Künstliche Intelligenz
Redmagic 11 Air im Test: Flaches Gaming-Smartphone mit Ausdauer, RGB und Lüfter
Das Redmagic 11 Air ist ein dünnes Smartphone mit 144-Hz-OLED, aktivem Lüfter und großem Akku. Schultertasten und starke Leistung sichern flüssiges Gaming.
Das Redmagic 11 Air ist ein Allrounder, der jedem gefallen will – nicht nur Gamern. Es kombiniert einen Snapdragon 8 Elite mit aktiver Kühlung, seitlichen Schultertasten und einem großen Akku mit satten 7000 mAh. Dazu kommt ein nahezu randloses OLED-Display mit 144 Hz und die Frontkamera, die unter dem Screen versteckt ist. Vorn und hinten gibt es viel Glas und zumindest auf den ersten Blick schauen den Interessenten vier Kameraobjektive an. Ist das alles nur Show oder taugt das schicke Gerät auch im Alltag? Das zeigt unser Test.
Design
Schon beim ersten Anfassen merkt man, dass das 11 Air anders ist als die meisten Smartphones. Trotz des großen Akkus ist das Gehäuse nur knapp 8 mm dick, dabei sehr kantig und wirkt besonders auf der Rückseite bewusst technisch. Unter der dortigen Glasabdeckung bringt Redmagic eine Zeichnung an, die auf den ersten Blick Leiterbahnen zu zeigen scheint, und gibt zugleich den Blick auf einen großen, RGB-beleuchteten Lüfter frei.
Vorn kommt Gorilla Glass 7i zum Einsatz, hinten Gorilla Glass 5. Trotz des seitlich offenen Lüfters ist das Gerät nach IP54 gegen Staub und Spritzwasser geschützt – ungewöhnlich, denn der Lüfter muss Luft in das Gehäuse hinein- und wieder herausführen und benötigt dafür zwangsläufig eine Öffnung. Die Materialwahl verleiht dem Smartphone ein hochwertiges Finish, allerdings ist das Gerät schnell mit Fingerabdrücken übersät und manchem dürfte es zu rutschig sein. Die Verarbeitung ist dafür hervorragend.
Das Kameramodul passt zum auffälligen Design: Es steht sichtbar hervor und macht Eindruck, ist aber vergleichsweise schlicht bestückt. Von den vermeintlich vier Linsen sind nur zwei echt. Mehr High End gibt es vorn: Die Frontkamera kommt komplett ohne Notch aus und sitzt unter dem nahezu formatfüllenden Display. In der Praxis wirkt das sehr modern – vor allem beim Spielen und beim Schauen von Videos, da kein Ausschnitt den Gesamteindruck trübt. Dafür muss man mit den bekannten Nachteilen einer Kamera unter dem Display leben: Es gelangt etwas weniger Licht zum Sensor.
Display
Das 6,8 Zoll messende OLED-Panel gehört zu den Stärken des Geräts. Es löst mit 2688 × 1216 Pixeln auf und erreicht bis zu 144 Hz. Die Touch-Abtastrate von bis zu 2500 Hz richtet sich klar an Gamer.
Im Alltag überzeugt das Display mit gleichmäßig schmalen Rändern und hoher Helligkeit. Messungen lagen bei knapp 1500 cd/m², waren aber nicht reproduzierbar. Subjektiv ist die Ablesbarkeit im Freien gut. Die unter dem Display versteckte Frontkamera bleibt im Betrieb praktisch unsichtbar. Gerade beim Spielen ist das ein echter Vorteil. Ein Always-on-Display ist ebenfalls vorhanden.
Kamera
Bei der Hauptkamera beschränkt sich Redmagic auf das Nötigste: Auf der Rückseite sitzen ein 50-Megapixel-Sensor (Omnivision OV50E) mit optischer Bildstabilisierung sowie eine 8-Megapixel-Weitwinkelkamera. Eine Telekamera fehlt – für ein Gaming-Smartphone ist das üblich, angesichts des Preises wäre sie aber drin gewesen. Die Blenden liegen bei f/1.89 für die Haupt- und f/2.2 für die Weitwinkeloptik.
In der Praxis liefert die Hauptkamera solide, wenn auch keine herausragenden Ergebnisse – für ein Gaming-Smartphone ist das überdurchschnittlich, für die Preisklasse insgesamt in Ordnung. Bei gutem Licht gelingen klare, scharfe Aufnahmen, die Nachbearbeitung greift allerdings recht aggressiv ein. Die Weitwinkelkamera fällt deutlich ab: Ihre Bilder wirken kühler, zeigen schneller Bildrauschen und halten weniger Details fest als die der Hauptoptik. Für Social-Media-Posts reicht das, mehr sollte man aber nicht erwarten.
Die Frontkamera mit 16 Megapixeln sitzt unter dem Display. Diese ungewöhnliche Platzierung erkauft sich Redmagic mit eher weichen Selfies, die anschließend per Software geglättet werden – Farben und Flächen wirken dadurch schnell unnatürlich. Bei guten Lichtverhältnissen ist das Ergebnis dennoch akzeptabel.
Bei Videos sind mit der Hauptkamera maximal 8K (4320p) mit 30 Bildern pro Sekunde möglich. Praxisgerechter und gerade bei seitlichen Schwenks sinnvoller sind allerdings 4K mit 60 fps. Die Qualität ist in beiden Fällen gut. Die Frontkamera nimmt mit 1080p bei 60 fps auf und liefert für Videochats absolut ausreichende Ergebnisse.
Testfotos – Redmagic 11 Air
Ausstattung
Im Inneren des Redmagic 11 Air arbeitet Qualcomms Snapdragon 8 Elite. Zwar handelt es sich dabei nicht um den aktuellen, sondern um den Chipsatz der vorherigen Generation, dennoch liefert er weiterhin eine sehr hohe Rechenleistung – insbesondere bei Spielen. Je nach Variante stehen 12 oder 16 GB RAM sowie 256 oder 512 GB interner UFS-4.1-Speicher zur Verfügung. Einen microSD-Slot gibt es nicht.
Im Alltag überzeugt das Smartphone durch schnelle Reaktionszeiten und eine insgesamt sehr flüssige Performance. In unseren Benchmarks erreicht das Gerät im PCMark Work 3.0 rund 25.800 Punkte, im 3DMark Wild Life Extreme sind es 6850 Punkte. Die Ergebnisse unterstreichen die starke Gaming-Ausrichtung: Neben dem Hauptprozessor kommt ein zusätzlicher Redcore-R4-Chip zum Einsatz, der für stabilere Bildraten und geringere Latenzen sorgen soll – auch in anspruchsvollen Titeln.
Eine weitere Besonderheit des Redmagic 11 Air ist die Kühlung, denn die ist bei diesem Modell aktiv ausgelegt. Der kleine Kühler soll bis zu 24.000 Umdrehungen pro Minute leisten und wird mit einer Vapor Chamber und weiteren Schichten zur Wärmeverteilung kombiniert. Im Alltag springt der allerdings in erster Linie in Games und Benchmarks an – und das ist auch gut so, denn das Rauschen des Lüfters ist in direkter Nähe deutlich zu hören. Zwar kommt Wärme bei längeren Benchmark-Sessions trotz aktiven Lüfters an der Rückseite an, bleibt aber zumindest moderat und hilft spürbar, Maximalleistung länger zu halten.
Das hilft auch beim Dauerzocken. Seitlich sitzen dafür kapazitive Schultertasten, die mit einer Abtastrate von 520 Hz arbeiten und im Test verlässlich funktionierten. Die Touch-Tasten fallen ansonsten im Alltag kaum auf und stören daher nicht, sind in Games, die sie unterstützen, aber ein echter Mehrwert.
Etwas schade ist – in Anbetracht der restlichen Ausstattung des Oberklasse-Phones – die Geschwindigkeit des USB-C-Anschlusses. Sie ist mit USB 2.0 angegeben und entsprechend langsam. Beim Funk bleibt das 11 Air ebenfalls eher konservativ, mit Wi-Fi 6 und Bluetooth 5.4. Positiv sind hingegen NFC und ein Infrarot-Port zur Steuerung von Haushaltsgeräten, den viele aktuelle Flaggschiffe nicht mehr bieten.
Der Fingerabdrucksensor ist zwar gut platziert, zeigte sich im Test aber anfangs nicht immer beim ersten Mal „freigiebig“. Allerdings legte sich das nach einem weiteren Firmware-Update, der optische Sensor reagierte dann zuverlässig. Die Stereo-Lautsprecher sind kräftig und müssen sich in dieser Preisklasse nicht verstecken.
Software
Auf dem 11 Air läuft ab Werk Redmagic OS 11, das auf Android 16 basiert. Zentral ist der Game Space, der ab Werk per Seitentaste (der „Magic Key“ lässt sich aber auch anders belegen, etwa mit der Taschenlampenfunktion) gestartet wird und dann aus dem Smartphone eine Konsole macht – inklusive Leistungsprofilen, Overlays und einem KI-Trainer, der beim Zocken Tipps gibt.
Rund um die Oberfläche baut Redmagic zusätzliche KI-Funktionen ein. Dazu gehören etwa Objekterkennung über die Kamera, Suche direkt vom Bildschirm sowie ein Tactical Coach, der aus Spieldaten Hinweise ableiten soll. Außerdem gibt es die Redmagic KI+ mit Funktionen wie Live-Übersetzer, KI-Transkript und KI-Notizblock.
Bei der Updateversorgung steckt der Hersteller hinter der Pixel- oder Galaxy-Konkurrenz von Google und Samsung kaum mehr zurück. Redmagic nennt für das 11 Air und neuere Modelle fünf Generationen an Android-Versionsupdates sowie Sicherheitsupdates ab Marktstart – wenn der Hersteller das so umsetzt, ist das stark! Da das 11 Air mit Android 16 startet, wären theoretisch Versionen bis Android 21 abgedeckt.
Akku
Der Akku ist ein echtes Statement: 7000 mAh in einem derart schlanken Gaming-Smartphone sind selten – auch in höheren Preisklassen. Im Praxistest hielt das Smartphone rund zwei Tage durch. Im normalen Alltag dürften für die meisten Nutzer gut drei Tage drin sein – ein hervorragender Wert, gerade angesichts der flachen Bauform. Wer viel zockt, muss allerdings damit rechnen, dass schon nach wenigen Stunden Schicht im Schacht ist.
Auch das Aufladen geht zügig vonstatten. In Ankündigungen war teils von 120 Watt die Rede, im Lieferumfang findet sich allerdings ein 80-Watt-Netzteil. Damit dauert eine vollständige Ladung knapp über eine Stunde – für 7000 mAh ein angenehm kurzer Wert. Interessant für Spieler ist der Bypass-Modus: Er leitet den Strom beim Spielen direkt an die Hardware, soll so den Akku entlasten und die Hitzeentwicklung weiter senken. Im Test war dieser Vorteil allerdings bestenfalls messbar, aber kaum spürbar. Einzig kabelloses Laden fehlt.
Preis
Das Redmagic 11 Air gibt es in zwei Speichervarianten. Die Version mit 12/256 GB kostet direkt beim Hersteller 499 Euro. Bei Amazon bekommt man es für 529 Euro. Die Version mit 16/512 GB liegt direkt beim Hersteller bei 599 Euro. Auf Amazon sind es rund 619 Euro. Als Farben gibt es Phantom (Schwarz/transparent), Prism (Weiß/transparent) und ganz neu auch Trace (Orange/transparent)
Fazit
Das Redmagic 11 Air ist eigentlich ein Spezialist – aber einer, der trotz vergleichsweise niedrigem Preis fast alles kann. Aktiver Lüfter, Schultertasten, großes OLED-Display mit hohen Abtastraten, eine unter dem Screen versteckte Selfiecam, viel Speicher, ein enorm schneller Chipsatz und obendrein ein 7000-mAh-Akku: Diese Kombination findet man im klassischen Smartphone-Markt kaum.
Im Gegenzug ist die Hauptkamera zwar in Ordnung, letztlich aber nur Mittelmaß. Die Weitwinkeloptik fällt noch deutlicher ab, und eine Telekamera fehlt komplett. Auch kabelloses Laden wäre die Kirsche auf der Sahnetorte gewesen – Fehlanzeige. Hinzu kommt der USB-C-Anschluss, der lediglich nach 2.0-Standard arbeitet und den ansonsten hervorragenden Eindruck des dünnen und sehr schicken Smartphones zusätzlich trübt. Verschmerzbare Punkte sind das aber allesamt: Das Redmagic 11 Air ist ein richtig gutes Smartphone mit fantastischem Preis-Leistungs-Verhältnis – nur Hobbyfotografen kommen nicht voll auf ihre Kosten.
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SK Hynix: Börsengang in den USA steht bevor
Der südkoreanische Halbleiterkonzern SK Hynix plant seinen Börsengang in den USA bereits im August. Das berichtete am Mittwoch die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich dabei auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen. SK Hynix wolle mit dem Schritt von der starken Nachfrage nach KI-bezogenen Aktien profitieren und seine Investorenbasis verbreitern.
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Laut dem Bericht von Reuters wird die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) voraussichtlich in der übernächsten Woche den entsprechenden Antrag von SK Hynix genehmigen.
Über die Einzelheiten der Börsennotierung, einschließlich Umfang und Zeitpunkt, sei noch nicht entschieden worden, teilte SK Hynix in einer Erklärung gegenüber Reuters mit. Der Chiphersteller hatte im März mitgeteilt, vertraulich einen Antrag auf Börsennotierung in den USA gestellt zu haben. Damals hieß es, der Börsengang könnte ein Volumen von bis zu 14 Milliarden US-Dollar erreichen.
SK Hynix ist der weltweit zweitgrößte Hersteller von Speicherchips und ein wichtiger Zulieferer für den US-Konzern Nvidia. Dank seiner marktbeherrschenden Stellung bei Hochleistungs-Speicherchips (High Bandwidth Memory, HBM), die in KI-Servern zum Einsatz kommen, hat das südkoreanische Unternehmen stark von KI-Boom und Speicherkrise profitiert.
Mit einem Börsendebüt im August würde sich SK Hynix in die Phalanx spektakulärer Börsengänge einreihen, die in der zweiten Jahreshälfte an den US-Aktienmärkten erwartet werden. Der für Ende dieser Woche geplante Rekord-Börsengang von Elon Musks Raumfahrtunternehmen SpaceX soll 75 Milliarden US-Dollar einspielen. Einen Wettlauf um den Gang an die Börse liefern sich derweil die beiden KI-Unternehmen Anthropic und OpenAI. Claude-Entwickler Anthropic reichte am 1. Juni vertraulich einen Antrag auf Börsengang in den USA ein und kam damit überraschend dem Konkurrenten OpenAI zuvor. Der ChatGPT-Entwickler beantragte nur wenige Tage später eine Aktienplatzierung – Details bleiben aber noch geheim.
(akn)
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Uber verklagt New York City wegen Gesetz zum Schutz von Fahrern
Der US-Dienstleistungskonzern Uber Technologies hat Klage gegen die Stadt New York eingereicht, um die Durchsetzung eines kürzlich verabschiedeten Gesetzes zu verhindern. Das neue Gesetz, das Fahrer vor „ungerechtfertigten Deaktivierungen“ schützen soll, würde nach Ansicht von Uber das Unternehmen dazu zwingen, Fahrer auf seiner Plattform zu belassen, selbst wenn der Fahrdienstvermittler festgestellt hat, dass diese gegen Standards, Vereinbarungen und Richtlinien des Unternehmens verstoßen haben.
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Das lokale Gesetz 52, das am 28. Juli in Kraft tritt, untersagt es Fahrdienstvermittlern wie Uber oder Lyft, Fahrer ohne einen„triftigen Grund“ zu entlassen. Bei Betrug und „grobem Fehlverhalten“ wie Gewalt, sexueller Belästigung oder Übergriffen sowie Diskriminierung sind Entlassungen zulässig.
Verstoß gegen verfassungsmäßige Rechte
In der am Dienstag vor dem Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York eingereichten Klage (AZ. 1:26-CV-04893) erklärte Uber, das Gesetz schütze Fahrer, die sich gefährlich, bedrohlich oder anderweitig unangemessen verhalten, in unzulässiger Weise. Zugleich verletze das Gesetz die Rechte des Unternehmens auf freie Meinungsäußerung und ein ordnungsgemäßes Verfahren (due-process right) gemäß der US-Verfassung sowie der Verfassung des Staates New York. Uber beantragte eine einstweilige Verfügung sowie eine dauerhafte Unterlassungsanordnung, um das Gesetz zu stoppen. Über die Klage berichtete unter anderem die Nachrichtenagentur Bloomberg.
Sollte das Gesetz wie geplant in Kraft treten, „würde es die Verträge von Uber dauerhaft beeinträchtigen, die Übermittlung und Offenlegung sensibler und geschützter Informationen erzwingen, die Uber sonst nicht preisgeben würde, eine zumindest vorübergehende Zusammenarbeit mit Fahrern erzwingen, die Uber sonst deaktivieren würde, Uber einem unfairen und einseitigen Entscheidungsverfahren unterwerfen sowie potenziell zu Reputationsschäden und einem Verlust an Geschäftsvolumen und Firmenwert führen“, heißt es in der Klageschrift.
Möglicherweise Tausende Anträge auf Wiederaufnahme
Das im Januar vom New Yorker Stadtrat mit großer Mehrheit verabschiedete Gesetz soll Fahrer vor einer ungerechtfertigten Deaktivierung durch die Fahrdienstvermittler schützen. Die Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen die Fahrer 14 Tage vor Wirksamwerden der Deaktivierung über die Maßnahme informieren müssen. Auch können Fahrer eine Untersuchung durch die Behörde für Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz beantragen. Der Fahrdienstvermittler muss dann nachweisen, dass ein triftiger Grund sowie ein legitimer wirtschaftlicher Beweggrund für die Deaktivierung vorlagen.
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Laut Uber könnten die mehr als 12.000 Fahrer in New York City, die seit Juli 2019 von Uber deaktiviert wurden, eine Wiederaufnahme beantragen. Das Unternehmen beklagt, dass es für die mögliche erneute Überprüfung und Bearbeitung Tausender Deaktivierungsfälle „enorme Ressourcen aufwenden“ müsste.
(akn)
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Medizinregistergesetz: Maximale Löschfrist mit 100 Jahren praktisch unbefristet
Das geplante Medizinregistergesetz (MRG) stößt bei Fachleuten zwar grundsätzlich auf Zustimmung, in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages überwogen jedoch die Forderungen nach Nachbesserungen. Vertreter von Forschungseinrichtungen, Registerbetreibern, Patientenorganisationen, Industrie und Datenschutz begrüßten zwar den Versuch, die Nutzung medizinischer Daten zu verbessern. Zugleich machten sie deutlich, dass aus ihrer Sicht erhebliche Probleme bei der Datenqualität, Finanzierung, Datenschutz und Governance ungelöst bleiben. Auch die vorgesehene Nutzung von Teilen der Krankenversichertennummer (KVNR) als Grundlage für eine Forschungskennziffer blieb umstritten.
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Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, die Nutzung und Verknüpfung von Daten aus Medizinregistern zu erleichtern. Dr. Anne Regierer, Sprecherin der Arbeitsgruppe Register der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF), begrüßte insbesondere die Möglichkeit der Datenverknüpfung und die geplante Qualitätsentwicklung von Registern.
Krankenversichertennummer als Basis für Forschungskennziffer umstritten
Kritik gibt es dafür, dass laut MRG-Entwurf künftig der unveränderbare Teil der KVNR genutzt werden soll, um daraus Forschungskennziffern beziehungsweise Pseudonyme für die Verknüpfung von Registerdaten zu erzeugen. Zwar wird die KVNR von einigen Akteuren als pragmatische Lösung angesehen, weil sie bereits in großen Teilen des Gesundheitswesens verfügbar ist. In der Anhörung und den begleitenden Stellungnahmen wurden jedoch Zweifel laut, ob sie den Anforderungen einer langfristigen Gesundheitsdateninfrastruktur gerecht werden kann.
Experten verweisen darauf, dass zahlreiche für die Forschung relevante Datenbestände außerhalb der klassischen Gesundheitsversorgung liegen und dort keine KVNR verwendet wird. Das betrifft etwa Daten aus der Prävention, Rehabilitation, Sozialforschung oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Bereits im Vorfeld der Anhörung hatte der IT-Sicherheitsrechtler Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker gewarnt, eine Forschungskennziffer greife zu kurz, „solange sie nicht wirklich sektorübergreifend angelegt ist und Datenverknüpfungen etwa für Präventions- oder Pandemieforschung ermöglicht“.
Auch die Koordinierungsgruppe Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (GFDI) kritisiert die Konzentration auf die KVNR. Sie warnt vor einer Situation, in der unterschiedliche Gesetze verschiedene Identifikatoren voraussetzen – von der KVNR über die Steuer-ID bis zu europäischen Identitäten. Für Registerbetreiber entstünden dadurch zusätzliche technische und organisatorische Aufwände. Zudem sei die KVNR für manche Registerformen nur eingeschränkt nutzbar. Als Beispiele werden Obduktionsregister oder Lebendspenderegister genannt. Mehrere Fachvertreter stellten deshalb die Frage, ob die KVNR allenfalls eine Übergangslösung sein könne und langfristig ein sektorübergreifender Identifikator benötigt werde.
Forscher fordern langfristige Finanzierung der Register
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Innerhalb der Register-Community gibt es erhebliche Zweifel, ob die vorgesehene Qualifizierung tatsächlich angenommen wird. Regierer berichtete, dass in einer Befragung der Registerbetreiber kaum jemand Interesse gezeigt habe, das geplante Qualifizierungsverfahren unter den aktuellen Bedingungen zu durchlaufen. „Eigentlich keiner der anwesenden Registerbetreiber hat gesagt: Zum jetzigen Zeitpunkt würden wir das Qualifizierungsverfahren für uns in Betracht ziehen“, sagte sie. Als Hauptproblem nannte sie die fehlende langfristige Finanzierung. Viele Register würden bislang über Projektmittel oder Spenden finanziert. Deshalb müsse geprüft werden, ob qualifizierte Register künftig als echte Forschungsinfrastruktur über zentrale Finanzierungsmodelle unterstützt werden könnten. Regierer und Dr. Anna Niemeyer vom Deutschen Netzwerk Versorgungsforschung sprachen sich für eine stärker wissenschaftlich geprägte Einrichtung aus, die Register aktiv bei Qualitätsentwicklung, Standardisierung und Methodik unterstützt.
Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht Potenzial in dem Gesetz. Der stellvertretende Leiter des Ressorts Arzneimittelbewertung, Dr. Andreas Vervölgyi, betonte, dass Register künftig deutlich stärker für Forschungsvorhaben genutzt werden könnten. Gerade registerbasierte Studien seien in anderen Ländern längst etabliert, in Deutschland bislang aber kaum möglich. Dafür benötige es jedoch zusätzliche Unterstützung bei Methodik, Planung und Durchführung solcher Studien.
Zweifel an Datenqualität
Besonders deutlich fiel die Kritik der unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus. Dr. Rimma Berenstein machte deutlich, dass das Gesetz zwar technische und datenschutzrechtliche Verbesserungen bringe, das eigentliche Problem aber nicht löse: die Qualität der Daten. „Die Datenplattform bringt eben nichts, wenn die Daten, die dort erhoben werden, die relevante Fragestellung gar nicht beantworten können“, sagte sie. Viele bestehende Register seien ursprünglich für wissenschaftliche Fragestellungen aufgebaut worden und enthielten nicht die Informationen, die beispielsweise für Nutzenbewertungen neuer Arzneimittel benötigt würden. Oft fehlten wichtige Angaben zu Patientenmerkmalen, Folgetherapien oder Langzeitverläufen.
Der G-BA fordert deshalb weitergehende Eingriffsmöglichkeiten. So solle der Ausschuss künftig die Möglichkeit erhalten, bestimmte krankheits- oder therapiebezogene Register selbst zu initiieren oder bestehende Register entsprechend weiterzuentwickeln. Zudem sprach sich Berenstein für Meldepflichten der Leistungserbringer sowie für Datenerhebungen mit Widerspruchslösung aus, um möglichst vollständige Datensätze zu erhalten. Nur mit qualitativ hochwertigen und vollständigen Daten könnten Register tatsächlich dazu beitragen, Versorgungsentscheidungen zu verbessern oder die Wirksamkeit neuer Therapien zu bewerten.
Registerlandschaft gegen Evidenzlücken
Aus Sicht des G-BA würden solche Register zudem dazu beitragen, Evidenzlücken nach der Markteinführung neuer Arzneimittel zu schließen. Berenstein verwies darauf, dass Hersteller häufig kein unmittelbares Interesse daran hätten, zusätzliche Daten zu bestimmten Fragestellungen zu erheben. Insbesondere bei hochpreisigen und komplexen Therapien fehle es oft an vergleichenden Langzeitdaten, etwa dazu, welche Patienten tatsächlich profitieren oder wie sich verschiedene Behandlungsoptionen im Versorgungsalltag schlagen. Unabhängige Register könnten hier Transparenz schaffen und die Datengrundlage für Nutzenbewertungen deutlich verbessern.
Unterstützung erhielt diese Position vom GKV-Spitzenverband. Dessen Abteilungsleiter Medizin, Dr. Bernhard Egger, verwies darauf, dass Registerdaten künftig zwar grundsätzlich für Nutzenbewertungen nutzbar würden, viele Register aber derzeit nicht die erforderlichen Informationen erfassten. Der vom G-BA vorgeschlagene Ansatz sei deshalb ein sinnvoller Weg, um Register stärker an den tatsächlichen Anforderungen der Versorgung auszurichten.
Eine besondere Rolle spielten in der Anhörung die Belange von Menschen mit seltenen Erkrankungen. Prof. Annette Grüters-Kieslich von der Eva Luise und Horst Köhler Stiftung begrüßte das Gesetz grundsätzlich, kritisierte jedoch, dass seltene Erkrankungen im Entwurf bislang nicht ausdrücklich berücksichtigt werden. Gerade für diese Patientengruppe seien Register von zentraler Bedeutung, da es häufig nur sehr wenige Betroffene gebe und andere Datenquellen oft fehlten. Register seien oftmals die wichtigste Grundlage, um Erkenntnisse über Krankheitsverläufe, Therapieeffekte und die tatsächliche Versorgungssituation zu gewinnen.
Dr. Christine Mundlos von der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) forderte darüber hinaus eine verbindliche Beteiligung von Patientenorganisationen bei der Gestaltung von Registern und deren Governance-Strukturen. Patienten würden häufig andere Fragestellungen als Wissenschaftler oder Behörden als relevant ansehen. Daher müssten ihre Perspektiven bereits bei der Entwicklung von Registern berücksichtigt werden. Zudem sprach sie sich für hohe Datenschutzstandards aus, da bei ultraseltenen Erkrankungen das Risiko einer Re-Identifizierung besonders hoch sei.
Viele Fragen an Datenschützer
Datenschutzrechtliche Fragen nahmen einen breiten Raum in der Anhörung ein. Die meisten Fragen gingen an den Datenschutzexperten Dr. Thilo Weichert, der erhebliche Bedenken gegen mehrere Regelungen des Gesetzentwurfs äußerte. Besonders kritisch sieht er die vorgesehenen Speicherfristen von bis zu 100 Jahren sowie Einschränkungen bei den Rechten der Betroffenen. „Die maximale Löschungsfrist ist mit 100 Jahren praktisch unbefristet“, sagte Weichert.
Besonders kritisch äußerte sich Weichert auch zur geplanten Forschungskennziffer auf Basis der KVNR. Die Gefahr einer Re-Identifizierung sei real. „Die Gefahr besteht natürlich. Sie besteht anhand der Krankenversichertennummer beziehungsweise Forschungskennziffer“, sagte er. Wenn diese Kennziffer bei vielen verschiedenen Stellen bekannt sei, könne sie genutzt werden, um Daten wieder konkreten Personen zuzuordnen. Hinzu komme, dass durch die Verknüpfung umfangreicher Datensätze bereits wenige zusätzliche Informationen ausreichen könnten, um pseudonymisierte Daten wieder einer Person zuzuordnen.
Opt-in oder Opt-out?
Auch die vorgesehenen Widerspruchsmöglichkeiten hält Weichert nur unter bestimmten Bedingungen für sinnvoll. Grundsätzlich sei ein Widerspruchsmodell praktikabler als die bisherige Einwilligungslösung, weil Einwilligungen in der Forschung häufig nicht eingeholt werden könnten. Voraussetzung sei jedoch, dass die Betroffenen umfassend informiert werden. „Dieser Widerspruch ergibt nur dann Sinn, wenn die Betroffenen auch informiert werden über das Recht des Widerspruchs. Und nicht nur einmal, sondern bei jeder Gelegenheit, wo die Daten von ihnen genutzt werden“, sagte Weichert. Genau dies sei im Gesetzentwurf bislang nicht vorgesehen. Nach seiner Auffassung werden zentrale Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung nicht ausreichend berücksichtigt. „Der pauschale gesetzliche Ausschluss von Betroffenenrechten, so wie das bisher im Gesetz vorgesehen ist, ist meines Erachtens eindeutig europarechtswidrig,“ so Weichert. Er zeigte sich „sehr skeptisch“, dass die Regelungen „vor dem Europäischen Gerichtshof oder auch dem Bundesverfassungsgericht standhalten“ würden.
Das geplante Zentrum für Medizinregister (ZMR) wurde von mehreren Sachverständigen kritisch bewertet. Während viele Experten die Einrichtung einer zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle grundsätzlich begrüßten, äußerte insbesondere Weichert Zweifel daran, dass das Zentrum in der vorgesehenen Form seine Aufgaben erfüllen könne. Nach seiner Einschätzung ist die personelle Ausstattung deutlich zu knapp bemessen. In der Anhörung verwies er darauf, dass das ZMR nach den bisherigen Planungen mit lediglich vier Stellen auskommen solle. Angesichts der vorgesehenen Aufgaben – von der Registerqualifizierung über Beratungsleistungen bis zu Kontroll- und Koordinierungsfunktionen – sei dies nicht realistisch. „Wie wollen Sie die notwendige Kompetenz, fachliche Kompetenz und die Manpower oder Womanpower über vier Personen zusammenbekommen?“, fragte Weichert. Auch andere Sachverständige plädierten dafür, das ZMR nicht als reine Verwaltungs- oder Genehmigungsbehörde auszugestalten.
Die technische Umsetzung der Datenverknüpfung wurde ebenfalls intensiv diskutiert. Prof. Fabian Prasser von der Charité betonte, dass vor allem einheitliche Verfahren für die Verknüpfung von Daten notwendig seien. Ob diese zentral über eine Vertrauensstelle oder dezentral organisiert würden, sei dagegen weniger entscheidend. Eine zentrale Stelle könne zwar für einheitliche Standards sorgen, gleichzeitig aber auch einen besonders sensiblen Angriffspunkt darstellen. Dezentrale Verfahren würden Risiken verteilen, könnten jedoch die technische Standardisierung erschweren.
Patienten wollen Daten spenden, aber sicher
Aus Sicht der Patientenvertreter ist Transparenz entscheidend. Siiri Duker von der BAG SELBSTHILFE betonte, dass viele Patienten durchaus bereit seien, ihre Daten für Forschungszwecke bereitzustellen. Voraussetzung sei jedoch, dass sie verständlich informiert würden und ihre Rechte einfach ausüben könnten. Wichtig seien „einfach verständliche und barrierefreie Informationen“, außerdem müssten Widerspruchsmöglichkeiten „möglichst einfach und gut handhabbar“ ausgestaltet werden. Duker sprach sich daher für eine zentrale Stelle aus, über die Patienten Auskünfte erhalten sowie Einwilligungen oder Widersprüche verwalten können.
Mieves lotet Finanzierungsmodelle mit Pharmaindustrie aus
Während sich die meisten Beteiligten in der Anhörung vor allem um die Qualitätssicherung, die Finanzierung der Registerlandschaft und den Datenschutz sorgten, wurde gegen Ende bereits über mögliche Finanzierungsmodelle diskutiert. SPD-Gesundheitspolitiker Matthias Mieves lotete dabei mit mehreren Sachverständigen aus, wie sich Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller künftig an Betrieb, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Register beteiligen könnten. Seine Fragen zielten auf konkrete Modelle für Fonds- und Umlagesysteme, bei denen die Industrie neben Staat und Kostenträgern zur Finanzierung der Infrastruktur beitragen würde.
Marcel Fritz vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) erklärte, die Branche sei grundsätzlich bereit, sich an einem transparenten und nachhaltigen Finanzierungsmodell zu beteiligen. Voraussetzung seien klare Regeln und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen. Auch Dr. Philipp Kachel vom Institut für digitale Gesundheitsdaten sprach sich für einen zentralen Finanzierungsfonds aus, der sich aus Bundesmitteln, Beiträgen der Kostenträger sowie Beteiligungen von Pharma- und Medizintechnikunternehmen speisen könnte. Richard Bildat vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte darüber hinaus standardisierte Antragsverfahren, verbindliche Datenstandards und eine stärkere Rolle des geplanten Zentrums für Medizinregister bei der Koordinierung registerübergreifender Datennutzungen.
Trotz unterschiedlicher Schwerpunkte herrschte unter den Sachverständigen weitgehend Einigkeit darüber, dass Deutschland eine leistungsfähigere Gesundheitsdateninfrastruktur benötigt. Das Medizinregistergesetz wird dabei von den meisten Beteiligten als wichtiger erster Schritt angesehen.
(mack)
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