Datenschutz & Sicherheit
Wie Polizei und Justiz unsere Meinungsfreiheit einschränken

Ronen Steinke ist Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung und Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Heute erscheint sein neues Buch Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen im Berlin Verlag. Wir veröffentlichen das Vorwort mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag. Alle Rechte vorbehalten.
Das zentrale Prinzip, auf dem jede Demokratie beruht, die Meinungsfreiheit, entzweit die Demokratien gerade gewaltig. Die USA auf der einen Seite, Europa auf der anderen.
Im Februar 2025 trat auf der Münchner Sicherheitskonferenz der amerikanische Vizepräsident J. D. Vance in einem Luxushotel auf die Bühne in einem Saal voller europäischer Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter – und schaltete gleich auf Angriff. Europa würge die Meinungsfreiheit ab, behauptete der Amerikaner, dunkler Anzug, blaue Krawatte, ernster Ton. Die größte Bedrohung für Europa heute komme gar nicht mehr aus Russland oder China, sondern „von innen“. Infolge eines, wie Vance es ausdrückte, „Rückzugs Europas von einigen seiner grundlegenden Werte“. Dann belehrte der US-Vizepräsident seine Zuhörer – und besonders seine deutschen Gastgeber – darüber, dass die „Demokratie auf dem heiligen Prinzip ruht, dass die Stimme der Menschen ein Gewicht hat“.
Mit Blick auf die zahlreichen, immer schärfer werdenden europäischen Gesetze gegen sogenannte Hassrede, also solche Dinge wie die staatlichen „Zensurwünsche“ an die Adresse sozialer Medien wie Facebook oder X, die staatlich verordneten Online-Blocker und -Filter, wie sie vor allem Deutschland in den zurückliegenden zehn Jahren stark forciert hat, formulierte der Gast aus den USA: „Firewalls haben da keinen Platz.“ Das Prinzip der Meinungsfreiheit verlange nämlich eine spezielle Fähigkeit von Regierenden: die Fähigkeit, Kritik zu erdulden. „Entweder man hält dieses Prinzip hoch, oder man hält es nicht hoch.“
Entsetzen und Belustigung
Stille herrschte im Saal, europäische Teilnehmer waren für einen Moment sprachlos, und einige erzählten hinterher, wie sie innerlich geschwankt hätten zwischen Gefühlen des Entsetzens, aber auch der Belustigung. Denn, natürlich: Von Leuten wie J. D. Vance, die in ihrer Heimat kritische Journalisten diffamieren, Universitäten unter Druck setzen und Late-Night-Show-Hosts wegmobben, lässt man sich nicht so gern über demokratische Tugenden belehren. Für deutsche Politiker war es ein Leichtes, darauf hinzuweisen, dass der Amerikaner nicht wirklich gut positioniert sei, um über den Respekt vor abweichenden Meinungen zu dozieren.
Immerhin, gerade hatte die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump und seines Vizes Vance die Nachrichtenagentur Associated Press achtkantig aus dem Weißen Haus geworfen, weil die Journalisten sich die Freiheit genommen hatten, den Golf von Mexiko weiterhin als „Golf von Mexiko“ zu bezeichnen, während die Trump-Regierung lieber kindisch von einem „Golf von Amerika“ sprechen wollte. Gleichzeitig hatte in den USA der Kampf gegen unliebsame Stimmen, auch mit drastischen Mitteln wie der Durchsuchung von Handys und sozialen Netzwerken nach kritischen Äußerungen gegen Amerikas Verbündeten Israel, gerade erst begonnen.
Sprachtabus in Deutschland
Aber, schrecklicher Gedanke: Was, wenn der Gast aus Amerika dennoch einen Punkt hatte? Der US-Vizepräsident ist schließlich nicht der Erste, der in Bezug auf Europa etwas bemerkt hat, auch Linksliberale in den USA blicken gegenwärtig mit zunehmend mulmigen Gefühlen auf das, was sich in Europa und besonders in Deutschland vollzieht. Von außen sieht man Dinge vielleicht manchmal klarer als von innen: Schon immer war die Bundesrepublik innerhalb der westlichen Welt das Land mit den meisten Sprachtabus, den schärfsten Strafvorschriften gegen bloße Worte, freedom of speech wird hier traditionell kleiner geschrieben als in den USA. Und: In dem Jahrzehnt zwischen 2015 und 2025, in dem die demokratische Kultur sich beiderseits des Atlantiks als äußerst volatil erwiesen hat und die Demokratie in einen Stresstest geraten ist, hat Deutschland sich entschieden, noch einmal deutlich mehr vom selben zu versuchen.
Das heißt, Deutschland hat darauf gesetzt, noch einmal zusätzliche Gesetze zu schaffen sowie auch alte, schon bestehende Gesetze zu verschärfen, um politische Äußerungen stärker zu regulieren und einzuschränken. Der Bundestag hat Strafparagrafen erweitert und vermehrt, der Tatbestand der Volksverhetzung ist gleich in mehrfacher Hinsicht ausgebaut worden, der Tatbestand der öffentlichen Billigung von Straftaten ist so ausgedehnt worden, dass man jetzt schon dafür bestraft werden kann, wenn man Taten „befürwortet“, die allein in der Fantasie spielen. Viele Staatsanwaltschaften haben die Bekämpfung von Hatespeech zu einer neuen Priorität erhoben, sie haben neue, schlagkräftige Teams gegründet, um zu ermitteln und juristische Spielräume auszuschöpfen.
Noch nie hat es hierzulande so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte gegeben. Wegen reiner Äußerungsdelikte, wie Juristinnen und Juristen sagen. Die Zahlen der Ermittlungen haben sich in diesem Jahrzehnt – je nachdem, welchen Tatbestand man ansieht – teils verdreifacht, vervierfacht, verfünffacht, bei manchen, früher völlig unbekannten Delikten wie der öffentlichen Billigung von Straftaten sogar verhundertfacht, von jährlich knapp 20 auf 2000. Selbst wegen des Uraltdelikts der Blasphemie, „Beschimpfen von Bekenntnissen“, gab es im Jahr 2024 plötzlich 125 Ermittlungen – ein Rekord. Das liegt zum einen sicher daran, dass das Internet nichts vergisst und Äußerungen dort technisch leichter zu dokumentieren sind als im analogen Raum. Zum anderen aber auch daran, dass die Bereitschaft des Staates, auf Worte mit Verboten und Strafen zu reagieren, groß ist wie nie.
Vulnerable Gruppen schützen
Anfangs ist dies zweifellos aus besten Absichten geschehen. Als es losging mit der härteren Gangart, etwa 2015/16, lautete die Idee, dass man vor allem vulnerable Gruppen besser davor beschützen müsse, niedergebrüllt zu werden. Das ist richtig – ein wichtiger Gedanke. Als etwa die ZDF-Journalistin Dunja Hayali sich im Sommer 2025 zu einem tödlichen Attentat in den USA äußerte, dem Anschlag auf den Rechtsradikalen Charlie Kirk, da prasselten in den sozialen Medien so viele Kommentare auf sie ein, dass einen der Mut zum offenen Wort schon mal verlassen könnte. Hayali hatte unter anderem gesagt, es sei nicht zu rechtfertigen, dass manche Gruppen Kirks Tod feierten – „auch nicht mit seinen oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen“. Das genügte schon, um manche zu triggern.
„Sie werden bald für ihre Äußerungen bitter bezahlen“, schrieb @gordons_katzenabenteuer auf Instagram an die Journalistin, „Sie haben nur das allerschlimmste verdient. Schauen sie lieber ab jetzt öfter über ihre Schulter.“ Ein Nutzer namens @nocebo_the_mortem schrieb: „Ich hoffe, sie werden auch vor ihrer Familie erschossen“. @jaroabroad pflichtete bei: „Du bist ein Stück Scheiße sondergleichen und die Drohungen sind völlig gerechtfertigt!“ @juki030 schrieb: „Wir werden dich noch hängen sehen!“ @team.114hrc schrieb: „Heul leise du Dre…… Wirst bald die nächste sein“. @volkersuthoff schrieb: „Hoffentlich erschießt dich einer, du miese dreckslesbe!“
Wenn Täter mit solchen Gewaltdrohungen durchkämen, dann bliebe von der Meinungsfreiheit der Bedrohten nicht viel übrig. Zumal solche Attacken oft strategisch sind. Eine Studie der britischen Zeitung The Guardian ergab, dass von den zehn am häufigsten in Online-Kommentaren beleidigten Autorinnen und Autoren der Zeitung acht Frauen waren, vier von ihnen nicht weiß. Die anderen beiden waren schwarze Männer. In Deutschland sind Menschen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so oft von Online-Beschimpfungen betroffen wie andere. Das sind Menschen, die noch nicht sehr lange eine Stimme im politischen Diskurs haben und die aus Sicht der Pöbler wieder „auf ihre Plätze“ verwiesen werden sollen. Dahinter steckt der Wunsch, diese Gruppen gezielt aus dem Diskurs herauszutreiben.
Über Ziel hinausgeschossen
Das ist reaktionär, es ist antidemokratisch. Dagegen braucht es eine Verteidigung. Auch durch den Staat. Aber: Inzwischen ist der deutsche Strafverfolgungsapparat weit über dieses Ziel hinausgeschossen. Zunehmend geht es nicht erst bei Drohungen los, sondern schon bei viel harmloserem Spott. Wird ein Mensch in Deutschland „dämlich“ oder „Schwachkopf“ genannt, dann ist normalerweise klar, dass das keine Staatsanwaltschaft in Bewegung versetzt. Widerfährt das einem Politiker oder einer Politikerin, dann bilden sich gerade neue Maßstäbe heraus. Ein Bürger in Bayern bekam einen Strafbefehl, weil er die Grünen-Politikerin Annalena Baerbock als die „dümmste Außenpolitikerin der Welt“ bezeichnet hatte. Ein Fall für den neuen Strafparagrafen der „Politikerbeleidigung“.
Seit 2021 werden Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens“ in einem einzigen Paragrafen zusammengefasst. Die Zahl der Ermittlungsverfahren, die der Staat auf dieser Grundlage eingeleitet hat, hat sich seither jährlich verdoppelt. 2021 waren es 748, im Jahr darauf schon 1.404. Im Jahr darauf dann 2.598. Und dann, zuletzt, 4.439 Fälle Fälle. Wohlgemerkt: Um Bedrohungen – oder andere Formen von Gewalt – geht es hier nicht.
Wie weit ist zu weit?
Der neue Wind weht scharf: Bis vor zehn Jahren war es noch undenkbar, dass die Polizei im Morgengrauen zu Razzien in Privatwohnungen anrückt, allein weil jemand das juristische Delikt der Beleidigung begangen haben soll, das in der Regel nur zu sehr geringen Strafen führt. Man hätte es für unverhältnismäßig gehalten. Eine Durchsuchung ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Heute geschieht dies dagegen laufend, bei „Aktionstagen“ wird gleich an Dutzenden oder gar Hunderten Türen von Tatverdächtigen parallel geklingelt.
Man liest darüber sogar in der New York Times, in Artikeln, deren Autoren allerdings verwundert klingen über die Entwicklung der Meinungsfreiheit auf dem alten Kontinent. „Wie weit kann man gehen, bevor es zu weit geht?“, schrieben zwei Europa-Korrespondenten der Zeitung in einer langen Reportage im September 2022 über die neue Strenge, mit der Deutschland weiter gehe als „jede westliche Demokratie“. How far is too far?
Razzia wegen „Pimmel“
Hausdurchsuchungen erleben nun zunehmend auch Menschen, die im Netz ihre Meinung zu Ereignissen der internationalen Politik äußern. In den aufwühlenden Debatten zum Nahostkonflikt zum Beispiel war dies der Fall. Als ein Mann in München bei Instagram schrieb, dass das Massaker der palästinensischen Terrormiliz Hamas gegen israelische Zivilistinnen und Zivilisten am 7. Oktober 2023 natürlich entsetzlich sei, andererseits aber ein besetztes Volk das „legitime Recht auf Widerstand mit allen notwendigen Mitteln“ habe, genehmigte das Amtsgericht die Beschlagnahme seines Handys und anderer „internetfähiger Endgeräte“. Das kam unerwartet. Dass Menschen in Diskussionen solche kruden Aussagen einwerfen, die förmlich danach rufen, dass andere Menschen ihnen in der Diskussion widersprechen und mit Kontext oder Differenzierung antworten, ist nicht neu. Dass dies solche strafrechtlichen Interventionen nach sich zieht, ist durchaus neu.
In den Debatten zur innerdeutschen Politik ist dies ebenso zu beobachten. So hat etwa ein altgedienter Lokalpolitiker der Grünen in München erlebt, dass ihm verboten wurde, dem bayerischen Vizeministerpräsidenten Hubert Aiwanger von den Freien Wählern vorzuwerfen, dessen „Hetze“ gegen die Grünen ähnele in ihrer Sündenbock-Struktur der einstigen antisemitischen Agitation der Nazis. Der Grünen-Lokalpolitiker bekam dafür seinerseits ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung, worüber er sehr staunte, und 2024 sogar schon Schuldsprüche in nicht nur einer, sondern zwei Gerichtsinstanzen; seine politische Karriere ist erledigt. Anderen zur Warnung.
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Als Hamburgs Innensenator während der Corona-Pandemie eine strenge Ermahnung an seine Bürgerinnen und Bürger aussprach, keine Partys zu feiern, dann aber dabei erwischt wurde, wie er selbst eine – illegale – Party mit Dutzenden Gästen zelebrierte, kommentierte der Betreiber einer Punkkneipe aus dem Stadtteil St. Pauli im sozialen Netzwerk X, das damals noch Twitter hieß, diese Heuchelei lakonisch: „Du bist so 1 Pimmel.“ Kurz darauf tauchten vier uniformierte, bewaffnete Beamte vor der Wohnungstür des Gastronomen auf. Sie durchsuchten Räume, beschlagnahmten Geräte. Ein weiteres Verfahren wegen Politikerbeleidigung begann.
Gestern erlaubt, heute verboten
Damit hatte der Hamburger Gastronom nicht gerechnet. Damit hätte aber auch ich, ein ausgebildeter Jurist, der an der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt unterrichtet, nicht gerechnet. Selbst wenn man sich sehr anstrengt, im Bilde zu sein, die teils sehr weite neue Interpretation des Strafrechts und von solchen sehr offenen Begriffen wie „Beleidigung“ im Blick zu behalten und politisch informiert zu bleiben, kann man bei diesem Tempo der Entwicklung immer häufiger auch überrascht werden.
Und das ist, meine ich, ein Problem. Damit hat sich in diesem Land etwas verändert. Nicht nur die USA haben ein Problem mit der Meinungsfreiheit, sondern, auf unsere Weise, auch wir. Darum soll es in diesem Buch gehen. Der deutsche Staat definiert heute etliche Aussagen als strafbar, die noch vor zehn Jahren ganz klar unter die Meinungsfreiheit fielen. Die Schwelle, von der an Polizei und Justiz hierzulande von strafbarer „Hetze“ ausgehen, ist an etlichen Stellen rapide abgesenkt worden, teils durch Änderungen der Gesetze, teils durch eine Änderung der Gesetzesinterpretation. Gestern noch erlaubt, heute verboten: Das ist ein juristischer Großtrend, den ich darstellen, analysieren und auf den ich auch eine kritische Antwort zu formulieren versuchen möchte.
UN-Sonderberichterstatter entsetzt
Im Frühjahr 2025, als J. D. Vance in München war, war ich, umgekehrt, in den USA. Ich habe in Kalifornien an Universitäten geforscht, die gerade große Not hatten, sich gegen die autoritären Übergriffe der Trump-Regierung zur Wehr zu setzen. Ich habe mit Rechtswissenschaftlern zusammengesessen, die gerade dabei waren, sich für Proteste gegen diese Trump-Politik zu vernetzen. David Kaye zum Beispiel, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit, der mir sein Lieblingscafé in Santa Monica zeigte, vegan und hundefreundlich. Aber so groß ihr Entsetzen über die Trump-Pläne war, so wenig hat das gleichzeitig ihre Sorge über das gemindert, was sie von der anderen Seite des Atlantiks her mitbekamen. „Diese Razzien“, sagte David Kaye.
Als in Kalifornien der Sommer begann, brachte die Sendung 60 Minutes des US-Senders CBS eine Reportage aus – Niedersachsen. Eine amerikanische Reporterin interviewte zwei deutsche Staatsanwälte und eine Staatsanwältin, die auf die Verfolgung von Hatespeech spezialisiert waren. Die Strafverfolger erzählten von den inzwischen üblichen Hausdurchsuchungen wegen Online-Postings und den teils verdutzten Reaktionen der Betroffenen, die oft sagen würden: Sie hätten gar nicht gewusst, dass ihre Äußerungen verboten seien. So erzählte es einer der Staatsanwälte und grinste.
Voraussetzung jeder Freiheit
In Santa Monica sprach mich David Kaye darauf an. Er fand das befremdlich. Staatsanwälte, die sich nichts dabei zu denken schienen, dass sie Menschen überraschten mit der Information, dass etwas neuerdings verboten sei? Was sei das für ein Verständnis von Rechtsstaat? Und er wies mich noch auf einen weiteren Aspekt hin, der ihm Sorgen bereite. „Pimmel“ sei in den USA noch das Mildeste, was man an Spott über den Präsidenten lesen könne. Es geschehe praktisch jeden Tag, dass jemand ihn als „Schwachkopf“ bezeichne, als „dümmsten Präsidenten aller Zeiten“ sowieso. Das ist nach amerikanischem Recht straffrei, zum Glück. Nicht auszudenken, was Donald Trump anstellen könnte, wenn sich die USA mit ihrem Strafrecht ein Beispiel an Deutschland nähmen.
Die Meinungsfreiheit wird in Demokratien traditionell als das wichtigste aller politischen Grundrechte verstanden, weil sie sozusagen die Voraussetzung aller weiteren Freiheiten schafft. Sie ist die Basis, auf der man politisch überhaupt in einen Streit eintreten kann, Forderungen stellen, sich Gehör verschaffen und so weiter. Die Bundesrepublik war noch jung, es war 1952, da schrieben die Richter des Bundesverfassungsgerichts (in diesem Fall waren es sieben Männer und eine Frau) in einem ihrer ersten Urteile, dass die Meinungsfreiheit für eine Demokratie „schlechthin konstituierend“ sei. Sprachlich schöner, auch ein wenig pathetischer: Die Freiheit, seine Meinung zu sagen, sei „die notwendige Voraussetzung beinahe jeder anderen Form der Freiheit“, so lauten die berühmten Worte des einstigen amerikanischen Supreme-Court-Richters Benjamin Cardozo. Und, ja: Es darf auch polemisch sein. Überspitzt. Oder emotional. Jedenfalls bis hin zu einer Grenze.
Was würde Trump damit tun?
Ich frage mich inzwischen, ob wir uns in Deutschland nicht ganz schön schnell gewöhnt haben an die Alltäglichkeit von Hausdurchsuchungen wegen „Politikerbeleidigung“, an die grassierende Verunsicherung, ob man denn noch von einer „dümmsten Außenministerin der Welt“ sprechen darf, an die Tatsache, dass schwierige zivilgesellschaftliche Debatten eingeengt werden – und ich frage mich auch, ob eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen müsste, braucht man doch gerade in volatilen Zeiten eher mehr Debatte, nicht weniger. In der amerikanischen Cartoon-Serie „South Park“ taucht derweil der amerikanische Präsident Donald Trump als Sexpartner des Teufels auf, und es werden Zoten gerissen über das kleine Gemächt des Commanders in Chief.
Wenn die USA unter Trump solche Gesetze hätten wie Deutschland, dann würde dies J. D. Vance und Co. noch ganz andere Möglichkeiten bieten, ihre Kritiker einzuschüchtern. Dieses Szenario, in dem ein rechtsautoritärer Regierungschef mit einem fragilen Ego à la Trump oder Vance seine Kritiker wegen krimineller „Beleidigung“ verfolgen lassen könnte: Liberale Amerikaner wie David Kaye sind heilfroh, dass dies gerade nicht ansteht und dass wahrscheinlich auch der amerikanische Supreme Court verhindern würde, dass solche Instrumente diesen Rechtspopulisten in die Hände fielen. In Deutschland, wo die Anklagebehörden in diesem Punkt immer mehr Macht und gesetzlichen Spielraum bekommen haben, ist dieses Szenario vielleicht nur eine Landtagswahl entfernt.
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Sicherheitslücken: Angreifer können IBM App Connect Enterprise abstürzen lassen
IBM App Connect Enterprise, License Metric Tool v9, WebSphere Application Server und WebSphere Application Server Liberty sind verwundbar. Angreifer können an mehreren Schwachstellen ansetzen, um Systeme zu attackieren.
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Attacken möglich
In einer Warnmeldung führen IBMs Entwickler aus, dass App Connect Enterprise insgesamt über vier Lücken angreifbar ist. Davon gelten zwei Schwachstellen (CVE-2026-61140, CVE-2026-25547) als „kritisch“ und Angreifer können unter anderem durch DoS-Attacken Abstürze auslösen.
Die Entwickler versichern, die Probleme in IBM App Connect Enterprise v12- Fix Pack Release 12.0.12.23 und IBM App Connect Enterprise v13- Fix Pack Release 13.0.6.2 gelöst zu haben. Bislang gibt es seitens des Softwareherstellers keine Hinweise, dass Angreifer die Sicherheitslücken bereits ausnutzen.
WebSphere Application Server und WebSphere Application Server Liberty sind ebenfalls für DoS-Attacken anfällig. Offensichtlich ist noch kein konkreter Sicherheitspatch verfügbar, sodass IBM Admins ein Fix Pack zur Verfügung stellt. Weitere Informationen dazu finden sich in einer Warnmeldung.
License Metric Tool v9 ist einem Beitrag zufolge über eine „kritische“ Lücke (CVE-2026-1188) angreifbar. Die Beschreibung liest sich so, als könnten Angreifer Schadcode ausführen. An dieser Stelle schafft die Version 9.2.42 Abhilfe.
Zuletzt haben IBMs Entwickler unter anderem in Tivoli Netcool/OMNIbus Lücken geschlossen.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Junos OS Evolved: Update außer der Reihe stopft Codeschmuggel-Lücke
Im Betriebssystem Junos OS Evolved von Juniper Networks PTX-Baureihe haben die Entwickler eine kritische Sicherheitslücke entdeckt. Sie ist derart schwerwiegend, dass sich der Hersteller zu einer Veröffentlichung eines Updates außer der üblichen Reihe entschlossen hat.
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Laut der Sicherheitsmitteilung von Juniper Networks erlaubt die Sicherheitslücke nicht authentifizierten Angreifern aus dem Netz, beliebigen Code als root-User auszuführen. „Eine fehlerhafte Rechtezuweisung für kritische Ressourcen in dem Anomalie-Erkennungs-Framework in Juniper Networks Junos OS Evolved auf der PTX-Reihe ermöglicht nicht authentifizierten Angreifern aus dem Netz, Code als ‚root‘ auszuführen“, schreiben die Entwickler zur Einordnung (CVE-2026-21902, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“).
Die Anomalie-Erkennung der Appliances sollte eigentlich nur von internen Prozessen über interne Routing-Instanzen erreichbar sein, nicht jedoch über von außen erreichbare Schnittstellen. Mit der Möglichkeit, auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu manipulieren, sodass Code als root ausgeführt wird, können Angreifer aus dem Internet vollständige Kontrolle über betroffene Geräte erlangen, führt Juniper Networks weiter aus. Der Dienst ist zudem standardmäßig aktiv, er benötigt keine sonderliche Konfiguration. Bislang liegen Juniper keine Berichte über bösartigen Missbrauch der Sicherheitslücke vor. Sie wurde bei internen Tests entdeckt.
Kritisches Leck in Junos OS Evolved: Betroffene Versionen
Junos OS Evolved 25.4 auf der PTX-Geräteserie vor den Versionen 25.4R1-S1-EVO sowie 25.4R2-EVO ist laut Sicherheitsmitteilung von der Schwachstelle betroffen. Fassungen vor 25.4R1-EVO enthalten die Lücke den Entwicklern zufolge hingegen nicht. IT-Verantwortliche sollten zügig die bereitstehende aktualisierte Firmware herunterladen und installieren. Wer das nicht umgehend durchführen kann, kann den Dienst mit dem Befehl request pfe anomalies disable deaktivieren oder mittels Zugriffslisten oder Firewall den Zugriff auf vertrauenswürdige Netze und Rechner beschränken, schlägt Juniper vor.
Zuletzt hatte Juniper Networks Mitte Januar geplante Updates verteilt. Insgesamt 26 neue Sicherheitswarnungen zu bereitstehenden Aktualisierungen hatte der Hersteller dort veröffentlicht.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Mit minimalen Anpassungen in Richtung Überwachungsstaat
Die sächsische Polizei soll Bilder im Internet biometrisch auswerten dürfen – zumindest wenn es nach dem Willen der sächsischen Regierung geht. Und das ist lange nicht die einzige massive Befugniserweiterung der Polizei, die die Regierung plant. Auch Verhaltensscanner, verdeckte Kennzeichenerkennung und eine automatisierte Datenanalyse sollen kommen. Lediglich bei zwei problematischen Plänen machte das Innenministerium einen Rückzieher. Unter Zeitdruck muss nun der sächsische Landtag entscheiden.
Geringfügige Änderungen für eine „rechtsstaatlich sehr hohe Qualität“
Am Dienstag beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf für das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG). Dieser fällt in Teilen weniger scharf aus als die ursprünglich geplante Novelle. Wenn man den sächsischen Innenminister Armin Schuster (CDU) fragt, sogar ein gutes Stück zurückhaltender. Sein Referentenentwurf aus dem Herbst war auf viel Kritik gestoßen, auch die mitregierende SPD kritisierte einige der geplanten Befugniserweiterungen.
Im Vergleich dazu enthielten die neuen Pläne „sehr viele grundrechtssichernde Bestimmungen“, so Schuster. Er verweist auf Richtervorbehalte, Lösch- und Berichtspflichten. „Für Polizisten ist dieses Gesetz eine Herausforderung“, sagte der Innenminister auf einer Pressekonferenz am Dienstag nach der Kabinettssitzung. Der Entwurf habe nun eine „rechtsstaatlich sehr hohe Qualität“, betonte er.
Tatsächlich gibt es bei den meisten Bestimmungen des Entwurfs, wenn überhaupt, geringfügige Änderungen und Konkretisierungen. So ist der präventive Staatstrojaner-Einsatz zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung nach wie vor enthalten, ebenso Verhaltensscanner, die gesetzlichen Grundlagen für eine Datenanalyse-Plattform sowie der biometrische Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit dem Internet.
Kein Palantir, keine Drohnen gegen Handy-Sünder:innen
Gestrichen wurde vor allem das Filmen in Autos, um Handy-Nutzer:innen am Steuer zu erwischen. Diese Vorschrift sollte laut dem ursprünglichen Entwurf sogar mit Drohnen umgesetzt werden.
Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert hielt das für „offensichtlich verfassungswidrig“ und sprach von einer „auf der Hand liegenden Unverhältnismäßigkeit“. Ihrer Empfehlung nach einer ersatzlosen Streichung folgte die sächsische Regierung offenbar.
Außerdem setzte die SPD durch, dass Palantir keinen sächsischen Auftrag für eine polizeiliche Datenanalyse-Plattform bekommt. Der Verzicht wird vom sächsischen Innenminister bedauert: „Der Vorsprung der Firma Palantir ist mit Händen greifbar“, sagte Schuster. Man führe Gespräche mit anderen Anbietern. Laut Kostenplanung im Entwurf rechnet die Staatsregierung mit einer zentralen Bereitstellung durch den Bund, an der man sich dann finanziell beteiligt.
Das 3-Stufen-Modell der polizeilichen Datenanalyse
Weiterhin enthalten ist die Vorschrift, die ermöglichen soll, dass die Polizei eine Plattform zur automatisierten Datenanalyse nutzt. Inzwischen findet sich im Entwurf dafür ein 3-Stufen-Modell.
Auf der ersten Stufe steht ein einfacher Datenabgleich, bei dem jede:r Polizist:in personenbezogene Daten in den Beständen der Polizei Sachsen suchen kann. Ausgenommen sind Biometrie-Daten, personenbezogene Daten von Unbeteiligten aus der Vorgangsbearbeitung sowie Daten aus der Wohnraumüberwachung.
Auf der nächsten Stufe folgt die Befugnis, Daten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse automatisiert zusammenzuführen und auszuwerten. Voraussetzung ist ein drohender erheblicher Angriff auf den Staat oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Für drohende terroristische Straftaten liegt die Gefahrenschwelle niedriger. Anordnen dürfen diese Art der Datenanalyse nur hochrangige Polizist:innen, wie etwa die Präsidentin einer Polizeidirektion.
Polizeidaten fürs KI-Training – auch ohne Pseudonymisierung
Nur bei der dritten und letzten Stufe muss die Polizei eine richterliche Erlaubnis einholen. Diese Stufe umfasst den Einsatz von „selbstlernender KI“ sowie die Bildung von Verhaltensprofilen.
Nach wie vor plant die Staatsregierung, der Polizei auch das Training und Testen von eigenen KI-Anwendungen mit echten Polizeidaten zu erlauben. Erlaubt ist außerdem die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittanbieter, die mit der Polizei zusammenarbeiten.
Voraussetzung dafür ist, dass die Anonymisierung und Pseudonymisierung sowie die Verarbeitung bei der Polizei „nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich“ ist. Auch diese Vorschrift wurde, trotz Kritik von der SPD-Fraktion und der Opposition, im Vergleich zum letzten Entwurf aus dem Herbst kaum angepasst.
Gesichtersuche im Netz – im Einklang mit der KI-Verordnung?
Auch der „Klette-Paragraf“, wie ihn Armin Schuster nennt, hat im Gesetzesentwurf weiterhin Bestand. Die RAF-Terroristin Daniela Klette war bis zu ihrer Festnahme 2024 mehrere Jahrzehnte untergetaucht. Dennoch fanden zwei Journalisten im Dezember 2023 Hinweise auf Klettes Aufenthaltsort über die Gesichtersuchmaschine PimEyes. „Diese Blamage darf so nie wieder passieren“, betonte Schuster in der Pressekonferenz.
Dieser biometrische Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit Internetdaten wurde trotz viel Kritik kaum angepasst. Die Polizei soll nun lediglich nach Opfern und potenziellen Täter:innen suchen dürfen.
Doch es gibt Zweifel, ob die von Innenminister Armin Schuster als „Klette-Paragraf“ bezeichnete Vorschrift grundsätzlich mit der KI-Verordung der EU in Einklang zu bringen ist.
Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Das verbietet die KI-Verordnung.
Das sächsische Innenministerium rechtfertigt die Pläne auf Anfrage von netzpolitik.org damit, dass das Gutachten auf die Erstellung einer anlassunabhängigen Datenbank abziele, das vorgeschlagene Gesetz aber „auf den anlassbezogenen Auftragsbereich der Gefahrenabwehr“ fokussiere. Das Innenministerium schreibt weiter:
Zu OSINT-Recherchen werden sowohl Sachbearbeiter als auch Tools eingesetzt, die sich der grundsätzlichen Datenbankstruktur des Internets bedienen und keine polizeieigene Datenbank für alle Informationen des Internets erstellen.“ Die Methodik hielte sich an die von den Informationsanbietern gesetzten Grenzen, so das Ministerium weiter. „OSINT-Recherchen sind für einen anlassbezogenen Lichtbildvergleich mit Bildern aus dem Internet rechtmäßig unter Wahrung der DSGVO sowie europäischen Datenschutzrichtlinien.
Tatsächlich aber ist es laut KI-Verordnung unerheblich, ob die Polizei selbst eine anlassunabhängige Datenbank mit allen Bildern erstellt oder eine von Drittanbietern nutzt. Konkret verbietet die Verordnung in Artikel 5 (1e) „das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme […] oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern“.
Videoüberwachung mit Mustererkennung
Auch Verhaltensscanner und Gesichtserkennung in der Videoüberwachung sind weiterhin vorgesehen. Die Verhaltensscanner sollen Beamt:innen alarmieren, wenn die Software auf den Kamerabildern Bewegungsmuster erkennt, die auf Waffen, gefährliche Gegenstände oder die Begehung einer Straftat hindeuten. Die Beamt:innen sollen dann überprüfen, ob die Software zurecht angeschlagen hat. Sie können daraufhin auch eine automatisierte Nachverfolgung des vermeintlich gefährlichen Menschen durch die verschiedenen Kameras in die Wege leiten.
Diese Form der Überwachung soll prinzipiell nicht nur an allen Kriminalitätsschwerpunkten möglich sein, sondern etwa auch in Straßenbahnen und Bussen, wenn die Polizei annimmt, dass dort künftig Straftaten begangen werden.
Obwohl die SPD-Fraktion sich explizit gegen diese Vorschrift aussprach, ist auch die Möglichkeit eines Live-Gesichtsscans im Gesetzentwurf enthalten. Eingeschränkt wurde hier nur die Menge an Menschen, nach denen die Polizei suchen darf, nämlich nach Terrorverdächtigen sowie vermissten Menschen und Opfern von Entführungen und Menschenhandel.
Diese „Echtzeit-biometrische Fernidentifizierung“ muss von Richter:innen angeordnet werden, die auch Umfang und Dauer der Maßnahme absegnen müssen. Obwohl also prinzipiell alle gescannt werden, die durch das Kamerabild laufen, soll die Software nur nach einzelnen Menschen suchen.
Völlig unverändert: Staatstrojaner, Kennzeichenscan und Bodycams
Bei anderen Befugniserweiterungen hat sich nichts verändert.
Der Bodycam-Einsatz in Wohnungen soll weiterhin erlaubt werden. Auch der Einsatz von Staatstrojanern zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Quellen-TKÜ soll möglich sein. Der Innenminister wollte zudem die verdeckte Online-Durchsuchung von Computern einführen, hat das aber nicht „durchgekriegt“, wie er bei der Pressekonferenz freimütig zugab. Auch die CDU-Fraktion macht Druck.
Nach wie vor ist das verdeckte automatisierte Scannen von Auto-Kennzeichen geplant. Diese Überwachungsmaßnahme soll in grenznahen Regionen erfolgen. Das Innenministerium begründet die Maßnahme explizit mit der Suche nach Autodieben und gestohlenen Fahrzeugen. Der verdeckte Scan ist bis zu 30 Kilometer vor der Grenze zu Tschechien oder Polen erlaubt. Das entspricht etwa der Hälfte der Fläche Sachsens.
Bei den Tasern gibt es einen Kompromiss. SPD- und BSW-Fraktion plädierten auf eine gestaffelte Einführung. Die Staatsregierung schafft nun zwar die Rechtsgrundlage, um alle Polizist:innen damit auszustatten. Über die nächsten drei Jahre sollen allerdings nur 120 Stück angeschafft werden. Außerdem ist eine verpflichtende Evaluation im Jahr 2029 vorgesehen.
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Minority Report und chinesische Verhältnisse
Auch wenn die Minderheitskoalition den Entwurf im Vergleich zur vorherigen Version in Details verändert hat, bleibt es bei einer massiven Erweiterung der Polizeibefugnisse. Der Dresdener Chaos Computer Club (C3D2) kritisiert das: „Die Landesregierung will klassische Mittel der Strafverfolgung auf Landesebene einführen und verschiebt damit die rechtliche Grenze der behördlichen Befugnisse: Gefahrenabwehr ist Sache des Landes, Strafverfolgung des Bundes.“ Als Beispiel nennen sie die Staatstrojaner, deren Einsatz bundesweit durch die Strafprozessordnung geregelt ist.
Der Verein erinnert in seiner Mitteilung an dystopische Welten wie „Minority Report“, in denen Predictive-Policing die Unschuldsvermutung ersetzt. „Sicherheitsbehörden bauen derzeit solche Systeme aus, ungeachtet der juristischen Grenzen und gesellschaftlichen Folgen für die Demokratie und individuelle Freiheiten.“
Der C3D2 warnt insbesondere vor der Einführung einer Plattform zur automatischen Datenanalyse. Diese sei „moderne Rasterfahndung mit Vorhersagefunktion“, so die Sprecherin weiter. „Ob es Palantir wird oder eine andere vergleichbare Lösung, ist letztendlich egal. Solche Systeme funktionieren in der Regel nur, wenn sie an möglichst viele Sensoren und Datenbanken angeschlossen sind“, heißt es in der Mitteilung. Die Einführung einer solchen Software öffne die Büchse der Pandora.
„Der Chaos Computer Club sieht die Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes als einen erneuten Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung, die rechtsstaatlich gebotene Gewaltenteilung sowie als Gefahr für eine offene und demokratische Gesellschaft.“
Aus dem Landtag kommt die schärfste Reaktion von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Der massive Einsatz von KI zu Überwachungszwecken, die intelligente Videoüberwachung und die Möglichkeit des Datenabgriffs aus dem Internet sind keine Lappalien, sondern schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerrechte aller Menschen in Sachsen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann. Er wiederholte seine Kritik aus dem Herbst, wonach sich der Entwurf eher an chinesischen Überwachungsfantasien orientiere als an dem Grundgesetz.
Grüne und Linke scheiden als Mehrheitsbeschaffer aus
Die Linksfraktion äußerte sich in einer ersten Mitteilung zurückhaltender und verwies darauf, den aktuellen Entwurf noch nicht zu kennen. In der Vergangenheit hatte auch sie die geplanten Befugnisse für die automatisierte Datenanalyse, verdeckte Kennzeichenerkennung und biometrische Suche im Internet zurückgewiesen.
Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Landtag und die klare Ablehnung der Grünen ist die Position der Linken für die Staatsregierung aber nicht entscheidend. Der schwarz-roten Minderheitskoalition fehlen zehn Stimmen. AfD (40) und Bündnis Sahra Wagenknecht (15) können den Entwurf durch ihre alleinige Zustimmung über die Ziellinie bringen, Grüne (7) und Linke (6) müssten hingegen gemeinsam mit der Minderheitskoalition votieren.
AfD nicht konstruktiv, BSW sieht noch Änderungsbedarf
Eine Zusammenarbeit mit der AfD haben CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Die AfD hat keine Stellungnahme im Konsultationsprozess abgegeben. Als einzig verbleibende Option bleibt der Koalition damit das BSW.
Dessen innenpolitischer Sprecher Bernd Rudolph kündigte Anpassungen im parlamentarischen Verfahren an. Besonders bei den Themen automatisierte Datenanalyse, Training von KI-Systemen mit Polizeidaten und Tasern sieht die BSW-Fraktion noch Änderungsbedarf. „Der vorliegende Gesetz-Entwurf enthält sinnvolle Modernisierungen, aber auch gefährliche Überdehnungen.“ Man wolle ein Polizeigesetz, das wirksam schützt, aber nicht überwacht.
Die Uhr tickt
Viel Zeit für Änderungen im Parlament bleibt indes nicht mehr. Wegen eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs laufen einige Polizeibefugnisse aus dem aktuellen sächsischen Polizeigesetz bald aus. Grüne und Linke hatten gegen das Gesetz geklagt, der sächsische Verfassungsgerichtshof gab ihnen in Teilen recht und setzte für manche Polizeibefugnisse eine Frist: Bis zum 30. Juni braucht es eine neue Regelung, sonst laufen sie aus.
Den Fraktionen verbleiben damit noch gut vier Monate für den gesamten parlamentarischen Prozess.
Grüne und Linke kritisieren die Regierung für den engen Zeitplan. Selbst Innenminister Schuster räumt ein, dass der Landtag „jetzt nicht komfortabel“, aber ausreichend Zeit habe. Man habe das durchgerechnet, versicherte Schuster.
Geplant ist, das Gesetz am 24. Juni im Plenum zu beschließen. Damit das alles zeitlich klappt, wurde eine Sondersitzung des Innenausschusses angesetzt. Bereits am 27. März steht die Sachverständigenanhörung im Landtag an.
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