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Niedersachsen: Polizei soll schon im Vorfeld von Straftaten überwachen dürfen


Die niedersächsische Landesregierung will mit ihrem Entwurf zur Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) den Strafverfolgern des Landes umfassende neue Befugnisse im digitalen Raum und bei der präventiven Gefahrenabwehr verschaffen. Die Reform soll es den Ordnungshütern ermöglichen, auf neue Bedrohungsformen – insbesondere im Bereich Cyberkriminalität und Terrorismus – effektiver reagieren zu können.

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Doch es hagelt Kritik: In deren Zentrum stehen die Herabsetzung der Eingriffsschwelle und die geplanten technologischen Überwachungsinstrumente, die erhebliche Grundrechtseingriffe zur Folge haben könnten.

Die wohl einschneidendste Neuerung ist die Einführung des Konzepts der „Vorfeldstraftat“ in Paragraf 2, das die Eingriffsschwelle polizeilicher Maßnahmen senkt und an die Precrime-Dystopie aus dem Film „Minority Report“ erinnert. Mit dem vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zum BKA-Gesetz behandelten Ansatz sollen Überwachungsbefugnisse schon in einem sehr frühen Stadium zur Anwendung kommen, sofern eine strafbewehrte Vorbereitungshandlung von erheblicher Bedeutung vorliegt.

Zu den zentralen Überwachungsmaßnahmen, die bereits im Vorfeld zulässig sein sollen, gehört der nachträgliche biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet (Paragraf 32 c). Dies würde es Ermittlern erlauben, biometrische Merkmale, etwa aus Fotos oder aus der Videoüberwachung von Personen, die mit einer einschlägigen Vorfeldstraftat in Verbindung stehen, mit öffentlich zugänglichen Informationen abzugleichen. So könnten sie etwa mit automatisierter Gesichtserkennung die Identität feststellen.

Gegner werten dies als rechtliche Grundlage für ein weitreichendes, anlassloses Internet-Crawling durch die Polizei. Ebenfalls ist der Einsatz der automatisierten Datenanalyse (Paragraf 45 a) zur Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit einer Vorfeldstraftat von erheblicher Bedeutung vorgesehen.

Die Novelle sieht generell eine Reihe neuer Befugnisnormen zur Nutzung moderner Technologien vor, die tief in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingreifen. Der Entwurf regelt etwa den Einsatz sogenannter intelligenter Videoüberwachung. Dabei unterscheidet die rot-grüne Landesregierung zwischen zwei den Hauptformen Verhaltenserkennung und biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung.

Bei ersterer werden automatisierte Systeme zur Erkennung und Auswertung von Mustern bezogen auf Personen eingesetzt. Die Anwendung soll auf die Feststellung von Verhaltensmustern beschränkt werden, die auf eine geplante Straftat oder einen Unglücksfall hindeuten. Eine pauschale Zulassung zur biometrischen Erkennung wird zwar ausgeschlossen, eine automatisierte Vorhersage potenzieller Gefahrenlagen aber nicht.

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Auch eine Kompetenz zur besonders umkämpften Live-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum soll neu geschaffen werden. Sie ist dem Plan nach nur zulässig, um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren oder zur Verhinderung einer terroristischen Straftat, und unterliegt einem strengen Richtervorbehalt mit hohen Eingriffshürden. Die KI-Verordnung der EU setzt hier enge Grenzen, deren Einhaltung voraussichtlich gerichtlich überprüft werden dürfte.

Mit der Einführung der automatisierten Datenanalyse soll die Polizei KI-gestützte Anwendungen nutzen dürfen, um große Mengen von rechtmäßig erhobenen, internen Fall-, Personen- und Sachdaten zu verknüpfen und auszuwerten. Ziel ist es, durch die Erkennung von verborgenen Mustern und Beziehungen in komplexen Datensätzen Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.

Obwohl die Regierung betont, keine Software der umstrittenen US-Firma Palantir einsetzen zu wollen, sollen damit potenziell ähnlich weitreichende Big-Data-Analysen zulässig werden. Die Kontrolle will sie durch den vagen Grundsatz „Human-in-the-Loop“ gewährleistet wissen, bei dem die finale Entscheidung über polizeiliche Schritte beim Beamten verbleiben würde.

Auch weitere Bereiche sollen eine deutliche rechtliche Ausweitung erfahren: Der Entwurf schafft Rechtsgrundlagen für den Einsatz unbemannter Fahrzeugsysteme (Drohnen). Dieser soll grundsätzlich offen erfolgen. Zudem geht es um die Detektion und Abwehr solcher Flugobjekte, die eine unberechtigte Gefahr darstellen.

Ferner soll die Nutzung von mobilen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten räumlich und technisch erweitert werden. Künftig könnten Bodycams unter strengen Voraussetzungen – zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib oder Leben – auch in Wohnungen genutzt werden. Technisch ermöglicht wird zudem die automatisierte Auslösung der Aufzeichnung, beispielsweise über eine Holster-Signalvorrichtung beim Ziehen der Dienstwaffe, um das Deeskalationspotenzial und die Beweissicherung in Stresssituationen zu erhöhen.

Im Rahmen der Anpassung an europäische Vorgaben sollen zudem die Regeln zur Datenübermittlung an öffentliche und private Stellen auch in Drittstaaten überarbeitet werden. Das nährt Sorgen für die Privatsphäre bei Weitergaben in Länder mit potenziell geringerem Datenschutzniveau.

Bürgerrechtler vom Freiheitsfoo monieren, dass das Vorhaben einen Paradigmenwechsel in der niedersächsischen Sicherheitspolitik einleite. Der Staat verlagere damit seinen Fokus von der konkreten Gefahrenabwehr hin zur Vorhersage. Die Bevölkerung werde unter Generalverdacht gestellt. Punkte wie Transparenz insbesondere zur Funktionsweise der KI-Systeme und die Gefahr der Diskriminierung durch algorithmische Voreingenommenheit blieben unterbelichtet.

Die 1. Lesung im Landtag ist für Mittwoch geplant. Auch Länder wie Berlin oder Baden-Württemberg stricken aktuell an Novellen ihrer Polizeigesetze, wobei ebenfalls KI-Analysen im Vordergrund stehen. Bei der Bundesregierung ist ein ähnliches „Sicherheitspaket“ in der Mache.


(wpl)



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Google Ads Hack: Wie unseriöse Anbieter im Web ungehindert Opfer fischen können


Der Anrufer zeigte bereits leichte Anflüge von Panik. Am 20. November meldete sich ein Mitarbeiter der Geschäftsleitung des Music Store Professional aus Köln in der c’t-Redaktion. Er berichtete, dass der Account der Firma bei Google Ads bereits vor einem Monat gehackt worden sei. Doch der IT-Konzern, der in Deutschland mit fast der Hälfte der Online-Umsätze den Werbemarkt beherrscht, hatte die Umtriebe der Unbefugten noch immer nicht wirksam abgestellt.

Der Inhaber selbst, die Music Store GmbH aus Köln, europaweit zweitgrößter Online-Händler für Musikinstrumente und Zubehör, habe nun keinen Zugriff auf seine eigenen Werbekampagnen mehr. Dafür würden dubiose Geschäftemacher den Account zur Werbung für illegales Glückspiel oder schlüpfrige Angebote nutzen; womöglich werde auch für betrügerische Fake-Shops geworben, man habe da keinen rechten Überblick mehr.

Für den Music-Store war das Ganze aber vor allem deshalb so dramatisch, weil er etwa 40 Prozent seiner Umsätze über Werbekampagnen im Netz via Google Ads erziele, und nun mangels Zugriff auf das Konto keine Kampagnen starten könne, wie der Anrufer schilderte. Zudem würden die Unbefugten den eingeräumten Kreditrahmen des Ads-Account überreizen, sodass eine automatische Sperrung des Google-Kontos drohe. Mitten im Vorweihnachtsgeschäft, kurz vor den saisonalen Kampagnen zur „Cyber Week“ und dem „Black Friday“, bahnte sich für den Einzelhändler eine Katastrophe an.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Google Ads Hack: Wie unseriöse Anbieter im Web ungehindert Opfer fischen können“.
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Timekettle erneuert Übersetzungs-Engine für Earbuds und Handhelds


Timekettle wird für eine Reihe seiner Übersetzungsgeräte eine neue Firmware-Version veröffentlichen, die Echtzeitübersetzung umfangreich verbessern soll – weshalb das Unternehmen auch von einem Upgrade und nicht von einem Update spricht. Die neue Firmware soll noch im Januar veröffentlicht werden, kündigte der Hersteller auf der CES an.

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Im Mittelpunkt des die „SOTA“ (State of the Art) genannte Übersetzungs-Engine von Timekettle, eine im Hintergrund arbeitende Funktion, die in Echtzeit dynamisch das optimale Übersetzungsmodell für jedes Sprachpaar und jedes Konversationsszenario identifizieren soll. Timekettle erklärt dazu, dass verschiedene Sprachpaare sich wie völlig unterschiedliche Systeme verhalten. So folgt die Übersetzung zwischen Englisch und Koreanisch etwa einer anderen Logik als zwischen Deutsch und Englisch. Das Paar Spanisch – Chinesisch erfordere wiederum eine andere Segmentierung, Vorhersage und Kontextinferenz als beispielsweise Japanisch – Französisch.

Laut Hersteller löst SOTA dieses Problem in der Praxis, indem es die Sprachkombination und den Kontext in Echtzeit erkennt und dann aus verschiedenen spezialisierten KI-Engines diejenige auswählt, die am besten dazu passt. Ermöglicht werde dies durch das Large Language Model (LLM) von Timekettle und seiner weiterentwickelten „Babel OS“-Plattform, die mit neuen Machine-Learning-Schichten auf Grundlage Millionen Sprachbeispiele aktualisiert worden sei. Im Ergebnis sollen Übersetzungen weniger wie der Versuch einer Maschine klingen, etwas zu interpretieren, sondern eher wie ein Sprachsystem, das die Absicht, den Tonfall und die Struktur des Gesagten wirklich versteht.

Da die Qualität der KI-Übersetzung nur so gut ist wie die Audioqualität der Eingabe, hat Timekettle diese bei dem kommenden Upgrade nach eigenen Angaben ebenfalls verbessert. Die Timekettle-Earbuds arbeiten mit Knochen-Stimm-Sensoren, die Sprachvibrationen direkt über die Knochenleitung aufnehmen. Der kommende überarbeitete Algorithmus soll klarere Stimmschwingungen extrahieren können, um die Signalreinheit zu verbessern, Geräusche in chaotischen Umgebungen effektiver zu isolieren und Sprecher in Mehrstimmengesprächen genauer zu identifizieren.

Timekettle verspricht, dass der Interpreter-Ohrhörer W4 (UVP 349 Euro) mit dem Upgrade zum genauesten Übersetzern in der Unternehmensgeschichte wird. Weiterhin erhalten die Earbuds W4 Pro (449 Euro) und M3 (149,99 Euro), die Handhelds T1 (299,99 Euro) und T1 Mini (149,99 Euro) und der X1 Interpreter Hub (699,99 Euro) die neue Firmware. Alle Geräte unterstützen die sofortige Übersetzung in 43 Sprachen und 96 Akzente und decken damit mehr als 95 % der Regionen weltweit ab.

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heise online ist Medienpartner der CES 2026


(nij)



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Asus: Keine neuen Zenfone- oder ROG-Phone-Modelle in 2026


Asus drückt offenbar auf die Pausentaste bei seinen Smartphones. Der Hersteller sagte gegenüber dem Branchenportal Digitimes, in diesem Jahr keine neuen Modelle zu veröffentlichen. Dies umfasse sowohl die Modelle der Zenfone- als auch der ROG-Phone-Serien.

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Vertriebshändler in Taiwan haben dem taiwanischen Branchenblatt Digitimes mitgeteilt, dass sie Asus-Smartphones nicht mehr über lokale Vertreter beziehen können. Ihnen sei ferner mitgeteilt worden, dass die Smartphone-Sparte nur noch bis zum 31. Dezember 2025 tätig sein werde und keine neuen Produkte mehr auf den Markt kommen würden. Diese Nachricht deutet darauf hin, dass Asus sein komplettes Smartphone-Geschäft einstellen könnte.

Auf Nachfrage teilte Asus Digitimes mit, dass man seinen Telekommunikationspartnern „klar mitgeteilt” habe, dass der Smartphone-Betrieb fortgesetzt werde. Das Unternehmen ergänzte, dass Wartung, Software-Updates und Garantieleistungen für aktuelle Geräte nicht betroffen seien. Asus betonte außerdem, dass das Unternehmen „sein derzeitiges Betriebsmodell” mit Kundendienstleistungen beibehalten werde. Das Unternehmen erklärte jedoch, dass es derzeit keine Pläne habe, im Jahr 2026 neue Smartphones auf den Markt zu bringen. Das bedeutet, es wird in diesem Jahr weder ein Zenfone 13 noch ein ROG Phone 10 geben.

Damit bleiben das im vergangenen Jahr eingeführte Smartphone Zenfone 12 Ultra und das 2024 vorgestellte ROG Phone 9 die aktuellsten Modelle des Herstellers. Dabei vollführte Asus mit dem 12 Ultra bereits eine gewisse Reduktion der Entwicklungsarbeit. Denn das Zenfone des letzten Jahres basiert hinsichtlich des großen Bildschirms, des Prozessors und weiterer Ausstattungsmerkmale – abzüglich der Gaming-Aspekte – grob auf dem ROG 9. Noch mit dem Zenfone 10 bot der Hersteller eine Variante mit kompakteren Ausmaßen und einem 5,9-Zoll-Display an.

Gerüchte über einen Ausstieg aus dem Smartphone-Geschäft von Asus kursierten bereits 2023. Damals dementierte der Hersteller dies und lieferte schließlich auch weitere Geräte. Einen konkreten Grund für die in diesem Jahr kommunizierte Pause nennt Asus indes nicht, jedoch kann der Hersteller sich nicht damit rühmen, auf dem hart umkämpften Smartphonemarkt erfolgreich zu sein. Ob Asus nach seiner diesjährigen Pause im Jahr 2027 neue Modelle der Zenfone- und ROG-Phone-Serien vorstellen wird, oder dann ein finales Aus verkündet, bleibt abzuwarten.

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(afl)



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