Künstliche Intelligenz
Top 10: Carplay-Wireless-Adapter im Test – iPhone im Auto kabellos nutzen
Apple Carplay kabellos im Auto nutzen ohne passendes Infotainment? Ein Wireless-Adapter macht es möglich. Wir zeigen die besten Modelle aus den Tests.
Apple Carplay ist eine Schnittstelle, mit der sich iPhones sicher und nahtlos ins Infotainment-System eines Autos integrieren lassen. Über das Fahrzeug-Display können Fahrer zentrale iPhone-Funktionen wie Telefonie, Nachrichten, Navigation oder Musiksteuerung verwenden – wahlweise per Touchscreen, Lenkradtaste oder per Siri-Sprachbefehl. Oder man öffnet eine App von Apple oder Drittanbietern, sofern sie kompatibel ist. Dazu gehören etwa Spotify, Whatsapp oder Google Maps.
Die Bedienoberfläche ist speziell für die Nutzung während der Fahrt konzipiert: klar strukturiert, mit großen Schaltflächen für reduzierte Ablenkung. Voraussetzung ist ein kompatibles Fahrzeug- oder Nachrüstsystem sowie ein iPhone ab Modell 5 mit iOS 9.3 oder höher. Carplay kann verkabelt oder auch drahtlos genutzt werden. Wer kein Wireless Carplay hat, kann es in vielen Fällen nachrüsten.
Es gilt zu beachten, dass die einzelnen Funktionen von Apple Carplay von der Fahrzeugmarke, dem Modell und dem Baujahr eines Pkw abhängen können. Das Fahrzeug selbst muss nicht nur werkseitig Carplay, sondern auch die drahtlose Integration unterstützen. Nicht alle Fahrzeuge bieten das. In einigen Fällen kann im Detail auch ein kostenpflichtiges Software-Update für das Infotainment-System des Fahrzeugs erforderlich sein.
Bietet das Infotainment keine kabellose Anbindung an Carplay, kommen Adapter als günstige Alternative ins Spiel. Wir zeigen die besten Modelle im Vergleich. Getestet haben wir die Adapter mit einem iPhone 12 Pro, iPhone 13 und einem Opel Astra K von 2017.
Achtung: Mit diesen Adaptern rüstet man Apple Carplay nicht nach. Sie erweitern lediglich als Dongle das Infotainment-System um die Möglichkeit, das iPhone drahtlos statt per Kabel mit dem Auto zu verbinden. Unterstützt das Fahrzeug Carplay nicht, sind diese Adapter somit nutzlos. Zudem sind die Modelle nicht immer zuverlässig – insbesondere bei BMW funktionieren die Adapter meistens nicht.
Welcher Carplay-Adapter ist der beste?
Testsieger ist der Ottocast Mini Cube für rund 37 Euro (Code: TS20). Der Adapter ist sehr kompakt, verbindet sich schnell und bietet sowohl einen USB-A-Anschluss als auch einen Adapter für USB-C.
Technologiesieger ist der Ottocast Mini Pico für knapp 40 Euro (Code: TS20). Der Adapter ist nicht nur winzig, er bietet auch einen Knopf zur Trennung der Bluetooth-Verbindung mit dem Handy. Das soll den Wechsel zwischen zwei Smartphones erleichtern.
Preis-Leistungs-Sieger ist der Carlinkit Mini Ultra für etwa 14 Euro (bei Proshop). Es ist das kleinste Modell dieser Bestenliste und unterstützt neben Carplay auch Android Auto.
Wichtig: Wer direkt beim Hersteller in China oder über Plattformen wie Aliexpress bestellt, sollte beachten, dass der Käuferschutz dort oft eingeschränkt ist. Garantieansprüche oder Umtauschmöglichkeiten entsprechen meist nicht dem in Europa üblichen Standard.
Kann man Carplay drahtlos nutzen?
Apple Carplay dient seit 2014 als Schnittstelle, um das iPhone über das Infotainment-System eines Autos zu bedienen und etwa Inhalte wiederzugeben, sei es Musik, Podcasts oder eben Navigation über Apple Maps oder Google Maps. Dazu stöpselt man in der Regel das iPhone per Kabel in den USB-C oder USB-A-Anschluss des Autos ein.
Apple Carplay Wireless ermöglicht seit 2017, das iPhone kabellos mit dem Infotainment-System des Fahrzeugs zu verbinden. Diese Funktion bietet eine bequeme Alternative zu kabelgebundenem Carplay und funktioniert drahtlos über Bluetooth und Wi-Fi. Während Bluetooth die initiale Kopplung übernimmt, erfolgt die eigentliche Datenübertragung über eine schnelle und lokale 5-GHz-WLAN-Verbindung zwischen dem iPhone und dem Auto. Um Carplay Wireless zu nutzen, benötigt man primär ein kompatibles Fahrzeug und ein iPhone ab Version 5, das mindestens mit iOS 9.3 ausgestattet ist.
Viele moderne Pkws ab dem Baujahr 2020 bieten diese Funktion bereits serienmäßig an. Teilweise sind hohe Aufpreise dafür nötig oder sogar Abomodelle. Einige ältere Autos wiederum bieten im Infotainment-System keine Option für die drahtlose Anbindung an das iPhone. Die Umrüstung beim Hersteller oder in der Werkstatt ist kostspielig.
Kann man Wireless Carplay nachrüsten?
Ja, Wireless Carplay lässt sich in Fahrzeugen nachrüsten – ob über einfache Adapter oder durch den Austausch des gesamten Infotainment-Systems. Wer bereits kabelgebundenes Carplay im Auto hat, kann mit einem kompakten Wireless-Plug wie von Carlinkit oder Ottocast die stabile Verbindung auf drahtlose Art und Weise nachrüsten.
Die Adapter aus dieser Bestenliste funktionieren ähnlich wie entsprechende Adapter für Android Auto (Bestenliste). Man stöpselt diese in das Auto je nach Modell über den USB-C oder USB-A-Steckplatz und verbindet das iPhone dann per Bluetooth damit. Das Infotainment erkennt dann Carplay in der Regel automatisch – vorausgesetzt, es wurde schon mal für das iPhone eingerichtet.
Aufwendiger wird es, wenn das Fahrzeug noch gar kein Carplay unterstützt. Hier bieten sich zwei Wege an: Entweder ersetzt man das ganze Infotainment-System durch eine Nachrüstlösung mit Wireless Carplay oder man integriert ein verborgenes Zusatzmodul, das mit dem bestehenden Bildschirm arbeitet. Beide Varianten erfordern je nach Fahrzeugmodell technisches Know-how oder professionelle Hilfe und können daher sehr kostspielig sein. Wichtig bleibt: Vor dem Kauf sollte die Kompatibilität mit dem Fahrzeug geprüft werden.
Wie funktioniert ein drahtloser Carplay-Adapter?
Diese Adapter ermöglichen es, die drahtlose Funktion zu nutzen, indem sie das iPhone via Bluetooth koppeln und die Signale per WLAN an das Infotainment-System weiterleiten. Der Adapter simuliert dann als Platzhalter für das Handy eine USB-Verbindung, sodass die drahtlose Nutzung in älteren Autos möglich wird.
Die Vorteile dieser Adapter liegen in der Flexibilität: Man kann das iPhone im Auto frei bewegen, es muss nicht durchgehend an das Kabel angeschlossen werden, und das Ein- und Aussteigen wird bequemer, ohne das Telefon jedes Mal manuell verbinden zu müssen.
Eine Beobachtung haben wir gemacht: Bei vielen Fahrzeugen wird der USB-Anschluss offenbar nicht vom Stromkreis getrennt, wenn das Auto abgeschlossen wird. Bleibt man nach dem Abstellen daneben stehen, verbindet sich das Infotainment-System per Bluetooth mit dem Smartphone – ein unnötiger Stromverbrauch, der die Starterbatterie belasten kann.
Unser Tipp: USB-Adapter und andere Verbraucher nach dem Abstellen abziehen, vorwiegend bei längeren Standzeiten. Das schont die Batterie – besonders bei älteren oder selten genutzten Fahrzeugen.
Fazit
Wireless-Carplay-Adapter sind eine preiswerte Lösung, um auch in älteren Fahrzeugen kabelloses Carplay zu nutzen – ganz ohne Umbau des gesamten Infotainment-Systems. Die Einrichtung ist in der Regel schnell und einfach zu bewerkstelligen. Sie ersparen das tägliche Einstecken des iPhones und sorgen für mehr Komfort im Alltag. Mit Preisen zwischen 15 und 80 Euro bleiben sie deutlich günstiger als ein kompletter Radiotausch.
Die Installation des Adapters gelingt in der Regel problemlos: Gerät anschließen, einmal mit dem Handy koppeln und fertig – Plug-and-play also. Danach lässt sich das iPhone frei im Fahrzeug nutzen, ohne störendes Kabel. Besonders praktisch ist das für alle, die ein aufgeräumtes Cockpit wünschen.
Testsieger ist der Ottocast Mini Cube. Dieser Adapter ist extrem kompakt, dabei zuverlässig und zudem preiswert. Das Modell wird mit einem USB-C-Adapter geliefert. Auf dem zweiten Platz folgt der Ottocast Mini Pico, der ebenfalls beide Plattformen unterstützt und durch seine Kompaktheit überzeugt sowie eine Taste zum Trennen der Verbindung mit dem Smartphone bietet. Preis-Leistungs-Sieger ist der Carlinkit Mini Ultra.
Diese Bestenlisten zeigen weiteres Zubehör für das Auto:
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Netzbetreiber O2 Telefónica vor umfassendem Stellenabbau
Der Netzbetreiber O2 Telefónica möchte deutlich Stellen abbauen. Die Deutschlandtochter des spanischen Telefónica-Konzerns teilte auf Anfrage mit, dass sie sich in einer umfassenden Transformation befinde, mit der sie ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern wolle. „Im Rahmen dieses Prozesses prüfen und beraten wir gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen verschiedene Maßnahmen.“ Weiter wolle man sich nicht äußern.
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Informierten Kreisen zufolge sollen mehr als 1000 Stellen wegfallen. Damit würde etwa jede sechste bis siebte Stelle gestrichen. Im Januar hatte Telefónica Deutschland 6820 Stellen. In den ersten Konzernbereichen wurden bereits Vereinbarungen geschlossen, damit Beschäftigte freiwillig gehen und eine Abfindung bekommen. Zuvor hatte Teltarif berichtet.
Verlust von 1&1 wiegt schwer
Die deutsche Telekommunikationsfirma hatte vor einiger Zeit ihren größten Kunden verloren: Jahrelang hatte sich Wettbewerber 1&1 bei O2 Telefónica eingemietet und dafür Geld gezahlt, die 1&1-Kunden wurden mit dem O2-Netz verbunden. Doch 2024 wechselte 1&1 überraschend zum Wettbewerber Vodafone, bis Ende 2025 wurden rund 12 Millionen Handykunden vom O2-Netz auf das Vodafone-Netz umgebucht. Dadurch bekam O2 weniger Geld in die Kasse und der Betriebsgewinn sackte ab. O2 hat rund 18 Millionen Mobilfunk-Vertragskunden, hinzu kommen noch Prepaid-Karten und Partnergeschäfte.
Wegen des 1&1-Abgangs fielen die Jahreszahlen für 2025 mies aus, der Umsatz von O2 Telefónica sank um 3,8 Prozent auf 8,2 Milliarden Euro. Das bereinigte operative Ergebnis (Ebitda) sackte sogar um 8,8 Prozent auf 2,5 Milliarden Euro ab. Das erste Quartal brachte keine Besserung. O2 verkauft nicht nur Mobilfunk-Verträge, sondern auch Verträge für Festnetz-Internet. Dieses Geschäft spielt bei der Münchner Firma aber nur eine Nebenrolle, da sie keine eigenen Festnetz-Kabel hat. Vielmehr nutzt sie Anschlüsse der Konkurrenz und zahlt dafür Miete.
Spanische Eigentümer setzten einen Chefwechsel durch
Den Gegenwind am Mobilfunk-Markt bekam der langjährige O2-Chef Markus Haas zu spüren, er musste Ende 2025 seinen Posten räumen. Sein Nachfolger, der Deutsch-Spanier Santiago Argelich Hesse, soll den Laden auf Vordermann bringen und auch das schwache Firmenkundengeschäft ausbauen. Unlängst gab O2 zudem bekannt, dass der Vorstand von sieben auf sechs Posten verkleinert wird. Das wurde als eine Sparmaßnahme verstanden. Nun trifft eine Kostensenkungsmaßnahme einen großen Teil der Belegschaft.
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Die Schwierigkeiten, die O2 gerade durchmacht, hat Konkurrent Vodafone hinter sich: Die Deutschlandtochter des britischen Vodafone-Konzerns sah sich in den vergangenen Jahren ebenfalls gezwungen zu sparen. Innerhalb von drei Jahren baute Vodafone in Deutschland rund 3000 Stellen ab und liegt inzwischen bei gut 13.000.
Keine echte Wachstumsperspektive am deutschen Markt
Deutschlands Mobilfunk-Markt gilt als gesättigt, es wird also kein wesentliches Wachstum mehr erwartet. Die Menschen haben genug Handys und deutliche Preissteigerungen bei Monatstarifen sind kaum durchsetzbar. Tatsächlich wird das Preis-Leistungs-Niveau immer besser: Viele Anbieter teilen ihren Kunden ein immer größeres Datenvolumen zu, ohne an der Preisschraube zu drehen.
Den Mobilfunk-Anbietern fällt es zudem immer schwerer, sich vom Wettbewerber zu unterscheiden. Denn ein gutes Netz ist für viele Kunden inzwischen kein Grund zur Freude, sondern zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Der Ausbau samt Netzverbesserung kostete Milliarden, jetzt gestaltet sich die Monetarisierung der Investitionen als schwierig.
Laut Bundesnetzagentur erreichte O2 Telefónica im Dezember 88,6 Prozent der Fläche Deutschlands mit seinem 4G-Netz und 76,2 Prozent der Fläche mit 5G. Der Abstand zur Telekom, deren Flächenabdeckung den Zahlen zufolge besser ist, hat sich damit deutlich verringert – die liegt bei 92,5 Prozent (4G) und 87,9 Prozent (5G). Vodafone kommt auf 91,7 Prozent bei 4G und 75,7 Prozent bei 5G.
Noch vor einigen Jahren war O2 mit großem Abstand auf dem letzten Platz in diesem Dreier-Ranking, inzwischen hat die Firma deutlich aufgeholt. Gegen sein schlechtes Image, das mancher Verbraucher noch im Kopf haben dürfte, setzte O2 eine humorvolle Werbekampagne, um auf die erzielten Fortschritte hinzuweisen. Einer der Werbesprüche zum „Besser-als-du-denkst-Netz“ lautete: „Das miese O2 Netz ist auch nicht mehr das, was es mal war.“
(afl)
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Freitag: Urheberschutz auch bei VPN-Einsatz, Recht auf Reparatur für Traktoren
Ein Werk, das in einem EU-Land gemeinfrei, in anderen aber geschützt ist, darf online stehen, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Voraussetzung ist, dass Sperren nach dem Stand der Technik greifen müssen, selbst wenn Geoblocking durch Einsatz eines VPN ausgehebelt werden könnte. Zu keinem Urteil ist es bei einer US-Klage wegen des Rechts auf Reparatur gekommen, denn die US-Handelskommission und John Deere haben sich geeinigt. Der Landmaschinenhersteller muss seine Software und Reparaturwerkzeuge allen zur Verfügung stellen, zumindest für die nächsten zehn Jahre. Derweil wurden in einer weltweiten Aktion gegen Social-Engineering-Betrug Tausende Verdächtige inhaftiert und Beträge in Millionenhöhe sichergestellt. Interpol hat weltweit mehr als 142.000 Betrugsopfer ermittelt, deren gestohlenes Geld von den kriminellen Netzwerken dann gewaschen wurde – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Die Digitalisierung des kulturellen Erbes stößt im europäischen Urheberrechtsraum oft noch an nationale Grenzen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt nun Rechtssicherheit für Online-Archive und Bildungseinrichtungen. Demnach darf ein in einem Mitgliedstaat gemeinfreies Werk im Internet unentgeltlich angeboten werden, selbst wenn es in einem anderen EU-Land noch urheberrechtlich geschützt ist. Voraussetzung ist aber eine wirksame geografische Sperre, selbst wenn diese über ein Virtual Private Network (VPN) individuell umgangen werden kann. Große Streaming-Plattformen und die Digitalwirtschaft, deren Geschäftsmodelle auf territorial begrenzten Exklusivrechten fußen, dürften den Beschluss mit Erleichterung aufnehmen, denn laut EuGH-Urteil schützt Geoblocking Urheberrecht auch bei VPN-Umgehung.
Ohne Urteil wurde eine andere Klage beigelegt, denn der Landmaschinenhersteller John Deere und die US-Handelsaufsicht haben wegen des Rechts auf Reparatur eine Einigung erzielt. Der führende Produzent von Landtechnik hat eingelenkt und verspricht, Reparaturwerkzeuge und entsprechende Software-Tools auch Landwirten und unabhängigen Werkstätten zur Verfügung zu stellen. Bislang war dies auf autorisierte Händler beschränkt, die üblicherweise höhere Preise für Reparaturen und Ersatzteile verlangen als lokale Werkstätten. Das habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, sodass die US-Behörde John Deere Anfang 2025 verklagt hat. Denn diese monopolistischen Praktiken würden das Recht auf Reparatur der US-amerikanischen Landwirte untergraben: Landmaschinenhersteller John Deere verspricht Recht auf Reparatur für 10 Jahre.
Um Strafrecht geht es bei einer breit angelegten, weltweiten Operation unter Beteiligung von 97 Ländern, bei der die Strafverfolgungsbehörden 5811 Verdächtige festgenommen und illegale Vermögenswerte im Wert von 293 Millionen US-Dollar sichergestellt haben. Die von Interpol koordinierte Operation „First Light 2026“ von Mitte Januar bis Ende April konzentrierte sich auf die Bekämpfung von Social-Engineering-Betrug, darunter Kompromittierung von Geschäfts-E-Mails, Sextortion, Romance Scams, Identitätsdiebstahl und Anlagebetrug, und damit verbundene Geldwäscheaktivitäten. Laut Interpol wurden weltweit mehr als 142.000 Opfer ermittelt, 31.014 Bankkonten gesperrt, und über die Festgenommenen hinaus 15.606 weitere Verdächtige identifiziert bei der Operation „First Light 2026“: 5.800 Verdächtige weltweit festgenommen.
Das im US-Bundesstaat Denver ansässige Rüstungsunternehmen Azak hat in einer Demonstration für die U.S. Army einen kleinen, etwa 226,8 Kilogramm schweren unbemannten Roboter einen militärischen Logistiktruck, ein Wechselladerfahrzeug, inklusive Zuladung mit einem Gesamtgewicht von 24,5 Tonnen ziehen lassen. Der Roboter konnte dabei das Fahrzeug mit mehr als dem Hundertfachen des Roboter-Eigengewichts auf unebenem Boden bewegen. Möglich macht das eine von Azak entwickelte Radtechnik. Die S26-Räder des Unternehmens integrieren jeweils Antrieb, Stromversorgung und Steuerungssystem und können je nach Anforderungen durch Anstecken in zwei oder mehrrädrige (Roboter-)Fahrzeuge eingebaut werden: Leichter Roboter mit spezieller Radtechnik zieht 100-mal schwereren Militärtruck.
Wer im Gesundheitswesen für Datenschutz zuständig ist, arbeitet dauerhaft mit den heikelsten Informationen überhaupt, den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ nach Art. 9 der DSGVO. Im c’t-Datenschutz-Podcast erklärt eine für Datenschutz verantwortliche Klinikmitarbeiterin, dass Datenschutz dort nur mit Augenmaß, Erfahrung und enger Zusammenarbeit zwischen Medizin, IT und Verwaltung funktioniert. Zudem besprechen wir die aktuellen Reformpläne der Bundesregierung. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine sollen demnach deutlich weniger Datenschutzpflichten erfüllen müssen. Doch das eigentliche Problem kleiner Unternehmen liegt oft nicht im Datenschutz selbst, sondern in ihrer schwachen Position gegenüber großen IT-Anbietern, so die Datenschutzbeauftragte in der Auslegungssache 163: Datenschutz-Alltag im Krankenhaus.
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(fds)
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Landmaschinenhersteller John Deere verspricht Recht auf Reparatur für 10 Jahre
Mehr als anderthalb Jahre nach der Klage der US-Handelsaufsicht gegen den Landmaschinenhersteller John Deere wegen des Rechts auf Reparatur haben die Beteiligten eine Einigung erzielt. Der führende Produzent von Landtechnik hat eingelenkt und verspricht, Reparaturwerkzeuge und entsprechende Software-Tools auch Landwirten und unabhängigen Werkstätten zur Verfügung zu stellen. Bislang war dies auf autorisierte Händler beschränkt, die üblicherweise höhere Preise für Reparaturen und Ersatzteile verlangen als lokale Werkstätten.
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Das habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, sodass die US-Behörde John Deere Anfang 2025 verklagt hat, weil dieser mit monopolistischen Praktiken das Recht auf Reparatur der US-amerikanischen Landwirte untergrabe. Das war das Ergebnis einer bereits im Herbst 2024 eingeleiteten Untersuchung von John Deere, wonach die US-Handelskommission FTC (Federal Trade Commission) zu dem Schluss kam, dass der Landmaschinenhersteller tatsächlich unfaire Praktiken nutze, um Reparaturkosten hochzuhalten und Landwirten das Recht nehme, Reparaturen selbst vorzunehmen oder von lokalen Werkstätten durchführen zu lassen.
Einigung nach jahrelangem Reparaturstreit
Eigentlich hatte der Hersteller bereits Anfang 2023 zugesichert, dass US-Landwirte John-Deere-Landmaschinen selbst reparieren dürfen. Der Konzern versprach, die Verfügbarkeit seiner Diagnosetools für die zunehmend digitalisierten Traktoren und Schlepper schrittweise zu erweitern. Doch nur autorisierte Werkstätten haben bislang Zugang zu einem voll funktionsfähigen Software-Reparaturtool, das alle Reparaturen durchführen kann. Es existiert zwar noch ein anderes Reparaturtool, aber mit diesem sind nicht alle Reparaturen möglich. Zudem hatte die FTC bemängelt, dass die Firma keine Informationen bereitstellt, um eigene Reparaturtools für die Landmaschinen von John Deere zu entwickeln, wie es andere Hersteller in der Automobil- und Lkw-Branche machen.
Letzteres ist allerdings weiterhin nicht Teil der diese Woche von FTC und John Deere erzielten und gerichtlich bestätigten Einigung. Doch immerhin muss der Landmaschinenhersteller „Landwirten und unabhängigen Reparaturdienstleistern die gleichen Ressourcen für die Gerätereparatur, einschließlich der entsprechenden Softwarefunktionen, zur Verfügung stellen, die derzeit autorisierten Deere-Händlern zur Verfügung gestellt werden“, wie die FTC schreibt.
Vereinbarung für zunächst 10 Jahre
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Damit können auch einzelne Nutzer und lokale Werkstätten elektronische Fehlercodes lesen, löschen und zurücksetzen, elektronische Komponenten neu programmieren und Maschinen nach einer emissionsbedingten Abschaltung wieder in Betrieb nehmen (Notlaufmodus). Zudem sollen Software-Reparaturtools, die von der Mehrheit der autorisierten Händler genutzt werden, auch Landwirten und unabhängigen Werkstätten zur Verfügung stehen.
Diese Vereinbarung gilt für die nächsten zehn Jahre und soll von der FTC und den an der Klage beteiligten US-Bundesstaaten überwacht werden. Sollte John Deere gegen diese Auflagen verstoßen, könnte die Frist verlängert werden. Zudem muss der Landmaschinenhersteller der FTC und den US-Bundesstaaten insgesamt eine Million US-Dollar zahlen, um die Kosten des Verfahrens wie etwa die Rechnungen der Anwälte zu übernehmen.
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(fds)
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