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Künstliche Intelligenz

Ottocast Mini Pico im Test: Wireless Carplay & Android Auto mit Wechseltaste


Der Mini Pico von Ottocast rüstet bei Android Auto und Carplay die Wireless-Option nach. Per Knopfdruck ist zudem der Wechsel zwischen zwei Smartphones möglich.

Wer genug vom lästigen Einstöpseln von iPhone oder Android-Smartphone im Auto hat, kann mit dem Ottocast Mini Pico die kabellose Anbindung an Android Auto und Apple Carplay nachrüsten. Teilen sich zwei Personen dasselbe Auto, kann der Wechsel allerdings mühsam sein. Der Ottocast Mini Pico bietet hierzu – ähnlich wie der AA Wireless Two+ (Testbericht) – eine Taste. Diese trennt die Bluetooth-Verbindung, damit der Weg für die Verbindung mit einem anderen Smartphone frei ist.

Wichtig: Laut Herstellerangaben ist der Ottocast Mini Pico mit den meisten Fahrzeugen ab Baujahr 2016 kompatibel – ausgenommen BMW und Mitsubishi. Der Dongle funktioniert nur mit Infotainmentsystemen, die Carplay und Android Auto bereits kabelgebunden unterstützen, aber noch keine Wireless-Option bieten. Der Adapter rüstet also nicht die Schnittstellen selbst nach, sondern ergänzt lediglich die kabellose Anbindung – dabei dient er als Platzhalter für ein Smartphone.

Ob das alles so klappt, wie es der Hersteller verspricht, klären wir in diesem Test.

Design & Lieferumfang

Der Ottocast Mini Pico ist mit Abmessungen von 22,5 × 22,5 × 28,55 mm für einen Adapter sehr kompakt. Damit ist er nur etwas größer als ein Daumennagel eines Mannes. Dank des kompakten Formats verschwindet der Adapter unauffällig im Cockpit.

Das Kunststoffgehäuse ist quadratisch gestaltet und hat stark abgerundete Ecken. Vorn befindet sich eine LED-Leuchte, die in ein Ottocast-Logo eingebettet ist. Darunter sitzt der Knopf zum Trennen der Verbindung.

Auf der Rückseite befindet sich ein USB-A-Stecker. Ottocast legt zudem einen Adapter von USB-A auf USB-C bei. Es gibt ferner eine kurze Gebrauchsanweisung – allerdings nur auf Englisch, Französisch und Spanisch.

Einrichtung

Getestet haben wir den Mini Pico in einem Opel Astra K (Baujahr 2017). Als Mobilgeräte kamen ein Honor Magic V3 sowie ein iPhone 12 Pro Max zum Einsatz. Wir werden künftig noch weitere Mobilgeräte ausprobieren und Fahrzeuge der Kollegen hinzuziehen.

Steckt man den Adapter ein, zeigt das Infotainmentsystem sofort an, wie man das Gerät verbinden kann. Auf dem Bildschirm erscheint direkt der Bluetooth-Name des Adapters – das ist praktisch, denn in der Gebrauchsanweisung findet man diese Bezeichnung oft nur mit Mühe.

Zunächst haben wir das Honor Magic V3 genutzt. Die Bluetooth-Kopplung funktionierte auf Anhieb, doch beim anschließenden Aufbau der WLAN-Verbindung zwischen Smartphone und Infotainmentsystem hakte es: Android Auto erschien nicht auf dem Bildschirm des Autos – obwohl das Handy behauptete, eine Verbindung aufzubauen. Erst nach erneutem Trennen und einem zweiten Verbindungsversuch startete Android Auto binnen 20 Sekunden ohne Probleme.

Wir werden das noch mit weiteren Android-Geräten testen, um zu prüfen, ob es am Honor-Handy lag – was wir vermuten – oder ob es sich um ein generelles Android-Problem handelt. Mit dem iPhone lief die Einrichtung dagegen reibungslos.

Ottocast Mini Pico

Weitere Funktionen

Um die Verbindung mit dem Smartphone zu trennen, genügt ein kurzer Druck auf den Knopf an der Vorderseite des Adapters. Hält man die Taste hingegen länger als zehn Sekunden gedrückt, setzt man das Gerät komplett auf Werkseinstellungen zurück.

Im Test trennte das Gerät die Bluetooth-Verbindung zwar zuverlässig – allerdings verband es sich danach nicht immer automatisch mit dem zuvor eingerichteten Smartphone. Ausprobiert haben wir das mit dem iPhone und dem Honor Magic V3. Wir werden diese Prozedur noch mit weiteren Android-Geräten ausprobieren und den Test entsprechend aktualisieren.

Firmware-Updates sind ebenfalls möglich: Dazu verbindet man sich am besten per Wi-Fi Direct mit dem Dongle – die Anleitung beschreibt das Vorgehen Schritt für Schritt. Anschließend lässt sich das Update über das Smartphone auf den Adapter übertragen.

Preis

Regulär kostet der Mini Pico bei Ottocast derzeit 47 Euro. Mit dem Code TS20 gibt es einen Rabatt von 20 Prozent – damit kostet der Dongle dann nur noch knapp 38 Euro. Der Versand erfolgt kostenlos aus deutschen Lagerbeständen innerhalb von drei bis sieben Tagen.

Hinweis: Der Hersteller sitzt in China – auch wenn die Ware aus deutschen Lagern versendet wird, können Kaufbedingungen von EU-Verbraucherschutzrechten abweichen (Gewährleistung, Widerruf, Käuferschutz). Der Hersteller bietet eine 30-Tage-Rückgabe an, diese kann aber Versandkosten verursachen. Für Transportversicherung und Garantie fallen zusätzliche Gebühren an.

Fazit

Der Ottocast Mini Pico ist ein besonders kompakter Adapter, um bei Fahrzeugen mit Carplay oder Android Auto eine kabellose Verbindung zum Smartphone nachzurüsten. Das Gerät ist so klein, dass es im Cockpit kaum auffällt. Die Zeiten großer Boxen samt Kabelgewirr sind vorbei.

Dank eines beiliegenden Adapters lässt sich der Dongle sowohl an USB‑C‑ als auch an USB-A-Anschlüssen nutzen. Praktisch ist der Knopf auf der Vorderseite: Er trennt die bestehende Bluetooth-Verbindung, um den Weg für ein weiteres Smartphone freizumachen – zumindest in der Theorie. In der Praxis klappte das nicht immer so zuverlässig wie erhofft. Auch die Einrichtung mit Android Auto benötigte in unserem Test einen zweiten Anlauf.

Insgesamt ist der Ottocast Mini Pico eine empfehlenswerte Möglichkeit für iPhone- und Android-Nutzer, die für Carplay oder Android Auto auf das Einstöpseln des Handys verzichten möchten – und sich das Fahrzeug gegebenenfalls mit einer weiteren Person teilen.



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Trick 17: Günstigen Balkonkraftwerksakku mit großer Solaranlage kombinieren


Die meisten Hausakkukäufer optimieren auf Autarkieraten. Hohe Autarkieraten aus dem Akku führen allerdings zu niedrigerer Rentabilität. Wenn wir stattdessen auf Gesamtkosten optimieren, werden die idealen Akkugrößen wesentlich kleiner, als sie vom Solarteur empfohlen werden. Bei unserer 7-kW-Anlage mit viel Tagesverbrauch liegt das wirtschaftliche Optimum beispielsweise bei rund 2 kWh Speicher. Das sind Größen, wie sie bei Balkonkraftwerktechnik üblich sind. Daher die Idee: Warum nicht gleich so ein Gerät nehmen?

Der Hintergrund im Testhaus: Der Huawei-Hybridwechselrichter hängt in der Garage. Dort wird es im Winter so kalt, dass die Akkuheizung über relevante Zeiträume Strom verschwenden müsste. Dazu kommt, dass Huaweis Mindestakkugröße bei 5 kWh liegt. Der wichtigste Grund für den kleinen Balkonkraftwerkakku ist jedoch sein unschlagbarer Preis aus den hohen Stückzahlen: Manche dieser Geräte kosten pro kWh nur ein Drittel des Huawei-Akkus, obwohl die AC-gekoppelten Akkus ja noch einen Wechselrichter mitbringen müssen.

  • Die meisten großen Hausakkus sind auf Autarkie optimiert statt auf Wirtschaftlichkeit.
  • Deshalb sind sie zu groß und zu teuer für minimale Stromkosten.
  • Eine mögliche Lösung lautet: AC-gekoppelter Balkonkraftwerkakku.
  • Sie ist konkurrenzlos günstig und Baby-einfach zu installieren.

Der Artikel beleuchtet die minimale, sinnvolle Lösung eines AC-gekoppelten Akkus in Form eines günstigen Balkonkraftwerkakkus. Er beleuchtet die einfachstmögliche Regelung, die zum Einsatz kommen kann. Dazu ordnet der Artikel die zu erwartenden Verluste ein und zeigt ein Setup mit einem Ecoflow Stream AC mit 1,92 kWh, der anhand eines Everhome Ecotracker am Stromzähler regelt. Für diese Lösung braucht es keinen Elektriker und insgesamt nur minimale Aufwände an Geld, Wissen und Arbeit. Tüftler können sich noch die Bastleralternative von Kollege Dirk Knop anschauen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Trick 17: Günstigen Balkonkraftwerksakku mit großer Solaranlage kombinieren“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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EU-Kommission legt Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten vor


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung und Identifizierung von KI-generierten Inhalten vorgelegt. Das umfassende Regelwerk, das von sechs unabhängigen Experten unter Beteiligung von über 180 Interessenvertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet wurde, soll den Akteuren der KI-Branche als praktischer Leitfaden dienen.

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Die Handreichung konkretisiert die Transparenzvorgaben der KI-Verordnung, die ab dem 2. August greifen. Ab dann verlangt die EU eine klare Kennzeichnung in entscheidenden Bereichen: Deepfakes sowie KI-generierte oder manipulierte Texte, die im öffentlichen Interesse verbreitet werden, müssen klar als solche ausgewiesen werden. Auch Interaktionen mit dialogorientierten Systemen wie Chatbots sollen für Nutzer sofort als maschinell erkennbar sein, um Täuschungen und großflächige Manipulationen im digitalen Raum zu verhindern.

Der Kodex selbst basiert auf Freiwilligkeit, bietet den Unterzeichnern aber einen entscheidenden rechtlichen Vorteil. Sobald die Kommission und das zuständige Brüsseler KI-Büro das Papier als angemessen anerkannt haben, können teilnehmende Unternehmen durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen offiziell nachweisen, dass sie die gesetzlichen Pflichten des AI Acts erfüllen.

Inhaltlich gliedert sich das Papier in zwei Kernbereiche, die jeweils unterschiedliche Akteure der Wertschöpfungskette in die Pflicht nehmen. Der erste Abschnitt richtet sich an Entwickler und Anbieter generativer KI-Systeme. Sie müssen technisch sicherstellen, dass künstlich erzeugte oder veränderte Audio-Dateien, Bilder, Videos sowie Texte in einem maschinenlesbaren Format markiert werden und dadurch zuverlässig als künstlich erkennbar sind.

Da nach derzeitigem Stand der Technik kein einzelnes Verfahren ausreicht, um die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, Interoperabilität, Robustheit und Verlässlichkeit vollständig zu erfüllen, schreibt der Kodex für die meisten Online-Inhalte einen mehrschichtigen Ansatz vor.

Die Anbieter verpflichten sich zur Kombination von mindestens zwei maschinenlesbaren Ebenen: Zum einen müssen digitale Metadaten manipulationssicher mit einer digitalen Signatur und einem Zeitstempel versehen werden. Ferner ist die Einbettung unsichtbarer Wasserzeichen vorgesehen, die sich nur schwer vom Inhalt trennen lassen. Für frei fließende Texte, die länger als 200 Zeichen sind und keine konventionellen Metadaten transportieren können, wird die Anwendung von Wasserzeichen ebenfalls verlangt. Hier dürfen Anbieter aber aufgrund geringerer Zuverlässigkeit den Zugriff auf Erkennungswerkzeuge vorerst auf verifizierte Experten beschränken.

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Zusätzlich sind optionale Protokollierungslösungen oder Fingerprints denkbar, solange der Datenschutz dabei gewahrt wird. Der Kodex verbietet den Anbietern zudem, Werkzeuge zu vertreiben oder zu bewerben, die der Umgehung dieser Schutzmechanismen dienen. Gleichzeitig sieht das Papier vor, dass die entwickelten Erkennungswerkzeuge für Aufsichtsbehörden, Medien, Faktenprüfer und Forscher dauerhaft und uneingeschränkt kostenfrei zugänglich sein müssen.

Der zweite Abschnitt nimmt die Anwender und Betreiber in die Pflicht, die KI-Systeme in der Praxis einsetzen. Sie müssen Deepfakes und nicht redaktionell geprüfte, im öffentlichen Interesse publizierte KI-Texte unzweideutig für das menschliche Auge oder Ohr kennzeichnen.

Um eine einheitliche und barrierefreie Erkennbarkeit zu gewährleisten, hat das europäische KI-Büro ein standardisiertes, visuelles EU-Label entwickelt. Dieses Symbol trägt je nach Modifikationsgrad die Aufschrift „AI + GENERATED“ für vollständig künstliche Inhalte oder „AI + MODIFIED“ für nachträglich manipulierte Werke.

Das Kennzeichen muss ab der ersten Begegnung des Nutzers mit dem Inhalt durchgehend gut sichtbar platziert werden. Die Icons können etwa in der oberen rechten Ecke von Videos oder nahe der Überschrift eines Textes angebracht werden. Bei Videos muss das Label zudem in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um auch nachträgliche Ausschnitte oder Screenshots abzusichern. Ist eine visuelle Darstellung nicht möglich, wie etwa bei reinen Audio-Deepfakes, greift die Pflicht zu akustischen Warnhinweisen zu Beginn des Beitrags sowie zu regelmäßigen Ton-Erinnerungen bei längeren Sequenzen.

Für kreative, künstlerische oder satirische Werke gelten flexiblere Regeln: Hier darf die Kennzeichnung den Kunstgenuss nicht unangemessen beeinträchtigen und kann etwa im Abspann oder in den Begleitnotizen untergebracht werden. Eine Ausnahme gilt für klassische Mediendienste: Sie können künftig auf ihre bewährten, eigenen redaktionellen Kontrollprozesse verweisen, um die journalistische Sorgfaltspflicht zu wahren.

Die neuen Transparenzregeln fungieren als Ergänzung zu den umfassenden Vorschriften des AI Act für universell einsetzbare KI-Modelle und Hochrisiko-Systeme. Sie flankieren die bereits veröffentlichten Leitlinien der Kommission, die die rechtlichen Vorgaben weiter präzisieren und verbleibende Lücken schließen.

Eine eigens eingerichtete Taskforce soll den Kodex kontinuierlich an den technologischen Fortschritt anpassen und eine interaktive, zweite Ebene für das EU-Label entwickeln, die Nutzern künftig per Klick detaillierte Herkunftsdaten und Informationen über die genaue Art der KI-Manipulation liefert.


(wpl)



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US-Militärliste: Pentagon sanktioniert Chinas Tech-Giganten


Das US-Verteidigungsministerium hat im Rahmen des National Defense Authorization Act eine Reihe ziviler und kommerzieller chinesischer Firmen auf eine lange Liste militärnaher Unternehmen gesetzt. Das Dokument des Pentagons legt dar, dass diese Konzerne als Unterstützer des militärisch-zivilen Komplexes Chinas eingestuft werden: Sie seien direkt oder indirekt mit Ministerien, dem Staatsrat oder gar der Volksbefreiungsarmee verflochten.

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Unter den Neuzugängen stechen die IT-Riesen Alibaba und Baidu hervor, die für ihre Cloud-Infrastrukturen und KI-Modelle bekannt sind. Dazu gekommen sind der Batterie- und E-Autohersteller BYD sowie dessen Konkurrent Nio. Ebenfalls im Visier der US-Behörden stehen die Chiphersteller ChangXin Memory Technologies (CXMT) und Yangtze Memory Technologies (YMTC), die als Schlüsselfiguren der chinesischen Speicherchip-Industrie gelten.

Die Pentagon-Liste reicht über die herkömmliche Elektronik hinaus: Sie trifft auch die Biotech-Firma Wuxi AppTec, den Lidar-Spezialisten RoboSense und den Roboterhersteller Unitree, den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf seiner jüngsten China-Reise besuchte.

Die Einstufung dürfte Lieferbeziehungen und internationale Kooperationen durcheinander wirbeln. Nahezu alle Neuzugänge sind Schwergewichte, die als Lieferanten und Dienstleister in globalen Wertschöpfungsketten verankert sind und viele westliche Firmen mit Cloud-Diensten, KI, Halbleitern, modernsten Sensoren oder Batterietechnologien versorgen.

Die Tragweite wird durch ein Verbot untermauert, das ab Sommer 2027 greift und weitreichende Konsequenzen für die Kunden der chinesischen Konzerne hat. Ab dann darf das Pentagon keine Verträge mehr abschließen, verlängern oder erneuern, wenn in den beschafften Gütern oder Services auch nur kleinste Beiträge der gelisteten Firmen enthalten sind.

Das betrifft nicht nur offensichtliche Hardwarekomponenten wie Speicherbausteine, sondern auch softwarebasierte Prozesse. Selbst die Nutzung der Alibaba Cloud im logistischen oder planerischen Herstellungsprozess eines Bauteils in einer Fabrik in China könnte ausreichen, um das Endprodukt für die US-Behörden zu sperren.

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Wie real diese Bedrohung für die europäische Industrie ist, beschreibt SZ-Dossier am Beispiel Siemens. Der Konzern arbeitet in China seit Jahren mit Alibaba in der Cloud zusammen und hat diese Partnerschaft gerade erst auf Industriesimulationen und KI-gestütztes Ingenieurwesen ausgeweitet. Künftig könnte das Unternehmen bei lukrativen US-Aufträgen wie einer Modernisierung der Gebäudetechnik am US-Militärstandort in Wiesbaden detailliert nachweisen müssen, dass die erbrachte Leistung unabhängig von jeglichen Alibaba-Diensten zustande kam.

Ähnlich komplex ist die Lage beim Softwareunternehmen SAP, das enge Geschäfte mit der US-Armee betreibt. Gleichzeitig kooperiert er mit Alibaba.

Ungemach droht deutschen Firmen aber auch, wenn sie ihre Beziehungen zu den sanktionierten chinesischen Firmen abrupt kappen. China hat für diesen Fall gesetzliche Abwehrmechanismen gegen extraterritoriale Jurisdiktion in Stellung gebracht, die als Verordnung 835 bekannt sind.


(wpl)



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