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Patientenakten: Arzt-Patientenverhältnis wegen Abrechnungsdilemma unter Druck
 
Seit Patienten in ihrer elektronischen Patientenakte lesen können, welche Diagnosen Ärzte bei ihnen verschlüsselt haben, hagelt es Kritik. Häufig heißt es: Viele dieser Diagnosen seien übertrieben oder frei erfunden. Ärzte würden bestimmte Diagnosen aus Abrechnungsgründen eintragen. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Wie kann ich einem Arzt noch vertrauen, der mir Krankheiten andichtet, die ich gar nicht habe? Es geht häufig um sogenannte F‑Diagnosen, das sind psychische Zustände und Krankheiten. Wer eine solche F‑Diagnose bekommt, muss mit Nachteilen rechnen, beispielsweise bei einer Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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         Dr. Karen v. Mücke, Fachärztin für Innere Medizin, niedergelassene Hausärztin und Diabetologin in München. 
      (Bild:  Photogenika )
  
Wenn ein Arzt die Zusatzbezeichnung „psychosomatische Grundversorgung“ erworben hat, darf er bei psychosomatischen Krankheitsbildern zum Beispiel für ein 15‑minütiges Gespräch die Ziffer 35100 abrechnen, aktuell für 32,92 Euro gemäß Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab.
Psychosomatische Diagnosen sind häufig
Mindestens 20 Prozent der Patienten in einer Hausarztpraxis leiden an körperlichen Beschwerden, für die es keine ausreichende organische Erklärung gibt. Typische Beispiele sind Reizdarm, Erschöpfung oder unspezifische Rückenschmerzen. In vielen Fällen finden diagnostische oder therapeutische Gespräche statt, die entsprechend abgerechnet werden. Damit eine solche Abrechnung möglich ist, muss eine passende – häufig psychosomatische – Diagnose verschlüsselt werden. Das ist dann keine Erfindung von Diagnosen, sondern eine systembedingte Voraussetzung für die Leistungsabrechnung.
Manche Diagnosen haben mehrere Bedeutungen
Eine junge Patientin wollte in die private Krankenkasse wechseln und ließ sich ihre Abrechnungsdaten von der gesetzlichen Krankenkasse schicken. Sie kam verärgert zu mir, weil dort die Diagnose „somatoforme Störung“ zu finden war. Wegen Zähneknirschen hatte sie in einer herausfordernden beruflichen Situation eine Aufbiss-Schiene bekommen. Ich hatte „Zähneknirschen“ als Diagnose verschlüsselt, bei der Kasse kam „somatoforme Störung“ an. In meiner Arztsoftware werden bei der Diagnoseverschlüsselung Kurztexte angezeigt. Tatsächlich können bei bestimmten ICD-Codes unterschiedliche Diagnosen hinterlegt sein.
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Bei der Abrechnung passieren Fehler
Mir ist es schon passiert, dass ich eine psychosomatische Störung nicht als Akutdiagnose, sondern versehentlich als Dauerdiagnose verschlüsselt habe. Die wird dann automatisch in die Folgequartale übernommen. Ich habe in dem Fall die gesetzliche Krankenkasse angeschrieben und um Löschung der fehlerhaften Dauerdiagnose gebeten, damit die Patientin keine Nachteile erleidet. Von der Kasse habe ich darauf niemals eine Rückmeldung bekommen.
Schwerwiegende Diagnosen bringen mehr Geld
Vor einigen Jahren kam eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse zu mir in die Praxis. Sie bot Unterstützung bei der Diagnoseverschlüsselung an und hatte gleich passende Listen dabei. Je kränker der Patient ist, desto mehr Geld erhält die Kasse durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (Morbi‑RSA), der die Ausgaben zwischen den Krankenkassen nach der Krankheitslast ihrer Versicherten verteilt (§ 266 SGB V). Der Morbi-RSA wurde laut Ärzteblatt auch von den Krankenkassen kritisiert. Aufgrund des Morbi-RSA haben Kassen ein Interesse daran, dass möglichst alle Krankheiten des Patienten erfasst werden – was in der Praxis leicht zum sogenannten „Upcoding“ führen kann. Solche Vorfälle sind dokumentiert und wurden in Aufsichtsprüfungen (PDF) als Einzelfälle erkannt, systematische Manipulationen ließen sich jedoch nicht nachweisen.
Auch die Arztsoftware schlägt ergänzende Diagnosen vor. Wenn man diese bestätigt, ohne sie genau zu prüfen, macht man Patienten möglicherweise kränker, als sie sind.
Psychosomatische Diagnosen können Patienten schaden
Dass Ärztinnen und Ärzte massenhaft bewusst falsche Diagnosen angeben, um sich zu bereichern, ist unwahrscheinlich. Häufig wird jedoch systembedingt kodiert: Um bestimmte Medikamente oder Therapien verordnen zu können, ist eine spezifische Diagnose Voraussetzung. So darf eine große Packung Säureblocker nur „auf Kasse“ verschrieben werden, wenn die Diagnose „Refluxkrankheit“ gestellt wird – nicht aber bei bloßem „Sodbrennen“. Und ein Antidepressivum darf nur bei entsprechender F‑Diagnose verordnet werden. Dieses Vorgehen verfälscht die Daten, ist medizinisch aber oft sinnvoll und legitim.
Ein finanzieller Vorteil entsteht bei der Abrechnung psychosomatischer Gespräche, weil diese besser vergütet werden. Das ist ein Dilemma: Psychische Erkrankungen und psychosomatische Beschwerden sind häufig. Die Verschlüsselung der entsprechenden Diagnosen ist nötig, um die psychosomatische Gesprächsziffer abrechnen zu können. Der Patient erleidet dadurch aber möglicherweise Nachteile.
Besondere Fälle
Ein besonderer Fall sind Patienten mit ME/CFS, einer schweren, chronischen neuroimmunologischen Multisystemerkrankung, die oft durch Infektionen wie Covid-19 ausgelöst wird. In schweren Fällen werden junge Menschen bettlägerig, sind licht- und geräuschempfindlich und nicht mehr belastbar. Die oft vergebenen psychosomatischen Diagnosen werden ihnen nicht gerecht, auch wenn die Krankheit die Psyche beeinflussen kann. Erst seit Kurzem gibt es für diese Patienten spezielle Diagnose- und Abrechnungsziffern.
Ungenaue Diagnosen
Diagnose- und Abrechnungsdaten aus Praxen sind nicht als reine Forschungsdaten geeignet, weil sie starken Verzerrungen unterliegen. Manchmal gibt es gar keine passende Diagnose, manchmal wird eine schwächere verwendet – zum Beispiel bekommt die junge Lehrerin mit einer depressiven Episode nur die Diagnose „Erschöpfung“, um ihre Verbeamtung nicht zu gefährden. Andererseits sind Ärztinnen gezwungen, bei ausgeprägten Schlafstörungen eine „depressive Episode“ zu verschlüsseln, weil sonst kein schlafanstoßendes Antidepressivum verordnet werden darf.
Die Kassen erhoffen sich, dass Patienten durch Einsicht in ihre elektronische Patientenakte falsche Abrechnungen entdecken und melden. Sie möchten dadurch leichter Abrechnungsbetrug von Ärzten aufdecken. Patienten sind in der Regel jedoch nicht in der Lage, komplizierte Abrechnungen zu prüfen, und es ist auch nicht ihre Aufgabe. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist nachhaltig zerstört, sobald der Patient seinen Arzt bei der Kasse meldet, weil er vermeintlich falsche Diagnosen oder eine falsche Abrechnung gefunden hat – auch wenn der Vorwurf vielleicht gar nicht zutrifft.
Gesellschaftlicher Wandel ist nötig
Das Problem ist nicht die Abrechnung der entsprechenden Diagnosen und Gesprächsziffern, sondern das gesellschaftliche Stigma: Patienten erleiden noch immer Nachteile durch psychosomatische oder psychiatrische Diagnosen. Diese Beschwerden müssen aus der Tabuzone herausgeführt werden. Sie sollten weder bei der Verbeamtung noch beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Nachteilen führen.
Bestimmte Diagnose- und Abrechnungsziffern werden in Arztpraxen also vergeben, weil es medizinisch oder abrechnungstechnisch erforderlich ist – etwa, um ein Medikament verschreiben oder eine Leistung abrechnen zu können. Das führt zu systembedingten Verzerrungen, die nichts mit absichtlicher Falschdiagnostik zu tun haben.
Umfassende Nutzung der Diagnose- und Abrechnungsdaten geplant
Diagnosen und Abrechnungsdaten werden quartalsweise von den Ärzten an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt, von dort an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben und in das Forschungsdatenzentrum (FDZ) eingespeist, wo sie pseudonymisiert vorliegen. Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen künftig ebenfalls einfließen. Damit soll eine bessere Nutzbarkeit der Daten zu Forschungszwecken und statistischen Auswertungen geschaffen werden. Unter anderem die Daten sämtlicher Privatpatienten fehlen im FDZ. Dadurch sind die Daten strukturell selektiv. Sie eignen sich für bestimmte Versorgungs- oder Trendanalysen, aber nicht für sozial-epidemiologische Gesamtbewertungen.
(mack)
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Analyse: Bekommt das iPhone 18 vollwertigen Satellitenfunk?
 
Wirklich viel kann man mit dem im iPhone verbauten Satellitenfunk nicht anfangen. Seit dem iPhone 14 aus dem Jahr 2022 steckt eine Empfangs- und Sendefunktion in den Geräten, doch surfen lässt sich damit nicht. Stattdessen funktionieren nur schmalbandige Funktionen wie der Notruf per Satellit sowie die Weitergabe von Positionsdaten via „Wo ist?“. Doch künftig könnte sich hier noch deutlich mehr tun: Apple plant für spätere iPhones den Einbau „echten“ Satellitenfunks mit mehr Durchsatz – und zuvor bereits eine iMessage-Funktion. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Wie funktioniert Satellitenfunk beim iPhone momentan und welche Geräte werden unterstützt?
Satellitenfunktionen auf dem iPhone werden von allen iPhone-Modellen ab der Baureihe 14 unterstützt. Das betrifft also alle Varianten von iPhone 14, 15, 16 und 17, das iPhone 16e sowie das iPhone Air. Ausnahme sind Geräte, die in Russland, Belarus, Armenien, Kirgisien, Kasachstan sowie Festland-China inklusive Hongkong und Macau verkauft wurden. Allerdings sind Geräte aus Hongkong und Macao ab dem iPhone 16e oder neuer Satellitenfunk-fähig.
Zur Nutzung des Satellitenfunks muss man sich im Freien mit direkter Sicht zum Himmel befinden. Schnell ist die Verbindung nicht: „Unter idealen Bedingungen mit direkter Sicht auf den Himmel und den Horizont kann das Senden einer Nachricht 30 Sekunden dauern“, schreibt Apple dazu. Man solle sich nicht unter Bäume stellen, sofern diese über Blattwerk verfügen, da sich die Verbindungsqualität reduziert. Weltregionen, in denen die Technik offiziell unterstützt wird, sind Australien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Österreich, Portugal, Spanien, Schweiz, Vereinigtes Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika. Mit der Apple Watch Ultra 3 ist Satelliten-Internet ebenfalls möglich, allerdings in Europa auf die Notruffunktion beschränkt.
Wer stellt die Satellitentechnik bereit?
Momentan ist Apples Partner die Firma Globalstar. Allerdings könnte es hier künftig zu Änderungen kommen. So erwägt Globalstar Medienberichten zufolge einen Verkauf für bis zu 10 Milliarden US-Dollar – und Apple selbst wird hier wohl nicht zuschlagen. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, dass Apple zur Konkurrenz wechselt – und das wäre die Musk-Firma SpaceX beziehungsweise deren Satelliten-Internet-Schwester Starlink. Laut einem Bericht des IT-Newsdienstes The Information aus dem vergangenen Monat gibt es hierzu Bemühungen. So soll die Musk-Firma Frequenzen in jenen Bereichen erworben haben, die Apple für den iPhone-Funk verwendet.
Wie funktioniert iMessage per Satellit?
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Nur in einzelnen Weltregionen bietet Apple eine kostenlose Möglichkeit, iMessage-Botschaften per Satellit zu versenden. Der Dienst soll mindestens zwei Jahre lang kostenlos sein. Er wird anfangs in den USA, Kanada und Mexiko bereitgestellt, läuft ebenfalls ab dem iPhone 14. Mindestvoraussetzung ist iOS 18 und gedacht ist der Service immer dann, wenn weder Mobilfunkempfang noch WLAN zur Verfügung stehen.
Verschick- und empfangbar sind Textnachrichten, Emojis und Tapbacks (also Emoji-Reaktionen). Bilder werden nicht unterstützt. Apple gibt an, dass ein Versand teilweise auch über SMS erfolgt. Auch hier benötigt man freie Sicht auf den Himmel. Angaben dazu, wann Apple die Verfügbarkeit auf Europa und andere Weltregionen ausdehnt, wurden noch nicht gemacht. Der Konzern argumentiert hier mit der Regulierungsproblematik.
Wann kommt „echtes“ Satelliten-Internet aufs iPhone?
Apples aktuelle iPhone-Modelle sind technisch noch nicht in der Lage, Satelliten-Internet in 5G-Qualität zu nutzen. Frühestens mit dem iPhone 18 ist hiermit zu rechnen – es wird wohl im Herbst 2026 erscheinen. Laut The Information werden die Geräte erstmals kompatibel zu 5G-Netzen sein, „die nicht an die Erdoberfläche gebunden“ sind, also auch mit 5G via Satellit.
Damit wäre statt schmalbandigen Funktionen echtes Internet via Satellit möglich. Wer der Anbieter ist, bleibt unklar. Gespräche mit Starlink laufen angeblich. Auf 4G-Frequenzen hat Starlink unterdessen schon gezeigt, dass bereits jetzt einiges geht: So bietet die US-Tochter des Mobilfunkanbieters T-Mobile Unterstützung verschiedener Apps wie Google Maps, X oder WhatsApp auf dem iPhone via Satellit an. Der Dienst läuft außerhalb von Apples eigenem Angebot.
(bsc)
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Reale Orte in VR-Umgebungen verwandeln: „Meta Hyperscape“ für Quest 3 im Test
 
Es war die wohl spannendste VR-Ankündigung der letzten Meta Connect: Mit Meta Quest 3 kann man jetzt Orte scannen, daraus ein erstaunlich echt wirkendes digitales Abbild erstellen und bald auch gemeinsam in Virtual Reality erkunden.
„Hyperscape“ startete im September als Beta in den USA, sollte mittlerweile aber auch für die meisten deutschen Nutzer verfügbar sein. Dazu benötigt man lediglich eine Meta Quest 3 (Test) oder 3S (Test) sowie die aktuelle Version des Betriebssystems Horizon OS. Vorkenntnisse oder zusätzliche Hardware sind nicht erforderlich.
  
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- Mit „Hyperscape“ will Meta das 3D-Scanning von Räumen massentauglich machen – mit beeindruckender Detailtiefe und einfacher Bedienung.
 - Ähnlich wie bei einem „Holodeck“ kann man anschließend persönlich durch die räumlichen Aufnahmen gehen, um Details aus allen Winkeln zu betrachten.
 - In diesem Artikel untersuchen wir, wie überzeugend Metas Ansatz umgesetzt ist und wo seine Grenzen liegen.
 
Wir haben mit Metas neuer Technologie mehrere Innenräume und Naturumgebungen gescannt. So kann man Erinnerungen an persönliche Lebensräume festhalten oder außergewöhnliche Orte später noch einmal besuchen. In diesem Artikel klären wir, was „Hyperscape“ besonders macht und wo die Stärken und die Schwächen liegen.
          
            Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Reale Orte in VR-Umgebungen verwandeln: „Meta Hyperscape“ für Quest 3 im Test“.
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Die ISS feiert 25. Geburtstag
 
An manchen Tagen sieht man sie mit bloßem Auge von der Erde aus: Dann zieht die Internationale Raumstation als heller Punkt von West nach Ost über den Horizont. Seit 25 Jahren ist der Außenposten der Menschheit, der in etwa 400 Kilometern Höhe mit einer Geschwindigkeit von knapp 29.000 km/h um die Erde kreist, ununterbrochen besetzt.
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Am 31. Oktober 2000 startete vom Weltraumbahnhof Baikonur in Kasachstan ein Sojus-Raumschiff in die Erdumlaufbahn. An Bord waren die beiden Kosmonauten Juri Gidsenko und Sergej Krikaljow sowie der Astronaut William Shepherd. Ihr Ziel war die Internationale Raumstation (International Space Station, ISS), an der sechzehn Nationen seit 1998 gebaut hatten und die zu dem Zeitpunkt aus dem Fracht- und Antriebsmodul Sarja, dem Verbindungsknoten Unity (Node 1) sowie dem Wohnmodul Swesda bestand.
Am 2. November 2000 betrat die erste ISS-Crew die Station. Gidsenko, Krikaljow und Shepherd, die über vier Monate auf der ISS blieben, sollten die Station erst einmal einrichten: Container auspacken, das Kommunikationssystem, die Toilette und Überlebenssysteme in Betrieb nehmen, erste wissenschaftliche Experimente starten.
Inzwischen ist die ISS auf 16 druckbeaufschlagte Module angewachsen – acht amerikanische und sechs russische sowie je eines aus der Europäischen Union und Japan. Die Fläche der Station entspricht etwa der eines Fußballfeldes.
Die ISS war nicht die erste Raumstation: Die Sowjetunion startete 1971 die Saljut 1, die ein halbes Jahr, von April bis Oktober 1971, im All blieb. Es folgten weitere Saljut-Stationen sowie von 1986 bis 2001 die Mir. Die USA schossen 1973 das Skylab in den Orbit, das aus einer nicht genutzten Saturn-Raketenstufe bestand und nur von Mai 1973 bis Februar 1974 bewohnt war. Aus Geldmangel gab es bis zum Verglühen im Juli 1979 keine weiteren Missionen mehr zu Skylab.
Aufbruchstimmung nach dem Ende der Sowjetunion
In der Aufbruchsstimmung nach dem Zusammenbruch des Ostblocks entstand die Idee einer gemeinsamen Raumstation als Außenposten der Menschheit im All. Ein Nebenaspekt war, russische Raketenwissenschaftler zu beschäftigen, damit diese nicht ballistische Raketen für andere Auftraggeber entwickeln.
Wachsenden Spannungen zwischen West und Ost im neuen Jahrtausends zum Trotz war die ISS lange ein erfolgreiches Projekt: Knapp 300 Menschen aus 23 Nationen waren inzwischen dort, darunter vier Deutsche: Thomas Reiter (2006), Hans Schlegel (2008), Alexander Gerst (2014 und 2018) und Matthias Maurer (2021/22). Auch mehrere Weltraumtouristen besuchten die Station, darunter 2001 der kalifornische Millionär Dennis Tito und im Jahr darauf Ubuntu-Initiator Mark Shuttleworth.
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Die Station spielte in mehreren Spielfilmen eine Rolle, darunter „Gravity“ mit Sandra Bullock und George Clooney. Allerdings diente sie nur einmal wirklich als Drehort: 2021 drehte ein russisches Team dort für den Film „Die Herausforderung“.
Für die Wissenschaft ist die Station extrem wertvoll: Rund 4000 Experimente haben die Besatzungen an Bord durchgeführt. Die Langzeitaufenthalte führten etwa zu neuen Erkenntnissen über die Reaktion des menschlichen Körpers auf weitgehende Schwerelosigkeit. Auf der Station wurden Salat und Blumen gezüchtet. Mit verschiedenen 3D-Druckern wurden Teile aus Kunststoff oder Metall und sogar künstliches Gewebe hergestellt.
In den 25 Jahren hat die Station vor allem einen wichtigen Wandel in der Raumfahrt mitgemacht: Anfangs waren es die Raumfahrtbehörden NASA und Roskosmos, die Besatzungen und Versorgungsgüter zu der Station brachten. Inzwischen haben zumindest auf westlicher Seite Privatunternehmen diese Aufgaben übernommen. Nach dem Ende des Space-Shuttle-Programms 2011 hat sich die NASA zurückgezogen und hat Flüge zur ISS an Raumfahrtunternehmen, allen voran SpaceX, übertragen.
Unfreiwilliger Aufenthalt auf der ISS
Das hat auch schon zu kuriosen Ereignissen geführt: Wegen eines Defekts an der Raumfähre des US-Konzerns Boeing hing deren Besatzung, bestehend Suni Williams und Barry Wilmore, neun Monate auf der ISS fest. Geplant waren acht Tage.
Seit der russischen Invasion der Ukraine Anfang 2022 ist das Verhältnis zwischen den USA und Russland angespannt. Mehrfach drohte der damalige Roskosmos-Chef Dmitri Rogosin den USA unter anderem damit, die ISS abstürzen zu lassen. Russland ist dafür zuständig, die ISS auf ihrer Bahn zu halten und regelmäßig Korrekturmanöver durchzuführen. Nach einigem Hin und Her einigten sich beide Nationen jedoch auf eine Weiterführung der Zusammenarbeit und des Betriebs der ISS.
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Ein Ende ist jedoch vorgezeichnet: Voraussichtlich 2031 endet die Mission der ISS. Die Station wird dann kontrolliert abgesenkt und soll beim Wiedereintritt in die Erdatmosphäre verglühen. Das Absenkmanöver soll SpaceX durchführen.
Das Ende der ISS wird aber nicht das Ende einer dauerhaften Präsenz der Menschheit im All: China hat 2022 die Station Tiangong („Himmelspalast“) fertiggestellt. Der Westen plant die Station Lunar Orbital Platform-Gateway, die als Zwischenstation für Missionen zum Mond und in den weiteren Weltraum dienen soll. Daneben wollen einige private Raumfahrtunternehmen wie Axiom Space Stationen im All errichten.
Eine Feier des Jubiläums gibt es nicht: Wegen der Haushaltssperre in den USA stellen die Bundesbehörden ihre Arbeit weitgehend ein. Die NASA ist deshalb geschlossen. Wer die ISS mit eigenen Augen sehen will, hat dazu Ende der kommenden Woche wieder Gelegenheit.
(wpl)
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