Künstliche Intelligenz
Smart Glasses vor Gericht: Wenn unauffällige Technik zum Problem wird
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Vergangene Woche sorgte ein Vorfall am britischen High Court of Justice für Schlagzeilen. Ein Kläger soll bei seiner Aussage eine smarte Brille getragen und sich darüber von einer nicht anwesenden Person beraten lassen haben. Dem Gericht fiel das zunächst nicht auf, da moderne Smart Glasses oft erst auf den zweiten Blick als solche zu erkennen sind. In ihrem Urteil verwarf die Richterin die Zeugenaussage, entschied zugunsten der Beklagten und auferlegte dem Kläger die weitgehende Übernahme der gegnerischen Verfahrenskosten. Um welche Art von Smart Glasses es sich gehandelt hat, geht aus dem Bericht der Richterin nicht hervor.
Der Vorfall wird im Urteil der Richterin beschrieben.
Gegenstand des Prozesses war ein Streit darüber, wem ein Unternehmen gehört. Als der Kläger für ein Kreuzverhör in den Zeugenstand trat, fiel der Richterin auf, dass der Mann sich auffällig lange Zeit ließ, bevor er zur Beantwortung der Fragen ansetzte. Die Anwältin der Beklagten bemerkte schließlich, dass aus seiner Nähe auffällige Geräusche zu hören waren. Dabei stellte sich heraus, dass der Kläger Smart Glasses trug. Nachdem er sie auf Anweisung der Richterin abgenommen und ein paar Fragen beantwortet hatte, gab sein Smartphone plötzlich hörbar die Stimme einer Drittperson wieder, die offenbar mit ihm sprach. Die Richterin ließ daraufhin sowohl die Brille als auch das Smartphone sicherstellen.
Der Kläger bestritt später, die Smart Glasses während seiner Aussage genutzt zu haben und behauptete, dass es der Chatbot ChatGPT gewesen sei, der zu ihm gesprochen habe. Zur weiteren Klärung wurde die Anrufliste des Klägers fotografiert. Demnach hatte er im Laufe des Morgens sowie wenige Minuten vor seiner Zeugenaussage mehrfach einen Kontakt angerufen, der auf seinem Smartphone als „abra kadabra“ gespeichert war. Der Kläger erklärte, es habe sich dabei um seinen Taxifahrer gehandelt, konnte jedoch weder dessen Namen nennen noch weitere Angaben machen. Einige Tage später behauptete er zudem, sein Smartphone und sein Pass seien gestohlen worden, ohne dafür einen Polizeibericht vorlegen zu können.
Die Anwältin der Beklagten vermutet, dass der Kläger live von seinem früheren, ausländischen Anwalt unterstützt worden sei, der über eine vom Gericht eingerichtete Videoverbindung offiziell an der Verhandlung teilnehmen durfte. Die Richterin selbst hielt in ihrem Urteil fest, dass der Kläger über seine Smart Glasses Hilfe erhalten habe, ohne dass das Gericht davon wusste. Sie verwarf die Zeugenaussage und entschied zugunsten der Beklagten.
Auch in den USA sorgte ein Vorfall mit Smart Glasses im Gerichtssaal für Aufmerksamkeit. Als Mark Zuckerberg im Februar zu einem Prozess erschien, trugen einige seiner Begleiter eine smarte Brille. Die Richterin forderte die Entourage auf, die Smart Glasses abzunehmen, und drohte bei weiteren Verstößen mit Sanktionen wegen Missachtung des Gerichts. Das Verfahren fand vor einem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien statt, wo Aufnahmen im Gerichtssaal nur mit Genehmigung erlaubt sind. Meta ist selbst Hersteller und derzeit Marktführer in dieser schnell wachsenden Wearables-Kategorie ist. Der Konzern hat seit Ende 2023 knapp zehn Millionen Geräte verkauft.
Alte Rechtslage trifft auf neue Technik
Smart Glasses wie die Ray-Ban Meta-Brillen sehen von außen wie normale Brillengestelle aus. Sie können jedoch Bilder und Videos aufzeichnen sowie Audio ausgeben, ohne dass dies für die Umgebung immer sofort erkennbar ist. Eine LED signalisiert Außenstehenden zwar, wenn gefilmt wird, bei hellem Tageslicht ist sie jedoch kaum wahrnehmbar. Viele Menschen wissen noch nicht einmal, dass eine solche Technologie existiert, da sie in Deutschland noch längst keine Selbstverständlichkeit ist. Entsprechend blieb eine breitere öffentliche Debatte über Smart Glasses im Kontext von Datenschutz, Privatsphäre und Überwachung bislang weitgehend aus.
Auch in Gerichtssälen wirft diese Entwicklung neue Fragen auf. Aufsehenerregende Vorfälle wie in Großbritannien oder den USA sind aus Deutschland bislang nicht bekannt. Auszuschließen sind sie jedoch nicht.
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Nach deutschem Recht (§ 176 GVG) ist der Vorsitzende für die Ordnung in der Sitzung verantwortlich. Technische Hilfsmittel, die etwa im Rahmen einer Zeugenaussage eingesetzt werden, müssen entweder vom Gericht angeordnet oder zumindest transparent sein. Eine ausdrückliche Pflicht für Zeugen, technische Geräte wie Smart Glasses vorab offenzulegen, besteht jedoch nicht. In der Praxis wird die Einhaltung dieser Vorgaben durch richterliche Anordnungen, Sicherheitskontrollen und Hausordnungen durchgesetzt. Eine Täuschung des Gerichts lässt sich damit wie im britischen Falle nicht grundsätzlich ausschließen. Sie kann jedoch strafrechtliche Konsequenzen beispielsweise wegen falscher, uneidlicher Aussage, Prozessbetrug oder Strafvereitelung nach sich ziehen.
Zwischen Aufnahmeverbot und Kontrolllücke
Auch das bloße Tragen von Smart Glasses im Gerichtssaal ist in Deutschland nicht ausdrücklich geregelt, aber faktisch stark eingeschränkt. Ein generelles Geräteverbot gibt es nicht, entscheidend ist die Nutzung. Nach deutschem Recht (§ 169 GVG) sind Ton- und Filmaufnahmen während der Verhandlung unzulässig, wenn diese veröffentlicht werden sollen. Zugleich hat der Vorsitzende die Ordnung im Saal zu gewährleisten. So kann der Vorsitzende im Einzelfall das bloße Tragen oder die Nutzung der Smartfunktionen untersagen, wenn der Verdacht besteht, dass unbemerkt Aufnahmen gemacht oder Kommunikationsverbindungen genutzt werden. Das unbemerkte Aufzeichnen von Personen durch smarte Brillen kann ohne rechtliche Grundlage sowie unter Missachtung der bei audiovisuellen Aufnahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten zudem eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen. Auch könnte hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer verletzt werden, woraus zivilrechtliche Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche resultieren können.
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Gerichte sichern die Ordnung, wie im oben beschriebenen Fall, durch Sicherheitskontrollen, Hausordnungen und Anordnungen im Sitzungssaal ab. Die Schwierigkeit liegt aber auch hier in der Unauffälligkeit der Geräte: Smart Glasses sind oft kaum als solche erkennbar, und Aufnahmen lassen sich nicht immer zuverlässig erkennen. Zudem nutzen einige Träger die Brillen mit Korrekturlinsen und sind ohne sie möglicherweise nur eingeschränkt sehfähig.
Je unauffälliger die Technik wird, desto leichter lässt sich die Kontrolle umgehen. Der Fall aus Großbritannien zeigt, dass bestehende Regeln nicht zwangsläufig verhindern, dass sie unterlaufen werden. Auch in Deutschland sind ähnliche Szenarien daher zumindest denkbar. Verhindern ließen sie sich durch mehr Bewusstsein für die Technik sowie durch ein Verbot oder strengere Kontrollen im Gerichtssaal.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Canon zögert und APS-C will nach oben – die Fotonews der Woche 12/26
Manchmal muss man sich die Augen reiben: Der Kompaktkamera-Markt boomt, die Verkaufszahlen haben sich in Japan 2025 mehr als verdoppelt, und ausgerechnet Canon – ein Unternehmen, das einst mit der PowerShot-Reihe Millionen begeisterte – schaut dem Treiben bislang weitgehend von der Seitenlinie zu. Statt einer echten neuen Kompakten gab es zuletzt eine kaum veränderte PowerShot und zum 30. Geburtstag der PowerShot-Marke eine limitierte Jubiläumsedition der G7 X Mark III – also die hübschere Version einer Kamera von 2019. Das ist ungefähr so, als würde eine Bäckerei zum Firmenjubiläum denselben Kuchen nochmal backen, nur mit andersfarbigem Zuckerguss.
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(Bild: heise )
Wir sehen den Boom – aber bitte langsam
Immerhin: Auf der CP+ hat Canon durchblicken lassen, dass man die wachsende Nachfrage sehr wohl registriert habe. Manabu Kato, Executive Officer bei Canons Imaging-Sparte, formuliert es diplomatisch: Der Markt für Festbrennweiten-Kameras sei „deutlich belebter“, vor allem dank des Video-Booms und junger Käufer, die den Wert einer echten Kamera gegenüber dem Smartphone zu schätzen wüssten. Canon unterscheide dabei zwischen jungen Nutzern, die Freude am Besitzen einer Kamera haben, und solchen, denen es primär ums Benutzen geht – eine Erkenntnis, die in die Produktentwicklung einfließen soll.
Die PowerShot V1, Canons vlogging-orientierte Kompakte aus 2025, zeigt zwar, wohin die Reise gehen könnte, ist aber klar auf Video-Creator zugeschnitten. Eine echte foto-orientierte Nachfolgerin der G7 X Mark III? „Wir überlegen derzeit, welche Nachfolgemodelle kommen“, sagt Kato. Konkreter wird er nicht. Dabei zeigen Konkurrenten wie Sigma mit der BF oder Fujifilm mit der „X half“, dass der Markt gerade diejenigen belohnt, die mutig sind. Canon hat die Ingenieurskunst und die Markenstrahlkraft – jetzt fehlt nur noch der Mut, diese auch einzusetzen.
Spaß als Geschäftsmodell
Apropos Mut: Fujifilm scheint davon gerade einen unerschöpflichen Vorrat zu haben. Ob die X half – eine Premium-„Spielzeugkamera“, die kaum ein anderer Hersteller so auf den Markt gebracht hätte –, die Instax Mini Evo Cinema, die tatsächlich Videos auf Sofortbildformat bannt, oder die GFX100RF als Mittelformat-Kompakte: Fujifilm liefert derzeit ein Produkt-Feuerwerk ab, das in der Branche seinesgleichen sucht.
Yuji Igarashi, General Manager der Professional Imaging Group bei Fujifilm, betonte auf der CP+ 2026, dass hinter dem scheinbaren Experimentiergeist knallharte Marktforschung stecke. „Wir haben nicht den Luxus, einfach herumzuexperimentieren“, sagt Igarashi. Aber – und das ist der entscheidende Unterschied zu manch anderem Hersteller – Fujifilm traut sich, auf die eigenen Daten zu hören, selbst wenn die Ergebnisse unkonventionelle Produkte nahelegen.
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Das Wort, das in dem Gespräch immer wieder fiel: „Fun“, also der Spaß. Für Fujifilm ist das keine Marketing-Floskel, sondern erklärte Unternehmensmission. „Was wir als Unternehmen erreichen wollen, ist sicherzustellen, dass die Fotokultur auf absehbare Zeit erhalten bleibt“, so Igarashi. „Wenn wir nicht weiterhin etwas Aufregendes, etwas Spaßiges anbieten, werden sich die Menschen nicht mehr für Fotografie interessieren. Das wäre ein Albtraum für uns.“
Man stelle sich vor, ein Canon- oder Sony-Manager würde in einem Interview mehrfach das Wort „Spaß“ verwenden. Bei Fujifilm klingt das nicht nach PR-Strategie, sondern nach ehrlicher Überzeugung. Und die Verkaufszahlen geben dem Unternehmen recht: Einige Fujifilm-Kameras sind seit Monaten chronisch ausverkauft.
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Braucht noch jemand Vollformat?
Gleich zwei Beiträge haben diese Woche unabhängig voneinander die Frage gestellt, ob Vollformat-Kameras für die meisten Fotografen überhaupt noch nötig sind – und kommen zu einem erstaunlich eindeutigen Ergebnis: eher nicht.
Mark Wiemels rechnet bei Fstoppers detailliert vor, was viele schon ahnten: Eine Sony a6700 (APS-C) spart gegenüber der a7C II rund 210 Euro, gegenüber der a7R V sogar 1.760 Euro. Und die Ersparnis multipliziert sich bei den Objektiven: Ein Sigma 18-50mm f/2.8 für APS-C kostet rund 510 Euro, das Vollformat-Pendant knapp 1.350 Euro. Auf ein festes Budget gerechnet bedeutet das oft den Unterschied zwischen einem Kit-Objektiv allein und einem Kit-Objektiv plus einer guten Festbrennweite.
Aber es geht nicht nur ums Geld. APS-C-Systeme sind rund 40 Prozent leichter, und – so Wiemels‘ pragmatisches Argument – die leichtere Kamera ist die, die man tatsächlich mitnimmt. Physikalisch profitieren kleinere Sensoren zudem von besserer Bildstabilisierung, weniger Rolling Shutter und kühleren Betriebstemperaturen bei langen Videoaufnahmen. Und der einstige Trumpf des Vollformats, die bessere Rauschperformance bei hohen ISO-Werten? Den haben KI-basierte Entrauschungstools größtenteils neutralisiert. Wer dann noch ein f/1.2-Objektiv wie das Viltrox 27mm f/1.2 oder 75mm f/1.2 auf den APS-C-Body schraubt, dürfte in der Praxis kaum noch einen Unterschied zum Vollformat sehen.
Bei Amateur Photographer argumentiert Gavin Stoker ähnlich, verweist aber zusätzlich auf Fujifilms 40,2-Megapixel-X-Trans-CMOS-5-HR-Sensor, der in Kameras wie der X-H2 und X-T5 steckt und eine Bildqualität liefert, die auch professionellen Ansprüchen genügt. Und wer tatsächlich mehr Sensorfläche braucht, findet bei Fujifilms GFX-Reihe Mittelformat zu Preisen, die früher für High-End-Vollformat fällig waren.
Natürlich hat die Sache einen Haken, den ein Kommentator bei Fstoppers treffend auf den Punkt bringt: „Eine Kamera ist nur so nützlich wie die Objektive, die es dafür gibt.“ Die APS-C-Objektivauswahl hinkt dem Vollformat-Angebot noch hinterher, selbst bei dedizierten Systemen wie Fujifilms X. Wer Vollformat-Glas auf APS-C montiert, hebelt die Kosten- und Größenvorteile schnell wieder aus. Aber der Trend ist klar: Die Lücke schließt sich, und zwar schneller, als viele erwartet hätten.
Was das alles bedeutet
Die Nachrichten dieser Woche erzählen im Grunde eine zusammenhängende Geschichte: Die Fotobranche sortiert sich gerade neu. Canon, einst Platzhirsch bei Kompaktkameras, sucht im neuen Markt noch seinen Platz. Fujifilm hat ihn gefunden – mit einer Mischung aus Datenanalyse und dem Mut, Kameras zu bauen, die vor allem eines sollen: Freude machen. Und die Debatte um Sensorgrößen verschiebt sich: Nicht mehr „Vollformat oder nichts“ lautet die Frage, sondern „Was brauche ich wirklich?“
Für Fotografen ist das eine gute Nachricht. Denn egal, ob man zur Fraktion „Spaß am Besitzen“ oder „Spaß am Benutzen“ gehört – die Auswahl war selten besser. Man muss sich nur trauen, nicht immer zum Größten und Teuersten zu greifen. Manchmal ist die beste Kamera die, die man tatsächlich in die Tasche steckt und mitnimmt. Und manchmal ist sie sogar die, die am meisten Spaß macht.
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(tho)
Künstliche Intelligenz
KI-Streaming-Betrug: Einem US-Amerikaner drohen nach Geständnis fünf Jahre Haft
In den USA muss sich ein Mann wegen des Vorwurfs des KI-gestützten Streaming-Betrugs verantworten. Ihn erwarten nach einem Geständnis mehrere Jahre Haft und eine Millionenstrafe. Er soll hunderttausende von KI-generierten Songs auf bekannte Streamingplattformen hochgeladen haben, um diese anschließend selbst mit einer ganzen Bot-Armee ständig abzurufen. Die Taten sollen zwischen den Jahren 2017 und 2024 verübt worden sein. Auf diese Weise kassierte er Millionenerlöse von den Streaminganbietern.
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Die Anklage hatte gegen den Mann aus dem US-Bundesstaat North Carolina bis zu 60 Jahre Haft gefordert. Durch das Schuldeingeständnis des Mannes reduziert sich das Strafmaß aber auf maximal fünf Jahre Haft und die Einziehung von über acht Millionen US-Dollar. Am 29. Juli soll das Urteil verkündet werden, kündigte der zuständige Richter in New York an.
Bis zu 661.440 Streams pro Tag gefälscht
Die Geldsumme entspricht den hochgerechneten Einnahmen, die der Mann mit Vergütungen für das Abspielen seiner KI-generierten Songs erzielt haben soll. Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Anklage sogar von 10 Millionen US-Dollar. Zu Spitzenzeiten soll er mithilfe tausender Bot-Accounts 661.440 Streams pro Tag gefälscht haben. Betroffen waren die Plattformen Amazon Music, Apple Music, Spotify und YouTube Music. Durch die Verteilung der Streams auf Tausende Songs habe er die Betrugserkennung der Plattformbetreiber umgangen, berichtet Music Business Worldwide.
Der Angeklagte hatte den Einsatz von KI zunächst bestritten, nachdem er im September 2024 festgenommen wurde. Aufgeflogen war er, weil dem Mechanical Licensing Collective (MLC), das in den USA Streaming-Lizenzgebühren verteilt, die enorme Anzahl seiner Songs verdächtig auffiel. Laut Anklage gab es in den Jahren etliche Male Verdachtsmomente, die der Angeklagte aber jeweils zurückwies.
Massive Vorleistung
Laut Anklageschrift hatte der Tatverdächtige tausende Fake-E-Mail-Accounts eingekauft, um damit Zugänge bei den Streamingplattformen zu erstellen. Für diese Arbeit engagierte er Klickarbeiter außerhalb und innerhalb der USA. Durch das Anlegen von bezahlten Familien-Accounts konnte er die Zahl der Abrufe noch weiter in die Höhe treiben. Als Zahlungsmittel kaufte er unter Angabe falscher Namen in großem Stil Firmen-Debitkarten eines Dienstleisters ein. Als Bots nutzte er virtuelle Cloud-Computer, die per Makro immer wieder Abrufe von Songs auslösten. Folglich musste er finanziell massiv in Vorleistung gehen, um den Bot-Betrug zu begehen.
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Gegen das Hochladen von KI-generierten Songs spricht grundsätzlich nichts, wenngleich die Plattformbetreiber solche Stücke künftig deutlich besser erkennbar machen. Das künstliche Abrufen gilt hingegen strafrechtlich als „Verschwörung zum Betrug durch Leitungsnetze“. Laut der US-Behörde ist der Fall des Mannes der erste derartige Strafverfolgungsfall in den USA. International ist bereits ein Mann aus Dänemark wegen ähnlicher Vorwürfe zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Ein Berufungsgericht erhöhte die Haftstrafe sogar auf zwei Jahre.
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(mki)
Künstliche Intelligenz
Schluchten und Horizonte: Die Bilder der Woche 12
Ein spannendes Bild zeichnet sich dadurch aus, dass das Auge einem klaren Weg folgen darf. In dieser Woche haben wir Motive gesammelt, die in die Ferne führen, durch definierte Strukturen gleiten oder durch Dynamik die Aufmerksamkeit auf sich lenken.
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Genießen Sie abwechslungsreiche Motive, die von Einsamkeit, Schmerz und Neuanfang ganz unterschiedliche Gefühle transportieren.
Rotes Kliff von Asfotografie

Rotes Kliff
(Bild: Asfotografie)
Ein stiller Moment an der Küste von Sylt. Ein Holzsteg führt über die Dünen hinunter zum Strand. Am Horizont versinkt die Sonne in der Nordsee. Ihr warmes Licht taucht Meer, Sand und Strandkörbe in goldene Farben. Darüber ziehen dichte Wolken, die eine eindrucksvolle Struktur aus Orange, Violett und Blau zeigen. Die Geländer verstärken die Perspektive und geben der Szene Tiefe. Gleichzeitig füllt der dramatische Himmel einen großen Teil des Bildes aus und erzeugt Spannung.
Tunnelblick von Tenno61

Tunnelblick
(Bild: Tenno61)
In Tazacorte zieht sich ein Gang aus Betonbögen scheinbar endlos in die Flucht. In der Mitte läuft eine einzelne Person durch die Konstruktion und wirkt zwischen den massiven Pfeilern winzig. Die seitlich stehende Sonne wirft lange, dunkle Schatten über den Boden. So entstehen starke Streifen aus Licht und Dunkel. Die sich wiederholenden Bögen bilden einen klaren Rhythmus und ziehen den Blick tief in den Tunnel hinein. Die strenge Architektur und die kleine Figur im Zentrum verleihen dem Bild Spannung und Maßstab zugleich.
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Baum-Stubben im Moor…. von claus-labenz

Baum-Stubben im Moor
(Bild: claus-labenz)
Dieser stille Moment am Wegesrand zeigt, wie selbst ein zerfallender Stamm noch eine starke Form im Bild schafft. Das Holz ist aufgerissen, bröckelig und von der Zeit gezeichnet. Splitter und Reste liegen im Schnee rund um den Stamm. Die helle Schneefläche bildet einen ruhigen Hintergrund. So fällt der Blick sofort auf die raue Struktur des Holzes. Der Fotograf setzt den Stamm zentral ins Bild und nutzt den starken Kontrast zwischen dunklem Holz und weißem Schnee.
Urbaner Korridor von CR09

Urbaner Korridor
(Bild: CR09)
Hohe Fassaden stehen dicht nebeneinander und bilden eine enge Häuserschlucht. Fenster, Beton und Glas ziehen sich in langen, klaren Linien in den Himmel. Durch die vertikalen Linien erhält das Bild seine starke Struktur. Die Perspektive bündelt die Hochhäuser zu einem schmalen, urbanen Korridor. Wiederkehrende Fensterreihen und Fassadenkanten verstärken den grafischen Eindruck. So wirkt die Szene wie ein Filmbild einer futuristischen Stadtwelt und zeigt, welche Wirkung moderne Architektur entfalten kann.
The Arctic Sky Aflame von ShE 1981

The Arctic Sky Aflame
(Bild: ShE 1981)
Der Himmel brennt: Ein tiefes Rot legt sich über die winterliche Weite Lapplands und taucht die Szenerie in ein fast surreales Licht. Die klare Dreiteilung ordnet das Bild in Himmel, Wald und Fläche. Oben dominieren die starken Farben, allen voran das leuchtende Rot. Die Spur im Schnee lenkt den Blick und bringt Bewegung ins Bild. Ein Moment zwischen Feuer und Eis – kurz, intensiv und beeindruckend.
Star-Auftritt im Schneegestöber! von tpau17

Star-Auftritt im Schneegestöber
(Bild: tpau17)
Ein Star im Garten: Der Vogel ist nur von hinten zu sehen und dennoch präsent. Die Bewegung des Vogels und der fallende Schnee verleihen der Szene Dynamik. Gleichzeitig vermittelt die Palette der Erdfarben des Bildes eine gewisse Wärme. Ein dynamischer Moment im Winter, der trotz der Kälte erstaunlich frisch wirkt.
Das zerbrochene Lächeln von Ivan im Abstrakten

Das zerbrochene Lächeln
(Bild: Ivan im Abstrakten)
Eine Frau trägt eine beschädigte Maske. Feine Schnüre halten den Riss zusammen und verlaufen quer über ihr Gesicht. Ihr Lächeln wirkt gebrochen und ihre geschlossenen Augen entziehen sich dem Blick. Durch die Schwarz-Weiß-Umsetzung wird der Fokus direkt auf das Gesicht und die Maske gelenkt. Helle Flächen treffen auf tiefe Schatten und betonen die Bruchstellen der Maske. So wird der Gegensatz zwischen äußerem Schein und innerem Zustand deutlich. Während das Lächeln konstruiert wirkt, deuten die geschlossenen Augen auf Ruhe und Rückzug hin.
(vat)
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