entfernten Angehörigen wichtig sein. Dafür eignen sich Satellitentelefone.
Kommunikation ist allerdings nur möglich, wenn das Gegenüber ebenfalls ein Satellitentelefon nutzt oder sich in einem Gebiet mit funktionsfähigem Festnetz- oder Mobilfunkanschluss befindet. Viele Geräte bieten zudem eine SOS-Taste, über die Standortdaten und eine Textnachricht an eine internationale Notrufzentrale gesendet werden, die anschließend Hilfe koordiniert.
Es ist nicht zwingend erforderlich, ein teureres Satellitentelefon zu kaufen. Apple bietet seit dem iPhone 14 einen eigenen Satellitendienst an. Käufer unterstützter iPhones können den Service zunächst für zwei Jahre kostenlos nutzen. Der Dienst ist inzwischen in zahlreichen Ländern verfügbar, darunter ganz Westeuropa sowie Deutschland, Österreich und die Schweiz.
In Gebieten ohne Mobilfunkempfang können iPhone-Nutzer darüber Notrufe per Satellit absetzen und Rettungsleitstellen per Textnachricht kontaktieren. Zudem lässt sich der eigene Standort manuell über die Satellitenverbindung an Familie und Freunde übermitteln. Sprachtelefonie und allgemeines Messaging per Satellit unterstützt Apple bislang jedoch nicht.
Weitere vollwertige Alternativen gibt es in Deutschland kaum. Mit dem Cat S75 existierte zwar ein Outdoor-Handy mit SOS-Funktion und Kurznachrichten per Satellit, der Hersteller Bullitt Group ist jedoch seit 2024 insolvent.
Der Bullitt Satellite Messenger ist trotz der Insolvenz der Bullitt Group weiterhin nutzbar. Der Satellitenmessaging-Dienst wurde Anfang 2024 aus dem insolventen Unternehmen ausgegliedert und wird seither von RCD 2023 Limited betrieben. Nach Angaben des Betreibers laufen Dienst und bestehende Abonnements unverändert weiter. Unterstützt werden unter anderem das Cat S75 sowie der Motorola Defy Satellite Link, die über das Satellitennetz von Skylo Textnachrichten und SOS-Funktionen ermöglichen. Wie sich das Angebot langfristig entwickelt, bleibt offen, da RCD 2023 Limited selbst keine Endgeräte anbietet und der Dienst von der weiteren Unterstützung kompatibler Hardware abhängt.
Das Samsung Galaxy S25 Ultra unterstützt Satellitenkommunikation zwar theoretisch, die Funktion ist hierzulande bislang nicht verfügbar. Das Google Pixel 9 bietet ebenfalls Satelliten-SOS und -Messaging. Entsprechende Dienste werden seit Ende 2025 in Deutschland gemeinsam mit der Telekom schrittweise erprobt, sind aber bisher nicht flächendeckend verfügbar.
Eine Nachrüstlösung ist der Motorola Defy Satellite Link ab knapp 100 Euro. Dieser nutzt ebenfalls das Bullitt Satellite Messenger. Per USB-C schließt man ihn wie einen Dongle an das Smartphone. Das Gerät selbst hat kein eigenes Display und kommuniziert über eine App von Bullitt, die per Bluetooth mit dem Smartphone verbunden ist.
Der Defy Satellite Link ist mit GPS ausgestattet. Es kann also auch ohne Smartphone genutzt werden. Ein mehrsekündiges Drücken der SOS-Taste löst ein Notsignal aus. Das Gerät ist leicht und kompakt und bietet eine IP68-Zertifizierung für Staub- und Wasserschutz.
Die Satellitenverbindung des Defy Satellite Link funktioniert nur zuverlässig in offenen Gebieten bei freiem Himmel. Der Aufbau kann in dichtem Wald oder Schluchten länger dauern. Die Bullitt-App ermöglicht Konfiguration und Messaging über Mobilfunk, WLAN oder Satellitenverbindung, weist jedoch Schwächen wie Übersetzungsfehler und Funktionseinschränkungen auf.
Insgesamt bietet der Motorola Defy Satellite Link eine solide Einstiegslösung in die satellitengestützte Nachrichtenkommunikation, insbesondere in offenen Gebieten mit freier Sicht zum Himmel. Der Gerätepreis ist konkurrenzfähig, und beim Bundle ist ein Basis-Tarif inklusive SOS-Funktion für ein Jahr im Kaufpreis enthalten. Nach Ablauf dieses Zeitraums fallen laufende Kosten an, deren Höhe vom gewählten Tarif abhängt. Die Preise beginnen bei rund 5 Euro pro Monat für 30 Nachrichten und reichen – je nach Tarifstufe – bis zu etwa 30 Euro pro Monat für 400 Nachrichten.
Der Defy Satellite Link ist damit vor allem für Outdoor-Aktivitäten geeignet, bei denen gelegentlich Textnachrichten oder Notrufe per Satellit benötigt werden, nicht jedoch als vollwertiger Ersatz für ein Satellitentelefon. Weitere Erfahrungen mit dem Gerät schildern die Kollegen von Mac & i.
Alternativ gibt es GPS-Navigationsgeräte mit Satellitenfunktion wie das Garmin Inreach Mini 2 für 289 Euro. Es kann zwar nicht telefonieren, aber über das Iridium-Netzwerk Kurznachrichten verschicken, einen Notruf absetzen und den Standort übermitteln. Neben dem Gerätepreis fallen allerdings je nach Tarif monatliche Gebühren von 15 bis 20 Euro für den Iridium-Dienst an. Jahresverträge sind 20 Prozent günstiger. Auch Wettervorhersagen für die aktuelle Position oder für andere Wegpunkte oder Ziele der Route können angefordert werden.
Echte Satellitentelefone sind kostenintensiv und bewegen sich im vierstelligen Bereich. Das Iridium 9575 sowie 9555 kann sich mit dem internationalen Zentrum für Nothilfe-Koordination IERCC verbinden, das dann Helfer vor Ort versucht zu kontaktieren. Es gibt sowohl Prepaid als auch Vertrags-SIM-Karten. Beim Prepaid-Modell hat das Guthaben eine zeitliche Begrenzung.
Das Inmarsat Isatphone 2 ist zwar etwas größer als die Iridium-Modelle, enthält aber eine kostenlose Prepaid-SIM-Karte. Wie schnell Gespräche aufgebaut werden, hängt vom Standort des Nutzers ab. Das Isatphone 2 ist stoß-, staub- und spritzwassergeschützt. Damit lassen sich Telefonate, aber auch Textnachrichten und E-Mails versenden. Auch hier darf eine SOS-Funktion nicht fehlen. Derzeit ist das Gerät leider vergriffen.
Internet aus dem All
Starlink ist ein Satelliten-Internetdienst von SpaceX, der auf tausenden Satelliten in niedriger Erdumlaufbahn basiert. Anders als klassische geostationäre Systeme kreisen diese in einer Höhe von etwa 550 km, was geringere Latenzen und höhere Datenraten ermöglicht. Die Satelliten sind untereinander vernetzt und kommunizieren mit Bodenstationen sowie den Endgeräten der Nutzer.
Für die Nutzung benötigen Privatkunden ein Starlink-Terminal mit elektronisch gesteuerter Antenne und Router. Das System richtet sich automatisch aus und verbindet sich mit verfügbaren Satelliten, sofern freie Sicht zum Himmel besteht. Die Installation ist vergleichsweise einfach, setzt jedoch einen geeigneten Standort etwa auf dem Dach, Balkon oder im Garten voraus.
In Deutschland ist Starlink regulär verfügbar und richtet sich primär an Haushalte ohne leistungsfähigen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss. Angeboten werden stationäre und mobile Tarife gegen monatliche Gebühr. Als Ersatz für klassische Satellitentelefone oder für einfache Notfallkommunikation eignet sich Starlink jedoch nicht, sondern primär als breitbandiger Internetzugang in unterversorgten Regionen.
Muss es immer Zwei-Wege-Kommunikation sein?
Hoffentlich ist in vielen Fällen gar keine sofortige Hilfe von außen erforderlich. Menschen wollen am Beispiel eines Stromausfalls erst einmal wissen, was überhaupt vorgefallen ist, wie sie sich verhalten sollten und wann der Strom wieder da sein wird. Auch hier ist guter Rat teuer, wenn man sich aufs Internet verlässt, denn Mobilfunkstationen haben nur begrenzte Notstromversorgungen und die Netze dürften zudem schnell überlastet sein, wenn tausende Nutzer versuchen, sich einzuwählen.
Nachdem in unserem Szenario der Strom ausgefallen ist, hilft der Fernseher auch nicht weiter. Die Lösung sind Radios mit Batteriebetrieb oder gar sogenannte Kurbelradios mit eingebautem Akku und Dynamo und der namensgebenden Kurbel zur Stromerzeugung. Welche Geräte zu empfehlen sind, zeigt unsere Top 10: Das beste Kurbelradio im Test – Rundfunkempfang bei Stromausfall.
Weltempfänger sind in der Anschaffung meist teurer, unterstützen dafür aber Mittelwelle, UKW und Kurzwelle, teils auch Langwelle. Sie erlauben den Empfang nationaler und internationaler Programme. Gespeicherte Sender oder eine Frequenzübersicht helfen bei der Orientierung im breiten Senderangebot.
Fazit
Bricht das Mobilfunk- oder Festnetz zusammen, können klassische Funkgeräte im Notfall weiterhin Kommunikation ermöglichen. Geeignet sind Handgeräte für PMR- und CB-Funk sowie stationäre Geräte für den Amateurfunk. In Deutschland unterliegen diese Funkdienste jedoch technischen und rechtlichen Vorgaben, zudem gelten feste Regeln für den Sprachverkehr. So bleibt im Krisenfall zumindest die Sprachkommunikation mit dem sogenannten Helferkreis möglich – um den man sich aber beizeiten selbst kümmern muss.
Die Reichweite von Handfunkgeräten ist im städtischen Umfeld größtenteils auf wenige hundert Meter begrenzt. Größere Entfernungen lassen sich mit CB- oder Amateurfunk überbrücken, der – abhängig von Technik und Standort – mehrere Kilometer Reichweite erreichen kann. Für den noch weiterreichenden Amateurfunk ist allerdings ein gültiges Amateurfunkzeugnis erforderlich.
Für überregionale Kommunikation kommen Satellitentelefone infrage, die jedoch hohe Kosten verursachen und ein kompatibles Endgerät auf beiden Seiten voraussetzen. Eine günstigere Notfalllösung ist das Defy Satellite Link von Motorola, das zumindest das Absetzen von Notrufen per Satellit über ein Smartphone ermöglicht. Für den reinen Informationsempfang reicht im Krisenfall oft ein batteriebetriebenes oder per Kurbel geladenes UKW-Radio aus.
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