Künstliche Intelligenz
Queeres Projekt will Top-Level-Domain .meow registrieren lassen
Die gemeinnützige Stiftung dotMeow will eine eigene generische Top-Level-Domain (gTLD) ins Leben rufen. Ziel der Aktion sei, queere Sichtbarkeit im Internet zu stärken und zur Finanzierung queerer Projekte beizutragen, schreiben die Aktivisten auf ihrer Website. Der Name .meow rekurriere auf die Anfangszeiten des Internets, als das Web noch außergewöhnlich, lustig und absurd gewesen sei.
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Ab April 2026 muss eine Registrierung der Domain .meow bei der Domainverwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) beantragt werden. Um die letzten Kosten der Domainregistrierung zu decken, hat die Non-Profit-Organisation eine Crowdsourcing-Kampagne auf der Plattform Kickstarter gestartet. Das Spendenziel von 80.000 Euro wurde bereits erreicht.
Sollte die Beantragung der Domain .meow bei der ICANN Erfolg haben, könnte .meow 2027 online gehen. Ab dann will die queer-geführte, nicht profitorientierte Stiftung dotMeow den Großteil der Einnahmen jeder neu registrierten .meow-Domain queeren Menschen, Unternehmen und Projekten zugutekommen lassen. Anfänglich wolle man noch keine eigene Domain-Registry betreiben, sondern mit einem etablierten Domain-Registrar zusammenarbeiten. Später solle dann der Betrieb eines eigenen Domain-Registry-Services erfolgen, schreibt die Initiative auf ihrer Website.
Neue gTLD-Vergaberunde der ICANN für April 2026 geplant
Domainregistrierungen sind kostspielig und überhaupt äußerst selten möglich. 2012 nahm die ICANN zuletzt Anträge für neue generische Top-Level-Domains im Rahmen ihres New gTLD-Programms entgegen. Damals kostete der Antrag auf eine gTLD 185.000 US-Dollar. Dennoch waren vor rund vierzehn Jahren fast 2000 Anträge für neue Top-Level-Domains eingegangen. Besonders Städtenamen wie .berlin, .wien oder .hamburg waren in der Vergangenheit beliebt. Bislang sind insgesamt 1438 Top-Level-Domains registriert. Das geht aus einer von der ICANN bereitgestellten Liste in Textform hervor.
Mitte Dezember vergangenen Jahres kündigte die ICANN eine neue Vergaberunde für generische Top-Level-Domains an. Ab 30. April 2026 eröffnet die Netzverwaltung ihr Verfahren für neue Internetadressen. Zu den Erfordernissen zählt diesmal erneut ein vergleichsweise hohes Budget der Antragsteller. Allein die Bewertungsgebühr beträgt 227.000 US-Dollar pro Antrag.
Neu ist allerdings das Applicant Support Program (ASP) der ICANN, das bereits im November 2024 gestartet ist. Ziel des ASP ist es, die Beantragung einer neuen gTLD für Antragsteller zugänglich zu machen, die ansonsten aufgrund von finanziellen Ressourcenbeschränkungen nicht in der Lage dazu wären. Als sogenannte qualifizierte Bewerber für das ASP gelten laut Website des gTLD-Programms der ICANN gemeinnützige oder zwischenstaatliche Organisationen, indigene Gruppen oder Kleinunternehmen aus weniger entwickelten Volkswirtschaften. Diese können die Kosten einer gTLD-Registrierung nach erfolgter Prüfung um 75 bis 80 Prozent reduzieren. Damit fallen dann nur noch etwa 35.000 bis 56.000 Dollar pro gTLD-Antrag an.
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.meow-Domain nicht die erste queere TLD
Die Domain .meow wäre nicht die erste queere TLD. Die Domainn .gay wurde etwa bereits im Zuge der ersten Vergaberunde des gTLD-Programms im Jahr 2012 als sogenannte Community-Bewerbung von dem US-Unternehmen Dotgay LLC eingereicht. Saudi-Arabien hatte damals frühzeitig Einspruch erhoben. Im Oktober 2014 wurde der Antrag der Dotgay LLC von der ICANN abgelehnt. Die Verbindung zwischen dem Begriff .gay mit der Community der Schwulen und Lesben sei nicht zwingend, urteilte die ICANN damals. Infolge der Ablehnung als Community-Domain sollte .gay unter den vier angetretenen Bewerbern versteigert werden.
Die Dotgay LLC legte 2015 im Rahmen eines sogenannten Reconsideration Request Einspruch bei der ICANN ein, der ebenfalls mehrfach abgelehnt wurde. Im Mai 2019 wurde die Domain .gay letztlich zugelassen und das US-Unternehmen Top Level Design als Domain-Registrar anerkannt, nachdem alle Mitbewerber ihre Gebote zurückgezogen hatten.
.gay wird in einigen Ländern seitdem gezielt blockiert. Anstelle einzelner Domains blockieren sie gleich eine ganze TLD. Das will .meow umgehen. Die Domain sei ein subtiles Zeichen der Solidarität, das nur Eingeweihte verstehen würden, schreibt das queere Projekt auf seiner Website.
(rah)
Künstliche Intelligenz
Probleme mit Lüftersteuerung: Nvidia zieht GeForce-Treiber 595.59 zurück
Der GeForce-Treiber 595.59 macht Probleme, so massive Probleme, dass Nvidia den Download des Treibers nicht mehr anbietet, während die Spezialisten der Firma auf Ursachenforschung gehen.
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Eigentlich war der Treiber als optimierter „Game ready“-Treiber für den Titel Resident Evil: Requiem am 26. Februar online gegangen. Er sollte optimal für die Performance des neuen Survival-Horror-Spiels von Capcom abgestimmt sein, welches am 27. Februar in den Verkauf ging. Doch schon am Releasetag des Treibers, also noch vor Resident Evil: Requiem, mehrten sich Nutzerberichte, die von Problemen mit der Lüftersteuerung auf ihren hochgezüchteten GeForce-Grafikkarten berichteten.
Die Probleme reichten von ungewöhnlich niedrigen Taktraten über Stabilitätsprobleme bis hin zu Abstürzen und schwarzen Bildschirmen. Offenbar hat es aber keine dauerhaften Defekte gegeben, die sich auf die Verwendung des GeForce-Treibers zurückführen lassen.
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Arbeiten am Treiber dauern an
Offenbar drangen diese auch zu Nvidias Treiberabteilung vor und bereits wenige Stunden nach der Veröffentlichung zog man dort die Notbremse und schaltete den Download des Treibers offline. Nutzern, die das Paket bereits installiert hatten und die Probleme mit der Lüftersteuerung bemerkten, empfahl Nvidia einstweilen die Rückkehr zur Version 591.86, solange Fehlersuche und -behebung andauerten – das war vor 5 Tagen. Seitdem forschen die Treiberentwickler bei Nvidia wohl mit Hochdruck nach der gut versteckten Ursache.
Hohn und Spott von Nutzerseite ließen indes nicht lange auf sich warten: Die Firma konzentriere ihre Entwicklerkapazitäten seit der RTX-5000-Reihe nur noch auf KI, lasse wohl mit Vibe-Coding eine KI auch den Treiber verschlimmbessern oder ihr sei die treue Spieler-Fangemeinde angesichts der KI-Milliarden wohl zunehmen egal. Auch wenn das sicherlich Übertreibungen sind, spiegeln sie doch den Frust der GeForce-Nutzer wider.
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Kein Einzelfall
Tatsache ist, dass Nvidia nicht das erste Mal von umfangreicheren Treiberproblemen heimgesucht wird. Schon die aktuelle GeForce-RTX-5000-Reihe mit den PCIe-5.0-fähigen Blackwell-Grafikchips war von Problemen betroffen, die zunächst auf PCIe 5.0 zurückgeführt wurden. Außerdem gab es anfangs einige fehlkonfigurierte RTX-5000-Karten im Handel, wiewohl hier eher die Firmware und nicht der Treiber schuld war – auch wenn Nvidia die Firmware-Ursache bestritt.
Kurz darauf fiel wohl die RTX-4000-Reihe durch die Treiber-Qualitätskontrolle und einige Studios empfahlen für ihre Spiele ältere Treiber aus der Vor-Blackwell-Zeit.
Allerdings treten auch schwerwiegende Bugs wie dieser immer mal wieder auf. Schon vor knapp 16 Jahren machte ein gravierendes Lüftersteuerungsproblem die Runde, das damals sogar Totalausfälle der GeForce-Grafikkarten zur Folge hatte.
(csp)
Künstliche Intelligenz
Social Media: Griechenland will Unter-15-Jährigen Digital-Riegel vorschieben
In der griechischen Politik deutet sich ein digitaler Paukenschlag an, der weit über die Grenzen des Mittelmeerstaates hinaus Beachtung finden dürfte. Die Regierung unter Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis bereitet derzeit ein Gesetz vor, das die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren landesweit untersagen soll; in Griechenland beginnt die Strafmündigkeit mit der Vollendung des 15. Lebensjahres.
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Damit schlägt Athen einen deutlich restriktiveren Kurs ein als etwa Portugal, wo Eltern über eine Freischaltung mitentscheiden dürfen. In Griechenland soll das Verbot universell gelten: Kommen soll ein staatlich verordneter digitaler Schutzraum, der keinen elterlichen Ermessensspielraum lässt.
Hinter den Kulissen arbeiten die Ministerien für Justiz, digitale Verwaltung und Gesundheit laut Euractiv unter Hochdruck an der rechtlichen Ausgestaltung. Ursprünglich war die Präsentation des Entwurfs bereits für diese Woche vorgesehen. Doch aus Regierungskreisen verlautete nun, der Termin sei auf Anfang März verschoben worden.
Mitsotakis selbst habe das Dossier zur Chefsache erklärt, heißt es in dem Bericht. Für den Konservativen gehe es dabei nicht nur um Jugendschutz, sondern auch um strategisches politisches Kalkül: Er strebt einen parteiübergreifenden Konsens an, der ihm im Hinblick auf eine anstehende Verfassungsreform den Rücken stärken soll.
Kids Wallet als digitale Schranke
Technisches Herzstück der Verbotsstrategie ist eine bereits existierende Lösung: Die Kids Wallet. Diese App wird in Griechenland bereits verwendet, um den Verkauf von Tabak und Alkohol an Minderjährige zu unterbinden. Das System funktioniert über eine Kopplung der Geräte von Eltern und Kindern. Die App generiert einen Barcode, der das Alter verifiziert, ohne unnötig viele persönliche Daten preiszugeben. Was im stationären Handel durch das Scannen an der Kasse erfolgt, soll nun auf die digitale Welt übertragen werden. Plattformbetreiber müssten die Verifizierung über die digitale Brieftasche direkt in ihre Registrierungsprozesse integrieren. Wer sich nicht daran hält, dem drohen empfindliche Bußgelder.
Trotz der bestehenden technologischen Basis stehen dem Vorhaben Hürden entgegen. Branchenvertreter geben zu bedenken, dass ein isoliertes Verbot sozialer Netzwerke zu rechtlichen Inkonsistenzen führen könnte. Auch wenn Instagram, TikTok, Facebook & Co. für Unter-15-Jährige gesperrt würden, blieben andere problematische Bereiche des Netzes wie Pornografie, Online-Glücksspiel oder gewaltintensive Gaming-Plattformen zunächst unberücksichtigt.
Gegner der Initiative monieren, dass diese Ungleichbehandlung vor Gericht kaum Bestand haben dürfte. Mit Klagen aus der Branche ist zu rechnen. Zudem formiert sich Widerstand unter Juristen: Sie prüfen, ob ein solch weitreichendes Verbot die Meinungsfreiheit der Jugendlichen unverhältnismäßig einschränkt.
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Zwischen Verbot und Umgehung
Ein weiteres Problem ist die praktische Durchsetzbarkeit. Da die Nutzung der Kids Wallet bisher auf freiwilliger Basis erfolgt, bleibt zunächst offen, wie der Staat eine flächendeckende Installation erzwingen könnte. Zudem sind Jugendliche für ihren Einfallsreichtum bekannt: Schon jetzt berichten Beobachter von einfachen Umgehungsstrategien, bei denen etwa Screenshots von Barcodes älterer Heranwachsender oder der Eltern untereinander geteilt werden, um Alterskontrollen auszuhebeln. Ohne eine wasserdichte biometrische Koppelung oder eine Ausweispflicht könnte das digitale Verbotsschild so rasch zum Papiertiger werden.
Trotz dieser Zweifel erfährt die Regierung auch Rückhalt. Die Psychologin Maribelle Vogopoulou betonte gegenüber Euractiv, dass sich viele Eltern angesichts der digitalen Dynamik machtlos und überfordert fühlten. Die negativen Auswirkungen eines ungebremsten Social-Media-Konsums seien in den Praxen längst Alltag. Berichtet werde von sinkender Konzentrationsfähigkeit, schlechteren schulischen Leistungen und einer Zunahme von Aggressivität sowie Schlafstörungen. Ohne einen klaren gesetzlichen Rahmen ließen sich diese Phänomene kaum stoppen.
Deutsche Debatte verläuft ähnlich
Der restriktive Kurs findet auch in Deutschland Nachahmer. Auf ihrem jüngsten Bundesparteitag in Stuttgart beschloss die CDU, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einführen soll. Unter dem Motto „verantwortungsvolles digitales Erwachsenwerden“ sieht das Konzept vor, dass Kinder bis 14 Jahre komplett ausgesperrt werden, während für 14- bis 16-Jährige spezielle, eingeschränkte Jugendversionen der Dienste bereitgestellt werden müssen. Erst für Ältere soll der Zugriff uneingeschränkt möglich sein.
Zwischen den großen Volksparteien herrscht hierzulande mittlerweile seltene Einigkeit. Auch die SPD hat ihre ursprüngliche Ablehnung aufgegeben. Ein Impulspapier der Sozialdemokraten sieht nahezu identische Altersabstufungen vor. Zur technischen Umsetzung setzt die SPD auf die EUDI-Wallet. Doch auch hier regt sich Widerstand: Tech-Verbände, Kinder- und Bürgerrechtler bezweifeln die Wirksamkeit eines solchen Banns. Eine Studie für das EU-Parlament goss zusätzlich Wasser in den Wein der Regulierer. Die Forscher kamen zum Schluss, dass eine flächendeckende Altersverifikation in einer liberalen Demokratie kaum rechtssicher und praktisch umsetzbar sei.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Rat der Europäischen Union: Eichpflicht bei abgeschnittenen Ladekabeln soll weg
Nach mehr als zwei Jahrzehnten weitgehend unveränderter Technikvorgaben bekommt die europäische Messgeräterichtlinie ein Update: Der Rat der Europäischen Union (EU-Rat) hat eine Änderung der Richtlinie 2014/32/EU („Measuring Instruments Directive“, kurz MID) beschlossen. Damit sollen harmonisierte, technologieneutralere Anforderungen künftig auch für Messanlagen an Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und an Zapfsäulen für Gase wie Wasserstoff gelten; zudem werden Messgeräte für thermische Energie ausdrücklich auch für Kühlanwendungen erfasst.
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Dafür will der EU-Rat mit einer beschlossenen Änderung der Richtlinie über Messgeräte sorgen, die im Binnenmarkt nach einheitlichen Regeln geprüft und in Verkehr gebracht werden können. Die MID harmonisiert dafür Anforderungen und Konformitätsbewertung für bestimmte Messgeräte in der Europäischen Union.
Gemeinsame Standards für Ladestationen
Im Fokus steht unter anderem ein praktisches Problem an öffentlichen Ladepunkten: Kabel werden beschädigt oder gestohlen. Künftig müssen Messanlagen an Ladeeinrichtungen so ausgelegt sein, dass ein Kabel mit Steckverbinder entweder nicht austauschbar und durch eine geeignete Siegelung gesichert ist – oder, wenn es austauschbar sein soll, der Tausch möglich ist, ohne messtechnisch versiegelte Bauteile zu öffnen oder das metrologische Siegel zu brechen. Der Austausch darf die messtechnischen Eigenschaften der Anlage nicht beeinträchtigen. Damit soll ein Kabel im Schadensfall gewechselt werden können, ohne dass die Messanlage anschließend neu geprüft werden muss.
Messergebnisse auf Display oder Smartphone
Gas- und Elektrizitätszähler müssen Messergebnisse direkt am Gerät oder über eine Fernanzeige zugänglich machen. Bei Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Zapfsäulen für Gas dürfen Messdaten zusätzlich auch auf Geräten der Endnutzer angezeigt werden. Gleichzeitig werden spezifische Anforderungen bei Energieumrechnungen festgelegt, um unter anderem die Abrechnung vergleichbar zu machen.
„Die neue Messgeräterichtlinie setzt gemeinsame Standards für elektrische Ladeeinrichtungen und Zapfsäulen für Gas – und ebnet so den Weg für den breiten Ausbau der Ladeinfrastruktur. Das ist ein entscheidender Schritt für Europas Übergang zu einem grüneren und energieeffizienteren Mobilitätssystem und bringt uns einer saubereren Zukunft näher“, sagt Michael Damianos, Minister für Energie, Handel und Industrie der Republik Zypern.
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Wann die Änderungen kommen, ist noch unklar. Da es sich um eine Richtlinie handelt, müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben zunächst in nationales Recht umsetzen. Sobald die Verordnung veröffentlicht ist, tritt sie 20 Tage später in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften anzuwenden.
(mack)
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