Datenschutz & Sicherheit
TinyWeb-Server führt Schadocde aus dem Netz aus
Der in Delphi programmierte, schlanke Web-Server TinyWeb für Windows enthält eine Schwachstelle, durch die Angreifer aus dem Netz Schadcode einschleusen und ausführen können. Eine aktualisierte Version stopft die Sicherheitslücke.
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In der nun veröffentlichten Schwachstellenbeschreibung schreiben die Autoren, dass CGI-Parameter als Kommandozeilenparameter an die CGI-Executable mittels Windows.CreateProcess() übergeben werden, offenbar ungefiltert. Durch das Einfügen von Windows-Shell-Metazeichen in HTTP-Anfragen können Angreifer aus dem Netz ohne vorherige Authentifizierung beliebige Befehle im Betriebssystem auf dem Server ausführen (CVE-2026-22781, CVSS4 10.0, Risiko „kritisch“).
Eine eigene Sicherheitsmitteilung vom TinyWeb-Programmierer Maxim Masiutin geht weiter in die Details. Beim Verarbeiten von HTTP-Anfragen an CGI-Skripte, die kein Gleichheitszeichen enthalten, betrachtet TinyWeb diese als Anfragen im „ISINDEX“-Format. Die Parameter reicht der Code in dem Fall als Kommandozeilenparameter wie im CVE-Eintrag beschrieben durch. Als Beispiel-Anfrage nennt Masiutin GET /cgi-bin/script.exe?arg1&calc.exe HTTP/1.1. Das „&“-Zeichen interpretiert der Windows-Befehlsprozessor und startet in diesem Fall calc.exe. Weitere gefährliche Zeichen sind demnach | < > ^ ( ) % ! " ' ` ; $. Masiutin berechnet den CVSS-Wert nach CVSS-Standard 3.1 und kommt auf den leicht abweichenden Schweregrad CVSS 9.8, was ebenfalls die Risikoeinstufung „kritisch“ erreicht.
TinyWeb-Update schließt das Sicherheitsleck
Um die Lücke zu missbrauchen, muss im „cgi-bin“-Verzeichnis mindestens ein CGI-Skript liegen. Die Lücke schließt TinyWeb 1.98 aus dem November 2025. Aktuell findet sich im Github-Projekt die Version 1.99 von TinyWeb aus der vergangenen Woche. Die schließt zudem eine weitere Schwachstelle, einen Pufferüberlauf, der in einen Denial of Service mündet (CVE-2024-34199, CVSS 8.6, Risiko „hoch“).
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
OpenAI erhält wohl Pentagon-Auftrag nach Bruch mit Anthropic
Im Streit zwischen dem Pentagon und der KI-Firma Anthropic um die Verwendung von Software mit Künstlicher Intelligenz im US-Militär hat offenbar der Rivale OpenAI den Zuschlag bekommen. In einem Statement auf der Plattform X verkündete OpenAI-Chef Sam Altman, man habe eine Vereinbarung mit dem US-Verteidigungsministerium getroffen. Details blieben dabei zunächst unklar. Die Ankündigung folgt wenige Stunden, nachdem das Pentagon Anthropic wegen der Unstimmigkeiten beim Einsatz von KI als Risiko für die nationale Sicherheit eingestuft hatte.
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ChatGPT-Betreiber OpenAI und die Firma Anthropic wetteifern darum, ihre Software mit Künstlicher Intelligenz in Unternehmen und Behörden unterzubringen.
Altman spricht von wichtigen Sicherheitsprinzipien
Nun springt offenbar OpenAI in die Lücke. „Heute Abend haben wir mit dem Kriegsministerium eine Vereinbarung getroffen, unsere Modelle in dessen klassifiziertem Netzwerk einzusetzen“, schrieb Altman bei X. Pentagon-Chef Pete Hegseth repostete das Statement, ebenso wie der ranghohe Beamte Emil Michael.
Altman erläuterte weiter, zwei der wichtigsten Sicherheitsprinzipien von OpenAI seien das Verbot inländischer Massenüberwachung sowie die menschliche Verantwortung für den Einsatz von Gewalt, einschließlich autonomer Waffensysteme. „Das Kriegsministerium stimmt diesen Prinzipien zu, verankert sie in Gesetz und Richtlinien, und wir haben sie in unsere Vereinbarung aufgenommen.“
Streit zwischen Pentagon und Anthropic eskalierte
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Im Kern hatte auch Konkurrent Anthropic auf diese beiden Punkte gepocht. Das Unternehmen wollte ihrem Chef Dario Amodei zufolge als Grenzen für die Verwendung seiner KI-Software im US-Militär durchsetzen, dass die KI der Firma nicht für Massenüberwachung in den USA sowie nicht in komplett autonomen Waffen eingesetzt wird.
Am Freitag eskalierte der Streit: Hegseth ordnete an, Anthropic als „Supply-Chain Risk to National Security“, also als Lieferketten-Risiko für die nationale Sicherheit, einzustufen. Mit sofortiger Wirkung dürften Auftragnehmer, Zulieferer oder Partner des US-Militärs keine Geschäfte mehr mit dem Unternehmen machen, schrieb Hegseth bei X. Anthropic solle dem Verteidigungsministerium noch maximal sechs Monate lang Dienstleistungen bereitstellen, um einen Übergang zu einem „besseren und patriotischeren“ Anbieter zu ermöglichen.
Die Maßnahme erfolge im Zusammenhang mit einer Anweisung von Präsident Donald Trump, wonach alle Bundesbehörden die Nutzung von Anthropic-Technologie einstellen sollen.
Anthropic: KI nicht verlässlich für autonome Waffen
Das Verteidigungsministerium will nur mit KI-Firmen zusammenarbeiten, die „jedem legalen Einsatz“ ihrer Software zustimmen. Anthropic hatte jedoch darauf beharrt, dass die von der Firma geforderten Einschränkungen wichtig seien.
So warnte Amodei in einem Blogbeitrag, dass Künstliche Intelligenz es mache, über das Netz verstreute Daten einzelner Menschen in großem Stil automatisiert zu einem ausführlichen Bild ihres Lebens zusammenzusetzen. Und zugleich sei KI noch nicht verlässlich genug, um in vollständig autonomen Waffen eingesetzt zu werden. „Wir werden nicht wissentlich ein Produkt liefern, das Amerikas Krieger und Zivilisten in Gefahr bringt“, so der Anthropic-Chef.
Spannungen zwischen Anthropic und dem Pentagon wurden öffentlich, nachdem bekannt wurde, dass Software der Firma bei der US-Militäroperation zur Gefangennahme des venezolanischen Machthabers Nicolás Maduro eingesetzt wurde. Wofür genau sie dabei verwendet wurde, blieb unklar.
Details des OpenAI-Deals nicht klar
Was die Vereinbarung zwischen dem Pentagon und OpenAI nun im Detail bei den Punkten Massenüberwachung und autonome Waffen vorsieht, blieb zunächst unklar.
In seinem Statement auf X rief OpenAI-Chef Altman das Pentagon zugleich dazu auf, diese gleichen Bedingungen allen KI-Unternehmen anzubieten – „Bedingungen, die unserer Meinung nach jedes Unternehmen akzeptieren sollte“. Man habe den Wunsch nach Deeskalation zum Ausdruck gebracht.
Er erklärte auch, dass OpenAI technische Schutzmaßnahmen entwickeln werde, um sicherzustellen, dass sich die Modelle wie vorgesehen verhielten, was auch dem Wunsch des Ministeriums entspreche. Zudem betonte Altman, das Pentagon habe bei allen Interaktionen tiefen Respekt gezeigt für Sicherheit und den Wunsch, gemeinsam das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Der Pentagon-Beamte Michael schrieb bei X, wenn es um Leben und Tod der US-Soldaten gehe, sei es im Zeitalter von KI von entscheidender Bedeutung, einen zuverlässigen und beständigen Partner zu haben, der in gutem Glauben handele.
(ssi)
Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, in der wir eine Blamage kommen sehen
Liebe Leser:innen,
es gibt Wochen, da zieht sich ein bestimmtes Thema über Tage bei uns durch. Und es gibt andere Wochen, da ist es nur ein Fragment, das kurz aufblitzt und hängen bleibt.
In dieser Woche war es ein Fragment. Konkret: eine Antwort des sächsischen Innenministeriums.
Das Haus von Armin Schuster (CDU) will den biometrischen Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit Internetdaten erlauben. Eine Polizeigesetznovelle soll den Weg dafür ebnen.
Schuster begründet die neuen Befugnisse damit, dass sich „eine Blamage“ wie bei der RAF-Terroristin Daniela Klette nicht wiederholen dürfe. Klette war über Jahre untergetaucht, Hinweise auf ihren Aufenthaltsort hatten dann zwei Journalisten mit Hilfe der umstrittenen Gesichtersuchmaschine PimEyes gefunden.
Allerdings steht Schuster vor hohen Hürden. Denn für einen biometrischen Abgleich braucht sein Ministerium eigentlich eine sehr, sehr große biometrische Datenbank. Eine solche anzulegen oder zu nutzen, verbietet aber die KI-Verordnung der EU – „und zwar ausnahmslos“, wie die Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch in einem Gutachten festgestellt hat.
Das sächsische Innenministerium ficht das nicht an. Man werde Tools verwenden, „die sich der grundsätzlichen Datenbankstruktur des Internets bedienen und keine polizeieigene Datenbank für alle Informationen des Internets erstellen“. Außerdem fokussiere sich die geplante Novelle „auf den anlassbezogenen Auftragsbereich der Gefahrenabwehr“.
Ein biometrischer Abgleich ohne Referenzdatenbank? Das geht effektiv nicht, sagt nicht nur AlgorithmWatch, sondern schreiben auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in ihrem kürzlich veröffentlichten Gutachten.
Und Gefahrenabwehr wird als Argument wohl kaum ausreichen, um die KI-Verordnung auszuhebeln, falls das sächsische Innenministerium etwas derartiges plant. Eine abschließende Entscheidung über deren Auslegung obliege dem Europäischen Gerichtshof, schreiben vorausahnend die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.
Ich bin gespannt, wie die Geschichte weitergeht – und wer sich am Ende wie blamiert. Haben wir hier etwas missverstanden? Hat das Ministerium die Sachlage intern noch nicht ausreichend geklärt? Oder sind das Anzeichen eines Schusterschen Trumpismus, der Expertise und rechtsstaatliche Prinzipien einfach mal über Bord wirft?
Habt ein frühlingshaftes Wochenende
Daniel
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Datenschutz & Sicherheit
Schweiz: Die E-ID kommt später
Der elektronische Ausweis der Schweiz, die E-ID, kommt Ende dieses Jahres, später als gedacht – dafür aber mit Anpassungen und zusätzlichem Fokus auf Sicherheit und Akzeptanz. Das hat die Schweizer Regierung, der Bundesrat, bekanntgegeben. Im September 2025 entschieden sich die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung mit denkbar knapper Zustimmung für die Einführung der E-ID.
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Staat vor Privat
Schon einmal, heute vor fast fünf Jahren, wurde über die Einführung einer staatlichen elektronischen Identitätskarte abgestimmt. Die damalige E-ID Version 1.0 sollte jedoch von Privatunternehmen herausgegeben werden, was von den Stimmbürgern mit über 64 Prozent deutlich abgelehnt wurde. Bei der Abstimmung im vergangenen Jahr hat es mit 50,39 Prozent gerade mal gereicht, doch die Akzeptanz eines elektronischen Ausweises war erneut niedrig: Diverse Kritikpunkte und Bedenken blieben trotz oder eher wegen des verhaltenen Ja zur Bereinigung, etwa hinsichtlich des Datenschutzes und der Sicherheit. Diese sollten, so wollte es der Bundesrat nach der letzten Abstimmung, vom Bundesamt für Justiz (BJ) aus der Welt geschafft werden.
Am Mittwoch ließ sich der Bundesrat über die bereits ausgeführten sowie geplanten Anpassungen informieren und gab anschließend bekannt, dass die neue E-ID voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2026 eingesetzt werden kann. Ursprünglich war der Sommer 2026 anvisiert worden.
Die E‑ID basiert auf einem staatlichen Wallet („Swiyu“-App) und soll digitale Identitätsnachweise ermöglichen – etwa für den Zugang zu Online‑Diensten (Altersverifikationen) oder den Bezug von amtlichen Dokumenten. Dementsprechend ist sie auch ein Schlüsselprojekt der digitalen Verwaltung.
Sicherheitslücken und Vertrauenswürdigkeit im Fokus
Im Fokus der zusätzlichen Maßnahmen, die nun zügig angegangen und fortgesetzt werden sollen, stehen das Schließen von Sicherheitslücken sowie die Erhöhung der Vertrauenswürdigkeit bei der Nutzung der E-ID und der dazugehörigen Infrastruktur. So wird es laut aktuellen Plänen des Bundes nur noch für gesetzlich berechtigte Anbieterinnen möglich sein, die AHV-Nummer (Rentenversicherung) der Nutzenden abzufragen. Unautorisierte Anfragen sollen von der Swiyu-Wallet automatisch blockiert werden.
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Außerdem würden Anbieter verpflichtet, im Vorhinein ihre gewünschten Datenabfragen und deren Zweck in einem öffentlich zugänglichen Register des Bundes zu hinterlegen, teilt der Bundesrat in einer Medienmitteilung mit. Fehle die Registrierung oder verlange der Anbieter zu viele Informationen über die Nutzenden, erhalten diese in ihrer Swiyu-Wallet eine Warnung und können beim Bundesamt für Justiz eine entsprechende Missbrauchsmeldung machen. Eine „fehlbare Anbieterin“ könne „das BJ als letzte Maßnahme vom E-ID-System und der Vertrauensinfrastruktur ausschließen“, heißt es.
Grundsätzlich soll für die E-ID-Inhaber:innen mehr Transparenz hergestellt werden. Vorgesehen seien auch Hinweise und Warnungen in der Swiyu-Wallet, durch die sich die Nutzenden schnell und unkompliziert über die Vertrauenswürdigkeit der Anbieter informieren könnten, teilt der Bund mit.
Planung und Ausführung mit Schwächen
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) äußerte Mitte Februar zudem einige Kritik und Bedenken hinsichtlich der sicheren und termingerechten Einführung des digitalen Identitätsausweises. Vor allem gebe es noch Sicherheitslücken, etwa bei der Verschlüsselung der Nutzdaten, die bei der Ausstellung der E-ID zwischen den daran Teilnehmenden übermittelt werden und grundsätzlich Ende-zu-Ende verschlüsselt werden müssten. Die EFK zeigte sich „jedoch überrascht, dass die entsprechende Konzeption der Nutzdatenverschlüsselung bei der E-ID noch nicht abgeschlossen ist“. Beim Projekt „Vertrauensinfrastruktur“ sei noch nicht einmal die Entwicklung einer Verschlüsselungskonzeption konsequent angegangen worden. Die Planungsunterlagen sahen ursprünglich einen Abschluss dieser Aufgaben bis Ende 2025 vor.
Als Vertrauensinfrastruktur wird die technische Plattform bezeichnet, die für die Prozesse beim Einsatz (Ausstellung, Speicherung und Verarbeitung) der E-ID vom Bund zur Verfügung gestellt wird. Die Vertrauensinfrastruktur ist offen gestaltet, sodass auch andere elektronische Nachweise darin abgebildet werden können, wie etwa der elektronische Lernfahrausweis der Schweiz (eLFA) der bereits seit Anfang des Jahres in der Swiyu-App ausgestellt wird.
Aufgrund der noch offenen Aufgaben empfahl das EFK letztlich, die Verschiebung des E-ID-Starttermins in Betracht zu ziehen, was nun auch beschlossen wurde.
(kbe)
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