Apps & Mobile Entwicklung
Telefonnummer verbergen: WhatsApp startet Einführung von Benutzernamen
WhatsApp hat nach mehreren Hinweisen nun mit der Einführung von Benutzernamen im Messenger begonnen, der alternativ zur Telefonnummer angezeigt wird, sodass diese geheim bleibt und nicht mehr automatisch jedem anderen Nutzer angezeigt wird. Laut WABetaInfo erhalten bisher aber nur wenige ausgewählte Nutzer die Funktion.
Telefonnummer bleibt Pflicht
Doch auch wenn die Telefonnummer so künftig vor anderen Nutzern geheim gehalten werden kann, die diese noch nicht kennen, bleibt sie nach aktueller Kenntnis weiterhin zwingende Voraussetzung für die Nutzung von WhatsApp. Ohne verifizierte Telefonnummer wird sich der Messenger also auch künftig nicht nutzen lassen. Anderen Nutzern kann jedoch auch ausschließlich der Benutzername mitgeteilt werden, damit diese Kontakt aufnehmen können.
Bei Nutzern, denen die neue Funktion eines Benutzernamens bereits zur Verfügung steht, wird in den Einstellungen zum eigenen Profil ein neues Feld für den Benutzernamen angezeigt. In den kommenden Wochen wird die neue Funktion nach und nach an weitere Nutzer ausgerollt werden.
Zu den bisher bekannten Restriktionen für Benutzernamen gehören:
- Müssen zwischen 3 und 35 Zeichen lang sein
- Können aus Kleinbuchstaben, Zahlen, Punkte und Unterstrichen bestehen
- Dürfen keine Sonderzeichen enthalten
- Dürfen nicht mit www. beginnen
- Dürfen nicht auf eine Domain wie .com, .net oder .de enden
- Dürfen nicht mit einem Punkt beginnen oder enden und keine zwei Punkte in Folge haben
- Müssen mindestens einen Buchstaben am Anfang enthalten
Ein Benutzername für alle Meta-Plattformen
Wichtig ist zudem, dass der Benutzername auf allen Meta-Plattformen noch verfügbar sein muss. Ist der gewünschte Benutzername beispielsweise auf Instagram, Facebook und WhatsApp noch nicht vergeben, kann er sofort ausgewählt werden, sofern er die übrigen Anforderungen erfüllt. Ist der gewünschte Benutzername bereits auf Instagram und Facebook vergeben, müssen Nutzer bestätigen, dass sie die rechtmäßigen Inhaber dieses Benutzernamens auf diesen Plattformen sind, bevor sie ihn auf WhatsApp verwenden können. Um diese Verifizierung abzuschließen, müssen Nutzer ihre Konten über das Accounts Center verknüpfen.
Ist ein Nutzername jedoch bereits auf Facebook und Instagram an eine andere Person vergeben, kann er nicht auf WhatsApp beansprucht werden, selbst wenn er dort noch verfügbar ist.
Wählt man in WhatsApp denselben Benutzernamen wie auf Instagram und Facebook, sollte einem aber auch bewusst sein, dass andere Nutzer so auch diese Profile direkt ausfindig machen können.
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Informationsfreiheitsgesetz: Protest gegen Änderungen durch die Bundesregierung wächst
In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordern 110 zivilgesellschaftliche Organisationen, Medien, Verbände und Initiativen die Rücknahme der geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Nach ihrer Auffassung kämen die vorgesehenen Anpassungen einer faktischen Abschaffung der viel genutzten Regelung gleich.
De facto Abschaffung der Bürgerkontrolle befürchtet
Das Bündnis wertet die geplanten Änderungen als erheblichen Eingriff in die Informations- und Pressefreiheit sowie in die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns. In dem an die Bundesregierung, das Bundesinnenministerium und die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages gerichteten offenen Brief warnen die Unterzeichner davor, dass das IFG im Falle einer Verabschiedung der Pläne faktisch seine Wirkung verlieren und der Zugang zu staatlichen Informationen massiv eingeschränkt werden würde. Hinzu kommt, dass die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Änderungen nach Auffassung der Verfasser im Widerspruch zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags von 2025 stehen. Darin hatten Union und SPD angekündigt, das Informationsfreiheitsgesetz mit einem Mehrwert für Bürger und Verwaltung weiterentwickeln zu wollen. Die nun geplanten Änderungen würden diesem Anspruch jedoch nicht gerecht, sondern stattdessen zu erheblichen Einschränkungen führen.
Mit dem Schreiben (PDF) wollen die Unterzeichner den politischen Druck auf die Bundesregierung im Streit um die Zukunft des Informationsfreiheitsgesetzes erhöhen. Sie fordern die Regierung auf, sämtliche Pläne zur Einschränkung des Gesetzes aufzugeben und das bestehende Recht auf Informationsfreiheit uneingeschränkt zu erhalten.
Anträge wären nur noch wenigen möglich
Die Initiatoren des Schreibens kritisieren insbesondere den geplanten Nachweis eines „berechtigten Interesses“ als Voraussetzung für künftige IFG-Anträge, der zahlreiche Antragsteller ausschließen würde. Nach den Plänen dürften nur noch natürliche Personen entsprechende Anträge stellen, darüber hinaus wolle die Koalition prüfen, ob dieses Recht künftig auf in Deutschland lebende deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger beschränkt werden soll. Damit würden unter anderem zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalisten sowie Menschen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit ausgeschlossen. Zusätzlich sollen weitere Ausnahmeregelungen für Ablehnungen sowie die Abschaffung der Gebührendeckelung von 500 Euro diskutiert werden, wodurch eine Frage schnell mehrere tausend Euro kosten kann. Die Unterzeichner befürchten deshalb, dass ein Großteil der heute zulässigen IFG-Anträge nach den Änderungen nicht mehr möglich wären und ohne nähere Begründung abgelehnt werden könnten.
Nach Ansicht der Organisationen ist das Informationsfreiheitsgesetz seit zwei Jahrzehnten ein zentrales Instrument zur Aufdeckung von Korruption, Machtmissbrauch und Missständen in Behörden. Die geplanten Änderungen würden investigative Berichterstattung deutlich erschweren, die öffentliche Kontrolle staatlichen Handelns schwächen und das Vertrauen in politische Institutionen weiter beschädigen.
Gegenwind wächst schnell an
Die Bundesregierung begründet den Umbau des IFG unter anderem mit Bürokratieabbau, der Stärkung der staatlichen Resilienz sowie dem Schutz kritischer Infrastruktur. Die Unterzeichner des offenen Briefes stellen diese Argumentation allerdings infrage und verweisen darauf, dass das geltende Gesetz bereits heute ausreichende Möglichkeiten biete, sicherheitsrelevante Informationen zu schützen. Stattdessen sehen sie in den Plänen von CDU und SPD die Möglichkeit, ein für Verwaltung und Politik zunehmend unangenehm gewordenes, von der Bevölkerung jedoch intensiv genutztes Kontrollinstrument abzuschaffen. Laut einer im Brief angeführten Studie wünschen sich 83 Prozent der Menschen in Deutschland mehr Transparenz und einen einfacheren Zugang zu Informationen staatlicher Stellen. Eine von FragDenStaat initiierte Petition verzeichnete zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels bereits mehr als 413.000 Unterzeichner.
Auch außerhalb des offenen Briefes ist der Widerstand in den vergangenen Tagen deutlich gewachsen. So befürchten sowohl der Chaos Computer Club als auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern (IFK) eine faktische Abschaffung der bisherigen Regelung.
Gesetz soll Ende des Jahres kommen
Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Innenminister Alexander Dobrindt in den kommenden Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeiten, der zum Ende des Jahres von den Fraktionen beschlossen werden soll.
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Apple gegen EU: Niederlage im Streit um Torwächter-Status des App Stores
Apple hat im Streit mit der Europäischen Kommission um seine Einstufung als Torwächter eine Niederlage erlitten. Das Gericht der Europäischen Union wies die Klagen des Konzerns gegen diese Einstufung von iOS und App Store zurück.
Apple wollte den Torwächter-Status kippen
Die Europäische Kommission hatte Apple im September 2023 unter anderem für iOS und den App Store als sogenannten Torwächter eingestuft. Der Digital Markets Act, kurz DMA, sieht für große Plattformbetreiber besondere Pflichten vor, wenn deren Dienste eine zentrale Vermittlerrolle zwischen Unternehmen und Endnutzern einnehmen.
Für Apple hat diese Einstufung konkrete Folgen. Der Konzern muss beispielsweise den Vertrieb von Apps über alternative App-Marktplätze oder direkt über das Web ermöglichen. Auch dürfen Entwickler Nutzer auf alternative Möglichkeiten zum Kauf digitaler Inhalte hinweisen.
Apple ging gegen die Entscheidung der Kommission gerichtlich vor. Unter anderem wandte sich das Unternehmen gegen die Einstufung des App Stores als einheitlichen zentralen Plattformdienst und gegen Bestimmungen des DMA zur Interoperabilität.
Mehrere App Stores gelten als ein Dienst
Das Gericht folgte der Argumentation des Konzerns nicht. Nach Ansicht der Richter stellen die verschiedenen Versionen des App Stores einen einzigen zentralen Plattformdienst dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Store auf einem iPhone, iPad, Mac, einer Apple Watch oder einem Apple TV genutzt wird.
Alle App Stores verfolgen dem Urteil zufolge denselben grundlegenden Zweck: Sie bringen Software-Entwickler und Endnutzer zusammen und erleichtern den Vertrieb von Anwendungen. Unterschiede zwischen den jeweiligen Geräten rechtfertigen nach Auffassung des Gerichts keine Aufteilung in mehrere getrennte Plattformdienste.
Genau diese Trennung hatte Apple angestrebt. Nach der Argumentation Apples würde lediglich der iOS-App-Store den für eine Torwächter-Einstufung erforderlichen Nutzer-Schwellenwert erreichen, der bei 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern liegt.
Auch Apples Einwand gegen die im DMA vorgesehenen Interoperabilitätsverpflichtungen half dem Unternehmen nicht weiter. Das Gericht erklärte diesen Teil der Klage für unzulässig. Die von Apple angegriffene DMA-Regel war weder Grundlage für die Einstufung als Torwächter noch unmittelbar mit dieser Entscheidung verbunden.
iMessage bleibt ein Sonderfall
Separat befasste sich das Gericht mit iMessage. Die Kommission hatte den Nachrichtendienst zwar als zentralen Plattformdienst eingestuft, Apple jedoch nach einer Marktuntersuchung nicht als Torwächter für iMessage benannt. Für den Messenger gelten daher keine DMA-Verpflichtungen aufgrund einer Torwächter-Einstufung.
Die Klagen Apples gegen die entsprechenden Feststellungen und die Marktuntersuchung erklärte das Gericht für unzulässig. Allein die Einstufung von iMessage als zentraler Plattformdienst verändere die Rechtsstellung von Apple nicht verbindlich.
Das Urteil muss allerdings noch nicht das letzte Wort sein. Apple kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union einlegen.
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Assassin’s Creed Black Flag Resynced: Steam Machine Benchmarks
Der Technik-Test zu Assassin’s Creed Black Flag Resynced ist bereits online. Was geplant, aber nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden konnte, waren Benchmarks auf der Steam Machine. Sie werden an dieser Stelle für FHD und WQHD nachgereicht.
Steam Deck Verified
Die Neuauflage von Assassin’s Creed 4: Black Flag aus dem Jahr 2013 ist „Steam Deck Verified“, die Windows-Version lässt sich laut Valve also über Steam über den Ubisoft-Connect-Launcher ohne Einschränkungen auf dem Steam Deck ausführen und sollte damit auch auf der Steam Machine laufen. Das entsprechende „Steam Machine Verified“-Label fehlt aber aktuell noch.
In der Tat bereitet der Titel, in diesem Fall die über den Ubisoft-Connect-Launcher als Stream-fremde App ausgeführte Ubisoft-Version, keine Probleme. Beim Starten beschwert sich der Titel lediglich jedes Mal, auf einer HDD installiert worden zu sein – was natürlich nicht stimmt, denn in der Steam Machine steckt eine SSD.
Aber wie gut läuft der Titel, der für Windows mit DirectX 12 entwickelt wurde, auf der Konsole unter SteamOS (Linux) nach der Übersetzung mittels Proton? Die nachfolgenden Benchmarks verraten es.
Benchmarks auf der Steam Machine
Die Steam Machine wurde im Beta-Branche genutzt, installiert war SteamOS 3.8.22. Zur Installation des Ubisoft-Connect-Clients und dessen Ausführung über Steam wurde Proton Experimental genutzt. Probleme bei der Bedienung des Spiels gibt es, wie das Verified-Label vermuten ließ, in der Tat keine. Der während des Benchmarks dauerhaft (sinnlos?) vibrierende Steam Controller fällt allerdings auf.
Für die Benchmarks genutzt wurden dieselben Qualitätsstufen wie im Hauptartikel, wobei in beiden Auflösungen jeweils FSR Quality aktiv, Frame Generation und VSync aber deaktiviert waren:
- maximale Details:
Allgemeine Voreinstellung „Extrem Hoch“ + Raytracing-Modus „Erweitert“ - niedrige Details:
Allgemeine Voreinstellung „Sehr Niedrig“ + Raytracing-Modus „Aus“
FHD-Benchmarks
In Full HD erreicht die Steam Machine mindestens das Leistungsniveau, das mit Blick auf die Hardware (auch unter Windows) zu erwarten gewesen war: Die Intel Arc B580 liegt bei niedrigen Details nur knapp in Front, bei maximalen Details gibt es einen Gleichstand.
Das passt zu den zuletzt ermittelten Ergebnissen von Arc B580 und Radeon RX 7600 (32 statt 28 CUs RDNA 3 und mehr TDP vs. Steam Machine), wenn man die Rasterizer-Benchmarks betrachtet: Hier lag die Intel Arc im Durchschnitt über den Parcours in Full HD ohne Raytracing 4 Prozent in Front. Mit Raytracing brach die Radeon RX 7600 wiederum ein, was in Black Flag Resynced nicht der Fall ist – die RT-Umsetzung scheint ausreichend „seicht“ ausgefallen zu sein.
- Grafikkarten bis 300 Euro im Test: RTX 3060 vs. 4060, 5050, 5060, RX 7600, 9060 XT und B580
WQHD-Benchmarks
In WHQD beschwert sich bereits das Optionsmenü, dass die 8 GB Grafikspeicher der Steam Machine nicht ausreichend sind für die maximalen Details inklusive Raytracing, das Ergebnis fällt mit 32 FPS und damit nur 18 Prozent Rückstand auf die Intel Arc B580 dafür auf den ersten Blick noch verhältnismäßig gut aus. Doch der zweite Blick auf die minimalen FPS und den FPS-Verlauf zeigt das Problem.
Mit den sehr niedrigen Details ohne Raytracing erreicht die Steam Machine in WQHD mit FSR Quality (in dem Fall noch FSR 3, FSR 4 wird für die Steam Machine noch nachgereicht) hingegen noch 65 FPS – was gut spielbar ist, wie auch der Blick auf die FPS-Verläufe zeigt.
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