Datenschutz & Sicherheit
„Wir waren die Einzigen, die bis zum Schluss gekämpft haben“
Seit Ende 2024 begannen Kreise und Städte in Baden-Württemberg, Bezahlkarten an Asylsuchende auszugeben – auch in anderen Teilen Deutschlands wurde das so praktiziert. Doch an einem Ort gab es bis zuletzt Gegenwehr: in Freiburg. Nun wurde auch die Universitätsstadt im Breisgau gezwungen, Geflüchtete auf die restriktiven Zahlungsinstrumente umzustellen. Doch die Stadt wehrt sich weiter.
Wir haben mit Ulrich von Kirchbach (SPD) gesprochen. Er ist Sozialbürgermeister in Freiburg und berichtet von den Gründen für die Ablehnung und den Problemen, die Bezahlkarten mit sich bringen.

netzpolitik.org: Herr von Kirchbach, warum ist Freiburg gezwungen, Bezahlkarten einzuführen, während beispielsweise Potsdam in Brandenburg die Ausgabe ohne Probleme verweigern kann?
Ulrich von Kirchbach: In Brandenburg haben die dortige Landesregierung und das Sozialministerium den Landkreisen und kreisfreien Städten freie Hand gegeben, ob sie Bezahlkarten einführen wollen oder nicht. Das hätte ich mir auch für Baden-Württemberg gewünscht, aber das Land ging einen anderen Weg. Es hat eine landeseinheitliche Einführung verfügt und Freiburg ist an diese Vorgaben gebunden.
Wir haben uns dagegen ausgesprochen, aber bekamen dann Ende 2025 eine Weisung und mussten das umsetzen. Ich habe nicht verstanden, warum Baden-Württemberg unter einer grün geführten Landesregierung die Zügel so anzieht. Es wurde auch zunächst gesagt, es würde Pilotgemeinden oder Pilotstädte geben – die gab es dann aber doch nicht.
netzpolitik.org: Hat Freiburg mittlerweile begonnen, Bezahlkarten auszugeben?
Ulrich von Kirchbach: Wir haben im Februar damit begonnen, die Bezahlkarte auszugeben. Da dies nicht automatisiert funktioniert, erfolgt die Ausgabe nach und nach. Wir vergeben fortlaufend persönliche Termine für die Ausgabe weiterer Bezahlkarten.
Dass bislang nur wenige Karten ausgegeben worden sind, das hat auch mit personellen Engpässen zu tun. Außerdem erfordert die Einführung der Bezahlkarte auch einige Anpassungen bei unseren IT-Systemen, die wir erst kompatibel machen mussten.
netzpolitik.org: Werden Sie trotz der Weisung des Landes weiter versuchen, sich gegen die Bezahlkarten zu wehren?
Ulrich von Kirchbach: Wir haben beim Land einen Antrag gestellt, dass die landesrechtlichen Vorgaben ausgesetzt werden. Das hatte der Freiburger Gemeinderat angeregt. Aber über unseren Antrag wurde bislang noch nicht entschieden.
netzpolitik.org: Haben Sie davon abgesehen noch Handlungsspielräume, etwa was die Obergrenze für Bargeld-Abhebungen angeht?
Ulrich von Kirchbach: Leider hat das Land auch hier einheitliche Vorgaben gemacht, eine Bargeldabhebung darf nur bis maximal 50 Euro im Monat möglich sein. Das heißt, wir haben leider so gut wie keinen Spielraum. Auch wenn mir bisher niemand erklären konnte, wie es genau zu diesem Betrag gekommen ist.
netzpolitik.org: Was war denn vor den Bezahlkarten der Verwaltungsprozess, um Asylbewerber:innen Leistungen auszuzahlen?
Ulrich von Kirchbach: Die Menschen bekamen das Geld auf ihr Konto überwiesen, wenn sie eines hatten. Neben den Geldleistungen gab es auch Direktleistungen, beispielsweise wenn Miete direkt überwiesen wurde.
Für diejenigen ohne Konto gab es Barauszahlungen oder einen Bargeldautomaten. Damit gab es keinerlei Probleme, außer dass der Automat mal ein, zwei Tage technische Probleme hatte. Ansonsten lief alles reibungslos.
Durch die Bezahlkarten kommt es nicht zu einem Bürokratieabbau, sondern im Gegenteil zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand: Es entstehen zusätzliche Schritte bei der Ausgabe, bei der Aufladung, bei den Einzelfallprüfungen, bei der Information der Betroffenen, bei der Klärung praktischer Probleme. Darauf habe ich bereits im Vorfeld öffentlich hingewiesen. Auch in anderen Kommunen wird von zusätzlichem und nicht von sinkendem Aufwand berichtet.
netzpolitik.org: War das der Hauptgrund für Freiburg, Bezahlkarten abzulehnen?
Ulrich von Kirchbach: Neben dem Verwaltungsaufwand sehen wir vor allem Nachteile bei der Integration. Durch die Bezahlkarten besteht die Gefahr, dass Menschen stigmatisiert werden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Was wir auch nicht verstanden haben, ist, dass auch Menschen auf Bezahlkarten umgestellt werden müssen, die schon länger in Deutschland sind. Das hat uns nicht eingeleuchtet.
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Für mich ist die Einführung reine Symbolpolitik. Dabei wäre es viel wichtiger, ob solche Dinge rechtssicher, praktikabel und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind.
netzpolitik.org: Ist Freiburg mit anderen Kommunen im Austausch, die ebenfalls keine Bezahlkarten wollen oder keine haben?
Ulrich von Kirchbach: Wir sind in Baden-Württemberg gut vernetzt, aber letztlich waren wir die Einzigen, die noch bis zum Schluss gekämpft haben.
In anderen Kommunen gab es auch Kritik, aber teilweise haben die Oberbürgermeister die Einführung vorangetrieben. Und bei uns war es eben so, dass sich sowohl der Oberbürgermeister als auch der Gemeinderat gegen die Bezahlkarten ausgesprochen haben.
In Baden-Württemberg gibt es jetzt erstmal keine Möglichkeit mehr, sich der Einführung zu entziehen, da diese nun durch Vorgaben und Weisungen durchgesetzt wird.
netzpolitik.org: Müsste man etwas auf Bundesebene ändern, um Bezahlkarten wieder abzuschaffen?
Ulrich von Kirchbach: Die Bundesvorgaben formulieren keinen Zwang, dass Bezahlkarten eingeführt werden müssen. Sondern sie geben Rahmenbedingungen, um das umsetzen zu können. Gleichzeitig ist den Ländern freie Hand gegeben worden. Daher haben wir nur die Möglichkeit, auf eine Änderung der landesrechtlichen Vorgaben hinzuwirken – und dafür setzen wir uns natürlich weiter ein.
Aber ich habe da ehrlich gesagt keine große Hoffnung, auch nicht bei der neuen grün-schwarzen Landesregierung, die von der Konstellation wohl die gleiche sein wird wie die vorherige.
Es könnten allerdings Betroffene klagen, wenn sie auf Bezahlkarten umgestellt werden und dann könnte ein Gericht prüfen, ob die Vorgaben vom Bundesgesetzgeber so intendiert waren, dass den kreisfreien Städten und Landkreisen kein Ermessensspielraum mehr gegeben wird. Da könnte es noch gerichtliche Entscheidungen geben.
Datenschutz & Sicherheit
CISA warnt vor Angriffen auf Wing FTP
IT-Verantwortliche, die zum Übertragen von Daten auf Wing FTP setzen, sollten sicherstellen, einen aktuellen Stand der Software einzusetzen. Auf eine Sicherheitslücke in veralteten Versionen laufen derzeit Angriffe im Internet.
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Davor warnt die US-amerikanische IT-Sicherheitsbehörde CISA. Sie hat die Schwachstelle in den „Known Exploited Vulnerabilities“-Katalog aufgenommen. Es handelt sich um eine Sicherheitslücke, die den lokalen Installationspfad der App offenbart, wenn Angreifer einen sehr langen Wert im UID-Cookie verwenden (CVE-2025-47813, CVSS4 5.3, Risiko „mittel“). Es ist unklar, wie Angreifer das konkret missbrauchen und in welchem Umfang. Derartige Informationen verrät die CISA nicht. Die Lücke liefert bösartigen Akteuren jedoch Informationen, mit denen sich der Missbrauch weiterer Schwachstellen bewerkstelligen lässt.
Die Sicherheitslücke wurde bereits Mitte vergangenen Jahres bekannt, zusammen mit einer Schwachstelle, die das Einschleusen von Schadcode aus dem Netz ermöglichte. Dazu war nicht einmal eine Anmeldung nötig (CVE-2025-47812, CVSS 10, Risiko „kritisch“). Im Juli vergangenen Jahres berichteten die IT-Forscher von Huntress, dass sie Angriffe auf diese Sicherheitslücke beobachtet haben.
Aktualisierte Software-Version
Die Schwachstellen betreffen Wing FTP vor der korrigierten Fassung 7.4.4, die seit vergangenem Mai verfügbar ist. Inzwischen ist sogar Version 8.1.2 von Wing FTP aktuell und steht auf der Download-Seite für Linux, macOS und Windows zum Herunterladen bereit. IT-Verantwortliche sollten auf diese Version migrieren, um gegebenenfalls weitere Sicherheitslücken zu stopfen und die Angriffsfläche zu reduzieren.
Datentransfer-Software steht derzeit bei Cyberkriminellen hoch im Kurs als Angriffsziel. Sie versuchen, über Schwachstellen in die IT von Unternehmen einzubrechen und Daten abzugreifen. In der Folge erpressen sie die Unternehmen dann: Bei Zahlung eines Lösegelds würden sie die Daten löschen; ohne Zahlung drohen sie, die Daten zu veröffentlichen. Die Cybergang Cl0p wurde etwa dadurch bekannt, dass sie eine Sicherheitslücke in der Datentransfer-Software MOVEit missbraucht hat, um in die IT hunderter Unternehmen einzubrechen und dort Daten zu kopieren.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
DoS-Attacken auf IBM SPSS Collaboration and Deployment Services möglich
Angreifer können Systeme mit IBM SPSS Collaboration and Deployment Services attackieren und unter anderem DoS-Zustände auslösen. Ansatzpunkte sind mehrere Sicherheitslücken in diversen Komponenten, die die Analyse- und Automationssoftware nutzt.
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Sicherheitsupdate installieren
Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, können Angreifer insgesamt neun Schwachstellen in js-yaml, minimatch und React Router ausnutzen. Davon sind fünf Lücken mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Daran können Angreifer etwa für DoS- (CVE-2026-26996) und XSS-Attacken (CVE-2026-21884) ansetzen. Bislang gibt es keine Berichte, dass die Lücken bereits ausgenutzt werden.
Admins sollten sicherstellen, dass die gegen die geschilderten Attacken gerüstete Version 9.0.0.0-IM-ScaDS-REPOSITORYSERVER-PSIRT-IF002 installiert ist.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Rekord an gemeldeten und gelöschten strafbaren Inhalten
Die Beschwerdestelle des eco, bei der man illegale und jugendgefährdende Inhalte im Internet melden kann, feiert dieses Jahr ihr dreißigjähriges Jubiläum. Sie ist fast so alt wie der Internetwirtschaftsverband eco selbst, der 1995 gegründet wurde und heute etwa eintausend Mitgliedsunternehmen hat. Der Verband nennt seine Meldestelle ein „Erfolgsmodell“.
Das beweisen die Zahlen, die heute im Jahresbericht der Meldungen vorgestellt wurden. Die Bilanz der eco-Meldestelle legt den Fokus auf die gemeldeten Missbrauchsdarstellungen von Kindern, die den weit überwiegenden Teil (93 Prozent) aller 51.359 eingegangenen Beschwerden betrafen. Der Betreiber der Beschwerdestelle arbeitet in der Bekämpfung dieser sogenannten CSAM-Inhalte permanent und aktiv mit Strafverfolgungsbehörden zusammen.
Ein neuer Höchststand von mehr als 30.000 rechtswidrigen Internetinhalten konnte aus dem Netz getilgt werden. Bei kinderpornographischen Inhalten berichtet eco von einer sehr hohen Gesamterfolgsquote von 99,51 Prozent. Im Inland wurde eine 100-Prozent-Erfolgsquote erreicht: Sämtliche der gemeldeten Inhalte mit Missbrauchsdarstellungen, die in Deutschland gehostet wurden, konnten entfernt werden.
CSAM
Wir berichten seit Jahren unter dem Stichwort CSAM (Child Sexual Abuse Material) über politische Vorhaben im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Unterstütze unsere Arbeit!
Jeder einzelne an die Meldestelle in Köln herangetragene Fall werde geprüft, berichtete Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Beschwerdestelle bei eco. Sind die gemeldeten Inhalte, etwa Bilder, Videos oder Texte, nach juristischer Prüfung strafbar, wird zum einen die schnelle Löschung beim Provider oder beim Plattformbetreiber in Angriff genommen und der Fall zum anderen den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gebracht.
Diesen doppelten Ansatz bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte betont Alexander Rabe, Geschäftsführer von eco, bei der Vorstellung des Jahresberichts. Denn „Internetsperren sind immer umgehbar“, daher gelte für eco der Grundsatz „löschen statt sperren“. Statt strafbare Inhalte nur zu blockieren, sollen die Dateien also direkt an ihrer Quelle aus dem Netz entfernt werden. Im Nachgang prüfen Mitarbeiter auch, ob die Inhalte wirklich verschwunden sind.
30.035 strafbare Inhalte
Nicht alle Meldungen, die bei eco zum Jugendmedienschutz eingingen, waren rechtswidrig. Nach rechtlicher Prüfung blieben insgesamt 30.035 Fälle als „berechtigte Beschwerden“, also betrafen strafbare Inhalte.

Das ist ein neuer Rekord an berechtigten Fällen. Zugleich wurden aber auch fast 42 Prozent der eingegangenen Meldungen nach der Prüfung als unberechtigt bewertet. Das ist dann der Fall, wenn der Inhalt rechtlich nicht relevant oder nicht prüfbar oder aber ein Duplikat ist, also bereits bekannt und zum Zeitpunkt der Meldung schon in Bearbeitung ist. Auch Meldungen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der eco-Beschwerdestelle fallen darunter.
Hinweise zumeist aus dem INHOPE-Netzwerk
Ein sehr großer Teil aller Hinweise kam im vergangenen Jahr über INHOPE, die internationale Dachorganisation der Beschwerdestellen von fünfzig Ländern. 24.400 Fälle sind über diese Partnerbeschwerdestellen an eco gemeldet worden.

Meldungen, die nicht aus dem INHOPE-Netzwerk stammen und nicht bei der Beschwerdebearbeitung selbst aufgedeckt wurden, kamen überwiegend von dem Online-Meldeformular des Internetverbands. Das bietet – auf Wunsch anonym – die Möglichkeit, auf Inhalte hinzuweisen, die der jeweilige Hinweisgeber als rechtswidrig einschätzt.
Auch die Möglichkeit, Meldungen per E-Mail einzureichen, kann genutzt werden. Sogar per Brief gingen in wenigen Fällen tatsächlich Hinweise ein. In 5.727 Fällen sind Beschwerden im vergangenen Jahr anonym eingereicht worden.
Manuelle Prüfung nötig
Seit vielen Jahren betont eco seine erfolgreiche Beschwerdestellenarbeit. Doch schnelle Löscherfolge können nicht durchweg erreicht werden. In Deutschland dauert es im Schnitt viereinhalb Tage, bis ein rechtswidriger Inhalt gelöscht ist. Das ist eine Summe aus der Zeit für Eingang und Prüfung der Meldung an Werktagen und der Reaktionszeit der betroffenen Provider.
Zunehmende Verschleierungsmethoden oder auch Massenhinweise seien herausfordernd, so Koch-Skiba. Das bedeute einen enormen Zeitaufwand. Es könne vorkommen, dass „zeitweise alle mit der Hinweisbearbeitung betrauten Mitarbeitenden der Beschwerdestelle“ Massenmeldungen über mehrere Werktage hinweg vollständig abarbeiten, erklärt eco gegenüber netzpolitik.org.
Im vergangenen Jahr seien diese Massenhinweise aber nicht ganz so umfänglich wie in früheren Jahren gewesen. Es seien diesmal nicht mehr als 2.500 URLs auf einmal gemeldet worden. Es gab jedoch in den Vorjahren auch Massenmeldungen mit URLs im fünfstelligen Bereich.
Eine manuelle Prüfung bei dieser Fülle an Meldungen, die manchmal also Hunderte oder gar Tausende einzelne Hinweise auf URLs enthalten, ist entsprechend zeitaufwendig. Allerdings erklärte eco gegenüber netzpolitik.org, dass eingehende Hinweise schon länger nicht mehr manuell erfasst werden müssen. Auch bei der Bearbeitung der Meldungen greife man auf „Automatisierungen und technische Unterstützung“ zurück.
Allerdings gilt: „Die inhaltliche Prüfung erfolgt jedoch weiterhin einzeln: Jeder gemeldete Inhalt wird […] gesichtet und bewertet.“ Das übernehmen nach wie vor die Menschen in der Meldestelle.
Eine Zunahme von KI-generierten Inhalten ist nicht zu verzeichnen, berichtet eco gegenüber netzpolitik.org. „Im Jahr 2025 lag ihr Anteil bei knapp einem Prozent.“ In Deutschland dürften auch fiktive Darstellungen von sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen gegen Kinder und Jugendliche nicht verbreitet werden. Für die Arbeit der Beschwerdestelle und deren juristische Bewertung machten daher generierte Inhalte keinen entscheidenden Unterschied.
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