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Künstliche Intelligenz

39C3: Wie sich international sicher auf klinischen Daten rechnen lässt


Mit der elektronischen Patientenakte, Medizinregistern und weiteren Quellen sollen große Mengen sensibler Gesundheitsdaten für die Forschung nutzbar gemacht werden. Dafür entsteht auf nationaler Ebene das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dessen Daten perspektivisch Teil des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) werden.

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Gleichzeitig zeigt sich immer mehr, dass klassische Schutzmechanismen wie Pseudonymisierung, Anonymisierung oder reine Aggregation nicht ausreichen: Selbst aus veröffentlichten Statistiken lassen sich unter Umständen individuelle Gesundheitsinformationen rekonstruieren.

Eine alternative Herangehensweise beschreibt eine in npj Digital Medicine veröffentlichte Studie: Unter dem Titel „Privacy-friendly evaluation of patient data with secure multiparty computation in a European pilot study“ haben Forschende erstmals Patientendaten einer klinischen Studie mithilfe von Secure Multiparty Computation (SMPC) länderübergreifend ausgewertet – ohne die Daten zwischen den beteiligten Einrichtungen auszutauschen.

Die Studie wurde am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU München) und am Policlinico Universitario Fondazione Agostino Gemelli in Rom durchgeführt. Insgesamt flossen die Daten von 48 Krebspatientinnen und ‑patienten ein, die wegen Metastasen der Nebenniere mit gezielter, hoch dosierter Strahlung behandelt wurden. Jeweils 24 Datensätze blieben physisch in München und Rom; für die gemeinsame Analyse wurden sie verschlüsselt in eine Secure‑Multiparty‑Computing‑Umgebung eingebracht. Weder die beteiligten Kliniken noch die auswertenden Forschenden konnten die Rohdaten der jeweils anderen Seite einsehen – sichtbar wurden ausschließlich die gemeinsam berechneten Ergebnisse.

Neben den medizinischen Resultaten – hohem lokalem Tumorkontrollgrad, geringer Toxizität und einer medianen Gesamtüberlebenszeit von 19 Monaten – steht vorwiegend der methodische Nachweis im Mittelpunkt: Die Studie zeigt, dass grenzüberschreitende klinische Forschung im europäischen Rechtsrahmen möglich ist, ohne sensible Patientendaten zentral zu sammeln oder weiterzugeben. Der organisatorische und rechtliche Aufwand war hoch, die eigentlichen Berechnungen dagegen schnell und effizient.


Hendrik Ballhausen

Hendrik Ballhausen

Hendrik ist Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München und leitet dort das Forschungsdekanat der Medizinischen Fakultät.

(Bild: Ballhausen)

Dass das Thema nicht nur die Medizin, sondern auch die Tech‑ und Zivilgesellschaft interessiert, zeigt sich auch daran, dass Hendrik Ballhausen von der LMU München den Ansatz der Secure Multiparty Computation auf dem 39. Chaos Communication Congress (39C3) vorgestellt hat. Wir haben mit ihm über die Studie gesprochen und darüber, warum Secure Multiparty Computation eine Antwort auf aktuelle Datenschutzdebatten sein kann.

Datenschutz im Gesundheitswesen wird viel diskutiert – gerade jetzt mit Blick auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum und den sich damit ansammelnden besonders schützenswerten Daten. Warum ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Ihre Studie auf dem 39C3 vorzustellen?

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Der Trend geht dahin, große, zentralisierte Datenbanken aufzubauen. Das zu fordern ist sehr attraktiv für Wissenschaft, Politik und Wirtschaft. Es gibt aber auch Nachteile: große Datenbanken werden leicht zum Ziel für Angriffe, und sie verschieben das Gleichgewicht weg von denen, denen wir die Daten verdanken: Patient:innen und Wissenschaftler:innen. Wir wollen einen alternativen Ansatz zeigen: Kooperation und Forschung sind auch möglich, ohne Daten zu teilen. Das dient nicht nur dem Datenschutz, sondern ist auch ein Stück gelebter Föderalismus und macht unsere Infrastrukturen resilienter.

Wir haben erstmals eine klinische Studie über europäische Grenzen hinweg – zwischen München und Rom – gemeinsam ausgewertet, ohne dass eine Seite die Daten der anderen gesehen hat. Die Berechnungen liefen verschlüsselt über eine Secure‑Multiparty‑Computing‑Umgebung. Nach einem Pilotversuch in Deutschland in 2019 ist das nun der erste Einsatz dieser Technik im Europäischen Gesundheitsdatenraum.

Kritiker sagen oft: Datenschutz bremst Forschung aus. Stimmt das?

Das hören wir oft. Aber die Konsequenz kann nicht sein, dass der Datenschutz weg muss. Mit unserem Ansatz zeigen wir ja gerade: es geht beides. Und es gibt sogar Situationen, in denen Kooperation überhaupt erst möglich wird, wenn Schutzinteressen gewahrt bleiben.

In der Praxis war der technische Mehraufwand überschaubar. Zeit gekostet haben Verträge, Ethikvoten und Dokumentation. Die wären auch bei klassischem Datenaustausch nötig gewesen. Der technische Mehraufwand ist also geringer, als viele denken.

Es wird immer wieder gewarnt, dass selbst anonymisierte oder aggregierte Daten rekonstruierbar sein können. Wie ordnen Sie das ein?

Diese Warnungen sind primär bei sehr geringen Fallzahlen berechtigt, etwa bei seltenen Erkrankungen. SMPC geht einen anderen Weg: Die Daten werden gar nicht erst zusammengeführt. Es gibt keinen Punkt, an dem jemand einen vollständigen Datensatz sehen kann – nicht einmal die Forschenden.

Welche Rolle spielt dabei die Kontrolle durch die Datenhalter?

Eine sehr große. Bei SMPC müssen die Datenhalter – Kliniken oder perspektivisch auch Patienten – aktiv zustimmen, wenn eine neue Auswertung stattfinden soll. Es ist technisch unmöglich, die Daten „einfach weiterzuverwenden“. Wer nicht mehr mitmacht, dessen Daten sind raus. Das stärkt die Selbstbestimmung enorm. Wir wollen damit die Rolle der Akteure im System neu definieren – weg von passiven Datenlieferanten hin zu aktiven Teilnehmer:innen. Heute sind das die Universitätskliniken, die ihre Rolle verteidigen müssen. Morgen können das Bürgerinnen und Bürger sein, die im Sinne des Citizen Science selbst bestimmen werden, wem sie welche Daten zu welchem Zweck zur Verfügung stellen.

Ist das ein Modell für den EHDS oder das Forschungsdatenzentrum Gesundheit?

Zumindest ein möglicher Baustein. Aktuell setzt man dort stark auf zentrale Datenhaltung und Anonymisierung. Unser Ansatz zeigt, dass man auch dezentral forschen kann – datensparsam und DSGVO‑konform. Gerade bei seltenen Erkrankungen oder besonders sensiblen Daten könnte das sehr relevant werden. Und letztlich ist das auch im Sinne der Politik – heute entstehen die Daten in Krankenhäusern und „gehören“ staatlichen Einrichtungen. Aber wir müssen ein Angebot machen, wie man in Zukunft mit Daten umgeht, die wir sonst gar nicht zu sehen bekommen – Daten von Wearables beispielsweise. Die bekommen wir nur, wenn wir auf Augenhöhe agieren und Vertrauen schaffen.

Warum hat sich das noch nicht durchgesetzt?

Das Verfahren gilt unter Fachleuten als besonders sicher und mächtig – mathematische Sicherheits- und Vollständigkeitsbeweise gibt es schon seit den 1980ern. Aber auch als besonders komplex und schwierig in der Praxis umzusetzen. Zugänglichkeit für Nichtexperten ist definitiv ein Thema, das wir im Projekt adressiert haben. Davon abgesehen gibt es inzwischen sehr gute praxistaugliche Software-Lösungen.

Alles, was es braucht, ist ein Use Case, bei dem die Vorteile überwiegen – wie hier in der klinischen Forschung mit sensiblen Patientendaten. Wir haben bewusst auf eine etablierte Industrielösung gesetzt und dafür eine Middleware entwickelt, damit auch medizinische Forschende ohne Kryptografie‑Expertise damit arbeiten können.

Wie geht es jetzt weiter?

Wir haben gezeigt, dass es technisch und organisatorisch funktioniert. Gern bringen wir diese Expertise ein. Ob und wie das weitergeht, hängt vor allem vom politischen Willen ab. Moderner Datenschutz, made in Germany und medizinische Forschung sind kein Widerspruch.


(mack)



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„Bethesda Pinball“: Klassische Flipper-Tische erreichen Virtual Reality


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Die ungarischen Zen Studios, bekannt für die Flipper-Plattformen „Pinball FX“, „Pinball M“ und „Zen Pinball World“, bringen die aus „Bethesda Pinball“ bekannten Flipper-Tische als DLC-Pack für ihre Plattformen sowie das 2025 erschienene „Pinball FX VR“ auf Meta Quest heraus.

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Der DLC enthält „Fallout Pinball“, „Doom Pinball“ und „Sykrim Pinball“. Jeder Flipper-Tisch greift typische Schauplätze, Figuren und Spielmechaniken der Vorlage auf und übersetzt sie in ein missionsbasiertes Flipper-Erlebnis.

„Fallout Pinball“ führt ins postnukleare Commonwealth, schreibt Zen Studio. Spieler schließen sich Fraktionen an, erfüllen Aufträge und verbessern ihren Charakter. V.A.T.S. verstärkt Angriffe auf Mutanten und Raider, während ikonische Waffen wie der Fat Man für besonders punkteträchtige Momente sorgen. Begleiter, Levelaufstiege und sammelbare Extras sind ebenfalls integriert.

In „Doom Pinball“ führt der Weg auf die von Dämonen überrannte UAC-Marsbasis. Spieler schalten verschiedene Waffen frei und setzen sie situativ ein, darunter auch die legendäre BFG. Ein Deathmatch-Multiball erhöht Tempo und Punktzahl, während Power-ups direkt ins Spielgeschehen eingreifen. Im Finale wartet das Duell mit dem Cyberdemon.

„Skyrim Pinball“ schließlich stellt elf Hauptquests in den Mittelpunkt, die zum Drachen und Endgegner Alduin führen. Neben klassischen Missionszielen gibt es Minispiele wie Schlossknacken sowie ein zufällig generiertes Höhlen-Minispielfeld. Spieler erkunden Himmelsrand, sammeln Beute und entwickeln ihren Charakter, so Zen Studios.

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Das DLC-Pack erscheint für „Pinball FX“ und „Pinball M“ auf PC und Konsolen, für „Zen Pinball World“ auf iOS und Android sowie für „Pinball FX VR“ auf Meta Quest. Letztere Variante versetzt Spieler in eine immersive Spielhalle mit interaktiven Objekten, Minispielen und einem Kampagnenmodus mit freischaltbaren Belohnungen. Optional lassen sich die Flipper-Tische per Mixed-Reality-Modus auch im eigenen Wohnzimmer platzieren.

Wer „Bethesda Pinball“ in „Pinball FX“ kauft, erhält es automatisch auch für „Pinball M“ und umgekehrt, sofern man beide Spiele auf derselben Plattform nutzt, etwa Playstation, Xbox oder Nintendo Switch.


Update

12.02.2026,

23:19

Uhr

Eine frühere Version dieses Artikels suggerierte, dass die Flipper-Tische zum ersten Mal erscheinen. Tatsächlich wurden sie als DLC-Paket neu aufgelegt. Der Fehler wurde berichtigt.


(tobe)



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Aus für Websperren: Gericht kippt Sperrverfügung gegen Pornhub & Co.


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In den langjährigen juristischen Auseinandersetzungen um Netzsperren gegen pornografische Angebote hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteile gefällt, die die bisherige Praxis der deutschen Medienaufsicht infrage stellen. Mit jetzt publik gemachten Entscheidungen vom 13. Januar kippte das Gericht die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz im April 2024 angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Websites der Aylo-Gruppe (Az.: 5 K 475/24.NW und andere).

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Damit gaben die Richter den Klagen des Internetanbieters 1&1 sowie der Aylo-Gruppe (früher Mindgeek), zu der Schwergewichte wie Pornhub und YouPorn gehören, in vollem Umfang statt. Die Medienwächter meinten, dass die Plattformen ohne ausreichende Altersverifikationssysteme gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verstießen. Doch die Neustädter Richter sehen darin einen europarechtlich unzulässigen nationalen Alleingang.

Der grundlegende Hebel für diese Urteile ist der Digital Services Act (DSA) der EU. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte klar, dass es für den Jugendmedienschutz im Internet nun ein einheitliches, vollharmonisiertes Regelwerk auf EU-Ebene gibt, das nationale Sondervorschriften weitgehend verdrängt. Da der DSA bereits umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz Minderjähriger vorsieht, fehle es den deutschen Behörden an einer Ermächtigungsgrundlage, um auf Basis des JMStV gegen Anbieter im EU-Ausland vorzugehen. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts führt dazu, dass die Instrumente der Landesmedienanstalten in einer digitalen Welt ohne Binnengrenzen in dieser Sache stumpf geworden sind.

Ein weiterer Pfeiler der Urteilsbegründung ist das Herkunftslandprinzip. Es besagt, dass Anbieter digitaler Dienste grundsätzlich nur den Gesetzen des Mitgliedstaates unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben – in diesem Fall Zypern. Zwar erlaubt das EU-Recht Abweichungen unter engen Voraussetzungen, doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden dafür zuletzt erhöht. Die Richter in Neustadt betonten, dass pauschale, abstrakt-generelle Gesetze wie der JMStV nicht ausreichen, um den freien Dienstleistungsverkehr einzuschränken. Besonders deutlich wird dieser Kompetenzwechsel bei Diensteanbietern, die die Kommission als sehr große Plattformen (VLOPs) eingestuft hat. Die Richter stellten klar, dass die Zuständigkeit der deutschen Aufseher hier faktisch erloschen ist, da die EU-Kommission bereits eigene Verfahren gegen solche Branchenriesen eingeleitet hat.

Das Urteil markiert eine Kehrtwende und steht im Kontrast zu früheren Beschlüssen anderer Gerichte, die Websperren oft im Eilverfahren durchgewinkt haben. Das Verwaltungsgericht München und die Medienwächter in Berlin-Brandenburg warfen Aylo noch mangelnde „Rechtstreue“ vor und erhielten Sperren aufrecht. Neustadt folgt dagegen der Linie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses erkannte bereits Ende 2025 an, dass die starren Vorgaben des JMStV angesichts der neuen EU-Rechtslage kaum haltbar sind.

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Websperren sind in Deutschland damit allerdings noch nicht Geschichte. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. Dennoch ist das Signal an die Regulierer kaum übersehbar: Die Zeiten, in denen Internetprovider als Hilfssheriffs gegen ausländische Webseiten eingespannt wurden, dürften sich dem Ende zuneigen. Für Provider wie 1&1, die sich seit Jahren gegen die technische Umsetzung dieser oft ineffektiven Sperren wehren, ist das Urteil ein weiterer Etappensieg.


(mma)



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Private Krankenversicherungen: Daten und KI als Schlüssel für bessere Versorgung


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Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) sieht in der Digitalisierung einen entscheidenden Hebel für die Zukunft der medizinischen Versorgung – sowohl strukturell als auch finanziell. Im Zuge der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgestellten Digitalstrategie fordert der PKV-Verband nun Tempo, Stabilität und einen offenen Wettbewerb bei der Umsetzung.

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„Für den Erfolg der Digitalisierung ist entscheidend, dass sie offen, wettbewerblich und patientenzentriert umgesetzt wird. Digitale Terminangebote müssen allen Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen“, sagte dazu Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.

Aus Sicht der PKV darf Digitalisierung nicht in abgeschotteten Insellösungen erfolgen. Digitale Terminplattformen, telemedizinische Angebote und Datenschnittstellen müssten interoperabel gestaltet werden und allen Versicherten offenstehen – unabhängig vom Versicherungssystem.

Zentral sei zudem eine verlässliche technische Basis. Jedoch müsse der Zugriff auf die Telematikinfrastruktur für Versicherte und Leistungserbringer einfach und praktikabel sein. Die Voraussetzung für Akzeptanz und Vertrauen sei ein stabiler und störungsarmer Betrieb. Systemausfälle beim E‑Rezept und technische Störungen in der Telematikinfrastruktur hätten gezeigt, dass Komplexität reduziert und Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden müssten.

„Große Chancen sehen wir in datengestützten Anwendungen, die nicht nur der Forschung dienen, sondern unmittelbar in der Versorgung eingesetzt werden. Dafür braucht es jetzt rechtssichere Rahmenbedingungen,“ so Reuther. Mit dem Pflegekompetenzgesetz ist für die privaten Krankenversicherungen bereits eine rechtliche Grundlage für das Anlegen einer Krankenversichertennummer geschaffen.Private Krankenversicherungen können eine ePA anbieten, müssen dies jedoch nicht. Zudem gibt es keine gesetzliche Grundlage für die PKVen, die Daten der Privatversicherten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit zu übermitteln.

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Digitale Anwendungen müssten zudem konkret zur Entlastung von Praxen beitragen – etwa durch digitale Ersteinschätzung, bessere Terminsteuerung oder automatisierte Dokumentation. Datenschutz dürfe dabei nicht als Innovationsbremse wirken, sondern müsse durch praktikable Datensicherheit umgesetzt werden.

Im Zuge der Digitalisierungsdebatte verweist die PKV zugleich auf grundsätzliche Finanzierungsfragen, vermutlich auch aufgrund der Forderungen nach einer von den PKVen viel kritisierten Bürgerversicherung. Auf dem „Ärztinnen- und Ärztegipfel Südwest 2026: Zukunft der medizinischen Versorgung & Arztberuf“ verwies Reuther auf rund 340 Milliarden Euro Rückstellungen, die im kapitalgedeckten System angespart wurden. Diese Rücklagen entstehen, weil Privatversicherte in jüngeren Jahren höhere Beiträge zahlen, als sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Mittel werden verzinst zurückgelegt, um steigende Gesundheitskosten im Alter zu finanzieren. Zugleich betont der Verband die Rolle der Privatversicherten für die ambulante Versorgung. „Ohne attraktive ärztliche Vergütung werden wir natürlich auch keinen Arzt gewinnen und dann werden wir auch keine Versorgung hinbekommen“, so Reuther.

Im ländlichen Raum sei die Lage ebenfalls schwierig. Dort sei Digitalisierung eine Hoffnung, wie Bad Wurzachs Bürgermeisterin Alexandra Scherer deutlich machte. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger seien weniger mobil und zugleich fehle es mancherorts an ausreichender Breitbandversorgung, sodass digitale Angebote wie Telemedizin nicht selbstverständlich genutzt werden könnten. Angesichts des demografischen Wandels brauche es daher Möglichkeiten, die sowohl technisch funktionieren, als auch solche, die die besonderen Bedingungen im ländlichen Raum berücksichtigen.

Während die Politik und die Krankenkassen auf stabile Systeme drängen, bleibt die elektronische Patientenakte (ePA) in der Praxis weiter hinter den Erwartungen zurück. Eine aktuelle Umfrage des fachübergreifenden Ärzteverbands MEDI GENO Deutschland e. V. unter 263 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten zeigt deutliche Vorbehalte: Rund 65 Prozent bewerten die ePA beim Datenschutz als „nicht sicher“ oder „gar nicht sicher“. Etwa 72 Prozent sehen die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht „kritisch“ oder „sehr kritisch“. 84 Prozent erkennen keine Erleichterung im Praxisalltag.

Dr. Christian Messer, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V., sagte: „Seit eineinhalb Jahren weisen wir intensiv auf den mangelnden Datenschutz und die Haftungsprobleme bei Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch die intransparenten Zugriffe hin. Viele unserer Mitglieder lassen sich mittlerweile von ihrer Haftung durch ihre Patientinnen und Patienten entbinden.“

Ebenso wird der organisatorische Aufwand von Ärzten aus Krankenhäusern und Praxen kritisch gesehen. „Die elektronische Patientenakte hat aktuell weder für die Behandelnden noch für Patientinnen und Patienten einen Mehrwert. Es kann nicht sein, dass wir im vollen Praxisbetrieb mit einem völlig unausgereiften System arbeiten müssen“, sagt Dr. Bernhard Schuknecht, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg.


(mack)



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