Künstliche Intelligenz
YouTube gewinnt Rechtsstreit: Überwachungspflicht hat Grenzen
Ein US-Berufungsgericht in Atlanta hat die Haftungsprivilegien von Online-Portalen mit nutzergenerierten Inhalten gestärkt. Im Fall Athos Overseas Limited gegen YouTube hat der US Court of Appeals for the Eleventh Circuit konkret die Anforderungen an den „Safe Harbor“-Schutz im Sinne der US-Copyright-Gesetzgebung präzisiert und die Position von Plattform-Betreibern gefestigt.
Weiterlesen nach der Anzeige
In dem Rechtsstreit warf Athos als Inhaber der Rechte an zahlreichen mexikanischen und lateinamerikanischen Filmklassikern YouTube vor, nicht genug gegen illegale Kopien auf dem Videoportal zu unternehmen. Zwar löschte der Betreiber Inhalte, für die Athos Löschanfragen stellte. Doch der Kläger führte ins Feld, dass YouTube durch diese Hinweise und die vorhandenen Filtertechnologien wie die fehleranfällige Lösung Content ID zwangsläufig Kenntnis von weiteren, ähnlichen Urheberrechtsverletzungen haben müsse.
Das Gericht wies diese Argumentation in seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 7. Januar zurück und bestätigte, dass YouTube weiterhin den Schutz des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) genießt (Fallnr.: 23-13156). Die Entscheidung dreht sich primär um den Schutzstatus, der Plattformen vor Schadensersatzforderungen bewahrt, solange sie nach Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung zügig handeln.
Keine allgemeine Überwachungspflicht
Athos versuchte nachzuweisen, dass YouTube entweder tatsächliche Kenntnis von den Verstößen hatte oder zumindest Alarmsignale hätte erkennen müssen. Besonders die Filterwerkzeuge standen im Fokus: Athos behauptete, die Google-Tochter könne durch den Abgleich digitaler Fingerabdrücke (Hashes) automatisch alle Kopien eines Films identifizieren. Sie müsse diese daher auch ohne explizite Aufforderung löschen.
Die Berufungsinstanz folgte dieser Sichtweise nicht und stellte fest, dass die bloße Existenz von Filtertechnologien keine allgemeine Überwachungspflicht begründet. YouTube konnte überzeugend darlegen, dass Instrumente wie Content ID nicht vollautomatisch über die Rechtmäßigkeit eines Videos entscheiden können. Ein technischer Treffer bedeutet nicht zwangsläufig eine Copyright-Verletzung. Dem Richterspruch zufolge könnten Ausnahmen wie das Zitatrecht oder Lizenzen vorliegen, die eine rechtliche Prüfung erforderten. Da YouTube diese juristische Einzelfallprüfung nicht für Millionen von Uploads leisten könne, müssten Rechteinhaber weiterhin konkrete Verstöße melden.
Zudem stellte das Gericht klar, dass für den Verlust des Haftungsprivilegs eine Kenntnis von spezifischen Rechtsverletzungen vorliegen muss. Eine vage, allgemeine Wahrnehmung, dass auf einer Plattform auch urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis geteilt werden, reicht nicht aus, um den Betreiber haftbar zu machen. Damit bleibt laut dem Fachblog The IPKat das Gleichgewicht gewahrt, das der US-Gesetzgeber mit dem DMCA beabsichtigt habe: Plattformen sollen innovative Dienste anbieten können, ohne durch immense Kosten für eine lückenlose Vorab-Überwachung in ihrer Existenz bedroht zu werden.
EU-Rechtslage führt zu Upload-Filtern
Weiterlesen nach der Anzeige
Für Rechteinhaber bedeutet die Ansage, dass sie das „Whack-A-Mole-Spiel“ – das mühsame Melden jeder einzelnen Kopie – in den USA nach wie vor durchziehen müssen, sofern sie nicht die von den Plattformen angebotenen Management-Tools nutzen. Athos hatte die Nutzung von Content ID aufgrund der Vertragsbedingungen abgelehnt und stattdessen eine Anwaltskanzlei mit der manuellen Suche beauftragt. Die Richter heben hervor, dass ein solches Vorgehen die Beweislast für eine vermeintliche Untätigkeit der Plattform nicht auf den Betreiber verschieben kann.
In der EU ist die Rechtslage strenger. Während YouTube in den USA nach dem DMCA primär erst nach einem konkreten Hinweis reagieren muss („Notice-and-Takedown“), sieht die EU-Urheberrechtsrichtlinie eine direktere Verantwortlichkeit vor. Prinzipiell gelten große Plattformen damit rechtlich selbst als „Nutzer“ der Inhalte.
Sie sind also grundsätzlich verpflichtet, Lizenzen für die hochgeladenen Werke zu erwerben. Können sie keine vorweisen, haften sie in der Regel für Urheberrechtsverletzungen. Ausnahme: Sie können „bestmögliche Anstrengungen“ nachweisen, um die Verfügbarkeit geschützter Inhalte zu verhindern. In der Praxis führt dies in der EU fast unweigerlich zum Einsatz von Upload-Filtern. Die Betreiber wollen damit proaktiv verhindern, dass bereits gemeldete Werke erneut hochgeladen werden.
(mki)
Künstliche Intelligenz
AMD Ryzen AI Embedded P100: x86-CPU mit NPU für Edge- und Physical-AI
AMDs Prozessorbaureihe Ryzen AI Embedded P100 ähnelt der Mobil-CPU-Familie Ryzen AI 400, zielt aber auf Embedded Systems. Sie kombiniert Allzweck-x86-Prozessorkerne (Zen 5) mit einer relativ starken integrierten Grafikeinheit (IGP), einer Neural Processing Unit (NPU) mit 50 Tops sowie großem DDR5- oder LPDDR5X-Hauptspeicher. Dazu kommen leistungsfähige I/O-Schnittstellen wie PCI Express 4.0, USB4/Thunderbolt 4 und Displayport beziehungsweise HDMI für bis zu vier 4K-Displays oder zweimal 8K/120 Hz.
Weiterlesen nach der Anzeige
Systeme in Anmarsch
Auf der Fachmesse Embedded World 2026 in Nürnberg zeigen laut AMD mehrere Partnerfirmen Mainboards und Rechenmodule mit Ryzen AI Embedded P100, etwa Congatec, Kontron und Advantech. Die Messe findet vom 10. bis 12. März statt. Die Prozessoren eignen sich für Anwendungen wie bildgebende Medizintechnik, Robotik, selbstfahrende Transportsysteme (Physical AI) sowie Steuerungs- und Überwachungsrechner mit KI-Funktionen. Letztere nennt der Branchenjargon oft auch Edge AI. Die Embedded-Prozessoren von AMD stecken wegen ihrer relativ starken GPU und vielen Display-Ausgängen auch in zahlreichen Spielautomaten.
Nicht alle Varianten des Ryzen AI Embedded P100 sind bereits lieferbar, bei manchen startet die Produktion erst im dritten Quartal. Die Ryzen AI Embedded P100 mit vier oder sechs CPU-Kernen hatte AMD bereits im Januar angekündigt. Wirklich neu sind jetzt die Versionen mit 8, 10 oder 12 Kernen.

Prozessoren der Baureihe AMD Ryzen AI Embedded P100 haben bis zu 12 CPU-Kerne. Grafikseitig gibt es den Vollausbau mit 16 Compute Units beziehungsweise acht Work Group Processors (WGPs). Das entspricht 1024 Shadern.
(Bild: AMD)
Kernmischung
Bisher spezifiziert AMD nicht die genauen Mischungen aus Zen-5- und Zen-5c-Kernen in den einzelnen Ryzen AI Embedded P100. Die Ryzen AI 400 haben maximal vier Zen-5-Kerne, die restlichen sind vom Typ Zen 5c.
Im zweiten Halbjahr will AMD den Ryzen AI Embedded X100 mit bis zu 16 Zen-5-Prozessorkernen nachschieben. Der Ryzen AI Embedded P100 konkurriert mit Embedded-Versionen des Intel Core Ultra 300 „Panther Lake“.
Weiterlesen nach der Anzeige
| Embedded-Prozessoren AMD Ryzen AI Embedded P100 | |||||||
| Prozessor | CPU-Kerne | Turbo-Takt | L3-Cache | NPU |
10GE-MAC mit TSN |
TDP | Temperatur-Bereich |
| Ryzen AI P185 | 12 | 5,1 GHz | 24 MByte | 50 Tops | – | 28 W* | 0 – 105 °C |
| Ryzen AI P185i | 12 | 5,1 GHz | 24 MByte | 50 Tops | – | 28 W* | -40 – 105 °C |
| Ryzen AI P174 | 10 | 5,0 GHz | 24 MByte | 50 Tops | – | 28 W* | 0 – 105 °C |
| Ryzen AI P174i | 10 | 5,0 GHz | 24 MByte | 50 Tops | – | 28 W* | -40 – 105 °C |
| Ryzen AI P164 | 8 | 5,0 GHz | 16 MByte | 50 Tops | – | 28 W* | 0 – 105 °C |
| Ryzen AI P164i | 8 | 5,0 GHz | 16 MByte | 50 Tops | – | 28 W* | -40 – 105 °C |
| Ryzen AI P132 | 6 | 4,5 GHz | 8 MByte | 50 Tops | 2 | 28 W* | 0 – 105 °C |
| Ryzen AI P132i | 6 | 4,5 GHz | 8 MByte | 50 Tops | 2 | 28 W* | -40 – 105 °C |
| Ryzen AI P132a | 6 | 3,65 GHz | 8 MByte | 50 Tops | 2 | 45 W** | -40 – 105 °C |
| Ryzen AI P121 | 4 | 4,4 GHz | 8 MByte | 30 Tops | 2 | 28 W* | 0 – 105 °C |
| Ryzen AI P121i | 4 | 4,4 GHz | 8 MByte | 30 Tops | 2 | 28 W* | -40 – 105 °C |
| Ryzen AI P121a | 4 | 3,65 GHz | 8 MByte | 30 Tops | 2 | 28 W* | -40 – 105 °C |
| i-Versionen: Indfustrie-Temperaturbereich, a-Versionen: Automotive, AEC-Q100 | |||||||
| * configurable TDP (cTDP) von 15 bis 45 Watt; P122a: 15 – 30 W, ** P132a: 25 – 45 W | |||||||
(ciw)
Künstliche Intelligenz
Social Media: Erster Bundesstaat in Indien plant ein Verbot für Kinder
Im südindischen Bundesstaat Karnataka soll es erstmals in ganze Indien ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige geben. Siddaramaiah, der Regierungschef des Bundesstaates hat dies am vergangenen Freitag in seiner jährlichen Haushaltsrede angekündigt, berichtet Reuters. Wann das Verbot in Kraft treten soll, sei bisher noch nicht bekannt. Auch wie genau das Verbot durchgeführt werden soll, erläutert Reuters nicht.
Weiterlesen nach der Anzeige
Das erklärte Ziel sei es, Kinder vor negativen Effekten der Smartphone-Nutzung zu schützen. Fast ein Viertel der 67,7 Millionen Bewohnerinnen und Bewohner Karnatakas fielen in diese Altersgruppe. Besonders Bengaluru, die Hauptstadt des Bundesstaates, gilt als weltweiter Tech-Knotenpunkt mit Standorten von Apple, Microsoft, Google und Amazon.
In Indien gehen laut Marktforschern über eine Milliarde Menschen online. Es ist damit eines der größten Länder für Social Media. Ebenso viele indische Nutzer hat etwa Meta kombiniert bei Facebook, Instagram, aber auch Whatsapp. Metas technischer Direktor Andrew Bosworth bestätigte jüngst erneut, dass die meisten Nutzer von Meta-Diensten in Indien leben.
Auch in benachbarten Bundesstaaten würde man über ähnliche Verbote nachdenken, so Reuters. The Indian Express berichtete vergangenen Sonntag unter Berufung auf Regierungsquellen zudem, dass sich die Regierung der Republik Indien über abgestufte Altersrestriktionen in sozialen Medien berate.
Altersgrenzen nicht nur in Indien
Altersgrenzen für die Social-Media-Nutzung werden aktuell auch in Deutschland diskutiert. Erst im Februar hat der CDU-Bundesparteitag beschlossen, dass die Regierung eine Altersgrenze von 14 Jahren für soziale Medien auf den Weg bringen soll. Auch die SPD hatte zuvor ein Social-Media-Verbot bis zum 14. Lebensjahr gefordert.
Schon im Dezember des vergangenen Jahres ist in Australien ein Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Kraft getreten. Im Zuge dessen wurde der Zugriff zu etwa 4,7 Millionen Social-Media-Accounts gesperrt. Ähnliche Regelungen sind unter anderem auch in Großbritannien, Frankreich und Griechenland geplant.
Weiterlesen nach der Anzeige
(mho)
Künstliche Intelligenz
Trend für Industrie und Haushalt: Digitale Sicherungen und FI-Schutzschalter
Die Fachmesse Light + Building 2026 positioniert sich als Weltleitmesse für Licht und Gebäudetechnik und zieht Architekten, Lichtesigner, Elektriker, Planer und Smart-Home-Integratoren gleichermaßen auf das Frankfurter Messegelände. Unter den Ausstellern sind auch die großen Hersteller für Elektroinstallationsmaterial und viele haben Produktneuvorstellungen dabei. Ein Trend an vielen Ständen: Die neue Generation von Leitungsschutzschaltern (umgangssprachlich Sicherungsautomaten), RCDs (auch bekannt als FI-Schutzschalter) und anderen Schutzvorrichtungen ist mit Digitaltechnik ausgestattet und aus der Ferne überwach- und steuerbar.
Weiterlesen nach der Anzeige
An Privat- und Firmenkunden gleichermaßen richtet sich Smart-Home-Hersteller Shelly mit seinen vernetzten Sicherungsautomaten, die nach Aussagen am Stand gegen Mai 2026 in Deutschland verfügbar sein sollten. Die Modellreihe Pro CB hat WLAN und LAN verbaut, wird 1-, 2-, 3- und 4-polig angeboten und kann aus der Ferne ein- und ausgeschaltet werden. Löst der Automat wegen Überlast oder Kurzschluss aus, muss aber aus Sicherheitsgründen ein Mensch vor Ort den Schalter umlegen – kann sich aber beispielsweise eine Alarmnachricht einrichten, um vom Problem frühzeitig zu erfahren.
Die Pro-CB-Reihe ist eher für Gewerbeimmobilien gedacht. Mehr an Privatkunden richtet sich die Reihe MCB. Das sind einphasige Automaten, die entweder per Bluetooth und Zigbee oder per Z-Wave mit der Außenwelt kommunizieren. Anders als die Pro-CB-Modelle können diese auch den Energiefluss überwachen. Weil sie Energiefluss in beide Richtungen erkennen, eignen sie sich auch zum Überwachen von Erzeugungsanlagen, also beispielsweise fürs Balkonkraftwerk.

Shelly steigt ein ins Geschäft mit vernetzten Sicherungsautomaten, die man aus der Ferne steuern und überwachen kann. Eine Produktlinie ist für Gewerbeimmobilien gedacht, eine andere für Privathaushalte.
(Bild: Jan Mahn / heise medien)
Wer Energiefluss messen und überwachen möchte, wird auch bei Eaton fündig. Der Hersteller hatte Prototypen von kompakten Quadern mit einem oder 3 Löchern dabei, die auf einem Leitungsschutzschalter Platz finden. Durch die Löcher werden die Leiter geführt, dann kann berührungslos der Strom gemessen werden. Die Daten funken die Eaton-Quader an eine Auswertungseinheit für die Hutschienenmontage, von dort gelangen sie zum Beispiel in eine Visualisierung. Ähnliche Hardware gibt es bereits von Schneider Electric auf dem Markt, der Hersteller setzt für die Datenauswertung auf das Protokoll Modbus. Anwendungsgebiete für solche Messgeräte gibt es sowohl in der Industrie als auch im Privathaushalt – um zum Beispiel zu überwachen, wie viel Energie die Waschmaschine beansprucht.

Eaton entwickelt Strommessaufsätze für einen oder mehrere Leiter, die Messdaten an eine Auswertungseinheit verschicken.
(Bild: Jan Mahn / heise medien)
Parametrierbar für die Industrie
Weiterlesen nach der Anzeige
Klar eine industrielle Zielgruppe spricht Hager mit einem neuen Produkt an: Der Elektrotechnikhersteller hat Prototypen neuer Sicherungsautomaten mit zur Messe gebracht, die vielleicht noch 2026 auf den Markt kommen sollen – wenn bis dahin alle Zertifizierungen abgeschlossen sind, wie man vor Ort erklärt. Weil sie digital abschalten, muss die Zuverlässigkeit der Auslösung erst bewiesen werden. Die Automaten mit zwei Teilungseinheiten Breite haben ein Display, das ihre Parameter anzeigt. Die Besonderheit: Der Mitarbeiter am Stand konnte, verbunden per Bluetooth, Parameter wie die Auslösecharakteristik ändern und aus der Ferne schalten. Auf Wunsch kann der Automat wie ein RCD auf Fehlerströme reagieren oder als Brandschutzschalter arbeiten, der Lichtbögen erkennt und frühzeitig auslöst. Ob das marktreife Produkt wirklich Bluetooth oder eine andere als Schnittestelle bekommt, sei noch nicht in Stein gemeißelt, erfuhren wir am Stand.

Hager zeigt, wohin die Reise bei Leitungsschutzschaltern und RCDs gehen kann. Die am Stand gezeigten Prototypen ließen sich per Bluetooth konfigurieren. Ein C16-Automat wird dann beispielsweise per Software zu einem mit der Auslösecharakteristik C20. Außerdem erkennt er Fehlerströme und Lichtbögen.
(Bild: Jan Mahn / heise medien)
Auch Siemens hat sich Gedanken gemacht, wie man klassische Schutzvorrichtungen weiterentwickeln kann. Bereits länger auf dem Markt sind Fernantriebe namens RCA, die neben einem RCD positioniert werden und den Hebel motorisch wieder umlegen können. Außerdem können die Fernebedieneinheiten automatische RCD-Tests durchführen und die Ergebnisse auch direkt protokollieren und per Netzwerk versenden. Das spart Arbeit besonders in Umgebungen, in denen eine werktägliche Prüfung und Dokumentation vorgeschrieben ist.

Neu im Siemens-Sortiment ist ein vierpoliges ECPD.
(Bild: Jan Mahn / heise medien)
Die nächste Evolutionsstufe heißt bei Siemens EPCD, Electronic Circuit Protection Device und funktioniert ähnlich wie die Prototypen bei hager. Die elektronischen Schutzschaltgeräte schalten elektronisch und nicht elektromechanisch ab, Schutzfunktionen und Verhalten sind parametrierbar. Auch automatische Tests mit Protokollen sind möglich. Parametrierbar ist zum Beispiel eine Differenzstromerkennung, die bei einem Fehlerstrom aber anders als ein RCD nicht direkt auslöst und abschaltet. Typischer Einsatzbereich sind hochverfügbare Rechenzentren. Kommt es zu einem Fehlerstrom, also einem Abfluss von Strom über Gehäuse und PE-Leiter, kann zum Beispiel über einen Schaltkontakt am EPCD eine Warnanlage aktiviert werden – die geschulten Admins wissen dann, dass sie bis zur Behebung des Problems die Finger vom Serverschrank lassen müssen. Ein weiterer Vorteil elektronischer Schutzschaltgeräte: Die Schaltung ist in der Lage, hohe Anläufströme von Kurzschlüssen zu unterscheiden und somit Fehlauslösungen zu vermeiden. Auf der Messe hatte Siemens ein neues dreiphasiges EPCD dabei, das ganz frisch auf dem Markt ist.
Hausautomation
Neben vernetzten Schutzvorrichtungen zeigen die Hersteller auf der Messe Haus-, Industrie- und Spezialbeleuchtung in allen Preisklassen – von billigen Deckenleuchten bis zu Designerstücken für gehobene Ansprüche. Der andere Schwerpunkt heißt klassisch Hausautomation oder modern Smart Home. Das in Europa verbreitete Protokoll KNX und das große Herstellerökosystem dominiert klar die Messehallen. Hin und wieder spielen auch Matter und Thread eine Rolle.
Neu im Geschäft mit Matter ist der deutsche Industriekomponenten- und Verbindungstechnikhersteller Wago. Der hat eine Home-Automation-Produktreihe mit kleinen Relaiskistchen aufgelegt, die Platz hinter Schaltern und Steckdosen finden sollen. Die kommunizieren entweder per Thread oder WLAN, sind im Matter-Universum zu Hause und zum Beispiel in einem Zuhause mit Apple Home schnell eingerichtet. Wie bei Wago nicht anders zu erwarten, haben sie keine Schraub- sondern Hebelklemmen für die Leiter. Ab Mai sollen die Geräte auf dem Markt ankommen.
Die Light + Building läuft noch bis zum 13. März auf dem Frankfurter Messegelände.
(jam)
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Social Mediavor 4 WochenCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Social Mediavor 1 WocheCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Wochen
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenKommentar: Anthropic verschenkt MCP – mit fragwürdigen Hintertüren
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenDigital Health: „Den meisten ist nicht klar, wie existenziell IT‑Sicherheit ist“
-
Social Mediavor 3 MonatenDie meistgehörten Gastfolgen 2025 im Feed & Fudder Podcast – Social Media, Recruiting und Karriere-Insights
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenEMEC vereint Gezeitenkraft, Batteriespeicher und H₂-Produktion in einer Anlage
