Connect with us

Datenschutz & Sicherheit

Roundcube Webmail: Angriffe auf Sicherheitslücken laufen


Die US-amerikanische IT-Sicherheitsbehörde CISA warnt vor Angriffen auf die quelloffene Software Roundcube Webmail. Es handelt sich um eine kritische und eine hochriskante Schwachstelle, die Kriminelle nun offenbar ins Visier nehmen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Warnung der CISA ist wie üblich äußerst knapp. Angriffe wurden demnach auf eine Schwachstelle bei der Deserialisierung von nicht vertrauenswürdigen Daten (CVE-2025-49113, CVSS 9.9, Risiko „kritisch“) sowie eine Cross-Site-Scripting-Lücke (CVE-2025-68461, CVSS 7.2, Risiko „hoch“) beobachtet. Wie die Angriffe aussehen und in welchem Umfang sie erfolgen, bleibt unklar. IT-Verantwortliche sollten jedoch nicht zögern und auf die jüngste fehlerbereinigte Fassung von RoundCube Webmail aktualisieren.

Die als „kritisch“ eingestufte Sicherheitslücke wurde vom NIST lediglich mit einem CVSS-Wert von 8.8 als hohes Risiko verortet. Allerdings tauchte Anfang Juni vergangenen Jahres bereits ein Beispiel-Exploit auf, der den Missbrauch der Lücke demonstriert. Angreifer können durch die Schwachstelle beliebige Befehle auf verwundbaren Systemen ausführen. Dazu ist ein gültiges Mailkonto nötig. Diese Sicherheitslücke hat Roundcube Webmail 1.5.10 und 1.6.11 geschlossen.

Die zweite Sicherheitslücke wurde kurz vor Weihnachten bekannt. Sie ermöglicht Cross-Site-Scripting-Angriffe. Die Schwachstelle betrifft die Verarbeitung des „Animate“-Tag in SVG-Dateien. Auch hier hat das NIST zunächst eine Einstufung als mittleres Risiko mit einem CVSS-Wert von 6.1 abgegeben, MITRE hingegen sieht ein hohes Risiko mit der Gefahrenstufe „hoch“ und einem CVSS-Wert 7.2. Die beobachteten Angriffe sprechen offenbar für letztere Einschätzung.

IT-Verantwortliche sollten ihre Systeme absichern, indem sie zumindest auf die fehlerkorrigierten Versionen 1.5.12 und 1.6.12 installieren. Darin haben die Entwickler die Cross-Site-Scripting-Lücke geschlossen. Hinweise für erfolgreiche Angriffe (Indicators of Compromise, IOCs) liefert die CISA ebenfalls nicht, mit denen Admins prüfen könnten, ob ihre Instanzen attackiert wurden.


(dmk)



Source link

Datenschutz & Sicherheit

TP-Link-Angriff: Microsoft im Visier, Deutschland im Glück


Bei der am Dienstag vom britischen National Cyber Security Center (NCSC) bekannt gemachten Angriffsserie auf Router und Access Points des Herstellers TP-Link hatten Angreifer offenbar die Microsoft Cloud im Visier. Deutschland ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aber nur in geringem Ausmaß betroffen. Zuvor hatten Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz aktiv vor Angriffen gewarnt und Kompromittierungs-Indikatoren zur Verfügung gestellt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Gruppierung APT-28, die dem russischen Militärgeheimdienst GRU zugerechnet wird, habe bei ihrem Angriff eine 2024 bekannt gewordene Zero-Day-Lücke (CVE-2023-50224) ausgenutzt, bestätigen die Sicherheitsbehörden. Ziel der Attacken, bei denen die DNS-Anfragen auf von den Angreifern kontrollierte Server geleitet wurden, soll die Übernahme von eigentlich wirksam verschlüsselten Sessions zu Microsofts Clouddiensten gewesen sein, berichtet die Firma in einer umfangreichen Stellungnahme.

„Glücklicherweise gehen wir mit Blick auf die nun erfolgreich gestörte Angriffskampagne von einer sehr geringen Betroffenenanzahl in Deutschland aus“, sagt BSI-Präsidentin Claudia Plattner auf Anfrage von heise online. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in einer ersten Einordnung die Zahl von 30 betroffenen Geräten genannt. Auf identifizierte Betroffene sind die Verfassungsschutzbehörden der Länder individuell zugegangen – was angesichts der überschaubaren Zahl möglich war.

Die meisten der betroffenen Geräte von TP-Link sind einige Jahre, teils weit über ein Jahrzehnt alt. „Auch und gerade Netzwerkgeräte wie Router können zum Einfallstor für Angriffe werden – regelmäßige Härtungsmaßnahmen, insbesondere das Schließen bekannter Sicherheitslücken, sind essentiell“, mahnt Plattner. „Wenn es Angreifern gelingt, in den Router einzudringen, können sie nicht nur das Gerät selbst, sondern potentiell auch alle angeschlossenen Geräte kompromittieren.“ In Sicherheitskreisen wird das im März von der US-Regulierungsbehörde FCC verhängte Importverbot für Router in engem Zusammenhang mit der Entdeckung der GRU-Kampagne gesehen.

Für viele der betroffenen Modelle (vollständige Liste des NCSC) gibt es jedoch längst keine Sicherheitsupdates vom Hersteller mehr. Für einige davon ist aber zumindest alternative Software aus dem OpenWRT-Projekt abrufbar. Diese Versionen sind laut OpenWRT-Aktiven im aktuellen Fall nicht kompromittiert. Stichproben von heise online haben derweil gezeigt, dass manche der betroffenen Modelle hierzulande auch weiterhin in Elektronikmärkten verkauft werden.


(mho)



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Digitale Überwachungsbefugnisse: Schwarz-rotes Sicherheitspaket „zum Großteil verfassungswidrig“


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nennt in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Sicherheitspaket (PDF) die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur biometrischen Fahndung im Internet und zur automatisierten Datenanalyse „zum Großteil verfassungswidrig“. Die Bürgerrechtsorganisation lehnt deshalb die Einführung der darin vorgeschlagenen Befugnisse und Änderungen fast rundweg ab.

Es handle sich bei den geplanten Befugnissen nicht nur um Werkzeuge, die zu schwerwiegenden Grundrechtseingriffen führen, sondern um „Instrumente zur potenziellen Massenüberwachung“, weil es sich eben nicht um gezielte Maßnahmen handle. Gleichzeitig würden keinerlei Nachweise vorliegen, dass diese Befugnisse tatsächlich zu einer effektiven Polizeiarbeit beitragen würden, so die GFF.

Staatliche Souveränität vollkommen ausgeblendet

Besonders besorgniserregend sei auch, dass die Referentenentwürfe staatliche digitale Souveränität vollkommen ausblenden würden, heißt es in der Stellungnahme. Das liege daran, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass biometrische Abgleiche im Internet auch von privaten Unternehmen im Ausland durchgeführt werden dürfen. Zu solchen Unternehmen gehört zum Beispiel das umstrittene PimEyes, über das netzpolitik.org oftmals berichtet hat. Solche Unternehmen haben die Gesichtsbiometrie von Millionen Menschen gegen alle Regeln des europäischen Datenschutzes erlangt, indem sie ohne zu fragen Gesichtsbilder im Internet ausgewertet und gespeichert haben.

Darüber hinaus ist laut der GFF auf Grundlage des Entwurfs auch der Einsatz von Softwaretools privater Anbieter für eine Datenanalyse möglich, wie etwa die Software Gotham des US-Unternehmens Palantir. Trotz dieser Möglichkeit sieht der Entwurf laut der GFF keinerlei Vorgaben vor, die sensibelste Polizeidaten vor Fehlern, Datenlecks, unberechtigtem Zugriff, missbräuchlicher Nutzung oder Manipulation schützen. Sogar zum Training von KI-Systemen dürften polizeiliche Daten an private Unternehmen übermittelt werden.

Zivilgesellschaft warnt vor Plänen für KI-Fahndung

„Eingriffe in die Grundrechte aller Menschen“

Der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet ermögliche „schwerwiegende Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ – und das bei einer enormen Streubreite. Das ermächtige die Bundespolizei zu Eingriffen in die Grundrechte potenziell aller Menschen, kritisiert die GFF. Denn diese könnten nur begrenzt beeinflussen, ob zum Beispiel Bild- und Videomaterial oder Tonaufnahmen von ihnen gegen ihren Willen im Internet veröffentlicht werden.

Außerdem könnten durch den Abgleich Rückschlüsse auf besonders sensible Daten wie politische Einstellungen und sexuelle oder religiöse Orientierung gezogen werden, z.B. bei Aufnahmen von Demos, Veranstaltungen oder Gottesdiensten.

Wir sind communityfinanziert

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Das Internet mache mittlerweile einen erheblichen Teil des öffentlichen Raumes aus. Mit den neuen Befugnissen werde die Anonymität in diesem digitalen öffentlichen Raum faktisch unmöglich gemacht. Das sei mit enormen Abschreckungseffekten verbunden und habe erhebliche Auswirkungen auf die Ausübung von Grundrechten, kritisiert die GFF.

Kritik haben die Bürgerrechtler:innen auch an der Eingriffsschwelle für die Nutzung der Instrumente, die laut der schwarz-roten Koalition ab „erheblichen Straftaten“ gelten soll. Doch diese genügten nicht dem verfassungsrechtlich notwendigen Gewicht einer besonders schweren Straftat. Zudem würden die erfassten Straftaten im Gesetzentwurf nicht hinreichend konkretisiert.

„Mächtige Überwachungsmaßnahmen“ mit Palantir & Co.

Bei der automatisierten Datenanalyse, wie sie etwa Palantir durchführt, sollen große Mengen auch bislang ungefilterter oder getrennt gespeicherter Daten mit weiteren Daten verbunden und verarbeitet werden. Die Polizei erhofft sich durch die Zusammenführung neue Erkenntnisse.

„Dabei besteht die Gefahr, dass aufgrund von Fehlern im Analyseprogramm, insbesondere aufgrund diskriminierender Algorithmen, Menschen fälschlicherweise ins Visier der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden geraten, obwohl sie dafür keinen Anlass geboten haben“, kritisiert die GFF. Sie warnt zudem vor Einschüchterungseffekten und davor, dass aufgrund des Ausbaus der Überwachung immer mehr sensible Daten bei den Behörden gespeichert werden dürfen. „Automatisierte Datenanalysen sind mächtige Überwachungsmaßnahmen“, folgert die Organisation. Deswegen seien strenge Beschränkungen zum Schutz der Grundrechte nötig.

Die GFF fordert deswegen:

Die Datenanalyse sollte dabei insbesondere ausdrücklich auf einfach-automatisierte Abgleiche und reine Suchvorgänge begrenzt werden. Algorithmische Sachverhaltsbewertungen, Profiling und KI-basierte Analysen müssen ausgeschlossen werden. Die Menge der einbezogenen Daten ist stark zu begrenzen. Die Eingriffsschwellen für automatisierte Datenanalysen müssen erhöht und Schutzmaßnahmen gegen Fehler, Diskriminierung und Intransparenz aufgenommen werden.

In der 30 Seiten starken Stellungnahme, welche die GFF im Rahmen der Verbändebeteiligung abgegeben hat, sind zahlreiche weitere Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Überwachungspläne der Bundesregierung gelistet. Auch andere Organisationen aus der Zivilgesellschaft wie Amnesty International oder der Chaos Computer Club haben massive Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung.



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Keycloak 26.6 bringt Zero-Downtime-Updates und Workflows


Das Keycloak-Projekt hat Version 26.6.0 des Open-Source-Identity-Providers veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen fünf Features, die den Preview-Status verlassen und nun als vollständig unterstützt gelten. Für Unternehmen, die Keycloak in Kubernetes-Umgebungen betreiben, dürften dabei vor allem die Zero-Downtime-Patch-Releases und die Federated Client Authentication relevant sein.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die wohl praxisrelevanteste Neuerung laut Ankündigung: Patch-Releases lassen sich künftig als Rolling Updates innerhalb eines Minor-Release-Streams einspielen, ohne dass der Dienst unterbrochen wird. Zusammen mit dem ebenfalls verbesserten Graceful HTTP Shutdown, der Fehlermeldungen beim Abschalten einzelner Nodes verhindert, greift das Entwicklungsteam damit eine zentrale Anforderung containerisierter Deployments auf. Um von den Zero-Downtime-Patch-Releases profitieren zu können, genügt es laut Release Notes, die Update-Strategie für den Keycloak Operator auf „Auto“ zu setzen.

Daneben hat das Projekt die Federated Client Authentication in den produktiven Status befördert. Das Feature erlaubt es Clients, vorhandene Credentials eines externen Issuers zu nutzen, sobald eine Vertrauensbeziehung besteht. Individuelle Client-Secrets in Keycloak entfallen damit. Unterstützt werden Client-Assertions externer OpenID-Connect-Identity-Provider sowie Kubernetes Service Accounts. Organisationen mit mehreren Identity-Providern reduzieren so den Verwaltungsaufwand für Secrets erheblich. Die OAuth-SPIFFE-Client-Authentication bleibt allerdings im Preview-Status, da die zugrunde liegende Spezifikation noch nicht finalisiert ist.

Mit den nun unterstützten Workflows bringt Keycloak zentrale Funktionen aus dem Bereich Identity Governance and Administration (IGA) mit. Administratoren können Realm-Aufgaben wie das Lifecycle-Management von Benutzern und Clients in YAML-Dateien definieren und anhand von Ereignissen, Bedingungen oder Zeitplänen automatisiert ausführen lassen. Das Release enthält zudem neue Built-in-Steps, einen Troubleshooting-Guide sowie diverse Verbesserungen an der Workflow-Engine.

Auch der JWT Authorization Grant nach RFC 7523 gilt nun als produktionsreif. Er ermöglicht den Austausch externer JWT-Assertions gegen OAuth-2.0-Access-Token und hilft somit bei Anwendungsfällen, in denen externe Token in interne überführt werden müssen. Komplettiert wird das Quintett durch das neue Keycloak Test Framework, das den bisherigen Arquillian-basierten Ansatz ablöst.

Weiterlesen nach der Anzeige

Jenseits der fünf Haupt-Features liefert das Release weitere Neuerungen. Experimentell unterstützt Keycloak nun das OAuth Client ID Metadata Document (CIMD) – ein aufkommender Standard zur Beschreibung von OAuth-2.0-Client-Metadaten. Da das Model Context Protocol (MCP) ab Version 2025-11-25 CIMD voraussetzt, lässt sich Keycloak künftig als Authorization Server für MCP-Szenarien nutzen.

Als Preview erscheinen zudem die Identity Brokering APIs V2, die den Legacy Token Exchange V1 ablösen sollen, sowie Step-up Authentication für das SAML-Protokoll. Organisationen profitieren außerdem von isolierten Gruppenhierarchien pro Organisation, die Namenskonflikte innerhalb eines Realms vermeiden.

Auf der Infrastrukturseite unterstützt Keycloak inzwischen OpenJDK 25. Das Container-Image setzt allerdings weiterhin auf Java 21, um FIPS-Kompatibilität zu gewährleisten – für Unternehmen in regulierten Umgebungen bleibt damit alles beim Alten. Bestehende Deployments mit Java 21 sollen unverändert weiter funktionieren. Weitere Verbesserungen betreffen die automatische Truststore-Initialisierung auf Kubernetes und OpenShift, neue Client-Certificate-Lookup-Provider für Traefik und Envoy sowie überarbeitete HTTP-Access-Logs, die sensible Informationen wie Token und Cookies ausfiltern.

Vor dem Update auf Keycloak 26.6.0 sollten Administratoren die Breaking Changes im Upgrading Guide prüfen. JavaScript-basierte Policies erfordern nun ein aktiviertes Scripts-Feature. Client-URIs müssen HTTPS verwenden, und die Issuer-Konfiguration für JWT Authorization Grant und Client Assertions muss eindeutig einen Provider identifizieren.


(map)



Source link

Weiterlesen

Beliebt