Datenschutz & Sicherheit
Schuldaten im Darknet veröffentlicht: Betroffener reicht Beschwerde ein
Zeugnisse, Anwesenheitslisten, Beurteilungen, Gesundheitsdaten – der Datensatz, den die Erpresser an über 40 rheinland-pfälzischen Schulen erbeuteten, umfasst alle Aspekte einer Schulverwaltung. Allein die Dateiliste umfasst 500 MByte und listet 2,2 Millionen Dateien von der Excel-Tabelle bis zum Video vom Schulausflug auf. Insgesamt veröffentlichten die Kriminellen Ende Januar über 2 Terabyte gestohlener Daten, viele davon höchst sensibel. Nun hat ein Betroffener mit seinem Anwalt Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingelegt und sowohl der betroffene IT-Dienstleister als auch die Stadt Speyer reagierten auf die Veröffentlichung.
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In einer auf den 5. März datierten Pressemitteilung bestätigt die verantwortliche Topackt IT Solutions GmbH: „Seit gestern liegt nun die Bestätigung vor, dass die abgegriffenen Daten von einer bekannten Hackergruppierung im Darknet veröffentlicht wurden und dort zugänglich sind.“ Man sichte jetzt alle Daten und werde danach die „betroffenen Stellen gezielt und transparent über den Umfang der jeweiligen Daten informieren“. Überdies mahnt das Unternehmen zur Zurückhaltung, um „keine zusätzliche Aufmerksamkeit auf die Daten zu lenken und eine weitere Verbreitung zu verhindern“.
Schüler meldet Sicherheitsprobleme
Bereits einen Tag zuvor hatte die Stadt Speyer in einer knappen Erklärung ebenfalls eine Prüfung der geleakten Daten angekündigt. Einem Betroffenen ging diese „sorgfältige Prüfung“ jedoch nicht schnell genug. Der ehemalige Schüler einer Speyerer Schule begab sich im Darknet auf Spurensuche und entdeckte seine Kontaktdaten, Fehlstunden und weitere Informationen aus seiner Schullaufbahn auf der Leaksite der Lockbit-Ransomware. Er erhebt über seinen Anwalt in einer Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz schwere Vorwürfe.
So habe er bereits während seiner Schulzeit Ende 2023 Sicherheitsprobleme beim Server seiner Schule an den Dienstleister gemeldet, habe sich jedoch abgewimmelt gefühlt. Seine Eindrücke schildert der ehemalige Schüler heise security wie folgt: „Der IT-Dienstleister hat das aber sehr heruntergespielt – man brauche ja kriminelle Energie, um so etwas zu tun und es gebe ja nicht viele Schüler, die sowas können“. Getan habe sich überdies seinem Eindruck nach wenig. Das Schüler-WLAN sei eingeschränkt, eine Datei mit Klartextpasswörtern verschlüsselt und manche Benutzerpasswörter geändert worden. Ein Angebot des damaligen Schülers, die Sicherheit des Schulservers erneut zu testen, sei im Sande verlaufen.
Etwa ein Jahr später, im Januar 2025, griff ein „Affiliate“ der Lockbit-Ransomware den Dienstleister Topackt an und verschlüsselte insgesamt 45 Server. Wie für die Gruppierung üblich, legten die Kriminellen eine Kopie der Daten an und schleusten sie aus dem Netz – sie forderten Topackt zudem über ihre Leaksite auf, bis zum 30. Januar Kontakt aufzunehmen. Bereits damals bestätigte das Unternehmen heise security den Angriff und die Identität der Angreifer – warum man bei Lockbit über ein Jahr mit der Veröffentlichung wartete, bleibt unklar.

Lockbit hat terabyteweise Daten von rheinland-pfälzischen Schulen abgezogen und im Darknet veröffentlicht.
Der Beschwerdeführer ist mittlerweile kein Schüler mehr, sondern arbeitet bei einem Bamberger Unternehmen für IT-Sicherheit. Er wirft der Stadt Speyer sowie Topackt vor, nicht die notwendigen Schritte unternommen zu haben, um Datensicherheit herzustellen. Außerdem, so sein Anwalt in dem Schreiben, habe die Stadt Betroffene unvollständig informiert. So „wurden diese nicht über den Umfang des Vorfalls benachrichtigt und haben nicht (!) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erhalten“, schreibt Anwalt Maisch.
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Wir haben uns die veröffentlichten Daten stichprobenartig angesehen. Sie entsprechen dem, was wir auf PCs einer Schulverwaltung erwarten würden – und leider lassen einige Dateien tief ins Sicherheitsniveau der angeschlossenen Schulen, womöglich aber auch des Dienstleisters blicken. So vergaben viele Schulen offenbar die Kennwörter für ihre Schüler offenbar nach einem leicht erratbaren Muster, das nicht dem Stand der Technik entspricht, für jeden Mitschüler offensichtlich ist – wohl aber nervigen IT-Support ersparen hilft. Über sechshundert Konten hatten zudem dasselbe sechsstellige kleinbuchstabige Passwort und auch die berüchtigten Kennwörter „123456“, „start“ und „test“ gaben bei mehreren hundert Konten ein Stelldichein. Immerhin 31 Mal wurde das datensparsamste Passwort „1“ vergeben – es lässt sich notfalls in einer Datenstruktur von einem Bit speichern.
Wir fanden Beurteilungen und Dienstzeugnisse von Lehrkräften sowie Fotos und Videos von Schulausflügen. In den falschen Händen ergeben die Daten Ansatzpunkte für Identitätsdiebstahl und Cybermobbing. Zu Geld machen konnte Lockbit sie jedoch offenbar nicht. Zu begrenzt ist ihr Einsatzfeld.
Dienstleister wehrt sich gegen Vorwürfe
Wir baten Topackt um eine Stellungnahme zu unseren Beobachtungen und den Vorwürfen des ehemaligen Schülers. Topackt-Geschäftsführer Michael Nist antwortete uns sehr ausführlich und schilderte detailliert, wie es zu dem Sicherheits-Lapsus kommen konnte. So sei das sechsbuchstabige Standardpasswort für automatisch installierte Systeme voreingestellt gewesen und die Kennwortrichtlinien zum Teil mit Schulen individuell vereinbart. Das sei auch notwendig, um den unterschiedlichen IT-Fähigkeiten der Schüler und Schülerinnen Rechnung zu tragen. Bereits seit dem Angriff im Jahr 2025 habe man Schulen darauf hingewiesen, dringend alle Passwörter zu ändern.
Nist widersprach jedoch vehement der Darstellung des Betroffenen. Man sei respektvoll mit ihm umgegangen, habe jedoch darauf hingewiesen, dass nur wenige Mitschüler die Fachkenntnisse des damals 17-Jährigen besäßen. Und man habe unmittelbar reagiert – einige Änderungen hätten jedoch zu Störungen im Schulbetrieb geführt und nicht zuletzt erhebliche Kosten für die Schulträger verursacht. Nist sagte heise security: „Wir weisen daher die Anschuldigung, es habe sich nichts verändert, entschieden zurück.“ Zudem habe Topackt mittlerweile seine Sicherheitsarchitektur runderneuert, Zugriffe eingeschränkt und bei einigen Schulträgern EDR-Lösungen etabliert.
Wie der Lockbit-Affiliate ins Schulnetz habe eindringen können, habe weder Topackt noch das LKA ermitteln können, sagte Nist. Vermutlich habe der Täter über einen Phishingangriff Zugriff erhalten, der Angriff habe jedoch nichts mit der durch den Ex-Schüler Jahre zuvor demonstrierten Sicherheitslücke zu tun. Diese habe nämlich auf physischer Anwesenheit in einer Schule beruht.
(cku)
Datenschutz & Sicherheit
Medizinregistergesetz: „Ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“
In rund 350 verschiedenen Datenbanken lagern Gesundheitsdaten aus Deutschland. Zu den größten dieser sogenannten Medizinregister zählen das „Deutsche Herzschrittmacher-Register“ mit den Daten von mehr als einer Million Patient:innen oder das „TraumaRegister DGU“, das Daten von über 100.000 Personen enthält.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will diese Daten für Forschende zugänglich machen. Dafür soll es einheitliche Vorgaben und Qualitätsstandards geben, das steht im Regierungsentwurf des Medizinregistergesetzes, der derzeit im Bundestag verhandelt wird. Ein neues Zentrum für Medizinregister (ZMR) soll die Register auf Datenschutz und Datenqualität prüfen. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen.
In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Mittwoch äußerten verschiedene Verbände und Fachleute deutliche Kritik an den Regierungsplänen: Der Entwurf verstoße gegen europäisches Recht, es drohe die Gefahr einer Reidentifizierung von Personen und die Widerspruchsmöglichkeiten der Patient:innen seien unzureichend. Abhilfe könne teilweise ein Änderungsantrag der Grünen schaffen, für den sich einige der Sachverständigen aussprachen.
Regelungen zum Datenschutz seien „mangelhaft“
Am deutlichsten fiel die Kritik von Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutz Expertise aus. Er bescheinigte dem Regierungsentwurf, „gegen Europarecht sowie nationales Verfassungsrecht“ zu verstoßen. Als Grund führte der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein an, dass die Regierung zentrale grundrechtliche Vorgaben und deren Konkretisierung in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachte. Der Entwurf sei daher „mangelhaft“.
Die DSGVO sieht vor, dass Betroffene bei jeder sie betreffenden Datenverarbeitung informiert werden müssen. Die Bundesregierung will die Betreiber von Medizinregister jedoch nur dazu verpflichten, allgemein und einmalig über die Zwecke ihrer Datenbank zu informieren. Die Betroffenen könnten so nicht nachvollziehen, was mit ihren Daten passiert, so Weichert: „Ich bin sehr skeptisch, dass diese Regelung dann vor dem Europäischen Gerichtshof oder auch vorm Bundesverfassungsgericht standhält.“
Außerdem seien die Schutzvorkehrungen für die Register unzureichend, was für die Betroffenen „ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“ bedeute. Dass das Gesetz eine Speicherdauer der Gesundheitsdaten von bis zu 100 Jahren vorsehe, vergrößere dieses Problem noch, sagte Weichert. Angesichts einer solchen Zeitspanne könne die Regierung nicht ernsthaft von einer Löschfrist sprechen.
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Das Risiko der Reidentifizierung
Auch die Bundesärztekammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den unzureichenden Datenschutz.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Daten qualifizierter Medizinregister miteinander verknüpft werden können. Die Betreiber sollen dafür registerübergreifende Pseudonyme auf Grundlage des unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) erstellen. Damit aber lägen den Registerbetreibern faktisch sowohl die identifizierenden Klardaten der Betroffenen als auch die pseudonymisierten Daten vor. Medizinregister sollten jedoch grundsätzlich nur mit pseudonymisierten Daten arbeiten, so die Forderung der Bundesärztekammer. Außerdem sollte die Registerarchitektur konsequent dem Grundsatz der Datenminimierung folgen.
Auch Thilo Weichert warnte vor der Gefahr der Reidentifizierung. Der Entwurf trage dazu bei, dass die Krankenversichertennummer zu einem „Kennzeichen von allgemeiner Bedeutung“ für den Gesundheitsbereich werde. Damit erhöhe sich das Risiko der Reidentifizierung massiv. Es bedürfe dann nur noch „eines geringen Zusatzwissens“, so Weichert in der Anhörung, um festzustellen, zu wem ein Datensatz gehört.
Bei der Krankenversichertennummer handele es sich gemäß der DSGVO zudem um eine „nationale Kennziffer“. Eine solche Ziffer ist aber nur dann zulässig, wenn der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen gewahrt bleibt, erklärte Weichert. Garantien dafür sehe der Gesetzentwurf nicht vor.
Widerspruchsrechte stärken
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe unterstrich, dass der Datenschutz insbesondere für vulnerable Gruppen wichtig ist. „Wir haben Menschen, die HIV-infiziert sind, unter unseren Mitgliedern. Da ist natürlich der Datenschutz ein ganz großes Thema“, sagte Siiri Ann Doka vom Dachverband, der bundesweit mehr als einhundert Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen vertritt.
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Die BAG Selbsthilfe sehe sich in einem Zwiespalt, sagte Doka. Einerseits begrüße ihr Verband es, wenn Medizinregister eingerichtet werden. Andererseits gebe es „erhebliche Risiken für die Daten der Patienten“. Dieses Spannungsverhältnis ließe sich auflösen, wenn Patient:innen stärker eingebunden werden. Alle stehen vor der gleichen Frage: „Will ich die Forschung fördern und im Grunde anderen auch Hilfestellung für ihre Erkrankung geben? Oder muss ich mich auf den Schutz meiner Daten konzentrieren?“
Zur Patientenbeteiligung zähle auch, dass Betroffene eine Möglichkeit erhalten, sich möglichst barrierearm darüber zu informieren, was mit ihren Daten passiert, und deren Nutzung gegebenenfalls differenziert widersprechen zu können, sagte Doka. Die BAG Selbsthilfe spreche sich daher für eine zentrale Vertrauensstelle aus, die auch die Widersprüche von Patient:innen aufnehme.
Forderung nach einer unabhängigen Vertrauensstelle
Der Verband greift damit einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf. Er sieht vor, eine unabhängige Vertrauensstelle beim Robert Koch-Institut einzurichten. Sie soll unter anderem Pseudonymisierungsverfahren vereinheitlichen und Widersprüche von Patient:innen entgegennehmen.
Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte stellt sich hinter diesen Vorschlag. Die Vertrauensstelle könne „einen wesentlichen Beitrag zu einer einheitlichen und transparenten Registerlandschaft leisten“ und zugleich die Betroffenenrechte stärken, schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrer Stellungnahme. Allerdings betont sie, dass dann geklärt werden müsse, wie die Vertrauensstelle finanziell und personell ausgestattet wäre.
Das hier mit Blick auf den Regierungsentwurf grundsätzlich Klärungsbedarf besteht, hat die Anhörung ebenfalls gezeigt. Denn für das neue Zentrum für Medizinregister sieht das Gesetz bislang gerade einmal vier Personen vor. „Wie wollen Sie so die notwendige fachliche Kompetenz zusammenbekommen“, fragte der sichtlich entgeisterte Thilo Weichert am Mittwoch, „um die zahlreichen Aufgaben zu erfüllen, die ein solches Zentrum wahrnehmen muss?“
Auch diese Frage sollte der Bundestag noch klären, bevor er im Plenum über den Gesetzentwurf abstimmt.
Datenschutz & Sicherheit
Sperre von Anthropics KI-Modellen: China soll Zugriff auf Mythos gehabt haben
Die US-Regierung hat die Abschaltung der KI-Modelle Fable 5 und Mythos 5 von Anthropic unter anderem angeordnet, weil es den Verdacht gibt, dass eine Gruppe mit Verbindungen zur chinesischen Regierung Zugriff auf letzteres hatte. Das berichtet das US-Magazin Semafor unter Berufung auf eine anonyme Quelle. Das könnte erklären, warum nicht nur das beschränkte Fable 5, sondern auch Mythos 5 gesperrt werden musste. Der Zugriff auf letzteres war eigentlich streng reglementiert. Sollte die Volksrepublik Zugriff darauf haben, könnte das ein Risiko für die nationale Sicherheit der USA darstellen, schreibt Semafor. Eine Bestätigung steht aber aus. Bislang hieß es, dass es eine Möglichkeit gegeben hat, Schutzmechanismen von Fable 5 zu umgehen, weshalb die Sperre angeordnet wurde.
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Holpriger Start und Kehrtwende
Anthropic hat Fable 5 vorigen Dienstag als inhaltlich eingeschränkte Variante des neuen Mythos 5 freigegeben. Erste Tests hatten die merklich höhere Leistungsfähigkeit des KI-Modells bestätigt, aber auch zu Kritik an den Sicherheitsmaßnahmen geführt. Stufte ein sogenannter Classifier eine Anfrage als heikel ein, beantwortete nicht Fable die Frage, sondern das ältere Modell Claude Opus 4.8. Damit wollte Anthropic verhindern, dass Angreifer die Fähigkeiten des Modells für Cyberattacken oder andere schädliche Zwecke ausnutzen. Das konnte aber auch bei „sicheren, normalen Inhalten“ passieren, heiß es in einem Hinweis. Das Vorgehen hat für viel Kritik gesorgt.
Am Freitag hat Anthropic dann unerwartet den Zugriff auf Fable 5 und Mythos 5 gesperrt – für alle Nutzerinnen und Nutzer weltweit. Auslöser war angeblich eine Exportkontrolldirektive der US-Regierung, die ausländischen Staatsangehörigen den Zugriff auf beide Modelle untersagt – auch ausländischen Anthropic-Angestellten innerhalb der USA. Am Wochenende hieß es dann, dass Amazon-CEO Andy Jassy vorher US-Finanzminister Scott Bessent von einem mutmaßlichen Jailbreak berichtet habe. Grundlage soll ein Bericht der Cybersicherheits-Abteilung seines Konzerns gewesen sein, in dem der angebliche Jailbreak erklärt wurde. Dass die Volksrepublik China Zugriff auf Mythos gehabt haben soll, wurde erst später bekannt. Die genauen Hintergründe bleiben deshalb unklar.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
phpBB: Kritische Sicherheitslücke ermöglicht Kompromittierung
IT-Forscher haben in der populären Forensoftware phpBB Sicherheitslücken entdeckt, die etwa die Anmeldung mit jedem Nutzerkonto ermöglichen. Das ganze Board lässt sich damit übernehmen. Ein Update steht bereit, das Admins zügig anwenden sollten.
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Das Leck finde sich seit zehn Jahren in der Software, schreibt der Anbieter des genutzten KI-Pentesting-Tools in einer Analyse. Wie Mitarbeiter von Aikido erklären, ist die Standardkonfiguration anfällig, mithin tausende Foren für Angriffe verwundbar. Unabhängig davon hat Dan Stefan Alexandru die Lücke und eine weitere ebenfalls aufgespürt.
Das phpBB-Team hat die Version 3.3.17 „Young Bertie“ veröffentlicht, die diese und weitere Lücken schließt, und bittet Foren-Admins um rasches Update der Software. Insgesamt stopft das Release vier Sicherheitslücken. Als kritisches Risiko gilt eine Umgehung der Authentifizierung, durch die Angreifer einen gültigen Session-Token als beliebiger aktiver Nutzer erhalten können. Mit einer einzigen HTTP-Anfrage, ohne vorherige Anmeldung. Damit lassen sich fremde Nutzerkonten übernehmen (CVE-2026-48611, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“). Diese Sicherheitslücke haben die beiden Entdecker unabhängig aufgedeckt und gemeldet.
Mehrere Sicherheitslücken: Jetzt updaten
Die zweite erwähnte Schwachstelle betrifft die Prüfungen in der OAuth-Implementierung, sie bedingt eine Schwachstelle vom Typ „Cross Site Request Forgery“ (CSRF). Wenn Opfer auf einen präparierten Link der Angreifer klicken, ermöglicht es die Übernahme des Kontos (CVE-2026-48612, CVSS 8.0, Risiko „hoch“).
Details zu den Lücken will Aikido noch nicht veröffentlichen, damit Admins Zeit zum Updaten haben. Allerdings ist die gepatchte Version veröffentlicht und mit einem einfachen diff gelangen Kriminelle an die nötigen Informationen, welcher Code verändert wurde. Angriffe sind daher in Kürze zu erwarten.
(dmk)
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