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Parkscheibe richtig eingestellt? Selbst dann drohen 40 Euro Strafe
Auch wenn die Parkscheibe ordnungsgemäß eingestellt wurde, können dennoch Bußgelder in Höhe von 20 und 40 Euro fällig werden. Schuld daran ist nicht etwa ein Fehlverhalten des Fahrers, sondern einfach eine falsche Parkscheibe.
Was eine Parkscheibe ist, dürfte allgemein bekannt sein – ebenso ihr grundlegender Zweck. Im Normalfall genügt es, die Uhrzeit auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft einzustellen, um den Vorschriften zu entsprechen. Eigentlich eine simple Angelegenheit. Dennoch kann selbst bei korrekter Handhabung ein Verwarnungsgeld drohen. Das passiert immer dann, wenn die verwendete Parkscheibe nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Parkscheiben: So und nur so
Wer im Internet nach Parkscheiben sucht, stößt schnell auf eine enorme Auswahl an Designs, Farben und Formen. Zwar sind blau-weiße Modelle am weitesten verbreitet, doch auch Varianten in anderen Farbtönen werden angeboten. Genau darin liegt jedoch das Problem: Nach Auffassung des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) kann allein die falsche Optik ein Bußgeld nach sich ziehen. Dabei ist vielen Autofahrern nicht bewusst, dass Aussehen und Maße der Parkscheibe eindeutig vorgeschrieben sind.
Die verbindlichen Vorgaben sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten, genauer gesagt in der Anlage 3 zur StVO. Dort zeigt Abbildung 11 eine Parkscheibe in Blau und Weiß mit einer Höhe von 150 Millimetern sowie einer Breite von 110 Millimetern. Abweichungen von diesen Maßen oder Farben machen das Hilfsmittel rechtlich unzulässig.
Darüber hinaus schreibt der Bußgeldkatalog, dass die Anzeige ausschließlich volle und halbe Stunden zeigen darf. Auch Schrift und Ziffern müssen der Norm DIN 1415 entsprechen. Ob die Parkscheibe aus Kunststoff oder Pappe besteht, spielt hingegen keine Rolle. Gleiches gilt für zusätzliche Funktionen wie einen integrierten Eiskratzer.
In der Praxis kann das Verwarnungsgeld variieren. Die Strafen beginnen bei 20 Euro für bis zu 30 Minuten und erhöhen sich schrittweise auf bis zu 40 Euro bei einer Parkdauer von mehr als drei Stunden.
Ist eine digitale Parkscheibe zulässig?
Elektronische Parkscheiben (wie diese für rund 20 Euro) bilden in Deutschland eine erlaubte Ausnahme von den klassischen Regelungen. Allerdings unterliegen auch sie klar definierten Anforderungen. So muss sich die digitale Anzeige beim Abstellen des Fahrzeugs automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen. Wichtig dabei: Die angezeigte Zeit darf anschließend nicht weiterlaufen oder sich verändern.
Zusätzlich sind weitere Details vorgeschrieben. Auf der Vorderseite muss das blau-weiße Verkehrszeichen für Parken (Zeichen 314) zu sehen sein. Oberhalb des Displays hat der Hinweis „Ankunftszeit“ zu stehen. Außerdem ist eine 24-Stunden-Anzeige Pflicht, wobei die Ziffernhöhe mehr als zwei Zentimeter betragen muss. Nur wenn all diese Kriterien erfüllt sind, ist die elektronische Parkscheibe im Straßenverkehr zulässig.
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Für die neue KI-Siri: Apple soll 5 Milliarden USD für Googles Gemini zahlen

Nach einem neuen Medienbericht soll Apple für die Verwendung von Gemini fünf Milliarden US-Dollar an Google zahlen. Der neue Deal ähnelt damit dem Such-Deal in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar, soll sich aber auf die Nutzung von Gemini in der Cloud beschränken. Die ChatGPT-Integration könnte für immer verschwinden.
Apple und Google hatten den Deal diese Woche gemeinsam angekündigt. Googles Gemini soll offiziell die nächste Generation von Apples Sprachassistentin Siri aus der Cloud antreiben, wobei im iPhone auch weiter lokale Apple-KI-Modelle ausgeführt werden sollen. Bereits im vergangenen Jahr gab es Gerüchte und Medienberichte rund um einen möglichen Deal.
Fünf Milliarden US-Dollar
Nach neuen Informationen der Financial Times (Bezahlschranke), ist der Vertrag zwischen Google und Apple dabei wie ein Cloud-Computing-Vertrag aufgebaut. Apple soll laut Gene Munster von Deepwater Asset Management rund fünf Milliarden US-Dollar an Google für Gemini zahlen.
Mit einem solchen Wert erinnert das Abkommen an den Such-Deal zwischen den beiden Konzernen, der nach Gerichtsunterlagen im Jahr rund 20 Milliarden US-Dollar wert sein soll. Laut dem Bericht sollen die fünf Milliarden jedoch erst über einen längeren Zeitverlauf gezahlt werden, es handelt sich daher nicht um eine Summe, die Apple jährlich überweisen muss. Der Gemini-Deal ist dementsprechend deutlich kleiner als der Such-Deal.
Start schon in wenigen Wochen vermutet
Nutzer könnten schon zeitnah von dieser Zusammenarbeit profitieren, denn Apple will die neue (KI-)Siri noch dieses Jahr ausrollen. Gerüchte gehen sogar schon von Frühjahr aus. Mit iOS 26.4 könnte es so weit sein, das als .4-Update üblicherweise spätestens im März/April erscheint. Zur WWDC im Juni 2026 sollen zudem weitere Funktionen angekündigt werden.
Was mit OpenAI?
Das Vorgehen Apples lässt jedoch eine große Frage aufkommen: Was ist mit OpenAI? Der Entwickler von ChatGPT war Apples erster KI-Partner zum Start von Apple Intelligence und dient Siri bis heute als Stütze, um „schwierige“ Anfragen an eine echte KI auslagern zu können, wenn Siri die Antworten ausgehen. Im Bericht der Financial Times vermutet Munster, dass die Zusammenarbeit in dieser Form wohl Geschichte sein und die Integration aussterben wird. Das bezieht sich jedoch nicht zwingend auf die Integration der Modelle zur Bildgenerierung, die Apple ebenfalls in anderen Apps nutzt.
Eine Person aus dem Umfeld von OpenAI soll gegenüber der Financial Times auch betont haben, dass OpenAI selbst momentan gar nicht an einem größeren Deal interessiert war. Denn momentan arbeitet das Unternehmen an einem eigenständigen KI‑Endgerät, das womöglich in Konkurrenz zu Apples Produkten stehen könnte. An der Entwicklung beteiligt ist unter anderem Jony Ive, Apples Ex-Chef-Designer unter Steve Jobs und Tim Cook.
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Google Pixel 10 Pro XL endlich günstiger: MediaMarkt mit Top-Deal
Endlich ist es soweit: Das Google Pixel 10 Pro XL knackt eine wichtige Preismarke. Bei MediaMarkt bekommt Ihr das Flaggschiff-Smartphone mit 512 GB Speicherplatz jetzt so günstig, wie nie zuvor. Wir haben uns den Deal näher für Euch angesehen.
Mit dem Google Pixel 10 Pro XL hat der Hersteller im vergangenen Jahr sein größtes (und kostspieligstes) Modell auf den deutschen Markt geworfen. Das Smartphone bietet allerhand Superlative und kann vor allem mit einem hervorragenden Display und den exklusiven Software-Features punkten. MediaMarkt reduziert das Gerät nun und verlangt weniger als 1.000 Euro für die 512-GB-Variante.
Habt Ihr das Flaggschiff-Smartphone bereits länger ins Auge gefasst, bietet Euch der Elektrofachmarkt jetzt die optimale Möglichkeit. Bisher gab es selten Angebote unter 1.050 Euro. Üblicher waren Deals, die sogar noch höher angesetzt waren. Mit der aktuellen Gutscheinheft-Aktion ändert sich dies jedoch. Erstmals sinkt der Preis auf 999 Euro, während das nächstbeste Angebot mit 1.095,75 Euro fast 100 Euro darüber liegt. Ein Preisvergleich zeigt also: Ihr bekommt hier den absoluten Bestpreis geboten. Doch es geht sogar noch günstiger.
Jetzt mit Ankaufprämie zuschlagen
Das aktuelle Angebot läuft noch bis zum 19. Januar. Hinzu kommt jedoch eine weitere Aktion, mit der Ihr noch mehr Geld sparen könnt. Habt Ihr ein gebrauchtes Smartphone, könnt Ihr eine Ankaufprämie von bis zu 250 Euro kassieren und somit noch mehr sparen. Dies gilt jedoch nur für Geräte ohne Android-Betriebssystem. Bis zu 200 Euro gibt es immerhin für Smartphones mit dem OS. Somit sinken die Kosten des Smartphones noch einmal weiter.
Die Smartphone-Highlights in aller Kürze
Das Google Pixel 10 Pro und Pro XL ähneln sich in ihrer technischen Ausstattung. Dementsprechend empfehlen wir Euch einen Blick in unseren Test zum Pixel 10 Pro, falls Ihr mehr zum Smartphone erfahren möchtet. Der Hauptunterschied liegt bei den Geräten in der Displaygröße. Diese ist beim XL mit 6,8 Zoll deutlich größer als bei der einfachen Pro-Version (6,3 Zoll). Weitere Highlights sind die sieben Jahre Sicherheits- und System-Updates, sowie die gestochen scharfe Auflösung in Verbindung mit dem leistungsstarken Google-Tensor-G5-Prozessor, der Euch mit 16 GB RAM und 512 GB Speicherplatz versorgt. Auch die Kamera auf der Rückseite ist in typischer Google-Manier richtig gut gelungen.

Das Google Pixel 10 Pro XL ist somit nicht nur eines der besten Android-Smartphones auf dem Markt, sondern auch eines der größten. Möchtet Ihr Euch das Gerät schnappen und habt im besten Fall sogar ein altes Smartphone, das Ihr zu Geld machen wollt, ist dieser Deal definitiv eine Empfehlung wert.
Was haltet Ihr von dem Angebot? Denkt Ihr, dass der Preis zeitnah weiter sinken wird? Wir freuen uns auf Eure Kommentare!
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Social-Media-Verbot für unter 16-jährige: Australien sperrt 4,7 Millionen Konten bei Facebook und Co

Australien gilt mit dem Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren als Vorreiter. Nun zeigen sich erstmals die Auswirkungen der Altersgrenze. Bei rund 4,7 Millionen Konten wurde der Zugang gesperrt, meldet die australische Regulierungsbehörde eSafety.
Australien hatte das Verbot am 10. Dezember 2025 beschlossen. Das Gesetz sorgte weltweit Aufmerksamkeit. Zu den Plattformen, die die Altersgrenze umsetzen müssen, zählen Facebook, Instagram, Snapchat, Threads, TikTok, Twitch, X, YouTube, Kick und Reddit. Gaming-Dienste und Messaging-Apps wie WhatsApp sind nicht betroffen.
Australien ist mit Entwicklung zufrieden
„Ich bin mit diesen vorläufigen Ergebnissen sehr zufrieden“, sagt eSafety-Kommissarin Julie Inman Grant. Noch befinde sich der Prozess der Alterseinstufung in einer frühen Phase. Man erwarte nun weitere Fortschritte der Plattformen, um Konten von Jugendlichen präzise zu identifizieren.
Wie genau die Betreiber das Alter kontrollieren müssen, regelt das Gesetz nicht. Konkret heißt es, Plattformen müssen „signifikante Maßnahmen“ ergreifen. Falls nicht, drohen Strafen. Ohnehin sind es die sozialen Netzwerke, die die Verantwortung haben. Wenn sich unter 16-Jährige bei einem sozialen Netzwerk anmelden, müssen diese nicht persönlich mit Konsequenzen rechnen.
Dass die Vorgaben an die sozialen Netzwerke zu vage sind, war eine der Befürchtungen im Dezember. Ebenso wurde darauf verwiesen, dass Jugendliche die Altersgrenze einfach umgehen können. Für Grant ist das aber kein Gegenargument. Das Ziel sei, „Schäden zu verringern und kulturelle Normen neu zu setzen“. Als Vergleich nannte sie Tempolimits; diese würden auch nicht verhindern, dass manche zu schnell fahren, hätten aber einen positiven Effekt auf die Sicherheit.
Die eSafety-Kommission sieht sich also auf dem richtigen Weg.
Australische Social-Media-Altersgrenze als Vorbild?
Inwieweit Social-Media-Verbote für Jugendliche sinnvoll sind, ist äußerst umstritten. Befürworter der Regelungen verweisen auf die Gefahr und die Risiken, die von den Plattformen ausgehen. Gegner befürchten hingegen, Verboten verhindern, dass Jugendliche eine zeitgemäße Medienkompetenz entwickeln.
In zahlreichen Ländern werden ebenfalls Altersgrenzen für Jugendliche gefordert. Das EU-Parlament hat sich auf eine entsprechende Position verständigt, in Deutschland läuft ebenfalls eine Debatte über verschärfte Regeln.
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