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Smart Glasses vor Gericht: Wenn unauffällige Technik zum Problem wird
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Vergangene Woche sorgte ein Vorfall am britischen High Court of Justice für Schlagzeilen. Ein Kläger soll bei seiner Aussage eine smarte Brille getragen und sich darüber von einer nicht anwesenden Person beraten lassen haben. Dem Gericht fiel das zunächst nicht auf, da moderne Smart Glasses oft erst auf den zweiten Blick als solche zu erkennen sind. In ihrem Urteil verwarf die Richterin die Zeugenaussage, entschied zugunsten der Beklagten und auferlegte dem Kläger die weitgehende Übernahme der gegnerischen Verfahrenskosten. Um welche Art von Smart Glasses es sich gehandelt hat, geht aus dem Bericht der Richterin nicht hervor.
Der Vorfall wird im Urteil der Richterin beschrieben.
Gegenstand des Prozesses war ein Streit darüber, wem ein Unternehmen gehört. Als der Kläger für ein Kreuzverhör in den Zeugenstand trat, fiel der Richterin auf, dass der Mann sich auffällig lange Zeit ließ, bevor er zur Beantwortung der Fragen ansetzte. Die Anwältin der Beklagten bemerkte schließlich, dass aus seiner Nähe auffällige Geräusche zu hören waren. Dabei stellte sich heraus, dass der Kläger Smart Glasses trug. Nachdem er sie auf Anweisung der Richterin abgenommen und ein paar Fragen beantwortet hatte, gab sein Smartphone plötzlich hörbar die Stimme einer Drittperson wieder, die offenbar mit ihm sprach. Die Richterin ließ daraufhin sowohl die Brille als auch das Smartphone sicherstellen.
Der Kläger bestritt später, die Smart Glasses während seiner Aussage genutzt zu haben und behauptete, dass es der Chatbot ChatGPT gewesen sei, der zu ihm gesprochen habe. Zur weiteren Klärung wurde die Anrufliste des Klägers fotografiert. Demnach hatte er im Laufe des Morgens sowie wenige Minuten vor seiner Zeugenaussage mehrfach einen Kontakt angerufen, der auf seinem Smartphone als „abra kadabra“ gespeichert war. Der Kläger erklärte, es habe sich dabei um seinen Taxifahrer gehandelt, konnte jedoch weder dessen Namen nennen noch weitere Angaben machen. Einige Tage später behauptete er zudem, sein Smartphone und sein Pass seien gestohlen worden, ohne dafür einen Polizeibericht vorlegen zu können.
Die Anwältin der Beklagten vermutet, dass der Kläger live von seinem früheren, ausländischen Anwalt unterstützt worden sei, der über eine vom Gericht eingerichtete Videoverbindung offiziell an der Verhandlung teilnehmen durfte. Die Richterin selbst hielt in ihrem Urteil fest, dass der Kläger über seine Smart Glasses Hilfe erhalten habe, ohne dass das Gericht davon wusste. Sie verwarf die Zeugenaussage und entschied zugunsten der Beklagten.
Auch in den USA sorgte ein Vorfall mit Smart Glasses im Gerichtssaal für Aufmerksamkeit. Als Mark Zuckerberg im Februar zu einem Prozess erschien, trugen einige seiner Begleiter eine smarte Brille. Die Richterin forderte die Entourage auf, die Smart Glasses abzunehmen, und drohte bei weiteren Verstößen mit Sanktionen wegen Missachtung des Gerichts. Das Verfahren fand vor einem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien statt, wo Aufnahmen im Gerichtssaal nur mit Genehmigung erlaubt sind. Meta ist selbst Hersteller und derzeit Marktführer in dieser schnell wachsenden Wearables-Kategorie ist. Der Konzern hat seit Ende 2023 knapp zehn Millionen Geräte verkauft.
Alte Rechtslage trifft auf neue Technik
Smart Glasses wie die Ray-Ban Meta-Brillen sehen von außen wie normale Brillengestelle aus. Sie können jedoch Bilder und Videos aufzeichnen sowie Audio ausgeben, ohne dass dies für die Umgebung immer sofort erkennbar ist. Eine LED signalisiert Außenstehenden zwar, wenn gefilmt wird, bei hellem Tageslicht ist sie jedoch kaum wahrnehmbar. Viele Menschen wissen noch nicht einmal, dass eine solche Technologie existiert, da sie in Deutschland noch längst keine Selbstverständlichkeit ist. Entsprechend blieb eine breitere öffentliche Debatte über Smart Glasses im Kontext von Datenschutz, Privatsphäre und Überwachung bislang weitgehend aus.
Auch in Gerichtssälen wirft diese Entwicklung neue Fragen auf. Aufsehenerregende Vorfälle wie in Großbritannien oder den USA sind aus Deutschland bislang nicht bekannt. Auszuschließen sind sie jedoch nicht.
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Nach deutschem Recht (§ 176 GVG) ist der Vorsitzende für die Ordnung in der Sitzung verantwortlich. Technische Hilfsmittel, die etwa im Rahmen einer Zeugenaussage eingesetzt werden, müssen entweder vom Gericht angeordnet oder zumindest transparent sein. Eine ausdrückliche Pflicht für Zeugen, technische Geräte wie Smart Glasses vorab offenzulegen, besteht jedoch nicht. In der Praxis wird die Einhaltung dieser Vorgaben durch richterliche Anordnungen, Sicherheitskontrollen und Hausordnungen durchgesetzt. Eine Täuschung des Gerichts lässt sich damit wie im britischen Falle nicht grundsätzlich ausschließen. Sie kann jedoch strafrechtliche Konsequenzen beispielsweise wegen falscher, uneidlicher Aussage, Prozessbetrug oder Strafvereitelung nach sich ziehen.
Zwischen Aufnahmeverbot und Kontrolllücke
Auch das bloße Tragen von Smart Glasses im Gerichtssaal ist in Deutschland nicht ausdrücklich geregelt, aber faktisch stark eingeschränkt. Ein generelles Geräteverbot gibt es nicht, entscheidend ist die Nutzung. Nach deutschem Recht (§ 169 GVG) sind Ton- und Filmaufnahmen während der Verhandlung unzulässig, wenn diese veröffentlicht werden sollen. Zugleich hat der Vorsitzende die Ordnung im Saal zu gewährleisten. So kann der Vorsitzende im Einzelfall das bloße Tragen oder die Nutzung der Smartfunktionen untersagen, wenn der Verdacht besteht, dass unbemerkt Aufnahmen gemacht oder Kommunikationsverbindungen genutzt werden. Das unbemerkte Aufzeichnen von Personen durch smarte Brillen kann ohne rechtliche Grundlage sowie unter Missachtung der bei audiovisuellen Aufnahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten zudem eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen. Auch könnte hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer verletzt werden, woraus zivilrechtliche Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche resultieren können.
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Gerichte sichern die Ordnung, wie im oben beschriebenen Fall, durch Sicherheitskontrollen, Hausordnungen und Anordnungen im Sitzungssaal ab. Die Schwierigkeit liegt aber auch hier in der Unauffälligkeit der Geräte: Smart Glasses sind oft kaum als solche erkennbar, und Aufnahmen lassen sich nicht immer zuverlässig erkennen. Zudem nutzen einige Träger die Brillen mit Korrekturlinsen und sind ohne sie möglicherweise nur eingeschränkt sehfähig.
Je unauffälliger die Technik wird, desto leichter lässt sich die Kontrolle umgehen. Der Fall aus Großbritannien zeigt, dass bestehende Regeln nicht zwangsläufig verhindern, dass sie unterlaufen werden. Auch in Deutschland sind ähnliche Szenarien daher zumindest denkbar. Verhindern ließen sie sich durch mehr Bewusstsein für die Technik sowie durch ein Verbot oder strengere Kontrollen im Gerichtssaal.
(tobe)
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Formel 1: Apple will mehr Lizenzen – neuer Chef ist Porsche-Fahrer
Apple glänzt eigentlich mit seinem Ökoimage: So versucht der Konzern, immer mehr Recyclingmaterial bei der Produktion zu verwenden und will seine gesamte Lieferkette alsbald dekarbonisieren. Doch in Sachen Sportunterhaltung bei Apple TV geht es derzeit eher weg vom Umweltschutz: Hier steht zunehmend die nicht gerade als nachhaltig verschriene Formel 1 im Mittelpunkt. Und das soll auch noch länger so bleiben, wie der Dienste- und Inhaltechef des iPhone-Herstellers, Eddy Cue, vor Journalisten sagte.
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Formel-1-Film bekommt Nachfolger, Apple will mehr Rechte
Gegenüber Reuters deutete Cue auf Nachfrage an, dass Apple darauf hofft, die Rennserie eines Tages global zu lizenzieren. Aktuell hat das Unternehmen nur die Formel-1-Rechte für die Vereinigten Staaten erwerben können, die man für (sehr) viel Geld von der Disney-Tochter ESPN übernommen hatte. In Europa wird die Rennserie im Rahmen von Apple TV blockiert.
Apples Formel-1-Enthusiasmus speist sich unter anderem aus dem Erfolg des Films „F1“ mit Brad Pitt, der auch an der Kinokasse ein Hit war (200 Millionen US-Dollar Kosten bei mindestens 634 Millionen Dollar Einspielergebnis). Laut der Macher ist ein zweiter Teil derzeit geplant. „Ich hoffe und erwarte, dass es den geben wird“, so Cue am Rande des Formel-1-Rennens in Miami in der vergangenen Woche. Für Apple seien schon die USA ein Riesenmarkt für die Formel 1. Von dort aus wolle man „ausbauen“ – sofern die Rennserie hier mitzieht.
Neuer Chef John Ternus ist Porsche-Fahrer
Gegenüber Reuters verriet Cue auch noch ein weiteres Detail, das so nicht bekannt war: Nicht nur Tim Cook ist ein Formel-1-Fan, sondern auch sein im September startender Nachfolger als CEO John Ternus. Der fahre selbst einen Porsche und sei bei Amateurrennen dabei, sagte der Dienstechef.
Zur Formel 1 in Miami habe es Ternus nur deshalb nicht geschafft, weil er zum Porsche-Rennen in Laguna Seca war, das am gleichen Wochenende lief. Dort war Apple unter anderem als Fahrzeugsponsor im Retrolook aus den Achtzigern mit am Start. „Seid also ganz beruhigt: Wenn überhaupt, wird er sogar bei noch mehr Rennen dabei sein als Tim. Er ist ein riesiger Formel-1-Fan und weiß genau Bescheid“, so Cue gegenüber Reuters.
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(bsc)
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So bootet Windows per UEFI
Nach dem Einschalten eines Windows-Computers dauert es etwas, bis das Logo des PC- oder Mainboard-Herstellers erscheint, welches den Start des Betriebssystems signalisiert. Was in der Zwischenzeit passiert, ist im Alltag zwar ohne Belang, doch es sieht anders aus, wenn beispielsweise Reparaturen am Bootprozess erforderlich sind.
Sie können zwar schon dann, wenn Ihr Windows noch läuft, einen Blick unter die Haube werfen. Was Sie dann jedoch zu sehen bekommen, mag eher verwirrend als hilfreich wirken. Also dröseln wir das mal auf.
- Nach dem Einschalten durchläuft ein UEFI-PC vier Stufen: Hardware-Initialisierung, UEFI-Bootmanager, Windows-Bootmanager und Windows-Loader.
- Der UEFI-Bootmanager steckt in der Firmware, der Windows-Bootmanager Bootmgfw.efi liegt auf der EFI System Partition (ESP) und der Windows-Loader Winload.efi im Windows-Ordner unter System32.
- Die Boot-Konfiguration steckt in UEFI-Variablen in der Firmware sowie in speziellen Dateien (BCD-Stores). Mit BCDedit können Sie beides auslesen, doch bitte Vorsicht beim Ändern.
Nach dem Einschalten des Computers startet zuerst die Firmware des Mainboards. So eine Firmware haben viele Geräte, beispielsweise SSDs, Netzwerkkarten und Drucker, aber auch moderne Waschmaschinen und Autos. Das Mainboard hat eine spezielle Form von Firmware, nämlich ein „Basic Input/Output System“, bekannter unter der Abkürzung BIOS. Wenn das der UEFI-Spezifikation entspricht, verhält es sich an vielen Stellen zwar anders als ein herkömmliches Legacy BIOS, doch umgangssprachlich wird auch UEFI-Mainboard-Firmware oft als (UEFI-)BIOS bezeichnet und ihre Konfigurationsoberfläche als BIOS-Setup.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „So bootet Windows per UEFI“.
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Daemon Tools Lite: Infizierte Installer durch Supply-Chain-Attacke
Wer seit dem 8. April die Daemon Tools Lite von der Herstellerwebseite heruntergeladen hat, hat damit Schadsoftware auf den Rechner verfrachtet. Die Installer sind mit den offiziellen digitalen Zertifikaten signiert und wirken zunächst unscheinbar. Anscheinend handelt es sich um eine Supply-Chain-Attacke.
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Die Virenanalysten von Kaspersky sind auf die infizierten Installer gestoßen. In ihrer Untersuchung führen sie aus, dass die Installer seit dem 8. April 2026 trojanisiert wurden – und das bis jetzt zu den aktuellen Downloads anhält. Anfang Mai sind die IT-Forscher darauf gestoßen und konnten dann die älteren infizierten Installer identifizieren. Betroffen sind demnach die Installer der Daemon Tools und Daemon Tools Lite von Version 12.5.0.2421 bis hin zu 12.5.0.2434. Eine Analyse der Fassung 12.5.0.233b des Lite-Installers auf VirusTotal bestätigt mit einer heuristischen Erkennung von Kaspersky (HEUR:Trojan.Win64.Agent.gen) den Befall der aktuell auf der offiziellen Webseite der Daemon Tools herunterladbaren Dateien (Achtung, zum Meldungszeitpunkt noch trojanisierte Downloads!). Kaspersky hat den Hersteller der Daemon Tools, AVB Disc Soft, kontaktiert, jedoch bislang offensichtlich erfolglos.
Die IT-Forscher ordnen aufgrund der Malware-Analyse die Angreifer als aus China stammend ein. Die Telemetrie der Kaspersky-Sensoren zeigt demnach, dass Individuen und Organisationen aus mehr als 100 Ländern die Software zum Hantieren mit Disk-Abbildern wie ISO-Images in infizierter Fassung installiert haben. Von allen betroffenen Maschinen habe jedoch lediglich ein Dutzend weitere Malware-Stufen nachgeladen. Die gehörten zu Einzelhandel, Wissenschaft, Behörden und Fertigungsindustrie. Das sei ein Hinweis auf gezielte Angriffe. Die Opfer stammen aus Russland, Brasilien, Türkei, Spanien, Deutschland, Frankreich, Italien und China.
Weitergehende Details
Interessierte finden in der Kaspersky-Analyse tiefergehende Details zu Malware und infizierten Dateien. Die Schadsoftware sammelt unter anderem Informationen, darunter Hardwaredaten wie MAC-Adressen oder über laufende Prozesse und installierte Software. Eine minimalistische Backdoor bringt sie ebenfalls mit. Am Ende listet Kaspersky eine längere Liste an Hinweisen auf Infektionen (Indicators of Compromise, IOC).
In jüngster Zeit kommt es vermehrt zu Angriffen, bei denen die bösartigen Akteure Schadcode in sonst vertrauenswürdige Software einschleusen. Ende vergangenen Jahres hatte es etwa den mächtigen Texteditor Notepad++ getroffen. Auch die Webseite CPUID, die die populären Tools CPU-Z und HWMonitor beheimatet, hatte Mitte April Malware verteilt.
(dmk)
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