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Wegen Unklarheiten bei Anonymisierung: Pläne für Charité-Datenbank auf Eis


Nach scharfer Kritik der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp an Plänen für eine Gesundheitsdatenbank des Berliner Krankenhauses Charité stoppt das Abgeordnetenhaus das Vorhaben vorerst. Angesichts der Bedenken der Beauftragten werde die Gesetzesänderung nicht wie bisher angedacht beschlossen, teilte der Sprecher für Inneres der SPD-Fraktion, Martin Matz, der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Wissenschaftsverwaltung werde beauftragt, den Entwurf zu überarbeiten.

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Laut Plänen von CDU und SPD soll die Charité gesetzlich ermächtigt werden, eine zentrale Datenbank mit nicht personenbezogenen Gesundheitsdaten aufzubauen. Dies soll Forschung, Innovation, Lehre und Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern, wie es im Entwurf zur Änderung des sogenannten Universitätsmedizingesetzes hieß. Nutzen sollen die Datenbank zum Beispiel Forscher und Studenten.

Datenschutzbeauftragte Kamp hat in einem Brandbrief an das Abgeordnetenhaus festgestellt, dass der Gesetzentwurf von CDU und SPD „in seiner derzeitigen Form unklar und unverständlich“ sei. Auch fehle eine Begründung, warum das Vorhaben, für das offenbar Daten von Charité-Patienten verwendet werden sollen, überhaupt notwendig sei.

Der Entwurf mache nicht deutlich, welche – womöglich auch personenbezogenen – Daten zu welchem Zweck gesammelt werden sollen und wie sie anonymisiert werden, kritisiert Kamp. Der Entwurf in seiner gegenwärtigen Form ermögliche „staatenübergreifende Nutzung“, also Übermittlung oder Offenlegung erhobener Gesundheitsdaten an Dritte außerhalb der EU.

„Ich empfehle daher dringend, die Vorschrift erheblich zu überarbeiten“, betont Kamp. „Dabei wäre es zunächst erforderlich, die mit der Errichtung der Gesundheitsdatenbank verfolgten Zwecke klarzustellen, und dabei auch zu überprüfen, ob die Vorschrift vor dem Hintergrund bereits bestehender gesetzlicher Regelungen überhaupt notwendig ist.“

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SPD-Politiker Matz bejaht die Notwendigkeit: „Die Einrichtung einer Forschungsdatenbank mit anonymisierten Versorgungsdaten ist ein wichtiges Projekt“, meint er. „Diese Forschungen sollen in Berlin stattfinden können und nicht nur an ausländischen Universitätskliniken.“ Ziel bleibe, das Vorhaben bis 2029 umzusetzen. „Die vorgesehene Formulierung mag verbesserungsfähig sein, da nehmen wir die Kritik der Datenschutzbeauftragten an.“

Kamp kritisiert in dem Zusammenhang auch, dass sie entgegen gesetzlicher Vorgaben vom Parlament nicht zu dem Novellenentwurf angehört worden sei – obwohl das Vorhaben die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten und damit besonders sensible Bereiche betreffe.


(mack)



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Studio Display 2026 im Test: 5K-Mattscheibe mit Thunderbolt 5


Für viele Mac-Nutzer ist das Studio Display mit seinem Design und der 5K-Auflösung alternativlos. Für die Neuauflage polierte Apple an vielen Stellen nach und baut unter anderem modernere Ports mit Thunderbolt 5 ein.

Ausgerechnet beim Herzstück des 1700 Euro teuren Monitors (ab 1641,89 €), dem Panel, wagt der Hersteller allerdings keine Änderungen.

Wir haben die Neuauflage vermessen, die neuen Thunderbolt-Optionen ausprobiert und geprüft, ob Apples 5K-Display der wachsenden Konkurrenz technisch noch Paroli bietet.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Studio Display 2026 im Test: 5K-Mattscheibe mit Thunderbolt 5“.
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Auf Expansionskurs: Amazons Zoox testet Robotaxis in Dallas und Phoenix


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das US-amerikanische Robotertaxi-Unternehmen Zoox expandiert und stärkt seine Präsenz auf dem umkämpften US-Markt. Die Amazon-Tochter weitet ihre Tests auf Dallas und Phoenix aus und eröffnet eine Zentrale für den Flottenbetrieb im US-Bundesstaat Arizona. Das teilte Zoox am Montag mit.

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Mit den beiden Großstädten Dallas und Phoenix ist die Zoox-Testflotte nun in zehn verschiedenen US-Märkten aktiv. Das Unternehmen hat seine Aktivitäten zuletzt schrittweise ausgebaut und im vergangenen Jahr seinen autonomen Taxidienst in San Francisco und in der Casino-Metropole Las Vegas gestartet. Hinzu kommen die Standorte Seattle, Austin, Miami, Los Angeles, Atlanta und Washington D.C.

Seit dem Start des Services in Las Vegas und des Testbetriebs in San Francisco Ende letzten Jahres hat Zoox nach eigenen Angaben über eine Million autonome Meilen zurückgelegt und mehr als 300.000 Fahrgäste befördert.

Die Erweiterung der Testflotte nach Dallas und Phoenix unterstreicht den Expansionsdrang des Unternehmens. „Phoenix und Dallas sind schnell wachsende Metropolregionen mit hoher Nachfrage nach Fahrdiensten und Verbindungen auf der ersten und letzten Meile. Die Expansion in diese Städte ermöglicht es uns, in weitläufigen Gebieten zu testen und so Daten zu gewinnen, die sich von unseren Tests in anderen dicht besiedelten Metropolregionen wie San Francisco unterscheiden“, schreibt Zoox in einer Pressemitteilung. In Phoenix habe man die Möglichkeit, die Leistung der Sensoren und Batterien unter extremen Hitze- und Staubbedingungen auf Schnellstraßen zu testen; Dallas wiederum biete die Gelegenheit, die eigene KI unter verschiedenen Wetterbedingungen und in komplexen Straßennetzen weiterzuentwickeln.

Zoox plant in Phoenix und Dallas nach eigenen Angaben den Einsatz einer kleinen Anzahl umgerüsteter SUVs. Der Fokus liegt zunächst auf manueller Kartierung, bevor autonome Tests beginnen, mit einem Sicherheitsfahrer am Steuer, der jederzeit eingreifen und die KI bei Bedarf deaktivieren kann. Der Robotaxi-Anbieter wird außerdem neue Depots in beiden Städten eröffnen, sowie ein neues Fusion Center in Scottsdale, Arizona, in Betrieb nehmen, das als Kommandozentrale für Flottenbetrieb, Einsatzleitung und Fahrerbetreuung dienen soll, wie es heißt.

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(akn)



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Schweizer Franken: Eidgenossen verankern Bargeld in der Verfassung


Das vertraute Klimpern in der Hosentasche erhält in der Schweiz Verfassungsrang. In einer Volksabstimmung hat am Sonntag eine deutlichen Mehrheit von 73,4 Prozent den Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung angenommen.

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Damit rückt der Schutz von physischem Geld eine Stufe höher: Was bisher lediglich auf Gesetzesebene geregelt war, wird nun fest in der Bundesverfassung verankert. Der Franken bleibt die offizielle Währung. Der Bund steht zudem über die Schweizerische Nationalbank in der Pflicht, stets für eine ausreichende Bargeldversorgung zu sorgen.

Aktivisten wollten mit einer anderen Bargeld-Initiative einen noch stärkeren Schutz ausdrücklich auch von „Münzen und Banknoten“ erreichen. Doch damit scheiterten sie gegen 54,4 Prozent Nein-Stimmen.

Initiator Richard Koller wertete das Gesamtergebnis trotzdem als Erfolg. Das Kernanliegen, Bargeld vor einer schleichenden Verdrängung durch digitale Zahlungsmittel zu bewahren, sei durch den stattdessen angenommenen Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament faktisch übernommen worden. Die Unterschiede zwischen den Vorlagen lagen primär in juristischen Nuancen und einzelnen Formulierungen.

Für die Schweizer Bevölkerung ändert sich im Portemonnaie vorerst nichts. Das Votum hat primär symbolische Wirkung und sichert die Wahlfreiheit zwischen Smartphone, Karte und Bargeld langfristig ab. In Deutschland wird derweil darüber diskutiert, eine elektronische Bezahloption zur Pflicht zu machen.

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Trotz des klaren Entscheids ist die eidgenössische Debatte nicht beendet: Das Augenmerk richtet sich nun auf die Kantone. In Genf gibt es bereits eine Verpflichtung für Gastronomiebetriebe, Bargeld anzunehmen. Nationalräte verschiedener Parteien kündigten weitere Vorstöße an, um eine Annahmepflicht vor allem im öffentlichen Dienst und im Verkehrswesen durchzusetzen.


(vbr)



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