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Künstliche Intelligenz

Top 10: Das beste Heizkörperthermostat im Test – smart heizen und Geld sparen


Heizkörperthermostat Switchbot Radiator im Test: günstig und vielseitig

Das Heizkörperthermostat Switchbot Radiator unterstützt Bluetooth und mit dem Hub Mini Matter auch zahlreiche Smart-Home-Systeme. Was es sonst noch kann, zeigt der Test.

VORTEILE

  • einfache Einrichtung, zuverlässiger Betrieb
  • Automatisierungen kombinierbar mit anderen Switchbot-Geräten
  • mit Home Climate Panel externe Steuerung möglich

NACHTEILE

  • kein automatischer hydraulischer Abgleich wie bei Homematic-Thermostaten
  • Fernsteuerung und Integration in Smart-Home-Zentralen erfordert Hub
  • keine Koppelung mit Tür-/Fenstersensor
  • keine Temperaturstatistiken ohne zusätzliches Thermometer

Das Heizkörperthermostat Switchbot Radiator unterstützt Bluetooth und mit dem Hub Mini Matter auch zahlreiche Smart-Home-Systeme. Was es sonst noch kann, zeigt der Test.

Switchbot liefert mit dem Radiator sein erstes smartes Heizkörperthermostat. Dank Bluetooth-Unterstützung benötigen Anwender für die Ansteuerung nicht mal WLAN. Das aktuell nur 32 Euro teure Gerät (regulär kostet es 40 Euro) bietet eine Kindersicherung, einen Boost-Modus, eine Fenster-offen-Erkennung und einen Schutz vor Verkalkung des Ventilstifts. Als Zubehör steht außerdem ein externes Bedienpanel parat, mit dem man das Heizkörperthermostat manuell steuern kann. Das Home Climate Panel zeigt außerdem Temperatur und Luftfeuchte und bietet einen Bewegungs- und einen Lichtsensor. Für die Integration in andere Smart-Home-Systeme wie Apple Home oder Home Assistant ist mindestens der Switchbot Hub Mini Matter erforderlich. Wie gut das Heizkörperthermostat Switchbot Radiator in der Praxis funktioniert, zeigt der Test.

Lieferumfang, Design, Bedienung und weitere Funktionen

Das Heizkörperthermostat Switchbot Radiator bietet ein klassisch rundes Design. Mit einem Durchmesser von 5,2 cm und einer Länge von 7,7 cm fällt es sehr kompakt aus. Mit einem Gewicht von 136 g ist es außerdem sehr leicht. Einen Bildschirm gibt es nicht, dafür aber eine LED-Anzeige, die nur aufleuchtet, wenn man den Drehregler betätigt. Die Stromversorgung wird über zwei AA-Batterien gewährleistet. Laut Hersteller sollen sie bei zehn Einstellungen pro Tag etwa 10 Monate halten. Sie sind im Lieferumfang enthalten, genauso wie sechs Adapter für spezielle Anschlüsse (Danfoss RA, Danfoss RAV, Danfoss RAVL, M28x1,5, Giacomini und Caleffi), die aber für unseren Test-Heizkörper mit Standard-Ventilanschluss M30x1,5 nicht nötig sind. Die Verarbeitung gibt keinen Anlass zur Kritik. Nichts klappert und scharfe Kanten gibt es auch nicht.

Mit dem Drehregler an der Gehäusevorderseite können Anwender die Ziel-Temperatur einstellen und zwischen manuellem und Automatikmodus nach Zeitplänen wechseln. Auch ist damit eine Kalibrierung des Thermostats möglich. Diese ist bei der Einrichtung, aber auch nach einem Batteriewechsel nötig.

Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostat fällt relativ kompakt aus, bietet viele Adapter, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.

Ansonsten bietet Switchbot Radiator Funktionen, die zum Standard eines smarten Heizkörperthermostats gehören. Hierzu zählt etwa eine Boost-Funktion für schnelles Aufheizen und der integrierte Ventilschutz, der ein Verkalken des Ventils verhindert, indem es regelmäßig geöffnet und wieder geschlossen wird. Auch eine Kindersicherung, die eine manuelle Einstellung der Temperatur am Thermostat verhindert, gehört zum Funktionsumfang.

Wird ein Access Point oder ein Hub benötigt?

Dank Bluetooth-Unterstützung können Anwender das smarte Switchbot-Heizkörperthermostat lokal per App bedienen. Wer jedoch das Gerät auch aus der Ferne steuern, in eine Smart-Home-Zentrale integrieren oder Geofencing nutzen möchte, benötigt einen Switchbot-Hub mit Matter-Unterstützung. In Verbindung mit einer Smart-Home-Zentrale kann man sich außerdem den Temperaturverlauf des Thermostats anzeigen lassen. Das ist leider mit der App und dem Thermostat alleine nicht möglich. Erst nachdem man es mit einem externen Switchbot-Temperatursensor gekoppelt hat, hat man Zugriff auf Verlaufsgrafiken.

Inbetriebnahme

Für den Test haben wir das Switchbot-Heizkörperthermostat in Verbindung mit dem Hub 3 in Betrieb genommen. Der Einrichtungsprozess ist einfach und schnell erledigt (siehe auch Bildergalerie).

Das Anschrauben des Thermostats am Heizkörper sollte niemanden vor ernste Probleme stellen. Nachdem man das alte abmontiert hat, schraubt man zunächst den vorderen Teil des Thermostats an den Ventilanschluss und befestigt anschließend das Gehäuse daran. Damit das problemlos funktioniert, muss man auf die Einkerbung an der Halterung achten. Das folgende Video zeigt die Vorgehensweise.

Steuerung mit der App

Nach der Einrichtung erscheint das Thermostat in der Switchbot-App auf der Startseite im Bereich des zugewiesenen Raums. In einer Kachel wird die aktuelle und die Ziel-Temperatur sowie der aktive Modus angezeigt. Klickt man darauf, öffnet sich eine größere Ansicht, die dieselben Informationen enthält und zusätzlich anzeigt, ob das Thermostat gerade heizt (Heizbetrieb). Rechts oben erscheint außerdem ein Symbol, das den Ladestatus der Batterie anzeigt. Daneben zeigt sich ein Symbol für den Fensterstatus (offen oder geschlossen). Allerdings basiert die Fenster-Offen-Erkennung auf einem starken Temperaturabfall, was in einer gut sanierten Wohnung lange dauern kann, bis dieser tatsächlich eintritt. Eine Koppelung mit einem Tür-Fenster-Sensor ist aber über eine Automatisierung möglich. Zunächst ging das mit der Beta-App nicht, funktioniert aber mit der aktualisierten finalen Switchbot-App.

Switchbot Radiator: Das smarte Heizkörperthermostate unterstützt die für die Geräteklasse typischen Funktionen, lässt sich per Bluetooth leicht einrichten, arbeitet zuverlässig und ist relativ günstig.

Unterhalb der Ziel-Temperatur, die deutlich größer als die aktuelle Temperatur dargestellt ist, wird ganz unten der aktuelle Modus wie Zeitplan angezeigt. Ist dieser aktiv, erscheint unterhalb der Ziel-Temperatur die Schaltfläche „Intelligenter Zeitplan“. Klickt man darauf, gelangt man zur Konfigurationsansicht, in der Anwender je nach Intervall (0 – 5 Uhr, 5 – 8 Uhr, 8 – 12 Uhr, 12 – 14 Uhr, 14 – 18 Uhr, 18 – 22 Uhr und 22 – 24 Uhr) Ziel-Temperaturen in 1-Grad-Schritten von 4 bis 35 °C definieren können. Die Intervalle können nicht verändert werden. Hat man einen Zeitplan definiert, kann dieser auf andere Tage übertragen werden, indem man auf die entsprechende Schaltfläche am unteren Bildschirmrand klickt. Anschließend wählt man die gewünschten Tage aus und schon ist der gerade erstellte Zeitplan auch für diese aktiv.

Die Fenster-Offen-Erkennung kann man mit dem Tür-/Fenster-Sensor von Switchbot optimieren. Anders als die im Thermostat integrierte Erkennung, die auf einem starken Temperaturabfall basiert, der unter Umständen sehr lange dauert, erkennt der Sensor sofort ein geöffnetes Fenster. Mit einer Automatisierung lässt sich damit die Heizung sofort ausschalten.

Den Boost-Modus, bei dem das Ventil vollständig geöffnet wird, konfiguriert man unter Einstellungen – Schnellheizungseinstellungen. Dort lässt sich eine Dauer zwischen 1 – 180 Minuten in Einer-Schritten auswählen.

Da die Temperatur am Heizkörperthermostat, je nachdem, wo dieses genau montiert ist, sich von der tatsächlichen Raumtemperatur unterscheiden kann, lässt sich der Temperatursensor im Thermostat kalibrieren. Allerdings unterstützt das Thermostat die Anpassung nur in Ein-Grad-Schritten.

Switchbot Radiator: Mit der Switchbot-App können Anwender Zeitpläne mithilfe von fest vorgegebenen Intervallen konfigurieren und die Dauer des Boost-Modus festlegen.

Nützliches Zubehör: Home Climate Panel

Das optional erhältliche und mit vier AA-Batterien betriebene Home Climate Panel erlaubt eine Koppelung mit dem Thermostat. Daraus ergeben sich zwei wesentliche Vorteile. Zum einen kann man darüber nicht nur die Temperatur des Thermostats einstellen, sondern auch das Thermometer des Panels als Quelle für das Thermostat auswählen. Somit kann das Thermostat exakter heizen, weil das Thermometer im Panel anders als das im Thermostat integrierte nicht durch Abstrahleffekte des Heizkörpers beeinflusst wird.

Das smarte Heizkörperthermostat Switchbot Radiator kann per Bluetooth ohne Hub lokal betrieben werden. Für die Fernsteuerung und die Integration in ein Smart-Home-Systeme ist ein Hub nötig. Mit dem Home Climate Panel gelingt die Steuerung sehr komfortabel. Zusätzlich liefert das Panel Verlaufsgrafiken zur Temperatur und Luftfeuchte und warnt ggf. vor einem nicht optimalen Raumklima. Außerdem kann man damit noch ein anderes Switchbot-Gerät ein- und ausschalten oder zwei Szenen aktivieren.

Zudem enthält es einen Bewegungs- und einen Lichtsensor. Damit schaltet sich die Hintergrundbeleuchtung nur ein, wenn man bei Dunkelheit vor dem Gerät steht. Außerdem zeigt es noch die Luftfeuchtigkeit an, sodass man damit das Schimmelrisiko im Blick behält. Nützlich sind zudem Verlaufsstatistiken zu Temperatur und Luftfeuchte, die das Thermostat alleine nicht zu bieten hat.

Das Home Climate Panel erlaubt die Steuerung von mehreren Thermostaten, zeigt Temperatur und Luftfeuchte an und warnt ggf. bei nicht optimalem Raumklima.

Das Home Climate Panel bietet außerdem noch zwei Tasten, die man für die Aktivierung von Szenen oder Geräten belegen kann. So lässt sich etwa ein Lüfter, ein Luftreiniger oder eine Lampe von Switchbot damit ein- und ausschalten. Zudem unterstützt das Home Climate Panel die Steuerung mehrerer Thermostate, sodass man die Temperatur für verschiedene Räume zentral steuern kann.

Wie gut ist die Smart-Home-Anbindung?

Ohne Hub lässt sich das smarte Heizkörperthermostat Switchbot Radiator nicht in eine Smart-Home-Zentrale integrieren. Wer es also mit Apple Home oder Home Assistant steuern möchte, benötigt einen Switchbot-Hub. Der Hub Mini Matter ist dabei der günstigste. Allerdings bietet die Integration über Matter nicht alle Funktionen, die mit der Switchbot-App zur Verfügung stehen. Heizpläne werden aktuell über Matter nicht übermittelt. Gleiches gilt für das Home Climate Panel, das per Matter keinen Batteriestatus überträgt und auch die Daten des Lichtsensors werden über Matter nicht bereitgestellt. Das liegt jedoch weniger an Switchbot, sondern vielmehr am Matter-Standard.

Zugriff auf sämtliche Daten des Home Panels ermöglicht unter Home Assistant die Integration Switchbot Cloud. Allerdings werden die Sensordaten nur zeitversetzt übermittelt, sodass eine Automatisierung anhand dieser nicht sinnvoll ist. Wie uns Switchbot mitgeteilt hat, will man bis Dezember die Integration der Geräte in Home Assistant über die Bluetooth-Integration ermöglichen. Damit ist eine Datenweitergabe der Sensordaten in Realzeit möglich.

Das Switchbot-Heizkörperthermostat und das Home Climate Panel lassen sich per Matter auch in andere Smart-Home-Zentralen integrieren. Allerdings stehen über Matter nicht alle Sensordaten zur Verfügung. Dafür sorgt unter Home Assistant die Integration Switchbot Cloud, womit sich aktuell aber nur das Panel einbinden lässt. Laut Switchbot soll die Einbindung des Thermostats über diese Integration in Zukunft möglich sein.

Preis

Mit einem regulären Preis von rund 40 Euro ist das smarte Heizkörperthermostat Switchbot Radiator relativ günstig. Aktuell kostet es bei Mediamarkt sogar nur 32 Euro mit Lieferung. Wer es in ein Smart-Home-System wie Apple Home einbinden möchte, benötigt außerdem noch den Switchbot Hub Mini Matter. Das Set aus Thermostat und Matter-Hub kostet aktuell 70 Euro und zusätzlich mit dem Home Climate Panel 88 Euro (20-Prozent-Coupon aktiviere) statt regulär 110 Euro.

Fazit

Im Test hat das Heizkörperthermostat Switchbot Radiator zuverlässig funktioniert. Auf veränderte Einstellungen reagiert es sehr zügig und geht dabei äußerst leise zu Werke. Anders ausgedrückt: Der Motor zur Steuerung des Heizungsventils ist fast nicht zu hören. Zeitpläne sind mit der Switchbot-App schnell angelegt, sodass man die manuelle Steuerung in der Regel nicht mehr benötigt. Wer darauf Wert legt, kann mit dem Home Climate Panel die Temperatur noch bequemer regeln als direkt am Thermostat. Zudem bietet das Panel noch einen Sensor für Luftfeuchte, sodass man auch das Schimmelrisiko im Blick behält. Daten zum Temperaturverlauf bietet das Heizkörperthermostat nur in Verbindung mit einem externen Thermometer wie dem Home Climate Panel.

Weniger gut gelungen ist die Fenster-Offen-Erkennung, die lediglich auf Basis eines starken Temperaturabfalls erfolgt. Im Test mit der Beta-App von Switchbot hat die Koppelung mit einem Tür-/Fenstersensor, der sofort erkennt, ob ein Fenster geöffnet ist, nicht funktioniert. Mit der finalen App gelingt das aber.

Auf einen automatischen hydraulischen Abgleich, wie sie Thermostate von Homematic bieten, muss man beim Switchbot-Thermostat verzichten.

Da das Heizkörperthermostat Switchbot Radiator lediglich Bluetooth unterstützt, ist für eine Fernsteuerung und eine Integration in Smart-Home-Systeme ein Hub erforderlich. Wer darauf verzichten kann, erhält mit dem Switchbot Radiator ein smartes Heizkörperthermostat zu einem attraktiven Preis, das primär für Switchbot-Anwender interessant ist.



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Truth Social plus Fusionsenergie: Trump-Firma fusioniert mit TAE Technologies


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Das Medienunternehmen von US-Präsident Donald Trump fusioniert mit der Kernfusionsfirma TAE Technologies, „um die globale Energiedominanz der USA für Generationen zu zementieren“. So drückt es zumindest der Chef der Trump Media & Technology Group in der Bekanntmachung des mindestens ungewöhnlichen Deals aus. TAE Technologies arbeitet daran, die Energiegewinnung durch Kernfusion bis zum Ende des Jahrzehnts kommerziell nutzbar zu machen. Trump Media ist dagegen primär für den Kurznachrichtendienst Truth Social bekannt, auf dem Donald Trump aktiv ist. Das Zusammengehen der vollkommen unterschiedlichen Firmen wird laut der Mitteilung auf mehr als sechs Milliarden US-Dollar (etwa 5,11 Milliarden Euro) bewertet. Aktionäre beider Firmen sollen an dem neuen Unternehmen dann jeweils 50 Prozent halten.

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Zu den Hintergründen der Fusion ist wenig bekannt, laut den Beteiligten trägt Trump Media „die Stärke seiner soliden Bilanzen“ bei und will TAE insgesamt 300 Millionen US-Dollar in bar bezahlen. Die beiden Firmenchefs wollen das neue Unternehmen künftig gemeinsam führen. 2026 soll demnach die Arbeit an dem ersten Fusionsreaktor für die kommerzielle Nutzung beginnen; der soll 50 Megawatt liefern. Zehnmal größere Anlagen sollen folgen. Was Trump Media außer der Geldspritze dazu beitragen soll, sagt TAE-Chef Michl Binderbauer nicht. In seinen obligatorischen Sätzen zu dem Deal geht er überhaupt nicht auf Trumps Firma ein und redet nur über die Erfolge seiner eigenen. Der US-Präsident hat nach der Wahl ins Weiße Haus seinen Anteil unter die treuhänderische Kontrolle seines Sohnes Donald Trump Jr. gegeben.

Mit Fusionsenergie soll nicht nur die globale Dominanz der USA in Energiefragen festgeschrieben werden, sagt Devin Nunes, der Chef von Trump Media. Die geplanten Kraftwerke würden auch bezahlbar und zuverlässig große Mengen an Strom bereitstellen, der den Vereinigten Staaten dabei helfen würde, „die KI-Revolution zu gewinnen“. Auch er sagt nicht, was genau Trump Media dazu beisteuern kann, er behauptet aber, mit Truth Social habe man „eine nicht entfernbare Infrastruktur aufgebaut, um die freie Meinungsäußerung für Amerikaner im Internet zu sichern“. Laut der Mitteilung hat die Firma hinter Truth Social seit dem Börsengang im März 2024 etwa 3,1 Milliarden US-Dollar an Vermögen angesammelt.

Kontrollierte Kernfusion gilt als vielversprechende Technik für künftige Energieversorgung und als saubere Alternative zur Kernspaltung. Anders als bei der Kernspaltung entstehen bei der Kernfusion keine langlebigen radioaktiven Abfälle. Zwar werden bei der Erforschung dieser Form der Energieerzeugung immer wieder Meilensteine erreicht, aber eine baldige kommerzielle Einsatzbereitschaft gilt als unwahrscheinlich. Prognosen privatwirtschaftlicher Start-ups sind dabei deutlich rosiger als jene traditioneller Großprojekte, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Die Bundesrepublik finanziert die Forschung in den nächsten Jahren mit zwei Milliarden Euro.


(mho)



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Digitalpakt 2.0 – erneut 5 Milliarden, die nun hälftig geteilt werden


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Dieses Mal wird hälftig geteilt – das ist nun abschließend geklärt. Bund und Länder haben sich während der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf die endgültige Ausgestaltung des neuen Digitalpakts geeinigt. Wie schon der „Digitalpakt Schule“ wird auch der „Digitalpakt 2.0“ initial mit fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen ausgestattet. Dieses Mal sollen die Länder aber die Hälfte der Kosten tragen und zu einer Verstetigung von Mitteln für die digitale Infrastruktur im Schulsystem trägt der Pakt erneut nicht bei. Er soll aber weniger bürokratische Hürden stellen.

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Der erste Digitalpakt (2019–2024) war finanziell vorteilhafter für die Länder, die nur 10 Prozent der Kosten übernehmen mussten. Durch die Corona-Pandemie wurde dieser auch noch um 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Am Digitalpakt 2.0 sollen sich Bund und Länder jetzt mit je 2,5 Milliarden Euro hälftig von 2026 bis 2030 beteiligen. Der Bundesanteil soll dabei größtenteils aus dem Sondervermögen für „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen, das 500 Milliarden Euro umfasst.

Karin Prien (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung, sieht im Digitalpakt 2.0 einen entscheidenden Schritt für die Zukunft der Schulen und auch einen wichtigen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungschancen in Deutschland. Sie hob hervor, dass für den Digitalpakt 2.0 vereinfachte Verwaltungsprozesse und auch die Förderung länderübergreifender Projekte (Länderübergreifende Vorhaben, LüV) sicherstellen, „dass alle Schülerinnen und Schüler von digitaler Bildung profitieren“. Mit dem Digitalpakt 2.0 werde „die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft“ geschaffen, „damit alle Schulen die notwendige Ausstattung erhalten, um in der digitalen Welt zu bestehen“.

Wenig beschönigend erklärte sie des Weiteren, dass die deutsche Schulbildung mit dem Pakt 2.0 „digital anschlussfähig“ wird. Dass vornehmlich die Länder die Verantwortung für Bildung tragen, machte sie auch deutlich: „Der Bund unterstützt auch hier Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben“. Damit der Bund überhaupt Gelder für die Digitalisierung der Schulen in den Ländern über einen Digitalpakt bereitstellen konnte, musste 2019 das Grundgesetz geändert werden.

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Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 sei die Vereinfachung der administrativen Prozesse. Kommunale Schulträger könnten künftig pauschalierte Zuweisungen erhalten. Dies reduziere den Bürokratieaufwand und könne für eine schnellere und unkomplizierte Umsetzung sorgen. Der sonst als großes Hindernis gesehene Föderalismus wird durch die LüV etwas aufgebrochen. Demnach können sich nun zwölf Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen und aus einem zentralen Pool auf Mittel zugreifen. Dies verstärke die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und gewährleiste „eine effizientere Nutzung der Mittel“.

Die Mittel des Digitalpakt 2.0 sollen zudem jetzt auch explizit für Wartungs- und Supportstrukturen sowie zeitgemäße digitale Lernumgebungen genutzt werden dürfen. Dies geschieht durch die Pakt-Strategie aber erneut nur bis zum Auslaufen des Programms und ist keine Dauerlösung, wie sie etwa der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber (SPD) zuletzt gefordert hat. Auch neue Förderlücken wie beim Digitalpakt Schule scheinen damit vorprogrammiert.

Ein weiteres Element sei die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“, erklärte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), welche die Fortbildung von Lehrkräften in den Mittelpunkt stelle. Der Bund werde bis zu 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung investieren. Dies geschehe mit fünf Forschungsclustern und einer wissenschaftlich geleiteten Transferstelle. Ziel sei es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte gezielt auf neue Anforderungen vorzubereiten.


(kbe)



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Zu Schadenersatz verpflichtet: Teilerfolg für Hoteliers gegen Booking.com


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Der langjährige Rechtsstreit über die Geschäftspraktiken der weltweit führenden Buchungsplattform Booking.com hat eine erneute Wende genommen. Die Zivilkammer 61 des Landgerichts Berlin II entschied am Dienstag, dass der Amsterdamer Mutterkonzern und seine deutsche Tochtergesellschaft grundsätzlich zum Schadensersatz gegenüber den Betreibern von Unterkünften verpflichtet sind. Von dem Urteil profitieren insgesamt 1099 Kläger, die sich gegen die sogenannten Bestpreisklauseln des Portals zur Wehr gesetzt hatten (Az.: 61 O 60/24 Kart).

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Hintergrund des Verfahrens ist die über Jahre praktizierte Strategie des Portals, Hotels und Pensionen strenge Regeln für ihre eigene Preisgestaltung aufzuerlegen. Bis zum Sommer 2015 nutzte das Unternehmen „weite“ Bestpreisklauseln. Diese verlangten von den Unterkünften, auf Booking.com stets den absolut niedrigsten Preis anzubieten – unabhängig vom gewählten Vertriebskanal. Ab Juli 2015 folgten „enge“ Auflagen, die es den Hoteliers zumindest untersagten, auf der eigenen Webseite günstigere Preise anzubieten als auf dem Vermittlungsportal. Das Bundeskartellamt hatte diese Praxis bereits Ende 2015 als kartellrechtswidrig untersagt, was der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte 2021 letztinstanzlich bestätigte.

Das Berliner Landgericht schloss sich laut einer Mitteilung nun dieser Rechtsauffassung an. Es stellte fest, dass beide Arten der Klauseln den Wettbewerb massiv beschränkten. Die Richter betonen, dass den Hoteliers durch die Preisbindung die Freiheit genommen wurde, ihre Betriebskostenersparnisse im Direktvertrieb an die Kunden weiterzugeben. Da im Eigenvertrieb keine Vermittlungsprovisionen von durchschnittlich 10 bis 15 Prozent anfallen, hätten die Betreiber diesen Spielraum für günstigere Angebote nutzen können. Dies sei ihnen durch das Geschäftsgebaren von Booking.com effektiv untersagt worden. Auch die flexible Vermarktung von Last-Minute-Kapazitäten hätten die Auflagen erheblich erschwert.

Juristisch interessant ist die Entscheidung der Kammer zur Zulässigkeit der Feststellungsklage. Eigentlich müssen Kläger ihre Forderungen präzise beziffern, wenn dies möglich ist. Da die Hoteliers jedoch argumentierten, dass die jahrelange Marktmanipulation durch Booking.com zu einer verstärkten Konzentration und der Bildung eines Oligopols geführt habe sowie diese Effekte bis heute nachwirkten, hielten die Richter die Klage für zulässig. Ein abgeschlossener Sachverhalt liege bei der Marktentwicklung noch nicht vor, sodass eine genaue Schadensberechnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlangt werden könne.

Dennoch konnten die Kläger nicht in allen Punkten einen Sieg erringen. Das Gericht wies den Antrag ab, die Rückzahlung bereits geleisteter Buchungsprovisionen festzustellen. In diesem Punkt hielten die Richter die Klage für unzulässig, da es sich hierbei um abgeschlossene Vorgänge handele, die die Hoteliers direkt hätten beziffern und einklagen müssen. In 70 Fällen scheiterte die Klage zudem, weil eine ordnungsgemäße Vollmacht gefehlt habe. Bei 118 Klägern konnte die Kammer nicht nachvollziehen, dass sie von dem Kartellverstoß betroffen waren. In einem Fall war die Klage aus anderen Gründen unzulässig.

Der Richterspruch bedeutet noch nicht, dass unmittelbar Geld fließen wird. In dem jetzigen Verfahren ging es lediglich um die grundsätzliche Feststellung der Haftung. Die konkrete Höhe des Schadens und die Frage, ob die Klauseln im Einzelfall tatsächlich ursächlich für finanzielle Einbußen waren, müssen in künftigen Verfahren geklärt werden.

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Das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Es ist damit zu rechnen, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht. Booking.com hat nun einen Monat Zeit, Berufung beim Berliner Kammergericht einzulegen. Angesichts der hohen Streitwerte und der grundsätzlichen Bedeutung für die gesamte Reisebranche gilt das Einlegen von Rechtsmitteln als wahrscheinlich.

Booking.com hob in einer ersten Reaktion hervor, dass das Urteil noch „keinerlei Feststellungen“ über potenzielle Schäden durch die früheren Klauseln getroffen habe. Das könne nur in komplexen, technischen Prozessen nach fachkundiger Analyse erfolgen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sprach dagegen von einem wegweisenden Beschluss des Landgerichts. Dieser verleihe auch einer parallelen Sammelklage, die mehr als 15.000 europäische Hotels vor wenigen Monaten beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben haben, zusätzlichen Rückenwind.


(mho)



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