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Datenschutz & Sicherheit

Signal-Angriffe: Politische Realität beißt den IT-Admin


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Dass die jüngsten Phishing-Attacken auf Politiker, Beamte, Journalisten und andere Akteure in der Hauptstadtblase teilweise erfolgreich waren, mag man noch als selbstverschuldet abtun. Denn auf diese Phishingversuche hätte niemand reinfallen müssen. Ein Problem aber bleibt, und das adressieren auch die jetzt ins Feld geführten zahlreichen „Lösungen“ nicht.

So hat unter anderem die als betroffen geltende Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) den Abgeordneten inzwischen dringend den Messenger Wire empfohlen, der auf den Dienstgeräten des Bundestages als Alternative zur Verfügung steht.

Tatsächlich ist eine angepasste Version des Messengers namens „Wire Bund“ vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und für ausreichend sicher befunden worden, um die unterste der Geheimhaltungsstufen der Bundesrepublik einzuhalten. Wire Bund ist bis zur Stufe Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) zugelassen.

Wire Bund folgt dabei dem Prinzip einer geschlossenen Benutzergruppe: Nur zugelassene Geräte können darin registriert werden. Verschiedene Instanzen können sich föderieren, um etwa Kommunikation zwischen Bundestag und BSI zu erlauben.


Ein Kommentar von Falk Steiner

Ein Kommentar von Falk Steiner

Falk Steiner ist Journalist in Berlin. Er ist als Autor für heise online, Tageszeitungen, Fachnewsletter sowie Magazine tätig und berichtet unter anderem über die Digitalpolitik im Bund und der EU.

Auch andere Services werden gerade als irgendwie besser angepriesen: Das etwas ins Vergessen geratene Threema rückt wieder in den Fokus, Matrix und Element sind bei der Bundeswehr als „BWMessenger“ im Einsatz und der „Bundesmessenger“ als Weiterentwicklung daraus könnte ebenfalls auf mehr Interesse stoßen.

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Doch Klöckners Brief zeigt vor allem, was außerhalb des Berliner Politikbetriebs vielleicht schwer verständlich ist: Die Präsidentin und die Bundestags-Admins haben nur Einfluss auf die IT der Bundestagsverwaltung („Parlakom”) und ihrer Mitarbeiter, aber nicht der Abgeordneten und Fraktionen.

Darüber hinaus müssen Systeme die Logik der Bundesverwaltung und ihrer Sicherheitsbedürfnisse abbilden: Sichere Kommunikation erfolgt in gekapselten Umgebungen – was über „VS-NfD“ ist, muss in separaten Systemen verhandelt werden. Signal etwa ist etwa auf Dienstgeräten, die dem „Sichere Inter-Netzwerk Architektur“-Standard (SINA) folgen, gar nicht installierbar, da nicht geprüft.

Für die Sicherheitsstandards ist die Kommission des Ältestenrates für Informationstechnologien und Digitalisierung (IuD-Kommission) des Deutschen Bundestages zuständig. Sie betont, es sei „zu berücksichtigen, dass die IT-Landschaft des Deutschen Bundestages ein Verbundsystem darstellt”. Es gibt Dienste für Abgeordnete, parlamentarische Gremien und die Bundestagsverwaltung, die Fraktionen betreiben aber „aufgrund ihrer eigenständigen Stellung ihre eigene Informationstechnik“.

Der Bundestag ist ein Parlament frei gewählter Abgeordneter. Und diese grundgesetzlich verbriefte Freiheit heißt auch: Jeder Abgeordnete hat das Recht, eigene IT zu nutzen. Die IT der Fraktionen ist ebenfalls unabhängig, wenn auch – nach einigen schlechten Erfahrungen – oft an die Hauptkonzepte des Hauses angelehnt.

Für alle Menschen, die vor allem mit der IT-Organisationsbrille auf den Bundestag schauen, zeigt sich hier ein wesentlicher Teil des Problems: Die Menschen sollen innerhalb der Umgebung „Bundestag“ mit unterschiedlichen Arbeitsmitteln nach unterschiedlichen Standards interoperabel arbeiten können.

Die Abgeordneten genießen einen besonders hohen Schutz – auch vor der Exekutive. Während manche vielleicht kein Problem damit hätten, wenn der Verfassungsschutz zur Gefahrenabwehr ihre Inbox scannt oder das BSI eine Firewall wirksam konfiguriert, wäre das für andere womöglich inakzeptabel – denn das würde Kontrolle des Parlaments ermöglichen, das seinerseits eigentlich die Exekutive, also die Behörden, kontrollieren soll.

Ein inhaltlich harmloses Beispiel hilft, das zu illustrieren: die Tagesordnung des Bundestages. Sie muss zwischen den Fraktionen abgestimmt werden, üblicherweise von den Parlamentarischen Geschäftsführern. Die müssen sich mit Fraktionsmitarbeitern und Abgeordneten rückkoppeln. Und weil Politik nicht nur im Bundestag stattfindet, kommen weitere Akteure ins Spiel. Soll ein Minister sprechen, muss dessen Haus einbezogen werden. Das ist aus Bundestagssicht organisationsfremd. Minister sind oft, aber nicht immer zugleich Abgeordnete.

Der vielleicht schwierigste Teil: die Parteien und ihre Apparate – mit Parteizentrale, Bundesgeschäftsführer, Mitarbeitern. Die Mitglieder des Präsidiums wiederum sind vielleicht Ministerpräsidenten, Bundesminister, Bundestagspräsidentin oder Fraktionsvorsitzende. Dann müssen vielleicht noch Arbeitnehmerflügel oder die Mittelstandsgruppe konsultiert werden.

Eine Partei ist keine staatliche Organisation, sondern ein privater Verein – und darf auch nicht auf Services von Bundesbehörden zurückgreifen. Für ihre Parteiarbeit wiederum dürfen sie, denn sonst wäre das eine Nutzung von Staatsmitteln zu dafür nicht vorgesehenen Zwecken, ihre Dienstgeräte und deren Software aus staatlichen Funktionen nicht nutzen.

Überdies haben Politiker oft mehrere Rollen: Friedrich Merz ist Bundeskanzler, Parteivorsitzender, Abgeordneter und kooptiertes Mitglied im Vorstand des CDU-Kreisverbandes Hochsauerland. Er muss als Kanzler hochsicher kommunizieren können. Als Abgeordneter ist er frei, die Nutzung der Parlaments-IT und Fraktionsdienste wie etwa geteilter Laufwerke unterliegt den jeweiligen Regeln für diese. Als Parteivorsitzender und Vorstandsmitglied im Heimatkreisverband ist er formal normaler Bürger.

All das sind Gründe, warum eine einfache „Lösung“ – „der Admin“ lässt einen „sicheren Messenger“ zu und kontrolliert die Infrastruktur – an der Vielzahl von Organisationskontexten scheitert. Weshalb in der Realität oft das private Endgerät das Kommunikationsmittel der Wahl ist. Und da in der Politik oft schnell und über Grenzen hinweg kommuniziert werden muss, gibt es dazu auch kaum eine verfügbare, skalierende Alternative.

Es sieht also danach aus, dass man die Kommunikationswege von Politikern nicht vollständig absichern können wird. Die nächste Phishing-Welle wird kommen – und sie könnte noch ausgefeilter sein. Es kann jeden treffen. Weshalb wir weiter über Absicherungen nachdenken müssen. Dazu gehört auch die Option, dass Signal Konten deaktivieren können sollte, wenn der ursprüngliche Eigentümer Anzeichen für einen Kontrollverlust hat. Dazu müsste der legitime Nutzer den Betreibern des Messengers einen Hinweis geben können. Signal seinerseits müsste dessen Inhaberschaft des Kontos prüfen können – zumindest als optionales Angebot beim Einrichten eines Kontos sollte das vorhanden sein.

Dass ein Messenger wie Signal nicht mehr als Nerdkram gesehen wird, der von ein paar Whistleblowern genutzt wird, sondern als Messenger bis in die Politik gelangt ist, ist eigentlich positiv. Dass die Nutzer dann allerdings auch grob verstehen sollten, was sie tun, dürfte nach den Ereignissen der vergangenen Wochen auch vielen bislang Unbedarften klarer geworden sein. Und etwas Funkdisziplin, also das Nachdenken darüber, was wann mit wem geteilt wird, ist allgemein ratsam.

Viele Namen von Betroffenen sind bislang nicht öffentlich, die wenigsten bekennen sich öffentlich dazu, dass sie auf die Phishing-Attacke hereingefallen sind. Manche werden nur dadurch wahrgenommen, dass Konten für andere Nutzer überraschenderweise aus Chatgruppen entfernt werden oder ganz offline darauf hingewiesen wird, dass der Account nun von woanders weiterbetrieben wird.

Der frühere BND-Vize Arndt Freytag von Loringhoven etwa hat es klüger gemacht und verdient dafür Anerkennung: Er hat beschlossen, dass die Peinlichkeit geringer zu gewichten ist als die Warnung an Betroffene und sich mehrfach öffentlich dazu verhalten. Denn das wiederum ist aus der normalen IT-Welt ein gutes Learning für die Politik: Data Breach Notifications sind wichtig für die indirekt Mitbetroffenen.


(vbr)



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Schweiz: „Die Republik“ setzt sich gegen Palantir durch


Es wirkt wie eine David-gegen-Goliath-Geschichte: ein kleines Magazin aus Zürich gegen einen milliardenschweren US-Konzern. Denn „Die Republik“ aus der Schweiz war nach einer kritischen Berichterstattung über Palantir mit einer Klage des Tech-Giganten konfrontiert. Er forderte eine Gegendarstellung wegen „sachlicher Ungenauigkeiten“ und zog vor das Handelsgericht des Kantons Zürich.

Anfang Dezember letzten Jahres hatte „Die Republik“ zusammen mit dem WAV-Recherche­kollektiv ausführlich darüber geschrieben, wie Palantir in der Schweiz jahrelang versuchte, mit staatlichen Behörden ins Geschäft zu kommen. Dafür hatten die Journalisten zahlreiche Dokumente zum Lobbying ausgewertet.

Sie legten auch eine Bewertung des Schweizer Militärs offen, in der eine Zusammenarbeit mit dem US-Konzern erwogen, strategische Risiken analysiert und eine Kooperation dann aus mehreren Gründen abgelehnt worden war: wegen Unwägbarkeiten bei Datenhoheit, Abhängigkeiten und digitaler Souveränität, wegen des Risikos eines Datenabflusses und aus Grundrechtserwägungen.

Palantir hatte dem Gericht mit der Klage einen Text zur Gegendarstellung übermittelt, der unterhalb des „Republik“-Artikels angefügt werden sollte, um angeblich falsche Tatsachen zu korrigieren und die eigenen Sichtweisen zu unterstreichen. Das Handelsgericht urteilte am 4. Juni nun in weiten Teilen gegen diese Forderung nach einer Gegendarstellung.

Den Tatsachen entsprochen

Es wird aus dem Urteil deutlich, dass die Darstellung der „Republik“ über die Versuche von Palantir, über sieben Jahre hinweg eine Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesbehörden zu etablieren, den Tatsachen entsprechen. Sie sind weder unsachlich noch falsch. Auch die sprachlichen Wertungen zu den Rechercheergebnissen waren nach Ansicht des Gerichts zulässig.

Auch die Darstellung über die Analyse der Schweizer Armee beanstandet das Urteil nicht. Darin riet die Armee, keine Kooperation mit Palantir einzugehen. Das Zürcher Gericht ließ die vorgebrachte Kritik daran nicht gelten: In dem Artikel werde nicht so getan, als wäre ein handfestes Angebot des Konzerns abgelehnt worden. Die Autoren hätten deutlich gemacht, dass es vielmehr darin um eine Bewertung der Vor- und Nachteile einer Zusammenarbeit ging.

Palantir-Software hat verheerende Risiken

Insgesamt entschied das Gericht bei 22 von 23 geforderten Gegendarstellungen zugunsten des Magazins „Republik“. Damit ist nur ein kleines Detail der umfänglichen Recherche korrekturbedürftig, das die Entstehungsgeschichte eines Software-Produkts von Palantir betrifft.

Was wäre, hätte Palantir Recht bekommen?

Adrienne Fichter
Journalistin Adrienne Fichter. CC-BY-SA 2.0: republica GmbH

Adrienne Fichter, die an der Recherche gearbeitet und bei „Die Republik“ darüber geschrieben hatte, ist über das Urteil erfreut: „Es ist ein riesiger Gewinn für ein kleines investigatives Medienmagazin wie uns, das sauber und solide arbeitet.“ Sie merkt gegenüber netzpolitik.org aber auch an, dass die Richter mit dem Urteil „alle europäischen Medien“ gestärkt hätten.

Denn hätte Palantir mehrheitlich Recht bekommen, hätte das nicht nur für die Schweizer Presse ein falsches Signal gesendet. Das wäre „ein Präzedenzfall“ gewesen, sagt Fichter, „der Palantir ermutigt hätte, gegen weitere Medien ins Feld zu ziehen.“ Schließlich berichteten in Europa viele Medien kritisch über den Konzern. Die Ablehnung in ganz Europa habe merklich zugenommen: „Hier haben sie Mühe, neue Kunden zu gewinnen.“

Weitere rechtliche Schritte

Der Konzern Palantir, der nationalistische Ideologien vertritt und über X verbreitet, und die mit ihm verbundenen prominenten Milliardäre Peter Thiel und Geschäftsführer Alexander Karp kommentieren öffentliche Kritik aus Europa wenig. Im Blog von Palantir wurde aber eine wortreiche deutschsprachige „Korrektur“ zu den „Republik“-Recherchen veröffentlicht, die den Journalisten Falschaussagen vorwirft.

Anders als der „Korrektur“-Blogbeitrag vom Dezember 2025 ist eine aktuelle Erwiderung auf das Urteil, die am Wochenende von Palantir veröffentlicht worden war, schon am Montag wieder gelöscht worden. Darin stand, dass der Konzern das Urteil begrüße. Auch die vollständigen Gegendarstellungsforderungen sind entfernt worden. Ob das eine Bedeutung für das weitere rechtliche Vorgehen hat, ist bisher unklar.

Denn das Urteil des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Palantir könnte dagegen innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesgericht einlegen. Wir haben den Konzern gefragt, ob er weitere rechtliche Schritte erwägt. Darauf bekamen wir keine Antwort.



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Ecovacs: Roboterhersteller offenbar Opfer von Datendiebstahl


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Der für Staubsauger- und Rasenmähroboter bekannte Hersteller Ecovacs ist offenbar Opfer eines IT-Einbruchs geworden. Die kriminelle Online-Bande Space Bears behauptet, dort umfangreich Daten abgesaugt zu haben, und droht deren Veröffentlichung an.

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Logo und Beschreibung des Unternehmens Ecovacs mit Download-Optionen

Logo und Beschreibung des Unternehmens Ecovacs mit Download-Optionen

Das Unternehmen Ecovacs, ein Hersteller von Haushaltsrobotern, ist offenbar Ziel eines Cyberangriffs geworden.

Bislang ist lediglich der Eintrag im Darknet-Auftritt der Ransomware-Bande Space Bears aufgetaucht. Demnach haben die Täter circa zwei Terabyte an Daten gestohlen. Welcher Art diese Daten sind, erklären sie jedoch nicht.

Es könnte sich um Daten aus der Entwicklung handeln. Potenziell sind aber auch sensible Kundeninformationen betroffen – die Haushaltsroboter erstellen in der Regel Karten von Räumen oder Gärten, um sich darin kontrolliert zu bewegen.

Der chinesische Hersteller hat mehrere populäre Geräteklassen im Portfolio, die recht weite Verbreitung gefunden haben. Die Deebot-Staubsauger- und Wischroboter etwa, oder die Winbot-Fensterputzautomaten sowie die Mähroboter der Goat-Reihe sind populär und verkaufen sich etwa auf Amazon teils tausendfach jeden Monat.

Eine Anfrage von heise online hat Ecovacs nicht umgehend beantworten können, eine Bestätigung des IT-Vorfalls steht daher noch aus. Wir liefern Herstellerinformationen hier nach, sofern wir sie erhalten.

Die Cybergang Space Bears behauptete bereits Ende des Jahres 2024 beim französischen IT-Sicherheits- und Cloud-Dienstleister Atos Daten nach einem Einbruch kopiert zu haben. Das Unternehmen konnte bis Silvester 2024 keine Belege für eine Kompromittierung oder Ransomware auf etwaigen Atos- oder Eviden-Systemen finden. Drei weitere Tage später legte Atos nach und schrieb, dass die Behauptungen von Space Bears unbegründet seien und dass der Hersteller nicht kompromittiert worden sei. Es ist daher gut möglich, dass Space Bears auch dieses Mal nur bluffen.

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(dmk)



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Root-Attacken auf Cisco Catalyst SD-WAN Manager und cPanel-Plug-in LiteSpeed


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Admins, die Cisco Catalyst SD-WAN Manager oder cPanel mit LiteSpeed-Plug-in verwalten, sollten aufgrund von laufenden Angriffen umgehend die verfügbaren Sicherheitsupdates installieren. Im schlimmsten Fall können Angreifer als root-Nutzer auf Systeme zugreifen. Damit das klappt, müssen sie aber zuerst einige Hürden überwinden.

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Vor den Attacken warnt neben den Softwareanbietern auch die US-Sicherheitsbehörde Cybersecurity & Infrastructure Security Agency (CISA) auf ihrer Website. Sie stufen das Risiko der Angriffe als erhebliches Risiko für die Bundesbehörden ein. In welchem Umfang die Attacken ablaufen, ist zurzeit nicht bekannt.

Aus einer Warnmeldung von Cisco geht hervor, dass die ausgenutzte Sicherheitslücke (CVE-2026-20262 „mittel“) im Web-UI von Catalyst SD-WAN Manager steckt. Weil beim Uploadprozess Nutzereingaben nicht ausreichend geprüft werden, setzen Angreifer dort mit präparierten HTTP-Anfragen an. Darüber überschreiben sie Systemdateien und können sich so Cisco zufolge root-Rechte verschaffen. In so einem Zustand gelten Systeme in der Regel als vollständig kompromittiert. Die Entwickler geben an, dass Catalyst SD-WAN Manager in allen Konfigurationen angreifbar ist.

Damit Angreifer aber überhaupt an dieser Schwachstelle ansetzen können, müssen sie über gültige Zugangsdaten und mindestens über Schreibzugriff verfügen. Die Entwickler versichern, das Sicherheitsproblem in den Ausgaben 20.9.9.2, 20.12.7.2, 20.15.4.5, 20.15.5.3, 20.18.3.1 und 26.1.1.2 gelöst zu haben.

Die Entwickler vom LiteSpeed-Plug-in schreiben in einem Beitrag, dass die Schwachstelle (CVE-202654420) mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft ist. Haben Angreifer FTP- oder Web-Shell-Zugriff, können sie sich zum Rootnutzer hochstufen. Das WHM-Plug-in sei davon nicht betroffen. Die Entwickler geben an, die Lücke in v2.4.8 geschlossen zu haben.

Cisco hatte erst vor wenigen Tagen vor einer weiteren attackierten Sicherheitslücke in SD-WAN gewarnt.


(des)



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