Künstliche Intelligenz
Honor MagicPad 4: Dünnes Android-Tablet mit schnellem Chip
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Mit seiner geringen Bauhöhe von 4,8 mm (273,4 × 178,8 mm) ist das Honor MagicPad 4 wohl eines der derzeit dünnsten Geräte der Kategorie. Denn die bisher flachsten Geräte wie Apples iPad Pro 13 Zoll und Samsungs Galaxy Tab S11 Ultra messen um die 5,1 mm. Überdies ist es einen Millimeter dünner als sein Vorgänger. Trotz der Schlankheitskur stecken in der Rechenflunder mit Display Qualcomms aktueller Oberklassechip und ein großer 10.100-mAh-Akku.
Kleiner und leichter als der Vorgänger
Das heißt, dass im MagicPad 4 der Snapdragon 8 Gen 5 – nicht zu verwechseln mit dem Elite-Modell – steckt, der bisher nur in Smartphones verbaut ist. Damit dürfte das Tablet eine hohe Rechenleistung zutage bringen. Begleitet wird der Chip von 12 oder 16 GByte RAM sowie 256 respektive 512 GByte Flashspeicher.

Das Honor Magic Pad 4 wird in Weiß und Grau angeboten,
(Bild: Honor)
Damit das Tablet auch bei anspruchsvolleren Aufgaben oder beim Gaming kühl bleibt, verbaut Honor eigenen Angaben zufolge einen Zwei-Wege-Vapor-Chamber (VC) mit 13-schichtigem 3D-Kühlaufbau und einer Wärmeableitungsfläche von 81.717 mm². Wie zuverlässig diese Kühlung die dauerhafte Rechenleistung hält, werden Tests zeigen.
Das Display des neuen Honor-Tablets misst nun 12,3 Zoll (3000 × 1920 Pixel) in der Diagonale, was zwar etwas kleiner ist als die 13,3 Zoll des Vorgängermodells, allerdings kommt beim neuen Modell ein höherwertigeres OLED-Panel mit 165 Hz statt LCD-Technik zum Einsatz. Zudem ist der Bildschirm mit bis zu 2700 cd/m² deutlich leuchtstärker als jener des Vorgängers, der bis zu 1000 cd/m² lieferte.
Der Akku fällt mit seiner Nennleistung von 10.100 mAh zwar etwas kleiner als in der 3. Generation (12450 mAh) aus. Jedoch dürfte die Laufzeit aufgrund des potenziell effizienteren Bildschirms und Prozessors nicht davon beeinträchtigt werden. Das neue Tablet ist mit 450 g übrigens 145 g leichter als der Vorgänger, der knapp 600 g auf die Waage brachte. Damit wiegt es in etwa so viel wie Apples kleines iPad Pro mit 11-Zoll-Bildschirm (446 g).
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Android 16 mit optionaler PC-Oberfläche
Hinsichtlich Kameras und Multimedia verbaut Honor eine 13-MP-Kamera auf der Rückseite und vorne als Selfiekamera einen Sensor mit 9 MP. Zudem sind 8 Lautsprecher geboten, die Spatial-Audio unterstützen. Ferner stecken die aktuellen Funkstandards Wi-Fi 7 und Bluetooth 6.0 im Tablet. Als Betriebssystem setzt Honor auf sein MagicOS 10 auf Basis von Android 16. Der Hersteller verspricht 6 Jahre Android-Updates und Sicherheitspatches, was durchaus gut ist.

Honor Magic Pad 4 mit optionalem Zubehör.
(Bild: Honor)
Die Software des MagicPad 4 soll genauso wie die der ebenso angekündigten Foldables Magic V6 eine geräteübergreifende Zusammenarbeit mit Smartphones und Multi-Plattform-Umgebungen – also auch Apples Ökosystem – ermöglichen. Zudem soll ein bei Bedarf aktivierbarer Desktopmodus ein „PC-ähnliches Arbeitserlebnis“ inklusive „Dateiverwaltung und Multitasking-Workflows“ ermöglichen, sagt der Hersteller.
Für das neue Tablet verlangt Honor ab 599 Euro. Das Gerät ist in den Farben Grau und Weiß erhältlich.
(afl)
Künstliche Intelligenz
EUDI-Wallet: Der regulatorische Fahrplan zur digitalen Identität
Die ursprüngliche eIDAS-Verordnung von 2014 schuf zwar einheitliche Regeln für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste im Binnenmarkt, verpflichtete die Mitgliedsstaaten aber nicht, eigene digitale Identitätssysteme bereitzustellen. Nach einem Jahrzehnt hatten daher nur wenige Staaten brauchbare nationale eID-Lösungen entwickelt, Interoperabilität war technisch fehleranfällig und fand kaum Akzeptanz. Letztlich blieb der private Sektor weitgehend außen vor.
Die Novelle – in Kraft seit 20. Mai 2024 und kurz eIDAS 2.0 genannt – korrigiert das grundsätzlich. Kernstück ist Artikel 5 a, dem zufolge alle 27 Mitgliedsstaaten mindestens eine EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) bereitstellen müssen, und zwar innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der ersten technischen Durchführungsrechtsakte (das erste Paket trat im November 2024 in Kraft, das zweite im Mai 2025). Danach haben die Mitgliedsstaaten jeweils 24 Monate Zeit, mindestens eine EUDI-Wallet bereitzustellen. Der von Deutschland kommunizierte Starttermin 2. Januar 2027 orientiert sich daran, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung mindestens einer EUDI-Wallet ab spätestens 31. Dezember 2026 besteht und ab dem 1. Januar 2027 die verpflichtende Akzeptanz durch öffentliche Stellen beginnt.

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.
Was macht die EUDI-Wallet gegenüber der bisherigen eID neu? Sie kombiniert erstmals drei Funktionsbereiche in einer App: die elektronische Identifizierung auf Sicherheitsniveau „hoch“, qualifizierte elektronische Signaturen (QES) und Siegel sowie Electronic Attestations of Attributes (EAA), also verifizierte Nachweise wie Führerschein, Hochschulzeugnis oder Versicherungsausweis. Der Nutzer entscheidet dabei selektiv, welche Attribute er an wen weitergibt. Das Need-to-know-Prinzip als technischer Designanspruch – also nur so viele Daten werden geteilt, wie für den jeweiligen Zweck benötigt werden – steht jedoch auf EU-Ebene durch aktuelle regulatorische Vorschläge unter Druck.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „EUDI-Wallet: Der regulatorische Fahrplan zur digitalen Identität“.
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Private Energiewende für Skeptiker: Praxisbericht – Wenn es nur ums Geld geht
Die Mehrzahl der Solaranlageninvestitionen enthält eine gehörige Portion Freude an der Technik und „ich will das einfach“. Das führt dazu, dass solche Anlagen dann entweder deutlich weniger rentabel sind als etwa ein ETF oder sie sogar negative Renditen über 20 oder sogar 30 Jahre bringen. Jeder soll nach seiner Façon glücklich werden, aber mit „das ist toll, das kostet mehr als es spart“ überzeugt man keine Kritiker. Ich unterbreite Ihnen hiermit einen Gegenentwurf: Wärmepumpe, Solaranlage und E-Auto nicht auf Tugendsignal optimiert, sondern auf geringste Gesamtkosten. Das ist dann nicht nur für Enthusiasten interessant, sondern für alle – unschätzbar wichtig in einer Demokratie.
Meine eigene Einstellung zur Haustechnik ist „Mir doch egal, wenn die Resultate stimmen.“. Deshalb schaue ich grundsätzlich nach den Systemen, die mir den größten Nutzen für die geringsten Kosten bringen. Es ist daher zumindest bemerkenswert, dass meine Heizung im Bestandshaus eine Wärmepumpe ist, dass ich eine Solaranlage auf der Doppelgarage betreibe und unser nächstes Auto aus reinem Kostenkalkül wahrscheinlich ein gebrauchtes E-Auto sein wird. Meine Überzeugung ist: Diese Effizienztechniken können bei korrekter Auslegung über ihre Lebenszeit billiger sein als feuerbetriebene Alternativen, und ich kann das mit eigenen Daten belegen. Man muss dazu allerdings den gut ausgetretenen Pfad der „koste-es-was-es-wolle“-Erneuerung verlassen und die eigene Situation auf minimale Kosten optimieren statt auf Gefühle.
- Effizienztechnik wird oft liebhabend viel zu teuer gekauft.
- Das ist aber keine technische Notwendigkeit.
- Auf Kosten optimierte Wärmepumpen, Solaranlagen und E-Autos können Alternativen bei den Kosten deutlich schlagen.
- Das überzeugt dann auch Skeptiker.
- Voraussetzung dazu ist eine entsprechende Auslegung.
Dieser Artikel beleuchtet meine private Energiewende als kritischer Nutzer. Sie klammert alle gern beworbenen ökologischen Aspekte aus – nicht, weil sie mir egal wären, sondern weil diese Effekte sich im Nachhinein regelmäßig als viel geringer als erhofft herausstellen. Bei der persönlichen Kostenoptimierung dagegen sind passend geplante Systeme nachvollziehbar gut. Im Wirtschaftlichkeitsvergleich meiner umgesetzten und geplanten Investitionen schlägt Strom als Energieträger die fossilen Feuer-Alternativen (und Biobrennstoffe ohnehin) – oft sogar recht deutlich. Dieser Artikel ist somit nicht nur für Solar-Nerds interessant, sondern gerade für die, die zweifeln.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Private Energiewende für Skeptiker: Praxisbericht – Wenn es nur ums Geld geht „.
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KI-Chatbots in WhatsApp: Meta muss Konkurrenten zulassen
Die Europäische Kommission wird Meta anweisen, konkurrierende KI-Chatbots in seinem Messengerdienst WhatsApp zuzulassen. Das gab die Kommmission am Mittwoch bekannt. Der Schritt erfolgt, nachdem der US-amerikanische Tech-Konzern Anfang März eine Zugangsgebühr eingeführt hatte.
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Im Februar leitete die EU-Kommission eine Untersuchung gegen Meta ein. Die Kommission ist der Ansicht, dass Meta seinen Konkurrenten den Zugang zu WhatsApp-Daten erschwert und damit gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Die Wettbewerbshüter drohten mit Zwangsmaßnahmen, woraufhin Meta im März konkurrierende KI-Assistenten temporär für ein Jahr und gegen eine Gebühr wieder auf WhatsApp zuließ.
Mutmaßlicher Verstoß gegen Wettbewerbsregeln
Nach einer Analyse der Auswirkungen dieser Änderungen teilte die Kommission nun Meta mit, „dass die überarbeitete Richtlinie offenbar denselben Effekt hat, nämlich den Ausschluss von KI-Assistenten von Drittanbietern aus WhatsApp, und somit auf den ersten Blick gegen EU-Wettbewerbsregeln verstößt“.
„Um dem Wettbewerb ernsthaften und irreparablen Schaden zu ersparen, beabsichtigt die Kommission, Meta anzuweisen, den Zugang für KI-Assistenten von Drittanbietern unter den gleichen Bedingungen wie vor dem 15. Oktober 2025 wiederherzustellen“, hieß es in einer Erklärung, aus der die Nachrichtenagentur Reuters zitiert. Die einstweilige Maßnahme der Kommission gilt demnach bis zum Abschluss der Untersuchung.
Reaktion von Meta
Nach EU-Recht können die Wettbewerbsbehörden Unternehmen anweisen, mutmaßlich gegen europäisches Recht verstoßende Geschäftspraktiken vorübergehend einzustellen. Diese Anweisungen wiederum können vor den Gerichten der EU angefochten werden.
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„Die Europäische Kommission plant, ihre Regulierungsbefugnisse zu nutzen, um einigen der weltweit größten Unternehmen die kostenlose Nutzung des kostenpflichtigen Produkts WhatsApp Business zu ermöglichen“, erklärte ein Meta-Sprecher in einer E-Mail. „Das bedeutet, dass eine kleine Bäckerei in Frankreich, die für die Nutzung des Dienstes zur Annahme von Croissant-Bestellungen bezahlt, die Kosten für OpenAI tragen wird. Kleine europäische Unternehmen sollten nicht für OpenAI aufkommen müssen.“
Die Kommission teilte am Mittwoch zudem mit, ihre Untersuchung auf Italien auszuweiten. Das war zuvor von den Ermittlungen ausgenommen, da die italienische Wettbewerbsbehörde im vergangenen Jahr eine eigene Untersuchung zu mutmaßlichen Wettbewerbsverzerrungen durch die KI-Politik von WhatsApp wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der KI-Chatbot eingeleitet hatte.
(akn)
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