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USA: FCC untersagt faktisch Import einiger neuer ausländischer Drohnen


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Die US-Telekommunikationszulassungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat verschiedene Flugdrohnen und Flugdrohnenteile ausländischer Drohnenhersteller wie etwa DJI und Autel auf die „Covered List“ gesetzt, eine Schwarze Liste mit Kommunikationsprodukten und -diensten, die ein inakzeptables Risiko für die Sicherheit der USA darstellen. Sie dürfen nicht mehr in den USA betrieben und deshalb nicht mehr eingeführt werden. Das teilte die FCC am Montag mit (PDF). Die Entscheidung basiert auf einer Einschätzung eines von der US-Regierung einberufenen interinstitutionellen Gremiums, das die Gefährdung der nationalen Sicherheit durch im Ausland produzierte Drohnen vorab geprüft und bewertet hatte.

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Konkret fußt die Entscheidung der FCC auf der Feststellung, dass spezifische, im Ausland hergestellte Flugdrohnen und -komponenten „inakzeptable Risiken für die nationale Sicherheit der Vereinigen Staaten und die Sicherheit von US-Bürgern“ darstellen. Die FCC erklärt in der Mitteilung, dass feindliche ausländische Akteure und Terroristen die Fluggeräte dazu nutzen könnten, um „neue und ernsthafte Bedrohungen für unser Heimatland darzustellen“. Dabei geht es auch darum, dass im Ausland hergestellte Drohnen für „für Angriffe und Störungen, unbefugte Überwachung, die Exfiltration sensibler Daten und andere UAS-Bedrohungen (Unmanned Aircraft Systems – UAF) für das Heimatland verwendet werden könnten“. Die FCC nennt in diesem Zusammenhang verschiedene, in den USA anstehende Großveranstaltungen wie etwa die FIFA-Weltmeisterschaft 2026, die America250-Feierlichkeiten und die Olympischen Sommerspiele 2028 in Los Angeles.

Hinzu kommt die Befürchtung der US-Sicherheitsbehörden, dass Abhängigkeit von im Ausland hergestellten Drohnen die industrielle Basis der USA im Drohnenbereich schwächen könnte. Ausnahmen, welche Drohnen, Drohnenklassen oder Drohnenkomponenten doch erlaubt sind, können vom Departement of War oder dem Departement of Homeland Security der FCC übermittelt werden. Die FCC selbst kann die „Covered List“ nicht eigenständig aktualisieren, sondern ist an Entscheidungen von Expertengremien nationaler Sicherheitsbehörden gebunden.

Die FCC betont, dass die jetzigen Bedingungen lediglich für neue Flugdrohnen und ihre Komponenten gelten. Bisher im Rahmen der FCC-Gerätezulassung genehmigte Drohnenprodukte seien nicht betroffen. Sie können weiterhin betrieben und von Händlern in die USA importiert, vermarktet und verkauft werden.

Die FCC ist eine Behörde, die für die Zulassung neuer Kommunikationsgeräte zuständig ist. Darunter fallen auch Geräte, die per Funk angesteuert werden wie etwa Drohnen. Geräte, die nicht von der FCC zugelassen sind, dürfen nicht in die USA importiert, dort nicht verkauft und verwendet werden.

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(olb)



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Flugtaxi der Boeing-Tochter Wisk Aero absolviert Erstflug


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Erstflug für ein unbemanntes Lufttaxi: Die Boeing-Tochter Wisk hat ihr Fluggerät der sechsten Generation erstmals aufsteigen lassen. Der Test verlief laut Hersteller erfolgreich.

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Das Lufttaxi sei gestartet und geschwebt. Zudem habe es stabil Flugmanöver durchgeführt, teilte Wisk Aero mit. Das sei der Auftakt zu einem umfangreichen Testprogramm. An dessen Ende soll eine Musterzulassung für das Lufttaxi stehen.

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Generation 6: Aircraft Configuration with Sebastien Vigneron

Das Fluggerät ist elektrisch angetrieben und startet und landet senkrecht (Electric Vertical Take-off and Landing, eVTOL). Es sieht wie ein konventionelles Flugzeug aus, mit Tragflächen, die eine Spannweite von etwa 15 Metern haben. Darin ist Platz für vier Passagiere. Ein Pilot ist nicht vorgesehen, das Flugtaxi liegt autonom und soll von einem Kontrollzentrum aus überwacht werden, wobei ein Operator bis zu drei der Fluggeräte gleichzeitig kontrollieren soll.

Angetrieben wird es von zwölf Elektropropellern, die an den Tragflächen angebracht sind. Sechs davon haben eine vertikale Achse und sorgen für Auftrieb. Sie werden nur für den Start und die Landung benötigt. Die sechs Propeller an der Vorderseite der Tragflächen sind schwenkbar: Während des Starts und der Landung sorgen sie für Auftrieb. Für den Horizontalflug werden sie waagerecht gestellt und erzeugen Vortrieb.

Die Reisegeschwindigkeit beträgt 120 Knoten, also etwa 220 km/h. Die Reichweite gibt Wisk Aero mit etwa 145 Kilometern plus einer Reserve an. Die Flughöhe soll bei 2.500 Fuß (762 Meter) liegen.

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Das aktuelle Fluggerät stellt die sechste Iterationsstufe von Wisks eVTOL dar. Dieses Design soll bei der US-Luftfahrtbehörde, der Federal Aviation Association (FAA), zertifiziert werden. Mit den vorherigen Prototypen hat Wisk knapp 1800 Testflüge durchgeführt.

Wisk Aero will nach eigenen Angaben künftig Flugtaxidienste in Houston, Los Angeles und Miami anbieten.


(wpl)



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Dänische Eisenbahngesellschaft stellt Batteriezüge von Siemens in Dienst


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Der Batteriezug Mireo Plus B von Siemens ist jetzt in Dänemark im Einsatz. Den ersten Zug dieses Typs bei der dänischen Eisenbahngesellschaft Midtjyske Jernbaner hat König Frederik eingeweiht, wie Siemens mitgeteilt hat.

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Die Züge fahren auf den Strecken von Holstebro nach Skjern und von Vemb über Lemvig nach Thyborøn im Nordwesten Jütlands, also des dänischen Festlandes, teilte Siemens mit. Dort sollen sie alte dieselbetriebene Züge ersetzen und so zur Dekarbonisierung des Nahverkehrs beitragen.

Der Mireo Plus B basiert auf dem Triebzug Mireo mit Stromabnehmer. Die Batterie-Variante hat zusätzlich noch einen Energiespeicher an Bord, der auf elektrifizierten Strecken über die Oberleitung geladen wird und auf nicht elektrifizierten Abschnitten Strom liefert.

Eine zweiteilige Einheit, wie sie die Midtjyske Jernbaner einsetzt, verfügt über 127 Plätze und hat eine Reichweite von etwa 80 Kilometern. Bei einem dreiteiligen Zug sind rund 120 Kilometer drin. Ende September hat Siemens angekündigt, die Akkus für die Züge künftig selbst herzustellen. Dafür baut der Konzern eigens eine Fabrik in Bayern.

Für längere Strecken ohne Oberleitung bietet Siemens alternativ noch eine Variante des Mireo mit Brennstoffzelle an. Der Mireo Plus H hat als zweiteiliger Zug eine Reichweite von maximal 800 Kilometern, als dreiteiliger eine von 1000 Kilometern.

„Als wir vor sechs Jahren beschlossen haben, unsere Dieselzüge durch klimafreundlichere Alternativen zu ersetzen, wussten wir noch sehr wenig über die Technologie“, sagte Midtjyske-Jernbaner-Chefin Martha Vrist.

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Das Eisenbahnunternehmen hat insgesamt sieben der Regionalzüge bestellt. Es war laut Siemens die erste Bestellung aus dem Ausland. In Deutschland sind die Akkuzüge unter anderem in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Einsatz.


(wpl)



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Mercedes-Benz strebt Millionen-Vergleich im Diesel-Streit in den USA an


Mit einer Zahlung von umgerechnet etwas mehr als 102 Millionen Euro will Mercedes-Benz in den USA den Streit um angebliche Abgasverstöße endgültig beilegen. Er habe Vergleiche mit US-Bundesstaaten geschlossen, teilte der Autokonzern in Stuttgart mit. Sie müssten noch von den zuständigen Gerichten abgesegnet werden. Der Mercedes-Benz Group und seiner US-Tochter werden überhöhte Abgaswerte bei rund 250.000 Dieselfahrzeugen vorgeworfen.

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Für die aktuellen Vergleiche sind schon entsprechende Rückstellungen in der Bilanz gebildet. „Das Unternehmen schließt damit die wesentlichen noch offenen Rechtsverfahren im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen in den USA ab“, sagte ein Sprecher. Durch die Vergleiche vermeide es langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen vor Gericht.

Seit 2016 steht Daimler wegen angeblich frisierter Messwerte zum Ausstoß des Schadstoffs Stickoxid im Visier der US-Justiz. Gezielte Manipulationen der Abgastechnik mit einer Schummelsoftware, wie sie jahrelang bei Volkswagen (VW) zum Einsatz kam, hat der Konzern jedoch stets zurückgewiesen.

Anders als VW, das 2015 auf Druck der US-Behörden Abgasbetrug im großen Stil einräumte, gab Mercedes-Benz im Rahmen der bisherigen Vergleiche und der aktuellen Vereinbarung kein Schuldeingeständnis ab. In der Folge muss Mercedes auch keine Fahrzeuge von Kunden zurückkaufen oder sich durch einen Aufpasser von den US-Behörden überwachen lassen. Dafür musste der Stuttgarter Konzern die Autos, ähnlich wie in Europa, per Software-Update nachbessern.


Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
)

Mercedes-Benz hat laut Mitteilung gemäß einer früheren Vereinbarung bereits mehr als 85 Prozent der Autos und Transporter auf die entsprechende neue Software aktualisiert. Ziel eines neuen Anreizprogramms sei nun, über das im Vergleich von 2020 hinaus vereinbarte Maß zusätzliche Software-Updates zu fördern, teilt das Unternehmen weiter mit.

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Nach Angaben des Sprechers beliefen sich die Kosten für die Beilegung des Diesel-Skandals in den USA inklusive der neuen Vergleiche auf über zwei Milliarden Euro. Das US-Justizministerium hat seine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mercedes-Benz 2024 eingestellt.

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(wpl)



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