Künstliche Intelligenz
Windows Server 2025: Die neue Relevanz von dMSA und Geräteidentitäten
Windows Server 2025 bringt delegierte verwaltete Dienstkonten (delegated Managed Service Accounts, dMSA) als neuen Kontotyp mit – mit ihm ändert sich, wie sich Dienste in Active Directory authentifizieren.
Im Unterschied zu den bisherigen gruppenverwalteten Dienstkonten (gMSA) setzt dMSA auf die Authentifizierung durch Geräteidentitäten und liefert automatisch rotierende, kryptografisch erzeugte Schlüssel. Damit muss man Passwörter nicht mehr manuell pflegen, viele Risiken klassischer Dienstkonten werden eliminiert. Organisationen können damit Dienste migrieren, ohne umfangreiche Anwendungsänderungen vorzunehmen, und erhalten zugleich eine bessere Protokollierbarkeit der Dienstkontoaktivität.
- Delegierte verwaltete Dienstkonten (dMSA) binden die Authentifizierung direkt an Geräteidentitäten und liefern kryptografisch erzeugte Schlüssel, die nicht lokal installierbar sind.
- Nötig sind Windows Server 2025 als Domänencontroller, ein KDS-Stammschlüssel und spezifische Registry-Konfigurationen auf Clientsystemen ab Windows 11 24H2.
- Die Migration bestehender Dienstkonten erfolgt über PowerShell-Cmdlets, wobei sowohl Einzelhost- als auch Massenmigrationsszenarien unterstützt werden.
- Schwachstellen wie Golden dMSA und BadSuccessor erfordern strikte Governance durch enge Rechtedelegation, kontinuierliches Monitoring von Kerberos-Events und vordefinierte Wiederherstellungsprozesse.

Thomas Joos ist freiberuflicher Autor, Trainer und IT-Consultant. Er berät Unternehmen in den Bereichen Microsoft-Netzwerke, Security, KI und Cloud.
Die Verfügbarkeit von dMSA bleibt aber an Voraussetzungen gebunden: Domänencontroller müssen auf Windows Server 2025 laufen und Clients brauchen Windows 11 24H2. Für eine domänenübergreifende Nutzung verlangt die Topologie zudem bidirektionale Vertrauensstellungen in der Gesamtstruktur. Ohne solche Grundlagen bleibt dMSA in seiner Wirksamkeit eingeschränkt.
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Künstliche Intelligenz
iFlytek AI Note 2: E-Ink-Tablet mit Android, GPT-5 und Transkription im Test
Tablets mit Eingabestift sind ein guter Ersatz für die klassische Schreibkladde. Letztere hat zwar durchaus ihren Charme, das digitale Pendant bietet aber deutlich mehr Komfort. Texte und Skizzen lassen sich blitzschnell durchsuchen, verändern und wiederverwenden. Im Falle des iFlytek AI Note 2 mit E-Ink-Display kommt ein weiterer Punkt hinzu. Denn auf dem Android-basierten Gerät können Sie zahlreiche Apps installieren und den Einsatzbereich deutlich erweitern – etwa mit Google-Diensten oder Office-Anwendungen.
Denn neben der Möglichkeit Notizen zu erstellen, transkribiert das Gerät auf Wunsch Gespräche – etwas, das etwa dem Remarkable 2 (Test) fehlt. Dabei setzt iFlytek auf eine eigene KI, um die Texterkennung zu verbessern und Geschriebenes und Gesprochenes in Echtzeit zu übersetzen. Hinzu kommt die Integration von GPT-5 und Gemini 3.1 Pro, um bei der Bedienung zu helfen und Fragen zu beantworten.
- iFlytek nutzt für mehrere Funktionen die Unterstützung von KI, setzt aber auf mehrere verschiedene Sprachmodelle.
- Das AI Note 2 fällt dünner und leichter als die meisten E-Ink-Tablets der 10-Zoll-Klasse aus.
- Notizen lassen sich mit wenigen Klicks um Mindmaps erweitern. Ein entsprechender Assistent erstellt die gewünschte Struktur.
Wir haben die Funktionen des Tablets im privaten sowie beruflichen Umfeld getestet. Im Mittelpunkt standen dabei die Sprach- und Schrifteingabe – auch unter erschwerten Bedingungen – sowie Kommunikationsfreudigkeit des AI Note 2. Denn der chinesische Hersteller verweist darauf, dass die Daten geschützt auf Servern der Amazon-Tochter AWS innerhalb der EU liegen.
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Künstliche Intelligenz
Tickets an einem Ort: Samsung erweitert Wallet um Reise-Funktion „Trips“
Samsung hat eine neue Funktion für seine Google-Wallet-Alternative Samsung Wallet angekündigt. Nutzerinnen und Nutzer von Samsung-Galaxy-Geräten können ihre Reisen mit „Trips“ künftig an einem Ort organisieren und verwalten. Die Wallet-Funktion soll Reisenden relevante Reiseinformationen in Samsung Wallet zusammenfassen und bei Bedarf bereitstellen – jedoch zunächst nicht hierzulande.
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Reisebezogene Pläne in einer Ansicht
„Reisepläne sind oft über Bestätigungen, Apps und Nachrichten verstreut, was genau in den Momenten zu Problemen führt, in denen man Klarheit braucht“, sagt Woncheol Chai, EVP und Leiter des Digital Wallet Teams im Geschäftsbereich Mobile eXperience (MX) bei Samsung Electronics. „Indem wir „Trips“ in Samsung Wallet integrieren, bieten wir Galaxy-Nutzern einen zentralen Ort, an dem sie ihre Reisedaten übersichtlich verwalten und ihren Plänen immer einen Schritt voraus sind“, erklärte er weiter.
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Die neue Funktion integriert eine „Reise-Zeitleiste“ in das Wallet, in dem Nutzerinnen und Nutzer sämtliche reisebezogene Pläne in einer einzigen Ansicht einsehen können. Wenn Nutzer entsprechende Einträge in die Samsung Wallet einfügen, gruppiert die Funktion diese anhand von Zeit und Ort. Dies soll Reisenden helfen, ihre Reisepläne an einem Ort zu bündeln, auch wenn die Details aus verschiedenen Quellen stammen, erklärt Samsung.
Laut Samsung lassen sich in Trips etwa Buchungen für Hotels, Flüge, Mietwagen und Ausflüge sowie Tickets für Busse, Züge, Freizeitparks und Sportveranstaltungen vereinen. Trips unterstütze außerdem die Möglichkeit, „Reiseelemente manuell hinzuzufügen und neben gespeicherten Elementen Notizen anzufügen, um wichtige Erinnerungen, Pläne und Anmerkungen während der gesamten Reise festzuhalten“, so der Hersteller.
Noch nicht für Deutschland
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Trips wird ab April 2026 schrittweise für Samsung-Wallet-Nutzer verfügbar sein, darunter die USA, Großbritannien und Korea. Wann oder ob Samsung Trips nach Europa bringen wird, ist noch nicht bekannt.
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Mit der Trips-Funktion erweitert Samsung seine Pläne, seinen Nutzern mehr Möglichkeiten bei der Reisevorbereitung und unterwegs zu bieten. Zu bisher angekündigten Funktionen gehören unter anderem Circle to Search und ein KI-gestützter Dolmetscher. Langfristig soll die KI laut Unternehmen etwa auch bei der Urlaubsplanung helfen und die Reise vom Flug über Unterkunft bis zu Restaurantempfehlungen und Sehenswürdigkeiten organisieren.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Automatisierte Urheberrechtsverfolgung: Wie Bildersuche Abmahnungen auslöst
Wer ein Foto im Netz verwendet, ohne es lizenziert zu haben, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung. Doch auch, wer im Recht ist, kann in die Mühlen eines industrialisierten Rechtsdurchsetzungssystems geraten. Was Betroffene über Ansprüche, Beweislast und Kosten wissen müssen.

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.
Urheberrechtlicher Schutz von Fotografien
Fotografien sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt – allerdings in zwei Schutzkategorien. Lichtbildwerke setzen eine persönliche geistige Schöpfung voraus und genießen die volle Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Einfache Lichtbilder ohne schöpferische Höhe sind als verwandtes Schutzrecht für 50 Jahre ab Erscheinen oder Herstellung geschützt. In beiden Fällen liegt das ausschließliche Nutzungsrecht beim Fotografen, der anderen Personen oder Unternehmen Lizenzen erteilen oder die Nutzung untersagen kann. Stock-Agenturen erwerben von Fotografen Nutzungsrechte und vermarkten diese weiter.
Rechtlich entscheidend ist dabei: Verstöße im eigenen Namen gerichtlich zu verfolgen setzt voraus, dass ein ausschließliches Nutzungsrecht vorliegt. Wer lediglich eine einfache Lizenz hält, dem muss der Urheber ausdrücklich das Recht zur Anspruchsdurchsetzung einräumen, sonst fehlt die sogenannte Aktivlegitimation. Ob eine Agentur tatsächlich über ausschließliche Rechte verfügt, ist für Außenstehende kaum zu beurteilen, da die zugrunde liegenden Verträge nicht öffentlich zugänglich sind. Meist ist das aber nicht der Fall – ein erheblicher Angriffspunkt für Abgemahnte.
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