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Niedersachsen: Großes Rechenzentrum neben ehemaligem Kohlekraftwerk
Das Unternehmen Telis Energie Deutschland der US-Investmentfirma Carlyle Group plant ein großes Rechenzentrum in Niedersachsen. Es soll auf rund 38 Hektar Fläche neben dem Gelände des ehemaligen Kohlekraftwerks Mehrum entstehen. Die Stromversorgung ist dort besonders einfach: Das große Umspannwerk Mehrum/Nord hängt am 220-Kilovolt-Netz und soll zusätzlich einen 380-kV-Anschluss bekommen.
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Dort steht auch der weltweit erste Blindleistungskompensator mit Superkondensatoren zur Netzstabilisierung (Siemens Energy E-STATCOM). Das Kohlekraftwerk wird derzeit abgerissen. Der neue Besitzer des Geländes plant ein Gaskraftwerk, auch ein Batteriespeicher ist wohl angedacht.
Vorstellung im Ortsrat
Die Pläne von Telis Energie Deutschland wurden durch die Vorstellung im Ortsrat Mehrum und dem Rat der Gemeinde Hohenhameln öffentlich. Telis Energie beantragt eine Baugenehmigung. Demnach soll der Bau des ersten Blocks des Rechenzentrums 2028 beginnen.
Wie viele Blöcke geplant sind und für welche Leistung das gesamte Rechenzentrum im Endausbau ausgelegt ist, weiß man bisher nicht. Nach Informationen des NDR sind Investitionen von rund 1 Milliarde Euro geplant.
Carlyle hat Telis, zu der auch Telis Energie Deutschland gehört, erst 2022 gegründet. Ziel sind Investitionen in regenerative Energie wie Windkraft und Photovoltaik.
Carlyle plant groß
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Zu Carlyle gehört aber auch das 2021 gegründete US-Unternehmen Copia Power. Es entwickelt große Projekte für stromdurstige Firmen, also Industrieflächen mit starker Stromversorgung: „Powered Land“ vor allem für Rechenzentren. Als ein Beispiel nennt Copia Power den Harquahala Complex bei Maricopa, südlich von Phoenix, Arizona. Dort sind im Endausbau 1 Gigawatt (GW) Leistung geplant.
Zum Vergleich: Nach Schätzungen kommen alle bisherigen Rechenzentren im Raum Frankfurt/Main, dem größten deutschen Standort, zusammen auf wenig mehr als 1,1 GW.
Copia Power hingegen entwickelt in den USA derzeit mehrere Projekte mit zusammen bis zu 8 GW. Die tatsächlich verbrauchte Leistung hängt dabei von den jeweiligen Nutzern ab, an die Copia die Projekte vermietet oder übergibt.
Kohlekraftwerk Mehrum
Das 1965 in Betrieb genommene Kraftwerk Mehrum hatte zuletzt eine installierte Leistung von 750 MW. Es war ab 2021 eigentlich stillgelegt und wurde dann kurzzeitig wegen der Versorgungsengpässe durch den russischen Überfall auf die Ukraine wieder in Betrieb genommen. Mittlerweile wird es abgerissen.
Seit 2017 gehört die Anlage mehrheitlich zur tschechischen Energetický a Průmyslový Holding (EPH) beziehungsweise EP Energy. EPH gehört wiederum zur PPF Group des 2021 verstorbenen Petr Kellner, der einst der reichste Mann Tschechiens war.
Laut der Präsentation für die Gemeinderäte erwägt Telis Energie, das Rechenzentrum Hohenhameln übergangsweise mit Strom aus dem geplanten Gaskraftwerk Mehrum zu speisen. Grundsätzlich gibt es in Niedersachsen aber sehr viel Strom aus Wind und auch Sonne.
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(ciw)
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EuGH-Entscheidung: Altersverifikation und Blitzer-Warnungen rechtlich gestärkt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der EU-Mitgliedstaaten gestärkt: Sie dürfen strengere Regeln für digitale Dienste durchsetzen, selbst wenn deren Betreiber in einem anderen EU-Land sitzen. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil können Staaten etwa von ausländischen Anbietern pornografischer Websites eine effektive Altersüberprüfung verlangen. Zudem ist es rechtens, die Weiterverbreitung von Informationen über polizeiliche Verkehrskontrollen durch Fahrassistenz-Apps zu untersagen.
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Die Entscheidung in den miteinander gekoppelten Rechtssachen C-188/24 und C-190/24 basiert auf einer Prüfbitte des französischen Staatsrats zur Auslegung der E-Commerce-Richtlinie. Im Zentrum des Rechtsstreits standen zwei Dekrete aus Frankreich. Das eine verpflichtet Porno-Plattformen zum Einsatz technischer Schutzvorkehrungen für Minderjährige. Das zweite untersagt Anbietern von Geolokalisierungsdiensten die Verbreitung von Blitzer- und Polizeiwarnungen in Frankreich.
Gegen diese Regeln klagten zwei in Tschechien ansässige Betreiber von Erwachsenen-Websites sowie der französische Anbieter des Fahrerassistenzsystems Coyote System. Die Unternehmen führten ins Feld, dass die französischen Vorschriften das Herkunftslandprinzip der Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr verletzen. Dieses besagt grundsätzlich, dass ein digitaler Dienstleister im EU-Binnenmarkt im Wesentlichen nur den Gesetzen des Landes unterliegt, an dem er seinen Sitz hat.
Ausnahmen für Jugendschutz und öffentliche Sicherheit
Der EuGH erteilte dieser Argumentation eine Absage. Die Luxemburger Richter heben hervor, dass der Jugendschutz und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit Einschränkungen rechtfertigen können. Zwar fallen die betroffenen Dienste grundsätzlich in den Bereich der E-Commerce-Richtlinie. Diese sieht aber explizit Ausnahmen vor.
Wenn Maßnahmen verhältnismäßig sind und sich gegen spezifische Dienste richten, dürfen EU-Mitglieder dem Urteil zufolge regulierend eingreifen. Bevor ein Staat solche Sperren verhängt, muss er aber das Herkunftsland der Plattform auffordern, selbst aktiv zu werden. Zudem ist eine Meldung des Vorhabens an die EU-Kommission nötig. Ob Frankreich diese Schritte korrekt eingehalten hat, muss nun das nationale Gericht prüfen.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Haftung von Plattformbetreibern. Der EuGH stellt klar, dass sich ein Anbieter nicht pauschal auf das „Hosting-Privileg“ der Richtlinie berufen kann, wenn er Inhalte aktiv mithilfe von Algorithmen kontrolliert und sortiert. Sobald eine solche redaktionelle Kontrolle vorliege, entfalle die Haftungsbefreiung. Doch selbst wenn ein Dienst als reiner Hoster einzustufen wäre, hindert dies die Mitgliedstaaten nicht daran, die Weitergabe von Daten über Polizeikontrollen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zu verbieten.
Was bedeutet das für Deutschland?
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Auch für die Rechtslage hierzulande hat die Entscheidung unmittelbare Konsequenzen. Die deutsche Medienpolitik und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kämpfen seit Jahren für eine effektive Altersverifikation auf ausländischen Pornoseiten. Sie scheiterten bisher aber oft an Plattformen mit Sitz im EU-Ausland wie Zypern oder Tschechien, die sich auf das Herkunftslandprinzip beriefen.
Durch das EuGH-Urteil steht nun fest: Deutschland darf unter Einhaltung des Notifizierungsverfahrens auch Plattformen im EU-Ausland prinzipiell zu robusten Altersprüfungen für deutsche Nutzer zwingen. Erfolgen diese nicht, scheinen Websperren und Bußgelder jetzt europarechtlich besser abgesichert.
Andererseits hat ein Verwaltungsgericht Anfang des Jahres geurteilt, dass die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Webseiten gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen. Seit 2025 gehen mehrere hiesige Internet-Zugangsanbieter juristisch auch gegen die Sperrverfügungen vor, die die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gegen Portale wie Pornhub und YouPorn erlassen hat. Sie stellen dabei ebenfalls auf den DSA ab.
Beim Thema Verkehrs- und Blitzer-Apps sorgt der Beschluss für Klarheit. In Deutschland ist die Nutzung solcher Apps während der Fahrt ohnehin verboten. Dass der EuGH die Verbreitung dieser Informationen jetzt explizit der öffentlichen Sicherheit zuordnet, stärkt der deutschen Gesetzgebung den Rücken. Es eröffnet theoretisch die Möglichkeit, nicht nur die Nutzung durch die Fahrer zu sanktionieren, sondern direkt die Verbreitung der Kontroll-Daten im deutschen Hoheitsgebiet durch die App-Anbieter gerichtlich zu unterbinden. Eine solche Ansage würde auch dann gelten, wenn die Betreibergesellschaften im EU-Ausland sitzen.
(mki)
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Qualcomm stellt Chip für die nächste Generation VR-Brillen vor
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Qualcomm hat eine neue Generation seines speziell für autarke VR-Brillen entwickelten Chip-Portfolios vorgestellt, das außer Apple Vision Pro jedes andere Standalone-Gerät antreibt. Der Chipentwickler bewertet die Neuerungen als so grundlegend, dass er sie zum Anlass für ein Rebranding nimmt: Hörten bisherige SoC-Modelle dieses Typs auf den Namen „Snapdragon XR“, nennt Qualcomm die neue Generation „Snapdragon Reality“.
Das erste, heute vorgestellte Modell der kommenden SoC-Reihe ist das Flaggschiff „Snapdragon Reality Elite“. Für Verwirrung sorgen dürfte dabei, dass der Chip trotz seiner Elite-Bezeichnung auf Kryo-CPUs und nicht auf Qualcomms Oryon-Kernen basiert. Der Zusatz „Elite“ markiert hier lediglich das Premium-Segment der neuen Plattform.

Übersicht des Snapdragon-Portfoliios für XR-Headsets, Smart Glasses und andere Formfaktoren.
(Bild: Qualcomm)
Vom direkten Vorgänger Snapdragon XR2+ Gen 2 und anderen älteren Modellen hebt sich der neue Chip vor allem durch einen großen Sprung bei den KI-Fähigkeiten ab. Zudem ist er nicht nur für autarke VR-Brillen optimiert, sondern für eine größere Bandbreite an Geräteklassen, darunter Headsets und Brillen mit transparenter Optik und kabelgebundenem Taschencomputer.
Deutlich mehr KI-Leistung für bessere Mixed Reality
Gegenüber dem 2024 vorgestellten Vorgänger, der unter anderem in Samsung Galaxy XR arbeitet, verspricht Snapdragon Reality Elite moderate Leistungssteigerungen bei CPU und GPU sowie deutliche Effizienzgewinne. Die CPU soll bei gleicher Leistungsaufnahme bis zu 30 Prozent mehr Rechenleistung bieten oder bei gleicher Leistung bis zu 45 Prozent weniger Energie verbrauchen. Eine größere Steigerung gibt es bei der Adreno-GPU: Laut Qualcomm bietet sie bei gleicher Leistungsaufnahme bis zu 60 Prozent mehr Grafikleistung oder verbraucht bei gleicher Leistung bis zu 64 Prozent weniger Energie. Damit verbessert Qualcomm Eigenschaften, die für Computerbrillen besonders wichtig sind: Die Akkulaufzeit soll um bis zu 20 Prozent steigen, während der Chip unter Last bis zu 12 Grad Celsius kühler bleiben soll.
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Snapdragon Reality Elite unterstützt Auflösungen von bis zu 4,4K pro Auge bei einer Bildwiederholrate von 90 Bildern pro Sekunde. Im visuellen Bereich hat Qualcomm zudem die Latenz und Bildqualität des Video-Passthroughs verbessert, also der digitalen Wiedergabe der Außenwelt auf den Displays.

Eine Übersicht der Spezifikationen von Snapdragon Reality Elite.
(Bild: Qualcomm)
Am deutlichsten fallen die Verbesserungen bei der KI-Beschleunigung aus: Die NPU soll bei gleicher Leistungsaufnahme bis zu 160 Prozent mehr KI-Leistung bieten oder bei gleicher KI-Leistung bis zu 84 Prozent weniger Energie verbrauchen. Qualcomm hat zudem den für Mixed Reality so wichtigen KI-gestützten Wahrnehmungsblock des Chips verbessert, der Aufgaben wie Handerfassung, Tiefenschätzung und 3D-Kartierung des Raums übernimmt. Diese Fortschritte sollen Mixed-Reality-Anwendungen überzeugender machen und Nutzern künftig erlauben, schneller und präziser fotorealistische Replikas ihrer Umgebung zu erstellen. Durch die Unterstützung generativer Sprach- und Bildverarbeitungsmodelle direkt auf Geräten stellt Qualcomm außerdem lebensechtere Telepräsenz-Avatare und KI-NPCs in Aussicht.
Google und Xreal bringen erstes Gerät mit Snapdragon Elite
Qualcomm kündigt gemeinsam mit Google und Xreal an, dass Project Aura das erste kommerzielle Produkt mit dem neuen Chip sein wird. Das Gerät kombiniert die Fähigkeiten des VR-Headsets Samsung Galaxy XR mit einem Formfaktor, der sich einer Sonnenbrille nähert. Möglich macht das eine sogenannte Split-Architektur, bei der der Chip und die Batterie in einen kabelgebundenen Taschencomputer ausgelagert werden. Das Gerät wird von Xreal und Google entwickelt, basiert auf Android XR und erscheint im Laufe des Jahres.

Project Aura setzt auf eine Split-Architektur und wird das erste Gerät sein, das den Snapdragon Reality Elite einsetzt.
(Bild: Xreal)
Anders als klassische VR-Brillen setzt Project Aura auf eine transparente Optik mit direktem Blick auf die Umgebung. Die Split-Architektur wird künftig aber auch VR-Brillen prägen: Der chinesische VR-Brillenhersteller und langjährige Qualcomm-Partner Play for Dream stellte anlässlich der Ankündigung des Snapdragon Reality Elite eine in Entwicklung befindliche VR-Brille mit Split-Architektur und neuem Chip vor. Berichten zufolge arbeiten Meta und Bytedance ebenfalls an entsprechenden Leichtgewichten, mit Snapdragon Reality als wahrscheinlicher Chip-Grundlage. Qualcomm selbst sagt, dass zahlreiche weitere Produkte auf Basis der neuen Chip-Generation in Entwicklung sind und deutet an, dass künftig auch weniger leistungsstarke Snapdragon-Reality-Modelle im Angebot sein werden.
(tobe)
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Andere Farben, hohe Preise: Surface Pro und Laptop jetzt mit Snapdragon X2
Microsoft bringt das Windows-Tablet Surface Pro mit 13-Zoll-Touchscreen und die beiden Surface Laptop mit 13,8 und 15 Zoll Bildschirmdiagonale auf den aktuellen Stand: Ab sofort sind die Geräte in neuen Versionen erhältlich, in den statt der ersten nun die zweite Generation von Qualcomms Snapdragon X arbeitet. Vorgesehen sind jeweils Varianten mit zehn (Snapdragon X2 Plus) oder zwölf Kernen (Snapdragon X2 Elite), aber nicht das Topmodell mit 18 Kernen. Dennoch sind die Preise hoch; die anhaltende Speicherkrise lässt grüßen.
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Surface Pro
Das neue Tablet Surface Pro 13 kostet mit Snapdragon-Zehnkerner und LCD-Bildschirm mindestens 1600 Euro. Es hat 16 GByte Arbeitsspeicher und eine 256-GByte-SSD an Bord sowie immer ein silbernes Gehäuse (offiziell Platin). Erst ab 1700 Euro bekommt man es alternativ auch in Sand oder Schwarz; dann ist die SSD doppelt so groß. Das Blau der Vorgängergeneration entfällt beim 2026er-Jahrgang.
Modelle mit Snapdragon-Zwölfkerner fangen bei 1900 Euro mit 512er-SSD an; in diese Varianten baut Microsoft ein farbstarkes OLED-Panel ein. Jede weitere Speichererhöhung packt auch beim Preis ordentlich was drauf: Mit 24 GByte Arbeitsspeicher werden bereits 2150 Euro (Zehnkerner) oder 2400 Euro (Zwölfkerner) aufgerufen. Die Topmodelle mit 32 oder 64 GByte RAM kosten 2850 beziehungsweise 3700 Euro, haben immer den Zwölfkerner und wie das Basismodell ausschließlich ein silbernes Gehäuse. Im Gerätepreis sind weder ein Netzteil (90 Euro) noch Stift oder Tastatur enthalten. Letztere gibt es einzeln für 130 beziehungsweise 160 Euro; das Bundle aus beiden mit passend zur Gehäusefarbe eingefärbter Tastatur kostet 310 Euro.
Das kleinere und günstigere Surface Pro 12 wurde nicht aktualisiert, sondern verbleibt mit erster Snapdragon-X-Generation im Programm.
Surface Laptop
Beim Surface Laptop traut sich Microsoft nicht, Varianten mit 256er-SSD anzubieten, sondern beginnt mit 512 GByte Speicherplatz (und auch mit 16 GByte Arbeitsspeicher). Der Surface Laptop 13,8 startet mit Snapdragon-Zehnkerner bei 1700 Euro und mit dem Zwölfkerner bei 1800 Euro; als Gehäusefarben sind Jadegrün, Silber, Sand und Schwarz vorgesehen. Für den größeren Surface Laptop 15 werden jeweils ein Hunderter mehr fällig; ihn gibt es nur in Silber und Schwarz.
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Bei höheren Stufen wechselt der Fokus. Der Surface Laptop 13,8 bekommt mit Zehnkerner 24 (2150 Euro) oder 32 GByte RAM (2400 Euro), während man bei Zwölfkerner ohne Zwischenschritte gleich beim ausschließlich schwarzen Topmodell mit 32 GByte RAM und 1-TByte-SSD für 2750 Euro landet. Beim 15-Zöller hat hingegen nur die Basiskonfiguration den Zehnkerner, alle höheren Varianten hingegen den Zwölfkerner. Auch ist ausschließlich der 15-Zöller mit 64 GByte Arbeitsspeicher zu haben, wenn man tief in die Tasche greift: Mit 1-TByte-SSD sind 3800 Euro aufgerufen und mit (ebenfalls exklusiver) 2-TByte-SSD dann 4200 Euro.
Der kleinere und günstigere Surface Laptop 13 wurde nicht aktualisiert, sondern verbleibt mit erster Snapdragon-X-Generation im Programm.
Haptisches Feedback
Für alle drei Neulinge hebt Microsoft hervor, dass Windows 11 bei ihnen nun haptisches Feedback liefert. Bei den beiden Laptops spürt man es über die haptischen Touchpads und beim Surface Pro, wenn man Microsofts Slim Pen nutzt. Auf allen Geräten soll zudem die Profisoftware Affinity vorinstalliert sein, die die Eingabegeräte ebenfalls bei ausgewählten Funktionen oder Aktionen zum Wackeln bringt.
Die neuen Surface-Geräte mit Snapdragon X2 sind wie ihre Vorgänger für Privatanwender gedacht. Für Geschäftskunden sind laut Microsoft hingegen Varianten mit Intel-CPUs vorgesehen; solche mit Intels 2026er-Prozessorbaureihe Core Ultra 300 (Panther Lake) sind bereits vor kurzem gestartet.
In der Praxis ist die Trennung nach Geschäftsbereichen beziehungsweise Prozessorarchitekturen aber keinesfalls so stark, wie Microsoft suggeriert: Der Fachhandel offeriert Intel- und Qualcomm-Varianten Seite an Seite. Zudem startet später im Herbst auch noch der Profi-Laptop Surface Laptop Ultra, der sich an KI-Entwickler, Designer und Videografen richtet, also mindestens semiprofessionelle Anwender. Darin wird mit Nvidias RTX Spark alias N1X ebenfalls ein ARM-Prozessor zum Einsatz kommen.
(mue)
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