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Pro & Contra: Sollte iOS so offen wie der Mac sein?
Apple wird zunehmend dazu genötigt, seine iOS-Plattform zu öffnen – mit alternativen App-Läden, mehr Kompatibilität zu Drittanbieterprodukten und mehr. Wie sinnvoll ist eine solche Öffnung und sollte das iPhone-Betriebssystem am besten wie macOS sein? Mit dieser Frage beschäftigt sich unser Pro & Contra.
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PRO

Wolfgang Kreutz wünscht sich ein iPhone, das Apple nicht künstlich einschränkt.
Als Erstes in der EU, nun Ähnliches in Japan: Regierungen drängen Apple dazu, iOS an einigen Stellen zu öffnen. Statt jedoch weltweit einheitlich vorzugehen, frickelt der Konzern an verschiedenen Varianten. Dabei machen die Öffnungen das System attraktiver: Ich kann jetzt hierzulande Standard-Apps für Telefonate, Messaging und Navigation auswählen, mit Banking-Apps kontaktlos per NFC bezahlen oder künftig Bluetooth-Headsets so einfach wie AirPods koppeln.
Dass mehr Freiheiten automatisch für Sicherheitsprobleme sorgen, ist ein Märchen: Seit Einführung der neuen Funktionen ist uns EU-Usern nichts Schlimmes passiert. Und mit macOS beweist Apple, dass auch ein freieres System gut geschützt sein kann. Etwa, indem ich Zugriffe auf sensible Daten zunächst bestätige. Genauso werden sich beim iPhone mithörende Bluetooth-Wanzen nicht heimlich mit meinem iPhone koppeln können.
Das Pro & Contra stammt aus Mac & i Heft 1/2026, das ab dem 30. Januar 2026 verfügbar ist. Die neue Ausgabe lässt sich ab Donnerstag im heise shop bestellen – als Print-Magazin oder als PDF.
Dass ein geschlossenes System nicht zwangsläufig vor schadhaften Apps schützt, demonstriert ausgerechnet Apple selbst: Sie lassen nämlich immer wieder offensichtliche Fake-Apps in ihren Store. So war „LassPass“ tagelang verfügbar und hatte es auf Zugangsdaten des Passwortmanagers „LastPass“ abgesehen.
Apple sollte endlich aufhören, so viele erzwungene Sonderlocken zu drehen. Ein per se offenes iOS muss zudem weniger reguliert werden. Statt die Systeme vorwiegend visuell anzugleichen, wünsche ich mir auch funktionale Gleichberechtigung. Wo bleiben etwa der Finder oder das Terminal? Selbst für einfachste Shell-Skripte muss ich Drittanbieter-Apps vertrauen – obwohl iOS auf Unix basiert. Es muss ja nicht vorinstalliert sein. Root-Zugang und voller Dateisystemzugriff dürfen gerne unmöglich bleiben. Ich fühle mich jedenfalls am offeneren Mac nicht weniger sicher. Apple hat längst bewiesen: Freiheit und Sicherheit schließen einander nicht aus. (wre)
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CONTRA

Ben Schwan schätzt die Sicherheit und Integrität von Apples geschlossenem System.
Das iPhone ist kein Mac. Von Anfang an hat Apple darauf geachtet, iOS als Plattform gleichzeitig sicher und gut bedienbar zu machen. Das bedeutet, dass ich beispielsweise keinen Kommandozeilenzugriff auf dem iPhone habe und keine App im Dateisystem herumfuhrwerken darf. Das Resultat: Große Angriffswellen, wie sie bei Android immer wieder vorkommen, sind auf dem iPhone unterblieben. Geheimdienste und Regime, die iOS-Nutzer gezielt ausspionieren wollen, müssen für den Kauf sogenannter Zero-Day-Lücken Hunderttausende bis Millionen Euro in die Hand nehmen. Das hat Gründe.
Wenn nun die Europäische Kommission ankommt und Apple per gesetzlichem Holzhammer dazu zwingt, Drittanbietern schwer abzusichernde Türen ins System zu öffnen, ist das unschön. Apple bemüht sich offenbar nach Kräften, Nutzer mit der Umsetzung nicht zu gefährden. An gewissen Stellen ist das meiner Ansicht nach problematisch. Ein Beispiel: Dass Wearables anderer Hersteller Zugriff auf Benachrichtigungen erhalten müssen, klingt erst einmal gut. Doch mein Vertrauen in Drittanbieter wie Meta, die ihr Geld mit Werbung und nicht mit Hardware verdienen, damit keinen Mist zu veranstalten, hält sich in Grenzen. Apple hingegen hat einen Ruf in Sachen Datenschutz zu verlieren.
Ich kann nachvollziehen, dass sie Features wie das iPhone-Mirroring oder die Erfassung besuchter Orte in Apple Maps erst gar nicht in die EU bringt, weil hierfür Regulierung droht. Eine zwangsweise Öffnung der Gerätespiegelung würde anderen Unternehmen weitreichenden Zugriff auf das iPhone eröffnen, die Historie besuchter Orte wäre wiederum ein gefundenes Fressen für Datenkraken. In einer idealen Welt wäre das iPhone offen wie der Mac. Aber in der leben wir nicht. Und wozu kaufe ich ein teures iPhone, wenn ich damit nicht mehr so sicher und privat bin, wie mir Apple das verspricht? (bsc)
Wer hat Recht? Diskutieren Sie mit!
Zuletzt bei Pro & Contra: Verzichtet Apple zu Recht auf das MacBook-Netzteil?
(wre)
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Elektroauto Kia EV2: Basismodell ab 26.600 Euro
Es kommt Bewegung in die Klasse der kleinen Elektroautos. Modelle wie Mini Cooper E, Peugeot e-208 und Renault 5 (Test) bekommen zunehmend Konkurrenz. Der Hyundai-Konzern will sich seinen Anteil auch in diesem Segment sichern. Der Kia EV2 bekommt dafür zahlreiche Optionen, zwei Antriebe und zumindest an der Basis ziemlich faire Preise mit auf den Weg.
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Im üblichen Format
Der EV2 ist mit 4,06 m etwa so lang wie ein elektrischer Opel Corsa (Test). Sein Radstand misst 2,57 m. Kia bietet verschiedene Konfigurationen der Rückbank an. Ein Kunde kann wählen, ob er den EV2 als Fünf- oder Viersitzer mit fester oder als Viersitzer mit verschiebbaren Rücksitzen haben möchte. Dann liegt das Volumen zwischen 362 und 403 Litern (Rückbank ganz nach vorn geschoben). Zu haben ist das allerdings nur in den beiden teuersten Ausstattungslinien – und dort auch nur gegen 300 Euro Aufpreis. Unter der vorderen Haube findet sich ein Fach mit 15 Litern.

Kia wagt eine gegenüber der Konkurrenz eigenständige Gestaltung, die den größeren Modellen der Marke ähnelt.
(Bild: Kia)
Vier Versionen
Kia bietet den Kleinwagen in vier Ausstattungslinien an. Die Grundausstattung Light kann man nur zusammen mit der kleinen Batterie ordern, die Spitzenversion GT-Line nur mit der großen. Schon das Basismodell zu einem Preis ab 26.600 Euro ist nicht ärmlich ausgestattet. Dinge wie Rückfahrkamera, Klimaautomatik, Abstandstempomat und eine kabellose Nutzung von Android Auto und Apple CarPlay sind immer inklusive. Die nächste Stufe in Hierarchie heißt Air und kostet 28.990 Euro. Sie fügt ein paar Kleinigkeiten hinzu, von denen insbesondere die Vorkonditionierung für die Batterie erwähnenswert scheint.
Der Schritt zur Variante Earth kostet 2300 Euro mehr und fügt der Liste unter anderem die Höhenverstellung für den Beifahrersitz, eine induktive Ladeschale für Smartphones und Heizungen für Sitze und Lenkrad hinzu. Die GT-Line verändert den EV2 vor allem optisch und hebt den Preis auf knapp 37.000 Euro.
| 42,2-kWh-Batterie | 61-kWh-Batterie | |
| Light | 26.600 | – |
| Air | 28.990 | 33.490 |
| Earth | 31.290 | 35.790 |
| GT-Line | – | 36.890 |
Kleine Batterie, etwas stärkerer Motor – und umgedreht
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Zwei Antriebsstränge bietet Kia in diesem Auto an. Das Basismodell hat eine LFP-Batterie mit 49 kWh und einen E-Motor mit 108 kW. Die größere NMC-Batterie hat einen Energiegehalt von 61 kWh und wird mit einem E-Motor gekoppelt, der mit 99,5 kW minimal schwächer ist. Da dieser Unterschied sehr klein und auch das Leergewicht nahezu identisch ist, liegen auch die Fahrleistungen nah beieinander. 8,7 oder 9,5 Sekunden sind für die Mehrheit der EV2-Interessenten vermutlich nachrangig. In beiden Versionen wird die Höchstgeschwindigkeit auf 161 km/h beschränkt.
Reichweite
Mit der kleinen Batterie wird im LTP eine Reichweite von 308 bis 317 km erreicht, mit der großen sollen es 413 bis 453 km sein. Der Stromverbrauch im Zyklus liegt bei 15,1 bis 16,3 kWh. Ungewöhnlich ist die Idee, Laden an Wechselstrom mit bis zu 22 kW zu ermöglichen. Allerdings gibt es das nur für die Linien Earth und GT-Line und zieht erhebliche Mehrkosten nach sich. Denn das 22-kW-AC-Paket für 990 Euro ist nur zusammen mit dem Winter-Connect-Paket zu haben, das weitere 1390 Euro kostet. Meine These: Das werden sich in diesem Segment vermutlich nicht viele leisten.

Auch im Innenraum ähnelt der EV2 den anderen Modellen der Marke Kia stark.
(Bild: Kia)
Kia macht nur für die große Batterie eine konkrete Aussage zur DC-Ladeleistung, die dort bei 118 kW liegt. Interessanter ist aber ohnehin der Rückschluss auf die durchschnittliche Ladeleistung. Bei der 61-kWh-Batterie liegt sie bei rund 85 kW, bei der 42-kWh-Batterie bei knapp 61 kW. Mit beiden Werten bewegt sich Kia auf Höhe der Konkurrenz und dürfte gute Chancen haben, sich einen relevanten Anteil an diesem wachsenden Segment zu sichern.
Mehr zur Marke Kia
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Windows-Insider-Vorschau: Erweiterte Entfernung vorinstallierter Apps
Microsoft verteilt neue Vorschau-Versionen von Windows in den Insider-Kanälen. Unter anderem haben die Entwickler eine flexiblere Richtlinie zur Entfernung vorinstallierter Apps in petto.
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Das schreiben Microsofts Entwickler in den Ankündigungen für die aktuelle Vorschau-Version im Windows-Insider-Developer- (KB 5079464, Build 26300.8068) sowie Windows-Insider-Beta-Kanal (KB 5079458, Build 26220.8062). Dort heben sie hervor, dass die Richtlinie „Remove Default Microsoft Store packages“ für Windows in Enterprise- und Edu-Umgebungen nun eine dynamische Liste zur App-Entfernung erhält. Admins können dadurch MSIX- und APPX-Apps durch das Hinzufügen ihres App-Paket-Familiennamens (App Package Family Name, PFN) in die Liste deinstallieren.
Im Gruppenrichtlinieneditor „gpedit.msc“ befindet sie sich unter „Computer Configuration“ – „Administrative Templates“ – „Windows Components“ – „App Package Deployment“ – „Remove Default Microsoft Store packages from the system“. In der Auswahlliste findet sich unten der Eintrag „Specify additional package family names to remove“. Den App-Familiennamen kann man mit einem Befehl im Terminal ausfindig machen. Microsoft nennt als Beispiel für Notepad: Get-AppxPackage *Notepad* | Select-Object PackageFamilyName. Derzeit fehlt die Funktion aber noch in der Verwaltungssoftware Intune im Richtlinien-Konfigurationsdienstanbieter (Configuration Service Provider, CSP).
Verbesserungen bei der Rechner-Einrichtung
Neben dem Rechnernamen, der sich bei der Installation von Windows angeben lässt, erlauben die neuen Insider-Vorschauen nun auch, einen selbstgewählten Benutzerordnernamen zu wählen. Es handelt sich um das Profilverzeichnis, das etwa die Ordner „Dokumente“, „Eigene Bilder“ und so weiter aufnimmt.
Eine wichtige Änderung betrifft die Windows-Treiber-Richtlinie. Bislang hat der Windows-Kernel Treiber von Drittanbietern geladen, die mit einem sogenannten Cross-Signed-Root-Zertifikat oder vom Windows Hardware Compatibility Program (WHCP) signiert sind. Microsoft wirft das Cross-Signed-Root-Programm raus, bei dem Certificate Authorities (CA) ermöglichten, dem öffentlichen Schlüssel des Root-Zertifikats einer anderen CA zu vertrauen. Als weitere Konsequenz entzieht Microsoft den Treibern mit derartigen Cross-Signed-Zertifikaten das Vertrauen, nur noch WHCP-zertifizierte Treiber lädt der Windows-Kernel. Das soll die Sicherheit verbessern.
Konkret bringt Windows noch eine Liste an vertrauenswürdigen Publishern und Treibern aus dem Cross-Signing-Programm mit, der Schritt ist also zunächst nicht allzu radikal. Die Funktion läuft zunächst für 100 Stunden und über drei Reboots hinweg im Überwachungsmodus („Audit Mode“). Erkennt Windows dabei, dass die Treiber mit der neuen Funktion kompatibel sind, aktiviert es die Funktion. Andernfalls bleibt das System im Überwachungsmodus. Nutzer und Nutzerinnen könnten dadurch mit Hinweisdialogen von „Windows Security“ konfrontiert werden, dass ein Treiber blockiert wurde.
Ein weiteres neues Feature soll die Wiederherstellung von Windows mit Wiederherstellungspunkten zu bestimmten Zeitpunkten erlauben. Bei Aktivierung der Funktion legt Windows zeitgesteuert automatisch Wiederherstellungspunkte an, etwa alle 24 Stunden. Dadurch lassen sich unterschiedliche Wiederherstellungspunkte auf dem System bei Bedarf mittels Recovery zurückspielen. Auch die Wiederherstellungsumgebung beherrscht die neue Funktion und zeigt Betriebssystemversionen in einem vierteiligen Format anstatt nur zweiteilig an.
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Vor zwei Wochen hatte Microsoft Insider-Vorschauen eine aktualisierte Paint-Version mitgegeben, die Auswahlen rotieren kann. Außerdem beherrscht Windows seitdem eine „Lock-Batch“-Funktion, durch die Batchdateien während der Ausführung nicht unbemerkt verändert werden können und die deutlich performanter als die bisherige korrespondierende Sicherheitsfunktion arbeitet.
(dmk)
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Omnibus AI Act: Fristverlängerung und Deepfake-Verbot
Die EU-Kommission hatte im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets vorgeschlagen, Hochrisiko-KI-Systeme erst 16 Monate später, als zunächst geplant , zu regulieren. Nun hat der Europäische Rat der Änderung des AI Acts zugestimmt und seine Ansichten ausformuliert. Das ist Teil der Simplifizierungs-Agenda, bei der die EU aktuell mehrere bestehende Gesetze auf ihre Aktualität und Umsetzbarkeit betrachtet. In diesem Fall geht es vor allem um bisher fehlende Standards und Werkzeuge für Hochrisiko-KI, die noch ausgearbeitet werden müssen.
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Zudem möchte der Rat verbieten, dass Inhalte generiert werden können, die Kindesmissbrauch und intime Situationen zeigen, sowie sexuelle Handlungen, die nicht einvernehmlich sind. Gemeint ist nicht nur die fehlende Erlaubnis des Aktes, sondern die fehlende Erlaubnis, solche Bilder künstlich zu erzeugen.
Auslöser für die Erweiterung waren massenhaft erstellte Bilder mit sehr fragwürdigen Inhalten, die Menschen mit dem Bildgenerator von Grok gemacht hatten. Die Bilder posteten viele bei X. Grok ist der Bildgenerator von Elon Musks xAI, dem auch X gehört. Es gibt allerdings zahlreiche Organisationen, wie etwa Hate Aid, die schon lange fordern, dass sogenannte Face-Swap-Apps verboten werden. Mit diesen ist es ein Leichtes, Köpfe und Gesichter von Personen aus pornografischen Bildern durch die Köpfe anderer Personen zu ersetzen.
Spätere Regulierung von Hochrisiko-KI
Zwei weitere Anpassungen an der KI-Verordnung betreffen Hochrisiko-KI-Systeme. Hochrisiko bedeutet, diese KI-Systeme können die Grundrechte und das Leben gefährden. Beispiele sind die biometrische Fernidentifizierung, auch bekannt als Gesichtserkennung, sowie beispielsweise der Einsatz von KI-Systemen in der kritischen Infrastruktur, Justiz und im Bildungswesen. Dabei geht es jeweils nicht generell um den Einsatz von KI, sondern um spezielle Aufgaben – so darf etwa die Auswertung von Prüfungen im Bildungswesen nicht ausschließlich von einer KI übernommen werden.
Neuer Stichtag für Hochrisiko-KI-Systeme ist der 2. August 2028. Ab dann gelten Regeln und Pflichten beim Einsatz von Hochrisiko-KI, wenn diese in andere Systeme eingebunden sind. Bereits der 2. Dezember 2027 ist nun der neue Stichtag für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme – solche, die nicht Teil eines umfangreicheren Produktes sind.
Wer ein Hochrisiko-KI-System betreibt, muss dieses in einer EU-Datenbank registrieren. Der Europäische Rat fordert, dass dies immer gemacht wird – auch wenn Betreiber meinen, ihr System gehöre vielleicht nicht dazu. Das stand zuletzt im Raum, inwieweit Betreiber selbst entscheiden können, wie ihre Systeme einzustufen sind. Ebenfalls bekräftigt der Rat den Grundsatz der strengen Notwendigkeit für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
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Dem AI Office soll weiterhin die grundlegende Überwachung von Allzweck-KI-Modellen (General Purpose AI) obliegen. Ausnahmen, bei denen nationale Behörden zuständig sind, sollen von dem EU-Amt aufgelistet werden.
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Der Rat fordert die Kommission auf, Leitlinien zu entwickeln, die den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, minimieren. Ausnahmen, die bisher nur für Klein- und Mittelständische Unternehmen halten, sollen auch auf kleinere Midcap-Unternehmen gelten.
Die Forderungen des Rates werden nun mit dem EU-Parlament besprochen.
(emw)
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