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Künstliche Intelligenz

Wegen Visa-Restriktionen: US-Techjobs boomen in Indien


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nachdem die US-Regierung die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte im vergangenen Jahr deutlich erschwert hat, stellen große Techkonzerne diese zunehmend in ihren Herkunftsländern ein. Besonders stark wächst das Personal in Indien, wo Amazon, Apple, Google, Meta und Microsoft ihre Neueinstellungen zuletzt deutlich ausgeweitet haben.

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Allein im Jahr 2025 sollen diese Unternehmen rund 33.000 neue Beschäftigte eingestellt haben, was einem Zuwachs von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. In diesem Jahr wird ein noch stärkerer Anstieg erwartet, schreibt die US-Techpublikation Rest of World.

Aktuell sind mehr als 4000 Stellen vakant, von denen lediglich 15 Prozent Einstiegspositionen mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung betreffen. Fast die Hälfte entfällt auf Positionen in den Bereichen Künstliche Intelligenz, einschließlich maschinelles Lernen, Cloud und Cybersicherheit.

Ein zentraler Knotenpunkt der US-Techindustrie ist die indische Stadt Bengaluru, wo Google seine größte Belegschaft außerhalb der USA unterhält. Bloomberg zufolge prüft Googles Muttergesellschaft Alphabet die Anmietung von Büroflächen für bis zu 20.000 Beschäftigte, was den aktuellen Personalbestand in Indien mehr als verdoppeln würde.

Microsoft betreibt in Bengaluru sein größtes Forschungs- und Entwicklungszentrum außerhalb der USA. Sowohl für Microsoft als auch Amazon ist Indien inzwischen der zweitwichtigste Arbeitsmarkt. Die beiden Unternehmen wollen dort im Laufe dieses Jahrzehnts zusammengerechnet mehr als 50 Milliarden US-Dollar in KI-Entwicklung und neue Stellen investieren, berichtet Rest of World.

Auch Apple weitet sein Engagement in Indien aus. Nachdem China nicht zuletzt durch Apple zum weltweit wichtigsten Standort für die Elektronikfertigung aufgestiegen ist, verfolgt der Konzern nun ein ähnliches Ziel in Indien. Erst kürzlich kündigte Apple den Aufbau eines Bildungszentrums in Bengaluru an, um dort neue Entwickler und Ingenieure zu rekrutieren.

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Der zunehmende Personalaufbau in Indien dürfte auch eine Reaktion auf verschärfte Regeln beim US-Arbeitsvisum H-1B sein, das hoch qualifizierten Fachkräften erlaubt, bis zu sechs Jahre in den USA zu arbeiten. Die US-Regierung erhöhte die Gebühren für neue Visa im vergangenen Jahr auf 100.000 US-Dollar pro Antrag und verschärfte zugleich die Prüfungen, etwa durch die detaillierte Auswertung von Lebensläufen, Online-Profilen und Social-Media-Aktivitäten. Damit sollten US-Unternehmen dazu gebracht werden, bevorzugt Absolventen amerikanischer Universitäten einzustellen.

Diese Strategie scheint jedoch eine gegenteilige Wirkung zu entfalten. Von dieser Entwicklung profitiert Indien ganz besonders, da dort bereits große Entwicklungszentren bestehen und hochqualifizierte Fachkräfte ohne Visa-Hürden verfügbar sind. Wie gefragt indische Fachkräfte sind, zeigen Zahlen aus dem Jahr 2024: Demnach entfielen 71 Prozent der vergebenen H-1B-Visa auf Indien und 11,7 Prozent auf China.


(tobe)



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Moderne Java-Entwicklung: Noch Frühbuchertickets für betterCode() Spring sichern


Am 27. April findet die vierte Auflage der betterCode() Spring statt. Die Online-Konferenz widmet sich den Themen rund um das Spring Framework und Spring Boot. Der Frühbucherrabatt gilt noch bis zum 6. April.

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Am Vormittag stehen Testing, sichere Anwendungen mit Spring Security und die Integration von KI mit Spring AI im Fokus der betterCode() Spring. Der Nachmittag widmet sich Spring Boot und zeigt die Neuerungen von Version 4 im Zusammenspiel mit Containern, Tipps zur Wartbarkeit sowie in der Praxis bewährte Spring Boot Hacks.

Das Programm der Konferenz am 27. April bietet folgende Vorträge:

  • 10 Tipps für entspannte Tests mit Spring Boot
  • Von 0 auf Spring AI
  • Financial Grade Security mit Spring Security und DPoP
  • Maintainable Spring Boot
  • Was gibt’s Neues bei Spring Boot und Containern?
  • Bootiful Spring Boot: A DOGumentary

Tickets für die betterCode() Spring sind bis zum 6. April zum Frühbucherpreis von 249 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.) erhältlich. Teams ab drei Personen erhalten im Online-Ticketshop automatisch einen Gruppenrabatt.

Zwei zusätzlich buchbare Workshops vertiefen die Themen Spring AI und Spring Security. „Sichere Java-Anwendungen mit Spring Security“und „Spring AI in der Praxis: RAG, MCP und LLM-Evaluation

Wer über den Verlauf der betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den Newsletter eintragen.

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(rme)



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Mondmission Artemis-2: Zweitägiger Countdown soll in Nacht zu Dienstag starten


Der nächste geplante Starttermin für die erste bemannte Mondmission seit über einem halben Jahrhundert rückt näher. Jetzt hat die NASA öffentlich gemacht, wie der Countdown für Artemis-2 ablaufen soll. Los geht es demnach 49 Stunden und 50 Minuten vor dem geplanten Start mit der Ankunft der Teams am Arbeitsplatz. Zehn Minuten später soll der Countdown starten. Wenn bis dahin nichts mehr dazwischenkommt, würde das am Montag um 22:44 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) passieren, denn das erste Startfenster öffnet sich um 00:24 MESZ am Donnerstag. Vor Ort in Florida ist das dann kurz vor Sonnenuntergang am Mittwochabend. Für den Start stehen 120 Minuten zur Verfügung. Sollte es da nicht klappen, gibt es an den folgenden Tagen jeweils immer etwas später weitere Startfenster.

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Mit Artemis-2 will die NASA erstmals seit 1972 (Apollo 17) wieder Menschen zum Mond fliegen. Die sollen ihn umrunden, aber nicht dort landen. Geplant war der Start nach jahrelangen Verzögerungen eigentlich für den 6. Februar, doch es kam zu weiteren Verschiebungen. Die Crew der Mondkapsel besteht aus Reid Wiseman, Victor Glover und Christina Koch von der NASA sowie dem Kanadier Jeremy Hansen. Auf ihrem zehntägigen Flug sollen sie zuerst die Erde umrunden und dann in Richtung des Erdtrabanten beschleunigen. Für den Flug sind danach vier Tage veranschlagt, insgesamt soll die Mission etwas mehr als neun Tage dauern. Artemis-2 gilt als wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu weiteren bemannten Mondmissionen. Dort will die US-Weltraumagentur dann sogar eine dauerhafte Basis errichten.

Wenn der fast 50-stündige Countdown am frühen Dienstagmorgen gestartet wird, müssen verschiedene Vorbereitungen beginnen. Besonders spannend wird es rund 11 Stunden vor dem geplanten Start, wenn die Mondrakete SLS (Space Launch System) betankt wird. Das wurde mehrfach getestet, jeweils gab es dabei Probleme. Wenn dieses Mal alles klappt, soll die Crew ihre Weltraumkapsel vier Stunden vor dem Start betreten und ihre Plätze einnehmen. Während all dieser Prozeduren kann der Countdown unterschiedlich lange pausiert werden, ohne dass er danach automatisch zurückgesetzt werden muss. Einzelheiten gibt es bei der NASA. Die wird das Geschehen live ins Internet streamen und jeweils erklären. heise online wird ebenfalls live berichten.

Sollte dieses Mal alles gut gehen und die Mondrakete zu ihrer historischen Mission starten, kann die danach live im Internet mitverfolgt werden. Die NASA hat dazu wieder ihre Internetseite AROW (Artemis Real-time Orbit Website) reaktiviert, die schon bei Artemis-1 zum Einsatz kam. Auf Basis von echten Telemetriedaten kann man sich da etwa anzeigen lassen, wo sich die Raumkapsel jeweils befindet. Hinzu kommen weitere Echtzeitdaten, etwa zur Missionsdauer, der gegenwärtigen Geschwindigkeit und der zurückgelegten Entfernung. Mobil lässt sich das auch in der NASA-App einsehen, ergänzt die US-Weltraumagentur. Tracking-Daten sollen auch live zum Abruf bereitstehen, damit soll man etwa eigene Anwendungen befüllen können.


(mho)



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Sammelklage: Meta und Verbraucherzentralen prüfen Vergleich


Im Verfahren um eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta haben beide Seiten jetzt sechs Wochen Zeit zur Prüfung eines millionenschweren Vergleichs. Die Anwälte beider Parteien stimmten vor dem 11. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg einem entsprechenden Vorschlag des Vorsitzenden Richters zu.

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Zuvor hatte er in Aussicht gestellt, das Verfahren auszusetzen, um im Rahmen eines Vorlagersuchens vom Europäischen Gerichtshof zunächst rechtliche Fragen klären zu lassen. Die Zuständigkeit der eigenen Kammer stellte der Vorsitzende Günter Wunsch – anders als beim Auftakt des Verfahrens im Oktober vergangenen Jahres – nicht mehr infrage. Auch Meta hatte die Zuständigkeit des Gerichts bestritten.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Datenpanne bei Facebook, bei der zwischen Mai 2018 und September 2019 Daten von mehr als 530 Millionen Nutzern in die Hände von Kriminellen geraten waren. 2021 tauchten sie dann im Darknet auf. Der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv) wirft Meta in Irland unter anderem Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. Der Musterfeststellungsklage haben sich nach Angaben des Anwalts inzwischen 27.000 Menschen angeschlossen. Meta hatte zu Beginn des zweiten Verhandlungstages zunächst die Abweisung der Klage beantragt. Über einen Vergleichsvorschlag der Kammer können beiden Seiten nun in den kommenden sechs Wochen beraten.

Dass von Betroffenen grundsätzlich Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten, habe der Bundesgerichtshof (BGH) bereits festgestellt, sagte Wunsch. Auch sei eine Verjährung durch die Klage bereits unterbrochen worden. „Was sie angestrebt haben, ist Verjährung. Die findet garantiert nicht statt“, sagte er zum Meta-Anwalt. Die Verbraucherzentralen fordern für die Betroffenen Beträge zwischen 100 und 600 Euro – je nachdem, wie viele Daten von ihnen entwendet wurden. „Wir hätten ihnen vorgeschlagen: 200 Euro“, sagte der Vorsitzende Richter. Davon könnten alle „schön abends essen gehen, schöne Flasche Wein dazu“.

Ausgehend von 27.000 Betroffenen, die sich nach Angaben der Verbraucherzentralen inzwischen in das Klageregister eingetragen haben, wären das für Meta 5,4 Millionen Euro. Ein Vergleich wäre für Meta auch insofern von Vorteil, da Betroffene ansonsten die Möglichkeit hätten, Schadenersatzklagen vor Amtsgerichten zu erheben. Und es könne nicht im Interesse des Tech-Konzerns liegen, „mit Tausenden Prozessen überzogen zu werden“. Außerdem stünde die zu erwartenden Prozesskosten in keinem Verhältnis zum Schaden, sagte Wunsch. Und an den Meta-Anwalt gewandt sagte er: „Ihre Mandanten könnten ja auch mal an ihr Image denken.“

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(nie)



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