Künstliche Intelligenz
Projekt Salsa: Wie schnell muss ein Fahrer im autonomen Auto aufwachen?
Wer heute in einem hochautomatisierten Fahrzeug der Stufe SAE 3 im Stau steht, darf theoretisch die Hände vom Lenkrad nehmen und den Blick vom Asphalt abwenden. Das Auto übernimmt das Bremsen, Beschleunigen und Lenken, während der Mensch auf dem Fahrersitz die neu gewonnene Freiheit für ein Buch oder den Blick aufs Smartphone nutzen kann. Doch eine Grenze bleibt bisher eisern: Sobald die Augen zufallen, schlägt das System Alarm.
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Das Problem ist dabei weniger die rechtliche Lage, sondern die technische Unfähigkeit der aktuellen Sensorgeneration. Heutige Autos können schlicht nicht verlässlich unterscheiden, ob ein Fahrer nur kurz die müden Augen schließt, um zu entspannen, oder ob er bereits in den Tiefschlaf gleitet.
Die Automobilbranche unterscheidet in diesem Umfeld verschiedene Stufen der Autonomie. Mit SAE-Level 3 (hochautomatisiert) übernimmt das System die Fahraufgabe unter bestimmten Bedingungen völlig, der Mensch muss aber innerhalb einer Vorwarnzeit bereit sein, das Steuer wieder zu übernehmen. Bei der SAE-Stufe 4 (vollautomatisiert) ist das Fahrzeug in spezifischen Szenarien wie etwa auf der Autobahn so weit eigenständig, dass der Mensch theoretisch komplett abschalten und eben auch schlafen könnte: Das Auto bringt das System hier bei Bedarf planmäßig selbstständig in einen sicheren Zustand.
KI-Analyse statt bloßer Videoüberwachung
Hier setzt das Forschungsprojekt Salsa an („Smarte, adaptive und lernbare Systeme für Alle“). Dahinter steht ein Verbund aus Automobilherstellern, Zulieferern und Wissenschaftlern, den unter anderem die Uni Stuttgart und das Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) vorantreiben. Dessen Experten in Karlsruhe arbeiten daran, das technisch möglich zu machen, was der Gesetzgeber für Level-3-Systeme eigentlich schon erlaubt: das Relaxen mit geschlossenen Augen.
In umfangreichen Nutzerstudien haben die IOSB-Forscher daher Daten erhoben, um eine Künstliche Intelligenz (KI) zu trainieren. Diese soll dadurch weit mehr ausmachen können als nur geschlossene Lider. Es geht um Nuancen in der Körperhaltung und minimale Bewegungen, die von Innenraumkameras erfasst und in Echtzeit analysiert werden.
Der Clou bei den Versuchen im realitätsnahen Fahrsimulator des Instituts ist die Kombination verschiedener Messmethoden. Während Sensoren, wie sie bereits in Serienfahrzeugen verbaut sind, die Körperhaltung des Fahrers tracken, überwachen die Wissenschaftler parallel dazu die Hirnströme mithilfe der Elektroenzephalographie (EEG). Dabei messen Elektroden auf der Kopfhaut die elektrische Aktivität des Zerebrums. Die damit gewonnenen Daten dienen als Referenz, um der KI beizubringen, den tatsächlichen Zustand eines Menschen möglichst präzise einzuschätzen. So soll das System lernen, ob eine Person lediglich regeneriert oder bereits in Morpheus‘ Arme gesunken ist. Das ist entscheidend, da sich die Anforderungen an die Rücknahme der Fahraufgabe je nach Zustand deutlich unterscheiden.
Zeitfenster der Benommenheit
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Ein zentraler Aspekt der Forschung ist die sogenannte „Sleep Inertia“, also die Phase der Benommenheit direkt nach dem Aufwachen. Die Studien des IOSB belegen laut ersten Veröffentlichungen, dass die physische und psychische Leistungsfähigkeit nach einem echten Schlaf deutlich herabgesetzt ist. Ein entspannter Fahrer mit geschlossenen Augen ist demnach bereits nach etwa zehn Sekunden wieder voll einsatzbereit. Ein schlafender Mensch benötigt im Fall einer notwendigen Übernahme der Fahrzeugsteuerung auf Level-4-Niveau dagegen mindestens zwei Minuten, bis er wieder sicher agieren kann. Diese zeitliche Diskrepanz muss die Fahrzeug-KI zwingend einplanen, um gefährliche Situationen beim Übergang von der Autonomie zur manuellen Fahrt zu vermeiden.
Damit dieser Wechsel am Steuer nicht nur sicher, sondern auch komfortabel gelingt, hat das Projektteam auch untersucht, wie ein „sanftes Wecken“ durch das Fahrzeug aussehen könnte. Ein bloßes schrilles Warnsignal reicht oft nicht aus oder führt zu Schreckreaktionen. Die Forscher identifizierten stattdessen eine Kombination aus Vibrationen im Sitz und gezielten Sound-Elementen als optimalen Weg, um den Fahrer zurück in das Hier und Jetzt zu holen. Einen entsprechenden Prototyp testeten die Wissenschaftler nach eigenen Angaben bereits erfolgreich.
Praxis-Check in Schwabenlandhalle
Die Ergebnisse dieser Arbeit sind mehr als graue Theorie. Sie könnten die Basis bilden für eine neue Generation von Fahrerzustandsmodellen, die künftig in Serienfahrzeugen für mehr Sicherheit und Akzeptanz sorgen. Wer sich ein Bild vom aktuellen Stand der Technik machen will, kann dies am 12. Februar in der Schwabenlandhalle in Fellbach tun. Dort präsentiert das Projektkonsortium, das vom Bundeswirtschaftsministerium eine Finanzspritze von rund 10 Millionen Euro erhalten hat, seine Zwischenbilanz. Der Weg zum entspannten Nickerchen hinter dem Steuer scheint auch damit zwar noch weit, doch die technologischen Leitplanken werden gerade in Karlsruhe und Stuttgart eingeschlagen.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
MIT kontrolliert Roboterhand mit Ultraschall-Gerät am Handgelenk
Wissenschaftler des Massachusetts Institute of Technology (MIT) haben ein Steuerungsgerät entwickelt, das am Handgelenk getragen die natürlichen Bewegungen einer menschlichen Hand auf eine Roboterhand überträgt. Die Forscher nutzen dazu kleine Ultraschallsensoren, um die Handbewegungen zu erfassen. Bisherige Techniken über Kameras, Datenhandschuhe und Muskelsignalerfassung hatten sich als zu kompliziert oder ungenau erwiesen.
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Die Bewegungen einer menschlichen Hand ergeben sich aus dem Zusammenspiel von etwa 34 Muskeln, 27 Gelenken und mehr als 100 Sehnen und Bändern. Um diese Bewegungen präzise erfassen und auf eine Roboterhand übertragen zu können, wurden bisher verschiedene Techniken entwickelt, die allerdings einige Nachteile aufweisen. So ist die Bewegungserfassung über Kameras komplex und anfällig für visuelle Störungen. Datenhandschuhe stören die Empfindungen und schränken außerdem die natürlichen Handbewegungen ein. Eine dritte Technik, die Handbewegungen über elektrische Muskelsignale erfasst, hat sich als störanfällig gegenüber Fremdsignalen und zu unempfindlich erwiesen, um auch subtile Bewegungen zu erfassen.
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Das Video zeigt die Technik und Funktion des Ultraschallarmbands des MIT zur Bewegungserfassung von menschlichen Händen.
Bewegungserfassung über Ultraschall-Aufnahmen
Das Steuergerät des MIT hat etwa die Größe eines Smartphones und wird mit einem Band an der Innenseite des Unterarms oberhalb des Handgelenks befestigt. Es nutzt miniaturisierte Ultraschall-Sensoren, um die Bewegungen von Muskeln, Sehnen und Bändern des Handgelenks zu erfassen, wie die Forscher in der Studie „Hand tracking using wearable wrist imaging“ schreiben, die in Nature Electronics erschienen ist. Die Forscher machen über die Sensoren kontinuierlich Ultraschall-Aufnahmen des Zustands des Bewegungsapparates des Handgelenks. Mit den so erfassten unterschiedlichen Positionen von Muskeln, Gelenken, Sehnen und Bändern trainierten die Forscher eine Künstliche Intelligenz (KI), um daraus die tatsächlichen Bewegungen der Hand, etwa in Form von Gesten, in Echtzeit ableiten und auf eine Roboterhand übertragen zu können.
Die Forscher testeten das System an acht Probanden. Dabei konnten Handbewegungen meist präzise erkannt werden. Die Gebärden der 26 Buchstaben der US-amerikanischen Gebärdensprache erkannte das System problemlos. Auch andere subtile Bewegungsabläufe, wie etwa das Halten eines Stiftes, das Greifen eines Tennisballs, Pinch- und Zoom-Gesten, konnte das System erfassen, um damit eine Roboterhand und Aktionen in virtuellen Umgebungen steuern zu können. Das System erwies sich auch als präzise genug, um das Spielen eines Klaviers zu erfassen.
Die MIT-Wissenschaftler sehen als Anwendungen für ihre Technik, neben der Steuerung von Prozessen in virtuellen Umgebungen, vor allem das feinmotorische Training humanoider Roboter. Mittels der mit dem Ultraschallarmband erfassten Bewegungsdaten einer menschlichen Hand können Roboterhände präzise auf die Ausführung schwieriger Aufgaben trainiert werden. Darunter fallen etwa medizinische Operationen oder komplexe Fertigungsprozesse, zu denen herkömmlicherweise eine hohe Feinmotorik benötigt wird.
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(olb)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: NIS 2 – Anforderungen und Vorgaben
Die europäische NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit. Bis Oktober 2024 mussten europäische Unternehmen die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. In Deutschland geschieht dies durch das NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz). Die Neuregelungen betreffen zahlreiche Unternehmen und erfordern eine gründliche Auseinandersetzung mit den Anforderungen sowie deren praktische Umsetzung.
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Praxisorientiertes Lernen für effektive Umsetzung
Der Workshop NIS2: Anforderungen und Vorgaben bietet Teilnehmenden die Möglichkeit, die Kernaspekte der NIS-2-Richtlinie und des deutschen NIS2UmsuCG kennenzulernen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Verbindung mit bestehenden ISO-27001-Maßnahmen. An zwei Vormittagen erwerben die Teilnehmer das notwendige Wissen, um Sicherheitsstrategien zu optimieren, Compliance zu gewährleisten und rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
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April 16.04.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr |
Der Workshop richtet sich primär an Personen mit Sicherheits- oder Compliance-Verantwortung. Er steht jedoch allen Interessierten offen, die einen Überblick über NIS2 im Zusammenspiel mit ISO 27001:2022 gewinnen möchten. Durch den Workshop führt Sebastian Renczikowski. Mit seinem Fachwissen zu Normen und regulatorischen Anforderungen entwickelt er passgenaue Lösungen für Unternehmen im Bereich Informationssicherheit, Compliance und beim Risiko- und Notfallmanagement.

(ilk)
Künstliche Intelligenz
Donnerstag: US-Provider ohne Filesharing-Haftung, Finnland-Wahl ohne US-Cloud
Internet-Zugangsprovider haften nicht für illegales Filesharing ihrer Kunden, sagt der US Supreme Court. Denn der Internetzugang ist nicht explizit auf Raubkopien ausgelegt und die Provider würden auch nicht davon profitieren. Das rettet die gesamte Branche. Nun müssen sich die Provider nicht mehr um rechtswidriges Filesharing der Nutzer scheren. In Finnland wollte das Justizministerium ein Computersystem für die Wahlabwicklung zu AWS umziehen. Diese Entscheidung wurde vorerst revidiert, nachdem das Vertrauen in US-Clouds und die politische Situation in den USA schwindet. Es ist auch digitale Souveränität, wenn die finnische Parlamentswahl auf eigenen Servern abgewickelt wird. Derweil bringt Meta Platforms die Band offenbar wieder zusammen. Dazu gehört auch Hugo Barra, der bei Facebook einst Oculus leitete. Jetzt kehrt er zurück und bringt Know-how für KI-Agenten mit. Er wird Teil des Superintelligenz-Teams, das in den letzten Monaten durch Übernahmen und KI-Experten anderer Firmen deutlich ausgebaut wurde – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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„Cox hat einfach nur Internetzugang bereitgestellt, was für viele andere Zwecke als Copyright-Verletzungen genutzt wird“, hält der US Supreme Court in einer lange erwarteten Erkenntnis fest. „Cox haftet nicht als Beitragstäter für die Verletzung von Sonys Copyright.“ Der Provider Cox Communications sollte aufgrund eines Urteils eines US-Bundesbezirksgerichts eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil er nicht alle Kundenanschlüsse abgeschaltet hat, die wiederholt für illegales Filesharing genutzt wurden. Das hat der oberste Gerichtshof der USA nun aufgehoben, denn die Kläger konnten nicht darlegen, dass der Internetzugang auf Rechteverletzung zugeschnitten ist oder der Provider davon profitiert hat, so der US Supreme Court: Provider haftet nicht für Filesharing.
Die finnische Regierung hat ihren Plan vorerst aufgegeben, das Wahlsystem des Landes zu Amazon Web Services (AWS) umzuziehen. Die Parlamentswahl im April kommenden Jahres soll stattdessen auf den existierenden, eigenen Servern abgewickelt werden. Das Justizministerium wollte eigentlich alle Daten zu Kandidaten, Wählern sowie der Auszählung der Stimmen zu AWS umziehen. In den vergangenen zwölf Monaten habe sich die internationale politische Lage jedoch verändert, so die finnische Regierung. Das Justizministerium habe deshalb beschlossen, die Entscheidung, wie die Wahlplattform gehostet werden solle, zu überprüfen. Jetzt folgt auch die finnische Regierung dem Trend zu digitaler Souveränität von US-Anbietern: Finnische Regierung zieht Wahlsystem vorerst nicht zu AWS um.
Meta Platforms hat sich ein weiteres KI-Start-up einverleibt. Mit dem erst 2024 gegründeten Führungsteam von Dreamer, das sich auf KI-Agenten spezialisiert, kehrt auch ein bekannter Ex-Mitarbeiter zurück zum Facebook-Konzern. Hugo Barra führte einst Metas Virtual-Reality-Sparte, verließ das Unternehmen aber vor rund fünf Jahren. Nun kommt er als KI-Experte zurück, was den jüngsten Strategiewechsel bei Meta Platforms verdeutlicht: weniger Virtual Reality – mehr künstliche Intelligenz. Denn Mitte letzten Jahres hat der Facebook-Konzern ein neues KI-Team aufgestellt und dies in den letzten Monaten sukzessive durch von anderen Unternehmen abgeworbene Mitarbeiter oder Übernahmen ausgebaut, zuletzt speziell für KI-Agenten: Meta Platforms stärkt KI-Initiative mit Rückkehr namhafter Ex-Mitarbeiter.
In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat eine Jury in Los Angeles die US-Konzerne Google und Meta zu Schadensersatz in Höhe von drei Millionen US-Dollar verurteilt. Die Schadensersatzsumme könnte sich im Nachgang noch erhöhen. Vor allem aber dürfte das Verdikt richtungsweisend für Tausende ähnlicher Verfahren gegen Tech-Unternehmen sein. Nach neun Verhandlungstagen entschieden die kalifornischen Geschworenen, dass Googles YouTube und Metas Instagram bei der Gestaltung oder dem Betrieb ihrer Plattformen fahrlässig gehandelt hätten. Die Fahrlässigkeit der beiden Unternehmen sei zudem ein wesentlicher Faktor für den von der Klägerin geltend gemachten Schaden. Es ging um „unendliches Scrollen“ als Suchtfaktor in diesem Prozess um Social-Media-Sucht: US-Jury spricht Meta und Google schuldig.
Die russische Polizei hat den mutmaßlichen Betreiber des Cybercrime-Forums LeakBase verhaftet. Der Festgenommene aus der südrussischen Hafenstadt Taganrog, unweit der Grenze zur Ukraine, steht laut den Behörden im Verdacht, „eine der größten internationalen Hackerplattformen, LeakBase“, betrieben zu haben. Eine Regierungssprecherin erklärte, dass Beamte des Büros für besondere technische Maßnahmen des Innenministeriums zusammen mit lokalen Kollegen den Einwohner von Taganrog wegen des Verdachts der Erstellung und des Betriebs einer der größten internationalen Cyberkriminalitätsplattformen festgenommen haben. Obwohl LeakBase kürzlich durch Europol abgeschaltet wurde, waren Europas Ermittler nicht an der Festnahme beteiligt: Russland verhaftet den mutmaßlichen Betreiber des Datenleak-Forums LeakBase.
In der heutigen Ausgabe der #heiseshow besprechen wir unter anderem die Warnung der WTO, dass hohe Energiepreise den KI-Boom bremsen könnten. Wie realistisch ist dieses Szenario? Zudem diskutieren wir über das überraschende Aus des KI-Videogenerators Sora von OpenAI, nur fünf Monate nach Veröffentlichung der jüngsten Version. Was verrät das überraschende Aus über die strategische Lage von OpenAI? Derweil will Microsoft den Speicherhunger von Windows 11 bändigen, um die gefühlte Geschwindigkeit zu erhöhen. Hintergrund ist unter anderem der Druck durch Apples MacBook Neo, das sich mit 8 GByte RAM begnügt. Kann Microsoft den Rückstand gegenüber macOS bei der Speichereffizienz aufholen? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: Energie vs. KI, OpenAI schließt Sora, Windows-Speicherhunger.
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(fds)
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