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Künstliche Intelligenz

Nach Siri-Fail: Apple setzt für KI-Modelle auf Google Gemini


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Der große KI-Deal zwischen Apple und Google ist offensichtlich besiegelt: Google-Technik stellt künftig die Basis für Apples Foundation-Modelle, wie der iPhone-Konzern am Montag gegenüber CNBC mitteilte und zugleich betonte, das sorge für „innovative neue Erlebnisse“. Die Entscheidung sei nach eingehender Prüfung getroffen worden, hieß es weiter. Es handelt sich um eine auf mehrere Jahre angelegte Partnerschaft, die sowohl Googles Gemini-Modelle als auch Googles Cloud-Technik umfasst, schreibt CNBC. Konkrete weitere Details sind bislang noch nicht durchgedrungen.

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Update

12.01.2026,

19:29

Uhr

Google hat die Ankündigung über eine „mehrjährige Zusammenarbeit“ inzwischen auf X bestätigt: Die „nächste Generation der Apple Foundation Models“ basiert demnach auf „Googles Gemini-Modellen und Cloud-Technologie. Diese Modelle unterstützen künftige Apple-Intelligence-Funktionen, darunter eine stärker personalisierte Siri, die noch in diesem Jahr erscheint.“

Zugleich wird in der Mitteilung betont, „Apple Intelligence läuft weiterhin auf Apple-Geräten sowie in Private Cloud Compute und hält Apples branchenführende Datenschutzstandards ein“.

Der Schritt wäre ein stilles Eingeständnis, dass Apple die Eigenentwicklung wettbewerbsfähiger Foundation-Modelle offenbar nicht stemmen konnte. Aktuell setzt der Konzern für Apple Intelligence auf zwei hauseigene Sprachmodelle: Ein kompaktes, das lokal auf den Geräten läuft, sowie ein mittelgroßes in Apples Cloud. Fähigkeiten und Funktionsumfang sind begrenzt. Als Erweiterung ist über die Apple-Intelligence- und Siri-Bedienoberfläche außerdem ChatGPT verfügbar – läuft dafür aber auf OpenAIs Servern.

Nach dem verstolperten Start von Apple Intelligence und aufgeschobenen Neuerungen bei Siri hat Apples KI-Chef seinen Posten im Dezember geräumt, dieser wird auf höchster Ebene nicht mehr nachbesetzt. Apple hat aber einen neuen AI-Manager angeheuert, der zuvor als Engineering-Chef des Gemini-Chatbots bei Google gearbeitet hatte. Der Schritt untermauerte bereits ältere Gerüchte, dass KI-Modelle auf Gemini-Basis letztlich Siri auf neue Beine stellen sollen.

Vor zwei Jahren hat Apple einen massiven Neuanfang für das als vollkommen überaltert geltende Sprachassistenzsystem Siri in Aussicht gestellt: Siri sollte demnach mit persönlichen Daten des Nutzers arbeiten und Aktionen über Apps hinweg ausführen können. Erste Funktionen wurden bereits in einer Werbekampagne vermarktet, bis Apple schließlich einräumen musste, mehr Zeit für die Umsetzung zu benötigen. Die Features sollen nun im laufenden Jahr folgen.

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Google hat mit seinem jüngsten Modell Gemini 3 für Wirbel in der Branche gesorgt und zum Jahresende OpenAI erstmals sichtlich unter Druck gesetzt. Dort wurde mit hektischen Modell- und Funktionsneuerungen rund um ChatGPT gekontert.


(lbe)



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Künstliche Intelligenz

Burger King: KI-Assistent hört mit und bewertet „Freundlichkeit“ von Filialen


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Burger King testet derzeit in rund 500 US-Filialen einen KI-Assistenten namens „Patty“ für Angestellte mit Headset. Das System unterstützt bei verschiedenen Aufgaben, ist aber auch darauf trainiert, Formulierungen wie „Willkommen bei Burger King“, „Bitte“ und „Danke“ zu erkennen, sagt Digitalchef Thibault Roux dem US-Techmagazin The Verge. Diese Daten fließen in eine Metrik, die Filialleitern Aufschluss darüber geben soll, wie ihr Standort in puncto „Freundlichkeit“ abschneidet.

In einem weiteren Interview beschwichtigt Roux: Die Daten würden anonymisiert und nicht zur Bewertung einzelner Mitarbeiter eingesetzt. Zudem werde „Patty“ den Beschäftigten nicht vorgeben, was oder wie sie etwas sagen sollen. Stattdessen erhielten Filialleiter aggregierte Werte, die sie für persönliche Coachinggespräche mit ihren Teams nutzen könnten, sagt Roux dem US-Wirtschaftsmagazin Fast Company.

Wie „Freundlichkeit“ genau berechnet wird, bleibt offen. Roux deutet jedoch an, dass das Unternehmen daran arbeitet, künftig nicht nur bestimmte Worte, sondern auch den Tonfall von Gesprächen zu erfassen.

Derzeit basiert „Patty“ auf einem angepassten KI-Modell von OpenAI. Laut Roux ist die Technologie jedoch so ausgelegt, dass sie künftig auch mit anderen Partnern wie Anthropic oder Google integriert werden könnte.

Neben der Freundlichkeitsanalyse erfüllt „Patty“ eine Reihe weiterer Funktionen. Mitarbeiter können per Headset Arbeitsanweisungen zu Rezepturen und Reinigungsprozessen abrufen, ohne Handbücher konsultieren zu müssen. Das System informiert Manager zudem automatisch über ausgefallene Geräte oder fehlende Zutaten und aktualisiert digitale Menüs, Kioske und Apps entsprechend. Erkennt die KI wiederkehrende Muster, kann sie proaktiv Hinweise an Verantwortliche senden.

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Nach aktuellen Plänen soll das System bis Ende 2026 flächendeckend eingeführt werden. „Patty“ ist eine Kurzform von Patricia oder Patrick, bezeichnet im Englischen aber zugleich die Fleischscheibe im Burger.

In Deutschland wäre ein System, das den Wortlaut von Angestellten erfasst und auswertet, nur mit erheblichen Hürden umsetzbar. Als technische Einrichtung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle dürfte ein solches System ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht eingeführt werden. Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist zudem die Hinzuziehung eines Sachverständigen gesetzlich vorgesehen. Zusätzlich wären die Vorgaben der DSGVO zu beachten, da Sprachaufzeichnungen personenbezogene Daten darstellen können.


(tobe)



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Nvidia-Konkurrenz: Google will sein TPU-Geschäft angeblich groß aufziehen


Google hat mit Meta offenbar einen großen Fisch an Land gezogen, der die eigenen Tensor Processing Units (TPUs) kaufen und in Rechenzentren einsetzen will. TPU nennt Google seine KI-Beschleuniger, die als Alternative unter anderem zu Nvidias und AMDs GPUs dienen. Aktuell ist die Version TPU v7.

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Laut The Information ist das Abkommen zwischen Google und Meta auf mehrere Jahre ausgelegt. Im Vergleich zu den Millionen von Beschleunigern, die Meta von AMD und Nvidia für Dutzende Milliarden US-Dollar kauft, geht es beim Google-Deal um deutlich kleinere Summen. Von mehreren Milliarden US-Dollar ist die Rede. Insbesondere der Preis pro Beschleuniger dürfte niedriger sein als bei der Konkurrenz.

Google bekommt so als Hardware-Zulieferer einen Fuß in die Tür. Angeblich will der Konzern künftig zehn Prozent von Nvidias Marktanteil abhaben. Das wären voriges Jahr rund 16 Milliarden US-Dollar gewesen, rein auf KI-Beschleuniger bezogen: Mit solchen machte Nvidia 162,4 Milliarden US-Dollar Jahresumsatz, mit Netzwerk-Hardware weitere 31,4 Milliarden, Tendenz weiter steigend.

Um die Verbreitung von TPUs voranzutreiben, will Google mit einem nicht genannten, großen Investor angeblich ein Joint-Venture gründen. Darüber könnte der Konzern die KI-Beschleuniger an weitere Betreiber von Rechenzentren leasen. Weitere Joint-Ventures mit anderen Investoren könnten folgen. Alternativ zum Leasing könnten diese Tochterunternehmen auch ganze Rechenzentren für Kunden betreiben.

Google muss derweil die Vermarktung der eigenen TPUs und den Einsatz von Nvidia-Hardware ausbalancieren. Mindestens für die Vermietung innerhalb der eigenen Cloud ist Google weiter auf Nvidias KI-Beschleuniger angewiesen, weil viele Kunden mit Nvidias Software arbeiten.

Nvidia-Chef Jensen Huang schließt laut The Information gezielt Abkommen ab, um vielversprechende Firmen an sich zu binden, darunter zuletzt Anthropic. Solche Tendenzen zeigten sich schon früher, etwa bei Nvidias Einstieg bei Groq, womit die Firma einem Deal zwischen OpenAI und Groq zuvorkam. Huang sei nur allzu bewusst, dass mit Gemini und Claude manche der besten KI-Modelle mit Google-Hardware trainiert wurden.

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Googles TPU v7 ist auf dem Papier mit 4,6 FP8-Petaflops langsamer als Nvidias Blackwell Ultra (B300) mit 5 Pflops beziehungsweise 10 mit Sparsity (Wegfall von Nullen in den Matrizen). Auch die Speicherkapazität ist mit 192 statt 288 GByte HBM3e geringer.

Allerdings ist die TPU v7 mit geschätzt 1000 statt 1400 Watt sparsamer. Dafür setzt Google auf den modernen 3-Nanometer-Fertigungsprozess N3P vom Chipauftragsfertiger TSMC, während Nvidia auf den verbesserten 5-nm-Prozess 4NP zurückgreift. Effizienz entwickelt sich zur wichtigsten Metrik, da alle Hyperscaler bei der Stromzufuhr zu ihren Rechenzentren limitiert sind. Zudem wollen sich Hyperscaler offensichtlich nicht von Nvidia als alleinigen Zulieferer abhängig machen.


(mma)



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Streaming-Streit: Oberlandesgericht Köln verbietet Übernahme der ARD-Mediathek


Ein seit Monaten andauerndes Tauziehen um Grenzen des digitalen Rundfunkrechts ist entschieden. In einem Urteil vom Freitag hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln eine weitreichende Entscheidung gegen den privaten Streaming-Anbieter Joyn gefällt. Der 6. Zivilsenat bestätigte damit ein Verbot des Landgerichts Köln vom April 2025 und verschärfte die Auflagen gegen die Tochtergesellschaft von ProSiebenSat.1, die Inhalte der ARD-Mediathek ohne Erlaubnis in das eigene Angebot integriert hatte.

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Mit dem Beschluss unterstreichen die Richter, dass schon das bloße Verlinken sowie das Einbetten („Embedding“) fremder Mediathek-Inhalte zum Zwecke der eigenen Reichweitensteigerung unzulässig ist (Az.: 6 U 75/25). Ausnahme: eine explizite Zustimmung des Rechteinhabers liegt vor.

Der Konflikt schwelt bereits seit Anfang 2025. Joyn begann damals völlig unerwartet, Inhalte der ARD großflächig als integrierten Link anzubieten. Dabei waren vorangegangene Kooperationsverhandlungen gescheitert. Der Betreiber des Streaming-Portals vertrat die Auffassung, öffentlich-rechtlich finanzierte Inhalte dürften ohne Zustimmung genutzt werden. Die ARD sah darin jedoch eine massive Rechtsverletzung.

ProSiebenSat.1 rechtfertigte das Vorgehen ursprünglich als rechtlich zulässiges „Beta-Testing“. Die Gruppe berief sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie auf ein eigenes Gutachten. Die ARD erwirkte jedoch eine einstweilige Verfügung, da ihre Mediathek als urheberrechtlich geschützte Datenbank anzusehen sei.

Besonders deutlich ist die Begründung des OLG unter dem Vorsitz von Martin Hohlweck, da sie über das reine Urheberrecht hinausgeht: Die Kammer wertete das Verhalten von Joyn als unlauter im Sinne des Wettbewerbsrechts und als Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag. Sie stellte klar, dass auch eine gebührenfinanzierte Anstalt in einem Wettbewerbsverhältnis zu privaten Anbietern stehe und ihre Investitionen in die digitale Infrastruktur schützen dürfe, selbst wenn sie die Inhalte kostenlos anbietet. Das Recht zur Verlinkung decke es keinesfalls ab, eine gesamte Mediathek zu übernehmen, um das eigene kommerzielle Angebot zu verbreitern.

Zudem sah das Gericht eine Täuschung der Nutzer über die Herkunft des Angebots, da Joyn das Aussehen und den Inhalt der ARD-Mediathek weitgehend nachahmte. Die Verwendung der ARD-Marken stufte die zweite Instanz ebenfalls als unzulässig ein, weil eine Verwechslungsgefahr bestehe. Da die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangen ist, sind weitere Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof in diesem Strang des Rechtsstreits nicht mehr möglich.

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Das Urteil festigt die juristische Position der öffentlich-rechtlichen Sender, die an mehreren Fronten gegen die Einbindung ihrer Inhalte kämpfen. Bereits Ende Mai 2025 unterlag Joyn vor dem Landgericht München I in ähnlichen Verfahren gegen das ZDF und Arte. Auch dort erkannten die Richter eine Verletzung des Medienstaatsvertrags. Zwar hatte Joyn die umstrittene Praxis bereits Anfang März 2025 vorläufig eingestellt. Doch die grundsätzliche Klärung der Rechtslage durch das OLG Köln sorgt nun für ein deutliches Signal an die Branche.

Während die Eilverfahren damit weitgehend abgeschlossen sind, werden die juristischen Auseinandersetzungen in der ersten Instanz in der Hauptsache fortgeführt. Für die ARD und die weiteren betroffenen Sender bedeutet der Kölner Beschluss jedoch einen Etappensieg zur Sicherung ihrer digitalen Souveränität. Die Kölner Richter unterstrichen, dass private Portale nicht einfach „Trittbrettfahren“ dürfen, um ihr eigenes Angebot auf Kosten der öffentlich-rechtlichen Beitragszahler aufzuwerten.


(mho)



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