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Datenschutz & Sicherheit

Was hinter dem Veto des polnischen Präsidenten steckt


Polnische Internet-Nutzer:innen müssen weiterhin auf Teile des Digital Services Act (DSA) warten. Am Freitag legte der rechtsnationalistische Präsident Karol Nawrocki sein Veto gegen ein lange verhandeltes Gesetz ein. Mit diesem wollte die regierende Mitte-Rechts-Mehrheit das EU-Digitalgesetz auch in Polen verankern. Nun steht sie vor einem Scherbenhaufen.

In einer Erklärung verwies Nawrocki auf den Roman „1984“ von George Orwell und warf der Regierung die Errichtung eines „Wahrheitsministeriums“ vor. Ihm zufolge würden künftig Beamt:innen über die Meinungsfreiheit im Netz entscheiden. „Als Präsident kann ich kein Gesetz unterzeichnen, das in der Praxis einer administrativen Zensur gleichkommt“, so Nawrocki.

DSA in Kraft, aber ohne Aufsicht in Polen

Den DSA hat die EU vor bald vier Jahren beschlossen. Das Gesetz soll unter anderem mehr Sicherheit im Internet schaffen, Nutzer:innen mehr Rechte geben und zugleich Online-Dienste zu mehr Transparenz verpflichten. Grundsätzlich gilt die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, einige Details müssen jene aber selbst regeln.

Weil Polen dies nicht rechtzeitig geschafft und insbesondere keine nationale Aufsichtsstelle (Digital Services Coordinator) benannt hat, leitete die EU-Kommission im Vorjahr ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Eine Verurteilung scheint angesichts der gegenwärtigen Blockade wahrscheinlich.

Gegen die Regulierung sozialer Medien hatte bereits die rechtsgerichtete PiS-Vorgängerregierung gewettert. Um angebliche Zensur im Internet zu verhindern, brachte etwa Ex-Premier Mateusz Morawiecki im Vorfeld des DSA ein einschlägiges Gesetz auf den Weg. Neben fragwürdigen Überwachungsbefugnissen sollte es Nutzer:innen die Möglichkeit geben, sich gegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Sperren zu wehren. Letzteres entspricht grob den im DSA enthaltenen Verfahrenswegen.

Nachgebessertes Gesetz

Konkret stößt sich nun Präsident Nawrocki vor allem daran, dass die Regulierungsbehörden für Telekommunikation (UKE) sowie für Rundfunk (KRRiT) bestimmte Inhalte sperren lassen können, etwa bei Verdacht auf kriminelle Bedrohungen, Kindesmissbrauch oder Urheberrechtsverletzungen. Frühere Gesetzentwürfe hatten derartige administrativ verhängte Sperren vorgesehen, ohne dass Nutzer:innen sie formal hätten anfechten können.

Nach Protesten der Opposition, aber auch von Nichtregierungsorganisationen wie Panoptykon oder der Helsinki Foundation for Human Rights legte die Regierung im Sommer einen neuen Entwurf vor. Diesem hatte sie die Giftzähne gezogen, wie aus einer Analyse von Panoptykon hervorgeht. So soll bei Sperrentscheidungen stets ein unabhängiges Gericht das letzte Wort haben, außerdem können betroffene Nutzer:innen Einspruch einlegen, bevor eine etwaige Sperre in Kraft tritt.

Nawrocki stellte dies nicht zufrieden: „Statt einer echten richterlichen Kontrolle wurde eine absurde Lösung eingeführt: ein Einspruch gegen die Entscheidung von Beamt:innen, den Bürger:innen innerhalb von 14 Tagen einlegen müssen“, behauptete der Präsident.

Letzter Appell blieb fruchtlos

Aus Sicht der Regierung sowie von NGOs und Fachleuten ist an der Kritik jedoch nicht viel dran. Letzte Woche appellierten etwa über 100 Expert:innen aus der polnischen Zivilgesellschaft, darunter Psycholog:innen, Netzaktivist:innen und Menschenrechtler:innen, an Nawrocki beziehungsweise seine Frau, das nachgebesserte und längst überfällige Gesetz zu unterzeichnen. Marta Nawrocka setzt sich gegen Hass im Netz ein und hat jüngst angekündigt, deshalb eine eigene Organisation ins Leben rufen zu wollen.

„Expert:innen betonen, dass ein Veto gegen die Umsetzung der EU-Verordnung, die zum Schutz der Nutzerrechte angesichts von Giganten wie TikTok, Instagram und YouTube geschaffen wurde, Kinder einem noch stärkeren unkontrollierten Kontakt mit gefährlichen Inhalten sowie Technologieabhängigkeit und psychischen Problemen aussetzen wird“, heißt es in einem offenen Brief an Nawrocka.

Offenkundig hat der Appell nicht gefruchtet. Nicht nachvollziehen kann die Blockade etwa Katarzyna Szymielewicz, Präsidentin der Digital-NGO Panoptykon. „Das Veto des Präsidenten zerstört die Chance, Pol:innen, einschließlich der Jüngsten, besser vor den Interessen von (anti-)sozialen Medien wie X oder YouTube zu schützen“, sagte Szymielewicz. Dabei gehe es schlicht um die Implementierung des DSA. Es sei schwierig für die NGO, die Entscheidung des polnischen Präsidenten zu verstehen, so Szymielewicz.

Vize-Premier und Digitalminister Krzysztof Gawkowski warf dem Präsidenten vor, ein „Veto gegen Online-Sicherheit“ eingelegt zu haben, berichtet Politico. In einer Pressekonferenz wies er demnach die Argumente Nawrockis zurück und betonte, der Gesetzentwurf sehe ausdrücklich vor, dass Gerichte und nicht Beamt:innen über potenziell illegale Online-Inhalte urteilen sollen.

Internationaler Zankapfel „Inhaltemoderation“

Der Streit um den DSA fällt in eine Zeit, in der nicht nur polnische Erzkonservative, sondern auch ihre politischen Verbündeten in den USA gegen die Regulierung von Big Tech Sturm laufen. Vertreter:innen der US-Regierung, darunter Präsident Donald Trump sowie sein Stellvertreter, JD Vance, beklagen seit langem einen angeblichen „Zensur-Industrie-Komplex“ in Europa. Vance drohte etwa auf der letzten Münchner Sicherheitskonferenz sogar mit einem NATO-Ausstieg der USA, sollte die EU konsequent gegen Hassrede im Internet und generell gegen die Übermacht von Big Tech vorgehen.

Das sind nicht nur Sonntagsreden: Bereits am ersten Tag seiner aktuellen Amtszeit hatte Donald Trump eine Verfügung unterzeichnet, in der er das „Ende der Zensur von geschützter Rede“ ankündigte. Darunter fallen offenbar auch Verstöße gegen Transparenzvorgaben, die nichts mit Inhaltemoderation zu tun haben: Gegen eine im Dezember von der EU-Kommission verhängte Geldbuße gegen seinen Online-Dienst X reagierte der Trump-Verbündete und US-Milliardär Elon Musk mit Schaum vor dem Mund samt der Forderung, die EU abzuschaffen. Auch Meta-Chef Mark Zuckerberg freute sich öffentlich über die Rückendeckung der Trump-Administration, gegen vermeintliche Zensur im Ausland vorzugehen.

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Zuletzt hat US-Außenminister Marco Rubio eine Reihe von Europäer:innen, unter anderem den ehemaligen EU-Digitalkommissar Thierry Breton und zwei Jurist:innen der deutschen NGO HateAid, zu im Land unerwünschten Personen erklärt. „Diese radikalen Aktivisten und instrumentalisierten NGOs haben die Zensurmaßnahmen ausländischer Staaten vorangetrieben – in jedem Fall mit dem Ziel, amerikanische Nutzer:innen und amerikanische Unternehmen ins Visier zu nehmen“, begründete Rubio die Einreiseverbote.

Lügenbarone wollen ungehindert weiter lügen

Um eine sachliche und ehrliche Debatte rund um Freiheit im Netz gehe es dabei nicht, analysiert der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye. „Perfekt“ sei der DSA wohl nicht, doch gebe es in der EU weder Zensur noch einen einschlägigen Zensurkomplex oder eine Diskriminierung abweichender Standpunkte, schreibt Kaye.

Letztlich handle es sich um blanke Lügen von Trump & Co., um ein gänzlich anderes Ziel zu erreichen: „Vielmehr verbreiten die Regierung und ihre Verbündeten die Falschbehauptung der europäischen Zensur als Teil einer konzertierten Aktion, um die Demokratie auf beiden Seiten des Atlantiks zu untergraben“, so Kaye.

Karol Nawrocki wiederum hat im vergangenen Sommer die Präsidentschaftswahlen mit hauchdünner Mehrheit gewonnen – mutmaßlich mit Hilfe des rechtsextremen rumänischen Politikers George Simion und seines Umfelds, wie kürzlich das Investigativmedium VSquare berichtete. Zum Kandidaten wurde der parteilose Historiker von der ultrakonservativen und jahrelang regierenden PiS-Partei nominiert.

Nawrocki stellt nun eines der Gegengewichte zur pro-europäischen KO-Regierung unter Premier Donald Tusk. Wiederholt hat er ihr mit Obstruktionstaktiken das Leben schwergemacht. Wie der öffentlich-rechtliche Radiosender Polskie Radio vorrechnet, hat Nawrocki in nur sechs Monaten mehr Vetos eingelegt als sein Vorgänger, der PiS-Politiker Andrzej Duda, in seiner zehnjährigen Amtszeit.

Unheilige Allianz

Ein Geheimnis um seine Loyalitäten macht Nawrocki jedenfalls nicht. Unter anderem besuchte er im Wahlkampf Donald Trump im Mai 2025 im Weißen Haus, um sich mit ihm im Oval Office ablichten zu lassen – inklusive nach oben gerecktem Daumen, einem Markenzeichen des US-Präsidenten. Zu den natürlichen Verbündeten des polnischen Rechtsnationalisten zählt aber auch der ungarische Premier Viktor Orbán, selbst wenn dessen Russlandnähe in Polen regelmäßig für Stirnrunzeln und sogar für abgesagte Staatsbesuche sorgt.

Doch solche Bündnisse sind nicht leicht aus dem Tritt zu bringen. Erst gestern hat der autoritär regierende Orbán dem aus Polen geflohenen Ex-Justizminister Zbigniew Ziobro Asyl gewährt. Der PiS-Politiker war mitverantwortlich für den polnischen Pegasus-Überwachungsskandal, bei dem unter anderem politische Gegner:innen ausgespäht wurden. Gegen Ziobro wurden Ermittlungen wegen Korruption eingeleitet, denen er sich durch die Flucht nach Ungarn entzogen hat. Ziobro weist die Vorwürfe zurück und wirft der Tusk-Regierung „politische Repression“ vor.



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Wie Regierungen gegen Grok und X vorgehen



Seit vergangenem Freitag ist das Bildgenerierungs-Feature von Grok auf der Plattform X zahlenden User*innen vorenthalten. Von Seiten der Plattformbetreiber ist das bisher die einzige Reaktion, gegen die auf X kursierenden sexualisierten Deepfakes vorzugehen. Einzelne Staaten haben X bereits gesperrt. Währenddessen prüfen die EU und nationale Regierungen, auf welchen Rechtswegen sie die Verbreitung der Deepfakes stoppen und gegen die Plattform vorgehen können.

Ein Überblick

Den radikalsten Schritt sind bisher Indonesien und Malaysia gegangen. Seit Samstag ist die Chatbot-Funktion in Indonesien gesperrt. Digitalministerin Meutya Hafid hat sich dabei auf die Verletzung von Menschenrechten, der menschlichen Würde und den Schutz von Menschen im digitalen Raum berufen und auf die strengen Anti-Pornografie-Gesetze verwiesen. Am Sonntag hat auch Malaysia den Chatbot gesperrt. Die Kommunikations- und Multimedia-Kommission begründete die Entscheidung mit dem Missbrauch, den die Nutzung von Grok für explizit sexuelle Inhalte darstellt. Heute hat Malaysia zudem eine Klage gegen X angekündigt.

In Brasilien hat die Behörde für Verbraucherschutz die Regierung aufgefordert, die Nutzung von Grok zu blockieren.

Kanada schließt diesen Schritt aus. Stattdessen prüft die Regierung, ob die Veröffentlichung von Deepfakes auf Grundlage der geplanten Änderungen eines Antidiskriminierungsgesetzes rechtswidrig wäre.

In Australien kündigte die Online-Sicherheitsbehörde eSafety an, die von Grok generierten Deepfakes zu prüfen. Nach dem Online Safety Act sei es eventuell möglich, von X zu verlangen, dass es die Inhalte löscht.

Das IT-Ministerium in Indien hat sich laut Medienberichten schon am 2. Januar mit einer Anordnung an X gewandt. Es forderte die Löschung der Inhalte sowie einen Bericht zu den Maßnahmen innerhalb von 72 Stunden und verwies auf den indischen IT Act und die IT Rules. Der Techkonzern hat auf diese Forderung nicht reagiert.

Großbritannien hat X am 5. Januar zu einer Stellungnahme aufgefordert. Inzwischen hat die zuständige Medienaufsichtsbehörde Ofcom eine Untersuchung eingeleitet und prüft, ob Grok gegen den britischen Online Safety Act verstößt. Die Regierung hat derweil ein Gesetz angekündigt, das die nicht-konsensuelle Erstellung von sexualisierten Bildern und Videos verbieten wird. Zuvor hatte Premierminister Keir Starmer Ofcom die Befugnis zugesprochen, die Plattform zu sperren.

So reagieren US-Politiker

Inzwischen hat in den USA der republikanische Senator Ted Cruz die sexualisierten Deepfakes als Verstoß gegen den von ihm initiierten „Take it Down Act“ bewertet, der Plattformen verpflichtet, nicht-einvernehmlich veröffentlichte sexualisierte Bilder innerhalb von 48 Stunden zu löschen.

Weiterhin haben US-Demokraten mit einem Brief die CEOs von Google und Apple aufgefordert, die Grok-App aus ihren App Stores zu entfernen. Die Abgeordneten begründen ihre Forderungen mit den Servicerichtlinien der Unternehmen.

Google verfolgt strenge Richtlinien, nach denen Grok aus dem App Store ausgeschlossen werden müsste. Bislang ist die App jedoch noch erhältlich. Die Richtlinien von Apple sind hingegen nicht so detailliert. Aber der Konzern ist dafür bekannt, sie streng auszulegen. Auch hier ist die Grok-App noch verfügbar. Bisher hat sich keines der beiden Unternehmen zu den Forderungen geäußert.

In anderen Fällen, so schreiben die US-Abgeordneten, sei das Löschen von Apps ganz einfach gewesen. Beide Unternehmen hatten die Apps ICEBlock und Red Dot aus ihren App Stores entfernt, obwohl diese keine schädigenden oder illegalen Inhalte veröffentlichten. User*innen der Apps haben dort anonym Standorte von Mitarbeiter*innen der US-Abschiebebehörde ICE gepostet.

Es ist wenig überraschend, dass weder X selbst noch die eng mit X verbundene US-Regierung unter Donald Trump die Verletzung von Grund- und Persönlichkeitsrechten beendet. Stattdessen will das US-Verteidigungsministerium den umstrittenen Chatbot nun auch für das US-Militär nutzen, eben weil Grok keine ethischen Grenzen hat.

Die EU ist am Zug

Wenn die EU Groks Deepfakes verbannen möchte, muss sie also selbst gegen X vorgehen. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte, dass die EU den Schutz von Kindern nicht dem Silicon Valley überlassen werde und drohte im Fall von Tatenlosigkeit seitens X weitere Schritte an. Zuvor hatte die EU-Kommission X dazu angehalten, alle Dokumente, die Grok betreffen, bis Ende 2026 aufzubewahren.

EU-Kommissarin Henna Virkkunen sagte, dass X die Situation schnell auflösen müsse. In einer Pressekonferenz der EU-Kommission wurde bekannt gegeben, dass man bereits interne Unterlagen von X zum Komplex erhalten habe, die die Kommission nun auswerte. Bis wann mit einer Reaktion der EU zu rechnen sei, blieb dabei vage. Anstatt ein neues Verfahren zu den Deepfakes zu eröffnen, sei es möglich, die Vorwürfe in ein bereits laufendes Verfahren gegen X einzubeziehen, das sich unter anderem mit möglicher Wahlmanipulation beschäftigt.

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Die nationalen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten sind im Fall von X nicht zuständig, sondern die EU-Kommission, da X als sehr große Online-Plattform in ihre Verantwortung fällt.

So lassen sich Deepfakes mit dem Digital Services Act bekämpfen

Sollte die EU-Kommission weitere Schritte einleiten, passiert das voraussichtlich auf Grundlage des Digital Services Act (DSA). Nach Einschätzung des Zentrums für Digitalrechte bietet der DSA zwei Möglichkeiten für die EU-Kommission, die Veröffentlichung der Deepfakes von Grok zu stoppen.

Option 1: „Normaler“ DSA-Verstoß. Netzsperren bzw. „vorübergehende Aussetzungen“ sind nur unter strengen Voraussetzungen und nach Verlauf eines mehrstufigen Verfahrens möglich. Erst danach – wenn X währenddessen nicht kooperiert hat – wäre eine vierwöchige Sperre der Plattform möglich. Die Entscheidung würde ein Gericht in Dublin treffen, da X dort seinen europäischen Hauptsitz hat. Lehnt das Gericht eine Netzsperre ab, wäre voraussichtlich der Rechtsweg bis zum europäischen Gerichtshof frei.

Option 2: Eilverfahren der EU-Kommission. Da sich das Standardverfahren nach einem DSA-Verstoß über Wochen, Monate bis Jahre strecken kann, bewertet das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie ein Eilverfahren als aussichtsreicher. Nach Art. 70 DSA kann die EU-Kommission einstweilige Maßnahmen gegen Online-Plattform anordnen, wenn die „Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung vorliegt“. Eine Netzsperre wäre über diesen Weg nicht möglich. Als einstweilige Maßnahme wäre aber vorstellbar, dass X dafür sorgen muss, dass Grok keine Bilder in sexualisierten Kontexten mehr generiert und verbreitet.

Einstweilige Maßnahmen können auch Bußgelder umfassen. Die EU-Kommission könnte Geldstrafen bis zu einer Höhe von einem Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen, sollte X nicht kooperieren.

Zusätzliche Handhabe ist in Aussicht

Der Artikel 113 des europäischen AI Act sieht eine Kennzeichnungspflicht für Deepfakes vor. Sollte dieser wie vorgesehen im August 2026 Inkrafttreten, könnte auf dieser Rechtsgrundlage gegen bereits kursierende Deepfakes vorgegangen werden.

Auch die europäische Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen könnte in solchen Fällen greifen. Die Richtlinie umfasst explizite Regelungen zum Umgang mit sexualisierten Deepfakes. Allerdings müssen sowohl EU-Rat als auch Parlament noch abstimmen, bevor die Mitgliedstaaten die Richtlinien innerhalb von drei Jahren auf nationaler Ebene umsetzen müssen. Die neuen Regelungen dürften wohl erst ab 2027 greifen.



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Bundeswehr bestellt große Überwachungsdrohnen aus den USA


Die deutsche Marine hat acht besatzungslose Flugsysteme vom Typ MQ-9B bei dem US-amerikanischen Rüstungsunternehmen General Atomics bestellt. Das gab die Bundeswehr am Montag auf ihrer Webseite bekannt.

Die als SeaGuardian bezeichneten Drohnen sind demnach für die See-Fernaufklärung und U-Boot-Jagd vorgesehen und werden ab dem Jahr 2028 ohne Bewaffnung geliefert. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte in seiner Sitzung am 17. Dezember rund 1,9 Milliarden Euro für dieses Großgeräte-Projekt „Unbemannter Anteil Maritime Airborne Warfare System“ (uMAWS) bereitgestellt.

Die SeaGuardian ist eine Drohne der sogenannten MALE-Klasse. Die Abkürzung steht für „Medium Altitude Long Endurance“ und bezeichnet Systeme, die in mittleren Höhen über lange Zeit im Einsatz bleiben können. Die US-Drohne hat eine Spannweite von 24 Metern und ist 11 Meter lang. Sie wird über Satellit gesteuert und kann in allen Klimazonen operieren.

Verlängerung des Vertrags ist möglich

Der Kauf der SeaGuardian erfolgt über die Beschaffungsagentur der NATO, die dafür eine „MQ-9B International Cooperation Support Partnership“ gegründet hat. Auch Belgien, Dänemark, Kanada und Großbritannien werden von NATO dabei unterstützt, die MQ-9B anzuschaffen und zu betreiben.

Die Marine hat bei General Atomics einen „Anfangsbetrieb“ für zwei Jahre bestellt. Zu den acht Drohnen gehören vier Bodenstationen; zwei MQ-9B SeaGuardian und eine Bodenstation bilden als Teil des uMAWS ein Aufklärungssystem. Zum Vertrag gehören auch die Versorgung mit Ersatzteilen und eine Bereitstellung des „betriebsnotwendigen Personals“. Optional ist eine Verlängerung des Vertrags um drei Jahre vereinbart.

Die acht Drohnen werden beim Marinefliegergeschwader im niedersächsischen Nordholz stationiert und von dort aus gesteuert. Wenn im Jahr 2030 die letzten Maschinen in Nordholz eintreffen, soll die ergänzende Ausstattung für die U-Boot-Jagd erfolgen. Dafür sind weitere zwei Jahre vorgesehen.

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Als Sensoren haben die SeaGuardian Kameras und Radare an Bord, außerdem zwei Mehrzweck-Suchradare. Die Ausstattung zur U-Boot-Bekämpfung kann optional eingerüstet werden. Dazu gehören Kanister mit Sonarbojen zur Ortung unter Wasser. Die Drohnen ergänzen damit Fähigkeiten der von der Bundeswehr derzeit beschafften Seefernaufklärer P-8A Poseidon. Anders als die MQ-9B soll die P-8A Poseidon auch Waffen tragen.

Acht Heron TP bald komplett in Schleswig-Holstein

Die SeaGuardian-Drohnen basieren auf dem Modell Predator beziehungsweise dem Nachfolger Reaper, das die US-Luftwaffe vor einem Vierteljahrhundert erstmals in Dienst gestellt hat. Zusammen mit Israel hatten die Vereinigten Staaten damit lange Zeit ein Alleinstellungsmerkmal bei bewaffnungsfähigen Drohnen dieser Größe.

Das in Israel vergleichbare Modell Heron TP wird derzeit von der deutschen Luftwaffe beschafft, zwei dieser MALE-Drohnen sind dazu bereits aus Israel auf den Bundeswehrstützpunkt Jagel in Schleswig-Holstein verlegt worden. Die übrigen drei noch im israelischen Tel Nof stationierten deutschen Heron TP sowie drei zusätzlich bestellten Exemplare sollen nach jüngsten Angaben des Verteidigungsministeriums bis Mitte 2026 nach Jagel überführt werden.

Die Luftwaffe will die Heron TP auch im zivilen Luftraum fliegen, ein entsprechendes militärisches Musterzertifikat stammt von der israelischen Luftfahrtbehörde. Erst im vergangenen Jahr erhielt ebenfalls die MQ-9B ein solches Zertifikat aus Großbritannien. Damit darf die Drohne über dicht besiedelten Gebieten fliegen – was auf der Insel für Proteste sorgte.

Die Bundeswehr äußert sich nicht dazu, ob ihre SeaGuardian ebenfalls im zivilen Luftraum fliegen dürfen. Dort könnten die Drohnen dann auch im Innern überwachen. Der Hersteller lobt diese Fähigkeit und schreibt, die MQ-9B seien „auch für zivile Einsätze vom deutschen Hoheitsgebiet aus vielseitig einsetzbar“.



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TinyWeb-Server führt Schadocde aus dem Netz aus


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der in Delphi programmierte, schlanke Web-Server TinyWeb für Windows enthält eine Schwachstelle, durch die Angreifer aus dem Netz Schadcode einschleusen und ausführen können. Eine aktualisierte Version stopft die Sicherheitslücke.

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In der nun veröffentlichten Schwachstellenbeschreibung schreiben die Autoren, dass CGI-Parameter als Kommandozeilenparameter an die CGI-Executable mittels Windows.CreateProcess() übergeben werden, offenbar ungefiltert. Durch das Einfügen von Windows-Shell-Metazeichen in HTTP-Anfragen können Angreifer aus dem Netz ohne vorherige Authentifizierung beliebige Befehle im Betriebssystem auf dem Server ausführen (CVE-2026-22781, CVSS4 10.0, Risiko „kritisch“).

Eine eigene Sicherheitsmitteilung vom TinyWeb-Programmierer Maxim Masiutin geht weiter in die Details. Beim Verarbeiten von HTTP-Anfragen an CGI-Skripte, die kein Gleichheitszeichen enthalten, betrachtet TinyWeb diese als Anfragen im „ISINDEX“-Format. Die Parameter reicht der Code in dem Fall als Kommandozeilenparameter wie im CVE-Eintrag beschrieben durch. Als Beispiel-Anfrage nennt Masiutin GET /cgi-bin/script.exe?arg1&calc.exe HTTP/1.1. Das „&“-Zeichen interpretiert der Windows-Befehlsprozessor und startet in diesem Fall calc.exe. Weitere gefährliche Zeichen sind demnach | < > ^ ( ) % ! " ' ` ; $. Masiutin berechnet den CVSS-Wert nach CVSS-Standard 3.1 und kommt auf den leicht abweichenden Schweregrad CVSS 9.8, was ebenfalls die Risikoeinstufung „kritisch“ erreicht.

Um die Lücke zu missbrauchen, muss im „cgi-bin“-Verzeichnis mindestens ein CGI-Skript liegen. Die Lücke schließt TinyWeb 1.98 aus dem November 2025. Aktuell findet sich im Github-Projekt die Version 1.99 von TinyWeb aus der vergangenen Woche. Die schließt zudem eine weitere Schwachstelle, einen Pufferüberlauf, der in einen Denial of Service mündet (CVE-2024-34199, CVSS 8.6, Risiko „hoch“).


(dmk)



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