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Milliarden-Grab oder Effizienz-Wunder? Der steinige Weg zur EU-Interoperabilität
Ein Jahr nach dem Start der Verordnung für ein interoperables Europa präsentiert die EU-Kommission ihren ersten Sachstandsbericht zu deren Umsetzung wie gewohnt optimistisch. Das Fundament für ein nahtlos vernetztes digitales Europa sei gelegt, heißt es aus Brüssel. Tatsächlich ist es der Regierungsinstitution laut dem Report gelungen, innerhalb kurzer Zeit einen beachtlichen Verwaltungsunterbau hochzuziehen: Ein Beirat wurde gegründet, nationale Behörden sind benannt, ein zentrales Portal für Interoperabilitätslösungen ist freigeschaltet.
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Doch hinter den Erfolgsmeldungen über 100.000 monatliche Seitenaufrufe auf dieser neuen Plattform und fast 13.000 Anmeldungen bei der hauseigenen Akademie für Interoperabilität verbirgt sich die Frage, wie viel echte Veränderung bisher in den zehntausenden Bürgerämtern in der ganzen EU vor Ort angekommen ist.
Beschleunigung oder Verlangsamung?
Die Herausforderungen sind immens. Zwar pendeln täglich zwei Millionen Menschen zwischen den Mitgliedstaaten, doch die digitalen Verwaltungen der EU-Länder sprechen oft immer noch nicht dieselbe Sprache. Das von der EU vorgegebene Ziel der digitalen Dekade, bis 2030 alle wichtigen öffentlichen Dienste zu 100 Prozent online anzubieten, ist ambitioniert. Die Kommission sieht in der Verordnung den entscheidenden Hebel, um durch Effizienzsteigerungen 5 Milliarden Euro pro Jahr einzusparen.
Der Weg dorthin führt aktuell über mehr Regulierung: Seit dem 12. Januar 2025 sind Interoperabilitätsbewertungen für neue oder wesentlich geänderte digitale Dienste verpflichtend. Ob dieses neue Instrument tatsächlich die Effizienz steigert oder nur als zusätzlicher „Digitalcheck“ den legislativen Prozess verlangsamt, ist dem Report nicht direkt zu entnehmen. Die Kommission hat zwar bereits 32 solcher Bewertungen abgeschlossen. Der Aufwand ist jedoch beachtlich. Um die Bürokratie-Last zu bändigen, wird bereits am KI-Werkzeug AI4DRPM gebastelt, das die Erstellung dieser Compliance-Berichte teilautomatisieren soll.
Fortschritte bisher primär auf dem Papier
Ein Blick auf die Details zeigt, dass viele der gelobten Fortschritte derzeit noch in der Pilotphase stecken. Die „Agenda für ein interoperables Europa“, die eigentlich langfristig die Richtung vorgeben soll, dürfte erst 2026 förmlich verabschiedet werden. Auch die sogenannten Reallabore, in denen innovative GovTech-Lösungen mit Startups sowie kleinen und mittleren Unternehmen unter kontrollierten Bedingungen getestet werden sollen, erhielten erst im Juli ihre rechtliche Grundlage.
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Bisher stützt sich der Bericht stark auf bewährte Beispiele aus der Praxis. Diese sollen zeigen, was technisch möglich ist. Sie existierten teilweise aber schon lange vor dem Greifen der neuen Verordnung. So verweist die Kommission etwa auf Estland: Der baltische Staat dient mit seinem nationalen Interoperabilitätsrahmen und seines weltweit ersten „Datenkonsulats“ in Luxemburg als Vorbild für digitale Resilienz.
Die Brüsseler Exekutivinstanz stellt ferner auf Emrex ab. Das ist ein System zum gesicherten Austausch von Studierendendaten. Es erleichtert aber schon seit 2015 die Mobilität von Studierenden in Ländern wie Finnland, den Niederlanden und zunehmend auch Deutschland. Ein weiterer „Leuchtturm“ der Kommission ist Polen: Dort wurde ein Einführungskurs der EU-Akademie in die nationale Plattform integriert, um über 400 Beamte in EU-konformen Interoperabilitätsstandards zu schulen.
Als bevölkerungsreichster Mitgliedstaat ist Deutschland dem Report zufolge zentral im „Interoperable Europe Board“ – einem Kontrollgremium zur Umsetzung der Vorgaben – vertreten. Die Bundesrepublik habe aktiv am Aufstellen von Leitlinien mitgewirkt, um nationale Besonderheiten wie den hiesigen Föderalismus zu berücksichtigen. Das Ausrollen von Interoperabilitätsbewertungen auf Länder- und Kommunalebene stelle aber noch eine der großen operativen Hürden dar. Deutschland wird auch als Vorreiter genannt, der verstärkt auf Open Source im Bereich E-Government setzt. Das steht im Einklang mit den Zielen der Verordnung, die Abhängigkeit von IT-Monopolen zu verringern.
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Das neue Portal für ein interoperables Europa verzeichnete bis Juli 2025 immerhin 670 aktive Lösungen. Auffällig ist indes: Über 58 Prozent davon stammen von der EU-Ebene selbst. Hauptakteur ist die Generaldirektion Digit der Kommission. Der Beitrag aus den Mitgliedstaaten und von öffentlichen Stellen bleibt mit 34,5 Prozent deutlich dahinter. Um das zu ändern, legten die Verantwortlichen im Mai 2025 ein offizielles Verfahren für das Label „Lösung für ein interoperables Europa“ fest. Es soll hochwertige Entwicklungen besser sichtbar machen.
Die kommenden Jahre werden zum Lackmustest für das Prestigevorhaben. Damit das interoperable Europa nicht als Papiertiger endet, müsse der Fokus nun weg von der Gremienarbeit hin zur flächendeckenden Implementierung wandern, weiß auch die Kommission. Sie will daher Interoperabilität tiefer in andere Gesetze wie die KI-Verordnung oder den Data Act einbetten. Doch ohne echtes politisches Engagement in den Hauptstädten und massive Investitionen in die technische Basis wird die versprochene digitale Souveränität kaum zu erreichen sein.
Der von der Kommission angekündigte Ausbau der Interoperabilitäts-Akademie, die bis Ende 2025 zwölf neue Kurse – teils in allen 24 Amtssprachen – anbieten will, ist ein Anfang. Am Ende zählen aber nicht die ausgestellten Zertifikate, sondern ob ein Umzug von Berlin nach Brüssel oder Warschau für den Bürger digital so reibungslos funktioniert wie ein Klick im Online-Shop.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
Europäischer Ansatz für weitreichende Schläge: Billige Drohnen für die Nato
Deutschland will gemeinsam mit europäischen Nato-Partnern große Mengen an günstigen Kampfdrohnen beschaffen. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde am Rande eines Nato-Verteidigungsministertreffens in Brüssel unterzeichnet. Die Drohnen sollen nach Angaben aus Bündniskreisen eine Reichweite von mindestens 500 Kilometern haben.
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Zur Überforderung des Gegners
Sie sollen im Verteidigungsfall unter anderem dafür eingesetzt werden, gegnerische Abwehrsysteme zu überfordern. Mit teureren Präzisionswaffen könnten dann zuverlässiger relevante militärische Ziele ausgeschaltet werden. Ähnliche Ziele verfolgen derzeit die russischen Streitkräfte in ihrem Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Drohnen vom iranischen Typ Shahed.
Neben Deutschland wollen sich Länder wie Frankreich, Großbritannien, Polen und Schweden an der Beschaffung beteiligen. Sie soll im Zuge des sogenannten Elsa-Projekts erfolgen, wobei Elsa für „European Long-range Strike Approach“ steht (deutsch: Europäischer Ansatz für weitreichende Schläge).
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte in Brüssel, es gehe darum, die konventionellen europäischen Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten innerhalb der Nato zu stärken. Dies sei angesichts der aktuellen Herausforderungen wichtig.
(mho)
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Ende der 150-Euro-Freigrenze: EU beschließt Zollpflicht für Billig-Pakete
Der Shopping-Rausch bei chinesischen Online-Marktplätzen wie Temu oder Shein wird für europäische Verbraucher bald spürbar teurer und aufwändiger. Der EU-Rat hat endgültig grünes Licht für eine Reform der Zollvorschriften gegeben, die den stark gewachsenen E-Commerce aus Drittstaaten gezielt erfasst. Kernpunkt ist das Ende der bisherigen Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert. Was einst zur Entlastung der Zollbehörden gedacht war, entwickelte sich angesichts milliardenschwerer Paketströme aus Fernost zu einem Wettbewerbsnachteil für den europäischen Handel. Seit 2022 hat sich die Zahl der Sendungen fast jährlich verdoppelt: 2024 kamen rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen in der EU an, über 90 Prozent davon aus China.
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Bürokratie als Hebel gegen die Paketflut
Der Übergang zum neuen System erfolgt stufenweise Da die geplante EU-Zolldatenplattform noch nicht ganz einsatzbereit ist, gilt ab dem 1. Juli 2026 zunächst eine Übergangslösung: Für Sendungen unter 150 Euro wird ein Pauschalzoll von 3 Euro erhoben. Entscheidend ist dabei die Zahl der Warenkategorien innerhalb eines Pakets. Die Abgabe kann also mehrfach anfallen, wenn unterschiedliche Produktgruppen enthalten sind. Wer etwa verschiedene Textilarten in einer Sendung bestellt, zahlt die Pauschale je Kategorie. Diese Regelung wird mindestens bis Mitte 2028 gelten. Danach soll die neue zentrale Datenplattform unter Aufsicht einer EU-Zollbehörde starten. Mit ihr werden Pauschalen durch reguläre Zollsätze ersetzt, die unabhängig vom Warenwert greifen. Die EU erwartet dadurch gerechtere Wettbewerbsbedingungen und zusätzliche Einnahmen für den Haushalt.
Die Novelle ist Teil einer breiteren Neuordnung der europäischen Zollarchitektur als Reaktion auf zersplitterte nationale Verfahren und veränderte Handelsströme. Für Verbraucher dürften viele Import-Schnäppchen teurer werden, politisch gilt der Schritt jedoch als notwendig für Marktaufsicht, Sicherheit und fairen Wettbewerb. Zusätzlich wird über eine weitere Bearbeitungsgebühr diskutiert, um die hohen Kosten der Paketabwicklung zu decken. Der enorme Mengenanstieg im Onlinehandel hat bestehende Kontrollsysteme an ihre Grenzen gebracht und Lücken offengelegt. Künftig sollen Anbieter aus Drittstaaten denselben finanziellen und administrativen Pflichten unterliegen wie Händler innerhalb der EU.
(mho)
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Sinkt zu schnell: NASA-Weltraumteleskop stellt vor Rettungsmission Forschung ein
Die NASA hat das Weltraumteleskop Swift weitgehend deaktiviert, um sein Absinken zur Erde zu verlangsamen und seine Zeit im Orbit zu verlängern. Das ist in Vorbereitung einer ganz besonderen Mission geschehen, bei der das Instrument von einer Weltraumsonde wieder in einen höheren Orbit geschoben werden soll, um dort wieder forschen zu können. Bis es so weit ist, muss aber jetzt verhindert werden, dass das „Neil Gehrels Swift Observatory“ zu schnell absinkt und doch noch abstürzt, bevor es auf diese Weise gerettet werden kann. Deshalb ist seit Mittwoch nur noch ein Instrument aktiviert und das Weltraumteleskop hat aufgehört, sich jeweils auf neue Forschungsziele auszurichten. Das würde den atmosphärischen Widerstand zu sehr erhöhen, erklärt die NASA.
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Weltraumteleskop sinkt zu schnell
Neil Gehrels Swift Observatory wurde 2004 gestartet, damals hieß das Gerät nur Swift. Das Weltraumteleskop untersucht primär Gammastrahlenblitze, „die stärksten Explosionen im Universum“, wie die NASA erläutert. An Bord sind drei verschiedene Forschungsinstrumente, die im sichtbaren, im ultravioletten, im Röntgen- und im Gammaspektrum arbeiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Burst Alert Telescope (BAT), das zu jeder Zeit etwa ein Sechstel des Himmels abdeckt und dort Gammablitze entdecken kann. Wenn einer entdeckt wird, kann es die anderen Instrumente rasch darauf ausrichten und sich um sich selbst drehen. Während seines Betriebs hat das Gerät unzählige Ereignisse beobachtet. 2018 wurde es zu Ehren des kurz zuvor verstorbenen Forschungsleiters umbenannt.
Erst im Herbst hat die NASA publik gemacht, dass die verstärkte Sonnenaktivität dafür gesorgt hat, dass die Ausläufer der Erdatmosphäre Swift stärker abbremsen als ursprünglich erwartet. Ohne Gegenmaßnahme würde es bald abstürzen. Um das zu verhindern, hat die NASA einem Raumfahrtunternehmen deshalb 30 Millionen US-Dollar bezahlt. Im Gegenzug soll Katalyst mit einem eigenen Raumfahrzeug den Orbit von Swift anheben. Das sollte schon im Frühjahr dieses Jahres geschehen, jetzt wird der Sommer anvisiert. Die Einstellung der Forschungsarbeit soll dafür sorgen, dass Swift bis dahin nicht zu stark absinkt. Zuletzt war es in einer durchschnittlichen Höhe von weniger als 400 km unterwegs. Damit das Weltraumteleskop nicht abstürzt, darf es nicht unter 300 km sinken.
(mho)
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