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Turtle Beach: Gaming-Maus mit Touchscreen und Wechselakku


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Eine Gaming-Maus mit einem Touchscreen: Ein Produkt-Pitch, der bei vielen Peripherie-Herstellern das erste Team-Meeting vermutlich nicht überlebt hätte, wird von der Gaming-Marke Turtle Beach tatsächlich angeboten. Die Command Series MC7 kostet 160 Euro und fällt vor allem wegen ihres 2,25 Zoll großen Bildschirms auf. Man kann sie aktuell vorbestellen, geliefert wird laut Turtle Beach im Juli.

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Die Turtle Beach MC7 sieht ein wenig so aus, als hätte jemand eine gängige Gaming-Maus mit einer Vertikalmaus wie Logitechs MX Vertical gemischt und einen Bildschirm in die hohe Kante gebaut. Mit dem Touchscreen lassen sich dpi-Empfindlichkeit, Profile. Makros und Apps steuern. Er nimmt den Platz ein, wo die meisten Gaming-Mäuse ihre Vor- und Zurück-Tasten platzieren. Um sie zu ersetzen, hat der US-amerikanische Hersteller zwei weitere Knöpfe unterhalb des Displays platziert. Ein weiterer belegbarer Button ist ebenfalls recht ungewöhnlich in der Daumenauflage versteckt. Die MC7 ist ausschließlich für den Rechtshand-Betrieb ausgelegt.

Mit ihrer Touchscreen-Technik ist die MC7 nicht gerade ein Leichtgewicht: 135 Gramm ist etwa das Doppelte davon, was engagierte Gaming-Enthusiasten üblicherweise über ihr Mauspad zerren möchten. Auch hinter der Ergonomie steht ein großes Fragezeichen. Zudem dürfte der Bildschirm zusätzlich an der Akkulaufzeit zehren.

Immerhin: Der Akku lässt sich jederzeit austauschen, eine Ladestation und ein zusätzlicher Akku werden mitgeliefert. Alternativ kann die kabellose Maus auch direkt per USB-C aufgeladen werden. Die Verbindung zum PC läuft entweder über Bluetooth (latenzbehaftet) oder ein 2,4-GHz-Dongle (ähnlich schnell wie eine Kabelverbindung).

Wer neben seinem Triple-Monitor-Setup und dem Touchscreen auf der Gaming-Maus noch mehr Bildschirme zum Herumfummeln braucht, kann neben der MC7 auch die dazugehörige Tastatur kaufen: Die Command Series KB7 kostet 210 Euro und platziert einen 4,3 Zoll großen Touch-Bildschirm oberhalb der Pfeiltasten.

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Mehr Screens: Turtle Beach bietet auch eine Tastatur mit Touch-Display an.

(Bild: Turtle Beach)

Dadurch wegfallende Knöpfe wie Druck, Entfernen oder Einfügen wandern als Alternativbelegungen auf die F-Tastenreihe. Die Tastatur ist auch im Qwertz-Layout zu haben.


(dahe)



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Trick 17: Günstigen Balkonkraftwerksakku mit großer Solaranlage kombinieren


Die meisten Hausakkukäufer optimieren auf Autarkieraten. Hohe Autarkieraten aus dem Akku führen allerdings zu niedrigerer Rentabilität. Wenn wir stattdessen auf Gesamtkosten optimieren, werden die idealen Akkugrößen wesentlich kleiner, als sie vom Solarteur empfohlen werden. Bei unserer 7-kW-Anlage mit viel Tagesverbrauch liegt das wirtschaftliche Optimum beispielsweise bei rund 2 kWh Speicher. Das sind Größen, wie sie bei Balkonkraftwerktechnik üblich sind. Daher die Idee: Warum nicht gleich so ein Gerät nehmen?

Der Hintergrund im Testhaus: Der Huawei-Hybridwechselrichter hängt in der Garage. Dort wird es im Winter so kalt, dass die Akkuheizung über relevante Zeiträume Strom verschwenden müsste. Dazu kommt, dass Huaweis Mindestakkugröße bei 5 kWh liegt. Der wichtigste Grund für den kleinen Balkonkraftwerkakku ist jedoch sein unschlagbarer Preis aus den hohen Stückzahlen: Manche dieser Geräte kosten pro kWh nur ein Drittel des Huawei-Akkus, obwohl die AC-gekoppelten Akkus ja noch einen Wechselrichter mitbringen müssen.

  • Die meisten großen Hausakkus sind auf Autarkie optimiert statt auf Wirtschaftlichkeit.
  • Deshalb sind sie zu groß und zu teuer für minimale Stromkosten.
  • Eine mögliche Lösung lautet: AC-gekoppelter Balkonkraftwerkakku.
  • Sie ist konkurrenzlos günstig und Baby-einfach zu installieren.

Der Artikel beleuchtet die minimale, sinnvolle Lösung eines AC-gekoppelten Akkus in Form eines günstigen Balkonkraftwerkakkus. Er beleuchtet die einfachstmögliche Regelung, die zum Einsatz kommen kann. Dazu ordnet der Artikel die zu erwartenden Verluste ein und zeigt ein Setup mit einem Ecoflow Stream AC mit 1,92 kWh, der anhand eines Everhome Ecotracker am Stromzähler regelt. Für diese Lösung braucht es keinen Elektriker und insgesamt nur minimale Aufwände an Geld, Wissen und Arbeit. Tüftler können sich noch die Bastleralternative von Kollege Dirk Knop anschauen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Trick 17: Günstigen Balkonkraftwerksakku mit großer Solaranlage kombinieren“.
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EU-Kommission legt Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten vor


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Die EU-Kommission hat am Mittwoch den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung und Identifizierung von KI-generierten Inhalten vorgelegt. Das umfassende Regelwerk, das von sechs unabhängigen Experten unter Beteiligung von über 180 Interessenvertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet wurde, soll den Akteuren der KI-Branche als praktischer Leitfaden dienen.

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Die Handreichung konkretisiert die Transparenzvorgaben der KI-Verordnung, die ab dem 2. August greifen. Ab dann verlangt die EU eine klare Kennzeichnung in entscheidenden Bereichen: Deepfakes sowie KI-generierte oder manipulierte Texte, die im öffentlichen Interesse verbreitet werden, müssen klar als solche ausgewiesen werden. Auch Interaktionen mit dialogorientierten Systemen wie Chatbots sollen für Nutzer sofort als maschinell erkennbar sein, um Täuschungen und großflächige Manipulationen im digitalen Raum zu verhindern.

Der Kodex selbst basiert auf Freiwilligkeit, bietet den Unterzeichnern aber einen entscheidenden rechtlichen Vorteil. Sobald die Kommission und das zuständige Brüsseler KI-Büro das Papier als angemessen anerkannt haben, können teilnehmende Unternehmen durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen offiziell nachweisen, dass sie die gesetzlichen Pflichten des AI Acts erfüllen.

Inhaltlich gliedert sich das Papier in zwei Kernbereiche, die jeweils unterschiedliche Akteure der Wertschöpfungskette in die Pflicht nehmen. Der erste Abschnitt richtet sich an Entwickler und Anbieter generativer KI-Systeme. Sie müssen technisch sicherstellen, dass künstlich erzeugte oder veränderte Audio-Dateien, Bilder, Videos sowie Texte in einem maschinenlesbaren Format markiert werden und dadurch zuverlässig als künstlich erkennbar sind.

Da nach derzeitigem Stand der Technik kein einzelnes Verfahren ausreicht, um die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, Interoperabilität, Robustheit und Verlässlichkeit vollständig zu erfüllen, schreibt der Kodex für die meisten Online-Inhalte einen mehrschichtigen Ansatz vor.

Die Anbieter verpflichten sich zur Kombination von mindestens zwei maschinenlesbaren Ebenen: Zum einen müssen digitale Metadaten manipulationssicher mit einer digitalen Signatur und einem Zeitstempel versehen werden. Ferner ist die Einbettung unsichtbarer Wasserzeichen vorgesehen, die sich nur schwer vom Inhalt trennen lassen. Für frei fließende Texte, die länger als 200 Zeichen sind und keine konventionellen Metadaten transportieren können, wird die Anwendung von Wasserzeichen ebenfalls verlangt. Hier dürfen Anbieter aber aufgrund geringerer Zuverlässigkeit den Zugriff auf Erkennungswerkzeuge vorerst auf verifizierte Experten beschränken.

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Zusätzlich sind optionale Protokollierungslösungen oder Fingerprints denkbar, solange der Datenschutz dabei gewahrt wird. Der Kodex verbietet den Anbietern zudem, Werkzeuge zu vertreiben oder zu bewerben, die der Umgehung dieser Schutzmechanismen dienen. Gleichzeitig sieht das Papier vor, dass die entwickelten Erkennungswerkzeuge für Aufsichtsbehörden, Medien, Faktenprüfer und Forscher dauerhaft und uneingeschränkt kostenfrei zugänglich sein müssen.

Der zweite Abschnitt nimmt die Anwender und Betreiber in die Pflicht, die KI-Systeme in der Praxis einsetzen. Sie müssen Deepfakes und nicht redaktionell geprüfte, im öffentlichen Interesse publizierte KI-Texte unzweideutig für das menschliche Auge oder Ohr kennzeichnen.

Um eine einheitliche und barrierefreie Erkennbarkeit zu gewährleisten, hat das europäische KI-Büro ein standardisiertes, visuelles EU-Label entwickelt. Dieses Symbol trägt je nach Modifikationsgrad die Aufschrift „AI + GENERATED“ für vollständig künstliche Inhalte oder „AI + MODIFIED“ für nachträglich manipulierte Werke.

Das Kennzeichen muss ab der ersten Begegnung des Nutzers mit dem Inhalt durchgehend gut sichtbar platziert werden. Die Icons können etwa in der oberen rechten Ecke von Videos oder nahe der Überschrift eines Textes angebracht werden. Bei Videos muss das Label zudem in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um auch nachträgliche Ausschnitte oder Screenshots abzusichern. Ist eine visuelle Darstellung nicht möglich, wie etwa bei reinen Audio-Deepfakes, greift die Pflicht zu akustischen Warnhinweisen zu Beginn des Beitrags sowie zu regelmäßigen Ton-Erinnerungen bei längeren Sequenzen.

Für kreative, künstlerische oder satirische Werke gelten flexiblere Regeln: Hier darf die Kennzeichnung den Kunstgenuss nicht unangemessen beeinträchtigen und kann etwa im Abspann oder in den Begleitnotizen untergebracht werden. Eine Ausnahme gilt für klassische Mediendienste: Sie können künftig auf ihre bewährten, eigenen redaktionellen Kontrollprozesse verweisen, um die journalistische Sorgfaltspflicht zu wahren.

Die neuen Transparenzregeln fungieren als Ergänzung zu den umfassenden Vorschriften des AI Act für universell einsetzbare KI-Modelle und Hochrisiko-Systeme. Sie flankieren die bereits veröffentlichten Leitlinien der Kommission, die die rechtlichen Vorgaben weiter präzisieren und verbleibende Lücken schließen.

Eine eigens eingerichtete Taskforce soll den Kodex kontinuierlich an den technologischen Fortschritt anpassen und eine interaktive, zweite Ebene für das EU-Label entwickeln, die Nutzern künftig per Klick detaillierte Herkunftsdaten und Informationen über die genaue Art der KI-Manipulation liefert.


(wpl)



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US-Militärliste: Pentagon sanktioniert Chinas Tech-Giganten


Das US-Verteidigungsministerium hat im Rahmen des National Defense Authorization Act eine Reihe ziviler und kommerzieller chinesischer Firmen auf eine lange Liste militärnaher Unternehmen gesetzt. Das Dokument des Pentagons legt dar, dass diese Konzerne als Unterstützer des militärisch-zivilen Komplexes Chinas eingestuft werden: Sie seien direkt oder indirekt mit Ministerien, dem Staatsrat oder gar der Volksbefreiungsarmee verflochten.

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Unter den Neuzugängen stechen die IT-Riesen Alibaba und Baidu hervor, die für ihre Cloud-Infrastrukturen und KI-Modelle bekannt sind. Dazu gekommen sind der Batterie- und E-Autohersteller BYD sowie dessen Konkurrent Nio. Ebenfalls im Visier der US-Behörden stehen die Chiphersteller ChangXin Memory Technologies (CXMT) und Yangtze Memory Technologies (YMTC), die als Schlüsselfiguren der chinesischen Speicherchip-Industrie gelten.

Die Pentagon-Liste reicht über die herkömmliche Elektronik hinaus: Sie trifft auch die Biotech-Firma Wuxi AppTec, den Lidar-Spezialisten RoboSense und den Roboterhersteller Unitree, den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf seiner jüngsten China-Reise besuchte.

Die Einstufung dürfte Lieferbeziehungen und internationale Kooperationen durcheinander wirbeln. Nahezu alle Neuzugänge sind Schwergewichte, die als Lieferanten und Dienstleister in globalen Wertschöpfungsketten verankert sind und viele westliche Firmen mit Cloud-Diensten, KI, Halbleitern, modernsten Sensoren oder Batterietechnologien versorgen.

Die Tragweite wird durch ein Verbot untermauert, das ab Sommer 2027 greift und weitreichende Konsequenzen für die Kunden der chinesischen Konzerne hat. Ab dann darf das Pentagon keine Verträge mehr abschließen, verlängern oder erneuern, wenn in den beschafften Gütern oder Services auch nur kleinste Beiträge der gelisteten Firmen enthalten sind.

Das betrifft nicht nur offensichtliche Hardwarekomponenten wie Speicherbausteine, sondern auch softwarebasierte Prozesse. Selbst die Nutzung der Alibaba Cloud im logistischen oder planerischen Herstellungsprozess eines Bauteils in einer Fabrik in China könnte ausreichen, um das Endprodukt für die US-Behörden zu sperren.

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Wie real diese Bedrohung für die europäische Industrie ist, beschreibt SZ-Dossier am Beispiel Siemens. Der Konzern arbeitet in China seit Jahren mit Alibaba in der Cloud zusammen und hat diese Partnerschaft gerade erst auf Industriesimulationen und KI-gestütztes Ingenieurwesen ausgeweitet. Künftig könnte das Unternehmen bei lukrativen US-Aufträgen wie einer Modernisierung der Gebäudetechnik am US-Militärstandort in Wiesbaden detailliert nachweisen müssen, dass die erbrachte Leistung unabhängig von jeglichen Alibaba-Diensten zustande kam.

Ähnlich komplex ist die Lage beim Softwareunternehmen SAP, das enge Geschäfte mit der US-Armee betreibt. Gleichzeitig kooperiert er mit Alibaba.

Ungemach droht deutschen Firmen aber auch, wenn sie ihre Beziehungen zu den sanktionierten chinesischen Firmen abrupt kappen. China hat für diesen Fall gesetzliche Abwehrmechanismen gegen extraterritoriale Jurisdiktion in Stellung gebracht, die als Verordnung 835 bekannt sind.


(wpl)



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