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Spritpreise fallen: Krisengipfel und Kritik aus dem Bundeswirtschaftministerium
An den Zapfsäulen ist es der zweite Tag in Folge mit spürbaren Rückgängen. Der gesunkene Ölpreis kommt sukzessive bei den Autofahrern an. Ob es weiter nach unten geht, hängt am Nahen Osten. Diesel verbilligte sich im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Donnerstags (9. April) um 7,3 Cent auf 2,346 Euro pro Liter. Damit sank der Preis leicht unter den jüngsten Rekordwert beim Dieselpreis, der noch am selben Donnerstagvormittag erreicht worden war, wie der ADAC mitteilt. Superbenzin der Sorte E10 verbilligte sich um 4,3 Cent auf 2,112 Euro pro Liter.
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Seit dem Absturz des Ölpreises in der Nacht von Dienstag (7. April) auf Mittwoch hat Diesel damit um 10,1 Cent pro Liter nachgegeben, E10 um 7,6 Cent. Experten hatten erwartet, dass es einige Zeit dauern wird, bis der niedrigere Ölpreis an den Zapfsäulen ankommt. Dies steht aber teilweise auch in der Kritik – unter anderem das Bundeskartellamt mahnte in diesem Zusammenhang bereits eine zügige Weitergabe der Entlastung bei sinkenden Rohölpreisen an. Insgesamt ist Tanken aber auch nach den aktuellen Rückgängen noch sehr viel teurer als vor Kriegsbeginn Ende Februar. Bei Diesel sind es noch 60 Cent, bei Superbenzin gut 33 Cent.
Ölpreis am Freitag kaum verändert
Wie sich die Preise entwickeln, dürfte in den nächsten Tagen aber vor allem davon abhängen, wie die Preise für Rohöl sind – und damit von der Situation im Nahen Osten. Vor den Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran bewegte sich der Ölpreis am Freitagmorgen wenig und blieb klar unter der Marke von 100 US-Dollar, nachdem er nach Vereinbarung einer Waffenruhe fast auf 90 Dollar gesunken war. Ein Fass der für Europa wichtigen Nordseesorte Brent kostete mit Lieferung 96,76 US-Dollar und damit 0,9 Prozent mehr als am Vortag.
Reiche kritisiert SPD
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat Vorschläge der SPD zu Entlastungen der Verbraucher angesichts der hohen Spritpreise scharf kritisiert. Reiche sagte in Berlin: „Der Koalitionspartner ist in den letzten Wochen damit aufgefallen, Vorschläge zu unterbreiten, die teuer, wirkungsschwach und verfassungsrechtlich fragwürdig sind. Das führt zu Verwirrung und hilft den Verbrauchern nicht.“ Sie plädiere für Maßnahmen, die ökonomisch sinnvoll, zielgerichtet und haushaltsschonend seien. „Es braucht Preissignale, die erhalten bleiben müssen.“ Reiche sagte, sie erteile einer „Übergewinnsteuer“ eine klare Absage. Sie sei verfassungsrechtlich fragwürdig. Die Ministerin sprach sich erneut für die temporäre Anhebung der Pendlerpauschale aus. Für die Güter- und Logistikbranche solle die Dieselsteuer abgesenkt werden.
Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) spricht sich als Gegenfinanzierung von Entlastungen für die Einführung einer „Übergewinnsteuer“ aus – eine Art Extra-Steuer für kriegsbedingte Profite von Mineralölkonzernen. Klingbeil ist außerdem für einen Spritpreisdeckel und eine Mobilitätsprämie zur Entlastung. Er lädt auch deswegen zu einem Energiepreis-Krisengipfel ein. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die Hoffnung auf schnelle Entlastungen wegen der hohen Spritpreise gedämpft. Die Bundesregierung sei „in engstem Dialog“, man solle aber nicht mit kurzfristigen Entscheidungen rechnen, sagte der CDU-Chef.
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(mfz)
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Digitaler Euro: Trilog startet, viele technische Fragen bleiben
Das Europäische Parlament in Straßburg hat am Donnerstag in erster Lesung seine Position zum Gesetzespaket für den digitalen Euro. Schon ab der kommenden Woche könne der Trilog starten, sagte Parlamentsberichterstatter Fernando Navarrete Rojas (EPP). Wissenschaftler eines vom deutschen Forschungsministerium geförderten Projekts warnen zugleich vor ungelösten Sicherheitsfragen des geplanten Konzepts.
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Mit 416 gegen 169 Stimmen verabschiedete das Parlament die von Rojas vorbereitete Parlamentsposition, um die lange gerungen wurde. Der ehemalige spanische Zentralbankexperte hatte in seinem ersten Entwurf zunächst die Beschränkung des digitalen Euro auf eine Token-basierte Offline-Bezahlvariante befürwortet. Die Mehrheit im Finanzausschuss des Parlaments hatte im Juni dann aber die parallele Einführung der Offline- und einer Konten-gebundenen Online-Variante des digitalen Euro verabschiedet.
Rojas unterstrich in einem Pressegespräch, dass man in der Verordnung auch die gleichberechtigte Nutzung von Bargeld nochmals unterstreiche. Man wolle den Bürgern die Wahl überlassen, wie sie bezahlen.
Er wies gegen „Gerüchte“ zurück, der Konten-basierte Digitaleuro werde Bezahlvorgänge leicht überwachbar machen. „Niemand wird wissen, wofür wir unser Geld ausgeben“, versprach Rojas im Plenum.
Kein Vertraulichkeits-Plus
Wissenschaftler der Uni Dresden beurteilen die aktuellen Pläne von EZB und EU Gesetzgeber dagegen skeptisch. Der Konten-basierte digitale Euro verspreche zwar Privacy by Design and Default. Die Trennung von Identifikations- und Transaktionsdaten – ersteres erledigen die Endkundenbanken, letzteres läuft bei der EZB zusammen – sei aber ungeeignet, echte Vertraulichkeit zu garantieren, betonten sie in einer kurz vor der Abstimmung veröffentlichten Pressemitteilung.
Zu leicht ließen sich die von den Kundenbanken ausgegebenen EZB-Nummern über Transaktionshistorien oder unter Hinzuziehung weiterer Daten auflösen, versichert Mikolai Gütschow vom Lehrstuhl Distributed Networked Systems an der TU Dresden.
Ist das Pseudonym einmal aufgeflogen, wird das Bezahlverhalten des Nutzers transparent. Problematisch ist aus Sicht der Forscher zudem, dass die Zentralisierung der Transaktionsdaten die dafür geschaffene EZB-Infrastruktur zu einem attraktiven Honeypot machen dürfte.
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Europäische Datenschützer sehen die Gefahr der De-Pseudonymisierung ebenfalls und empfahlen daher im Frühjahr, die EZB Nummern mindestens dynamisch zu vergeben.
Tokens und ihre Nachteile
Die Datenschützer befürworteten in ihrem Papier grundsätzlich Token-Systeme für beide Digitaleuro-Varianten. Dadurch sei ein dem Bargeld vergleichbares Level an Anonymität realisierbar, lautete die Einschätzung.
Die Forscher warnten jedoch in ihrer Pressemitteilung vor den Sicherheitsproblemen der Token-Lösung. „Es ist eine schöne Idee“, sagte Gütschow in Gespräch mit heise online. „Aber das Problem des Double Spending ist unlösbar.“ Einmal vom Secure Element des Mobiltelefons geknackt, ließen sich Digitaleuros beliebig kopieren. Die Liste geknackter Secure Elements sei lang, notierten Gütschow und Kollegen aus Hamburg in einem ausführlichen Papier.
Für Verluste, die auf Basis infrastruktureller Schwächen entstehen, müsste laut dem vom Parlament eingefügten Erwägungsgrund 60c am Ende wohl die Zentralbank geradestehen.
Teures Unterfangen
Zu den Gesamtkosten des Megaprojektes merken die Forscher darüber hinaus in einer Studie mit Kollegen aus Hamburg, Groningen und Basel an, dass die ursprünglich von der Zentralbank veranschlagten Kosten von 1,3 Milliarden Euro bereits jetzt für externe Dienstleister ausgegeben wurden. Die Studie ist auf dem Dokumentenserver arXiv abrufbar.
Allein für die Alias-Lookup-Funktion, mit der Zahlungsdienstleister die Bank des Gegenübers finden können, wurden bis zu 55,8 Millionen veranschlagt. Für die Entwicklung des Offline-Euro-Tokensystems, das von Giesecke+Devrient vorbereitet wird, hat die EZB bis zu 661 Millionen Euro eingeplant.
Da bleibe für die intern geplante Entwicklung der Kerninfrastruktur der Zahlungsabwicklungen zwischen Kunden, Payment Service Providern, Zentralbanken und EZB nicht mehr viel übrig, resümieren die Forscher.
In dem vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderten Projekt „Concrete Contracts“ favorisieren die Wissenschaftler Digitalbezahlsysteme mit Doppelt-Blind-Signaturen. Das GNU-Projekt Taler hat dazu die notwendige Software entwickelt und getestet. Bei der EZB konnten die Macher der freien Softwareideen aber nicht landen. Ihnen fehlte der für die Abgabe von Angeboten notwendige Hintergrund.
(wpl)
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KI-Synchronisation: Gericht weist Eilantrag des Bundesverbands Schauspiel ab
Das Landgericht Berlin II hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Bundesverbands Schauspiel e.V. (BFFS) gegen den Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (VDS) mit Urteil vom 8. Juli 2026 vollständig zurückgewiesen (Az. 7 O 245/26 eV). Dies teilte der VDS nun mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BFFS hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
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Gegenstand des Verfahrens waren demnach drei Äußerungen aus der VDS-Pressemitteilung vom 17. April 2026 zur sogenannten AOR-Vereinbarung („Assignment of Rights“), mit der deutsche Synchronsprecher Rechte an Netflix übertragen sollen – und gegen die der Sprecherverband seit Jahresbeginn kämpft. In der Mitteilung hieß es unter anderem: „Dass der BFFS sich unserer Auffassung nicht anschließt, verstehen wir. Er hat den Vertrag ja mitzuverantworten.“
Diese und zwei weitere Äußerungen hielt der BFFS für unwahre Tatsachenbehauptungen und mahnte den VDS ab. Nachdem dieser keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, beantragte der BFFS eine einstweilige Verfügung, um dem VDS die Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht hält alle drei Äußerungen jedoch für zulässig. Ausschlaggebend war die Feststellung, dass der BFFS an den beanstandeten Regelungen selbst mitgewirkt hat und der VDS diese Regelungen öffentlich kritisiert.
Unstrittig war laut VDS zwischen den Parteien, dass der BFFS die KI-Regelung Synchron-Schauspiel mit Netflix getroffen hat, in der vereinbart wurde, dass konkrete Bestimmungen in die Netflix-AOR aufgenommen werden. Eben diese Bestimmungen finden sich wörtlich in der AOR wieder – und Ziffer 15 der AOR verweist ausdrücklich auf die zwischen dem BFFS und Netflix geschlossene Regelung.
Von der Meinungsfreiheit gedeckt
Aus dieser vom BFFS selbst geschaffenen Grundlage eine Mitverantwortung des BFFS für die AOR-Vereinbarung abzuleiten, hält das Gericht für eine vertretbare Meinungsäußerung. Wörtlich heißt es im Urteil: „Wer an der Ausgestaltung der in den AOR einfließenden Regelungen in dieser Weise mitwirkt, ‚verantwortet‘ diese im wertenden Sinne ‚mit‘ auch, wenn er nicht selbst Vertragspartei der AOR wird.“
Das Gericht betonte laut VDS zudem, dass die angegriffene Pressemitteilung des VDS ein öffentliches Informationsanliegen verfolgt und einen sachbezogenen Beitrag zu der seit Monaten in der Branche geführten Auseinandersetzung über den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Synchronbereich leistet.
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BFFS sieht ebenfalls kritische Punkte
In seiner Mitteilung zum Urteil erklärt der VDS, davon überrascht gewesen zu sein, dass der BFFS eine Mitverantwortung für die AOR-Vereinbarung in dem Gerichtsverfahren abstreiten wollte. Schließlich habe der BFFS die AOR-Vereinbarung zuletzt überwiegend positiv dargestellt und empfehle auch weiterhin, für Netflix zu arbeiten. Tatsächlich sprach der BFFS in seiner Pressemitteilung vom 25. Juni 2025 von einer „Vorreiterrolle“ und versicherte, die KI-Technologien kämen „ausschließlich unter Wahrung der gesetzlichen Rahmenbedingungen – insbesondere des Urheberrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ zum Einsatz. Noch Ende Januar 2026 rief er seine Mitglieder auf, „unter dem neuen AOR die Arbeit für Netflix fortzusetzen“, weil die „Schutzmechanismen … im neuen AOR eingebaut“ seien.
Im Verfahren gegen den VDS schlug der BFFS laut Sprecherverband aber einen anderen Ton an. So seien die BFFS-Anwälte auf deutliche Distanz zur AOR-Vereinbarung gegangen und hätten ausgeführt, dass es zahlreiche weitere Klauseln gäbe, die aus Sicht der Antragstellerin problematisch sind. Dies beträfe zum Beispiel die Schiedsvereinbarung (Ziff. 18 AOR i.V.m. Anhang 3), die faktisch einstweiligen Rechtsschutz ausschließt. Ebenso verhalte es sich mit den Regelungen zum Datenschutz (Ziff. 7 AOR i.V.m. Anhang 2). Weiterhin zitiert der VDS die BFFS-Anwälte mit den Worten: „Insbesondere die Klauseln zum Datenschutz in der AOR sind aber von der Antragstellerin [der BFFS, die Red.] nicht verhandelt worden und werden auch von ihr kritisch gesehen.“
Der VDS erklärt, dass für ihn die Sache damit geklärt sei: „Wir konzentrieren uns weiter auf Netflix und auf den Schutz der Sprecher:innen, um den es hier eigentlich geht. Wir hoffen, dass der BFFS die in dem Verfahren eingenommene kritische Haltung gegenüber der AOR beibehält. Diese Sorge teilen wir und reichen dem BFFS die Hand, um dieses Anliegen gemeinsam gegenüber Netflix zu vertreten.“
(nij)
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Open-Source-Strategie: Mecklenburg-Vorpommern will auch Microsoft Office ablösen
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will von Microsoft Office auf eine quelloffene Alternative umsteigen, braucht dafür jedoch Zeit. Die Ablösung von Microsoft Office sei „grundsätzlich Teil der strategischen Ausrichtung des Landes hin zu mehr digitaler Souveränität“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums für Finanzen und Digitalisierung auf Anfrage von c’t. Aufgrund der engen Verzahnung mit zahlreichen Fachverfahren sei die Umstellung jedoch nicht kurzfristig umsetzbar und werde über einen längeren Zeitraum erfolgen.
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Eine finale Entscheidung für eine bestimmte Microsoft-Alternative ist in Schwerin noch nicht gefallen. Im Zuge der Einführung von Nextcloud pilotiere man zurzeit auch Nextcloud Office auf Basis von Collabora Office, sagte die Sprecherin. Darüber hinaus prüfe man parallel den Einsatz von LibreOffice als Desktop-Office-Lösung.
Die Landesregierung hatte vor Kurzem bereits den Wechsel von Microsoft SharePoint zu Nextcloud bekanntgegeben. Die 5000 Beschäftigten der Landesverwaltung, die bisher SharePoint nutzten, wurden bereits migriert, präzisierte das Ministerium nun auf eine Rückfrage von c’t. Mittelfristig sollen rund 50.000 Beschäftigte mit Nextcloud arbeiten, von Ministerien bis hin zu kommunalen Einrichtungen.
Außerdem setzt Mecklenburg-Vorpommern auf die quelloffene Projektmanagement-Lösung OpenProject und einen „lokal kontrollierten“ KI-Assistenten auf Basis von Open WebUI.
(cwo)
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