Künstliche Intelligenz
Mittwoch: DNS-Probleme deutscher Domains, AMD-Wachstum dank Server und KI-GPUs
Ein Problem im Domain-Name-System verhinderte am Dienstagabend, dass .de-Domains aufgelöst werden – unabhängig von Providern und DNS-Anbietern. Bislang ist die Ursache unklar, aber die DENIC konnte das DNS-Problem nach eigenen Angaben in der Nacht beheben. Derweil straft die Börse zur Abwechslung AMD nicht für seinen Geschäftsbericht ab. Umsatz und Ausblick übertreffen die Erwartungen, wobei dies vor allem Serverprozessoren und KI-Beschleunigern zu verdanken ist. Zwar verkaufen sich auch Ryzen und Radeon besser als befürchtet, doch dies dürfte ein kurzlebiger Effekt sein. In Taiwan nutzte ein 23-jähriger Student „Software Defined Radio“ und Handfunkgeräte, um vier Schnellzüge per Alarmsignal anzuhalten. Er konnte offenbar das Funksystem abhören und entschlüsseln und dann die Alarmmeldung absetzen. Ihm droht nun eine lange Haftstrafe, während die Regierung die Sicherheit prüft – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Wenn Sie heise.de am Abend des 5. Mai gelesen haben, war die IP-Adresse für die Domain heise.de noch in einem DNS-Cache gespeichert. Wer hingegen in den Abendstunden versuchte, eine deutsche .de-Domain aufzulösen, erhielt vom DNS-Server regelmäßig die Antwort NXDOMAIN. Für Nutzer äußert sich das Problem durch nicht funktionierende Apps (wie die der Deutschen Bahn), Fehlermeldungen im Browser und im Mailprogramm. Einen Ausweg für die Nutzer gab es zunächst nicht. Das Problem war auch nicht auf einzelne Internet-Provider beschränkt, sondern betrifft alle DNS-Server, die DNSSEC validieren. In der Nacht hat die DENIC die Signatur der .de-Zone aber erneuert, sodass die DNSSEC-Validierung wieder korrekt erfolgen kann. Details zur Ursache des Fehlers liegen noch nicht vor: .de-Domains wegen DNS-Problemen nicht erreichbar.
Ungewohnt war auch der Blick auf den nachbörslichen Handel. Denn die AMD-Aktie steigt nach der Veröffentlichung des Geschäftsberichts um 15 Prozent, seit dem Tagestief sogar um 20 Prozent. Grund sind Zahlen, die über AMDs letzter Prognose und über den Erwartungen der Analysten liegen. Börsendämpfer nach Geschäftsberichten sind bei AMD eigentlich Tradition, was dem Unternehmen in manchen Foren den Spitznamen „Advanced Money Destroyer“ verschafft hat. Doch zuletzt ist AMDs Umsatz im Jahresvergleich um 38 Prozent gewachsen. Der Operativgewinn steigt um 83 Prozent und der Nettogewinn um 95 Prozent. Das Wachstum kommt primär von Serverprozessoren und KI-Beschleunigern AMDs, während die Client-Sparte wohl nur einmalig gute Zahlen zeigt: Schere zwischen Server und Consumer geht bei AMD weiter auseinander.
In Taiwan ist ein 23-jähriger Student verhaftet worden, der mithilfe von „Software Defined Radio“ (SDR) und verschiedenen Handfunkgeräten eine Alarmmeldung im digitalen Funksystem der dortigen Bahngesellschaft ausgelöst hat. Dadurch wurden vier Schnellzüge automatisch angehalten, was zu Verspätungen von rund einer Dreiviertelstunde geführt hat. Nach Polizeiangaben hat der Student ein SDR zwischen Laptop und Antenne geschaltet, um den Bahnfunk abzuhören, die Parameter zu entschlüsseln und diese in eines der Handfunkgeräte zu programmieren, um das Alarmsignal abzusetzen. Nun verspricht die Regierung, die Sicherheit des Systems zu überprüfen, während dem Verdächtigen eine bis zu 10-jährige Haftstrafe droht: Student konnte nach Einbruch in Funksystem taiwanische Schnellzüge stoppen.
Noch jünger ist der Verdächtige, der im April 19 Millionen Datensätze der französischen Behörde für abgesicherte Ausweise (ANTS) online feilgeboten hat. Daraufhin musste die ANTS einen Einbruch in ihr System beichten. Immerhin hat es nicht lange gedauert, bis der vermeintliche Täter in Polizeigewahrsam genommen wurde: Ein 15-jähriger Bursche steht offiziell unter Verdacht, zu der illegalen Datenbeschaffung beigetragen zu haben. Ihm drohen bis zu sieben Jahre Gefängnis und bis zu 300.000 Euro Geldstrafe. Stecken tatsächlich keine gut ausgerüsteten, feindlichen Spione oder andere organisierte Verbrecher hinter dem Vorfall, sondern ein einzelner Jugendlicher, wäre das kein Ruhmesblatt für das französische Innenministerium: 15-Jähriger wegen Knacken der Behörde für abgesicherte Ausweise verhaftet.
A1 Telekom Austria wird sein GSM-Netz (2G) in zwei Jahren abschalten. Im Mai 2028 ist Schluss. Die Abschaltung betrifft vor allem Maschinen (M2M, Machine-to-Machine communication): Aufzüge, Automaten, Drehtüren, Rasenmäher, ältere Autos mit E-Call und so weiter. Reine GSM-Mobiltelefone sind inzwischen selten, aber seit der Abschaltung von UMTS (3G) in Österreich im Jahr 2024 sind ältere Handys ohne 4G-Unterstützung wieder auf GSM angewiesen. Diese Geräte müssen erneuert oder auf ein Konkurrenznetz umgestellt werden – sofern dieses weiter GSM betreibt. Auf Anfrage haben sowohl Drei (Hutchison Drei Austria) als auch Magenta (vormals T-Mobile Austria) angegeben, noch keine Termine für ihre GSM-Abschaltung zu haben: Der Anfang vom Ende für GSM in Österreich.
Das sogenannte High Bandwidth Memory, kurz HBM, nervt zurzeit viele Leute. Denn weil die Nachfrage extrem hoch ist, sind andere Speicherchips wie DDR5-SDRAM wahnsinnig teuer. Der Zusammenhang mag überraschen, weil nur sehr wenige Menschen jemals ein Gerät mit HBM in die Finger bekommen. HBM kommt ganz überwiegend in KI-Rechenbeschleunigern in Rechenzentren zum Einsatz, denn HBM ist pro Gigabyte nämlich viel teurer als andere DRAM-Typen. Wie sich HBM von DDR5-, LPDDR5X- und GDDR7-SDRAM unterscheidet, wie es hergestellt wird (und von wem), welche Versionen bereits im Einsatz sind, was das kommende HBM4 besser kann als HBM3E und wieso HBM5 vielleicht nur noch mit direkter Flüssigkeitskühlung nutzbar ist, besprechen wir im Bit-Rauschen, dem Prozessor-Podcast: High Bandwidth Memory für KI-Beschleuniger.
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Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
Meta Ray-Ban Display unterstützen endlich die Erkennung neuronaler Handschrift
Meta Platforms hat den Funktionsumfang der Ray-Ban Display erweitert. Dazu gehört die Erkennung von per neuronalem Armband gezeichneter Handschrift. Dies hatte Meta-Chef Mark Zuckerberg bereits bei der Vorstellung dieser Smartglasses mit integriertem Display im September 2025 demonstriert, war bislang aber nicht für alle Nutzer verfügbar. Zudem lassen sich jetzt Videos von der Umgebung aufnehmen, die auch die im Brillenglas eingeblendete Anzeige enthalten. Die Navigation für Fußgänger wurde ebenfalls erweitert, etwa für Spaziergänge in europäischen Großstädten.
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Bei der Enthüllung der Ray-Ban Display, der Smartglasses mit Bildschirm und sEMG-Armband, letzten Herbst war die Erkennung von frei in der Luft oder auf dem Tisch geschriebenen Worten eine beeindruckende Funktion. Bei der Markteinführung Ende September 2025 war dies jedoch noch nicht möglich. Erst seit Anfang dieses Jahres können Nutzer im Rahmen eines Early-Access-Programms die neuronale Handschrift für WhatsApp und den Messenger verwenden. Ab sofort ist diese Funktion für alle Anwender verfügbar, neben den beiden genannten Apps auch für Instagram und die nativen Nachrichten-Apps von Android und iOS.
Videoaufnahmen mit Display, erweiterte Navigation
Die Ray-Ban Display erlauben nun auch das sogenannte „Display Recording“, wie Meta es nennt. Das sind Videoaufnahmen der Umgebung, bei denen das in den Smartglasses integrierte Display ebenfalls aufgenommen wird, einschließlich Tonaufnahmen. Damit können Nutzer ihre Erfahrungen und Erlebnisse mit diesen Smartglasses demonstrieren. Zudem hat Meta Platforms die Navigation für Fußgänger mit den Ray-Ban Display ausgebaut. Diese Funktion soll inzwischen die USA komplett abdecken, unterstützt aber auch Spaziergänger in „bedeutenden internationalen Städten“ wie London, Paris, Rom und weitere bislang ungenannte Großstädte.
Weiterhin wird das von den Smartglasses in Echtzeit durchgeführte Transkribieren von Sprache auf WhatsApp, Facebook Messenger und Instagram-Sprachnachrichten ausgeweitet. Nachrichten und Anrufe erhalten damit in den Ray-Ban Display eingeblendete Untertitel. Meta Platforms weist auch erneut darauf hin, dass die Ray-Ban Display offen für Entwickler sind. Diese können jetzt Apps für die Smartglasses mit integriertem Display bauen. Eine der ersten getesteten Apps war eine Portierung des Spieleklassikers „Doom“ für die Meta Ray-Ban Smartglasses.
Die Meta Ray-Ban Display sind derzeit wegen Lieferengpässen allerdings nur in den USA erhältlich. In der EU erschweren zudem Vorgaben zu Batterien und KI die Markteinführung. Einem Bericht zufolge plant Meta noch für dieses Jahr eine zweite Generation der Smartglasses. Möglicherweise hebt sich Meta die weltweite Einführung für dieses Nachfolgemodell auf.
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(fds)
Künstliche Intelligenz
NASA: Rotorblätter für nächste Mars-Helikopter fit für Überschallgeschwindigkeit
Bei Tests im Jet Propulsion Laboratory (JPL) der NASA haben die Rotorblätter für die nächsten Mars-Helikopter die Schallmauer durchbrochen und gezeigt, dass sie auf dem Roten Planeten noch größere Herausforderungen meistern können als Ingenuity. Das hat die US-Weltraumagentur öffentlich gemacht und erklärt, dass die Daten nahelegen, dass ein damit ausgestattetes Fluggerät auf dem Mars schwerere Nutzlasten transportieren könnte. Bei zwei verschiedenen Rotorblättern haben die Spitzen demnach Mach 1,08 erreicht, das war wegen der unterschiedlichen Länge bei 3750 beziehungsweise 3570 Umdrehungen pro Minute der Fall. Ein Helikopter, dessen Rotoren auf dem Mars diese Geschwindigkeiten erreichen, könnte 30 Prozent mehr Gewicht tragen, ergänzt die NASA.
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Die Mars-Hubschrauber „werden einfach fantastisch“
Die Tests sind Teil der Vorbereitung von Missionen, die auf den Erfolg des kleinen Mars-Helikopters Ingenuity aufbauen sollen. „Auch wenn am Mars alles schwierig ist, ist ein Flug dort wohl das Schwierigste, was man sich vorstellen kann“, erklärt Al Chen vom JPL. Das liegt daran, dass die Atmosphäre dort extrem dünn ist, bei einer gleichzeitig signifikanten Gravitation. Die Rotoren müssen sich deshalb deutlich schneller drehen als auf der Erde, um vergleichsweise Lasten heben zu können. Gleichzeitig sorgt das Überschreiten der Schallgeschwindigkeit für schwer vorhersagbare Konsequenzen. Die Rotoren von Ingenuity habe man deshalb extra so gebaut, dass sie der Schallgeschwindigkeit nicht einmal nahe kommen, damit sie auch durch einen plötzlichen Windstoß nicht überschritten wird.
Bei den nächsten Fluggeräten wird das nicht mehr der Fall sein, deshalb müsse sichergestellt werden, dass sie auch ein Überschreiten der Schallgeschwindigkeit überstehen. Die Rotorblätter werden sich dabei bis zu 1050 Umdrehungen pro Minute mehr drehen als bei Ingenuity. Die Tests haben jetzt gezeigt, dass sie das überstehen können. Dafür wurden sie in einer Druckkammer beim JPL unter den atmosphärischen Bedingungen des Mars gedreht, schließlich sorgte künstlich erzeugter Wind dafür, dass die Spitzen der Rotorblätter schneller unterwegs waren als der Schall. Wie viel damit ausgestattete Helikopter auf dem Roten Planeten heben können, werde jetzt ausgerechnet, aber „diese Hubschrauber der nächsten Generation werden einfach fantastisch“, ist sich Shannah Withrow-Maser von der NASA schon sicher.
Ingenuity war Anfang 2021 mit dem Mars-Rover Perseverance gelandet und war dort das erste Fluggerät auf einem anderen Himmelskörper. Eigentlich sollte das Testgerät nur ein paar Mal abheben. Damit wollte die NASA zeigen, dass das überhaupt möglich ist und Folgemissionen den Weg bereiten. Weil der kleine Helikopter dabei aber so erfolgreich war, durfte er die Hauptmission von da an begleiten. Ingenuity hat für Perseverance die Gegend erkundet und war dem Rover dabei immer wieder vorausgeflogen, teilweise so weit, dass es keine Sichtverbindung mehr gab. Erst nach 72 Flügen war Anfang 2024 abrupt das Ende der historischen Mission erreicht. Ende 2028 sollen die nächsten drei Helikopter zum Mars geschickt werden.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Hollywood-Stars wollen mit neuem Standard KI-Klone ausbremsen
Die Schauspielerin Cate Blanchett hat die Non-Profit-Organisation RSL Media ins Leben gerufen, die einen Einwilligungsstandard für KI-Nutzung etablieren will. Er soll KI-Systemen in maschinenlesbarer Form mitteilen, ob und unter welchen Bedingungen geschützte Werke, persönliche Merkmale und andere Rechte genutzt werden dürfen.
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RSL Media beschreibt die Funktionsweise als eine Art Ampelsystem: Die Nutzung durch KI-Systeme, etwa durch Training, Generierung oder Nachahmung, kann erlaubt, nur unter Bedingungen erlaubt oder untersagt werden. Die Spezifikationen des sogenannten „RSL Human Consent Standard“ sind bereits öffentlich einsehbar, wurden jedoch noch nicht finalisiert.
Ergänzend dazu plant RSL Media ein öffentlich zugängliches Register. Dort sollen nicht nur Kreative und Künstler, sondern grundsätzlich alle Menschen ihre Identität verifizieren und für die vier Rechtebereiche Werke, Identität, Charaktere und Marken festlegen können, ob und unter welchen Bedingungen KI-Systeme diese nutzen dürfen.
Der Ansatz ist bewusst sehr breit gefasst und umfasst Songs, Filme, Bücher, Kunst und Fotos ebenso wie Namen, Abbilder, Stimmen, Bewegungen, geschützte fiktionale Charaktere sowie Logos, Markenzeichen und Designmerkmale. Die Angaben werden automatisch in maschinenlesbare Signale übersetzt. Das Register soll im Juni online gehen, Interessierte können jedoch bereits eine Einwilligungs-ID reservieren.
Vom Webstandard zum KI-Rechterahmen
„KI kann keine Rechte respektieren, die sie nicht sehen kann, menschliche Einwilligung ist in dieser neuen digitalen Ära daher praktisch unsichtbar“, sagt Nikki Hexum, Mitgründerin und CEO von RSL Media. Genau hier setzt die Initiative an. Der Mitautor des Standards, James Everingham, beschreibt das Projekt als eine Infrastruktur, die Einwilligungen und Nutzungsrechte in ein systemübergreifend nutzbares Format übersetzen soll, das von unterschiedlichen Plattformen und KI-Systemen verarbeitet werden kann.
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Unterstützt wird die Initiative unter anderem von Javier Bardem, George Clooney, Viola Davis, Tom Hanks, Helen Mirren, Steven Soderbergh, Kristen Stewart, Meryl Streep und Emma Thompson sowie von der Creative Artists Agency und der Music Artists Coalition.
RSL Media baut auf dem älteren Standard RSL 1.0 des RSL Collective auf, ist aber eine eigenständige Non-Profit-Organisation mit anderem Schwerpunkt und deutlich erweitertem Ansatz. RSL 1.0 sollte über die bisherige robots.txt hinausgehen: Während diese Crawlern vor allem signalisiert, ob sie bestimmte Inhalte abrufen dürfen, können Rechteinhaber über RSL 1.0 zusätzlich maschinenlesbare Nutzungs- und Lizenzbedingungen für Webinhalte hinterlegen, etwa für KI-Training oder vergütungspflichtige Nutzung. Mit dem „RSL Human Consent Standard“ überträgt RSL Media dieses Prinzip nun auf zugrunde liegende Rechteobjekte wie Werke, Identitäten, Figuren und Marken, ohne sie an eine bestimmte Datei, Webseite oder Plattform zu binden.
Die Initiative ist zunächst ein technischer Standardisierungsversuch, keine rechtlich bindende Vorgabe. Wie wirksam der Standard in der Praxis wird, hängt davon ab, ob KI-Anbieter, Plattformen und Infrastrukturunternehmen die Signale tatsächlich auslesen, respektieren und technisch durchsetzen.
(tobe)
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