Künstliche Intelligenz
macOS 26: Entwickler bekommen unerwünschte Menü-Icons aufgedrückt
Wer unter macOS 26 alias Tahoe die Menüs von Apps öffnet, sieht es sofort: Diverse Einträge sind nun mit kleinen Icons versehen, die, so hofft es zumindest augenscheinlich Apple, schneller zum passenden Eintrag führen sollen. Das Problem: Der Konzern hat das Feature in Form eines Automatismus umgesetzt, der keineswegs konsistent ist. Hinzu kommt, dass viele Entwickler ihre eigenen Vorstellungen passender Icons haben – oder diese gar nicht wollen. Teilweise sind Nutzer auch schlicht verwirrt angesichts der neuen Symbolbildflut.
Weiterlesen nach der Anzeige
Früher ein No-no, heute ein Zwang
Ein Beispiel sind die Macher hinter Audioprogrammen wie Audio Hijack, SoundSource oder Airfoil: Das Team von Rogue Amoeba kämpft laut eigenen Angaben schon seit Monaten mit der neuen Zwangs-Iconifizierung. Apples Idee widerspreche langjährigen Traditionen seiner einst quasi heiligen Human Interface Guidelines (HIG), meinen die Entwickler. Die HIG rät unter anderem, „verwirrende Symbole” in Menüs schlicht zu unterlassen. Fehlende Konsistenz der Icons (sowie Vergleiche mit Windows) legt auch eine sehenswerte Sammlung des Entwicklers Nikita Prokopov dar.
Rogue Amoeba hält Icons in Menüs nicht grundsätzlich für schlecht. Allerdings habe Apple die Umsetzung nicht gut hinbekommen. So seien die Icons sehr klein und monochrom. Selbst bei Retina-Bildschirmen ließen sich diese kaum unterscheiden. „Die Implementierung ist einfach nicht gut.” Dutzende Icons seien nun in den Rogue-Amoeba-Apps zu finden, die man so nicht gewollt habe.
Automatismus mit unklaren Regeln
Auch erkennt Apples Automatismus Dinge nur schwer. So bekommt „Export Session” ein Upload-Icon,„Export Set” aber nicht. „Import Session” oder „Import Set” haben gar keine Icons. Zum Glück verbreiten sich mittlerweile Tricks, wie man die Icons wieder loswerden kann. Sie sind in Rogue-Amoeba-Apps bereits umgesetzt.
Unklar bleibt, ob Apple den sehr simplen Code womöglich künftig unterdrückt, um eine Konsistenz im Betriebssystem zu erzielen, die viele Nutzer gar nicht wollen. Rogue Amoeba überlässt es übrigens seiner Kundschaft selbst, ob sie die System-Icons in den Menüs wollen oder nicht: Über ein Debugging-Menü lassen sie sich auch wieder aktivieren, wenn man unbedingt möchte.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
EuGH-Urteil: TV-Signale im Seniorenheim sind keine öffentliche Wiedergabe
Wer in einer Seniorenresidenz lebt, möchte in der Regel nicht auf den gewohnten Fernsehabend verzichten. Für die Betreiber solcher Einrichtungen gehört die Bereitstellung von Fernseh- und Radioanschlüssen zum Standard, doch die rechtliche Einordnung dieser Serviceleistung war lange umstritten. In einem am Donnerstag verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun einer weitreichenden Auslegung des Urheberrechts eine Absage erteilt und damit eine wichtige Grenze für die Lizenzpflicht bei der Signalweiterleitung gezogen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Seniorenwohnheime dürfen laut der Entscheidung in der Rechtssache C-127/24 per Satellit empfangene Fernseh- und Hörfunkprogramme in die Zimmer von Bewohnern weiterleiten, ohne dafür eine zusätzliche Lizenz bei Verwertungsgesellschaften wie der Gema erwerben zu müssen.
Der Fall, der seinen Weg über den Bundesgerichtshof (BGH) nach Luxemburg fand, dreht sich um den Betreiber eines Seniorenwohnheims in Rheinland-Pfalz. Das Unternehmen empfängt Fernseh- und Hörfunkprogramme zentral über eine hauseigene Satellitenantenne und überträgt diese Signale zeitgleich, vollständig und unverändert über ein hauseigenes Kabelnetz an die Anschlüsse in den Bewohner- und Pflegezimmern.
Die Gema, die die Urheberrechte im Musikbereich wahrnimmt, sah darin eine lizenzpflichtige Handlung und klagte gegen den Betreiber auf Unterlassung. Die Verwertungsgesellschaft war der Ansicht, dass diese interne Weiterverbreitung musikalischer Werke aus ihrem Repertoire eine eigenständige Nutzung darstelle, für die eine gesonderte Vergütung fällig sei.
Definition der öffentlichen Wiedergabe
Die rechtliche Kernfrage dreht sich um den Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ im Sinne der grundlegenden EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001. Demnach steht Schöpfern das ausschließliche Recht zu, jede Form der öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben oder zu verbieten. Der BGH wollte von den Luxemburger Richtern wissen, ob die technische Infrastruktur eines Heims diese Schwelle bereits überschreitet.
Der EuGH stellte nun klar, dass unter den gegebenen Umständen keine öffentliche Wiedergabe vorliegt, und stützte diese Entscheidung auf zwei zentrale juristische Säulen.
Ein entscheidender Punkt ist das genutzte Verfahren: Eine lizenzpflichtige Wiedergabe setzt laut ständiger Rechtsprechung meist ein spezifisches technisches Verfahren voraus, das sich von der ursprünglichen Ausstrahlung unterscheidet. Dies wäre laut dem Beschluss etwa bei der Weiterverbreitung einer terrestrisch ausgestrahlten Sendung über das Internet der Fall. Die interne Weiterleitung der Satellitensignale über ein Kabelsystem innerhalb der Seniorenresidenz erfülle dieses Kriterium dagegen nicht, da es sich lediglich um eine technische Unterstützung des Empfangs handele.
Weiterlesen nach der Anzeige
Kein neues Publikum in der Seniorenresidenz
Noch gewichtiger ist das Argument des „neuen Publikums“, das für eine Lizenzpflicht zwingend erforderlich wäre. Der EuGH befand, dass die Bewohner der Einrichtung kein Auditorium darstellen, an das der Rechtsinhaber bei der Erlaubnis der ursprünglichen Wiedergabe nicht bereits gedacht habe. Da die Urheber schon bei der ersten Genehmigung der Sendung die gesamte potenzielle Zuhörer- und Zuschauerschaft im Empfangsbereich berücksichtigen konnten, bilden die Heimbewohner keine neue, zusätzliche Gruppe.
Der Gerichtshof warnt auch davor, den Urheberrechtsinhabern eine nicht geschuldete Vergütung zu verschaffen. Die Richtlinie solle im Kern eine angemessene Entlohnung für die tatsächliche Nutzung ihrer Werke garantieren. Eine Entscheidung in dem konkreten Einzelfall ist das vorliegende EuGH-Urteil formal noch nicht. Das finale Urteil im nationalen Rechtsstreit müssen nun die deutschen Gerichte fällen, wobei sie aber strikt an die rechtlichen Vorgaben und die Argumentation aus Luxemburg gebunden sind.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Apples KI-Strategie: Spielt Tim Cook „3D-Schach”?
Die neuesten Unternehmenszahlen von Microsoft, Meta oder Amazon zeigen, wie massiv diese IT-Riesen Geld in KI stecken: Die Kapitalkosten (CapEx) für Chips, Speicher, Rechenzentren und andere Notwendigkeiten zum Betrieb von Chatbots, Coding-Tools oder Agenten schießen weiter in die Höhe. Eine große Ausnahme ist dabei Apple: Zwar errichtet man auch dort Datacenter und kauft KI-Leistungen etwa von Google ein, doch die Summen sind signifikant geringer als bei der Konkurrenz.
Weiterlesen nach der Anzeige
Apple hat weder einen eigenen Chatbot noch eine verbesserte KI-Assistenz (Siri) vorzuweisen. Die zentrale Frage dabei: Begeht Apple einen großen Fehler, hier nicht mitzuspielen? Einer Analyse der Wirtschaftsnachrichtenagentur Bloomberg zufolge erstaunlicherweise nicht: Gautam Mukunda, selbst Lehrer an der Yale School of Management, behauptet gar, Apple-Konzernchef Tim Cook spiele „3D-Schach mit KI“.
iPhone verkauft sich trotz KI-Peinlichkeiten bestens
Die Begründung: Apple seien durch die fehlenden KI-Großinvestititionen weder Umsätze noch Gewinne entgangen. Das iPhone 17 sei trotz des Hinterherhinkens des Konzerns in Sachen KI „der beste Produktstart aller Zeiten“ gewesen. Hat Cook die KI-Strategie vermasselt? „Vielleicht ist das ja so. Oder vielleicht sieht der Mann, der einen Aktienwert in Höhe von Billionen Dollar geschaffen hat, immer noch ein paar Schritte voraus“, sagte Mukunda.
Seiner Ansicht nach steht Apple dank Cooks Ausgabendisziplin Gewehr bei Fuß, sofern die KI-Bewertungen sinken. Apple habe 145 Milliarden US-Dollar auf der hohen Kante. „Diese Barmittel bieten Flexibilität. Sollte KI wirklich [auch finanziell] fliegen, kann Apple ein KI-Labor damit immer noch direkt aufkaufen. Sollte es sich um eine Blase handeln, ist kein Unternehmen besser aufgestellt, wenn diese platzt.“ Tatsächlich sind die Kosten für KI derart hoch, dass keine der großen Firmen damit Gewinne macht.
John Ternus setzt auf KI
Beim iPhone ist das ganz anders. Zwar seien Apples KI-Probleme etwa bei Siri eine selbstverschuldete Demütigungen. „Das interessiert die Kunden aber nicht.” Apple habe allein 2025 rund 250 Millionen iPhones verkauft. „Würden die Kunden Smartphones anhand ihrer KI-Fähigkeiten kaufen, hätte dieser Apple-Verkaufsboom nie passieren dürfen”, schreibt Mukunda.
Weiterlesen nach der Anzeige
Das heißt nicht, dass Apple nicht aufpassen muss. Doch bislang kommt das Unternehmen augenscheinlich gut voran. So sind die Kosten, die Gemini für Siri verursacht, ungefähr 20 Mal geringer als das, was Google dem Konzern für Suchwerbung in Safari bezahlt. Dennoch scheint man bei Apple den Ernst der Lage zu erfassen. Der ab September amtierende neue Konzernchef John Ternus will das Augenmerk verstärkt auf KI legen. Und dann gibt es ja auch noch das neue Siri-KI-Bootcamp für Entwickler bei dem Konzern.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Israelischer Rüstungskonzern zeigt Interesse an VW-Werk Osnabrück
Im kommenden Jahr endet wohl die Fahrzeugproduktion im Osnabrücker VW-Werk – und dann? Rheinmetall und auch MAN hatten für ihre Rüstungsproduktion bereits Interesse an dem Werk gezeigt, sind aber nicht mit Volkswagen ins Geschäft gekommen. Nun könnte eine andere Rüstungsfirma zugreifen: Der israelische Rüstungskonzern Rafael möchte das Osnabrücker Volkswagen-Werk übernehmen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Bastian Ernst bestätigt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Es gibt Gespräche zwischen Rafael und Volkswagen“. Ernst war bis 2025 in führender Funktion für den Panzerfaust-Hersteller Dynamit Nobel Defence (DND) tätig, dann wechselte er in den Bundestag. DND ist die Deutschlandtochter von Rafael, sie würde nach aktuellem Stand auch den Volkswagen-Standort übernehmen. Informierte Kreise bestätigten die Information, über die auch die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet hatte.
Komponenten für israelisches Flugabwehr-System
In Osnabrück sollen künftig wohl keine Panzerfäuste hergestellt werden, sondern Komponenten für das Flugabwehr-System „Iron Dome“, das Rafael in Israel fertigt. Das könnten schwere Lastwagen und Abschussvorrichtungen sein, vermutet der frühere Rüstungsmanager Ernst. DND ließ eine Anfrage unbeantwortet. Volkswagen teilte mit, man prüfe weiterhin tragfähige Perspektiven für den Standort Osnabrück nach dem Auslauf der aktuellen Fertigung im Jahr 2027. Man stehe „im Austausch mit unterschiedlichen Marktakteuren“. Der Panzer- und Munitionsfabrikant Rheinmetall hatte zunächst ebenfalls Interesse an dem Standort bekundet. Laut der Branchenzeitschrift Automobilwoche war auch MAN für eine Rüstungsproduktion in diesem Werk bereits im Gespräch.
Ernst wertet die mögliche Übernahme des VW-Standorts durch Rafael und DND positiv. „Das ist eine Win-win-Situation“, sagt der Christdemokrat. „Wir hätten israelisches Know-how in Deutschland und der israelische Staatskonzern hat eine Produktion, die nicht bedroht ist vom Krieg.“ Gut sei zudem, dass wohl zumindest ein Teil der Osnabrücker Belegschaft übernommen werden könne.
Das Werk wird im Herbst 2027 frei
DND hat seinen Firmensitz in Burbach (Nordrhein-Westfalen). Die Folgen des Ukraine-Krieges gaben der Firma einen starken Wachstumsschub, die Nachfrage nach Panzerfäusten schnellte nach Beginn des russischen Angriffs in die Höhe. 2024 kam die Firma mit rund 400 Mitarbeitern eigenen Angaben zufolge auf einen Umsatz von 146 Millionen Euro und damit zehn Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der Gewinn verdoppelte sich auf 6,5 Millionen Euro. Aktuellere Zahlen sind bislang nicht veröffentlicht. Inzwischen hat die Firma ihr Produkt-Portfolio erweitert und baut einen Standort in Kiel, wo Militärfunkgeräte gefertigt und die dafür nötige Software entwickelt werden sollen.
VW hatte das Osnabrücker Werk 2009 vom insolventen Auftragsfertiger Karmann übernommen. Volkswagen gehörte lange zu den wichtigsten Kunden des Cabriospezialisten. In der Fabrik arbeiten derzeit rund 2300 Menschen. Im kommenden Jahr läuft die Produktion des VW T-Roc-Cabrio aus. Einen Folgeauftrag aus dem VW-Konzern gibt es bislang nicht.
Weiterlesen nach der Anzeige
Mehr über VW
(fpi)
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
Social Mediavor 2 MonatenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Social Mediavor 3 MonatenCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenSmartphone‑Teleaufsätze im Praxistest: Was die Technik kann – und was nicht
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenIntel Nova Lake aus N2P-Fertigung: 8P+16E-Kerne samt 144 MB L3-Cache werden ~150 mm² groß
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenCommunity-Protest erfolgreich: Galera bleibt Open Source in MariaDB
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenBlade‑Battery 2.0 und Flash-Charger: BYD beschleunigt Laden weiter
-
Social Mediavor 1 MonatVon Kennzeichnung bis Plattformpflichten: Was die EU-Regeln für Influencer Marketing bedeuten – Katy Link im AllSocial Interview
