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Verfassungsbeschwerde gegen DNA-Probe zur künftigen Strafverfolgung erfolgreich


Das Bundesverfassungsgericht hat Wegweiser zur klaren Durchsetzung bestehender Grundrechtsgarantien bei der Strafverfolgung mithilfe von DNA-Proben aufgestellt. Es betont in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 12. August: Das Anordnen einer DNA-Entnahme zur Identitätsfeststellung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Maßnahme muss daher verhältnismäßig sein und auf nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhen (Az.: 2 BvR 530/25).

Die Karlsruher Richter rügen zugleich die Fachgerichte deutlich und stellen Weichen für deren Praxis. Sie betonen, dass diese die Bedeutung des Eingriffs durch das Feststellen und Speichern eines DNA-Musters ernst nehmen und sich intensiv mit aktuellen, entlastenden Lebensumständen wie einem Bewährungsverlauf auseinandersetzen müssen.

In dem Fall legte ein Verdächtiger Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen insbesondere des Amtsgerichts Hildesheim ein, das die Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zur Feststellung seines DNA-Identifizierungsmusters für künftige Strafverfahren gemäß Paragraf 81g Strafprozessordnung (StPO) angeordnet hatte. Der Beschwerdeführer war zuvor wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Es bestand die Annahme, dass künftig erneut Strafverfahren von erheblicher Bedeutung gegen ihn zu führen sein würden (sogenannte Negativprognose).

Der Betroffene hielt diese Prognose des Gerichts für unzureichend begründet. Er forderte die Beachtung seines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, die Berücksichtigung seiner aktuellen Lebenssituation und seines beanstandungsfreien Bewährungsverlaufs. Land- und Amtsgericht wiesen die Eingabe zurück und stützten die Negativprognose auf die Art und Ausführung der Gewalttaten sowie die Persönlichkeit des Verurteilten.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde an und gab ihr nun statt. Die angefochtenen Beschlüsse hob es auf und wies die Sache an das Amtsgericht zurück. Laut dem höchstrichterlichen Urteil haben die niederen Instanzen es versäumt, die Bewährungshefte einzubeziehen. Damit seien relevante Umstände wie der aktuelle Bericht des Bewährungshelfers nicht in die Abwägung einbezogen worden. Die Prognose müsse aber auf einer zureichenden Sachaufklärung beruhen.

Schon das Landgericht habe die positive Sozialprognose, die der Strafaussetzung zur Bewährung zugrunde lag, nicht ausreichend gewürdigt, monieren die Karlsruher Richter. Bei gegenläufigen Vorhersagen sei eine erhöhte Begründungstiefe erforderlich. Die Fachgerichte hätten aber keine besonderen Umstände darlegen können, die die Annahme künftiger erheblicher Straftaten trotz des positiven Bewährungsverlaufs rechtfertigten.

Weiterer Vorwurf: Die anordnenden Richter hätten nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Anlasstaten bereits knapp vier Jahre zurücklagen und warum die damals verhängten Strafen ausgesetzt wurden. Ein pauschaler Hinweis auf frühere Verurteilungen genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gefahrenprognose nicht.

Insgesamt wendet der zuständige 2. Senat mit der Entscheidung die strengen verfassungsrechtlichen Maßstäbe in diesem sensiblen Umfeld konsequent an. Er erzwingt zugleich eine qualitativ bessere Auseinandersetzung der Fachgerichte mit der informationellen Selbstbestimmung.


(vbr)



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Raspberry Pi 500+ mit beleuchteter mechanischer Tastatur und SSD im Test


Ende 2024 brachten die Raspi-Macher den Raspberry Pi 500 im Tastaturgehäuse auf den Markt, nun folgt die aufgebrezelte Variante 500+. Auch darin steckt die Technik des Raspberry Pi 5, aber jetzt kombiniert mit einer beleuchteten Tastatur und mechanischen Switches. Außerdem sind 16 GByte Arbeitsspeicher eingebaut sowie eine SSD mit 256 GByte und vorinstalliertem Raspberry Pi OS. Der Raspi 500+ kommt wie der 500 ohne Lüfter aus, arbeitet also geräuschlos, solange man nicht tippt.


Raspberry Pi 500 und Raspberry Pi 15 Zoll Display

Raspberry Pi 500 und Raspberry Pi 15 Zoll Display

(Bild: 

Andreas Wodrich/heise medien

)

Der Luxus-Raspi kostet 200 US-Dollar, hierzulande dürften es etwa 220 Euro werden. Ein Set inklusive Netzteil und Maus ist 20 Euro teurer. Die Tastatur hat ungefähr die Größe typischer 75-Prozent-Keyboards. Die Switches vom Typ Gateron KS-33 Blue klicken deutlich hörbar und haben drei Millimeter Hub. Unser Testmuster kam mit englischer Tastaturbelegung; Geräte mit deutscher Beschriftung sollen in den kommenden Wochen folgen. Alternativ können Interessierte eigene Keycaps verwenden.

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Ausprobiert: Das kann der neue Raspberry Pi 500+ besser

Die RGB-LEDs in den Tasten leuchten ab Werk in fünf verschiedenen Modi, sind aber auch individuell programmierbar. Die quelloffene QMK-Firmware der Tastatur läuft auf dem Raspi-Mikrocontroller RP2040 – QMK ist insbesondere bei Custom-Tastaturen weitverbreitet und erlaubt umfassende Anpassungen, etwa an der Tastenbelegung oder Beleuchtung. Die dafür notwendigen JSON-Dateien will der Hersteller bereitstellen. Die SSD im Raspi 500+ ist auswechselbar. Wir haben dem neuen Tastenraspi im c’t-Labor auf den Zahn gefühlt.


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„Mobitracker“: Kein Ortungsdienst, sondern Abofalle 


Auf verzweifelte Menschen, denen ihr Smartphone abhandengekommen ist, hat es eine Betrugsseite namens „Mobitracker“ abgesehen. Wer etwa über Suchmaschinen auf die Seite kommt und dort seine Handynummer eingibt, dem wird eine erfolgreiche Ortung des Geräts vorgegaukelt, warnt das Verbraucherschutzportal „Watchlist Internet„.

Für nur wenige Cent soll man die vollständigen Ortungsinfos abrufen können, lautet das Versprechen auf der Seite. So sollen Opfer dazu gebracht werden, ihre Kreditkartendaten einzugeben. Wer das tut, schließt aber tatsächlich unwissentlich ein Abo ab, das monatlich umgerechnet knapp 50 US-Dollar kostet. Dieser Hinweis wird aber nur sichtbar, wenn man auf ein kleines Fragezeichen hinter dem Cent-Betrag klickt.

Und es wird noch perfider: Wer versucht, das „Abo“ über die „Mobitracker“-Seite zu kündigen, wird auf die nächste betrügerische Seite namens „Tryhelp“ weitergeleitet, vor der Virenschutzprogramme warnen, sagten die Verbraucherschützer.

Sie raten Betroffenen grundsätzlich, untergeschobene Abos schriftlich beim jeweiligen Unternehmen zu kündigen, dabei auch die Rückzahlung abgebuchter Beträge zu verlangen – und klar auszuführen, dass der Abo-Vertrag unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen und deshalb nichts rechtsgültig ist.

Allerdings fehlt sowohl der „Mobitracker“- als auch der „Tryhelp“-Seite ein Impressum – von Kontaktmöglichkeiten ganz zu schweigen. Deshalb ist es den Verbraucherschützern zufolge umso wichtiger, den Kreditkartenanbieter zu informieren und die Situation zu schildern. Dieser wisse genau, was zu tun ist – und auch, ob eine Kartensperrung nötig ist.

In jedem Fall sollten Abofallen-Opfer ihre Konto- beziehungsweise Kreditkartenabrechnungen einige Wochen lang genau auf weitere dubiose Abbuchungen hin kontrollieren – und im Zweifel wieder die Bank informieren.

Wer für den Fall, dass das Smartphone verloren geht oder gestohlen wird, vorsorgen möchte, kann die Ortungsfunktionen der Betriebssystem-Anbieter aktivieren.

Bei Apple-Geräten ist das die „Wo ist?“-Funktion. Und bei Google nennt sich die entsprechende Funktion „Mein Gerät finden“.


(afl)



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Verbraucher stellen Ansprüche an digitalen Euro


Von einem digitalen Euro haben viele Verbraucher bisher nichts gehört – doch ihre Erwartungen an neue bargeldlose Bezahlmethoden sind eindeutig. Diese sollen sicher und zuverlässig (55 Prozent), einfach zu bedienen (53 Prozent) und mit sehr geringen oder gar keinen Gebühren verbunden (49 Prozent) sein. Das ergab eine repräsentative Befragung der European Consumer Organisation (BEUC), Euroconsumers und International Consumer Research & Testing (ICRT) in zehn Euroländern.

„Der digitale Euro kann eine große Chance für den europäischen Zahlungsverkehr sein, um sich unabhängiger von außereuropäischen Zahlungsanbietern zu machen“, sagt Dorothea Mohn, Finanzmarktexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das gelinge jedoch nur, wenn er von Verbraucherinnen und Verbrauchern angenommen werde. „Dafür muss ein digitaler Euro einfach nutzbar sein, sicher und verlässlich gestaltet werden.“

Seit Jahren tüfteln die Euro-Währungshüter unter Federführung der Europäischen Zentralbank (EZB) an einer digitalen Variante der europäischen Gemeinschaftswährung. Jüngsten Aussagen von EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone zufolge könnte 2029 ein realistisches Datum für die Einführung des digitalen Euro sein.

Mit einem solchen Angebot wollen die Euro-Notenbanken privaten Anbietern vor allem aus den USA wie PayPal, Mastercard und Visa, die derzeit den Markt für digitale Zahlungen in Europa dominieren, ein europäisches digitales Bezahlangebot entgegensetzen.

Gut 42 Prozent der befragten Erwachsenen und 51 Prozent der Jugendlichen haben nach eigenen Angaben aber noch nie vom digitalen Euro gehört. Und auch unter denjenigen, für die das Thema nicht neu ist, fühlen sich nur gut 11 Prozent der 18- bis 74-Jährigen beziehungsweise knapp 9 Prozent der 14- bis 17-Jährigen gut informiert. Befragt wurden im Zeitraum 19. Mai bis 3. Juni dieses Jahres insgesamt 10.227 Menschen in zehn Euroländern, davon 1.539 Jugendliche.

Ende 2025 will der EZB-Rat entscheiden, ob die nächste Vorbereitungsphase für den digitalen Euro eingeleitet wird. Bei Banken und Sparkassen gibt es noch viel Skepsis, ob sich der Aufwand lohnt und es nicht sinnvoller wäre, den seit Juli 2024 verfügbaren Bezahldienst Wero auszubauen.

Wero wird von einem Zusammenschluss europäischer Banken und Zahlungsdienstleister (European Payments Initiative/EPI) vorangetrieben und ist bisher in Deutschland, Frankreich und Belgien nutzbar.

Die Pläne für einen digitalen Euro für Privatkunden behinderten den flächendeckenden Ausbau von Wero kolossal, „weil in Europa manche Banken keine Parallelstrukturen aufbauen möchten und deshalb abwarten“, sagte jüngst der geschäftsführende Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, Stefan G. Reuß, in Frankfurt. Eine Einführung eines digitalen Euro erst in einigen Jahren sei aus seiner Sicht ohnehin „mit Blick auf das Ziel der europäischen Souveränität im Zahlungsverkehr viel zu spät“, sagte Reuß.


(emw)



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