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Wärmepumpen: So sichern Sie sich günstige Stromtarife


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Wärmepumpen arbeiten effizient: Aus einer Kilowattstunde Strom erzeugen sie je nach Gerät und Umgebung bis zu vier Kilowattstunden Wärme. Die sogenannte Jahresarbeitszahl macht die Technik im Vergleich zu einer Stromdirektheizung deutlich günstiger und auch gegenüber Gasheizungen wirtschaftlich attraktiv. Mit einem speziellen Wärmepumpenstromtarif lassen sich die Betriebskosten weiter senken.

Um diesen Tarif nutzen zu können, muss man den Stromverbrauch getrennt erfassen und zwei Zähler installieren: einen für den Haushaltsstrom und einen separaten Zähler für die Wärmepumpe.

Wer den Aufwand scheut, kann alternativ eine pauschale oder prozentuale Reduzierung des Netzentgelts wählen (Modul 1 oder Modul 2). Dafür reicht ein einfacher, digitaler Zähler. Nur wer einen dynamischen Stromtarif nutzen will, um besonders günstige Strompreise an der Strombörse auszunutzen, benötigt ein intelligentes Messsystem, das sogenannte Smart Meter.

Spezielle Wärmepumpentarife liegen meist einige Cent pro Kilowattstunde unter den Preisen für klassischen Haushaltsstrom. Im Gegenzug räumen Verbraucher dem Netzbetreiber das Recht ein, die Wärmepumpe in Spitzenlastzeiten gedrosselt auf mindestens 4,2 Kilowatt zu betreiben. Da Fußbodenheizungen und Pufferspeicher die Wärme träge abgeben, bleiben solche Drosselphasen in der Praxis häufig unbemerkt.

Bei Neuinstallationen sollten Verbraucher den nötigen Zähler frühzeitig beauftragen und die gewünschte Abrechnungsart mit dem Messstellenbetreiber abstimmen. Sie sollten außerdem prüfen, ob der zusätzliche Zähler im vorhandenen Zählerkasten Platz findet.

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Im Strommarkt agieren drei Akteure: der Stromlieferant, der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber. Letzterer ist für Einbau, Betrieb und die korrekte Erfassung der Zähler in der zentralen Datenbank zuständig; der Messstellenbetreiber ist in den meisten Fällen zugleich der örtliche Netzbetreiber. Eine feste gesetzliche Frist für die Zählerregistrierung gibt es nicht, in der Praxis sollte sie jedoch innerhalb weniger Wochen erledigt sein.

Wird ein Zähler nach der Installation nicht korrekt im System hinterlegt, können Kunden nicht in den gewünschten Wärmepumpentarif eingestuft werden. Stattdessen erhalten sie fehlerhafte Abrechnungen und fallen unter Umständen sogar in die deutlich teurere Grundversorgung. Dann ist schnelles Handeln gefragt.

„Die Kernkompetenz eines Messstellenbetreibers sollte das Betreiben einer Messstelle sein.“ (c’t-Redakteur Urs Mansmann)

Im ersten Schritt sollten Verbraucher mit dem Energieversorger und dem Messstellenbetreiber Kontakt aufnehmen und den Fehler schriftlich, etwa per E-Mail melden. Reagiert der Messstellenbetreiber nicht, können Betroffene eine offizielle Beschwerde nach Paragraf 111a des Energiewirtschaftsgesetzes einreichen. Der Anbieter hat vier Wochen Zeit, darauf zu reagieren. Führt auch dies nicht zum Erfolg, können Betroffene die Schlichtungsstelle Energie für eine außergerichtliche Streitbeilegung anrufen. Auch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur kann in hartnäckigen Fällen helfen. Zusätzlich sollten Verbraucher bei Beschwerden Fristen setzen und bei finanziellen Nachteilen Schadenersatzansprüche prüfen.

Ein weiterer Punkt: Abschlagszahlungen sollten realistisch sein. Zu hohe monatliche Beträge bedeuten unnötige Vorleistungen, zu niedrige Abschläge führen später zu hohen Nachforderungen. Wer den erwarteten Verbrauch überschlägt, kann extreme Abweichungen frühzeitig erkennen und gegebenenfalls eine Anpassung der Abschläge verlangen.

Gerade bei einem Umzug legen viele Stromanbieter zunächst hohe Abschläge fest. Die überhöhten Zahlungen stellen faktisch aber einen zinslosen Kredit an den Anbieter dar, der zudem bei einer Insolvenz des Unternehmens gefährdet sein kann.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen

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(uk)





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Tickets an einem Ort: Samsung erweitert Wallet um Reise-Funktion „Trips“


Samsung hat eine neue Funktion für seine Google-Wallet-Alternative Samsung Wallet angekündigt. Nutzerinnen und Nutzer von Samsung-Galaxy-Geräten können ihre Reisen mit „Trips“ künftig an einem Ort organisieren und verwalten. Die Wallet-Funktion soll Reisenden relevante Reiseinformationen in Samsung Wallet zusammenfassen und bei Bedarf bereitstellen – jedoch zunächst nicht hierzulande.

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„Reisepläne sind oft über Bestätigungen, Apps und Nachrichten verstreut, was genau in den Momenten zu Problemen führt, in denen man Klarheit braucht“, sagt Woncheol Chai, EVP und Leiter des Digital Wallet Teams im Geschäftsbereich Mobile eXperience (MX) bei Samsung Electronics. „Indem wir „Trips“ in Samsung Wallet integrieren, bieten wir Galaxy-Nutzern einen zentralen Ort, an dem sie ihre Reisedaten übersichtlich verwalten und ihren Plänen immer einen Schritt voraus sind“, erklärte er weiter.

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Die neue Funktion integriert eine „Reise-Zeitleiste“ in das Wallet, in dem Nutzerinnen und Nutzer sämtliche reisebezogene Pläne in einer einzigen Ansicht einsehen können. Wenn Nutzer entsprechende Einträge in die Samsung Wallet einfügen, gruppiert die Funktion diese anhand von Zeit und Ort. Dies soll Reisenden helfen, ihre Reisepläne an einem Ort zu bündeln, auch wenn die Details aus verschiedenen Quellen stammen, erklärt Samsung.

Laut Samsung lassen sich in Trips etwa Buchungen für Hotels, Flüge, Mietwagen und Ausflüge sowie Tickets für Busse, Züge, Freizeitparks und Sportveranstaltungen vereinen. Trips unterstütze außerdem die Möglichkeit, „Reiseelemente manuell hinzuzufügen und neben gespeicherten Elementen Notizen anzufügen, um wichtige Erinnerungen, Pläne und Anmerkungen während der gesamten Reise festzuhalten“, so der Hersteller.

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Trips wird ab April 2026 schrittweise für Samsung-Wallet-Nutzer verfügbar sein, darunter die USA, Großbritannien und Korea. Wann oder ob Samsung Trips nach Europa bringen wird, ist noch nicht bekannt.

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Mit der Trips-Funktion erweitert Samsung seine Pläne, seinen Nutzern mehr Möglichkeiten bei der Reisevorbereitung und unterwegs zu bieten. Zu bisher angekündigten Funktionen gehören unter anderem Circle to Search und ein KI-gestützter Dolmetscher. Langfristig soll die KI laut Unternehmen etwa auch bei der Urlaubsplanung helfen und die Reise vom Flug über Unterkunft bis zu Restaurantempfehlungen und Sehenswürdigkeiten organisieren.


(afl)



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Automatisierte Urheberrechtsverfolgung: Wie Bildersuche Abmahnungen auslöst


Wer ein Foto im Netz verwendet, ohne es lizenziert zu haben, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung. Doch auch, wer im Recht ist, kann in die Mühlen eines industrialisierten Rechtsdurchsetzungssystems geraten. Was Betroffene über Ansprüche, Beweislast und Kosten wissen müssen.


Tobias Haar

Tobias Haar

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.

Fotografien sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt – allerdings in zwei Schutzkategorien. Lichtbildwerke setzen eine persönliche geistige Schöpfung voraus und genießen die volle Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Einfache Lichtbilder ohne schöpferische Höhe sind als verwandtes Schutzrecht für 50 Jahre ab Erscheinen oder Herstellung geschützt. In beiden Fällen liegt das ausschließliche Nutzungsrecht beim Fotografen, der anderen Personen oder Unternehmen Lizenzen erteilen oder die Nutzung untersagen kann. Stock-Agenturen erwerben von Fotografen Nutzungsrechte und vermarkten diese weiter.

Rechtlich entscheidend ist dabei: Verstöße im eigenen Namen gerichtlich zu verfolgen setzt voraus, dass ein ausschließliches Nutzungsrecht vorliegt. Wer lediglich eine einfache Lizenz hält, dem muss der Urheber ausdrücklich das Recht zur Anspruchsdurchsetzung einräumen, sonst fehlt die sogenannte Aktivlegitimation. Ob eine Agentur tatsächlich über ausschließliche Rechte verfügt, ist für Außenstehende kaum zu beurteilen, da die zugrunde liegenden Verträge nicht öffentlich zugänglich sind. Meist ist das aber nicht der Fall – ein erheblicher Angriffspunkt für Abgemahnte.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Automatisierte Urheberrechtsverfolgung: Wie Bildersuche Abmahnungen auslöst“.
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Erstes Verbot für den Bau von Rechenzentren in US-Bundesstaat doch noch gestoppt


Das erste vollständige Verbot für die Errichtung von Rechenzentren in einem ganzen US-Bundesstaat ist auf der Zielgeraden gestoppt worden, Maines Gouverneurin Janet Mills hat ihr Veto gegen das Gesetz LD 307 eingelegt. Das hat die Politikerin aus der Demokratischen Partei vor dem Wochenende öffentlich gemacht und die Entscheidung mit der fehlenden Ausnahme für ein geplantes Rechenzentrum in dem Örtchen Jay begründet. Hätte das Parlament von Maine für dieses Projekt eine Ausnahme vorgesehen, hätte Mills das Gesetz unterzeichnet, versichert sie. Ober- und Unterhaus können das Veto jetzt aber jeweils noch mit Zweidrittelmehrheit überstimmen.

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Prinzipiell begrüßt Mills ein Moratorium für die Errichtung von Rechenzentren, versichert sie in ihrer Begründung. Immerhin hätten realisierte Projekte in anderen Bundesstaaten erheblichen Einfluss auf die Umwelt und auf Strompreise, schreibt die Politikerin: „Aber in der endgültigen Fassung dieses Gesetzentwurfs wird jedoch ein konkretes Projekt in der Gemeinde Jay nicht berücksichtigt, das in der Gastgemeinde und der Region auf große lokale Zustimmung stößt.“ Dort habe man zwei Jahre lang daran gearbeitet, das Projekt in die eigene Kommune zu holen, „um endlich wieder Arbeitsplätze und Investitionen“ an den Standort einer geschlossenen Papierfabrik zu bekommen.

Aus der betroffenen Gemeinde kam nun Lob für die Entscheidung, berichtet die Lokalzeitung Portland Press Herald. Nicht nur von den Verantwortlichen für das Bauvorhaben wurde das Veto demnach begrüßt, sondern auch aus der Lokalpolitik. Das habe viel Mut erfordert. Scharfe Kritik kommt dagegen von Initiativen, die sich für das Bauverbot eingesetzt haben. Der Chef von Our Power beispielsweise habe darauf verwiesen, dass man dort noch nie so eine starke und parteiübergreifende Unterstützung für ein Projekt erfahren habe wie für das Moratorium. Eine andere Organisation, die Maine Conservation Voters, wirft der Gouverneurin vor, sich auf die Seite großer Rechenzentrumsbetreiber und gegen ihre eigenen Wähler und Wählerinnen gestellt zu haben.

Die Gesetzesinitiative ist Teil einer breiteren Bewegung gegen den Bauboom bei KI-Rechenzentren, der in den USA für wachsende Beunruhigung sorgt. Vor allem der immense Strombedarf der Einrichtungen steht dabei im Fokus, dürften die Anlagen damit doch die Strompreise für alle in die Höhe treiben. Während des anderthalbjährigen Bauverbots sollte eine mit dem Gesetz ins Leben gerufene Arbeitsgruppe potenzielle Folgen des Baus von Rechenzentren überprüfen. Ermittelt werden sollte unter anderem, welche Folgen der Bau für die Stabilität der Stromversorgung hat und wie sich die Folgen für die Umwelt minimieren lassen. Solch eine Prüfung will Mills jetzt per Erlass veranlassen.


(mho)



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