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Künstliche Intelligenz

Trump-Besuch trotz Gewalteskalation: Kritik an Apple-Chef Tim Cook kocht hoch


Die Nähe zu US-Präsident Trump wird für Apple-Chef Tim Cook erneut zum Problem. In einem internen Memo reagierte Cook nun auf wachsende Kritik aus den eigenen Reihen: Die „Ereignisse in Minneapolis“ hätten ihn ebenfalls „zutiefst erschüttert“, betonte Cook in dem von der Nachrichtenagentur Bloomberg veröffentlichten Wortlaut. Er wisse, dass es „für viele sehr emotional und belastend“ ist, schreibt der CEO, jetzt brauche es aber „Deeskalation“. Er habe ein „gutes Gespräch mit dem Präsidenten geführt“ und „seine Ansichten“ dargelegt, so Cook weiter, ohne konkret zu erläutern, was seine Ansichten eigentlich sind.

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Wenige Stunden nachdem US-Grenzschutzbeamte am Samstag den Aktivisten Alex Pretti bei Protesten gegen Maßnahmen in Minneapolis erschossen hatten, war Cook zu Gast im Weißen Haus – zur Premiere einer „Dokumentation“ über Melania Trump. Der Besuch brachte das Fass offensichtlich zum Überlaufen: Laut von The Intercept gesammelten, angeblich aus internen Slack-Chats stammenden Zitaten, reagierten Mitarbeiter mit tiefer Verärgerung und Sarkasmus.

Ein anderer betonte, es werde kein „privates Statement“ von Cook benötigt, der CEO solle lieber für „grundlegende Menschenrechte und moralische Prinzipien“ einstehen oder zumindest nicht „lächelnd mit den Leuten verkehren, die diese Werte fortlaufend mit Füßen treten“. Er habe noch nie so viele besorgte interne Diskussionen auf Slack gesehen wie jetzt, gab ein weiterer Apple-Mitarbeiter gegenüber The Intercept zu Protokoll.

Auch in anderen US-Tech-Unternehmen rumort es in der Belegschaft nach den jüngsten Vorfällen. Einige hundert Mitarbeiter von Unternehmen wie Google, Meta, OpenAI, Amazon und Salesforce hatten ihre CEOs zuletzt in einem offenen Brief aufgefordert, sich öffentlich klar gegen den Kurs der US-Regierung bei der Bekämpfung illegaler Migration zu stellen. Bisher haben sich die angesprochenen Unternehmenslenker dazu nicht geäußert.

Tim Cook hatte sich bereits während der ersten Trump-Amtszeit gut mit dem US-Präsidenten arrangiert, scheint die strategische Beziehung aber seit Januar deutlich vertieft zu haben – unter anderem mit Großspenden und Multimilliarden-Investitionsversprechen. Auf Druck der US-Regierung hatte Apple im vergangenen Oktober eine populäre App zur Meldung von Standorten der Beamten der umstrittenen US-Einwanderungs- und Zollbehörde ICE kurzerhand aus dem App Store entfernt.

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(lbe)



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Künstliche Intelligenz

Vielleicht kauft China doch Nvidias H200-Chips


Die Lieferung zweitklassiger KI-Chips an die Volksrepublik China ist nach wie vor in Schwebe. Zunächst galt ein Verbot des US-Präsidenten, vorgeblich wegen Gefährdung der Nationalen Sicherheit der USA. Nach der Aufweichung des Verkaufsverbots verbat sich die chinesische Regierung die Einfuhr zweitklassiger Chips wie Nvidias H200. Jetzt hat Peking den Konzernen Alibaba, Bytedance und Tencent die Einfuhr von insgesamt mehr als 400.000 H200-Chips gestattet. Doch sind damit Auflagen verbunden, die noch unklar sind.

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Dies berichtet Reuters unter Berufung auf mehrere Eingeweihte. Weitere chinesische Firmen haben demnach Einfuhrgenehmigungen beantragt. Die behördlichen Auflagen seien aber noch in Ausarbeitung. Eine weitere Quelle hat Reuters jedoch gesagt, dass die Auflagen Pekings zu restriktiv seien. Dies sei der Grund, weshalb die drei erfolgreichen Genehmigungswerber bislang gar keine Prozessoren für Künstliche Intelligenz bestellt hätten.

Klar ist, dass Peking die Einfuhr ausländischer KI-Chips zweiter Klasse eigentlich nicht genehm ist. Behördenvertreter haben Unternehmen angewiesen, sie nur unter speziellen Umständen zu nutzen, beispielsweise für Forschung an Universitäten. Sowohl potenzielle Verkäufer wie AMD und Nvidia, als auch deren prospektive Kunden warten mit Spannung auf die Bedingungen für die Einfuhrerlaubnis für kommerziellen Bedarf. Im Vorfeld wurde erörtert, chinesische Käufer dazu anzuhalten, für jeden importierten KI-Chip eine gewisse Menge in China produzierter Chips zu erwerben.

Das spiegelt eine Auflage der US-Verkaufsgenehmigungen wider. Nicht nur müssen 25 Prozent des Umsatzes als Strafsteuer bezahlt werden, es muss auch pro nach China exportiertem Chip mindestens ein solcher Chip an einen Abnehmer im Inland gehen. Außerdem sind nur bestimmte chinesische Käufer zulässig, was überprüft werden muss. Der Verkauf der besseren Nvidia-Chips der Blackwell-Serie (GB100, GB102, GB200) ist nach wie vor tabu.


(ds)



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XFELO: Neues Lasersystem am European XFEL erzeugt superscharfes Röntgenlicht


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der European XFEL in Hamburg zählt zu den weltweit leistungsfähigsten Röntgenlasern. Ein neues System namens XFELO ermöglicht, Röntgenblitze mit Photonen sehr exakt definierter Energie zu erzeugen. Damit sollen in Zukunft noch präzisere Experimente möglich sein, teilt die Forschungseinrichtung mit.

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XFELO steht für: X-Ray Free Electron Laser Oscillator. Dieser erzeugt Röntgenlicht mit einheitlichen Wellenlänge, vergleichbar einem Laser. Solch kohärente Strahlung war im harten Röntgenspektrum in dieser Qualität bisher nicht möglich. Die Gruppe, bestehend aus Forschern des European XFEL (X-Ray Free-Electron Laser, Röntgen-Freie-Elektronen-Laser), dem Deutschen Elektronen Synchrotron (Desy) und der Universität Hamburg, stellt den XFELO in der Fachzeitschrift Nature vor.

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Animation XFELO

Der XFEL erzeugt aus einem Elektronenstrahl Röntgenblitze im Femtosekundenbereich: Pakete aus rund 100 Milliarden Elektronen werden von einem Linearbeschleuniger auf nahezu Lichtgeschwindigkeit beschleunigt und komprimiert. In Undulatoren werden die Röntgenpulse erzeugt. Das sind 200 Meter lange Strukturen aus Permanentmagneten, die abwechselnd polarisiert hintereinander angeordnet sind.

Die Magnete zwingen die Elektronenpakete in eine Schlangenlinie. Bei jeder Richtungsänderung geben die Elektronen Röntgenblitze mit Lasereigenschaften, ab bis zu 27.000 pro Sekunde.

Die so erzeugten Röntgenblitze sind bereits von hoher Qualität. Dennoch haben sie eine gewisse Energieunschärfe. Das ändert das XFELO-System: Es helfe, „die Energieunschärfe extrem zu reduzieren und damit Röntgenlicht mit Photonen sehr exakt definierter Energie zu erzeugen“, erläutern die Forscher.


Schematische Illustration des XFELO-Systems

Schematische Illustration des XFELO-Systems

Funktionsweise des XFELO: Ein harter Röntgenpuls (rot) wird von einem Set von Diamantspiegeln reflektiert und oszilliert durch Anordnungen von Magneten, sogenannte Undulatoren. Bei jeder Umrundung trifft der Puls auf ein neues Elektronenbündel (blau), das die Undulatoren auf einem Slalomkurs durchläuft und dabei Röntgenlicht aussendet.

(Bild: European XFEL)

Im XFELO wird das Röntgenlicht durch einen rund 66 Meter langen Resonator geschickt. Er besteht aus zwei Spiegeln aus hochreinen Diamantkristallen sowie einer Reihe von Undulatoren dazwischen. Wie bisher zwingen die Undulatoren die Elektronenpakete auf einen Slalomkurs, auf dem diese Röntgenblitze abgeben. Der wird von einem der Diamantspiegel reflektiert und trifft dann auf das nächste Elektronenpaket, mit dem er in Wechselwirkung tritt. Nach mehreren Umläufen entsteht ein Röntgenblitz mit einer einheitlichen Wellenlänge.

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„Mit jeder Umrundung wird das Rauschen im Röntgenpuls geringer und das konzentrierte Licht schärfer“, beschreibt Patrick Rauer vom Desy. „Es wird stabiler, und man beginnt, diese einzelne, klare Frequenz zu sehen – diesen Peak.“ Diese Spitze bezeichnet den einzelnen Puls des Röntgenlichts mit sehr scharfer Abgrenzung.

Das sehr scharfe Röntgenlicht werde noch präzisere Experimente in Physik, Materialwissenschaften, Chemie oder Biologie ermöglichen. „Forschende können damit künftig Strukturen und Prozesse untersuchen, die zuvor kaum messbar waren“, sagt XFEL-Chef Thomas Feurer.

Zu den großen Schwierigkeiten beim Bau des Systems gehörte die exakte Ausrichtung der Kristalle sowie die Synchronisation der Umläufe des Röntgenlichtpulses mit den Elektronenpaketen. Die Stabilität des 1,7 Kilometer langen Beschleunigers in Bezug auf Energie, Zeit – im Bereich von Femtosekunden – und Position – bis auf Mikrometer genau – über mehrere Tage hinweg sei für den Erfolg entscheidend gewesen, sagt Rauer. „Es hat Jahre gedauert, den Beschleuniger in diesen Zustand zu bringen, der unter den Beschleunigern mit hoher Wiederholungsrate einzigartig ist.“

Die Idee, einen Resonator am European XFEL einzusetzen, stammt von Jörg Rossbach, einem Physiker der Universität Hamburg. Sie umzusetzen, hat sich jedoch als schwierig erwiesen. Die Grundlage dafür hat Rauer in seiner Doktorarbeit gelegt. Zusammen mit dem Beschleunigerteam des Desy und dem Instrumentierungsteam am European XFEL gelang es, die Resonatorkonfiguration zu entwerfen.

„Unser Erfolg zeigt, dass die Nutzung eines Resonators zur Verstärkung eines Röntgenlasers praktisch umsetzbar ist“, sagt Harald Sinn, Leiter der Abteilung Instrumentierung am European XFEL. „Im Vergleich zu bisherigen Methoden liefert es Röntgenpulse mit einer sehr schmalen Bandbreite sowie deutlich höherer Stabilität und Kohärenz.“

Als Nächstes will das Team daran arbeiten, das Röntgenlicht weiter zu verstärken, die Stabilität über längere Betriebszeiten zu sichern sowie die Technik anderen Forschern bereitzustellen.


(wpl)



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Falscher Empfänger: Millionen-Bußgeld gegen Telegram scheitert vor Amtsgericht


Zwei Bußgeldbescheide gegen die Betreiber des Messengers Telegram wegen Verletzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hat das Amtsgericht Bonn aufgehoben. Grund ist, dass sie gegen die falsche Firma gerichtet waren.

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Im Oktober 2022 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) zwei Bußgeldbescheide über insgesamt 5,125 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC erlassen. Der Grund: Telegram hielt sich nach Auffassung der Aufsichtsbehörde nicht an die Vorschriften des damals geltenden, höchst umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).

Unter anderem warf die Behörde, die sonst für Führungszeugnisse und das Sammelklagenverzeichnis zuständig ist, Telegram vor, trotz Verpflichtung keine Meldemöglichkeit für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte anzubieten (Az. 653 OWi 24/23). Dazu kam, dass Telegram keinen gesetzlichen Vertreter in Deutschland benannt hatte (Az. 652 OWi 27/23).

Das Problem daran: Ohne gesetzlichen Vertreter, der amtliche Post für Telegram entgegennimmt, konnte die Behörde mit der Firma nicht direkt in Kontakt treten. Selbst per Diplomatenpost an den mutmaßlichen Unternehmenssitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten versuchte das BfJ zuzustellen.

Am Ende nutzte das BfJ, das im Bundesjustizministerium angesiedelt ist, die Möglichkeit der „öffentlichen Zustellung“ und kündigte im Bundesanzeiger die Verhängung der Bußgelder an. Daraufhin meldete sich eine von Telegram beauftragte Anwaltskanzlei, und die Staatsanwaltschaft legte die Bescheide des BfJ dem Amtsgericht Bonn zur Entscheidung vor.

Dieses hat die Bescheide jetzt aufgehoben. Gescheitert ist das Bußgeldverfahren an einer grundsätzlicheren Frage: Wer betreibt Telegram eigentlich? In App-Stores tritt die Telegram FZ-LLC als Anbieter auf. Entscheidend ist laut Gericht jedoch, wer die tatsächliche oder rechtliche Kontrolle („Funktionsherrschaft“) über den Dienst ausübt.

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Im Gerichtsverfahren habe sich gezeigt, dass eine andere Firma die richtige Adressatin gewesen wäre. Denn technische Infrastruktur, Nutzerverwaltung und Administration des Dienstes würden „nach den gewonnenen Erkenntnissen vielmehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch die Telegram Messenger Inc. erbracht“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Die Aufsichtsbehörde für das inzwischen weitgehend entkernte und durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) der EU verdrängte NetzDG hätte dafür in die Datenschutzerklärung des Dienstes schauen müssen, so der Hinweis des Amtsrichters. Ob Telegram überhaupt vom NetzDG betroffen wäre, musste das Amtsgericht daher gar nicht mehr klären.

Dabei wäre das spannend geworden: Die Anwaltskanzlei hat unter anderem argumentiert, dass Telegram gar keine Social-Media-Plattform im Sinne des Gesetzes sei, sondern ein Messenger. Diese Argumentation verfolgt Telegram auch beim europäischen DSA.

Das dürfte die Kommission nicht überzeugen. Sie hat Mitbewerber Whatsapp erst am Montag als plattformartigen Dienst eingestuft, weil er wie Telegram eine Funktion hat, über die man an viele Nutzer Nachrichten senden kann. Immerhin hat die Kommission ein Problem nicht: Sie hat eine Adresse Telegrams.

Das Bundesamt für Justiz kann gegen die Entscheidung vor dem Landgericht Köln berufen, die Entscheidung ist also noch nicht rechtskräftig. Sie ist dem BfJ bis Mittwochnachmittag noch nicht zugestellt worden. Ob das Verfahren weitergeführt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft Bonn.


(vbr)



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