Datenschutz & Sicherheit
Microsoft hat illegal Minderjährige getrackt
In vielen Schulen arbeiten Schüler*innen mit dem Softwarepaket Microsoft 365 Education. Doch das spielt scheinbar rechtswidrig Tracking-Cookies aus. Damit steht die Nutzung von Microsoft 365 Education – womöglich sogar aller Microsoft-365-Produkte – in der EU generell in Frage.
Die österreichische Datenschutzbehörde entschied im Fall einer Schülerin, die Microsoft 365 Education über einen Browser nutzte. Dabei installierte Microsoft ohne Wissen und Zustimmung der Schülerin fünf Tracking-Cookies auf deren Gerät. Wie ein Netzwerk-Mitschnitt belegt, wurden nachfolgend persönliche Informationen der Schülerin an Microsoft gesendet. Und das obwohl die Schülerin zuvor in den Datenschutzeinstellungen wo immer möglich die Datenübermittlung abgelehnt hatte.
Die Datenschutzbehörde hat Microsoft nun aufgefordert, das Tracking der Beschwerdeführerin innerhalb von vier Wochen einzustellen. Sollte Microsoft nicht einlenken, sind Geldstrafen möglich. Die Verbraucherschutzorganisation noyb, die die zugrundeliegende Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingereicht hatte, geht allerdings davon aus, dass Microsoft vor das österreichische Bundesverwaltungsgericht zieht.
Max Schrems von noyb sagt: „Unternehmen und Behörden in der EU sollten konforme Software verwenden. Microsoft hat es erneut versäumt, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.“
Die Verantwortung von Microsoft
Die Cookies wurden 2023 gefunden. 2024 hat die Schülerin gemeinsam mit der NGO noyb Beschwerden darüber bei der Schule, der Schulbehörde und bei Microsoft eingereicht. Microsoft erklärte laut noyb daraufhin, dass die Schulen, die Microsoft 365 Education einsetzen, selbst für den Datenschutz zuständig seien.
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In der zugrundeliegenden Beschwerde schreibt noyb, dass es problematisch sei, wie die Verantwortung für die Datenverarbeitung in den Microsoft-Verträgen geregelt sei: „Für die betroffenen Personen führt dies zu Situationen, in denen der vermeintliche ‚Auftragsverarbeiter‘ (hier: Microsoft) nicht auf die Ausübung der Rechte aus der DSGVO reagiert, während der vermeintliche ‚Verantwortliche‘ (hier: die Schule) nicht in der Lage ist, solchen Anfragen nachzukommen.“
2025 hatte die Datenschutzbehörde sich schon einmal mit dem Fall beschäftigt und festgestellt, dass Schule, Schulbehörde und Microsoft die Schülerin über die Datenerhebung hätten informieren und umfassend auf eine Anfrage der Schülerin nach den erhobenen Daten antworten müssen.
Microsoft-Cookies auch bei Erwachsenen problematisch
Der aktuelle Beschluss beschäftigt sich nun konkret mit den Tracking-Cookies, die Microsoft auf dem Gerät der Schülerin installierte. Solche Cookies schneiden das Nutzungsverhalten mit, identifizieren Nutzende eindeutig und werden oft zum Ausspielen von Werbung genutzt.
Laut noyb hat Microsoft gegenüber der österreichischen Datenschutzbehörde versucht, die EU-Tochtergesellschaft in Irland für zuständig zu erklären. Dort werden EU-Datenschutzbestimmungen kaum durchgesetzt. Doch die Datenschutzbehörde stellte fest, dass die relevanten Entscheidungen in den USA getroffen werden.
Weil das unautorisierte Tracking nicht nur bei Minderjährigen illegal ist, geht noyb davon aus, dass die Nutzung von Microsoft 365 auch bei erwachsenen EU-Usern juristische Probleme aufwirft. Tracking erscheine auch in Microsoft 365, also der gewöhnlichen Office Suite, wahrscheinlich, wenn dies selbst bei Minderjährigen in Microsoft 365 Education stattfinde. Die deutschen Datenschutzbehörden hatten bereits 2022 festgestellt, dass Microsoft 365 nicht DSGVO-konform betrieben werden kann.
Datenschutz & Sicherheit
AWS European Sovereign Cloud erhält erste Compliance-Zertifizierungen
Die seit Januar 2026 verfügbare AWS European Sovereign Cloud hat einen ersten Compliance-Meilenstein erreicht. Amazon Web Services (AWS) hat für die von regulären AWS-Regionen physisch und logisch getrennte Cloud-Plattform SOC-2- und C5-Type-1-Testat sowie sieben ISO-Zertifizierungen erlangt. Die Nachweise decken insgesamt 69 Services ab.
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Wie AWS in einem Beitrag im AWS-Security-Blog erläutert, umfasst der SOC-2-Type-1-Bericht die Kriterien Sicherheit, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit. Die Prüfer haben die Kontrollen zudem auf das hauseigene Sovereign Reference Framework (ESC-SRF) abgebildet, das Governance, Betrieb, Datenresidenz und Isolation abdeckt. Der C5-Type-1-Bericht attestiert die Konformität mit dem Cloud Computing Compliance Controls Catalogue des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – geprüft wurden Basis- und Zusatzkriterien.
Sieben ISO-Zertifizierungen auf einen Schlag
Neben den Attestierungsberichten hat AWS für die European Sovereign Cloud gleichzeitig sieben ISO-Zertifizierungen erlangt: ISO 27001:2022 (Informationssicherheit), ISO 27017:2015 (Cloud-Sicherheit), ISO 27018:2019 (Datenschutz in der Cloud), ISO 27701:2019 (Privacy-Management), ISO 22301:2019 (Business Continuity), ISO 20000-1:2018 (IT-Service-Management) sowie ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement). Sämtliche Berichte und Zertifikate stehen Kunden über AWS Artifact zur Verfügung.
Die Zertifizierungen sind vor allem für Behörden und regulierte Branchen in Europa relevant, die Cloud-Dienste unter strikten Auflagen zu Datenresidenz und Sicherheit nutzen müssen. Der C5-Katalog des BSI gilt in Deutschland als maßgeblicher Standard für die Bewertung von Cloud-Anbietern.
Separate Infrastruktur mit EU-Personal
Die European Sovereign Cloud ist als eigene Partition (aws-eusc) mit der Region eusc-de-east-1 in Brandenburg aufgesetzt. Sie verfügt über separate IAM-Konten, eigene Abrechnungssysteme in Euro und ein dediziertes Security Operations Center, das ausschließlich mit EU-Residenten besetzt ist. Es gibt keinen regionsübergreifenden Datenverkehr zu anderen AWS-Partitionen; auch Metadaten verbleiben innerhalb der EU-Infrastruktur.
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Ob die vollständige Abkopplung der Sovereign Cloud in der Praxis den Anforderungen des BSI standhält, ist allerdings noch nicht unabhängig geprüft. Bei den jetzt vorgelegten Zertifizierungen handelt es sich um Type-1-Berichte, die das Design und die Implementierung der Kontrollen zu einem bestimmten Zeitpunkt bewerten. Die aufwendigeren Type-2-Audits, bei denen die operative Wirksamkeit über einen längeren Zeitraum nachgewiesen wird, stehen noch aus.
AWS bezeichnete die Zertifizierungen als Beleg dafür, dass sich die Firma um das Vertrauen der Kunden bemühe. Das Unternehmen hat angekündigt, das Compliance-Portfolio für die European Sovereign Cloud kontinuierlich auszubauen.
(fo)
Datenschutz & Sicherheit
Größte Übernahme in Googles Geschichte – 32 Milliarden US-Dollar für Wiz
Google hat die Übernahme von Wiz für 32 Milliarden US-Dollar (Fast 28 Milliarden Euro) abgeschlossen. Es ist der größte Kauf in der Konzerngeschichte. Den Vollzug des Erwerbs der US-israelischen Cloud-Sicherheitsfirma gab der Konzern diese Woche bekannt.
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Die Alphabet-Tocherfirma Google erklärt die Übernahme als eine „Investition von Google Cloud zur Verbesserung der Cloud-Sicherheit“. Die Produkte von Wiz würden auch weiterhin funktionieren und auch für alle wichtigen Coud-Plattformen, etwa Microsoft Azure oder Amazon Web Services verfügbar bleiben, erläutert der Konzern zudem.
Bereits vor einem Jahr hat Google die Übernahme von Wiz angekündigt. Die Unternehmen hatten sich im März des vergangenen Jahres geeinigt und eine Übernahmevereinbarung unterzeichnet. Google hatte Wiz zuvor 30 Milliarden US-Dollar geboten.
Es ist nicht der erste Versuch des Konzerns, Wiz zu übernehmen. Schon 2024 haben die Unternehmen über einen möglichen Kauf verhandelt. Wiz hatte das Angebot über 23 Milliarden US-Dollar damals abgelehnt. 2022 hat Google zudem die IT-Sicherheitsfirma Mandiant für 5,4 Milliarden US-Dollar erworben.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
„Operation Lightning“: Schlag gegen Proxy-Botnet aus über 369.000 Geräten
Europol berichtet von einem Schlag gegen den bösartigen Proxy-Dienst „SocksEscort“, den internationale Strafermittler am Mittwoch dieser Woche den kriminellen Drahtziehern und der Infrastruktur versetzt haben. Das Botnet bestand demnach aus mehr als 369.000 Drohnen aus kompromittierten Routern und IoT-Geräten, die in 163 Ländern standen.
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Die europäische Polizeibehörde erklärt weiter, dass „SocksEscort“ Kunden in den vergangenen Jahren mehr als 35.000 Proxies angeboten hat. Am Mittwoch haben die Strafverfolger insgesamt 34 Domains vom Netz genommen, außerdem 23 Server aus sieben Ländern. Die USA haben zudem Kryptowährungen im Wert von 3,5 Millionen US-Dollar eingefroren. Die infizierten Modems des Botnets haben die Beamten aus dem „SocksEscort“-Dienst ausgeklinkt. Nun wollen die Strafverfolgungsbehörden die betroffenen Länder informieren und so den Weg für weitere Ermittlungen ebnen.
Untersuchungen starteten Mitte 2025
Im Juni 2025 haben die Ermittlungen begonnen, schreibt Europol. Dort wurde das Botnet aus infizierten Geräten entdeckt. In großer Masse sind das Heimrouter, die für diverse kriminelle Aktivitäten missbraucht wurden, etwa zur Verteilung von Ransomware, für Distributed-Denial-of-Service-Angriffe (DDoS) oder sogar für die Verbreitung von sexuellen Kindesmissbrauchsmaterialien (Child Sexual Abuse Material, CSAM). Die Heimrouter wurden durch eine Schwachstelle einer bestimmten Marke infiziert. Welche genau, sagt Europol jedoch nicht.
Kunden dieses kriminellen Angebots zahlten für die Nutzung und den Missbrauch der unterwanderten Geräte. Sie haben damit ihre eigene IP-Adresse verschleiert, während sie diverse kriminelle Aktivitäten ausgeführt haben. Die Webseite zu „SocksEscort“ bot bezahlte Proxy-Dienste an, mit denen Kunden Zugang zu den kompromittierten IP-Adressen zum Verschleiern ihrer eigenen erlangen. Die Router-Besitzer haben keine Kenntnis, dass nach einer Infektion ihre IP-Adressen für kriminelle Zwecke missbraucht wurden. Zur Zahlung mussten die Täter eine Plattform nutzen, die anonyme Käufe mittels Kryptowährungen ermöglicht. Europol schätzt, dass die Zahlungsplattform mehr als 5 Millionen Euro von den Proxy-Dienst-Kunden erhalten hat.
Internationale Strafverfolger aus Bulgarien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Rumänien, Ungarn, Österreich und den Vereinigten Staaten zusammen mit Eurojust und Europol waren an der „Operation Lightning“ beteiligt. Es ist bei weitem nicht die erste Aktion mit internationaler Kooperation der Strafverfolgungsbehörden gegen Botnets und die Hinterleute. Auch in der „Operation Endgame“ aus dem Jahr 2024 oder „Operation Endgame 2.0“ aus 2025 gingen sie gegen die Cyberkriminellen und gegen Malware-Autoren sowie Botnetze vor. Residential-Proxy-Netze sind zunehmend Ziel von Maßnahmen gegen Online-Kriminalität. Google hat etwa Ende Januar dem IPIDEA-Residential-Proxy-Netz einen empfindlichen Schlag versetzt und Millionen Geräte dort herausgezogen.
(dmk)
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