Connect with us

Künstliche Intelligenz

Telekom und Vodafone müssen Pornhub und YouPorn vorerst nicht sperren


In die Rechtsprechung rund um die umstrittenen Websperren gegen Erotikportale kommt wieder Bewegung. Zuletzt hatte nach mehreren Verwaltungsgerichten etwa auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass der Zugriff auf die zwei deutschsprachigen Portale von Pornhub und YouPorn über den Provider 1&1 vorerst weiterhin gesperrt bleibt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieht die Sache in einem Streit, der die Deutsche Telekom und Vodafone betrifft, nun aber anders aus: Ihm zufolge darf die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM NRW) die zwei Provider vorerst nicht zwingen, die Erotikportale des auf Zypern sitzenden Plattformbetreibers Aylo zu blockieren.

Der Anbieter der pornografischen Webseiten begehrte vor dem Verwaltungsgericht in dem sich seit Jahren hinziehenden Streit die Aufhebung von Untersagungen der LfM NRW sowie von Sperrverfügungen. Er stellte Eilanträge und begründete diese mit „nachträglichen weitreichenden Änderungen des europäischen und nationalen Rechts“.

Die 27. Kammer des Düsseldorfer Gerichts erkannte die Einwände Aylos am Donnerstag erstmals zumindest teilweise an (Az.: 27 L 805/24 und andere). Sie setzte die weitere Vollziehung der Sperranordnungen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aus. Die Richter begründen dies so: Nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstoßen die den Blockadeverfügungen zugrundeliegenden Vorschriften des Jugendmedien-Schutzstaatsvertrags (JMStV) gegen das vorrangig anzuwendende EU-Recht. Demnach dürfe der freie Verkehr von digitalen Diensten aus einem anderen Mitgliedstaat nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden, die die in Deutschland bestehenden JMStV-Vorschriften nicht mehr erfüllten.

Hintergrund ist vor allem das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie von 2002. Dieses besagt, dass ein EU-Land ein in einem anderen Mitgliedsstaat ansässiges Unternehmen nicht einfach regulieren kann. Ausnahmen sind nur nach Durchlaufen eines förmlichen Prozesses möglich, der die Benachrichtigung des Herkunftslands und der EU-Kommission einschließt.

Mit einer ähnlichen Begründung setzte im August auch ein Pariser Verwaltungsgericht ein Verfahren mit Aylo im Zentrum aus. Die Muttergesellschaft von Pornhub, YouPorn und Redtube hatte zuvor diese Portale in Frankreich selbst vom Netz genommen. Sie wollte damit gegen das Greifen eines neuen französischen Gesetzes protestieren, das Betreiber von Webseiten für Erwachsene seit Juni verpflichtet, robuste Altersverifikationssysteme (AVS) einzuführen und Nutzer unter 18 Jahren zu sperren.

Weiterlesen nach der Anzeige

Der Medienrechtler Marc Liesching hält es noch aus einem anderen Grund für fraglich, ob Regulierer weiter mit Verweis auf den Jugendschutz gegen Porno-Portale im EU-Ausland vorgehen können. Denn die Landesgesetzgeber fügten 2022 eine kleine Neuregelung in den JMStV ein. Sie legt prinzipiell fest, dass innerhalb der EU auf Basis der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) der Geltungsbereich des JMStV auf in Deutschland niedergelassene Videoportale begrenzt ist.

Die Untersagungsverfügungen gegen Aylo hielt das Verwaltungsgericht Düsseldorf aber aufrecht. Sie können damit prinzipiell weiter vollzogen werden. Die erneuten Eilanträge des Anbieters hat die Kammer wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis abgelehnt, weil derzeit ohnehin keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn drohten und ihm gegen die Sperrverfügungen gesonderter Rechtsschutz zur Verfügung stehe.

Gegen sämtliche Beschlüsse können alle Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster befinden würde. In den Jahren zuvor waren Anträge von Aylo auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Bescheide der LfM NRW sowohl vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch dem OVG ohne Erfolg geblieben.

Im Hauptsacheverfahren hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf diese Untersagungsverfügungen ebenfalls bereits mit Urteilen vom 4. April 2023 nach dem damaligen Stand für rechtmäßig erachtet. Die Berufungsverfahren dagegen sind vor dem OVG noch anhängig. Die betroffenen Provider, zu denen etwa Telefónica und Pyür gehören, wehren sich ihrerseits gegen die Sperranordnungen.


(mki)



Source link

Künstliche Intelligenz

Nach tagelangen Protesten: Der Iran geht nach Internetblockade offline


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nach tagelangen Protesten der Bevölkerung gegen das Regime haben iranische Behörden augenscheinlich damit begonnen, das Internet in der Hauptstadt Teheran und weiteren Teilen des Landes zu blockieren. Das berichtet die Organisation Netblocks, die den Netzverkehr und mögliche Sperren weltweit beobachtet. Auch andere öffentlich einsehbare Datenquellen zeigen Verbindungsverluste in die Islamische Republik, die seit Tagen von immer heftiger werdenden Protesten gegen das herrschende Regime erschüttert wird. Netblocks meint, dass die Internetsperre die Berichterstattung aus dem Land und die Kommunikation dort erheblich erschweren dürfte. Es ist zu befürchten, dass die Machthabenden den digitalen Blackout dazu benutzen, noch härter gegen die Demonstrationen vorzugehen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die jüngste Protestwelle hatte vor fast zwei Wochen begonnen. Ausgelöst wurde sie durch einen plötzlichen Wertsturz der Landeswährung Rial inmitten einer schon massiven Wirtschaftskrise. In der Hauptstadt Teheran gingen daraufhin wütende Händler spontan auf die Straße, viele Geschäfte wurden geschlossen. Beobachter hatten darauf hingewiesen, dass auch die Proteste, die vor mehr als 40 Jahren zum Sturz des Schah und zur Errichtung der Islamischen Republik geführt haben, entscheidend durch die wichtigen Basare gestützt wurden. Inzwischen haben sich die Proteste auf andere Landesteile ausgeweitet. Am Donnerstag dieser Woche kursieren in sozialen Netzwerken etwa zahlreiche Videos, die menschenleere Geschäftsstraßen in den kurdischen Gebieten des Iran zeigen.

Die Internetsperren haben am Donnerstag offenbar in der westlichen Provinz Kermanschah begonnen, dort hat Netblocks zuerst Verbindungsabbrüche registriert. Betroffen ist inzwischen laut Berichten, die bei der Nachrichtenagentur dpa eingegangen sind, auch das mobile Internet in ersten Großstädten. Als Grund dafür wurden demnach auch neue Protestaufrufe für Donnerstag und Freitag vermutet, die Reza Pahlavi, der Sohn des 1979 gestürzten Schahs, veröffentlicht hatte. Im Iran liegt die letzte landesweite Internetsperrung gerade einmal rund sieben Monate zurück. Als Israel und die Islamische Republik tagelang Raketen aufeinander abgeschossen haben, hat das Regime in Teheran einen fast vollständigen digitalen Blackout verhängt.


(mho)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

EU erhöht den Druck auf Elon Musks X wegen Groks KI-Bildern von Kindern


Die EU geht nach sexualisierten KI-Bildern von Kindern auf der Online-Plattform X einen nächsten Schritt bei Ermittlungen gegen das Unternehmen von Elon Musk. Die Europäische Kommission habe die US-Firma aufgefordert, interne Dokumente zur Künstlichen Intelligenz Grok nicht zu vernichten, sondern bis Ende des Jahres aufzubewahren, sagte ein Sprecher. Es gebe Zweifel daran, ob das Unternehmen sich an europäische Digitalgesetze halte.

Weiterlesen nach der Anzeige

Nutzer von X können den KI-Chatbot Grok bislang dazu auffordern, freizügige Bilder von Menschen zu generieren. Auf der Plattform finden sich etliche Beispiele, bei denen die KI unter normalen Bildern aufgefordert wird, diese zu sexualisieren. Oft kommt Grok der Aufforderung nach.

Dabei wurden auch Grenzen überschritten: An Silvester entschuldigte sich der Chatbot dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter „in sexualisierten Outfits“ erstellt und geteilt zu haben. „Es handelte sich um ein Versagen unserer Sicherheitsvorkehrungen, und ich entschuldige mich für alle dadurch entstandenen Schäden“, ließ der Dienst Grok auf X schreiben. Trotzdem kommt die KI entsprechenden Nutzeranfragen auch Tage nachdem die Öffentlichkeit auf das Verhalten aufmerksam geworden ist, weiterhin nach, das Profil der KI ist noch immer voll von derartigen Bildern.

Mittlerweile sollen X-Nutzer jede Stunde tausende öffentlich zugängliche sexualisierte Deepfakes erstellt haben. Das ergab eine 24-stündige Analyse. Das US-Magazin Wired berichtete außerdem von weitaus verstörenderen sexualisierten Bild- und Videoinhalten auf der Website von Grok. Dort finden sich unter anderem KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt oder pornografische Deepfakes von Minderjährigen.

Der EU-Kommissionssprecher betonte: „Wir haben beobachtet, wie Grok antisemitische Inhalte und in jüngerer Zeit auch sexuelle Darstellungen von Kindern generiert hat. Das ist illegal. Das ist inakzeptabel.“ Die EU-Kommission hatte von X Ende 2025 Auskünfte zu Grok verlangt und nach eigenen Angaben über die Feiertage eine Antwort erhalten. Diese werde nun analysiert.

Eine Deaktivierung von Grok in der EU zu erwirken, sei nicht das Ziel der EU-Kommission und eher ein letztes Mittel. „Wir sind nicht hier, um den Bürgern zu sagen, welche Plattform sicherer oder besser zu verwenden ist“, sagte der Sprecher.

Weiterlesen nach der Anzeige

Lesen Sie auch

Gegen Musks Plattform X laufen auf Grundlage europäischer Digitalgesetze bereits mehrere Untersuchungen und Verfahren. Erst Anfang Dezember hatte die EU gegen Musks Online-Plattform wegen Transparenzmängeln eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Der US-Firma könnten weitere Strafen drohen. So haben die europäischen Internetwächter X ebenfalls seit Dezember 2023 im Visier, weil die Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation zu tun.


(rah)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Leistungsschutzrecht boykottiert: französische Geldstrafe für X


Wegen Nichtbefolgung eines Gerichtsurteils muss der Mikroblogging X in Frankreich 170.000 Euro an die Presseagentur Agence France-Press (AFP) zahlen. Denn entgegen früherer Gerichtsentscheidungen hat X Daten über die Nutzung von AFP-Inhalten nicht offengelegt. Hinzu kommen laut Entscheidung des Tribunal de Paris vom Donnerstag 60.000 Euro Verfahrenskosten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Dies berichtet die Tageszeitung Le Monde. Hintergrund ist, dass die Betreiberfirma xAI versucht, das europäische Leistungsschutzrecht zu boykottieren. Nicht nur weigert sie sich, mit Verlagen zu verhandeln, sie ignoriert auch Gerichtsurteile. In einem zweiten Verfahren greift das Gericht schon strenger ein: Sollten Nutzungsdaten nicht spätestes am 10. Februar übergeben werden, drohen 60.000 Euro Strafe. Pro Tag.

Das Leistungsschutzrecht hält große digitale Plattformen, die fremde Presseinhalte zum eigenen Vorteil verwerten, dazu an, die Verlage für ihre Inhalte zu bezahlen. Grundsätzlich sollen die Beteiligten entsprechende Verträge aushandeln. xAI verweigert jedoch schon die Aufnahme der Verhandlungen.

Daher bestreitet AFP den Gerichtsweg. Zunächst geht es darum, herauszufinden, in welchem Umfang AFP-Inhalte auf X genutzt werden und wie viel Umsatz X damit macht. Davon hängt die Remuneration ab. Im Mai 2024 entschied das Gericht, dass X bestimmte Daten binnen zweier Monate offenlegen muss, darunter die Zahl der Einblendungen sowie Klicks auf Tweets mit AFP-Inhalten, die Zahl anderer Interaktionen (Retweets, Zitierungen, Antworten und „likes”) sowie die in Zusammenhang mit diesen Tweets in Frankreich generierten Werbeumsätze.

Dagegen ging der Online-Dienst in Berufung, verlor aber. Das Berufungsgericht hat die Auflagen im September bestätigt. Dennoch hat X nicht geliefert. Daher hat das Tribunal de Paris nun die Strafe verhängt. Durch seine „Einstellung (…) gefährdet X das demokratische Ziel der Erhaltung freier und vielfältiger Presse”, zitiert Le Monde das Gericht.

Wie viel Geld AFP für das Leistungsschutzrecht selbst zusteht, ist eine zweite Frage. Die Strafe wird darauf nicht angerechnet.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Groupe Le Monde, Eigentümer der Tageszeitung, sowie Mitbewerber Le Figaro gehen ebenfalls gerichtlich gegen xAIs Boykott des Leistungsschutzrechts vor. Das gleiche Pariser Gericht hat xAI jetzt auferlegt, die Nutzungsdaten bis spätestens 10. Februar zu liefern.

Sollte xAI die Daten nicht fristgerecht offenlegen, drohen 30.000 Euro Geldstrafe pro Verlag und Tag. Die Groupe Le Monde führt das Verfahren nicht nur für die namensgebende Zeitung, sondern auch für die weiteren Presseerzeugnisse des Verlages; er hält unter anderem 51 Prozent an der französischen Version der Huffington Post. Die Konkurrenzzeitungen Les Echos und Le Parisien haben ihre juristischen Anstrengungen zur Durchsetzung ihres Leistungsschutzsrechtes gegen X hingegen letzten Frühling fallenlassen.


(ds)



Source link

Weiterlesen

Beliebt