Apps & Mobile Entwicklung
Neuer Name & kein Scherz: Microsofts Xbox heißt künftig XBOX

Unter neuer Führung bekommt Microsofts Xbox-Sparte einen brandneuen Namen. Sie heißt künftig – Trommelwirbel – „XBOX“. Damit macht der Konzern auf dem Papier eine nostalgische Rolle Rückwärts. Ob das auch ein Fingerzeig für die zukünftige Strategie sein wird, steht in den Sternen.
Diese Meldung braucht Kontext
Ist eine derartig minimale Nennung überhaupt eine Nachricht wert? Das kommt drauf an. Für sich genommen nicht. Sie steht aber im Kontext des Machtwechsels bei Microsofts Gaming-Abteilung. Phil Spencer musste gehen, nachbesetzt wurde mit einer „frischen“ Personalie.
Asha Sharma kommt aus der KI-Sparte des Konzerns, ist für den Spielebereich ein unbeschriebenes Blatt. Das ist eine Zäsur, kein Zeichen für Kontinuität in einer Phase, in der Xbox vom klassischen Geschäftsmodell hin zu einem plattformunabhängigen Angebot umgebaut wurde. Skepsis sorgten auch begleitende Kommentare: Langfristiges Wachstum, die Streichung kleinerer Spieleprojekte unter Phil Spencer und ein (gewinnträchtiger) Fokus auf große Marken im Rahmen einer großen Umstrukturierung und nun KI, die bei Publishern als nächstes großes Ding der Branche für die Entwicklung von Spielen gilt, von Spielern aber extrem kritisch gesehen wird.
Ein Signal für die Zukunft
Insofern stellt sich nachdrücklicher die Frage, was Xbox eigentlich ist und was Xbox in Zukunft sein soll. Letzteres ist zwischen all den Äußerungen aus dem BWL-Handbuch noch immer eine Frage des Abwartens und Schauens. Bis dahin stehen die Zeichen aber auf Rückversicherung der Käuferschaft: Xbox bleibt eine Spielemarke, lautet die Botschaft der symbolischen Handlungen, so wie man das erwarten würde.
In diese Richtung gehen Überlegungen, die vollständige Multiplattform-Strategie wieder differenzierter und von Fall zu Fall zu betrachten. Auch das neue Xbox-Logo wirkt in diese Richtung. Es zeigt das traditionelle Grün der Xbox und der Xbox 360.
Das wirkt vertraut und bekannt, das sorgt dafür, dass man wieder etwas, wenn auch bloß auf emotionaler Ebene, mit Xbox verbinden kann. Man „weiß“ wieder, was Xbox ist. Hier knüpft die Namensänderung an, denn auch sie knüpft an die „gute alte Zeit“ der ersten Xbox-Konsole an, die mit Großbuchstaben-Namen startete. Die Umbenennung setzt aber noch ein zweites Signal, das aus einer Community-Umfrage erwächst. Diese hatte sich die neue Schreibweise gewünscht. Die Botschaft lautet also „wir hören auf euch“.
Für die nähere Zukunft scheint das der Weg für Xbox zu sein. Dass der Fokus zumindest zunächst wieder auf der Kernzielgruppe liegt, darauf deuten auch interne Aussagen Sharmas hin. Bislang gibt es davon von außen aber nur Symbolpolitik zu sehen. Was daraus erwächst, bleibt abzuwarten.
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Europäischer Gerichtshof: Rekordstrafe wegen Googles Android-Verstößen bleibt bestehen
Die Rekordstrafe gegen Google bleibt bestehen. Weil der Konzern die marktbeherrschende Stellung im Bereich Android und der Suchmaschinen missbräuchlich ausgenutzt hat, muss der Konzern in der EU 4,1 Milliarden Euro zahlen. Somit endet ein über Jahre dauerndes Verfahren.
Der Beschluss der EU-Kommission stammte bereits aus dem Jahr 2018. Begründet wurde die Strafe mit den Vorgaben, die Google den Smartphone-Herstellern machte, die Android verwenden wollten. Diese mussten sowohl die Google-Suche als auch den Chrome-Browser und weitere Google-Apps vorinstallieren, um eine Lizenz für den Play Store zu erhalten.
Hinzu kamen noch weitere Punkte in den Vereinbarungen zwischen Google und den Smartphone-Herstellern, mit denen Google seine Marktmacht ausspielte. Werbeeinnahmen wurden etwa nur dann weitergeleitet, wenn Smartphone-Hersteller und Mobilfunktreiber auf die Vorabinstallation konkurrierender Suchmaschinen verzichteten.
Fall ging durch mehrere Instanzen
Die Strafe belief sich ursprünglich auf 4,343 Milliarden Euro. In einem ersten Urteil aus dem Jahr 2022 hatte der Gerichtshof der EU den Beschluss der EU-Kommission bereits bestätigt, reduzierte die Summe aber aufgrund einer angepassten Schadensanalyse auf 4,1 Milliarden Euro. In der EU ist das nach wie vor eine Rekordstrafe.
Auch gegen dieses Urteil hatte Google Rechtsmittel eingelegt. Diese weisen die EuGH-Richter nun zurück. Laut der Mitteilung des EuGH wurden keine Rechtsfehler begangen. Google hatte etwa argumentiert, Vorlieben der Nutzer sowie die Qualität der Google-Dienste wären der relevante Faktor für die Abkommen. Das hätte aber nicht nachgewiesen werden können.
Dasselbe gilt für weitere Aspekte des Falls. Die Richter bestätigen etwa die Marktmissbrauch-Analyse der EU-Kommission. So waren die Vereinbarungen zwischen Google und den Smartphone-Herstellern sowie Mobilfunkbetreibern geeignet, die „Absatzmöglichkeiten für nicht kompatible Android-Versionen einzuschränken und somit die beherrschende Stellung von Google zu verstärken“. Somit bleibt die Strafe bestehen.
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Stimme ab!: Die Foto-Challenge „Spiegelungen“ ist gestartet

Die Community-Foto-Challenge zum Thema „Spiegelungen“ ist gestartet. Aus rekordverdächtigen 37 Einsendungen könnt ihr eigene Favoriten wählen. Von Makroaufnahmen bis zum Stadtpanorama ist dieses Mal alles vertreten.
Vorgeschlagen wurde das Thema vom ComputerBase-User S.a.M., einem alten Hasen aus der Community. Die Community war am Ende dafür.
Da das Thema sehr breit gefasst ist, sollte sich für jeden Geschmack ein Favorit finden lassen. Mit drei Stimmen muss sich dann auch keiner auf ein einzelnes Bild festlegen, sondern kann auch andere Fotos entsprechend würdigen. Die Redaktion wünscht allen Teilnehmern viel Erfolg!
Der altbekannte CB-Fotowettbewerb läuft weiterhin parallel und hat keinen Einfluss auf diese Challenge. Betreut werden beide vom User lowrider20.
Bei Fragen oder Anregungen könnt ihr euch direkt an ihn wenden, oder euch im unten verlinkten Thread melden.
Links zu dem Thema
- [CBFFC] Juni/Juli 2026 – „Spiegelungen“ – Einsendungen und Abstimmung
- [CBFFC] ComputerBase Forum Foto Challenge – Eure Themen, eure Bilder – Thementhread
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Cyberangriff: Hacker griffen offenbar Zulieferer für Militär-IT an
Eine Tochtergesellschaft von ThyssenKrupp Marine Systems (TKMS) ist Ziel eines Cyberangriffs geworden. Nach übereinstimmenden Berichten deutet vieles darauf hin, dass es sich um Atlas Elektronik handelt. Eine offizielle Bestätigung des Unternehmens steht jedoch bislang aus.
Hinweise verdichten sich auf Atlas Elektronik
Ausgelöst wurde die Berichterstattung durch einen Bericht der Wirtschaftswoche, die von einem erfolgreichen Hackerangriff auf eine TKMS-Tochter berichtet. Den Namen des Unternehmens nennt das Magazin jedoch nicht. Inzwischen sprechen allerdings mehrere Indizien dafür, dass Atlas Elektronik betroffen ist.
So führt die Ransomware-Gruppe „The Gentlemen“ auf ihrer Leak-Seite ausdrücklich „TKMS / Atlas Elektronik“ als mutmaßliches Opfer auf. Auch weitere Berichte aus dem Finanz- und IT-Sicherheitsumfeld kommen zu diesem Schluss. Weder TKMS noch Atlas Elektronik haben den Vorfall bislang offiziell bestätigt oder den betroffenen Unternehmensnamen genannt.
Marineelektronik gehört zur kritischen Infrastruktur
Atlas Elektronik zählt zu den wichtigsten deutschen Entwicklern von Marineelektronik. Das Unternehmen liefert unter anderem Sonarsysteme, Führungs- und Waffeneinsatzsysteme sowie Unterwassertechnik für U-Boote und Überwasserschiffe. Zu den Kunden gehören neben der Deutschen Marine auch zahlreiche internationale Streitkräfte. Das Unternehmen soll unter anderem das moderne Schleppsonar für die geplanten MEKO-Fregatten F128 der deutschen Marine bereitstellen.
Sollte sich der Angriff auf Atlas Elektronik bestätigen, wäre damit nicht nur ein klassischer Industriebetrieb betroffen, sondern ein Unternehmen, das eine zentrale Rolle bei militärischer Hochtechnologie spielt. Gerade solche Unternehmen gelten seit Jahren als bevorzugte Ziele von Erpressungsgruppen und staatlich unterstützten Cyberangreifern.
Ausmaß des Angriffs bleibt unklar
Welche Daten die Angreifer tatsächlich erbeutet haben und ob interne Systeme verschlüsselt wurden, ist derzeit nicht bekannt. Ebenso unklar ist, ob es sich ausschließlich um einen Erpressungsangriff handelt oder ob auch ein möglicher Spionagehintergrund besteht.
Bis zu einer offiziellen Stellungnahme bleibt deshalb offen, ob Atlas Elektronik tatsächlich das betroffene Unternehmen ist. Die bislang bekannten Informationen und die Einträge der Angreifer sprechen jedoch deutlich in diese Richtung.
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