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Nicht nur mit Solar: Wie dieser Wohnwagen seinen eigenen Strom erzeugen soll


Mit dem Wohnmobil wochenlang in der Wildnis unterwegs und trotzdem nicht auf elektronische Annehmlichkeiten verzichten. Das verspricht das Start-up Evotrax. Der Hersteller aus Kalifornien hat bei der Tech-Messe CES in Las Vegas einen Wohnwagen vorgestellt, der laut eigenen Angaben der „weltweit erste stromerzeugende Campinganhänger“ ist.

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Der Evotrex-PG5 soll seinen eigenen Strom durch eine Kombination aus drei Komponenten gewinnen. Da wäre erstens eine LFP-Batterie, die während der Fahrt aufgeladen wird. Sie liefert 43 Kilowattstunden.

Dazu kommt noch Solarkraft, die 1,5 Kilowattstunden bereitstellt. Darüber hinaus beinhaltet der Anhänger einen gasbetriebenen Generator aus eigener Produktion namens Horizon. Zusammen soll das System innerhalb eines Ladezyklus eine Gesamtleistung von 270 kWh erzeugen.

Via Vehicle-to-Load können die Besitzer:innen des Evotrex-PG5 externe elektronische Campingausrüstung wie Kaffeemaschine oder Grill betreiben. Auch Vehicle-to-Home ist möglich, der auf der Rückfahrt gewonnene Strom kann also zu Hause eingespeist werden.

Eine laut dem Hersteller branchenweit einzigartige Funktion ermöglicht einen „bidirektionalen Energietransfer vom PG5 zu einem elektrischen Zugfahrzeug“.

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Interessierte Glamper können sich ab jetzt ein Exemplar vormerken. Die Basisversion kostet rund 120.000 US-Dollar. Darüber hinaus gibt es eine Premium-Variante mit erweiterten Features für 160.000 Dollar.

Im November 2025 hatte Evotrex eine Finanzierungsrunde bekannt gegeben, die 16 Millionen US-Dollar eingebracht hat. Die Produktion des PG5 soll im vierten Quartal des laufenden Jahres beginnen. Die ersten Exemplare sollen kurz danach ausgeliefert werden.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Geduldsprobe im Orbit: Warum der BND-Spähsatellit Georg weiter am Boden bleibt


Diese Lektion lernte das Bundeskanzleramt auf die harte Tour. Im Jahr 2014, als die Annexion der Krim die europäische Sicherheitsordnung erschütterte, wollte die Bundesregierung genau wissen, ob sich russische Verbände auch verdeckt in der Ostukraine bewegten. Doch der Blick aus dem All blieb verwehrt. Ein privater Anbieter lieferte über Tage hinweg keine Bilder. In diesem Moment stand in der Regierungszentrale fest: Der Bundesnachrichtendienst (BND) sollte nicht länger „blind“ sein und eigene Satelliten erhalten. Doch zehn Jahre später ist dieser Wunsch immer noch nicht Realität.

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Das spätestens seit 2016 verfolgte Projekt mit dem klangvollen Namen Georg (Globales Elektro-Optisches Reconnaissance System Germany) entwickelt sich zunehmend zu einer unendlichen Geschichte der deutschen Sicherheitspolitik. Wie Recherchen von WDR und NDR ans Licht bringen, wurde der Start des ersten BND-Satelliten erneut verschoben. Ursprünglich für 2022 geplant, wanderte der Termin erst auf 2024, dann auf 2025. Nun heißt es aus Regierungskreisen laut dem Bericht vage, es solle im Lauf von 2026 endlich so weit sein.

Die Mauer des Schweigens um das Vorhaben ist dick. Ein Regierungssprecher verwies schlicht auf die Geheimhaltung und die Zuständigkeit der entsprechenden Bundestagsgremien. Offiziell ist lediglich von einer hohen Planungskomplexität die Rede. Hinter den Kulissen im Berliner Regierungsviertel und beim Bremer Raumfahrtunternehmen OHB, das mit dem Bau beauftragt ist, dürfte die Stimmung aber angespannter sein, als es die kargen Statements vermuten lassen. Ex-BND-Präsident Bruno Kahl hatte zuvor auch Verzögerungen auf der Produktionsseite eingeräumt.

Ein Grund für die aktuelle Zurückhaltung liegt den ARD-Sendern zufolge offenbar in den schmerzhaften Erfahrungen, die die Bundeswehr unlängst machen musste. Sie hatte ebenfalls bei OHB Aufklärungssatelliten bestellt, die 2023 ins All befördert wurden. Doch statt scharfer Aufnahmen gab es zunächst technischen Stillstand: Zwei der drei Radarsatelliten konnten ihre Antennen nicht ausfahren und blieben funktionsunfähig.

Erst nach riskanten Manövern im Orbit gelang es dem Hersteller, die Technik zur Mitarbeit zu bewegen. Der Preis dafür: Die Satelliten verbrauchten bei den Rettungsaktionen so viel Treibstoff, dass ihre voraussichtliche Betriebsdauer im All deutlich verkürzt sein dürfte. Dieses Desaster will das Kanzleramt bei Georg tunlichst vermeiden. Lieber bleibt die Hardware noch einige Monate am Boden, als dass sie als teurer Weltraumschrott endet.

Mehr als eine halbe Milliarde Euro an Steuergeldern soll die Entwicklung des Systems, das nach dem BND-Schutzpatron benannt ist, bereits verschlungen haben. Während der BND auf seine eigenen optischen Systeme wartet, bleibt die technische Abhängigkeit bestehen. Derzeit behilft sich der Auslandsgeheimdienst mit Daten der Bundeswehr, Informationen von Partnerdiensten – allen voran aus den USA – und Zukäufen bei kommerziellen Anbietern.

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Besonders die Dominanz der Vereinigten Staaten und der Mangel an europäischen Alternativen werden in Sicherheitskreisen aber kritisch beäugt. Das Problem zeigt sich schon beim Transport: Da Europa derzeit kaum eigene Kapazitäten für schwere Lasten hat, müssen die deutschen Späher wohl mit Raketen von Elon Musks Konzern SpaceX ins All fliegen.

Dass die Bedeutung des Alls für die nationale Sicherheit deutlich zugenommen hat, unterstreicht die Ende 2025 vorgestellte Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung. Das Dokument macht deutlich, dass zivile und militärische Sicherheit im Orbit untrennbar miteinander verwoben sind. Der Bund will damit weg von der Beobachterrolle, hin zum Aufbau eigener europäischer Netze und Trägersysteme. Doch solange selbst die eigenen nationalen Leuchtturmprojekte wie Georg immer wieder ausgebremst werden, bleibt der Weg zur technologischen Souveränität im All noch weit.


(mki)



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Datenschutz: Plattformen droht Überwachungspflicht | heise online


Ein EuGH-Urteil, das sich auf den Datenschutz stützt, könnte paradoxerweise dazu führen, dass Portale aus Haftungsgründen noch mehr Daten ihrer Nutzer speichern müssen. Mit Urteil vom 2. Dezember 2025 (Az. C-492/23) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das bisherige Haftungsregime der EU-Plattformregulierung ins Wanken gebracht. Für Anbieter, die Inhalte ihrer Nutzer veröffentlichen, galt bislang das Prinzip „Notice and Takedown“. Danach haften Betreiber von Social-Media-Plattformen, Foren oder Kleinanzeigenportalen nur dann für rechtswidrige Inhalte, wenn sie davon Kenntnis haben und sie nicht unverzüglich entfernen. Seit der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 gilt das als eherner Grundsatz, der 2022 auch in den Digital Service Act (DSA) übernommen wurde.

Im konkreten Fall hatte ein anonymer Nutzer 2018 eine Anzeige auf einem rumänischen Onlinemarktplatz veröffentlicht, die eine Frau fälschlicherweise als Anbieterin sexueller Dienstleistungen präsentiert hatte. Neben echten Fotos war darin auch die private Telefonnummer der Betroffenen enthalten. Juristisch lassen sich diese Informationen als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO klassifizieren. Zudem sind sie als besonders schützenswert im Sinne von Art. 9 DSGVO einzustufen, da sie das Sexualleben betreffen. Zwar löschte der Plattformbetreiber Russmedia die Anzeige nach Kenntnis der Sachlage binnen einer Stunde, aber das reichte der Betroffenen nicht. Sie erhob Klage und verlangte unter anderem Schadenersatz in Höhe von 7000 Euro.

Der Fall landete beim rumänischen Berufungsgericht Cluj. Dieses sah sich mit einem Normenkonflikt konfrontiert: Wie verhält sich das Haftungsprivileg für Anbieter von fremdem Content zur strengen Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Um diese Frage zu klären, setzte das Gericht das Verfahren aus und legte dem EuGH mehrere Fragen zur Entscheidung vor.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Datenschutz: Plattformen droht Überwachungspflicht“.
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Galaxy S25: Samsung verkauft generalüberholte Smartphones in Deutschland


Seit einer Weile verkauft Samsung generalüberholte Smartphones in Südkorea und den USA. Jetzt hat das Unternehmen angekündigt, das „Certified Re-Newed-Programm“ (CRN) auf Deutschland, Frankreich und Großbritannien auszuweiten. Dabei machen die Galaxy-S25-Geräte den Anfang. Neuware aus dem freien Handel scheint im Vergleich zu Samsungs Refurbished-Programm jedoch teilweise günstiger.

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„Wir freuen uns, unser Certified Re-Newed-Programm auf den europäischen Märkten auszuweiten, um unseren Kunden mehr Optionen für den Kauf von Flaggschiff-Geräten zu bieten“, sagte Jun Kim, EVP und Leiter des Galaxy Value Innovation Teams, Mobile eXperience (MX) Business bei Samsung Electronics. „Wir hoffen, dass wir damit einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten und gleichzeitig mehr Kunden die Möglichkeit geben können, unsere neuesten Innovationen, darunter Galaxy AI, zu erleben.“

Laut Samsung sollen die zertifizierten, wiederaufbereiteten Geräte einen „internen Expertenprüfungs- und Aufbereitungsprozess durchlaufen“. Dieser umfasse „eine gründliche Reinigung und mehr als 100 Qualitätsprüfungen“. Ferner werde jedes Gerät unter Verwendung von Samsung-Originalkomponenten „so überholt, dass es den hohen Standards von Samsung in Bezug auf Aussehen und Leistung entspricht“, heißt es weiter.

Nach der Aufarbeitung werden CRN-Geräte in einer neuen Verpackung aus recycelbaren Materialien verpackt und enthalten die gleichen Beilagen wie ein neues Gerät. Zudem verfügen diese Geräte über die gleiche Garantie wie neue Galaxy-Modelle und unterscheiden sich damit von wiederaufbereiteten oder gebrauchten Geräten von Drittanbietern, so der Hersteller. Darüber hinaus erhalten die CRN-Geräte neue IMEI-Nummern und werden mit der „neuesten Software aktualisiert, um Sicherheit und langfristige Nutzbarkeit zu gewährleisten“.

Auf Samsungs Certified-Re-Newed-Webseite werden derzeit drei Galaxy-S25-Modelle – das S25 Ultra, S25 Plus und das Basis-Modell angeboten. Das S25-Edge-Modell, das später auf den Markt kam, ist noch nicht dabei. Für das aufgemöbelte Galaxy S25 Ultra mit 256 GByte Speicher verlangt Samsung ab 1239 Euro. Das Plus-Modell mit 256 GByte schlägt ab 979 Euro zu Buche und das Galaxy S25 kostet ab 769 Euro.

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Screenshot: Samsung Galaxy S25 Certified Renewed

Screenshot: Samsung Galaxy S25 Certified Renewed

Die Preise des Certified-Renewed-Programms dürfte Samsung noch ändern.

(Bild: heise medien)

Das Kuriose an diesen Preisen ist, dass Samsung seine neuen Modelle der S25-Serie für teils weit weniger als zum UVP anpreist, da sie in wenigen Wochen von der S26-Serie ersetzt werden dürften. Der Hersteller verlangt in seinem Neuwarestore ab 1099 Euro für das Ultra, 819 Euro für das Plus und 669 Euro für das kleine S25 und damit weniger als im Certified Re-Newed-Laden. Hier scheint ein Fehler vorzuliegen, der Samsung auf Anfrage von heise online nicht bekannt war. Kundinnen und Kunden sollten besser abwarten.

Abseits von Samsungs offiziellen Anlaufstellen für den Smartphone-Kauf bieten Händler die S25-Geräte bisweilen für weit weniger an.


(afl)



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