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Künstliche Intelligenz

Meta casht ab: Mehr User schauen mehr Werbung zu höheren Preisen


Mehr Nutzer denn je schauen auf Meta Platforms Diensten mehr Reklame denn je. Gleichzeitig kann Meta dafür mehr Geld verrechnen denn je. Das geht aus Metas Finanzzahlen für das vierte Quartal 2025 hervor. Es ist ein neues Rekordquartal für den Datenkonzern.

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Durchschnittlich 3,58 Milliarden Menschen haben Ende 2025 Facebook, Instagram, Messenger und/oder Whatsapp täglich genutzt, schätzt Meta. Das ist ein Zuwachs von annähernd sieben Prozent im Jahresabstand. Jeder hat Meta in dem Quartal rechnerisch 16,56 US-Dollar Umsatz gebracht – fast ausschließlich durch Werbeeinnahmen. Die Zahl der Werbeeinblendungen ist um 18 Prozent, also ungefähr dreimal so stark gestiegen wie die Zahl der Nutzer. Gleichzeitig konnte Meta im Schnitt sechs Prozent höhere Preise verlangen.

Da überrascht es nicht, dass Meta laut eigenen Angaben den Quartalsumsatz um knapp ein Viertel auf 59,9 Milliarden US-Dollar steigern konnte. Zwar sind auch die Kosten gestiegen, um gleich 40 Prozent, doch bleibt immer noch ein um sechs Prozent gestiegener Betriebsgewinn von 24,7 Milliarden Dollar. Weil Facebook auch noch höhere Kapitalerträge hat, ist der Vorsteuergewinn um acht Prozent auf 25,4 Milliarden Dollar geklettert.

Die Steuerlast ist nicht nur relativ um ein Sechstel gefallen, von zwölf auf zehn Prozent, sondern auch in absoluten Zahlen. Somit verbleibt ein um neun Prozent höherer Reingewinn von 22,8 Milliarden Dollar. Der operative Cashflow ist um 29 Prozent auf 36,2 Milliarden Dollar angeschwollen. Nach Bekanntgabe der Finanzzahlen haben Meta-Aktien im nachbörslichen Handel rund sieben Prozent zugelegt.

Sucht man ein Haar in der Suppe, kann man auf die Marge von 41 Prozent verweisen; die ist zwar enorm, war aber auch schon einmal enormer. Und natürlich die für das namensgebende Metaverse zuständige Abteilung Reality Labs: Deren Umsatz ist um zwölf Prozent auf 955 Millionen Dollar gefallen, dafür ist der Betriebsverluste um 21 Prozent auf sechs Milliarden Dollar angewachsen. Kein Wunder, dass Meta Platforms vom Metaverse Abstand nimmt.

Im Gesamtjahr 2025 hat Meta erstmals mehr als 200 Milliarden US-Dollar umgesetzt, konkret 200,996 Milliarden, ein Zuwachs von 22 Prozent. Der Reingewinn ist gegenüber 2024 um ein Fünftel auf 83,3 Milliarden Dollar gestiegen, der operative Cashflow um 27 Prozent auf 115,8 Milliarden Dollar und der Vorsteuergewinn um 22 Prozent au 85,9 Milliarden Dollar.

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Gefallen ist der Nettogewinn, um drei Prozent auf 60,5 Milliarden Dollar, was insbesondere an der von US-Präsident Donald Trump durchgesetzten Steuersenkung liegt. Das klingt verwirrend und ist dadurch zu erklären, dass Verlustvorträge und andere zukünftige Absetzposten an Wert verlieren, wenn die zukünftigen Steuern gesenkt werden.

Für das laufende Quartal erwartet das Management mindestens 26 Prozent mehr Umsatz als im ersten Quartal 2025, vielleicht sogar ein Drittel mehr. Für das Gesamtjahr stimmt Finanzchef Susan Li die Meta-Anleger auf rasant steigende Ausgaben, nicht zuletzt für Künstliche Intelligenz, ein; der Betriebsgewinn soll aber trotzdem steigen. Hier hilft, dass sich Meta mit der EU-Kommission darauf geeinigt hat, im Europäischen Wirtschaftsraum weiterhin personalisierte Werbung auszuspielen, in Form sogenannter Less Personalized Ads.

Die Betriebskosten sollen von 117,7 Milliarden auf 162 bis 169 Milliarden Dollar steigen. Das beruht vorwiegend auf Kosten für Infrastruktur in Form höherer Betriebskosten der eigenen Anlagen, höheren Abschreibungen und höheren Zahlungen an Clouddienste Dritter. Hinzu kommen jedoch auch steigende Personalkosten, insbesondere für heiß begehrte KI-Spezialisten. Die Jahressteuerquote soll sich in etwa halbieren, von 30 Prozent auf nur noch 13 bis 16 Prozent – gegenüber den zwölf Prozent von 2024 wäre das eine leicht höhere Steuerquote.

Die Kapitalausgaben sollen von 72,2 Milliarden auf 115 bis 135 Milliarden Dollar hochschnellen, tendieren also in Richtung Verdoppelung. Das werde für die Meta Superintelligence Labs, aber auch das Kerngeschäft gebraucht, sagt Li. Konzernchef Mark Zuckerberg hat vorgegeben, „personalisierte Superintelligenz für die Menschen rund um die Welt“ voranzutreiben. Da Meta zum Jahreswechsel „nur“ gut 82 Milliarden Dollar Barreserven (+5%) hatte, wird es wohl neue Schulden machen.


(ds)



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Künstliche Intelligenz

Grenzüberschreitende Cloud-Zugriffe: E-Evidence-Gesetz tritt in Kraft


Die digitale Beweiskette in der EU und Deutschland wird deutlich gestrafft. Am 12. März wurde das Gesetz zur Umsetzung der E-Evidence-Richtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet. Dahinter verbirgt sich das sogenannte Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz (EBewMG). Es soll die Art und Weise, wie Strafverfolgungsbehörden auf Daten in der Cloud zugreifen, grundlegend erneuern. Seit Freitag sind die ersten Teile bereits in Kraft getreten. Der restliche Normenkomplex wird zum 18. August 2026 voll wirksam. Damit endet eine Ära, in der langwierige Rechtshilfeersuchen oft die Ermittlungen gegen Cyberkriminalität ausbremsten.

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In der Vergangenheit standen Ermittler vor einem Dilemma: Straftaten werden zunehmend im digitalen Raum geplant und ausgeführt, doch die Beweismittel liegen oft auf Servern in anderen Mitgliedstaaten. Bisherige Rechtshilfeformate galten als schwerfällig und zeitintensiv. Nicht selten waren relevante Daten bereits gelöscht, bevor das offizielle Gesuch den zuständigen Provider im Ausland erreichte. Das neue E-Evidence-Paket setzt hier an und ermöglicht es Behörden, sich direkt an Diensteanbieter in anderen EU-Ländern zu wenden. Dieser direkte Zugriff soll sicherstellen, dass digitale Spuren gesichert werden, bevor sie im digitalen Äther verschwinden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte anlässlich des Inkrafttretens: Die Strafverfolgungsbehörden benötigten in einer hochvernetzten Welt Mittel, um schnell zu reagieren und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen zu können. Das Gesetz sei ein entscheidender Baustein einer Strategie, die internetbasierte Kriminalität effektiver bekämpfen will. Damit würden rechtsstaatliche Standards und der Schutz sensibler Daten aber nicht geopfert.

Kritiker sahen dagegen bei der parlamentarischen Debatte die Balance zwischen effizienter Verfolgung und dem Absichern der Privatsphäre nicht gewahrt. Die Beschleunigung der Ermittlungen sorgte für heftigen Gegenwind bei der Opposition und Bürgerrechtlern. Die Missbilligung nährt sich vor allem durch die Befürchtung, dass rechtsstaatliche Standards auf dem Altar der europäischen Kooperation geopfert werden. Es bestehe die Gefahr, heißt es, dass autoritär agierende Regierungen wie etwa in Ungarn das System nutzen könnten, um gegen Journalisten, Oppositionelle oder Anwälte vorzugehen.

Die praktischen Auswirkungen für Diensteanbieter sind hoch. Das Regelwerk sieht vor, dass Provider auf eine Sicherungsanordnung unverzüglich reagieren müssen. Geht es um die tatsächliche Herausgabe von Daten, bleibt eine Frist von zehn Tagen. In definierten Notfällen verkürzt sich dieses Zeitfenster drastisch: Hier müssen die Informationen innerhalb von nur acht Stunden geliefert werden. Um diese Kommunikation sicherzustellen, sind die in der EU tätigen Diensteanbieter verpflichtet, offizielle Empfangsbevollmächtigte zu benennen. Diese sogenannten Adressaten fungieren als feste Ansprechpartner für die Justizbehörden.

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Als zentrale Überwachungsinstanz fungiert hierzulande das Bundesamt für Justiz (BfJ). Die Behörde kontrolliert, ob die Provider ihren neuen Pflichten nachkommen. Sollten Unternehmen die Anordnungen ignorieren oder die Zusammenarbeit verweigern, drohen empfindliche Konsequenzen, da solche Verstöße nun als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Die Geldbußen betragen bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 500.000 Euro. Bei besonders großen Diensteanbietern mit einem Gesamtumsatz von mehr als 25 Millionen Euro kann die Strafe sogar bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.

Technisch wird der Datenaustausch über eine von der EU und den Mitgliedstaaten etablierte Software abgewickelt. Diensteanbieter müssen sich dafür auf einer speziellen Plattform, der sogenannten Notification Platform, registrieren, um für die Ermittler überhaupt erreichbar zu sein. Bedenkenträgern sucht das BfJ durch spezifische Schutzmechanismen für besonders sensible Datenkategorien Rechnung zu tragen.

Dennoch markiert das EBewMG einen Paradigmenwechsel: Der physische Standort eines Servers verliert für die Strafverfolgung innerhalb Europas an Bedeutung. Ob die technischen Infrastrukturen der Anbieter und die personellen Ressourcen der Behörden dem neuen Tempo gewachsen sind, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.


(nen)



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c’t-Videoreihe: Wir verfolgen unseren Wetterballon! (Teil 3)


Mit relativ einfacher Consumer-Technik kann man eindrucksvoll die Interaktion zwischen Weltraum und Erdatmosphäre erforschen. In einer vierteiligen Videoreihe führt Physikerin und Wissenschaftsjournalistin Anne-Dorette Ziems durch die rechtssichere Planung des Wetterballons, das Basteln eigener Messgeräte, einen nervenaufreibenden Starttag und die Auswertung der Messdaten.

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Doch was passiert, wenn der Ballon außer Sicht gerät? Im heutigen Teil starten wir den Wetterballon und jagen ihm hinterher. Es geht quer durchs Land – immer den empfangenen Funksignalen hinterher. Bis wir irgendwann plötzlich keine Funksignale mehr empfangen.

Im ersten Teil haben wir uns durch den Behördendschungel gekämpft. Denn prinzipiell kann in Deutschland jeder einen Wetterballon starten. Es gibt aber natürlich einige Auflagen und Regeln zu beachten.

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Teil 1: Wir schicken unseren Wetterballon in die Stratosphäre!

Der zweite Teil spielte sich vor allem am Lötkolben und am Computer ab. Wir basteln unsere Messgeräte. Erst die Hardware, dann die Software. Mit an Bord: Kameras für spektakuläre Aufnahmen, Sensoren für Temperatur, Luftdruck und Luftfeuchtigkeit – und als Highlight ein selbst gebauter Myonendetektor zur Messung der Höhenstrahlung.

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aspberry Pi, Arduino & LoRa: Das kommt in unsere Wetterballon-Sonde! (Teil 2)

Zum Abschluss geht es am 22. März an die Daten: Hat die Technik durchgehalten? Wie verändern sich Temperatur, Druck und Strahlung mit der Höhe? Und was kann man aus den Messungen lernen – auch aus den Dingen, die nicht funktioniert haben?


(mond)



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Künstliche Intelligenz

Missing Link: Fünf Trends Digitaler Gesundheit und was sie bedeuten


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Eine Kombination digitaler Lösungen soll bei der Reform des Gesundheitswesens eine zentrale Rolle einnehmen. Während die Erwartungen hoch sind, zeigt die Realität, wie zäh Einführungsprozesse in der Praxis oft laufen. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz – die von echter Intelligenz deutlich abzugrenzen ist – sind kein Selbstläufer, denn sie haben Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, Behandelnde und ihr Verhältnis zueinander. Eine Einordnung zu fünf Entwicklungen.

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Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Etwa ein Jahr nach dem Roll-Out ist das Feedback zur elektronischen Patientenakte für alle (ePA) durchwachsen: Zwar gibt es immer wieder Berichte, die ePA habe punktuell bei der Behandlung geholfen, weil etwa die eingenommenen Medikamente einsehbar waren. Doch insgesamt überwiegen die Beschwerden von Behandelnden. Die Nutzbarkeit sei zu gering. Es fehlten oft weiterhin medizinische Informationen. Das liegt auch daran, dass viele Krankenhäuser längst nicht an die ePA angeschlossen sind. Die Nutzungszahlen seitens der Versicherten sind verschwindend gering, weshalb viele Anwender weiterhin mit der elektronischen Patientenakte hadern. Nur etwa fünf Prozent der gesetzlich Versicherten hätten derzeit technisch überhaupt die Möglichkeit, auf ihre ePA-App zuzugreifen.


Manuel Hofmann

Manuel Hofmann

Manuel Hofmann ist Politikwissenschaftler und Soziologe. Er arbeitet als Referent für Digitalisierung bei der Deutschen Aidshilfe.

Die Verbraucherzentrale sieht in einem Zwischenfazit einen zu geringen Nutzen für Patientinnen und Patienten und fordert eine Priorisierung von Elementen, die einen wirklichen Mehrwert bieten, etwa den digitalen Impfpass.

Viele Menschen wissen bisher nicht einmal, dass die ePA schon da ist und aus ihr bereits sensible medizinische Informationen hervorgehen. Die Deutsche Aidshilfe erreichten bereits Berichte von Patientinnen und Patienten, in denen der HIV-Status aus der ePA hervorging und so zu unangenehmen Nachfragen und abgesagten Terminen führte.

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Während also die Realität zeigt, dass erste Vorteile bei der Behandlung mühsam erarbeitet sind und nicht alle Menschen gleichermaßen von einer ePA profitieren, geht die Politik längst weiter. Als Gesundheitsministerin Nina Warken im Februar ein Update zur Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen vorstellte, stand die ePA im Vordergrund der Erzählung: Eine App mit konkreten Mehrwerten soll sie künftig sein, inklusive digitaler Ersteinschätzung und Terminbuchung. Das soll dann auch die Nutzungszahlen in die Höhe treiben. Bis 2030 sollen es laut Strategie 20 Millionen sein.

Bisher ungeklärt: Wenn die ePA immer weiter zur zentralen Anwendung für alles ausgebaut werden soll – was passiert dann mit denjenigen Versicherten, die ihr widersprochen haben?

Politisch wird im Zuge eines kommenden Primärversorgungssystems viel über digitale Ersteinschätzung diskutiert. Damit soll besser gesteuert werden, wie Menschen an der richtigen Stelle im Gesundheitswesen ankommen. Unnötige Besuche bei Fachärzten sollen so beispielsweise vermieden werden. Auch für die Privaten Krankenversicherungen sind Daten und KI der Schlüssel für eine effizientere Steuerung der Patientenströme.

Im Hintergrund wird gerade darum gerungen, was die technische Grundlage sein soll – und wer für die Umsetzung verantwortlich ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob man auf ein regelbasiertes System oder eine LLM-gestützte Lösung zurückgreifen wird. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann beschreibt in einem Eckpunktepapier den „Idealfall“ einer „intelligenten Ersteinschätzungssoftware“, die ein standardisiertes System um Künstliche Intelligenz „ergänzt“.

Konkret benennt Laumann die „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung“ (SmED): Patienten geben dort Symptome an, werden zur Schwere der Symptome befragt und müssen oft auch weiterführende Gesundheitsfragen beantworten – zum Beispiel, ob eine Krebserkrankung vorliegt. Auf dieser Grundlage wird dann die Dringlichkeit des Anliegens einsortiert, von „ein paar Tage Ruhe“ bis hin zur Empfehlung, die Notaufnahme aufzusuchen.

Die Entscheidung erfolgt auf Basis von Filterfragen und algorithmisch, ist also zumindest bei gleichen Angaben von Usern reproduzierbar. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie hilfreich ein solches System medizinisch betrachtet wirklich ist, wenn ein Hauptanliegen der Nutzenden darin besteht, möglichst bald einen Termin bei der Fachärztin zu erhalten und entsprechende Eingaben zu tätigen. Auch um Missbrauch zu vermeiden, soll daher offenbar eine Dokumentation der Ersteinschätzung erfolgen. Angedacht ist auch hierbei die ePA, was die Frage zurückbringt, wie künftig mit ePA-Widersprüchen umgegangen wird.

Völlig nebulös ist derweil die mögliche Rolle von Künstlicher Intelligenz bei der Ersteinschätzung. Studien jedenfalls zeigen immer wieder deutlich, wie schlecht Sprachmodelle bisher bei der Triage von Patienten abschneiden: Eindeutige Notfälle werden längst nicht immer als solche erkannt. Ergebnisse hängen stark von Angaben der Nutzenden ab, sind also auch nicht reproduzierbar. Wie gut ein Sprachmodell antwortet, hängt nicht zuletzt von digitalen und sprachlichen Kompetenzen von Nutzenden ab, könnte also soziale Ungleichheiten verschärfen.

Weiterhin bleibt abzuwarten, ob die Einführung des Systems wirklich die versprochenen Einsparungen und Entlastungen des Systems bringt. Andere Instrumente wie die telefonische Krankschreibung, die Menschen mit akuten Infekten ganz ohne KI schon jetzt vom vollen Wartezimmer fernhalten, stehen derweil politisch auf der Kippe.

Wenn es nach der Digitalisierungsstrategie geht, soll KI-gestützte Dokumentation möglichst schnell im Sprechzimmer ankommen. 70 Prozent aller Einrichtungen sollen diese bis 2028 aktiv nutzen.

Die Idee: Gespräche in der Sprechstunde werden aufgezeichnet, eine KI fasst das Gespräch zusammen, bereitet es strukturiert auf und erspart den Behandelnden die manuelle Dokumentation.

Während zumindest die Spracherkennung und Transkription auch mit lokal gehosteten Modellen möglich wären, geht die Realität erwartbar in eine andere Richtung. Anbieter im deutschsprachigen Raum wie Doctolib oder Jameda haben für ihre Dokumentationslösungen Gemini, OpenAI und Co. in ihren Datenschutzerklärungen stehen. Das werde nicht ausgeschlossen, erklärt das BMG gegenüber SZ Dossier. Im Vordergrund stehe, „zeitnah“ Entlastung zu schaffen. Das bedeutet de facto: Die digitale Abhängigkeit von US-Anbietern wird noch größer – auch im Gesundheitswesen.

Versicherte haben im Idealfall den Vorteil, dass die Behandelnden weniger von der Dokumentation abgelenkt am Gespräch teilhaben. Allerdings könnte die Hürde größer werden, sensible Themen wie psychische Probleme oder Geschlechtskrankheiten anzusprechen, wenn eine Art Alexa im Raum steht und alles Gesagte mitschneidet und in die Cloud schickt.

Für Ärztinnen und Therapeutinnen wiederum ist die Dokumentation oft mehr als Selbstzweck: Sie kann auch eine abschließende Reflexion über einen Fall darstellen oder beim Verarbeiten von Fällen helfen. Bringt Automatisierung am Ende wirklich mehr Zeit für Patientinnen und Patienten oder eine weiter verdichtete Arbeitsrealität, weil in der gleichen Zeit mehr Menschen behandelt werden sollen? Der demografische Wandel und Kostendruck lassen eher Letzteres erwarten.

Die Automatisierung in der Dokumentation ist nur eines der Beispiele, wo KI längst in der Versorgung angekommen ist. Die Nutzung erfolgt auf Basis von Einwilligung, was in der Praxis wohl oft über Unterschrift eines Datenschutzzettels bei Erstbesuch einer Einrichtung abgehandelt werden dürfte.

Gleichzeitig wird es für Patienten immer schwerer absehbar, in welchen Formen künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt. Dabei macht es für die eigene Bewertung für viele Menschen einen gewichtigen Unterschied, ob sich der Einsatz auf das Schreiben von Arztbriefen, den OP-Roboter oder radiologischer Befundung bezieht. Aber wie groß ist die Wahlfreiheit von Patienten wirklich, wenn sie die Entscheidung für eine Einrichtung oder spezifische Behandlung treffen müssen?

Der Umgang mit „KI“-Funktionen kann auch dann herausfordernd sein, wenn die Leistung nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Bei radiologischen Befunden ist das Angebot der Zweitmeinung per KI längst im Repertoire der IGeL-Leistungen vieler Praxen.

Eine Kostenübernahme steht dagegen in den meisten Fällen noch aus, obwohl sich aufgrund der Stärke im Erkennen von Mustern bei Systemen maschinellen Lernens durchaus ein Vorteil gegenüber rein menschlicher Bewertung von Befunden abzeichnet. Wir bewegen uns also in ein Gesundheitswesen, das künftig noch stärker davon abhängen könnte, was man sich leisten kann.

Während Social Media und Online-Shops mit Gesundheitsangeboten geflutet werden, wird eine Unterscheidung, was sinnvoll sein kann und was nicht, für viele Menschen immer schwieriger, Desorientierung wird größer.

Eine stärkere Orientierung hin zu gesundheitsfördernden Angeboten und Prävention wäre sinnvoll. Gesundheitskompetenz ist bei einer unüberschaubaren Menge von Falschinformationen wichtiger denn je. Und auch hier soll Technik helfen.

„KI kann den Bürgerinnen und Bürgern perspektivisch individualisierte Gesundheitsempfehlungen geben“, heißt es in der Digitalisierungsstrategie. KI-gestützte Selbstbehandlung soll das System entlasten. Sie soll „als ständige Begleiterin den eigenverantwortlichen Umgang mit Gesundheit stärken und Fragen zu Krankheitsbildern beantworten“.

Während das im Einzelfall auch gelingen kann und es inzwischen Berichte gibt, bei denen Sprachmodelle bei der Behandlung schwer diagnostizierbarer Krankheiten weitergeholfen haben, ist gänzlich klar, dass Technik und Eigenverantwortung alleine nicht als generalisierte Lösung taugen.

Denn ob ein Sprachmodell eine sinnvolle Gesundheitsberatung anbietet, oder Menschen in vollkommen falsche Richtungen schickt, hängt wiederum davon ab, mit welchen Eingaben sie selbst das System anstupsen. Es profitieren am ehesten diejenigen, die mit ihren Kompetenzen ohnehin schon gut aufgestellt sind. Umso wichtiger wäre daher mit Blick auf soziale Ungleichheiten ein massiver Ausbau von Bildungsangeboten und Maßnahmen struktureller Prävention, die jenseits individueller Gesundheitsentscheidungen wirken.

Die Entwicklungen digitaler Gesundheit sind also mannigfaltig – und nicht alles daran ist gut oder schlecht. Aber: Das Gesundheitswesen ist ein soziales System, und neue Techniken wirken sich unterschiedlich und oft auf unerwartete Weisen auf Behandelnde wie Patienten aus.

Gerade in Zeiten größerer Reformen und technischen Anpassungen braucht es deshalb neue soziale Angebote vor Ort, die Orientierung stiften und niedrigschwellig bei Gesundheitsthemen weiterhelfen. Sonst droht der vermeintliche „Heilsbringer Künstliche Intelligenz“ soziale Ungleichheiten im Gesundheitswesen weiter zu verschärfen.

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(mack)



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