Künstliche Intelligenz
Schutzschirm mit blinden Flecken: Was die Regierung zum „Cyber-Dome“ offen lässt
Deutschland plant einen Umbau seiner digitalen Verteidigung nach israelischem Vorbild, das laut Bundesinnenministerium (BMI) „weltweit als eines der technologisch führenden Länder gilt“. Das BMI will für das Konzept, das bis Ende 2026 stehen soll, eng mit Israel zusammenarbeiten und von dessen „Erfahrungen bei der automatisierten Erkennung und Mitigation von Cyberangriffen […] profitieren“.
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Während das Bundesinnenministerium (BMI) den „Cyber-Dome“ als notwendigen Schutzschirm gegen Hybridangriffe bewirbt, bleiben zentrale Details zur Architektur, zu Datenflüssen und zu verfassungsrechtlichen Grenzen offen. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion (PDF), unter anderem von Jan Köstering, und weitere Antworten des BSI zeigen, dass noch vieles unklar ist.
Bei fast allen Fragen zur konkreten technischen Ausgestaltung, zu beteiligten Firmen und zur Rolle von Nachrichtendiensten verweist das BMI auf Geheimhaltungspflichten oder auf einen noch nicht abgeschlossenen Planungsprozess. Konkrete Details zur Zusammenarbeit sind laut BMI „regierungsintern noch nicht abschließend abgestimmt“.
Cyberpakt mit Israel
Grundlage der Kooperation ist eine „Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit“, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Januar 2026 in Jerusalem unterzeichnete. Die Zusammenarbeit soll über themen- und aufgabenabhängige Kooperationsformate auf Arbeitsebene laufen. Was dort genau vereinbart wird, bleibt für die Öffentlichkeit bislang unter Verschluss. Als erster konkreter Schritt aus diesem Pakt fand bereits im Januar eine Übung von Vertretern des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Israel statt, bei der die Abwehr eines weitreichenden Cyberangriffs trainiert wurde. Eine Anfrage von heise online zu Details, etwa welche KI-Systeme zum Einsatz kamen und zu den Ergebnissen, ließ das BSI bislang unbeantwortet.
Digitale Souveränität?
Das erklärte Ziel des BMI ist der Aufbau eines Systems in drei Clustern: ein Detektionsnetzwerk für Angriffe, ein Analyseverbund zur Auswertung und ein „offenes Ökosystem“ für die Verteilung von Warnungen. Dabei soll explizit israelisches Know-how bei der automatisierten Erkennung und Blockierung genutzt werden. Wie das mit digitaler Souveränität zusammenpasst, ist unklar, da der israelische Cyber-Dome massiv auf Technologien von US-Hyperscalern wie Google und Datenanalyse-Plattformen setzt.
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Auf die Frage der Linken, welche Erkenntnisse sich Dobrindt „hinsichtlich des Bevölkerungs- und Zivilschutzes von einem Austausch mit Israel angesichts der offensichtlich vollkommen unterschiedlichen geografischen, politischen und historischen Rahmenbedingungen für den Bevölkerungs- und Zivilschutz in Israel und Deutschland“ erwartet, antwortet die Bundesregierung, dass der Minister auf „praxisnahe Erkenntnisse aus einem Land mit hoher Einsatzfrequenz“ setze. Diese Erfahrungen sollen nicht eins zu eins übernommen, sondern „analytisch und angepasst an deutsche Verhältnisse“ in den hiesigen Bevölkerungsschutz einfließen. Auf Nachfrage, ob die Cybersicherheitsmaßnahmen erhöht wurden, erklärte das BMI zudem, dass durch den Konflikt im Nahen Osten bisher keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Cyberbedrohungslage in Deutschland erkennbar seien – eine Bewertung, die sich jedoch aufgrund der Dynamik jederzeit ändern könne. Die Behörden stünden hierzu im regelmäßigen Austausch.
Bezüglich menschenrechtlicher Maßstäbe und der Prüfung potenzieller Partnerfirmen, die in Überwachungs- oder Militärprogramme involviert sein könnten, blieb das Ministerium hingegen vage. Man teilte lediglich mit, dass bei jeder Kooperation, unabhängig vom Staat, „alle Gesetze eingehalten“ würden. Definierte rote Linien oder spezifische Ausschlusskriterien für Unternehmen nannte das BMI nicht. Laut Köstering ist „die mögliche Öffnung bundesdeutscher Datenbanken für Drittländer äußerst kritisch zu bewerten. Der Bundesregierung fehlt bislang ein überzeugendes Konzept, um sensible Datensätze vor dem Zugriff und der Verwertung durch gewinnorientierte Unternehmen zu schützen – sei es für das Training von KI-Systemen oder für andere Zwecke“.
Der Einsatz von KI, „etwa zur Zielerfassung“, werfe Köstering zufolge „schwerwiegende menschenrechtliche und völkerrechtliche Fragen auf. Im Kontext des Krieges im Gaza-Streifen stehen entsprechende Systeme im Verdacht, zu möglichen Kriegsverbrechen beigetragen zu haben. Vor diesem Hintergrund halte ich es für unverantwortlich, derartige Systeme ohne gründliche Evaluation und unabhängige Untersuchung überhaupt in Betracht zu ziehen.“
Keine Antwort zu KI-Systemen
Auf die explizite Frage der Abgeordneten, ob Software des US-Unternehmens Palantir oder KI-Systeme wie „Lavender“, die im israelischen Militärkontext zum Einsatz kommen, auch für den deutschen Cyber-Dome geprüft werden, heißt es: „Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht öffentlich zu operativen Details von technischen Schutzeinrichtung [sic] ausländischer Stellen („Third-Party-Rule“), um die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Partnern nicht zu gefährden“. Damit bleibt offen, ob Deutschland durch den Import israelischer Architektur indirekt neue Abhängigkeiten von umstrittenen US-Sicherheitsfirmen eingeht.
„Zunehmend wird deutlich, dass Palantir auch aufgrund der autoritären bis autokratischen Positionierungen seiner Eigentümer ein erhebliches Risiko durch den Datenaustausch darstellen kann. Deshalb sollte die Bundesregierung sowohl von Kooperationen im Inland als auch vom Ankauf entsprechender Technik im Ausland Abstand nehmen“, sagt Köstering. Selbst die Existenz gemeinsamer Dateien wird mit Verweis auf das Staatswohl weder bestätigt noch dementiert.
Interessant wird zudem die institutionelle Ausgestaltung, da in Israel zivile Cyberabwehr, Militär und Nachrichtendienste eng verzahnt sind, während in Deutschland das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten gilt. Die Bundesregierung benennt als deutsche Akteure „vor allem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei“.
Schweigen zur Rolle der Nachrichtendienste
Während offiziell nur Polizei- und IT-Sicherheitsbehörden als Partner genannt werden, verweigert das Innenministerium auf Nachfrage jede Auskunft darüber, ob auch der Bundesnachrichtendienst (BND) oder das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) über gemeinsame Dateien in den Cyber-Dome eingebunden sind. Unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz operativer Methoden wird weder bestätigt noch dementiert, ob deutsche Geheimdienste Daten mit ihren israelischen Pendants austauschen. Durch eine technische Hintertür des „Analyseverbunds“ wäre eine Vermischung von polizeilichen, geheimdienstlichen und militärischen Informationen möglich, die das deutsche Trennungsgebot faktisch aushebelt. Die Sorge vor kontrollfreien Räumen wächst zunehmend, etwa durch ein kürzlich bekannt gewordenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht hatte entschieden, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) ihre Kontrollrechte gegenüber dem BND im Streitfall nicht gerichtlich durchsetzen kann. Somit kann der Geheimdienst laut BfDI selbst entscheiden, was kontrolliert wird.
„Durch eine Beantwortung der Fragen nach Nutzung gemeinsamer Dateien zwischen dem BfV und ausländischen Nachrichtendiensten könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden“, heißt es unter anderem in der Antwort der Bundesregierung. „Eine Konkretisierung hinsichtlich eines gegebenenfalls stattfindenden Austausches mit anderen Behörden könnte betroffene Personen oder Gruppen in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV zu erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten“, heißt es weiter.
(mack)
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US-Militärliste: Pentagon sanktioniert Chinas Tech-Giganten
Das US-Verteidigungsministerium hat im Rahmen des National Defense Authorization Act eine Reihe ziviler und kommerzieller chinesischer Firmen auf eine lange Liste militärnaher Unternehmen gesetzt. Das Dokument des Pentagons legt dar, dass diese Konzerne als Unterstützer des militärisch-zivilen Komplexes Chinas eingestuft werden: Sie seien direkt oder indirekt mit Ministerien, dem Staatsrat oder gar der Volksbefreiungsarmee verflochten.
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Unter den Neuzugängen stechen die IT-Riesen Alibaba und Baidu hervor, die für ihre Cloud-Infrastrukturen und KI-Modelle bekannt sind. Dazu gekommen sind der Batterie- und E-Autohersteller BYD sowie dessen Konkurrent Nio. Ebenfalls im Visier der US-Behörden stehen die Chiphersteller ChangXin Memory Technologies (CXMT) und Yangtze Memory Technologies (YMTC), die als Schlüsselfiguren der chinesischen Speicherchip-Industrie gelten.
Die Pentagon-Liste reicht über die herkömmliche Elektronik hinaus: Sie trifft auch die Biotech-Firma Wuxi AppTec, den Lidar-Spezialisten RoboSense und den Roboterhersteller Unitree, den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf seiner jüngsten China-Reise besuchte.
„Ansteckende“ China-Kontakte
Die Einstufung dürfte Lieferbeziehungen und internationale Kooperationen durcheinander wirbeln. Nahezu alle Neuzugänge sind Schwergewichte, die als Lieferanten und Dienstleister in globalen Wertschöpfungsketten verankert sind und viele westliche Firmen mit Cloud-Diensten, KI, Halbleitern, modernsten Sensoren oder Batterietechnologien versorgen.
Die Tragweite wird durch ein Verbot untermauert, das ab Sommer 2027 greift und weitreichende Konsequenzen für die Kunden der chinesischen Konzerne hat. Ab dann darf das Pentagon keine Verträge mehr abschließen, verlängern oder erneuern, wenn in den beschafften Gütern oder Services auch nur kleinste Beiträge der gelisteten Firmen enthalten sind.
Das betrifft nicht nur offensichtliche Hardwarekomponenten wie Speicherbausteine, sondern auch softwarebasierte Prozesse. Selbst die Nutzung der Alibaba Cloud im logistischen oder planerischen Herstellungsprozess eines Bauteils in einer Fabrik in China könnte ausreichen, um das Endprodukt für die US-Behörden zu sperren.
EU-Firmen zwischen den Fronten
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Wie real diese Bedrohung für die europäische Industrie ist, beschreibt SZ-Dossier am Beispiel Siemens. Der Konzern arbeitet in China seit Jahren mit Alibaba in der Cloud zusammen und hat diese Partnerschaft gerade erst auf Industriesimulationen und KI-gestütztes Ingenieurwesen ausgeweitet. Künftig könnte das Unternehmen bei lukrativen US-Aufträgen wie einer Modernisierung der Gebäudetechnik am US-Militärstandort in Wiesbaden detailliert nachweisen müssen, dass die erbrachte Leistung unabhängig von jeglichen Alibaba-Diensten zustande kam.
Ähnlich komplex ist die Lage beim Softwareunternehmen SAP, das enge Geschäfte mit der US-Armee betreibt. Gleichzeitig kooperiert er mit Alibaba.
Ungemach droht deutschen Firmen aber auch, wenn sie ihre Beziehungen zu den sanktionierten chinesischen Firmen abrupt kappen. China hat für diesen Fall gesetzliche Abwehrmechanismen gegen extraterritoriale Jurisdiktion in Stellung gebracht, die als Verordnung 835 bekannt sind.
(wpl)
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SK Hynix: Börsengang in den USA steht bevor
Der südkoreanische Halbleiterkonzern SK Hynix plant seinen Börsengang in den USA bereits im August. Das berichtete am Mittwoch die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich dabei auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen. SK Hynix wolle mit dem Schritt von der starken Nachfrage nach KI-bezogenen Aktien profitieren und seine Investorenbasis verbreitern.
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Laut dem Bericht von Reuters wird die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) voraussichtlich in der übernächsten Woche den entsprechenden Antrag von SK Hynix genehmigen.
Über die Einzelheiten der Börsennotierung, einschließlich Umfang und Zeitpunkt, sei noch nicht entschieden worden, teilte SK Hynix in einer Erklärung gegenüber Reuters mit. Der Chiphersteller hatte im März mitgeteilt, vertraulich einen Antrag auf Börsennotierung in den USA gestellt zu haben. Damals hieß es, der Börsengang könnte ein Volumen von bis zu 14 Milliarden US-Dollar erreichen.
SK Hynix ist der weltweit zweitgrößte Hersteller von Speicherchips und ein wichtiger Zulieferer für den US-Konzern Nvidia. Dank seiner marktbeherrschenden Stellung bei Hochleistungs-Speicherchips (High Bandwidth Memory, HBM), die in KI-Servern zum Einsatz kommen, hat das südkoreanische Unternehmen stark von KI-Boom und Speicherkrise profitiert.
Mit einem Börsendebüt im August würde sich SK Hynix in die Phalanx spektakulärer Börsengänge einreihen, die in der zweiten Jahreshälfte an den US-Aktienmärkten erwartet werden. Der für Ende dieser Woche geplante Rekord-Börsengang von Elon Musks Raumfahrtunternehmen SpaceX soll 75 Milliarden US-Dollar einspielen. Einen Wettlauf um den Gang an die Börse liefern sich derweil die beiden KI-Unternehmen Anthropic und OpenAI. Claude-Entwickler Anthropic reichte am 1. Juni vertraulich einen Antrag auf Börsengang in den USA ein und kam damit überraschend dem Konkurrenten OpenAI zuvor. Der ChatGPT-Entwickler beantragte nur wenige Tage später eine Aktienplatzierung – Details bleiben aber noch geheim.
(akn)
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Uber verklagt New York City wegen Gesetz zum Schutz von Fahrern
Der US-Dienstleistungskonzern Uber Technologies hat Klage gegen die Stadt New York eingereicht, um die Durchsetzung eines kürzlich verabschiedeten Gesetzes zu verhindern. Das neue Gesetz, das Fahrer vor „ungerechtfertigten Deaktivierungen“ schützen soll, würde nach Ansicht von Uber das Unternehmen dazu zwingen, Fahrer auf seiner Plattform zu belassen, selbst wenn der Fahrdienstvermittler festgestellt hat, dass diese gegen Standards, Vereinbarungen und Richtlinien des Unternehmens verstoßen haben.
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Das lokale Gesetz 52, das am 28. Juli in Kraft tritt, untersagt es Fahrdienstvermittlern wie Uber oder Lyft, Fahrer ohne einen„triftigen Grund“ zu entlassen. Bei Betrug und „grobem Fehlverhalten“ wie Gewalt, sexueller Belästigung oder Übergriffen sowie Diskriminierung sind Entlassungen zulässig.
Verstoß gegen verfassungsmäßige Rechte
In der am Dienstag vor dem Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York eingereichten Klage (AZ. 1:26-CV-04893) erklärte Uber, das Gesetz schütze Fahrer, die sich gefährlich, bedrohlich oder anderweitig unangemessen verhalten, in unzulässiger Weise. Zugleich verletze das Gesetz die Rechte des Unternehmens auf freie Meinungsäußerung und ein ordnungsgemäßes Verfahren (due-process right) gemäß der US-Verfassung sowie der Verfassung des Staates New York. Uber beantragte eine einstweilige Verfügung sowie eine dauerhafte Unterlassungsanordnung, um das Gesetz zu stoppen. Über die Klage berichtete unter anderem die Nachrichtenagentur Bloomberg.
Sollte das Gesetz wie geplant in Kraft treten, „würde es die Verträge von Uber dauerhaft beeinträchtigen, die Übermittlung und Offenlegung sensibler und geschützter Informationen erzwingen, die Uber sonst nicht preisgeben würde, eine zumindest vorübergehende Zusammenarbeit mit Fahrern erzwingen, die Uber sonst deaktivieren würde, Uber einem unfairen und einseitigen Entscheidungsverfahren unterwerfen sowie potenziell zu Reputationsschäden und einem Verlust an Geschäftsvolumen und Firmenwert führen“, heißt es in der Klageschrift.
Möglicherweise Tausende Anträge auf Wiederaufnahme
Das im Januar vom New Yorker Stadtrat mit großer Mehrheit verabschiedete Gesetz soll Fahrer vor einer ungerechtfertigten Deaktivierung durch die Fahrdienstvermittler schützen. Die Verordnung schreibt vor, dass Unternehmen die Fahrer 14 Tage vor Wirksamwerden der Deaktivierung über die Maßnahme informieren müssen. Auch können Fahrer eine Untersuchung durch die Behörde für Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz beantragen. Der Fahrdienstvermittler muss dann nachweisen, dass ein triftiger Grund sowie ein legitimer wirtschaftlicher Beweggrund für die Deaktivierung vorlagen.
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Laut Uber könnten die mehr als 12.000 Fahrer in New York City, die seit Juli 2019 von Uber deaktiviert wurden, eine Wiederaufnahme beantragen. Das Unternehmen beklagt, dass es für die mögliche erneute Überprüfung und Bearbeitung Tausender Deaktivierungsfälle „enorme Ressourcen aufwenden“ müsste.
(akn)
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