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USA: FCC untersagt faktisch Import einiger neuer ausländischer Drohnen


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Die US-Telekommunikationszulassungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat verschiedene Flugdrohnen und Flugdrohnenteile ausländischer Drohnenhersteller wie etwa DJI und Autel auf die „Covered List“ gesetzt, eine Schwarze Liste mit Kommunikationsprodukten und -diensten, die ein inakzeptables Risiko für die Sicherheit der USA darstellen. Sie dürfen nicht mehr in den USA betrieben und deshalb nicht mehr eingeführt werden. Das teilte die FCC am Montag mit (PDF). Die Entscheidung basiert auf einer Einschätzung eines von der US-Regierung einberufenen interinstitutionellen Gremiums, das die Gefährdung der nationalen Sicherheit durch im Ausland produzierte Drohnen vorab geprüft und bewertet hatte.

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Konkret fußt die Entscheidung der FCC auf der Feststellung, dass spezifische, im Ausland hergestellte Flugdrohnen und -komponenten „inakzeptable Risiken für die nationale Sicherheit der Vereinigen Staaten und die Sicherheit von US-Bürgern“ darstellen. Die FCC erklärt in der Mitteilung, dass feindliche ausländische Akteure und Terroristen die Fluggeräte dazu nutzen könnten, um „neue und ernsthafte Bedrohungen für unser Heimatland darzustellen“. Dabei geht es auch darum, dass im Ausland hergestellte Drohnen für „für Angriffe und Störungen, unbefugte Überwachung, die Exfiltration sensibler Daten und andere UAS-Bedrohungen (Unmanned Aircraft Systems – UAF) für das Heimatland verwendet werden könnten“. Die FCC nennt in diesem Zusammenhang verschiedene, in den USA anstehende Großveranstaltungen wie etwa die FIFA-Weltmeisterschaft 2026, die America250-Feierlichkeiten und die Olympischen Sommerspiele 2028 in Los Angeles.

Hinzu kommt die Befürchtung der US-Sicherheitsbehörden, dass Abhängigkeit von im Ausland hergestellten Drohnen die industrielle Basis der USA im Drohnenbereich schwächen könnte. Ausnahmen, welche Drohnen, Drohnenklassen oder Drohnenkomponenten doch erlaubt sind, können vom Departement of War oder dem Departement of Homeland Security der FCC übermittelt werden. Die FCC selbst kann die „Covered List“ nicht eigenständig aktualisieren, sondern ist an Entscheidungen von Expertengremien nationaler Sicherheitsbehörden gebunden.

Die FCC betont, dass die jetzigen Bedingungen lediglich für neue Flugdrohnen und ihre Komponenten gelten. Bisher im Rahmen der FCC-Gerätezulassung genehmigte Drohnenprodukte seien nicht betroffen. Sie können weiterhin betrieben und von Händlern in die USA importiert, vermarktet und verkauft werden.

Die FCC ist eine Behörde, die für die Zulassung neuer Kommunikationsgeräte zuständig ist. Darunter fallen auch Geräte, die per Funk angesteuert werden wie etwa Drohnen. Geräte, die nicht von der FCC zugelassen sind, dürfen nicht in die USA importiert, dort nicht verkauft und verwendet werden.

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(olb)



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Prozess um Social-Media-Sucht: US-Jury spricht Meta und Google schuldig


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In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat eine Jury in Los Angeles die US-Konzerne Google und Meta zu Schadensersatz in Höhe von drei Millionen US-Dollar verurteilt. Die Schadensersatzsumme könnte sich im Nachgang noch erhöhen. Vor allem aber dürfte das Verdikt richtungsweisend für Tausende ähnlicher Verfahren gegen Tech-Unternehmen sein.

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Nach neun Verhandlungstagen entschieden die kalifornischen Geschworenen, dass Googles YouTube und Metas Instagram bei der Gestaltung oder dem Betrieb ihrer Plattformen fahrlässig gehandelt hätten. Die Fahrlässigkeit der beiden Unternehmen sei zudem ein wesentlicher Faktor für den von der Klägerin geltend gemachten Schaden. Das berichtete am Mittwoch unter anderem die US-amerikanische Nachrichtenagentur Associated Press (AP).

Geklagt hatte eine heute 20-jährige Frau, die in dem Verfahren nur unter den Initialen KGM auftrat. Sie gab an, durch die Nutzung sozialer Medien und aufgrund der speziellen Designs von YouTube und Instagram in jungen Jahren süchtig geworden zu sein und ihre psychischen Probleme hätten sich verschlimmert. Die Frau fing nach eigenen Angaben bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen. Dies habe zu Depressionen und Angstzuständen geführt. Die Online-Plattformen hätten ihre Dienste extra so gestaltet, dass Nutzer danach süchtig werden, argumentierte sie. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann, sogenanntes „unendliches Scrollen“.

Meta argumentierte in dem Verfahren, dass die Klägerin unabhängig von ihrer Social-Media-Nutzung mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte. Keiner ihrer Therapeuten habe Social Media als Ursache ihrer psychischen Probleme identifiziert. Die Klägerin musste laut AP jedoch nicht beweisen, dass Social Media ihre Probleme verursacht habe – es genügte, dass es ein „wesentlicher Faktor“ für ihren Schaden war. Die YouTube-Anwälte argumentierten wiederum, dass YouTube keine Form von Social Media, sondern eine Videoplattform ähnlich dem Fernsehen sei. Sie verwiesen auf den abnehmenden YouTube-Konsum mit zunehmendem Alter der Klägerin. Die Anwälte beider Plattformen verwiesen zudem auf die Sicherheitsfunktionen, die Nutzern zur Verfügung stehen, um die eigene Nutzung zu überwachen und anzupassen.

Zehn der zwölf Geschworenen jedoch erachteten die Argumente der Klägerseite für plausibel und hielten die Plattformen für haftbar. Meta und YouTube wussten, dass die Gestaltung bzw. Funktionsweise ihrer Plattformen gefährlich war und Minderjährige durch die Nutzung wahrscheinlich gefährdet sein würden, so das Urteil. Auch hätten die Plattformen nicht ausreichend vor der Gefahr gewarnt, was den Schaden der Klägerin zusätzlich vergrößert habe, beschieden die Geschworenen. Ihrer Ansicht nach trägt Meta mit 70 Prozent den größeren Teil der Verantwortung, YouTube die übrigen 30 Prozent. TikTok und Snapchat, die ebenfalls verklagt worden waren, hatten noch vor Prozessbeginn eine außergerichtliche Einigung geschlossen.

Die Klägerseite zeigte sich naturgemäß erfreut über das Urteil der Geschworenen. „Das heutige Urteil ist ein Referendum – von einer Jury an eine ganze Branche –, dass Verantwortlichkeit nun Realität ist“, erklärte der Hauptanwalt der Klägerseite in einer Stellungnahme. Die Anwälte von Meta dagegen erklärten, die rechtlichen Möglichkeiten für einen Einspruch gegen das Urteil zu prüfen, so ein Unternehmenssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Google gab zunächst keinen Kommentar ab.

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Das Urteil gilt Beobachtern als Präzedenzfall für Tausende ähnlicher Klagen gegen Social-Media-Unternehmen, in denen es um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen geht und die Frage, ob die Unternehmen ihre Nutzer süchtig machen und Inhalte verbreiten, die zu Depressionen, Essstörungen oder Suizid führen. Der US-Kongress hat es nach Angaben von Reuters abgelehnt, ein umfassendes Gesetz zur Regulierung sozialer Medien zu verabschieden, weshalb sich die Debatte auf Gerichte und die Regierungen der Bundesstaaten verlagert habe. Immer mehr US-Bundesstaaten erlassen Gesetze zum Umgang mit sozialen Medien durch Kinder. Diese Gesetze beinhalten unter anderem Regelungen zur Handynutzung in Schulen und verpflichten Nutzer zur Altersverifizierung bei der Eröffnung eines Social-Media-Kontos.

Strengere Regeln für die Social-Media-Nutzung von Minderjährigen werden nach dem australischen Social-Media-Verbot für unter16-Jährige auch in Deutschland verstärkt diskutiert. Die Bundes-CDU beschloss im Februar, ein Mindestalter von 14 für soziale Medien wie TikTok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einführen zu wollen. Auch Koalitionspartner SPD zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14. Bundesbildungsministerin Karin Prien erwartet derweil rasch europäische Vorschriften für Tech-Konzerne, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken.


(akn)



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Top 10: Die beste Sportuhr im Test – Garmin vor Huawei und Polar


Garmin Fenix 7 im Test

Die neue Garmin Fenix 7 soll noch besser sein als die Vorgänger. Helfen soll dabei ein Touchscreen, mehr Akku und eine neue Stamina-Funktion. TechStage zeigt, ob die neue Fenix ihr Geld wert ist.

VORTEILE

  • gute Akkulaufzeit
  • sehr gute Software und App
  • umfangreiche Trainingsfunktionen
  • sinnvolle Touch-Integration

Die neue Garmin Fenix 7 soll noch besser sein als die Vorgänger. Helfen soll dabei ein Touchscreen, mehr Akku und eine neue Stamina-Funktion. TechStage zeigt, ob die neue Fenix ihr Geld wert ist.

Die Garmin Fenix ist eine der bekanntesten und beliebtesten Sportuhren. Kein Wunder, schließlich trifft hier ausgefeilte Technik auf eine hervorragende App. Entsprechend hat es die Garmin Fenix 6 (Testbericht) auf den ersten Platz unserer Sportuhren-Topliste geschafft. Doch damit ist jetzt Schluss, denn die Fenix 7 schickt sich an, die Vorgängerin vom Thron zu schubsen.

Varianten

Die Fenix gibt es in drei Größen und mit verschiedenen Funktionen. Die Garmin Fenix 7S besitzt einen Durchmesser von 42 mm und ist eher für kleinere Handgelenke gedacht. Das Modell Fenix 7 hat einen Durchmesser von 47 mm, die Fenix 7X schließlich kommt mit großem Gehäuse mit 51 mm. Neben der „normalen“ Variante gibt es die Option „Solar“. Diese nutzt ein durchsichtiges Solar-Panel im Touch-Display. Und wer die Variante Sapphire Solar möchte, der bekommt die Solarfunktion samt extra robustem Saphir-Glas. Die Sapphire-Modelle besitzen zudem 32 GByte Speicher und können die L5-Frequenz empfangen, die eine höhere Genauigkeit bei GPS bieten. Für den Test stellte uns Garmin die Fenix 7S Solar zur Verfügung.

Design und technische Daten

Die Garmin Fenix 7 wirkt zwar immer noch mächtig, sie sieht aber nicht mehr komplett wie eine Pulsuhr aus. Die Uhr selbst ist etwas flacher, die Varianten der 7S wirken fast schon schmächtig. Garmin setzt auf ein Design aus Edelstahl oder Titan, je nach Ausführung. Jede der Uhren hat an der Lünette drei Tasten links und zwei Tasten rechts. Dazu kommt der neue Touchscreen auf LCD-Basis. Die Armbänder bestehen aus Silikon oder Leder, je nach Modell. Alternativ kann man andere Armbänder nachkaufen. Garmin nutzt einen eigenen Schnellverschluss, sodass man darauf achten muss, dass die Armbänder zur jeweiligen Fenix-7-Variante kompatibel sind.

Einrichtung und App

Die Einrichtung der Garmin Fenix 7S lief problemlos. Wir nutzen die Garmin Connect App. Sie ist kostenlos für iOS und Android verfügbar. Nach dem ersten Pairing führt sie durch das Setup und aktualisiert notfalls die Uhr. Danach kann man optionale Zusatzfunktionen wie WLAN, die Musikfunktion oder Garmin Pay aktivieren.

WLAN kostet zwar Strom, allerdings kann sich die Uhr dann mit Streaming-Diensten wie Spotify, Deezer oder Amazon Music verbinden und Playlisten direkt im Speicher ablegen. Das funktioniert auch für Podcasts, wenn diese über Playrun laufen. Dabei handelt es sich um eine spezielle Podcast-App für Garmin-Uhren. Die Garmin App kümmert sich um die Verwaltung der Uhr, hilft bei den Einstellungen und bereitet Daten auf. Dazu kann man über den Garmin Connect Io-Store weitere Anwendungen oder Designs für die Uhr herunterladen und übertragen.

Die App hat sich im Vergleich zu den Vorgängern wenig verändert und gefällt uns nach wie vor sehr gut. Das Dashboard mit der Übersicht liefert allgemeine Informationen. Wer möchte, der kann richtig tief in die Daten einsteigen und Trainings umfassend auswerten. Das geht auch bequem über das Web-Interface von Garmin Connect. Wer Freunde hat, die ebenfalls Garmin-Produkte nutzen, kann sich mit ihnen verbinden und deren Aktivitäten sehen oder virtuelle Wettbewerbe starten.

Die drei Varianten Fenix 7S, Fenix 7 und Fenix 7X unterscheiden sich vor allem in ihrer Größe. Die Details zeigen wir in der Tabelle:

Bedienung

Eine der größten Neuerungen gegenüber den alten Varianten wie der Garmin Fenix 6 (Testbericht) ist der Touchscreen. Die Fenix 7 wird nicht mehr nur über die seitlichen Tasten gesteuert, zusätzlich lassen sich Optionen auch mit einem Druck aufs Display auswählen. In der Praxis funktioniert das gut, wir nutzen im Test eine Mischung aus Taster und Touch. Während des Sportmodus schaltet sich die Touch-Funktion aus. Ein guter Zug, schließlich passen verschwitzte Finger und Touch einfach nicht zusammen.

Aktivität

Die Uhr hält tägliche Aktivitäten fest. Dazu gehören Herzfrequenz, Schritte sowie Treppensteigen. Zusammen mit der Schlafüberwachung fließen die Werte in Body Battery ein. Dieser Wert soll anzeigen, wie viele Energiereserven man hat und ob man während des Tags genügend Power hat. Bei der Zählung der Schritten gefällt uns, dass Garmin weiter dynamische Schrittziele anbietet. Schafft man seine täglichen Vorgaben, steigt der Wert an – erreicht man sie nicht, geht das Tagesziel nach unten. Das motiviert deutlich mehr als fest definierte Werte.

Insgesamt liefert die Uhr einen einwandfreien Überblick über tägliche Aktivitäten. Je länger man sie trägt, desto besser wird auch die Body Battery, die nach einigen Wochen das eigene Gefühl erstaunlich präzise abbildet. Das gilt vorwiegend dann, wenn man die Uhr auch nachts trägt. Garmin liefert ein erstaunlich detailliertes Schlaf-Tracking, sauber aufgeteilt in die unterschiedlichen Schlafphasen. Wie immer gilt aber auch hier, dass man sich hauptsächlich auf langfristige Trends verlassen sollte, die Uhren sind kein Ersatz für ein Schlaflabor. Der Wecker in der Uhr ist dagegen laut genug, um selbst tiefe Schläfer zu wecken.

Die Varianten mit Solarmodul können nicht nur (minimal) Strom produzieren, sie messen zudem, wie stark die UV-Strahlung ist, der man tagsüber ausgesetzt war. Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hatten wir geschrieben, dass die Fenix 7 Daten zur UV-Strahlung anzeigt, das ist nicht der Fall. Wir entschuldigen uns.

Training

Während die Garmin Venu 2 Plus (Testbericht) als Alltagsuhr gedacht ist, wurde die Fenix 7 für Sport und Training entwickelt. Ja, sie ist ein guter Fitness-Tracker, wer sie aber nicht zum Sport mitnimmt, der zahlt für viele Funktionen, die er nicht verwendet.

Das beginnt mit der schier unglaublichen Anzahl an Trainingsprofilen. Laufen, Radfahren, HIIT, Cardio, SUP, Snowboarden, Schwimmen, Bouldern, Yoga oder Golfspielen – es sind unfassbar viele Profile hinterlegt, die sich dann abermals in Untergruppen unterteilen. Auch Kombi-Sportarten wie Swimrun sind möglich. Alle Trainings lassen sich nachträglich über die App anpassen.

Die Genauigkeit war im Test sehr gut. Nicht nur bei einfachen Tätigkeiten wie Laufen oder Radfahren, auch Cardio-Training mit schnell wechselnden Pulsraten bringen die Fenix 7 nicht aus dem Takt. So muss das sein. Wie immer kann man die Pulsdaten zusätzlich von einem externen Gerät anfordern oder von der Uhr übertragen, etwa an einen Garmin-Radcomputer.

Neu in der Fenix 7 ist das Stamina-Feature. Die Uhr berechnet beim Laufen und Radfahren, wie viel Restenergie und Ausdauer man wahrscheinlich noch hat. Die Berechnung geschieht in Echtzeit, so kann man entsprechend einplanen, wann und ob man sich im Training noch etwas weiter pushen sollte. Eine clevere Erweiterung, die allerdings erst über einen längeren Zeitraum präzise wird.

Die Uhr sammelt zuverlässig die Informationen rund ums Training.

Karten

Die Fenix 7 bringt wieder eigenes Kartenmaterial mit, sodass man direkt über die Uhr navigieren kann. Neu dabei ist, dass man keinen PC mehr benötigt, um Karten zu installieren oder zu aktualisieren. Stattdessen läuft diese über den Menüpunkt Kartenmanager und ein aktives WLAN. Die Uhr verbindet sich mit den Servern von Garmin, zeigt, welche Karten verfügbar sind und welche Updates es gibt. Achtung: Die Downloads starten erst, wenn man die Uhr an einer Stromquelle anschließt. Zudem sind die Daten riesig. Die Europakarte etwa belegt 10 GByte an Speicherplatz.

Neben den klassischen topografischen Karten gibt es Karten von Golfplätzen (CourseView) und Skigebiete zum Download. Dazu zeigt die Uhr auf Wunsch POIs entlang der Route an. Wenn die Karten nicht reichen, kann man beispielsweise auch Touren von Komoot offline auf die Uhr laden, solange man die entsprechende Region freigeschaltet hat.

Benachrichtigung, Musik, Garmin Pay

Im Alltag zeigt die Uhr alle eingehenden Nachrichten an, die auch auf dem verbundenen Smartphone eine Benachrichtigung auslösen. Praktisch dabei ist, dass man direkt auf der Fenix 7 entscheiden kann, ob diese App weitere Informationen schicken darf. Bei E-Mails oder Chat-Nachrichten zeigt die Uhr den Betreff oder einen Teil der Nachricht an. So sieht man direkt, ob sich ein Antworten lohnt.

Die Fenix 7 kann, wie ihre Vorgänger, Musik auf einem verbundenen Smartphone steuern. Alternativ kann man Musik auf die Uhr speichern, wahlweise als MP3 oder über Streaming-Dienste wie Spotify, Deezer oder Amazon Music. Letztere synchronisieren Playlisten per WLAN, Musik wird über USB und Garmin Express übertragen. Die Fenix 7 verbindet sich per Bluetooth mit entsprechenden Kopfhörern (Ratgeber: Bluetooth Sportkopfhörer), entsprechend kann man das Smartphone fürs Training komplett daheim lassen. Allerdings frisst die Funktion Akkulaufzeit, wir empfehlen das eher für kürzere Sessions oder Indoor-Sport.

Mit dabei ist auch Garmin Pay, das Pendant zu Apple Pay und Google Pay. Leider ist die Bankenunterstützung noch immer deutlich hinter den Konkurrenten zurück, die offizielle Bankenliste listet gerade einmal zehn Einträge. Wer es ausprobieren möchte, der kann beispielsweise bei Vimpay eine Guthaben-Karte anlegen. Nutzt man eine kompatible Bank, dann ist das Bezahlsystem tatsächlich einfach und angenehm. Karte einspeichern, per PIN freischalten und an den Leser halten.

Akkulaufzeit

Die Akkulaufzeit kommt stark darauf an, wie man die Uhr nutzt und welche Variante man besitzt. Garmin gibt im Smartwatch-Modus Laufzeiten zwischen 18 und 22 Tagen an (letzteres mit Solarladung), im GPS-Modus halten die Uhren zwischen 57 Stunden und 73 Stunden (wieder mit Solar). Unsere Fenix 7S Solar hielt im Test knapp eine Woche durch, das beinhaltet regelmäßigen Sport mit GPS-Tracking und eine dauerhaft aktivierte SpO2-Messung. Wir würden, je nach Nutzung, von einer realistischen Laufzeit von 7 bis 10 Tagen am Stück sprechen, vor allem, wenn man den Energiesparmodus aktiviert.

Die Solarfunktion haben wir im Test nicht wirklich bemerkt. Das liegt auch daran, dass wir im Januar und Februar mit der Uhr unterwegs waren, wo sie primär unter der Jacke getragen wird. Ja, vielleicht liefert sie im Sommer etwas mehr Strom, wirklich schnell aufladen kann man die Uhr damit aber nicht.

Preis

Je nach Version und Preis kostet die Fenix 7 zwischen 699 Euro (Fenix 7S und Fenix 7), 799 Euro (Fenix 7S Solar, Fenix 7 Solar) und 1200 Euro (Fenix 7X Sapphire Solar Edition mit Titan). Die tatsächlichen Straßenpreise liegen immer wieder darunter, wie bei den Vorgängern kann man teilweise gute Schnäppchen machen. Unser Preisvergleichs-Widget zeigt die drei Fenix-7-Varianten in unterschiedlichen Ausführungen:

Fazit

Die Neuerungen der Fenix 7 sind zwar subtil, aber sie wirken frisch und innovativ. Der Umstieg auf einen Touchscreen ist gut gelungen und erweitert die Steuerung sinnvoll. Gleiches gilt für die vielen kleinen Optimierungen im Inneren. Der neue Stamina-Modus hilft beim regelmäßigen Training, bei der der Vorbereitung und beim Absolvieren von Wettkämpfen, setzt aber voraus, dass man die Uhr bereits länger nutzt. Der neue Kartenmanager auf der Uhr ist praktisch, damit wird die Desktop-Software noch unnötiger.

Heimliches Highlight ist die App. An den Umfang kommt vielleicht Polar noch heran, aber beim Thema Aufbereiten von Gesundheits- und Trainingsdaten ist Garmin ganz vorne.

Um die Fenix 7 komplett auszunutzen, sollte man ein aktiver Sportler sein. Wer die Vorteile der Garmin-App möchte, aber eine eher Alltagsuhr bevorzugt und beispielsweise auf die Kartennavigation verzichten kann, der findet in der Garmin Venu 2 (Testbericht) eine schicke und günstigere Alternative.



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Irankrieg: Wie Chipindustrie und Digitalbranche betroffen sind


Eines hat die Industrie aus vergangenen Krisen gelernt: Sie hat Lagerbestände wichtiger Rohstoffe und Komponenten angelegt. „Aktuell sehen wir vor allem Störungen in denjenigen Lieferketten, die Öl- und Gasprodukte betreffen“, sagte Andreas Gontermann vom Zentralverband der deutschen Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) gegenüber c‘t. „Gleichwohl ist unsere Befürchtung groß, dass dieser Konflikt weitere Beeinträchtigungen nach sich ziehen wird und insbesondere auch die Halbleiterproduktion stark beeinträchtigen könnte.“

Die Gas- und die Ölförderung der Anrainerstaaten des Persischen Golfs sind vor allem für Asien unverzichtbar. Insbesondere Länder, die für die Halbleiterverfügbarkeit eine große Rolle spielen, sind von Energielieferungen aus der Golfregion abhängig: Öl aus dem Irak, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kuwait, Bahrain und Saudi-Arabien; LNG (englisch Liquid Natural Gas, deutsch Flüssigerdgas) aus Katar und dem Oman. Die Halbleiterindustrie benötigt große Mengen an Energie – eine zeitweise Verdoppelung der Ölpreise am Spotmarkt geht also nicht spurlos an der Branche vorbei. Auch der Gaspreis, der zwar nicht mehr so stark wie früher an den Ölpreis gekoppelt ist, aber immer noch mit diesem korreliert, steigt.

Ein Drittel des Gasbedarfs Taiwans, wo etwa der größte Auftragsfertiger der Welt, TSMC, seinen Sitz hat, kam bislang aus Katar. Das Emirat erzielt den Großteil seiner Staatseinnahmen durch die Ausbeutung des North Dome Field, des kapazitätsreichsten Gasfelds der Welt. Doch die Lieferungen fallen aus, seit der Iran die Straße von Hormus schloss und allen Schiffen mit Beschuss gedroht hat. Ein weiterer Grund für die Ausfälle: Der Iran hat die katarische Gasinfrastruktur angegriffen, weshalb Qatar Energy LNG beschloss, die weitere Förderung aus Sicherheitsgründen einzustellen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Irankrieg: Wie Chipindustrie und Digitalbranche betroffen sind“.
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