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Nationale Sicherheit gefährdet: US-Regierung stoppt Offshore-Windprojekte


Die US-Regierung hat die Mietverträge und Bauarbeiten für fünf große Offshore-Windenergieprojekte an der Ostküste vorübergehend ausgesetzt. Grund seien nationale Sicherheitsbedenken, wie das US-Innenministerium mitteilte.

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Demnach sollen die Lizenzen für die im Bau befindlichen Offshore-Windparks pausiert werden, um Zeit für eine Überprüfung möglicher Risiken zu gewinnen. Es gebe Regierungsberichte, wonach die Bewegung massiver Turbinenblätter und die stark reflektierenden Türme Radarstörungen verursachten. Das erschwere das Erkennen von feindlichen Bedrohungen.

Die Entscheidung betrifft Projekte vor Massachusetts, Connecticut, New York sowie der Küste Virginias, die bereits große Investitionen und Bauarbeiten vorzuweisen haben.

Kritik kam unter anderem von dem demokratischen Fraktionschef im US-Senat, Chuck Schumer. Er warf Präsident Donald Trump vor, mit einem „irrationalen und ungerechtfertigten“ Vorgehen gezielt Offshore-Windprojekte und damit die Windkraft zu blockieren. Die Entscheidung werde Energiepreise weiter in die Höhe treiben, Tausende gewerkschaftlich organisierte Arbeitsplätze gefährden und die Stabilität des Stromnetzes untergraben, erklärte Schumer.

Auch Umweltgruppen und weitere politische Vertreter sehen Medienberichten zufolge in dem Schritt eine politisch motivierte Belastung der Windenergiebranche, die zuvor umfangreiche Genehmigungs- und Sicherheitsprüfungen durchlaufen habe – teils auch unter früheren Regierungen. Branchenvertreter und Projektentwickler prüfen demnach die Auswirkungen der Maßnahme auf Arbeitsplätze und Investitionen und haben teilweise juristische Schritte angekündigt.


(olb)



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300 Terabyte Musik und Metadaten von Spotify heruntergeladen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

„We backed up Spotify (medatada and music files)”, meldet das Archiv-Projekt Anna’s Archive. Es hat 86 Millionen Musikstücke heruntergeladen. Das entspricht den Angaben zufolge etwa 37 Prozent aller bei Spotify gehosteten Aufnahmen, aber 99,6 Prozent aller Spotify-Streamingvorgänge. Vielleicht noch wertvoller sind die fast vollständig kopierten Metadaten, von 256 Millionen Aufnahmen und 186 Millionen einzelnen ISR-Codes (International Standard Recording Codes).

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Die Datensammlung von insgesamt rund 300 Terabyte wurde im Wesentlichen im Juli beendet. Legal ist sie nicht, denn Zustimmung Spotifys oder der Rechteinhaber gab es keine. Der Streaminganbieter ist entsprechend erbost. Er spricht von einem „Anti-Copyright-Angriff” und gibt an, die für die Zugriffe verwendeten Nutzerkonten deaktiviert zu haben. Neue Sicherheitsmaßnahmen sollen weitere Massendownloads hintanhalten. „Seit dem ersten Tag steht Spotify an der Seite der Künstler-Community im Kampf gegen Piraterie und arbeitet aktiv mit Branchenpartnern zusammen, um Kreative zu schützen und ihre Rechte zu verteidigen“, sagte eine PR-Firma im Auftrag Spotifys zu heise online.

Finanziell wird es für die weit überwiegende Mehrheit der Rechteinhaber keinen Unterschied machen, ob sie von Spotify oder von Anna’s Archive keine Tantiemen erhalten. Seit Anfang 2024 schüttet Spotify nichts mehr aus, wenn eine Aufnahme in einem Jahr nicht mindestens 1.000 mal gestreamt wird. Das betrifft laut Anna’s Archive über 70 Prozent aller Musikstücke. Damit gehen insbesondere Nischenkünstler und Neulinge leer aus.

Zusätzlich hat Spotify Maßnahmen gesetzt, um den an Musik-Rechteinhaber ausgeschütteten Anteil des Umsatzes zu reduzieren. Einerseits soll Spotify insgeheim Musik unter Tarnnamen produziert haben, an der es selbst die Rechte hält, und die von Spotifys Algorithmen gerne eingestreut wird.

Andererseits hat das schwedische Unternehmen Hörbücher hinzugefügt und dann eine Vertragsklausel aktiviert, um unter Verweis auf die Hörbücher die Ausschüttungen an die US-Musikverwertungsgesellschaft MLC fast zu halbieren. Ein US-Bundesbezirksgericht hat diesen Tantiementrick als vertragskonform festgestellt. In der Folge konnte Spotify nach 17 Jahren erstmals Nettogewinn melden.

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Anna’s Archive möchte die rund 300 Terabyte Daten schrittweise mit dem Torrent-Protokoll online stellen. Den Anfang machen die Metadaten. Sie sind bei Insidern begehrter als die Musik, die man ja bei Streaming-Diensten finden kann.

Eine öffentliche, zentrale Sammlung aller ISRC-Datensätze fehlt hingegen bislang. Selbst der Branchenverband IFPI (International Federation of the Phonographic Industry), der seit 1988 seinen Mitgliedern die Verwendung ISRCs empfiehlt, betreibt kein Verzeichnis. Somit können Forscher keine Marktanalysen machen, Musikliebhaber nur bedingt Einblick nehmen, und die Urheber vieler in Umlauf befindlicher Aufnahmen bleiben im Dunkeln.

Am Nächsten dürfte die private Firma Word Collections kommen, die bei kooperierenden digitalen Musikdiensten Metadaten einsammelt und monatlich aktualisiert. Diese Datenbank ist allerdings nicht öffentlich. Word Collections vertritt Rechteinhaber gegenüber Streamingdiensten unter Ausklammerung von Verwertungsgesellschaften, wodurch Künstler deutlich mehr verdienen sollen. Wie heise online in Erfahrung bringen konnte, hat die jüngste ISRC-Datenbank dieser Firma 240 Millionen unterschiedliche Einträge.

Das ist ein Stück mehr als die 186 Millionen, die sich Anna’s Archive beschafft hat. Allerdings wächst Word Collections Datensammlung seit drei Monaten enorm, weil digitale Musikdienste von Dritten mit KI-generierten Dateien eingedeckt werden. Die Sammlung Annas’ Archives reicht nur bis Juli; die KI-Flut erklärt einen Teil der Differenz. Den anderen Teil erklärt die nicht lückenlose Sammlung der Metadaten von Stücken, die bei Spotify kaum gespielt werden.



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Sonderheft c’t Ratgeber PC-Hardware jetzt erhältlich


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(chh)



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USA: FCC untersagt faktisch Import einiger neuer ausländischer Drohnen


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Die US-Telekommunikationszulassungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat verschiedene Flugdrohnen und Flugdrohnenteile ausländischer Drohnenhersteller wie etwa DJI und Autel auf die „Covered List“ gesetzt, eine Schwarze Liste mit Kommunikationsprodukten und -diensten, die ein inakzeptables Risiko für die Sicherheit der USA darstellen. Sie dürfen nicht mehr in den USA betrieben und deshalb nicht mehr eingeführt werden. Das teilte die FCC am Montag mit (PDF). Die Entscheidung basiert auf einer Einschätzung eines von der US-Regierung einberufenen interinstitutionellen Gremiums, das die Gefährdung der nationalen Sicherheit durch im Ausland produzierte Drohnen vorab geprüft und bewertet hatte.

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Konkret fußt die Entscheidung der FCC auf der Feststellung, dass spezifische, im Ausland hergestellte Flugdrohnen und -komponenten „inakzeptable Risiken für die nationale Sicherheit der Vereinigen Staaten und die Sicherheit von US-Bürgern“ darstellen. Die FCC erklärt in der Mitteilung, dass feindliche ausländische Akteure und Terroristen die Fluggeräte dazu nutzen könnten, um „neue und ernsthafte Bedrohungen für unser Heimatland darzustellen“. Dabei geht es auch darum, dass im Ausland hergestellte Drohnen für „für Angriffe und Störungen, unbefugte Überwachung, die Exfiltration sensibler Daten und andere UAS-Bedrohungen (Unmanned Aircraft Systems – UAF) für das Heimatland verwendet werden könnten“. Die FCC nennt in diesem Zusammenhang verschiedene, in den USA anstehende Großveranstaltungen wie etwa die FIFA-Weltmeisterschaft 2026, die America250-Feierlichkeiten und die Olympischen Sommerspiele 2028 in Los Angeles.

Hinzu kommt die Befürchtung der US-Sicherheitsbehörden, dass Abhängigkeit von im Ausland hergestellten Drohnen die industrielle Basis der USA im Drohnenbereich schwächen könnte. Ausnahmen, welche Drohnen, Drohnenklassen oder Drohnenkomponenten doch erlaubt sind, können vom Departement of War oder dem Departement of Homeland Security der FCC übermittelt werden. Die FCC selbst kann die „Covered List“ nicht eigenständig aktualisieren, sondern ist an Entscheidungen von Expertengremien nationaler Sicherheitsbehörden gebunden.

Die FCC betont, dass die jetzigen Bedingungen lediglich für neue Flugdrohnen und ihre Komponenten gelten. Bisher im Rahmen der FCC-Gerätezulassung genehmigte Drohnenprodukte seien nicht betroffen. Sie können weiterhin betrieben und von Händlern in die USA importiert, vermarktet und verkauft werden.

Die FCC ist eine Behörde, die für die Zulassung neuer Kommunikationsgeräte zuständig ist. Darunter fallen auch Geräte, die per Funk angesteuert werden wie etwa Drohnen. Geräte, die nicht von der FCC zugelassen sind, dürfen nicht in die USA importiert, dort nicht verkauft und verwendet werden.

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(olb)



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