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Ottocast Mini Pico im Test: Wireless Carplay & Android Auto mit Wechseltaste


Der Mini Pico von Ottocast rüstet bei Android Auto und Carplay die Wireless-Option nach. Per Knopfdruck ist zudem der Wechsel zwischen zwei Smartphones möglich.

Wer genug vom lästigen Einstöpseln von iPhone oder Android-Smartphone im Auto hat, kann mit dem Ottocast Mini Pico die kabellose Anbindung an Android Auto und Apple Carplay nachrüsten. Teilen sich zwei Personen dasselbe Auto, kann der Wechsel allerdings mühsam sein. Der Ottocast Mini Pico bietet hierzu – ähnlich wie der AA Wireless Two+ (Testbericht) – eine Taste. Diese trennt die Bluetooth-Verbindung, damit der Weg für die Verbindung mit einem anderen Smartphone frei ist.

Wichtig: Laut Herstellerangaben ist der Ottocast Mini Pico mit den meisten Fahrzeugen ab Baujahr 2016 kompatibel – ausgenommen BMW und Mitsubishi. Der Dongle funktioniert nur mit Infotainmentsystemen, die Carplay und Android Auto bereits kabelgebunden unterstützen, aber noch keine Wireless-Option bieten. Der Adapter rüstet also nicht die Schnittstellen selbst nach, sondern ergänzt lediglich die kabellose Anbindung – dabei dient er als Platzhalter für ein Smartphone.

Ob das alles so klappt, wie es der Hersteller verspricht, klären wir in diesem Test.

Design & Lieferumfang

Der Ottocast Mini Pico ist mit Abmessungen von 22,5 × 22,5 × 28,55 mm für einen Adapter sehr kompakt. Damit ist er nur etwas größer als ein Daumennagel eines Mannes. Dank des kompakten Formats verschwindet der Adapter unauffällig im Cockpit.

Das Kunststoffgehäuse ist quadratisch gestaltet und hat stark abgerundete Ecken. Vorn befindet sich eine LED-Leuchte, die in ein Ottocast-Logo eingebettet ist. Darunter sitzt der Knopf zum Trennen der Verbindung.

Auf der Rückseite befindet sich ein USB-A-Stecker. Ottocast legt zudem einen Adapter von USB-A auf USB-C bei. Es gibt ferner eine kurze Gebrauchsanweisung – allerdings nur auf Englisch, Französisch und Spanisch.

Einrichtung

Getestet haben wir den Mini Pico in einem Opel Astra K (Baujahr 2017). Als Mobilgeräte kamen ein Honor Magic V3 sowie ein iPhone 12 Pro Max zum Einsatz. Wir werden künftig noch weitere Mobilgeräte ausprobieren und Fahrzeuge der Kollegen hinzuziehen.

Steckt man den Adapter ein, zeigt das Infotainmentsystem sofort an, wie man das Gerät verbinden kann. Auf dem Bildschirm erscheint direkt der Bluetooth-Name des Adapters – das ist praktisch, denn in der Gebrauchsanweisung findet man diese Bezeichnung oft nur mit Mühe.

Zunächst haben wir das Honor Magic V3 genutzt. Die Bluetooth-Kopplung funktionierte auf Anhieb, doch beim anschließenden Aufbau der WLAN-Verbindung zwischen Smartphone und Infotainmentsystem hakte es: Android Auto erschien nicht auf dem Bildschirm des Autos – obwohl das Handy behauptete, eine Verbindung aufzubauen. Erst nach erneutem Trennen und einem zweiten Verbindungsversuch startete Android Auto binnen 20 Sekunden ohne Probleme.

Wir werden das noch mit weiteren Android-Geräten testen, um zu prüfen, ob es am Honor-Handy lag – was wir vermuten – oder ob es sich um ein generelles Android-Problem handelt. Mit dem iPhone lief die Einrichtung dagegen reibungslos.

Ottocast Mini Pico

Weitere Funktionen

Um die Verbindung mit dem Smartphone zu trennen, genügt ein kurzer Druck auf den Knopf an der Vorderseite des Adapters. Hält man die Taste hingegen länger als zehn Sekunden gedrückt, setzt man das Gerät komplett auf Werkseinstellungen zurück.

Im Test trennte das Gerät die Bluetooth-Verbindung zwar zuverlässig – allerdings verband es sich danach nicht immer automatisch mit dem zuvor eingerichteten Smartphone. Ausprobiert haben wir das mit dem iPhone und dem Honor Magic V3. Wir werden diese Prozedur noch mit weiteren Android-Geräten ausprobieren und den Test entsprechend aktualisieren.

Firmware-Updates sind ebenfalls möglich: Dazu verbindet man sich am besten per Wi-Fi Direct mit dem Dongle – die Anleitung beschreibt das Vorgehen Schritt für Schritt. Anschließend lässt sich das Update über das Smartphone auf den Adapter übertragen.

Preis

Regulär kostet der Mini Pico bei Ottocast derzeit 47 Euro. Mit dem Code TS20 gibt es einen Rabatt von 20 Prozent – damit kostet der Dongle dann nur noch knapp 38 Euro. Der Versand erfolgt kostenlos aus deutschen Lagerbeständen innerhalb von drei bis sieben Tagen.

Hinweis: Der Hersteller sitzt in China – auch wenn die Ware aus deutschen Lagern versendet wird, können Kaufbedingungen von EU-Verbraucherschutzrechten abweichen (Gewährleistung, Widerruf, Käuferschutz). Der Hersteller bietet eine 30-Tage-Rückgabe an, diese kann aber Versandkosten verursachen. Für Transportversicherung und Garantie fallen zusätzliche Gebühren an.

Fazit

Der Ottocast Mini Pico ist ein besonders kompakter Adapter, um bei Fahrzeugen mit Carplay oder Android Auto eine kabellose Verbindung zum Smartphone nachzurüsten. Das Gerät ist so klein, dass es im Cockpit kaum auffällt. Die Zeiten großer Boxen samt Kabelgewirr sind vorbei.

Dank eines beiliegenden Adapters lässt sich der Dongle sowohl an USB‑C‑ als auch an USB-A-Anschlüssen nutzen. Praktisch ist der Knopf auf der Vorderseite: Er trennt die bestehende Bluetooth-Verbindung, um den Weg für ein weiteres Smartphone freizumachen – zumindest in der Theorie. In der Praxis klappte das nicht immer so zuverlässig wie erhofft. Auch die Einrichtung mit Android Auto benötigte in unserem Test einen zweiten Anlauf.

Insgesamt ist der Ottocast Mini Pico eine empfehlenswerte Möglichkeit für iPhone- und Android-Nutzer, die für Carplay oder Android Auto auf das Einstöpseln des Handys verzichten möchten – und sich das Fahrzeug gegebenenfalls mit einer weiteren Person teilen.



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US-Militärliste: Pentagon sanktioniert Chinas Tech-Giganten


Das US-Verteidigungsministerium hat im Rahmen des National Defense Authorization Act eine Reihe ziviler und kommerzieller chinesischer Firmen auf eine lange Liste militärnaher Unternehmen gesetzt. Das Dokument des Pentagons legt dar, dass diese Konzerne als Unterstützer des militärisch-zivilen Komplexes Chinas eingestuft werden: Sie seien direkt oder indirekt mit Ministerien, dem Staatsrat oder gar der Volksbefreiungsarmee verflochten.

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Unter den Neuzugängen stechen die IT-Riesen Alibaba und Baidu hervor, die für ihre Cloud-Infrastrukturen und KI-Modelle bekannt sind. Dazu gekommen sind der Batterie- und E-Autohersteller BYD sowie dessen Konkurrent Nio. Ebenfalls im Visier der US-Behörden stehen die Chiphersteller ChangXin Memory Technologies (CXMT) und Yangtze Memory Technologies (YMTC), die als Schlüsselfiguren der chinesischen Speicherchip-Industrie gelten.

Die Pentagon-Liste reicht über die herkömmliche Elektronik hinaus: Sie trifft auch die Biotech-Firma Wuxi AppTec, den Lidar-Spezialisten RoboSense und den Roboterhersteller Unitree, den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf seiner jüngsten China-Reise besuchte.

Die Einstufung dürfte Lieferbeziehungen und internationale Kooperationen durcheinander wirbeln. Nahezu alle Neuzugänge sind Schwergewichte, die als Lieferanten und Dienstleister in globalen Wertschöpfungsketten verankert sind und viele westliche Firmen mit Cloud-Diensten, KI, Halbleitern, modernsten Sensoren oder Batterietechnologien versorgen.

Die Tragweite wird durch ein Verbot untermauert, das ab Sommer 2027 greift und weitreichende Konsequenzen für die Kunden der chinesischen Konzerne hat. Ab dann darf das Pentagon keine Verträge mehr abschließen, verlängern oder erneuern, wenn in den beschafften Gütern oder Services auch nur kleinste Beiträge der gelisteten Firmen enthalten sind.

Das betrifft nicht nur offensichtliche Hardwarekomponenten wie Speicherbausteine, sondern auch softwarebasierte Prozesse. Selbst die Nutzung der Alibaba Cloud im logistischen oder planerischen Herstellungsprozess eines Bauteils in einer Fabrik in China könnte ausreichen, um das Endprodukt für die US-Behörden zu sperren.

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Wie real diese Bedrohung für die europäische Industrie ist, beschreibt SZ-Dossier am Beispiel Siemens. Der Konzern arbeitet in China seit Jahren mit Alibaba in der Cloud zusammen und hat diese Partnerschaft gerade erst auf Industriesimulationen und KI-gestütztes Ingenieurwesen ausgeweitet. Künftig könnte das Unternehmen bei lukrativen US-Aufträgen wie einer Modernisierung der Gebäudetechnik am US-Militärstandort in Wiesbaden detailliert nachweisen müssen, dass die erbrachte Leistung unabhängig von jeglichen Alibaba-Diensten zustande kam.

Ähnlich komplex ist die Lage beim Softwareunternehmen SAP, das enge Geschäfte mit der US-Armee betreibt. Gleichzeitig kooperiert er mit Alibaba.

Ungemach droht deutschen Firmen aber auch, wenn sie ihre Beziehungen zu den sanktionierten chinesischen Firmen abrupt kappen. China hat für diesen Fall gesetzliche Abwehrmechanismen gegen extraterritoriale Jurisdiktion in Stellung gebracht, die als Verordnung 835 bekannt sind.


(wpl)



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SK Hynix: Börsengang in den USA steht bevor


Der südkoreanische Halbleiterkonzern SK Hynix plant seinen Börsengang in den USA bereits im August. Das berichtete am Mittwoch die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich dabei auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen. SK Hynix wolle mit dem Schritt von der starken Nachfrage nach KI-bezogenen Aktien profitieren und seine Investorenbasis verbreitern.

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Laut dem Bericht von Reuters wird die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) voraussichtlich in der übernächsten Woche den entsprechenden Antrag von SK Hynix genehmigen.

Über die Einzelheiten der Börsennotierung, einschließlich Umfang und Zeitpunkt, sei noch nicht entschieden worden, teilte SK Hynix in einer Erklärung gegenüber Reuters mit. Der Chiphersteller hatte im März mitgeteilt, vertraulich einen Antrag auf Börsennotierung in den USA gestellt zu haben. Damals hieß es, der Börsengang könnte ein Volumen von bis zu 14 Milliarden US-Dollar erreichen.

SK Hynix ist der weltweit zweitgrößte Hersteller von Speicherchips und ein wichtiger Zulieferer für den US-Konzern Nvidia. Dank seiner marktbeherrschenden Stellung bei Hochleistungs-Speicherchips (High Bandwidth Memory, HBM), die in KI-Servern zum Einsatz kommen, hat das südkoreanische Unternehmen stark von KI-Boom und Speicherkrise profitiert.

Mit einem Börsendebüt im August würde sich SK Hynix in die Phalanx spektakulärer Börsengänge einreihen, die in der zweiten Jahreshälfte an den US-Aktienmärkten erwartet werden. Der für Ende dieser Woche geplante Rekord-Börsengang von Elon Musks Raumfahrtunternehmen SpaceX soll 75 Milliarden US-Dollar einspielen. Einen Wettlauf um den Gang an die Börse liefern sich derweil die beiden KI-Unternehmen Anthropic und OpenAI. Claude-Entwickler Anthropic reichte am 1. Juni vertraulich einen Antrag auf Börsengang in den USA ein und kam damit überraschend dem Konkurrenten OpenAI zuvor. Der ChatGPT-Entwickler beantragte nur wenige Tage später eine Aktienplatzierung – Details bleiben aber noch geheim.


(akn)



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Uber verklagt New York City wegen Gesetz zum Schutz von Fahrern


Der US-Dienstleistungskonzern Uber Technologies hat Klage gegen die Stadt New York eingereicht, um die Durchsetzung eines kürzlich verabschiedeten Gesetzes zu verhindern. Das neue Gesetz, das Fahrer vor „ungerechtfertigten Deaktivierungen“ schützen soll, würde nach Ansicht von Uber das Unternehmen dazu zwingen, Fahrer auf seiner Plattform zu belassen, selbst wenn der Fahrdienstvermittler festgestellt hat, dass diese gegen Standards, Vereinbarungen und Richtlinien des Unternehmens verstoßen haben.

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Das lokale Gesetz 52, das am 28. Juli in Kraft tritt, untersagt es Fahrdienstvermittlern wie Uber oder Lyft, Fahrer ohne einen„triftigen Grund“ zu entlassen. Bei Betrug und „grobem Fehlverhalten“ wie Gewalt, sexueller Belästigung oder Übergriffen sowie Diskriminierung sind Entlassungen zulässig.

In der am Dienstag vor dem Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York eingereichten Klage (AZ. 1:26-CV-04893) erklärte Uber, das Gesetz schütze Fahrer, die sich gefährlich, bedrohlich oder anderweitig unangemessen verhalten, in unzulässiger Weise. Zugleich verletze das Gesetz die Rechte des Unternehmens auf freie Meinungsäußerung und ein ordnungsgemäßes Verfahren (due-process right) gemäß der US-Verfassung sowie der Verfassung des Staates New York. Uber beantragte eine einstweilige Verfügung sowie eine dauerhafte Unterlassungsanordnung, um das Gesetz zu stoppen. Über die Klage berichtete unter anderem die Nachrichtenagentur Bloomberg.

Sollte das Gesetz wie geplant in Kraft treten, „würde es die Verträge von Uber dauerhaft beeinträchtigen, die Übermittlung und Offenlegung sensibler und geschützter Informationen erzwingen, die Uber sonst nicht preisgeben würde, eine zumindest vorübergehende Zusammenarbeit mit Fahrern erzwingen, die Uber sonst deaktivieren würde, Uber einem unfairen und einseitigen Entscheidungsverfahren unterwerfen sowie potenziell zu Reputationsschäden und einem Verlust an Geschäftsvolumen und Firmenwert führen“, heißt es in der Klageschrift.

Das im Januar vom New Yorker Stadtrat mit großer Mehrheit verabschiedete Gesetz soll Fahrer vor einer ungerechtfertigten Deaktivierung durch die Fahrdienstvermittler schützen. Die Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen die Fahrer 14 Tage vor Wirksamwerden der Deaktivierung über die Maßnahme informieren müssen. Auch können Fahrer eine Untersuchung durch die Behörde für Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz beantragen. Der Fahrdienstvermittler muss dann nachweisen, dass ein triftiger Grund sowie ein legitimer wirtschaftlicher Beweggrund für die Deaktivierung vorlagen.

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Laut Uber könnten die mehr als 12.000 Fahrer in New York City, die seit Juli 2019 von Uber deaktiviert wurden, eine Wiederaufnahme beantragen. Das Unternehmen beklagt, dass es für die mögliche erneute Überprüfung und Bearbeitung Tausender Deaktivierungsfälle „enorme Ressourcen aufwenden“ müsste.


(akn)



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