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Speicherchip-Entwickler FMC arbeitet weiter auf Halbleiter-Fab bei Magdeburg hin


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das 2016 in Dresden gegründete Unternehmen FMC entwickelt ferroelektrische Speicherchips. FMC konnte weitere 100 Millionen Euro Finanzierung einwerben und stellt zwei erfahrene Führungskräfte ein. Dr. Raj Jammy soll als Chief Technology Officer (CTO) die Entwicklung der FeRAM-Technik zu serienreifen Speicherchips namens DRAM+ und Cache+ vorantreiben.

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Norm Armour arbeitet als Chief Operating Officer (COO) unter anderem an den Plänen zum Bau einer FMC-Chipfabrik im Industriegebiet Sülzetal bei Magdeburg.

Bisher gibt es noch keine Speicherchips mit ferroelektrischen Zellen von FMC. Die nichtflüchtige und sowohl sparsame als auch schnelle FMC-Speichertechnik auf Basis von Hafniumoxid lässt sich bisher nur als Funktionsblock in andere Chips integrieren, also als eingebetteter Speicher (Embedded Memory). Dabei kooperiert FMC mit Globalfoundries.

FMC sieht aber auch einen Markt für FeRAM-Chips und hatte im Sommer 2025 Pläne für eine eigene Chipfabrik (Fab) im High-Tech Park Sachsen-Anhalt verkündet. Diese stehen aber unter dem Vorbehalt der Finanzierung. FMC bewirbt sich um Fördermittel, hat aber auch zahlreiche Investitionspartner wie Bosch, Merck M.Ventures und das belgische Forschungsinstitut Imec.

Die Teilfläche Sülzetal des High-Tech Park Sachsen-Anhalt grenzt unmittelbar an das vier Quadratkilometer (400 Hektar) große Gelände „Eulenberg“, das Intel für den mittlerweile abgesagten Bau von eigenen Chipfabriken gekauft hatte. Die Stadt Magdeburg erwägt einen Rückkauf dieser Fläche, berichtete der MDR im Dezember 2025.

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Die ferroelektrische Speichertechnik von FMC wurde unter anderem an der TU Dresden entwickelt. Wesentliche Ideen gehen auf das Nanoelectronic Materials Laboratory (Namlab) zurück, an dem die 2009 gescheiterte DRAM-Firma Qimonda beteiligt war.

Genaue technische Eckdaten der geplanten Speicherchiptypen verrät FMC bisher nicht öffentlich, etwa die genaue Größe der einzelnen Speicherzellen oder die Kapazität und Taktfrequenz respektive Datentransferrate der kommenden Bauelemente. Früher hatte FMC die eigene Speicherzelle auch als FeFET bezeichnet, also als ferroelektrischen Feldeffekttransistor.


FeRAM-Zelle mit Hafniumoxid von Intel

FeRAM-Zelle mit Hafniumoxid von Intel

FeRAM-Zelle mit Hafniumoxid, die Intel auf dem IEDM 2021 zeigte.

(Bild: Intel)

Ferroelektrische Speicherchips gibt es schon seit Jahrzehnten. Bisher konnten sich in den größten Absatzmärkten keine Alternativen zu DRAM und NAND-Flash etablieren. Einzelne DRAM-Chips fassen mittlerweile bis zu 32 Gigabit (4 GByte), NAND-Flash-Chips mit mehreren Hundert Lagen bis zu 2 Terabit (256 GByte). HBM4-Speicherstapel mit Tausenden Datenleitungen sollen Transferraten von mehr als 2 TByte/s erreichen.

2023 hatte das US-Unternehmen Micron auf der Fachkonferenz IEEE IEDM 2023 ein ferroelektrisches „NVDRAM“ mit 32 Gigabit beschrieben. Intel wiederum hatte auf dem IEDM 2021 eine FeRAM-Zelle präsentiert.

Mehrere Firmen arbeiten außerdem an unterschiedlichen ReRAM-Verfahren, darunter Weebit Nano. Die Firma Everspin liefert weiterhin MRAM, allerdings weiterhin mit maximal 32 Megabit vor allem für spezielle Anwendungen wie etwa Weltraum-Elektronik. 2002 hatten NEC und Toshiba noch erwartet, MRAM ab 2005 mit 256 Megabit liefern zu können.


(ciw)



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US-Firma übernimmt Solar-Technik von Meyer Burger


Rund ein halbes Jahr nach dem Aus des insolventen Solarmodulherstellers Meyer Burger hat ein US-Unternehmen Technik und Anlagen übernommen und so die Hoffnung auf eine Rückkehr der Solarzellenproduktion in Sachsen und Sachsen-Anhalt genährt. Wie das Unternehmen Swift Solar mit Sitz im kalifornischen Silicon Valley mitteilte, habe es Produktionsanlagen und „geistiges Eigentum“ übernommen. Dadurch werde die in den USA angesiedelte Forschung mit europäischer Expertise in der Herstellung hocheffizienter Silizium-Solarzellen zusammengeführt.

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Wie es konkret mit den früheren Produktions- und Entwicklungsstandorten in Bitterfeld und Hohenstein-Ernstthal weitergeht, teilte das Unternehmen zunächst nicht mit. Swift Solar erklärte nur, man wolle eine westliche Produktionsbasis für neue Solartechnologie aufbauen.

Die Herstellung von Solarzellen bleibe der zentrale Engpass in der globalen Lieferkette der Solarindustrie, teilte das Unternehmen mit. Die Produktion hocheffizienter Zellen beschränke sich bislang vor allem auf Asien. Mit der Übernahme verschaffe sich das Unternehmen Zugang zu entsprechender Fertigungstechnologie.

Das Schweizer Solarunternehmen Meyer Burger mit seinen Standorten im sächsischen Hohenstein-Ernstthal und Bitterfeld in Sachsen-Anhalt galt als der letzte große europäische Solarhersteller. Im vergangenen Herbst wurde der Betrieb an den Standorten in Sachsen und Sachsen-Anhalt eingestellt. Das Inventar wurde versteigert. Rund 600 Mitarbeiter in Deutschland mussten gehen. In den USA verloren etwa 300 Beschäftigte ihre Jobs.


(mho)



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EuGH stellt klar: Sonderkündigungsrecht bei Anpassung von Nulltarif-Verträgen


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein Urteil verkündet, das die Position von Internet- und Mobilfunkkunden in der EU stärkt. Es geht um die Frage, ob Nutzer ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn Anbieter ihre Verträge einseitig ändern müssen, um sie an die aktuelle Rechtsprechung zum „Nulltarif“ für Streamingdienste (Zero Rating) anzupassen. Die Luxemburger Richter stellten klar, dass eine solche Vertragsänderung nicht unter die gesetzlichen Ausnahmeregelungen fällt, die eine kostenlose Kündigung ausschließen würden.

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Damit müssen Provider ihren Kunden den Ausstieg ermöglichen, sobald sie die Bedingungen für die Datennutzung anpassen. Das gilt selbst dann, wenn sie dies auf Druck nationaler Regulierungsbehörden tun.

Hintergrund des Verfahrens ist ein langjähriger Streit über Zero-Rating-Optionen. Bei diesen Tarifen wird der Datenverkehr für bestimmte Anwendungen wie Musik-Streaming oder soziale Medien nicht auf das monatliche Inklusiv-Volumen angerechnet. Bereits 2020 und 2021 hatte der EuGH geurteilt, dass solche Praktiken gegen die Netzneutralität verstoßen und das EU-Recht dem entgegensteht. In der Folge forderten nationale Behörden wie die ungarische Medienaufsicht in der aktuell vom EuGH entschiedenen Rechtssache C-514/24 rund um Magyar Telekom die Anbieter auf, bestehende Verträge zu korrigieren.

Magyar vertrat die Auffassung, dass Kunden hier kein Recht zur kostenlosen Kündigung zustünde. Das Unternehmen argumentierte, dass die Vertragsanpassung unmittelbar durch das EU-Recht oder zumindest durch die darauf basierenden behördlichen Entscheidungen erforderlich sei. Im Einklang mit der EU-Gesetzgebung können Endnutzer bei einseitigen Vertragsänderungen normalerweise kostenfrei kündigen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Anpassung „unmittelbar durch Unionsrecht oder nationales Recht vorgeschrieben“ ist.

Dieser Argumentation erteilte der EuGH eine Absage. Er hob hervor, dass Ausnahmen vom Verbraucherschutz eng auszulegen seien. Ein Urteil des Gerichtshofs ändere nicht das Recht selbst, sondern stelle lediglich deklaratorisch fest, wie eine bestehende Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen sei. Weder die Urteile des EuGH noch die darauf basierenden Leitlinien des Gremiums europäischer Regulierungsstellen (Gerek) oder die Bescheide nationaler Behörden stellen demnach eine unmittelbare normative Änderung dar, die das Kündigungsrecht der Nutzer aushebeln könnte.

Das Urteil ist auch für den deutschen Markt relevant. Hierzulande waren Tarife wie StreamOn der Telekom oder Vodafone Pass jahrelang Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Nach den vorangegangenen EuGH-Urteilen untersagte die Bundesnetzagentur die Vermarktung und später auch die Nutzung dieser Optionen, was Millionen Verträge betraf.

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Da die Anbieter gezwungen waren, diese tariflichen Kernbestandteile zu streichen oder anzupassen, schafft das aktuelle Urteil aus Luxemburg nun mehr Klarheit für Verbraucher: Werden Leistungen, die für den Vertragsschluss entscheidend waren – wie die unbegrenzte Nutzung bestimmter Apps –, gestrichen, können sich Anbieter nicht hinter der behördlichen Anordnung verstecken, um Kunden in den Verträgen zu halten.

Das Urteil zementiert so den Grundsatz, dass das unternehmerische Risiko einer rechtswidrigen Tarifgestaltung nicht auf die Endkunden abgewälzt werden darf. Für die Branche heißt das: Bei künftigen Anpassungen an die Netzneutralität dürfte mit einer Kündigungswelle zu rechnen sein, sofern die Ersatzangebote für die Nutzer nicht attraktiv sind.


(mho)



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Metas KI-Beschleuniger sollen 2027 Nvidia & Co. überholen


Der KI-Beschleuniger MTIA 300 läuft bereits produktiv in Meta-Rechenzentren; jetzt stellt Meta auch MTIA 400 vor, der die Labortests abgeschlossen hat und kurz vor dem Feldeinsatz steht. Das ist noch nicht alles: Bereits 2027 will Meta zwei weitere Generationen in seine Rechenzentren bringen und in manchen Anwendungsfällen KI-Beschleuniger etwa von AMD und Nvidia abhängen.

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MTIA steht zwar für „Meta Training and Inference Accelerator“, allerdings will sich Meta laut Ankündigung künftig auf Inferenz fokussieren. Dabei führen die Chips bereits trainierte KI-Modelle aus, etwa um Chatanfragen von Nutzern zu beantworten. Meta nennt Inferenz für generative KI als wichtigstes Einsatzgebiet seiner Chips. MTIA 400 soll der letzte „allgemeine“ Beschleuniger ohne diesen Fokus darstellen.

Der MTIA 400 besteht aus insgesamt fünf Chiplets plus vier Speicherstapeln vom Typ High-Bandwidth Memory (HBM; die Generation nennt Meta nicht konkret). In den zwei größten Chiplets sitzen die Rechenwerke. Ein sogenanntes Processing Element (PE) setzt auf zwei RISC-V-Kerne zur Verwaltung. Sie führen Code aus und lagern bestimmte Aufgaben über einen Command-Prozessor an spezialisierte Schaltkreise aus, können über ihre Vektoreinheiten aber auch selbst SIMD-artig (Single-Instruction-Multiple-Data) rechnen.


MTIA 300

(Bild:

Meta

)

Dazu gesellen sich Matrix-Einheiten (Dot Product Engines), Reduction Engines für die Akkumulationsrechnungen und Kommunikation mit anderen PEs, sowie DMA Engines (Direct Memory Access) für Datenbewegungen. Jede PE hat lokalen Cache, zudem teilen sich alle PEs einen gemeinsamen SRAM-Cache. In diesen Compute-Chiplets sitzen zudem die Speicher-Controller für das HBM.

In zwei weiteren Chiplets sitzen Netzwerk-Controller für insgesamt zwölf 800-Gbit/s-Verbindungen, über die Meta bis zu 72 KI-Beschleuniger aneinanderkoppelt. Ein System-on-Chip-Die enthält unter anderem PCI-Express-Controller und einen übergeordneten Control Core Processor (CCP) aus mehreren RISC-V-Kernen zur Ansteuerung des gesamten KI-Beschleunigers.

Ein MTIA 400 nimmt 1200 Watt auf, kommt mit 288 GByte HBM und schafft 12 Billiarden vierbittige Gleitkomma-Operationen pro Sekunde (12 FP4-Petaflops). Metas MX4-Angabe bezieht sich auf die sogenannten Microscaling Formats, die das Open Compute Project (OCP) aufbauend auf FP4 spezifiziert.

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Spezifikationen der Meta-KI-Beschleuniger.

(Bild: Meta)

Der MTIA 450 verwendet überarbeitete Compute-Chiplets und schnelleres HBM. Die Verdoppelung der Übertragungsrate auf 18,4 TByte/s bei gleichbleibender Kapazität von 288 GByte spricht für eine neue Generation, womöglich HBM4.

Meta will hier vor allem die FP4-Geschwindigkeit steigern. Die Rede ist von 21 Petaflops, ein Plus von 75 Prozent. Die elektrische Leistungsaufnahme steigt um 17 Prozent auf 1400 Watt. Ab Anfang 2027 soll der MTIA 450 einsatzbereit sein.

Später im Jahr 2027 folgt der MTIA 500. Meta visiert ein Performance-Plus von über 40 Prozent an. Die Compute-Chiplets sind ab da vier- statt zweigeteilt. Zudem steigt die Speicherkapazität auf 384 bis 512 GByte; die Übertragungsrate auf 27,6 TByte/s. Meta visiert dafür ein Energiebudget von 1700 Watt an.



Ein kompletter Server mit 72 KI-Beschleunigern von Meta.

(Bild: Meta)

Mit dem Chiplet-Ansatz will Meta gezielt die Entwicklung neuer KI-Beschleuniger verkürzen. Auch die restliche Hardware drumherum ist auf schnelle Wechsel ausgelegt: Alle vier Generationen sollen in denselben Servern laufen. So möchte Meta den schnellen Fortschritten in der KI-Entwicklung entgegenkommen. KI-Beschleuniger anderer Firmen will der Konzern trotzdem weiterhin einsetzen.

Broadcom hilft Meta bei den Designs, wie auch vielen anderen Hyperscalern bei ihren KI-Beschleunigern. Zu den Strukturbreiten äußert sich Meta nicht; 2- oder 3-Nanometer-Fertigungstechnik von TSMC erscheint allerdings logisch.


(mma)



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